Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg. Damit Kommunen die Aufgaben der Zukunft lösen können.

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1 Wirtschaftsförderung Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg Damit Kommunen die Aufgaben der Zukunft lösen können.

2 So wie eine gute Schulbildung die Grundlage für das weitere Leben legt, ist eine gute kommunale Infrastruktur die Basis für einen starken Standort Baden-Württemberg. Als Förderinstitut stellt die L-Bank ihr Know-how und ihre guten Refinanzierungsmöglichkeiten in den Dienst des Landes und der Kommunen. Mit den günstigen Krediten aus dem Infrastrukturprogramm erweitert sie die Finanzierungsspielräume. Das hilft nicht nur den Kommunen, sondern auch der Wirtschaft und den Menschen in Baden-Württemberg. A

3 A 03 Das Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg Das Infrastrukturprogramm deckt das gesamte Spektrum kommunaler Infrastrukturvorhaben ab. Das Programm richtet sich an Investoren in ganz Baden-Württemberg. Für Infrastrukturinvestitionen erhalten sie von der L-Bank im Zins verbilligte Förderkredite. Die drei Programmschwerpunkte Gefördert werden in den drei Programmschwerpunkten: Kommune direkt Investitionen von Gemeinden, Städten, Kreisen, kommunalen Eigenbetrieben und Zweckverbänden Kommunal investieren Investitionen privatrechtlicher Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund in die kommunale Infrastruktur Sozial investieren Investitionen gemeinnütziger Organisationen in die soziale Infrastruktur Schwerpunkt Energetische Sanierung Diese spezielle Förderung ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms sowie des Programms für Wachstum und Beschäftigung der Bundesregierung. Energetische Gebäudesanierung Kommunen Maßnahmen von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen zur energetischen Sanierung von Schulen, Schulturnhallen, Einrichtungen zur Kinderbetreuung und Vereinsgebäuden Mehrfache Zinsverbilligung durch Bund und Land Die Zinsen für die Förderkredite liegen unter Marktniveau. Dies wird erst durch die enge Zusammenarbeit zwischen L-Bank und KfW Förderbank möglich. Die L-Bank verbilligt in den drei regulären Programmschwerpunkten die ohnehin schon günstigen Zinssätze der KfW Förderbank um weitere 0,1 Prozentpunkte für die ersten fünf Jahre. Im Schwerpunkt Energetische Gebäudesanierung werden zusätzlich Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verbilligung der Kredite der KfW eingesetzt. Darüber hinaus verbilligt die L-Bank diese Förderkredite für die ersten zehn Jahre um weitere 0,1 Prozentpunkte. Die Vorteile der Förderkredite Günstige Konditionen Lange Laufzeiten bis zu 30 Jahre Zinsfestschreibung bis zu 20 Jahre Kombination mit den Investitionszuschüssen des Landes für Infrastrukturvorhaben

4 Das Förderverfahren In den einzelnen Programmschwerpunkten gelten unterschiedliche Regelungen, wie Sie die Förderkredite beantragen können. Die Vergabewege Grundsätzlich gilt: Die L-Bank finanziert nur einen Teil der Investitionskosten. Im Regelfall sind daher Banken und Sparkassen in die Finanzierung eingebunden. Die L-Bank vergibt die Förderdarlehen auf zwei unterschiedlichen Wegen. Danach richtet sich dann auch die Antragstellung. Vergabeweg Direktkredit Kommunen sowie ihre Eigenbetriebe und Zweckverbände erhalten die Förderkredite direkt von der L-Bank. Entsprechend beantragen diese Investoren die Förderkredite direkt bei der L-Bank. Vergabeweg Bankdurchleitung Alle anderen Investoren erhalten das Förderdarlehen über eine Hausbank, die das Darlehen der L-Bank weiterleitet und im eigenen Namen und Risiko an den Investor ausreicht. Die Investoren beantragen die Förderkredite bei ihrer Hausbank. Rechtzeitige Antragstellung Investoren, die die Kredite bei ihrer Hausbank beantragen, müssen dies unbedingt vor Vorhabensbeginn tun, das heißt, bevor sie Kaufverträge abschließen oder Aufträge vergeben. Risikogerechtes Zinssystem Bei Förderkrediten, die von den Hausbanken vergeben werden, vereinbaren Unternehmen und Hausbank gemeinsam den Zinssatz für den Kredit. Die L-Bank gibt hierfür einen Rahmen vor: das so genannte risikogerechte Zinssystem. Die entscheidenden Faktoren für die Höhe des Zinssatzes sind Bonität des Kreditnehmers und Besicherung des Darlehens. So spiegeln die Zinsen das individuelle Ausfallrisiko des Darlehens wider. Die Zinsen sind risikogerecht. Detaillierte Informationen zum Risikogerechten Zinssystem finden Sie in einem speziellen Merkblatt, das Sie bei der L-Bank anfordern (Tel ) oder im Internet herunterladen können (

5 A 04 l 05 Programmschwerpunkt Kommune direkt Was wird gefördert? Vorhaben Gefördert werden alle Investitionen in die Infrastruktur, die zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden, zum Beispiel: Errichtung von Gebäuden und Anlagen Bau von Verkehrswegen Modernisierung, Renovierung, Sanierung von Gebäuden, Anlagen, Versorgungsnetzen, Straßen Anschaffung von Fahrzeugen Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Kosten Finanziert werden Kosten für: Grundstücke, Gebäude Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau, Planung) Anlagen, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Ausstattungen Fahrzeuge Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise) Rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe Kommunale Zweckverbände auf Basis des Zweckverbandsgesetzes oder des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit Gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen), wenn sie das Darlehen über eine 100%ige modifizierte kommunale Ausfallbürgschaft absichern Wie wird gefördert? Vergabeweg Finanzierungsart Direktkredit Langfristige, im Zins verbilligte Darlehen Finanzierungsanteil Bis zu 50% der sonstigen Fremdmittel (Kreditbedarf) Laufzeitvarianten 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren Auszahlung 100% Zinssätze Tilgung Sicherheiten Zinsverbilligung der L-Bank für die ersten 5 Jahre Festzins für 10 oder 20 Jahre Keine Bereitstellungsprovision Zinstermine: halbjährlich zum / Halbjährlich in gleich hohen Raten Keine Besicherung bzw. kommunale Ausfallbürgschaft

6 Schwerpunkt Energetische Gebäudesanierung Kommunen Was wird gefördert? Vorhaben Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von folgenden Gebäuden: Schulen des ersten Bildungswegs (Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen, Gymnasien) Turnhallen auf dem Schulgelände Einrichtungen zur Kinderbetreuung (z.b. Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte, Kinderkrippen, Krabbelstuben) Vereinsgebäude Die Gebäude müssen vor dem fertig gestellt worden sein. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik: Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Dachgeschosses Wärmedämmung des Kellergeschosses Austausch der Fenster Austausch der Beleuchtung Modernisierung der Heizung Einbau energiesparender Anlagen zur Lüftung und Klimatisierung Gefördert wird sowohl die Komplettsanierung des Gebäudes auf Neubau- Niveau als auch eine Kombination aus mindestens vier verschiedenen Einzelmaßnahmen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Sie sind in dem Merkblatt Technische Mindestanforderungen Energetische Gebäudesanierung zusammengestellt, das Sie bei der L-Bank anfordern können. Ein Sachverständiger muss die Einhaltung dieser Anforderungen bestätigen, wenn der Förderantrag gestellt wird. Kosten Finanziert werden Kosten für: Baumaßnahmen Anlagen, Maschinen, Geräte Einrichtungen, Ausstattungen Planung und Beratung Finanziert werden nur Kosten, die unmittelbar durch die energetische Sanierung bedingt sind.

7 A 06 0 l 07 Wer wird gefördert? Gefördert werden die Eigentümer der Gebäude, die saniert werden sollen: kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise) rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe kommunale Zweckverbände auf Basis des Zweckverbandsgesetzes oder des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit gemeinnützige Organisationsformen, wenn sie das Darlehen über eine 100%ige modifizierte kommunale Ausfallbürgschaft absichern Wie wird gefördert? Vergabeweg Finanzierungsart Direktkredit Langfristige, im Zins verbilligte Darlehen Finanzierungsanteil Bis zu 70% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag pro Quadratmeter: 300 EUR bei Sanierung auf Neubau-Niveau 200 EUR bei Sanierung durch Maßnahmenpaket Laufzeitvarianten 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren Auszahlung 100% Zinssätze Tilgung Sicherheiten Zinsverbilligung der L-Bank für die ersten 10 Jahre Festzins für 10 oder 20 Jahre Keine Bereitstellungsprovision Zinstermine: halbjährlich zum / oder / Halbjährlich in gleich hohen Raten Tilgungstermine: / oder / Bei kommunalen Antragstellern keine Besicherung Bei gemeinnützigen Antragstellern 100%ige modifizierte kommunale Ausfallbürgschaft

8 Programmschwerpunkt Kommunal investieren Was wird gefördert? Vorhaben Gefördert werden alle Investitionen in die Infrastruktur, die zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden, zum Beispiel: Errichtung von Gebäuden und Anlagen Bau von Verkehrswegen Modernisierung, Renovierung, Sanierung von Gebäuden, Anlagen, Versorgungsnetzen, Straßen Anschaffung von Fahrzeugen Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Kosten Finanziert werden Kosten für: Grundstücke, Gebäude Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau, Planung) Anlagen, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Ausstattungen Fahrzeuge Wer wird gefördert? Privatrechtliche Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (z.b. kommunale Eigengesellschaften) Kommunale Zweckverbände, die nicht auf Basis des Zweckverbandsgesetzes oder des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit gegründet wurden Wie wird gefördert? Vergabeweg Finanzierungsart Bankdurchleitung Langfristige, im Zins verbilligte Darlehen Finanzierungsanteil Bis zu 100% der förderfähigen Kosten Laufzeitvarianten 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren Auszahlung 100% Zinssätze Tilgung Sicherheiten Zinsverbilligung der L-Bank für die ersten 5 Jahre Zinsvereinbarung im Rahmen des risikogerechten Zinssystems Festzins für 10 oder 20 Jahre Bereitstellungszins: 0,25% pro Monat, beginnend 6 Wochen nach Zusage Zinstermine: vierteljährlich zum Quartalsende Halbjährlich in gleich hohen Raten Bankübliche Besicherung

9 A 08 0 l 09 Programmschwerpunkt Sozial investieren Was wird gefördert? Vorhaben Gefördert werden Investitionen von gemeinnützigen Organisationen in die soziale Infrastruktur, zum Beispiel: Krankenhäuser Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, ambulante Pflegeeinrichtungen Kindergärten, Schulen Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel: Errichtung, Modernisierung, Renovierung, Sanierung von Gebäuden und Anlagen Anschaffung von Fahrzeugen Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Kosten Finanziert werden Kosten für: Grundstücke, Gebäude Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau, Planung) Anlagen, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Ausstattungen Fahrzeuge Wer wird gefördert? Gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen) Wie wird gefördert? Vergabeweg Finanzierungsart Bankdurchleitung Langfristige, im Zins verbilligte Darlehen Finanzierungsanteil Bis zu 100% der förderfähigen Kosten Laufzeitvarianten 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren Auszahlung 100% Zinssätze Tilgung Sicherheiten Zinsverbilligung der L-Bank für die ersten 5 Jahre Zinsvereinbarung im Rahmen des risikogerechten Zinssystems Festzins für 10 oder 20 Jahre Bereitstellungszins: 0,25% pro Monat, beginnend 6 Wochen nach Zusage Zinstermine: vierteljährlich zum Quartalsende Halbjährlich in gleich hohen Raten Bankübliche Besicherung

10 Investitionszuschüsse des Landes Für bestimmte Infrastrukturvorhaben erhalten die Kommunen über die L-Bank Zuschüsse vom Land. Die Zuschüsse werden von verschiedenen staatlichen Institutionen bewilligt und dann in vielen Fällen von der L-Bank im Auftrag des Landes an die Kommunen ausbezahlt. Kombinieren die Kommunen diese Zuschüsse mit Förderkrediten aus dem Infrastrukturprogramm, lässt sich die Auszahlung von Zuschuss und Kredit optimal aufeinander abstimmen. Bei folgenden Investitionszuschüssen bzw. Förderprogrammen übernimmt die L-Bank die Auszahlung für das Land: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, Programmteil: gewerbliche und nicht-gewerbliche Projekte der Kommunen (Programmrichtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum) Krankenhausförderung (Landeskrankenhausgesetz und Förderrichtlinien des Ministeriums für Arbeit und Soziales) Tourismusinfrastrukturprogramm (Programmrichtlinie des Wirtschaftsministeriums) Förderung von Erfassung und Behandlung altlastverdächtiger Flächen und Altlasten (Förderrichtlinien Altlasten [FrAl] des Umweltministeriums) Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (Förderrichtlinien Wasserwirtschaft [FrWw] des Umweltministeriums) Förderung von Bussen und Schienenfahrzeugen (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz [GVFG] und Richtlinien des Innenministeriums) Programm KLIMASCHUTZ-PLUS (Programmrichtlinie des Umweltministeriums) Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien [STBauFR] des Wirtschaftsministeriums) Förderung des Schulbaus (Schulbauförderungsrichtlinien [SchBauFR] des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport)

11 A 100 l 011 Die Ansprechpartner Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg L-Bank Bereich Durchleitungsgeschäft Ellen Winkler Börsenplatz Stuttgart Tel Fax infrastrukturl-bank.de Detaillierte Informationen enthalten die vier Merkblätter zu den einzelnen Programmschwerpunkten des Infrastrukturprogramms. Die technischen Anforderungen für die Energetische Gebäudesanierung sind im Merkblatt Technische Mindestanforderungen Energetische Gebäudesanierung zusammengefasst. Alle Merkblätter und die Formulare für die Antragstellung können bei der L-Bank bestellt (Tel ) oder im Internet unter heruntergeladen werden. Investitionen von Unternehmen, bei denen Kommunen nur eine Minderheitsbeteiligung besitzen, können im Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung gefördert werden. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch bei der Hotline oder im Internet. Auszahlung von Investitionszuschüssen des Landes L-Bank Bereich Finanzhilfen Roland Loepp Schlossplatz Karlsruhe Tel Fax infrastrukturl-bank.de

12 Herausgeber: L-Bank Schlossplatz 10 Tel Karlsruhe Fax Börsenplatz 1 Tel Stuttgart Fax Stand: März 2007 Druck: Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen-Hohenacker

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