Praktikumsrichtlinie Maschinenwesen
|
|
- Wolfgang Esser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Universität Stuttgart Praktikumsrichtlinie Maschinenwesen Studiengänge: Maschinenwesen Automatisierungstechnik in der Produktion Energie- und Anlagentechnik Technologiemanagement Fahrzeug- und Motorentechnik Gültig ab Sommersemester 1999 Stand 02/2011
2 Öffnungszeiten siehe Internet (für jedes Semester werden die Öffnungszeiten neu festgelegt) Internet: Adresse Praktikantenamt Maschinenbau Institut für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb (IFF) Postadresse: Nobelstr. 12, Stuttgart Besucheradresse: Allmandring 35, Zimmer Telefon: Telefax: Inhaltsverzeichnis 1 Sinn und Zweck des Praktikums 3 2 Art und Dauer des Praktikums Zeitliche Gliederung Sachliche Gliederung Ausbildungsplan Freiwilliges Industriepraktikum 7 3 Der Praktikant im Ausbildungsbetrieb Eignung von Ausbildungsbetrieben Verhalten der Praktikanten im Betrieb Betreuung der Praktikanten 7 4 Rechtliche und soziale Stellung des Praktikanten Bewerbung Praktikantenvertrag Versicherungspflicht Ausbildungsvergütung Ausbildungsförderung Tätigkeitsnachweis (Praktikumsbescheinigung) 9 5 Berichterstattung über die praktische Tätigkeit 9 6 Anerkennung der praktischen Tätigkeit Anerkennung von Vorleistungen Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten Werkstudententätigkeit Praktikum im Ausland 11 7 Auskünfte über die praktische Tätigkeit 12 8 Gültigkeit der Praktikantenrichtlinien
3 1 Sinn und Zweck des Praktikums Die praktische Ausbildung in Industriebetrieben ist förderlich zum Verständnis der Vorlesungen und zur Mitarbeit in den Übungen zum Studium des Maschinenbaus. Als wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit ist sie ein wesentlicher Bestandteil des Studienganges. In Vorbereitung auf das Studium sollen die künftigen Studierenden die Fertigung der Werkstücke, deren Formgebung und Bearbeitung, sowie die Erzeugnisse in ihrem Aufbau und in ihrer Wirkungsweise praktisch kennenlernen. Darüber hinaus sollen die Studierenden mit der Prüfung der fertigen Werkstücke, mit dem Zusammenbau von Maschinen und deren Einbau an Ort und Stelle vertraut gemacht werden. Das Praktikum soll aber nur sekundär handwerkliche Fähigkeiten vermitteln und unterscheidet sich daher in der Art seiner Anlage grundsätzlich von einer Berufslehre. Im Verlauf des Studiengangs soll das Praktikum das Studium ergänzen und erworbene theoretische Kenntnisse in ihrem Praxisbezug vertiefen. Der Praktikant 1 hat im Fachpraktikum die Möglichkeit, einzelne der Fertigung vor- bzw. nachgeschaltete Bereiche kennenzulernen und dabei sein im Studium erworbenes Wissen, beispielsweise durch Einbindung in Projektarbeit, umzusetzen. Ein weiterer Aspekt liegt im Erfassen der soziologischen Seite des Betriebsgeschehens. Der Praktikant muss den Betrieb auch als Sozialstruktur verstehen und das Verhältnis zwischen Führungskräften und Mitarbeitern kennenlernen, um so seine künftige Stellung und Wirkungsmöglichkeit richtig einzuordnen. Die berufsüberleitende Funktion ist schon in den ersten Wochen des Praktikums wirksam, wenn der Praktikant erkennen soll, ob er überhaupt für einen technischen Beruf hinreichende Motivation mitbringt. Sie tritt im weiteren Verlauf deutlicher hervor, wenn besonders im Fachpraktikum der Überblick wächst und dadurch die Basis zur Entscheidung für den späteren beruflichen Wirkungsort bereitet wird. 2 Art und Dauer des Praktikums 2.1 Zeitliche Gliederung Die Gesamtdauer des Praktikums beträgt mindestens 26 Wochen. Davon entfallen 6 Wochen auf das Grundpraktikum und weitere 20 Wochen auf das Fachpraktikum. 1 Die Bezeichnung Praktikant bzw. Student wird hier geschlechtsneutral verwendet und gilt daher gleichermaßen für Praktikantinnen und Praktikanten bzw. Studentinnen und Studenten - 3 -
4 Zur Diplom-Vorprüfung kann nur zugelassen werden, wer das 6-wöchige Grundpraktikum erfolgreich abgeleistet hat. Es wird jedoch empfohlen, einen möglichst großen Teil des Praktikums vor Beginn des Studiums durchzuführen. Zur Diplomprüfung kann nur zugelassen werden, wem das gesamte Praktikum von 26 Wochen bestehend aus Grund- und Fachpraktikum anerkannt wurde. Dieses wird dem Studierenden auf dem Anmeldungsformular zur Diplomarbeit vom Praktikantenamt bestätigt. Es wird empfohlen, das gesamte Praktikum nicht in einer Firma durchzuführen, um ein möglichst breites Spektrum verschiedener Betriebsorganisationen, Fertigungsmethoden und Produktionsabläufe kennenzulernen. Bei der Durchführung des Praktikums ist zu beachten, dass die Ausbildungszeit in einem Unternehmen mindestens 3 Wochen betragen muss. 2.2 Sachliche Gliederung Das Praktikum ist sachlich aufgeteilt in Grundpraktikum und Fachpraktikum Grundpraktikum Das Grundpraktikum dient der Einführung in die industrielle Fertigung und damit zum Vermitteln unerlässlicher Elementarkenntnisse. Der Praktikant soll unter Anleitung fachlicher Betreuer die Werkstoffe in ihrer Be- und Verarbeitbarkeit kennenlernen und einen Überblick über die Fertigungseinrichtungen und verfahren erlangen. Aus folgenden Bereichen müssen für das Grundpraktikum Tätigkeiten von jeweils 1 bis 3 Wochen Dauer aus mindestens 3 Bereichen (insgesamt 6 Wochen) nachgewiesen werden: - GP1: Spanende Fertigungsverfahren 1-3 Wochen - GP2: Umformende Fertigungsverfahren 1-3 Wochen - GP3: Urformende Fertigungsverfahren 1-3 Wochen - GP4: Füge- und Trennverfahren 1-3 Wochen Fachpraktikum Das Fachpraktikum soll sowohl fachrichtungsbezogene Kenntnisse in den Technologien vermitteln, als auch an betriebsorganisatorische Probleme heranführen. Um diese Aufgaben zu erfüllen, ist es zweckmäßig, das Fachpraktikum während der vorlesungsfreien Zeit des Hauptstudiums durchzuführen. Dann vertieft es im Grundpraktikum gewonnene praktische Erfahrungen und die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse. Der Praktikant kann das Fachpraktikum mit den im Ausbildungsplan aufgeführten Ausbildungsabschnitten individuell gestalten. Er soll dabei Praktika mit betriebstechnischen (FP1-FP6) wie auch ingenieurmäßigen Inhalten (FP7-FP9) durchführen. Studierende der Studienrichtung Technologiemanagement müssen ein vierwöchiges betriebswirtschaftliches Praktikum (FP9) absolvieren
5 Aus folgenden Bereichen müssen Tätigkeiten von 1 bis 4 Wochen Dauer aus mindestens 5 Bereichen (insgesamt 20 Wochen) nachgewiesen werden: betriebstechnische Inhalte ingenieurmäßige Inhalte - FP1: Wärmebehandlung 1-4 Wochen - FP2: Werkzeug- und Vorrichtungsbau 1-4 Wochen - FP3: Instandhaltung, Wartung, Reparatur 1-4 Wochen - FP4: Messen, Prüfen, Qualitätskontrolle 1-4 Wochen - FP5: Oberflächen- und Beschichtungstechnik 1-4 Wochen - FP6: Fertigung, Montage 1-4 Wochen - FP7: Fabrik- und Fertigungsplanung 1-4 Wochen - FP8: Produktionssteuerung, Steuerungstechnik 1-4 Wochen - FP9: Produktentwicklung und Produktmanagement 1-4 Wochen (für Studiengang Technologiemanagement 4 Wochen FP9 Pflicht) - FP10: Fachrichtungsbezogenes Projektpraktikum 1-4 Wochen 2.3 Ausbildungsplan Die Kürze des Praktikums erfordert ein intensives Bemühen des Praktikanten, sich im Laufe der Praktikantenzeit einen ausreichenden Überblick über die wichtigsten Fertigungsbereiche im Maschinenbau zu verschaffen. Die Beschreibung der Bereiche in den jeweiligen Erläuterungen nennt beispielhaft Tätigkeiten als Inhalt der einzelnen Ausbildungsteile, von denen der Praktikant mehrere kennenlernen soll. GP1: Spanende Fertigungsverfahren Feilen, Meißeln, Sägen, Gewindeschneiden von Hand, Drehen, Hobeln, Fräsen, Bohren, Senken, Reiben, Räumen, Schleifen, Honen, Läppen, Entgraten. GP2: Umformende Fertigungsverfahren Freiform- und Gesenkschmieden, Kaltformen/Fließpressen, Walzen, Tiefziehen, Drücken, Stanzen, Feinschneiden, Biegen, Richten. GP3: Urformende Fertigungsverfahren Gießverfahren (Sandguss, Kokillenguss, Druckguss, Schleuderguss, Formmasken und Feinguss), Sintern, Pulvermetallurgie, Kunststoffspritzguss, Kernmacherei. GP4: Füge- und Trennverfahren Autogen-, Lichtbogen- und Widerstandsschweißen, Brennschneiden, Strahlverfahren (z.b. Laser-oder Wasserstrahl), Löten - 5 -
6 FP1: Wärmebehandlung Normalisieren, Weichglühen, Diffusionsglühen, Härten und Vergüten von Werkstücken und Werkzeugen, Einsatz- und Nitrierhärten. FP2: Werkzeug- und Vorrichtungsbau Anfertigen von Werkzeugen, Vorrichtungen, Spann- und Messzeugen und Schablonen, Modellbau FP3: Instandhaltung, Wartung, Reparatur Instandhaltung und Wartung von Betriebsmitteln und Anlagen sowie Reparatur FP4: Messen, Prüfen, Qualitätskontrolle Messen mit taktilen und berührungslosen Messverfahren, Verwendung von Lehren, Kennenlernen von Methoden der Qualitätssicherung und den Zusammenhängen zwischen fertigungsbedingten Toleranzgrößen und Qualitätskosten, Qualitätskontrolle von Produkten und im Produktentstehungsprozess. FP5: Oberflächen- und Beschichtungstechnik Oberflächenbeschichtung einschließlich der Vorbehandlungsverfahren, Oberflächenstrukturierung, Dünnschichttechnik, Industrielle Lackiertechnik. FP6: Fertigung, Montage Fertigung sowie Vor- und Endmontage in der Einzel- und Serienfertigung von Maschinen, Fahrzeugen, Apparaten und Anlagen. FP7: Fabrik- und Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung Planung von Arbeitsabläufen in der Fertigung, Gestaltung von Aufbau- und Ablauforganisation, Logistik, Arbeitsvorbereitung FP8: Produktionssteuerung, Steuerungstechnik Überwachung und Steuerung kontinuierlicher und diskontinuierlicher Prozesse, Kommunikation mit Steuerungssystemen (SPS, Prozessrechner, Prozessleitsysteme), Steuerungsprogrammierung FP9: Produktplanung und Produktmanagement Entwicklung, Planung und Platzierung von Produkten, Marketing, Einkauf und Vertrieb, Controlling, Tätigkeiten in Entwicklungs- und Versuchsabteilungen FP10: Fachrichtungsbezogenes Projektpraktikum Nach vorheriger Absprache mit dem Praktikantenamt können in diesem Abschnitt fachrichtungsbezogene Tätigkeiten durchgeführt werden, die nicht Bestandteil der Abschnitte FP1 bis FP9 sind. Alternativ kann mit diesem Abschnitt ein Bereich FP1 bis FP9 vom zeitlichen Umfang her erweitert werden, wenn das bearbeitete Aufgabenfeld in besonderem Maße durch vielfältige Bezüge zu unterschiedlichen Teilbereichen gekennzeichnet ist (interdisziplinäres Projektpraktikum)
7 2.4 Freiwilliges Betriebspraktikum Die vorgeschriebenen 26 Wochen Betriebspraktikum sind als Minimum zu betrachten. Sie gewähren unter Umständen keinen oder nur geringen Einblick in die Sondergebiete der verschiedenen Studienrichtungen. Es wird deshalb dringend empfohlen, weitere praktische Tätigkeiten in einschlägigen Firmen, sowie zusätzliche Praktika im Ausland durchzuführen. 3 Der Praktikant im Ausbildungsbetrieb 3.1 Eignung von Ausbildungsbetrieben Die im Praktikum zu vermittelnden Kenntnisse moderner Fertigungsverfahren, die Beobachtung der wirtschaftlichen Arbeitsweise sowie die Einführung in die soziale Seite des Arbeitsprozesses können nur in mittleren und großen Industriebetrieben erworben werden, die auch von der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsbetriebe anerkannt sind. Darüber hinaus sind Praktika in allen Betrieben zulässig, die eine Ausbildung im Rahmen dieser Richtlinien gewährleisten. In Kleinbetrieben, sowie in Handwerksbetrieben insbesondere des Wartungs- und Dienstleistungssektors wird im allgemeinen keine Fertigung im industriellen Sinne durchgeführt. Daher ist von einem Praktikum in solchen Betrieben abzusehen. Nicht anerkannt werden Fachpraktika in Hochschul- und Forschungseinrichtungen, sowie Fachpraktika im eigenen oder elterlichen Betrieb. 3.2 Verhalten der Praktikanten im Betrieb Während der praktischen Ausbildung unterstehen die Praktikanten ohne Ausnahme der Betriebsordnung des Ausbildungsbetriebes. Es wird erwartet, dass sich die Praktikanten durch Bereitwilligkeit, Hilfsbereitschaft und Kollegialität auszeichnen. Die Praktikanten haben durch ihr Interesse und Engagement maßgeblich selbst zum Erfolg des Praktikums beizutragen und darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte eingehalten werden. 3.3 Betreuung der Praktikanten Die Betreuung der Praktikanten wird in den Industriebetrieben in der Regel von einem Ausbildungsleiter übernommen, der entsprechend den Ausbildungsmöglichkeiten des Betriebes und unter Berücksichtigung der Praktikantenrichtlinien für eine sinnvolle Ausbildung sorgt. Dabei kann er in Gesprächen und Diskussionen die Praktikanten in fachlichen Fragen unterrichten. Hochschulpraktikanten sind nicht berufsschulpflichtig. Eine freiwillige Teilnahme am Werkunterricht darf die ohnehin schon kurze Praktikantentätigkeit in den Fachabteilungen nicht beeinflussen
8 4 Rechtliche und soziale Stellung des Praktikanten 4.1 Bewerbung Die Studierenden sind für die Organisation ihres Praktikums selbst verantwortlich. Daher muss sich der zukünftige Praktikant vor Antritt seiner Ausbildung und vor den weiteren Ausbildungsphasen anhand dieser Praktikantenrichtlinie und bei Bedarf durch Anfrage beim Praktikantenamt genau mit den aktuellen Vorschriften vertraut machen. Da Praktikantenstellen nicht vermittelt werden, wenden sich die Studierenden selbständig mit der Bitte um einen Praktikantenplatz an entsprechend geeignete Unternehmen. Das für den Ausbildungsort zuständige Arbeitsamt weist geeignete Ausbildungsbetriebe nach. Darüber hinaus sind die Studierenden gehalten selbständig unter Zuhilfenahme entsprechender Quellen (z.b. Branchenverzeichnisse) nach geeigneten Firmen zu recherchieren. Eine Stellenvermittlung durch das Praktikantenamt kann nicht erfolgen. 4.2 Praktikantenvertrag Das Praktikantenverhältnis wird durch Abschluss eines Ausbildungsvertrages zwischen der Firma und dem Praktikanten (oder dessen gesetzlichen Vertreter) begründet. Im Ausbildungsvertrag sind alle Rechte und Pflichten des Praktikanten und des Ausbildungsbetriebes, sowie Art und Dauer des Praktikums festgelegt. 4.3 Versicherungspflicht Fragen der Versicherungspflicht regeln entsprechende Gesetze. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Gegen Unfälle sind Praktikanten während der Beschäftigungsdauer bei dem für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Versicherungsträger (Berufsgenossenschaft) versichert. Nach den Vorschriften der Sozialgesetzbuches (SGB) und des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) kommt Versicherungsfreiheit lediglich für Werkstudenten in Betracht, weil unter Studium nur die eigentliche schulische Ausbildung zu verstehen ist, die unmittelbar durch die Hochschule vermittelt wird und somit vorwiegend theoretischer Art ist. Dem steht nicht entgegen, dass die Praktika hochschulrechtlich als Teil des Studiums betrachtet werden und die betreffenden Personen während der Ableistung der Praktika immatrikuliert bleiben. 4.4 Ausbildungsvergütung Dem Ausbildungsbetrieb bleibt es überlassen, in welcher Höhe eine Unterhalts- oder Ausbildungsbeihilfe geleistet wird. Übersteigt die Vergütung das für Praktika übliche Maß ist das Praktikum als Werkstudententätigkeit anzusehen. Werkstudententätigkeit kann gegebenenfalls mit maximal 4 Wochen Fachpraktikum anerkannt werden
9 4.5 Ausbildungsförderung Das Praktikum, auch das Vorpraktikum, gilt als Ausbildung im tertiären Bildungsbereich und ist damit förderungswürdig nach Bafög. Auskunft erteilen die zuständigen Stellen. 4.6 Tätigkeitsnachweis (Praktikumsbescheinigung) Am Schluss seiner Tätigkeit erhält der Praktikant bzw. die Praktikantin vom Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung, auf dem die Ausbildungsdauer in den einzelnen Abteilungen, sowie die Anzahl der Fehltage infolge Krankheit und Urlaub verzeichnet sind. Es können die im Praktikantenamt vorhandenen Vordrucke verwendet werden. Zu Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, können vom Praktikantenamt beglaubigte Übersetzungen angefordert werden. 5 Berichterstattung über die praktische Tätigkeit Die Praktikanten haben während ihres Praktikum über ihre Tätigkeit und die dabei gemachten Beobachtungen und Erfahrungen Bericht zu führen. Der Bericht ist vom Praktikanten in deutscher Sprache selbständig zu verfassen und zu erstellen. Kopien oder Abschriften sind nicht zulässig. Der Bericht ist auf jeder Seite mit Namen und Datum zu versehen, sowie vom Ausbildungsbetrieb nach Durchsicht zu bestätigen. Der Praktikumsbericht kann maschinengeschrieben oder handschriftlich erstellt werden. Der Praktikumsbericht gliedert sich in drei Abschnitte: 1. In einer Praktikumsübersicht über bereits anerkannte Praktika mit Angabe der Ausbildungsbetriebe und der Dauer und Art des anerkannten Praktikums. 2. In einem kurzen Tätigkeitsbericht über jeden Ausbildungsabschnitt werden für jeden Tag (Grundpraktikum) bzw. wochenweise (Fachpraktikum) der Ausbildungsort und die hauptsächlichen vom Praktikanten ausgeführten Tätigkeiten angegeben. 3. In einem Technischen Bericht werden für jede Praktikumswoche anhand einer exemplarischen Tätigkeit die Beobachtungen, Erfahrungen und Eindrücke, sowie die verwendeten Werkzeuge und Verfahren beschrieben. Die bloße Wiedergabe von Texten und Skizzen aus Fachbüchern, sowie die Verwendung von Prospekten und Firmenzeichnungen ist zu vermeiden. Es dürfen dabei keine Gegenstände oder spezielle Einrichtungen und Verfahrensweisen beschrieben werden, die der Geheimhaltung unterliegen. Die Berichtsführung hat in geschlossener Form als ausformulierter Fließtext (keine Aufzählungen oder Stichwortsammlungen) mit ergänzenden Skizzen (mindestens eine pro Woche) zu erfolgen. Der Umfang des technischen Berichtes soll für jede Praktikumswoche mindestens 1-2 Seiten (DIN A4) maschinengeschriebenen Fließtext plus Skizzen betragen. Der Technische Bericht für das Fachpraktikum kann wochenübergreifend verfasst werden. Art und Umfang des Berichtes bleiben davon unberührt
10 6 Anerkennung der praktischen Tätigkeit Der Praktikant beantragt die Anerkennung des geleisteten Praktikums beim Praktikantenamt für Maschinenwesen der Universität Stuttgart spätestens 3 Monate nach Beendigung des Praktikums (Antragsformular siehe Anhang). Zur Anerkennung ist die Vorlage des ordnungsgemäß verfassten und vom Praktikumsbetrieb bestätigten Praktikumsberichts und des Tätigkeitsnachweises im Original oder beglaubigter Kopie erforderlich. Die Studenten haben selbst dafür zu sorgen, dass rechtzeitig die vorgeschriebene Wochenzahl anerkannt wird. Das Praktikantenamt entscheidet, inwieweit die praktische Tätigkeit der Praktikantenrichtlinie entspricht und daher als Praktikum anerkannt werden kann. Bei der Anerkennung wird von einer Regelarbeitszeit von fünf Vollzeit-Arbeitstagen, mindestens jedoch 35 Stunden pro Woche, ausgegangen. Bei unvollständig oder nachlässig geführten Praktikumsberichten oder wenn die Tätigkeiten inhaltlich oder zeitlich wesentlich von den Maßgaben dieser Richtlinien abweichen, werden Praktika nicht oder nur zu einem Teil anerkannt. Der Umfang des anerkannten Praktikums wird auf dem Tätigkeitsnachweis durch das Praktikantenamt bestätigt. Der Nachweis über den gesamten Umfang anerkannter Praktika ist vom Studenten durch Vorlage der bestätigten Tätigkeitsnachweise zu erbringen. Praktika, die bereits von einem anderen Praktikantenamt der im Fakultätentag Maschinenbau und Verfahrenstechnik zusammengeschlossenen Hochschulen anerkannt wurden, werden übernommen. Tätigkeiten, die in Verbindung mit anderen Prüfungsleistungen (z.b. Studienarbeit) durchgeführt wurden, können nicht als Praktikum anerkannt werden. 6.1 Anerkennung von Vorleistungen Vor Beginn des Studiums erbrachte Leistungen werden unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen während der Einschreibezeit oder zu Beginn des Studiums beim Praktikantenamt eingereicht. Das Praktikantenamt entscheidet im Einzelfall über Art und Umfang des anzuerkennenden Praktikums. Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, wie beispielsweise gewerbliche Ausbildungen, die den Anforderungen der Praktikantenrichtlinie entsprechen, können auf das 26 wöchige Praktikum angerechnet werden. Über Art und Umfang des anerkannten Praktikums entscheidet das Praktikantenamt entsprechend der nach dem jeweiligen Ausbildungsplan ausgeführten Tätigkeiten. Technische Tätigkeiten bei der Bundeswehr oder im Zivildienst (z.b. in der Instandhaltung) können mit maximal 4 Wochen Fachpraktikum anerkannt werden, wenn sie den Ansprüchen der Praktikantenrichtlinie genügen (z.b. Materialerhaltungsstufe 3). Der
11 Nachweis erfolgt durch Vorlage von Praktikumsberichten 2 und entsprechenden Zeugnissen. Technische Kurse des "Berufsförderungsdienstes" können zusätzlich anerkannt werden. Praktische Ausbildungsinhalte an Schulen (z.b. Technisches Gymnasium) können mit maximal 6 Wochen Grundpraktikum anerkannt werden (Nachweis durch das Technische Gymnasium erforderlich). 6.2 Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten Ausgefallene Arbeitszeit durch Urlaub, Krankheit oder andere Fehlzeiten muss in jedem Fall nachgeholt werden. Bei Ausfallzeiten sollte der Praktikant den ausbildenden Betrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen, um den begonnenen Ausbildungsabschnitt im erforderlichen Maße durchführen zu können. 6.3 Werkstudententätigkeit Das Ziel einer vielfältigen und fruchtbaren Praktikantentätigkeit lässt sich in der Regel nicht mit dem Wunsch des Geldverdienens als Werkstudent vereinbaren, da sich ein sinnvolles Praktikum durch vielfachen Wechsel der Tätigkeit und nicht durch dauernde Verrichtung eines schnell erlernbaren Arbeitsvorganges auszeichnet. Übersteigt die Vergütung das für Praktika übliche Maß ist das Praktikum als Werkstudententätigkeit anzusehen. Werkstudententätigkeit kann gegebenenfalls mit maximal 4 Wochen Fachpraktikum anerkannt werden. Für die Anerkennung ist die Vorlage der Arbeitsbescheinigung mit Nennung der ausgeführten Tätigkeiten und eine ordnungsgemäße Berichterstattung notwendig (siehe Kapitel 5). 6.4 Praktikum im Ausland Für das Berufsleben ist es vorteilhaft, Teile des Fachpraktikums im Ausland durchzuführen. Der zukünftige Ingenieur erhöht damit so nicht nur seine fachliche Qualifikation, sondern erhält auch einen Einblick in kulturelle, soziale und wirtschaftliche Strukturen anderer Länder. Bis zu 13 Wochen des zu absolvierenden Praktikums können in geeigneten Betrieben außerhalb des deutschen Sprachraumes abgeleistet werden, sofern die dort angebotenen Tätigkeiten und die Art des Betriebes den Erfordernissen der Praktikantenrichtlinie entsprechen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den vorliegenden Richtlinien. Berichte für Auslandspraktika können nach vorheriger Absprache mit dem Praktikantenamt auch in der jeweiligen Landessprache des Praktikumsortes verfasst werden. 2 Der Bundesminister für Verteidigung hat mit Erlass (siehe Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung 1963, Seite 291, in der Fassung vom , VBMI 1967, Seite 213) die Führung von Praktikantenberichten und das Ausstellen von Praktikantenbescheinigungen zugelassen
12 Praktikumsplätze im Ausland vermittelt unter anderem der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD (Kennedy-Allee 50, Bonn, Tel.: +49 (0)228/882-0, und das IAESTE (Universität Stuttgart, Keplerstr. 17, Zimmer 32, Stuttgart, Tel: +49 (0)711/ ). 7 Auskünfte über die praktische Tätigkeit Das Praktikantenamt erteilt auf Wunsch eine Beratung über zweckmäßige Ausbildungspläne, Ausbildungsbetriebe und andere Fragen der praktischen Ausbildung der Studierenden. Für die Durchführung von Praktika, die zeitlich oder inhaltlich von den oben genannten Punkten abweichen, wird eine vorherige Absprache mit dem Praktikantenamt dringend empfohlen. In begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen von den Festlegungen dieser Praktikantenrichtlinien auf Antrag und nach Einzelfallprüfung durch das Praktikantenamt genehmigt werden. Unsere Öffnungs- und Sprechzeiten finden Sie auf Seite 2. Desweitere sind wir ständig über erreichbar. pa-masch@iff.uni-stuttgart.de. 8 Gültigkeit der Praktikantenrichtlinien Die Praktikantenrichtlinien treten mit Bestätigung durch die Dekane im Sommersemeseter 1999 für die Studiengänge Maschinenwesen, Automatisierungstechnik in der Produktion, Energie- und Anlagentechnik, Technologiemanagement und Fahrzeug- und Motorentechnik in Kraft. Sie haben damit Gültigkeit für alle Studienanfänger ab Wintersemester 1999 / Die Studierenden des Studienganges Automatisierungstechnik in der Produktion können alternativ ihr Praktikum nach den Richtlinien der Elektrotechnik absolvieren. Studierende, die bereits nach den bisherigen Richtlinien Praktika absolviert haben, können ihr noch ausstehendes Praktikum nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende führen oder auf Antrag ihr gesamtes Praktikum nach den neuen Richtlinien absolvieren. Dabei werden für alle bereits absolvierten Praktika die Maßstäbe der neuen Richtlinie angewendet und es ist im Einzelfall vom Praktikantenamt zu prüfen, inwieweit bereits anerkannte Praktikumszeiten übertragen werden können
Praktikumsrichtlinien Maschinenbau
Universität Stuttgart Praktikumsrichtlinien Maschinenbau Für den Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.) Studiengänge: Maschinenbau Fahrzeug- und Motorentechnik Technologiemanagement Gültig ab Wintersemester
MehrPraktikumsrichtlinien Maschinenbau
Universität Stuttgart Praktikumsrichtlinien Maschinenbau Für den Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Studiengänge: Maschinenbau Maschinenbau / Produktentwicklung u. Konstruktionstechnik Maschinenbau /
MehrPraktikantenrichtlinien für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtung Maschinenbau) an der RWTH Aachen Seite 1
Praktikantenrichtlinien für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtung Maschinenbau) an der RWTH Aachen Seite 1 Richtlinien für die praktische Tätigkeit der Studierenden des Diplomstudiengangs
MehrTECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Regelungen zur berufspraktischen Ausbildung (Praktikumsordnung) für die Studiengänge Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Mechatronik und Optische Systemtechnik/Optronik mit dem
MehrPraktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang MASCHINENBAU an der Universität Duisburg-Essen vom xx.xx.xxx
Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang MASCHINENBAU an der Universität Duisburg-Essen vom xx.xx.xxx Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrPraktikumsrichtlinien Verfahrenstechnik
Universität Stuttgart Praktikumsrichtlinien Verfahrenstechnik Für den Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Gültig: ab 01.10.2011 Version 1.2 Stand: 30.09.2011 Studiengang: Modul: Verfahrenstechnik M.Sc.
MehrRichtlinien für die praktische Ausbildung der Studierenden des Maschinenwesens an der Technischen Universität München
Anlage 2: Richtlinie zum Industriepraktikum Richtlinien für die praktische Ausbildung der Studierenden des Maschinenwesens an der Technischen Universität München herausgegeben von der Fakultät für Maschinenwesen
MehrUniversität Stuttgart. Praktikumsrichtlinie. Bachelor-Studiengang Master-Studiengang. Verfahrenstechnik. Gültig ab Wintersemester 2008
Universität Stuttgart Praktikumsrichtlinie Bachelor-Studiengang Master-Studiengang Verfahrenstechnik Gültig ab Wintersemester 2008 Vorläufiger Entwurf: Änderungen vorbehalten! Stand: 22.02.2011 Studiengang:
MehrPRAKTIKUMS- ORDNUNG. für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik
technische universität dortmund PRAKTIKUMS- ORDNUNG für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik Herausgegeben von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik (Stand 13.09.2007)
MehrPraktikumsordnung. Studiengang Mikrotechnik/Mechatronik
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik Fakultät für Maschinenbau Praktikumsordnung für den Studiengang Mikrotechnik/Mechatronik an der Technischen Universität Chemnitz Gültig ab Matrikel 98
Mehr3. Inhalt der berufspraktischen Tätigkeit (Praktikumsplan) Die berufspraktische Tätigkeit besteht aus einem technischen und einem wirtschaftlichen
Anlage 3: Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit der Studierenden des Bachelorstudienganges Wirtschaftsingenieurwesen an der RWTH Aachen (Nach Beschluss des Fakultätsrats Mai 2013) Herausgegeben
MehrPraktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Prüfungsausschuss Wirtschaftsingenieurwesen Der Prüfungsausschussvorsitzende Prof. Dr.-Ing. J. Gausemeier Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen 1 Zweck des Praktikums
MehrRichtlinien für die berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Mechatronik
Universität Erlangen-Nürnberg Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Mechatronik Praktikantenamt des Studiengangs Mechatronik Büro: Cauerstraße 7, 1. Stock 91058 Erlangen Tel.: 09131
Mehr(Praktikumsrichtlinien) Oktober 2012
Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit von Studierenden der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Gültig für den Bachelorstudiengang
MehrVorschriften und Richtlinien für das Industriepraktikum des Bachelors Energie- und Prozesstechnik (EPT) der Fakultät III
Industriepraktikum für Energie- und Prozesstechnik (BSc) 1 Vorschriften und Richtlinien für das Industriepraktikum des Bachelors Energie- und Prozesstechnik (EPT) der Fakultät III für Studierende mit Studienbeginn
MehrPraktikantenordnung. (Technisches Praktikum) für den Fachbereich Elektrotechnik der. Universität Kaiserslautern. vom 16.07.1997
Praktikantenordnung (Technisches Praktikum) für den Fachbereich Elektrotechnik der Universität Kaiserslautern vom 16.07.1997 Inhaltsübersicht 1 Zweck des Praktikums 2 Einteilung und Dauer des Praktikums
MehrPraktikumsordnung. für die Bachelor-Studiengänge. Maschinenbau Verfahrenstechnik Engineering & Computing Technologiemanagement Umwelt-Engineering
Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Maschinenbau Verfahrenstechnik Engineering & Computing Technologiemanagement Umwelt-Engineering Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik
MehrLehre. Informationen zum Fachpraktikum. in den Master-Studiengängen
Informationen zum Fachpraktikum Lehre in den Master-Studiengängen Maschinenbau Fahrzeug- und Motorentechnik Technologiemanagement Energietechnik Mechatronik Dipl.-Kffr. techn. Maria Selimani Aufgaben des
Mehr"P R A K T I K A N T E N R I C H T L I N I E "
"P R A K T I K A N T E N R I C H T L I N I E " zum Fach Bautechnik im Bachelorstudiengang mit dem lehramtsspezifischen Schwerpunkt Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Technischen Universität Kaiserslautern
MehrLeitlinien zur Vorpraxis (12 Wochen) für die Bachelor-Studiengänge der Fakultät Maschinenbau
FAKULTÄT MASCHINENBAU Leitlinien zur Vorpraxis (12 Wochen) für die Bachelor-Studiengänge der Fakultät Maschinenbau Die Vorpraxis dient dazu, Einblicke in die industrielle Fertigung maschinenbaulicher Produkte
MehrOrdnung für die praktische Vorbildung für die Bachelor-Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Trier
Ordnung für die praktische Vorbildung für die Bachelor-Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Trier vom 16.12.09 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Technik der
MehrI N H A L T. 1 Geltungsbereich
Ordnung für die praktische Vorbildung für die Bachelor-Studiengänge Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Trier vom 28.03.2012 Der Fachbereichsrat
MehrPraktikumsrichtlinie für den Bachelor of Science Studiengang Maschinenbau an der Ruhr-Universität Bochum
Praktikumsrichtlinie für den Bachelor of Science Studiengang Maschinenbau an der Ruhr-Universität Bochum (Verabschiedet im Jahr 2008) Nach der Rahmenempfehlung für das Praktikum in den gestuften Studiengängen
Mehrlangen. Auch soll der Praktikant Einblicke in die Qualitätssicherung und Prüfung erhalten.
ANLAGE 3 Richtlinien für die praktische Ausbildung der Studierenden des Maschinenwesens an der TU München herausgegeben vom Studienbüro der Fakultät für Maschinenwesen Technische Universität München, Stand
MehrVorschriften und Richtlinien MASCHINENBAU
Vorschriften und Richtlinien für die praktische Ausbildung der Studierenden im Studiengang MASCHINENBAU an der Technischen Universität Berlin (Praktikumsordnung) gilt für Studienanfänger ab WS 97/98 Inhaltsübersicht
MehrPRAKTIKANTENRICHTLINIEN FÜR DEN MASTER-STUDIENGANG ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSTECHNIK
PRAKTIKANTENRICHTLINIEN FÜR DEN MASTER-STUDIENGANG ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSTECHNIK (BEGINN DES STUDIENGANGS WS 2007/08, PO ÄNDERUNG 2009) Stand: September 2014 Dauer der praktischen Tätigkeit In
MehrPraktikumsordnung [Satzung] der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
1/7 Praktikumsordnung [Satzung] der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik mit
MehrRahmen-Empfehlung für das Praktikum in den gestuften Studiengängen des Maschinenbaus und der Verfahrenstechnik an deutschen Universitäten
1. Entwurf für eine Rahmen-Empfehlung für das Praktikum in den gestuften Studiengängen des Maschinenbaus und der Verfahrenstechnik an deutschen Universitäten Inhaltsverzeichnis - vorgelegt nach der Tagung
MehrPraktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen" und Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum
Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen" und Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen"
MehrInhalt. 1. Zweck des Praktikums. 2. Gliederung des Praktikums 2.1. Sachliche Gliederung 2.2. Zeitliche Gliederung
1 Richtlinie für das Industriepraktikum für den Bachelor of Science im Studiengang Maschinenbau, Logistik und Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. Juli 2012 Nach der
MehrPraktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Maschinenbau und Biomedizinische Technik der Universität Rostock. Vom xx.xx.2013
Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Maschinenbau und Biomedizinische Technik der Universität Rostock Vom xx.xx.2013 Aufgrund von 2 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrPraktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau
Prüfungsausschuss Maschinenbau Der Prüfungsausschussvorsitzende Prof. Dr.-Ing. W. Sextro Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau Seite 1(6) 1 Zweck des Praktikums Das Praktikum hat
Mehrdurch Satzung vom 15. Juli 2015, Veröffentlichung vom 24. September 2015 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 139)
Praktikumsordnung [Satzung] der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 13.04.2011 Nr.
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 13.04.2011 Nr. 19 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik
MehrTeil-Grundordnung der Technischen Universität Kaiserslautern über die Durchführung eines Praktikums in den
Teil-Grundordnung der Technischen Universität Kaiserslautern über die Durchführung eines Praktikums in den Bachelorstudiengängen des Fachbereiches Maschinenbau und Verfahrenstechnik Maschinenbau Maschinenbau
MehrRichtlinien für die praktische Tätigkeit
9303 Anlage 1 Richtlinien für die praktische Tätigkeit 1. Zweck der Praktikantentätigkeit Zum ausreichenden Verständnis der technischen und betriebswirtschaftlichen Vorlesungen und Übungen sowie zur Vorbereitung
MehrPraktikumsordnung [Satzung] der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Praktikumsordnung [Satzung] der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 25. Februar 2013 Nr. 16/2013 I n h a l t : Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Elektrotechnik und Duales Studium Elektrotechnik (ab WS 2012/2013) Naturwissenschaftlich-Technischen
MehrDiplomstudiengang. Elektrotechnik und Informationstechnik
Universität Stuttgart Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Diplomstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik Richtlinien für die praktische Ausbildung von Studierenden für den Studiengang
Mehrder Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 25. Oktober 2006 Seite 597 Nr. 96
Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 25. Oktober 2006 Seite 597 Nr. 96 Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang und den Master-Studiengang
MehrRichtlinien für die praktische Ausbildung von Studenten und Studentinnen des Maschinenwesens
Richtlinien für die praktische Ausbildung von Studenten und Studentinnen des Maschinenwesens gültig ab Wintersemester 1994 / 95 1 Inhalt Seite 1 Sinn und Zweck der Ausbildung 2 2 Gesamtdauer der Praktikantentätigkeit
MehrPRAKTIKANTENRICHTLINIEN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG DER FAKULTÄT FÜR ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSTECHNIK
Stand: November 2005 PRAKTIKANTENRICHTLINIEN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG DER FAKULTÄT FÜR ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSTECHNIK Dauer der praktischen Tätigkeit Die Universität Karlsruhe (TH) verlangt in
MehrFachbereich Technik Abteilung Maschinenbau Faculty of Technology Department of Mechanical Engineering
Informationen zum Zugangspraktikum für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau und Design am Fachbereich Technik der Hochschule Emden/Leer 1. Ziele Um ein Studium im Bereich Maschinenbau erfolgreich absolvieren
MehrPraktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin. für die Bachelorstudiengänge
Praktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin für die Bachelorstudiengänge Tourismus und Eventmanagement Angewandte Betriebswirtschaftslehre Business Travel Management & Eventmanagement (M.I.C.E.)
Mehr- I - Praktikantenordnung (2003)
Praktikantenordnung - I - Praktikantenordnung (2003) für den Diplomstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik (ETiT) und für die Bachelor-Master-Studiengänge des Fachbereichs 18: Informations-
MehrFACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft
FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft Richtlinien für die Vorpraxis und das Hauptpraktikum im Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management an der Fachhochschule Hamburg (Stand Sommersemester
MehrTransportwesen / Logistik
University of Applied Sciences FB 2 Studiengang Transportwesen/Logistik Praktikumsordnung für ein Vorpraktikum zur Aufnahme des Studiums im Studiengang Transportwesen / Logistik an der Hochschule Bremerhaven
MehrPraktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Prüfungsausschuss Wirtschaftsingenieurwesen Der Prüfungsausschussvorsitzende Prof. Dr.-Ing. J. Böcker Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Seite 1(7) 1 Zweck des Praktikums
MehrPraktikumsordnung. Studiengang Immobilienwirtschaft
Praktikumsordnung für den Studiengang Immobilienwirtschaft vom 15. Februar 2000 Sprachliche Regelung: Alle Amts-, Funktions- und Personenbezeichnungen, die in dieser Ordnung in der männlichen Sprachform
MehrPraktikumsordnung. für
Praktikumsordnung für Bachelor-Studiengang Elektrotechnik Diplom-Studiengang Elektrotechnik Diplom-Studiengang Informationstechnik Diplom-Studiengang Ingenieurinformatik 1. Zweck des Praktikums Die berufspraktische
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 28. Februar 2011 Nr. 17/2011 I n h a l t : Praktikantenordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen und International
MehrNBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 139 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 16.07.2015
Erste Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) 2015 für das Fach Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Christian-Albrechts-Universität
MehrInformation zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)
Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der
MehrTechnische Universität. Praktikumsrichtlinien
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig Praktikumsrichtlinien für die Diplom-Studiengänge Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen Studienrichtung Elektrotechnik, Informations-Systemtechnik
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 17. Januar 2013 Nr. 3/2013 I n h a l t : Erste Satzung zur Änderung der Praktikantenordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen
MehrFakultät für Maschinenbau
OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Verwaltungshandbuch - Teil 1 A - RUNDSCHREIBEN ohne FME Praktikumsordnungen 17 veröffentlicht: 010908 Fakultät für Maschinenbau Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang
MehrFakultät für Informatik
Fakultät für Informatik Praktikumsordnung des Diplomstudiengangs Angewandte Informatik Inhaltsverzeichnis 1. Zielstellung und Abgrenzung der praktischen Ausbildung 3 2. Gliederung und Dauer des Fachpraktikums
MehrPraktikumsordnung. Studiengang Maschinenbau/Produktionstechnik
Fakultät für Maschinenbau Praktikumsordnung für den Studiengang Maschinenbau/Produktionstechnik Grundständiger Studiengang an der Technischen Universität Chemnitz Gültig ab Matrikel 2002 1 Ordnung für
MehrPraktikumsordnung. 1 Grundsätzliches. (1) Während des Studiums hat die/der Studierende eine Praxisphase zu absolvieren.
Anlage 3 zur Studienordnung Praktikumsordnung Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Ziele 3 Dauer der Praxisphase 4 Ausbildungsbetrieb/-vertrag 5 Inhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen 6 Status
MehrPraktikumsordnung für den Diplom-Studiengang Soziologie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008. Praktikumsordnung:
Praktikumsordnung für den Diplom-Studiengang Soziologie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-45.pdf)
MehrFakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Praktikumsrichtlinien
Fakultät für, Informationstechnik, Physik Praktikumsrichtlinien für die Bachelor- und die Master-Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen Studienrichtung, Masterstudiengang Informations-Systemtechnik vom
Mehr1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.09.2010 aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen:
Richtlinie zur Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Marketing/- sowie Logistik/ Technische Betriebswirtschaftslehre des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für
MehrAusbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis
Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Zur Durchführung des praktischen Studiensemester und einer darüber hinausgehenden Zusatzpraxis im Studiengang an der Hochschule Hof, Alfons-Goppel-Platz
MehrM e r k b l a t t für das Pflichtpraktikum
TECHNISCHE UNIVERSITÄT CHEMNITZ Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Praktikantenamt Prof. Dr. Uwe Götze Chemnitz, Mai 2001 M e r k b l a t t für das Pflichtpraktikum für Studenten in den Studiengängen
Mehr1. Geltungsbereich. In 100 Abs. I der LAPO I werden folgende Aussagen zum Berufspraktikum getroffen:
Hinweise zum Berufspraktikum für Studierende des Staatsexamensstudiengangs Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen in der Beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik 1. Geltungsbereich Die folgenden Hinweise
Mehr3. "Ausbildungspläne" Grundpraxis Fachpraxis
Der Text dieser Praktikantenrichtlinien ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrPraktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler
Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Zwischen Praktikumsbetrieb: und Praktikantin/Praktikant: Name Praktikantenbetreuer/in Straße Ort Telefon Fax E-Mail Vorname Name Straße
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG. Allgemeines
PRAKTIKUMSORDNUNG für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft der Fakultät für Pädagogik der Universität Bielefeld vom 15. Dezember 2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrPraktikumsordnung (Vorpraxis)
Praktikumsordnung (Vorpraxis) der Bachelorstudiengänge Maschinenbau und Maschinenbauinformatik (Beschlossen am 19.06.2007) I. Allgemeines (1) Grundlage für diese Praktikumsordnung sind die Prüfungs- und
MehrRichtlinien für Gruppenumschulungen. (aktualisierte Fassung vom 16. August 2012)
Richtlinien für Gruppenumschulungen (aktualisierte Fassung vom 16. August 2012) 1 PRÄAMBEL 3 2 EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume, Ausstattung, Unterrichtsmittel 3 2.2 Qualifikation der
MehrMitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus
11/2008 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus 25.08.2008 Inhalt 1. 2. Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung des Bachelor- Seite 2 Studiengangs Maschinenbau vom 07. Mai 2008 2. Neubekanntmachung:
MehrStudienplan TECHNIKPÄDAGOGIK (Bachelorstudiengang) Praktikumsrichtlinien TECHNIKPÄDAGOGIK für die fachpraktische Tätigkeit (Betriebspraktikum)
Praktikumsrichtlinien TECHNIKPÄDAGOGIK für die fachpraktische Tätigkeit (Betriebspraktikum) 1. Allgemeines Als Voraussetzung zur wissenschaftlichen Ausbildung im Bachelorstudiengang TECHNIK- PÄDAGOGIK
MehrDas Praktische Studiensemester sollte wenn möglich nicht im Heimatland des Studierenden stattfinden.
1. Allgemeines Informationsbroschüre für ausländische Studenten des Bachelor International Marketing der Hochschule Pforzheim bezüglich des Praktischen Studiensemesters Der Student wird während des Praktischen
MehrP R A K T I K U M S R E G E L U N G
TECHNISCHE UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN Fachbereich Raum- und Umweltplanung P R A K T I K U M S R E G E L U N G Studiengang: Raumplanung Studienziel: B.Sc. Raumplanung INHALT PRÄAMBEL 1. VORAUSSETZUNGEN
MehrInformationsdienst. Praktikanten Letzte Aktualisierung: September 2006. Inhalt
Praktikanten Letzte Aktualisierung: September 2006 Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Vorgeschriebene Praktika... 2 2.1 Vorgeschriebene Zwischenpraktika (während des Studiums)... 2 2.1.1 Kranken-, Pflege- und
Mehr(Praktikumsrichtlinien) Vom 26. Juni 2003
Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit von Studierenden der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Praktikumsrichtlinien) Vom
MehrVom 15. Januar 2002 (Mitt. TUC 2002, Seite 137)
Verwaltungshandbuch Praktikantenrichtlinie für den Diplomstudiengang Energiesystemtechnik an der Technischen Universität Clausthal, Fachbereich Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Chemie. Vom 15. Januar
MehrAuslandsemesterordnung für den konsekutiven Masterstudiengang International Human Resources Management (IHRM) der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Ausgabe 33 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 6 Auslandsemesterordnung für den konsekutiven Masterstudiengang
MehrAusgabe 31 25.11.2014. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 31 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 7 Ausland-/Praxissemesterordnung für den Bachelorstudiengang
MehrOrdnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation
Seite 1 Ordnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation Anlage zur Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation 1
MehrPraktikumsordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Geltungsbereich
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Hochschule Emden/Leer Constantiaplatz 4 26723 Emden Praktikumsordnung Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die studienbegleitenden
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG SOFTWARELOKALISIERUNG. Hochschule Anhalt (FH) Fachbereich Informatik. für den Bachelor-Studiengang. vom 09.07.
Hochschule Anhalt (FH) Fachbereich Informatik PRAKTIKUMSORDNUNG für den Bachelor-Studiengang SOFTWARELOKALISIERUNG Inhaltsverzeichnis vom 09.07.2008 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praktikums und Durchführung
MehrPRAKTIKANTENORDNUNG (TEILSTUDIENORDNUNG) für den Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen
PRAKTIKANTENORDNUNG (TEILSTUDIENORDNUNG) für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen AM FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN Ab 01.10.2006 gültige Zusammenfassung
MehrVorpraktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge. Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau, Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen
Vorpraktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau, Mechatronik, Wirtschaftsingenieurwesen Im Fachbereich Angewandte Ingenieurwissenschaften für die
MehrOrdnung zur Durchführung der praktischen Studienabschnitte in den Bachelor-Studiengängen und Diplom-Studiengängen
Ordnung zur Durchführung der praktischen Studienabschnitte in den Bachelor-Studiengängen und Diplom-Studiengängen im Fachhochschulbereich der Universität der Bundeswehr München (PraktO-FH) Oktober 2008
MehrAntrag auf Zuerkennung der Fachhochschulreife
Referat I F Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin - Mitte Antrag auf Zuerkennung der Fachhochschulreife Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen persönlich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
MehrInformationsbroschüre Studenten des Bachelor International Marketing( outgoings ) der Hochschule Pforzheim bezüglich des Praktischen Studiensemesters
Informationsbroschüre Studenten des Bachelor International Marketing( outgoings ) der Hochschule Pforzheim bezüglich des Praktischen Studiensemesters 1. Allgemeines Der Student wird während des Praktischen
MehrZielgruppe: Ehemalige Schüler des BK2T der JJWS mit Abschluss Allgemeine Fachhochschulreife für Baden-Württemberg.
Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife Zielgruppe: Ehemalige Schüler des BK2T der JJWS mit Abschluss Allgemeine Fachhochschulreife für Baden-Württemberg. Ziel: Die bundesweite Anerkennung dieser
MehrInformationen zum Praktikum
Informationen zum Praktikum Studiengang Bauingenieurwesen (B.Sc.) Studienbeginn bis zum WS 2011/12 Die unten stehende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über das zu absolvierende Baupraktikum. Für genauere
MehrFakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Praktikumsordnung. für die Bachelorstudiengänge. Elektrotechnik und Informationstechnik
Amtliche Bekanntmachung Nr. 30/2013 Veröffentlicht am: 01.07.2013 Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik
MehrPraktikantenordnung. 1. Ausbildungsziele... 2. 2. Status der Praktikanten... 2. 3. Ausbildungsdauer... 3. 4. Praktikumsstelle... 3
Praktikantenordnung für die Bachelor-Studiengänge im Fachbereich I Management, Controlling, HealthCare an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Inhalt 1. Ausbildungsziele... 2 2. Status der Praktikanten...
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Geltungsbereich. 2 Definition. 3 Ziel. 4 Inhalt und Umfang. 5 Planung. 6 Nachweis und Anerkennung
Praktikantenordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Fakultät für Informations-, Medien- und Elektrotechnik der Fachhochschule Köln vom XX.XX.2012 Aufgrund des 3 der Prüfungsordnungen für
MehrRichtlinie für die praktische Ausbildung von Studierenden. der Bachelor- und Masterstudiengänge Maschinenbau Mechanical and Process Engineering
Praktikumsordnung Richtlinie für die praktische Ausbildung von Studierenden Anhang IV zu den Ordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge Maschinenbau Mechanical and Process Engineering und des Masterstudiengangs
Mehr-1- Praktikantenvertrag. zwischen... ... ... ... ... - im folgenden Studierender genannt -
-1- Praktikantenvertrag zwischen......... - im folgenden Kooperationsunternehmen genannt - und Herrn/Frau......... - im folgenden Studierender genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Gegenstand
MehrM e r k b l a t t z u r f a c h p r a k t i s c h e n A u s b i l d u n g i m B e t r i e b
M e r k b l a t t z u r f a c h p r a k t i s c h e n A u s b i l d u n g i m B e t r i e b Praktikantenstatus Die Fachoberschülerin / der Fachoberschüler ist zugleich Praktikantin / Praktikant. Sie /
MehrAllgemeines. Ziele des Berufspraktikums
Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang Geowissenschaften am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 26. Juli 2006 1 Allgemeines (1) Nach der fachspezifischen
MehrP R A K T I K U M S O R D N U N G. für den integrierten Diplomstudiengang A N G E W A N D T E I N F O R M A T I K. an der
P R A K T I K U M S O R D N U N G für den integrierten Diplomstudiengang A N G E W A N D T E I N F O R M A T I K an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg Vom 12. Juni 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und
Mehr