Richtlinien für die praktische Ausbildung von Studenten und Studentinnen des Maschinenwesens

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1 Richtlinien für die praktische Ausbildung von Studenten und Studentinnen des Maschinenwesens gültig ab Wintersemester 1994 / 95 1

2 Inhalt Seite 1 Sinn und Zweck der Ausbildung 2 2 Gesamtdauer der Praktikantentätigkeit 2 3 Ausbildungsplan 3 4 Bewerbung 4 5 Ausbildungsbetriebe 5 6 Stellung der Praktikanten im Betrieb 5 7 Betreuung der Praktikanten 5 8 Berichterstattung über die praktische Tätigkeit 6 9 Praktikantenzeugnis 6 10 Anerkennung der praktischen Tätigkeit 6 11 Werkstudententätigkeit 8 12 Auslandspraktikum 8 13 Richtlinien für Ausländer 8 14 Praktikantenvertrag 8 15 Krankenversicherung 8 16 Vergütung 9 17 Urlaub, Krankheit, Fehltage 9 18 Auskünfte über die praktische Tätigkeit Hinweise für Studienanfänger Schrifttum 12 1 Sinn und Zweck der Ausbildung Die praktische Unterweisung der Studierenden der Technischen Universitäten und Hochschulen ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis der Vorlesungen und Übungen in den technischen Studienfächern. Die Studenten und Studentinnen sollen dabei die für das jeweilige Fachstudium erforderlichen Kenntnisse über die Erzeugung der Werkstoffe und deren Bearbeitung erwerben, sowie die Erzeugnisse in ihrem Aufbau und in ihrer Wirkungsweise praktisch kennenlernen. Sie sollen darüber hinaus Einblick in die organisatorische Seite des Betriebsgeschehens erhalten. Es ist nicht unbedingt Zweck der Ausbildung, handwerkliche Fähigkeiten zu erlernen, sondern es soll erreicht werden, daß die Studenten über die wesentlichen Arbeitsvorgänge in ihrem Fachgebiet orientiert sind. 2 Gesamtdauer der Praktikantentätigkeit Die Dauer des Pflichtpraktikums beträgt 26 Wochen. Für die Zulassung zum ersten Semester sind mindestens 6 Wochen nachzuweisen. Es wird empfohlen, einen möglichst großen Teil des Praktikums vor Beginn des Studiums abzuleisten. Das gesamte Pflichtpraktikum muß bis zur Anmeldung der Diplomarbeit anerkannt sein. Durch Krankheit, Urlaub oder andere Behinderung ausgefallene Arbeitszeit muß in vollem Umfang nachgeholt werden. Die Praktikanten haben selbst darauf zu achten, daß die praktische Ausbildung vor Erteilung der Diplomarbeit abgeschlossen ist. 2

3 Es wird empfohlen, das gesamte Praktikum nicht in einer Firma durchzuführen, um ein möglichst breites Spektrum verschiedener Betriebsorganisationen, Fertigungsmethoden und Produktionsabläufe kennenzulernen. Bei der Durchführung des Praktikums ist zu beachten, daß die Ausbildungszeit bei einer Firma mindestens 3 Wochen betragen muß; nur in Ausnahmefällen können auch kürzere Abschnitte anerkannt werden. 3 Ausbildungsplan 3.1 Aufteilung Das Praktikum gliedert sich wie folgt: 1. Grundlegendes Bearbeiten von Werkstoffen 3-4 Wochen 2. Arbeiten an spanenden Werkzeugmaschinen 3-4 Wochen 3. Arbeiten an umformenden Werkzeugmaschinen 3-4 Wochen 4. Gießen, Formen, Modellbau 3-4 Wochen 5. Wärmebehandeln, Schweißen, Löten, Kleben 3 Wochen 6. Messen und Prüfen in der Fertigung 3 Wochen 7. Montieren in Fertigung und Reparatur 3-4 Wochen 8. Fachpraktikum 0-8 Wochen insgesamt 26 Wochen Von den Bereichen 3-7 müssen aus mindestens 4 Bereichen Tätigkeiten nachgewiesen werden; ein Bereich kann zugunsten von Bereich 8 entfallen. 3.2 Erläuterungen Die Kürze des Praktikums erfordert ein besonders intensives Bemühen der Praktikanten, damit es ihnen gelingt, sich im Laufe der Praktikantenzeit einen ausreichenden Überblick über die wichtigsten Fertigungsmethoden des Maschinenwesens zu verschaffen. Auf die folgenden Tätigkeiten bzw. Maschinenarbeiten ist dabei besonders Wert zu legen (siehe auch Ausbildungsplan ) Grundlegendes Bearbeiten von Werkstoffen Anreißen, Feilen, Meißeln, Sägen, Bohren, Reiben, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Richten, Biegen, Nieten, Scharfschleifen, Handschmieden Arbeiten an spanenden Werkzeugmaschinen Drehen, Revolver-, Automaten- und Bohrwerksdrehen, Hobeln, Stoßen, Fräsen, Schleifen, Feinschleifen, Läppen, Räumen, Kopieren an Dreh- und Fräsmaschinen Arbeiten an umformenden Werkzeugmaschinen Ziehen, Biegen, Walzen, Pressen, Gesenkschmieden, jedoch Formgebung von Blechen. hauptsächlich 3

4 3.2.4 Gießen, Formen, Modellbau Formerei und Gießerei: Handformen mit Modellen und Schablonen, Kennenlernen von Naß- und Trockenguß, Mitarbeit in der Kernmacherei, in der Maschinenformerei und beim Gießen (Sandguß, Kokillenguß, Schleuderguß, Spritzguß). Modelltischlerei: Aufbau und Riß eines Modelles, Zusammensetzen der Kastenteile und Modellkerne Wärmebehandeln, Schweißen, Löten, Kleben Autogen- und Lichtbogen-Handschweißen sowie Brennschneiden. Empfohlen wird für diese Gruppe auch, Grundlehrgänge in Autogen- und Elektroschweißen zu besuchen (beispielsweise die 2-wöchigen Grundlehrgänge des "Deutschen Verbandes für Schweißtechnik e.v."). Härten und Anlassen von Werkstücken und Werkzeugen, Kennenlernen von Einsatz- und Nitrierhärten Messen und Prüfen in der Fertigung Messen mit Meßschieber, Tiefenmeßschieber, Meßschraube, Endmaßen, sowie allen Lehren und Spezialgeräten zur Kontrolle in der Serienfertigung. Kennenlernen der Grundlagen wie Toleranzen, Passungssysteme, Fehlerursachen und statistische Qualitätskontrolle Montage Instandhaltung und Wartung von Betriebsmitteln und Anlagen, Montage und Reparatur Fachpraktikum Bei Inanspruchnahme der minimalen Wochenzahlen können die verbleibenden (maximalen) 5 Wochen Praktika in einem Produktionsbereich folgender Art abgeleistet werden: - Fabrikplanung - Entwicklung, Konstruktion - Arbeitsvorbereitung - Versuchs- und Verfahrensentwicklung Für die Durchführung des Fachpraktikums wird der zweite Studienabschnitt empfohlen. 3.3 Freiwillige Weiterpraxis 26 Wochen Maschinenwesen-Praktikum sind als Minimum zu betrachten. Sie gewähren keinen Einblick in die Sondergebiete der verschiedenen Studienrichtungen. Es wird deshalb dringend empfohlen, weitere praktische Tätigkeit in einschlägigen Firmen, eventuell auch im Ausland, durchzuführen. 3.4 Hinweis Für die Durchführung eines Praktikums, das zeitlich und inhaltlich wesentlich von den oben genannten Punkten abweicht, wird eine vorherige Rücksprache mit dem Praktikantenamt empfohlen. 4

5 4 Bewerbung Vor Antritt der Ausbildung sollten sich die künftigen Praktikanten anhand dieser Richtlinien oder in Sonderfällen direkt beim zuständigen Praktikantenamt der Universität Stuttgart genau mit den Richtlinien vertraut machen, die hinsichtlich der Durchführung des Praktikums, der Berichterstattung über die Praktikantentätigkeit usw. bestehen. Das für den Ausbildungsort zuständige Arbeitsamt weist geeignete Ausbildungsbetriebe nach. Praktikanten können sich auch direkt bei geeigneten Firmen bewerben. Eine Stellenvermittlung durch das Praktikantenamt kann nicht erfolgen. Bei der Wahl des Ausbildungsbetriebes sind die Praktikanten nicht an den Umkreis der Hochschule gebunden. Auch Firmen im Ausland sind zur Ausbildung zugelassen, soweit die vorliegenden Richtlinien eingehalten werden können. 5 Ausbildungsbetriebe Für die Ausbildung von Hochschulpraktikanten kommen vornehmlich Industriebetriebe in Frage, bei denen Einsicht geboten wird in moderne Fertigungsverfahren, in wirtschaftliche Arbeitsweise und die sozialen Auswirkungen moderner Produktionsmethoden. Für einen Teil des Praktikums ist außerdem das Vorhandensein einer Lehrwerkstätte oder Lehrecke wünschenswert. Alle Firmen, die eine Ausbildung im Rahmen dieser Richtlinien gewährleisten, sind als Ausbildungsbetriebe zugelassen. Da in Kleinbetrieben und auch in Handwerksbetrieben des Wartungs- und Dienstleistungssektors diese Forderungen nicht immer erfüllt werden, ist von einer Ausbildung in solchen Betrieben abzusehen. Nicht anerkannt werden Arbeiten in Hochschul- und Forschungsinstituten, da diese nicht nach industriellen Gesichtspunkten fertigen. Ebenfalls können Arbeiten im eigenen bzw. elterlichen Betrieb im allgemeinen nicht anerkannt werden. 6 Stellung der Praktikanten im Betrieb Während der praktischen Ausbildung unterstehen die Praktikanten ohne Ausnahme der Betriebsordnung. Es wird erwartet, daß sich die Praktikanten durch Bereitwilligkeit, Hilfsbereitschaft und Kollegialität auszeichnen. Die Praktikanten haben selbst darauf zu achten, daß die vorgeschriebene Ausbildung vom Betrieb ermöglicht wird. 7 Betreuung der Praktikanten Es ist nicht allein Aufgabe der Universität, gute Diplomingenieure heranzubilden. Vielmehr liegt es auch im Interesse der Industrie, die Studenten während ihrer Ausbildungszeit zu fördern und ihnen eine vielfältige und lehrreiche Praktikantentätigkeit zu ermöglichen. Die Betreuung der Praktikanten wird daher in den Industriebetrieben in der Regel von einem Ausbildungsleiter übernommen, der entsprechend den Ausbildungsmöglichkeiten des Betriebes und unter Berücksichtigung der Praktikantenrichtlinien für eine sinnvolle Ausbildung sorgt. Er sollte auch häufig Zeit 5

6 finden, um die Praktikanten in Gesprächen und Diskussionen über die fachlichen Fragen zu unterrichten. Hochschulpraktikanten sind nicht berufsschulpflichtig. Eine freiwillige Teilnahme am Werkunterricht sollte nicht mehr als vier Stunden pro Woche betragen. Vor und während des Vorpraktikums ist die Teilnahme an Kursen bzw. Unterricht im Maschinenzeichnen nach der Arbeitszeit dringend zu empfehlen. 8 Berichterstattung über die praktische Tätigkeit Die Praktikanten haben während ihres Praktikums über ihre Tätigkeit und die dabei gemachten Beobachtungen und Erfahrungen ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft kann in gehefteten DIN A4-Blättern oder in vorgedruckten Berichtsheften für Auszubildende (zu beziehen durch den Fachhandel oder durch die Industrie- und Handelskammern) geführt werden. Die Eintragungen in das Berichtsheft müssen in drei Abschnitten vorgenommen werden. 1. Möglichst auf der ersten Seite wird eine Übersicht über das durchgeführte Praktikum gegeben, so daß man für das bis dahin abgeleistete Praktikum mit einem Blick die Firmen, die Abteilungen und die Zeiten im einzelnen entnehmen kann. 2. In einem kurzen Bericht über jeden Ausbildungsabschnitt werden für jeden Tag in Stichworten die Werkstätten und die darin vom Praktikanten ausgeführten Arbeiten angegeben. 3. Im technischen Bericht werden an ein oder mehreren Beispielen mit eigenen Skizzen und Text die ausgeführten Arbeiten und die dabei benutzten Maschinen und Werkzeuge sowie die beobachteten Fertigungsverfahren beschrieben. Texte und Zeichnungen aus Fachbüchern u.a. Unterlagen dürfen nicht übernommen werden. Nach einiger Zeit des Einarbeitens wird erwartet, daß die Praktikanten nicht nur Besonderheiten in der Fertigung und deren Organisation, sondern auch eigene Erkenntnisse und Eindrücke sowie Beobachtungen im Berichtsheft aufführen. Dabei dürfen Firmengeheimnisse auf keinen Fall verletzt werden. Auch soll die Verwendung von Prospekten, Fotos und Firmenzeichnungen vermieden werden. Der Umfang des Berichtes sollte mindestens 1-2 Seiten DIN A4 pro Woche betragen. Es wird empfohlen, das Berichtsheft dem Ausbildungsleiter etwa 14-tägig vorzulegen. Eigene Zeichnungen und Skizzen sind je Bericht unbedingt erforderlich. 9 Praktikantenzeugnis Am Schluß seiner Tätigkeit erhält der Praktikant bzw. die Praktikantin ein Zeugnis, auf dem die Ausbildungsdauer in den einzelnen Abteilungen und die Anzahl der Fehltage infolge Krankheit und Urlaub verzeichnet sind. Es können die im Praktikantenamt vorhandenen Zeugnisvordrucke verwendet werden. 6

7 10 Anerkennung der praktischen Tätigkeit Das vollständige Berichtsheft und die Zeugnisse in Urschrift müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Durchführung der anzurechnenden Tätigkeit beim Praktikantenamt der Hochschule eingereicht werden, die eine Zulassung zum Studium erteilt hat oder an der der Praktikant bzw. die Praktikantin schon studiert. Zu Zeugnissen, die nicht in deutscher Sprache abgefaßt sind, können beglaubigte Übersetzungen angefordert werden. Die Unterlagen über das Praktikum müssen, beim Vorpraktikum zusammen mit der Zulassung zum Studium, persönlich eingereicht werden. Das Praktikantenamt entscheidet, inwieweit die praktische Tätigkeit den Richtlinien entspricht und auf das vorgeschriebene Praktikum angerechnet wird. Es kann zusätzliche Ausbildungswochen vorschreiben, wenn Zeugnisse und Berichte eine ausreichende Durchführung einzelner Abschnitte des Praktikums nicht erkennen lassen. Fehlende Zeugnisse, unvollständige oder nachlässig geführte Berichtshefte, Fehlzeiten durch Krankheit oder Urlaub oder praktische Tätigkeit, die von den Empfehlungen über die Einteilung des Praktikums zeitlich und inhaltlich wesentlich abweicht, können dazu führen, daß nur ein Teil des geleisteten Praktikums anerkannt wird. Auf den Zeugnissen der Ausbildungsfirmen wird die am Praktikantenamt anerkannte Wochenzahl vermerkt; die Praktikanten haben selbst dafür zu sorgen, daß rechtzeitig die vorgeschriebene Wochenzahl anerkannt wird. Studienanfänger legen die Berichte über das abgeleistete Vorpraktikum sowie die dazugehörigen Originalzeugnisse zweckmäßigerweise bei der Einschreibung dem Praktikantenamt vor. Dieses bestätigt die Ableistung des Vorpraktikums durch Stempel und Unterschrift Vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr Sofern zwischen der Entlassung aus der Bundeswehr und dem Beginn des Studiums keine Zeit verbleibt, um ein mindestens dreiwöchiges Industriepraktikum durchzuführen, kann auch ohne Vorpraktikum mit dem Studium begonnen werden. Am Umfang des Gesamtpraktikums ändert sich jedoch nichts. Das fehlende Vorpraktikum ist innerhalb einer vereinbarten Zeit (in der Regel 2 Semester) nachzuweisen Anerkennung von Vorleistungen Sofern eine gewerbliche Ausbildung der metallverarbeitenden Berufe durch Vorlage des Facharbeiterbriefes nachgewiesen wird, entfällt die Praktikantenzeit mit Ausnahme der in der Ausbildung nicht vorhandenen Ausbildungsbereiche. Zu diesen Ausbildungsbereichen gehört meistens die Gießerei. Sofern bei der Bundeswehr eine technische Ausbildung, entsprechend dem Montagepraktikum in der Industrie (Materialerhaltungsstufe 3 o.ä.), in der Instandsetzung von Maschinen und Geräten nachgewiesen werden kann, kann eine Anerkennung von max. 4 Wochen Montagepraktikum erfolgen. 7

8 Wurde ein Technisches Gymnasium absolviert, so wird ein Praktikum von max. 9 Wochen anerkannt (Nachweis durch das Technische Gymnasium erforderlich). Die Aufteilung erfolgt entsprechend den abgeleisteten Unterrichtsstunden Bundeswehr und Zivildienst Von der Ausbildung in technischen Einheiten der Bundeswehr oder einer technischen Ausbildung während des Zivildienstes können auf das vorgeschriebene Praktikum höchstens vier Wochen angerechnet werden, wenn die Tätigkeit entsprechend den Richtlinien in einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Ausbildungsstätte abgeleistet wurde. Weiter können Ausbildungsabschnitte durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr zusätzlich angerechnet werden. Zwecks der Anerkennung solcher Tätigkeiten müssen beim Praktikantenamt die entsprechenden Zeugnisse und Berichtshefte eingereicht werden. Es obliegt den Studienbewerbern, sich vor Beginn der Wehrdienstzeit um Einweisung in eine geeignete technische Einheit zu bewerben. Auskünfte erteilt die Wehrdienstberatung beim zuständigen Kreiswehrersatzamt bzw. die zuständige Beratung für Zivildienstleistende. 11 Werkstudententätigkeit Werkstudententätigkeit kann gegebenenfalls bis zu 4 Wochen anerkannt werden. Das Ziel einer vielfältigen und fruchtbaren Praktikantentätigkeit läßt sich in der Regel nicht mit dem Wunsch des Geldverdienens als Werkstudent vereinbaren, da sich ein sinnvolles Praktikum durch vielfachen Wechsel der Tätigkeit und nicht durch dauernde Verrichtung eines schnell erlernbaren Arbeitsvorganges auszeichnet. Wird eine über das übliche Maß hinausgehende Vergütung zugesagt, so muß sich der Praktikant im voraus vergewissern, daß ihm eine Ausbildung nach dem vorgeschriebenen Plan zuteil wird und daß ihm ein ausführliches Ausbildungs- oder Arbeitszeugnis ausgestellt wird. 12 Auslandspraktikum Grundsätzlich kann das Praktikum auch in geeigneten ausländischen Betrieben abgeleistet werden, sofern die dort zu erlernenden Kenntnisse dem vorgeschriebenen Ausbildungsplan entsprechen. Eine vorherige Rücksprache mit dem Praktikantenamt wird empfohlen. Praktikantenplätze im Ausland vermittelt der Deutsche Akademische Austauschdienst (Praxisbezogene Ausbildung, 5300 Bonn 2, Kennedy-Allee 50) und das IAESTE (Universität Stuttgart, Keplerstr. 17 Zimmer 32, Tel.: ). 13 Richtlinien für Ausländer Für Ausländer gelten diese Richtlinien ohne Ausnahme. Es muß jedoch mindestens die Hälfte des Praktikums bei Firmen im deutschen Sprachgebiet durchgeführt werden. Praktische Tätigkeit in heimatlichen Betrieben wird nur dann anerkannt, wenn sie den Richtlinien für die Einteilung des Praktikums entspricht und wenn ordnungsgemäß ein Berichtsheft in deutscher Sprache vorliegt. 8

9 14 Praktikantenvertrag Das Praktikantenverhältnis wird durch Abschluß eines Ausbildungsvertrages zwischen der Firma und dem Praktikanten (oder dessen gesetzlichen Vertreter) auf der Grundlage eines von den zuständigen Stellen genehmigten Vertragsmusters (Ausbildungsvertrag für Praktikanten) begründet. Im Ausbildungsvertrag sind alle Rechte und Pflichten des Praktikanten und des Ausbildungsbetriebes festgelegt. 15 Krankenversicherung Gegen Unfälle sind Praktikanten während der Beschäftigungsdauer bei dem für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Versicherungsträger (Berufsgenossenschaft) versichert Rechtsgrundlage Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des Verbandes der Rentenversicherungsträger und der Bundesanstalt für Arbeit unterliegen Praktikanten, sofern das Praktikum im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nach den Vorschriften der Sozialgesetzbuches (SGB) und des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) kommt Versicherungsfreiheit lediglich für Werkstudenten in Betracht, weil unter Studium nur die eigentliche schulische Ausbildung zu verstehen ist, die unmittelbar duch die Hochschule vermittelt wird und somit vorwiegend theoretischer Art ist. Dem steht nicht entgegen, daß die Praktika hochschulrechtlich als Teil des Studiums betrachtet werden und die betreffenden Personen während der Ableistung der Praktika immatrikuliert bleiben Geringfügige Beschäftigung Auch die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von geringfügig Beschäftigten finden auf Praktikanten keine Anwendung. Die Bestimmung des SGB schließen für den Bereich der Krankenversicherung die Anwendung der Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von geringfügig Beschäftigten auf solche Personen aus, die eine in Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit verrichten Praktikum ohne Arbeitsentgeld Sofern dem Praktikanten Arbeitsentgeld nicht gewährleistet wird, ist bei der Berechnung der Beiträge für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung von einem fiktiven monatlichen Arbeitsentgelt von DM auszugehen Versicherungsrechtliche Auswirkungen für Studenten, die das Praktikum ableisten Die Versicherungspflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis geht aus der Studentenversicherungspflicht gemäß SGB hervor. 9

10 Noch ein Hinweis: Jede Veränderung des Versicherungverhältnisses, z.b. durch Aufnahme eines Praktikums, ist unbedingt der zuständigen Niederlassung Ihrer Krankenkasse zu melden. Sie vermeiden dadurch Doppelzahlung. Im Zweifelsfall bitte mit Ihrer Krankenkasse absprechen. 16 Vergütung Dem Ausbildungsbetrieb bleibt es überlassen, in welcher Höhe eine Unterhalts- oder Ausbildungsbeihilfe geleistet wird. 17 Urlaub, Krankheit, Fehltage Wegen der Kürze der Ausbildungszeit können Hochschulpraktikanten keinen Urlaub während ihrer Arbeitszeit erhalten. Durch Krankheit oder sonstige Behinderung ausgefallene Arbeitszeit muß ausnahmslos nachgeholt werden. Gesetzliche Feiertage fallen nicht unter diese Regelung. 18 Auskünfte über die praktische Tätigkeit Die Praktikantenämter erteilen in Zweifelsfällen Auskünfte über zweckmäßige Ausbildungspläne, Ausbildungsbetriebe und andere Fragen der praktischen Ausbildung von Hochschulstudenten, insbesondere wenn Unklarheiten bestehen, ob die vorgesehene Ausbildung von den Praktikantenämtern anerkannt wird. Universität Stuttgart: Praktikantenamt für Maschinenwesen Studiensekretariat Pfaffenwaldring 9 Keplerstr Stuttgart Stuttgart Tel.: 0711/ Tel.: 0711/ A-Gh Zimmer: Gi-K L-Sche Schf-Z Die Sprechzeiten des Praktikantenamtes für Maschinenwesen der Universität Stuttgart sind während des Semesters: Dienstag Donnerstag während der vorlesungsfreien Zeit: von 8.30 Uhr Uhr von Uhr Uhr; Dienstag von 8.30 Uhr Uhr und während der Einschreibezeit (ca. 3 Wochen ab Mitte September, Termine siehe Aushang beim Praktikantenamt): Montag von 9.00 Uhr Uhr Mittwoch von 9.00 Uhr Uhr Freitag von 9.00 Uhr Uhr. 10

11 Sollte aus unvorhergesehenen Gründen das Praktikantenamt während der offiziell angegebenen Öffnungszeiten (nur dann!) geschlossen bleiben, wenden Sie sich bitte an folgende Telefon-Nr.: 0711 / In dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an folgende Telefon-Nr.: 0711 / Die Anschriften der Praktikantenämter für Maschinenwesen an den wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland: RWTH Aachen, Wüllnerstr. 5 Tel.: 0241 / TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, Tel.: 030 / Ruhr-Uni Bochum, Universitätsstr. 150, Tel.: 0234 / TU-Braunschweig, Bültenweg 89, Tel.: 0531 / TU-Chemnitz-Zwickau, Reichenhainerstr. 70, Tel.: 0371 / TU-Clausthal-Zellerfeld, Adolph-Roemer-Str. 2A, Tel.: / TU-Cottbus, Karl-Marx_Str. 17 Tel.: 0355 / TU-Darmstadt, Petersenstr. 30, Tel.: / Uni-Dortmund, Baroper Straße 301, Tel.: 0231 / TU-Dresden, George-Bähr-Str. 3c, Tel.: 0351 / Uni Duisburg, Lotharstr. 1, Tel.: 0203 / Uni Erlangen-Nürnberg, Haberstr. 9, Tel.: / Uni Essen, Schützenbahn 70, Tel.: 0201 / TU Hamburg-Harburg, Dampfschiffweg 11, Tel.: 040 / Uni der Bundeswehr Hamburg, Holstenhofweg 28, Tel.: 040 / TU-Hannover, Welfengarten1, Tel.: 0511 / TU-Ilmenau, Max-Planck-Ring 14, Tel.: / Uni Kaiserslautern, Gottlieb Daimler Str. 44, Tel.: 0631 / Uni-Karlsruhe, Kaiserstr. 12, Tel.: 0721 / TU-München, Arcisstr. 21, Tel.: 089 / Uni d. Bundeswehr München, W.-Heisenberg-Weg 39 Tel.: 089 / Uni Paderborn, Warburgerstr. 100 Tel.: / Hinweise für Studienanfänger Ablauf bei der Zulassung, Einschreibung und der Anerkennung des Vorpraktikums 19.1 Ablauf der Zulassung und Einschreibung Schritt Termin Bezeichnung 1 ab Ende Mai Anforderung der Bewerbungsunterlagen beim Rektoramt / Studiensekretariat 2 ab Mitte Juni Zusendung der Bewerbungsunterlagen 3 bis 15. Juli Einreichung der Bewerbungsunterlagen (15. Juli ist Bewerbungsschluß, Ausschlußfrist) 4 Ende August Erlaß der Bescheide durch die Universität (Zulassungs- und Ablehnungsbescheide) 11

12 5 bis Mitte September Einreichung des Antrages auf Einschreibung 6 ab Mitte September Mitteilung des Studiensekretariats über Termin zur Abholung der Studienpapiere 7 ab Mitte September Abholung der Studienpapiere auf dem Studiensekretariat (Nachweis des Vorpraktikums) 19.2 Empfehlung für Studienanfänger zur Vorgehensweise bei der Anerkennung des Vorpraktikums Fall 1: Vorpraktikum von mindestens 6 Wochen vorhanden. a) Bestätigung des Vorpraktikums während der Einschreibezeit (nach Erhalt der Zulassung) b) Bestätigung des Vorpraktikums während der Vorlesungszeit möglich, jedoch ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Bemerkung: - Der Nachweis des Vorpraktikums erfolgt anhand der kompletten Unterlagen (Originalzeugnisse, Berichtshefte mit Tages- und Wochenberichten und Skizzen). - Die Kenntnis der Praktikantenrichtlinien wird vorausgesetzt. Fall 2: Kein Vorpraktikum vorhanden oder Vorpraktikum weniger als 6 Wochen. a) Die Stundung des Vorpraktikums nach unmittelbar vorausgegangenem Wehr- oder Zivildienst erfolgt automatisch durch das Studiensekretariat (s.a. Frage 8 bei Antrag auf Einschreibung nach 19.1 Schritt 4) b) Stundung aufgrund besonderer Beantragung (muß beim Studiensekretariat beantragt werden). c) Anerkennung von Vorpraktikum mit weniger als 6 Wochen, z.b. Praktikum bei der Bundeswehr, während der Vorlesungszeit. Bemerkung: - Auskünfte zur Stundung sind auf dem Studiensekretariat zu erhalten. - Für Hinweise unter Punkt 19 kann vom Praktikantenamt keine Gewähr übernommen werden; sie dienen lediglich der Orientierung von Studienanfängern. 20 Schrifttum Folgende Bücher, die auch an jeder größeren Bibliothek ausgeliehen werden können, sollen zur Einführung in das Praktikum des Maschinenwesens dienen: Leyensetter: Leyensetter: Fachkunde für metallverarbeitende Berufe. Europa-Lehrmittel OHG. Wuppertal-Barmen Tabellenbuch für metallverarbeitende Berufe. M. Klein: Einführung in die DIN-Normen. Teubner Verlag, Stuttgart. Bachmann-Vorberg Technisches Zeichnen.Teubner-Verlag, Stuttgart. 12

13 Burisch u. Dahrendorf: Industrie- und Betriebssoziologie. Sammlung Göschen 1969, Band 103/103 a. K. Tuchel: Herausforderung der Technik. Schünemann-Verlag, Bremen, H. Rehbein: Industriepraktikum Maschinenbau. Springer-Verlag, Berlin, Mai (Professor Dr. - Ing. H.J. Warnecke) 13

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