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1 Stadionname: Verein: Lüdenscheid-Nord Adresse: Rheinlanddamm Dortmund Internet Gegründet: Anschrift: Strobelallee Dortmund Tel.: / Signal-Iduna- Zecken -Park Sitzplätze: Stehplätze: Logenplätze: Rollstuhlfahrerplätze: Gesamt: Presseplätze: Schiedsrichterkarten: Heim Gäste Gästeblock Eingang: Block Steher / Sitz Kat # f 2010

2 8 Stehplätze Stehplätze 61 Stehplätze 15, In fett die offiziellen Gästeblöcke, ansonsten hohe Schalker Beteiligung Die Preise erhöhen sich jeweils um den 10%igen Verwaltungszuschlag des SFCV + Versandkosten ermäßigte Tickets: Zutritt nur gegen Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises Wartezeiten: Alkoholkontrollen: EintrittsKarten BEACHTE: ATGB via HEIMVEREIN: Tickethotline: ( ) Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr. Ist unter der Woche ein Abendspiel (z.b. Mittwoch um 20:30 Uhr), ist die Kartenstelle bis Spielbeginn erreichbar. Bei Samstag- oder Sonntagspielen öffnet die Kartenstelle jeweils vier Stunden vor Spielbeginn und schließt mit Anpfiff vor Ort: Internet: Seatwave Bundesliga: shopid=20&sec_server=1& Via SFCV: Bestellung per Fanclub oder Direkt als Mitglied Straßenverkauf: keine konkreten Aktivitäten des Gastgebers bekannt Kategorie 2008/08f 2008f/ /11 Kategorie 15 57,00 Kategorie 1 41,50 Kategorie 2 39,00 Kategorie 3 36,00 Kategorie 4 34,00 Kategorie 5 29,00 Kategorie 6 24,00 Kategorie 6 (Behindert, nur Vortribüne) 17,00 Kategorie 6 Sehbehindert 12,50 Stehplätze 12,50 Stehplätze ermäßigt 8,30

3 Stehplätze Behinderte (nur Unterrang Süd) 7,60 Rollstuhlfahrer 7,70 Kinder bis 14 Jahren (nur die Blöcke 64 und 65!) 5,20! Spiele gegen FC Bayern München, Werder Bremen und FC Schalke 04 Topzuschlag von 20%! Museum Tel.: Öffnungszeiten: Eintritt: Bezahlung und Preise im Stadion Bargeld Chipkarte EC-Karte Kreditkarte Bezahlung Aufladen Entladen Currywurst Pommes Bier 0,5 verbleit Bier 0,33 unverbleit Cola 0,4 Brezel f 2010 Örtliche AP Polizei / Präsidium: 110 / Bahn/Bundespolizei: Fanbeauftragte Heim: Sicherheitsdienst: Fundsachen: Fundbüro: DB ( ) Rettung /Krankenhaus: 112 / SFCV: +49 (0) Tai: EC- /Kreditkartensperrung: Nächste Schalke Fanclubs Blau-Weißer Stachel

4 Stadionordnung 1 Geltungsbereich 1. Diese Stadionordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit des umfriedeten Geländes des SIGNAL IDUNA PARK (fortan "Stadion") einschließlich sämtlicher Anlagen, Zu- und Abgängen des Stadions sowie den anliegenden Parkplatzflächen, die bei Veranstaltungen im Stadion den Besuchern zur Nutzung zur Verfügung stehen (fortan "Anlagen"). 2 Widmung 1. Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen. Darüber hinaus kann die Durchführung von weiteren Sportveranstaltungen sowie sonstigen Veranstaltungen zugelassen werden. 2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung des Stadions und der Anlagen besteht nur im Rahmen der in Abs. (1) geregelten Widmung. 3 Aufenthalt 1. Im Stadionbereich und in den Anlagen dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte - Tages- oder Dauerkarte - oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. 2. Die Zutrittsberechtigung gilt nur für den rechtmäßigen Erwerb von Eintrittskarten. Der kommerzielle und gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten, insbesondere über das Internet, ist unzulässig und kann zu einer entschädigungslosen Sperrung der entsprechenden Eintrittskarte führen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. 3. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt - auch in anderen Blöcken - einzunehmen. 4. Das Stadion verfügt über ein elektronisches Einlasssystem. Die Eintrittskarte verliert somit erst nach Beendigung der Veranstaltung ihre Gültigkeit; dies gilt auch für die Besitzer einer Dauerkarte hinsichtlich der Zugangsberechtigung an dem konkreten Spieltag. 5. Für den Aufenthalt im Stadion an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der BVB Stadion GmbH und/oder Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA getroffenen Anordnungen. 6. Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und/oder zu Zwecken der Gefahrenabwehr werden das Stadion und die Anlagen videoüberwacht. 7. Jeder Besucher willigt unwiderruflich und für jegliche audiovisuellen Medien in die unentgeltliche Verwertung von Bild und/oder Ton seiner Person - insbesondere für Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen - ein, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erstellt werden. 4 Eingangskontrolle 1. Jeder Besucher ist bei dem Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. 2. Der Kontroll- und Ordnungsdienst sowie die Polizei sind berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie die Verbote des 6 dieser Stadionordnung einhalten und/oder ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. 3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, gegen die Verbote des 6 dieser Stadionordnung verstoßen und/oder ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegenüber denen seitens der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, der BVB Stadion GmbH, des DFB, der DFL und/oder eines Vereins der DFL, der UEFA oder der FIFA innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, Strafanzeige zu erstatten. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. 5 Verhalten im Stadion 1. Innerhalb des Stadions hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen vermeidbar - behindert oder belästigt wird. 2. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, Ordnungs- und Rettungsdienstes, des Veranstaltungsleiters, des Sicherheitsbeauftragten sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.

5 3. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten. 4. Unbeschadet dieser Stadionordnung können zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum können im Einzelfall die in Abs. (2) genannten Personen weitere Anordnungen erlassen, denen ebenfalls Folge zu leisten ist. 6 Verbote 1. Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: a. rassistisches, fremdenfeindliches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes sowie rechts- und/ oder linksradikales Propagandamaterial; entsprechendes gilt für Kleidung (aktuell ist folgende Marke untersagt: Thor Steinar), die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminierender sowie rechts- und/oder linksradikaler Tendenz aufweisen. b. Waffen jeder Art, sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind; c. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können; d. Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder sonstige Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen; e. Glasbehälter, Flaschen (auch PET-Flaschen), Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; f. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten g. Fackeln, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen h. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist i. mechanisch und/oder elektrisch betriebene Lärminstrumente j. Getränke aller Art, Drogen; k. Tiere; l. Laser-Pointer m. Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke n. Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt); o. Gegenstände, die geeignet oder dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. 2. Verboten ist den Besuchern weiterhin, im Stadion und/oder in den Anlagen: a. rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierendes sowie rechtsund/oder linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten; b. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen; c. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.b. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten; d. mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art auf die Sportflächen oder die Besucherbereiche zu werfen; e. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen; f. ohne Erlaubnis Eintrittskarten zu verkaufen; g. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; h. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen; i. Wege und Flächen zu befahren, soweit keine besondere Erlaubnis besteht. 3. Gewerbliche Betätigung, die Verteilung oder der Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften, Drucksachen, Werbeprospekten o.ä. sowie Sammlungen oder die Lagerung von Gegenständen ist innerhalb des Stadions nur mit vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Erlaubnis der BVB Stadion GmbH, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA oder des jeweiligen Veranstalters gestattet. 7 Zuwiderhandlungen 1. Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, kann unbeschadet weiterer Rechte der BVB Stadion GmbH bzw. der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ohne Entschädigung der

6 Zutritt zum Stadion verweigert und/oder können aus dem Stadion verwiesen werden. Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen. 2. Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des Stadions im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann unbeschadet weiterer Rechte der BVB Stadion GmbH bzw. der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ohne Entschädigung ein Stadionverbot ausgesprochen werden. Dieses Stadionverbot kann unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf das Stadion beschränkt oder bundesweit ausgesprochen werden. Es gelten die Richtlinien des DFB zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen sowie des DFB-Ausschusses für Sicherheitsangelegenheiten zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung. 3. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden. Verbotenerweise mitgeführte Sachen und/oder Gegenstände werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung gegen Erstattung der durch die Sicherstellung sowie Rückgabe entstandenen Kosten zurückgegeben oder spätestens nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet. 4. Maßnahmen nach Abs. (1) bis (3) schließen Ansprüche (z.b. Rückerstattung von Eintrittsgeldern) gegen die BVB Stadion GmbH, die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und/oder gegen den jeweiligen Veranstalter aus. 5. Sollte die BVB Stadion GmbH und/oder die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA aufgrund Zuwiderhandlungen von Besuchern gegen diese Stadionordnung durch Verbände wie insbesondere die FIFA, die UEFA, den DFB oder die DFL auf Schadensersatz und/oder auf Leistung einer Geldstrafe in Anspruch genommen werden, ist der zuwiderhandelnde Besucher regresspflichtig. 8 Hausrecht / Aufsicht 1. Das Haus- und Aufsichtsrecht üben grundsätzlich die BVB Stadion GmbH, die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und ihre Bediensteten und Erfüllungsgehilfen sowie bei Veranstaltungen zusätzlich die Polizei, der Kontroll- und Ordnungsdienst sowie ggf. der seitens der BVB Stadion GmbH und/oder Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ermächtigte jeweilige Veranstalter aus. 9 Haftung 1. Das Betreten und Benutzen des Stadions und seiner Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die BVB Stadion GmbH und/oder die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder in den zwingend gesetzlich vorgesehenen Fällen. 2. Im Übrigen ist jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen, es sei denn der BVB Stadion GmbH, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und/oder ihrer Bediensteten und Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zur Last. Für Personenund/oder Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, besteht indes unter keinem rechtlichen Gesichtpunkt eine Haftung. 3. Unfälle und/oder Schäden sind der BVB Stadion GmbH sowie der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA unverzüglich zu melden. Stand: September 2007 BVB Stadion GmbH Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA Nichtraucherbereiche???

7 Erlaubte und verbotene TiFo - Materialien Materialien Erlaubt Nicht Erlaubt Bemerkungen Zaunfahnen -wenn ja, bis zu welcher Länge Solange Platz vorhanden Doppelhalter -wenn ja, bis zu welcher Stangenlänge 1 Schwenkfahnen -wenn ja, bis zu welcher Länge Stoff, Plastik-Fahnen -wenn ja, bis zu welcher Länge 1,50 m Blockfahnen -wenn ja, bis zu welcher Größe Trommeln, Trommelstöcke -wenn ja, bis zu welcher Größe Spruchbänder -wenn ja, bis zu welcher Länge Konfetti Klopapier Luftballons Megaphone Selbstgemalte Schals Klebeband Wunderkerzen Trinkpäckchen Plastikflaschen Obst Nach Absprache Nach Absprache Nach Absprache Nach Absprache, aber kein Papier Rucksäcke Nur nach Durchsuchung Schokoriegel Regenschirme Kamera, Fotoapparat Nicht für gewerbliche Aufnahmen [19.08.] Zur neuen Saison 2008/2009, beginnend mit dem Heimspiel gegen den FC Bayern München, wird der BVB ein neues Konzept zur Mitnahme von Fanutensilien der gegnerischen Fans einführen. Seit Jahren ist es vielen Fans in den Stadien des Landes unklar, welche Fahne, welche Trommel mitgenommen werden darf oder ob diese typischen Fanartikel gar verboten sind. "Gemeinsam mit der Dortmunder Polizei und unserer Fanbetreuung haben wir uns entschlossen, dem Beispiel des FC St. Pauli zu folgen, diese Dinge zu vereinfachen. Wir werden nun jedem Gästefan erlauben, seine Fahne, seine Trommel etc. mitzunehmen. Allerdings setzen wir auch hier auf den Effekt, dass sich diese Vereinfachung für alle Beteiligten lohnt und in der jeweiligen Gästefangruppe für Selbstregulierung sorgt, das heißt, die Gästefans übernehmen von nun an Verantwortung für das eigene Handeln", so Organisationsleiter Dr. Christian Hockenjos. Hockenjos weiter: "Bedingung ist daher, dass der Fanbeauftragte des Gastvereins uns rechtzeitig mitteilt, welche Dinge mitgebracht werden und vor allem, dass er die Spielregeln des BXB in seine Fanszene trägt. Spielregeln bedeuten, dass wir im Gegenzug zu diesen liberalen Bedingungen erwarten, dass im Gästeblock keine Pyrotechnik gezündet wird oder sonstiges vorfällt, was der Stadionordnung widerspricht. Verstoßen die Gästefans gegen diese Auflagen, werden wir in den Folgejahren alles verbieten, was über das Mitbringen eines Fanschals hinausgeht." Damit bietet der BXB im SIP nun neben dem größten Gästeblock der Liga seinen Gästen die Möglichkeit, ihre Mannschaft farbenfroh und kreativ zu unterstützen. Schließfächer Hauptbahnhof: 1 Stangenmaterial:

8 Am Stadion: Anreise zu Fuss Vom DO HBF (ca. 10 Min): 3,5 Km Mit Fahrrad Call-a-Bike: Fahrradstellplätze: Mit PKW / Bus Aus Norden: Aus Osten: Aus Süden: Aus Westen: Ein kleiner Hinweis: A1 bis Kreuz Dortmund-Unna, A44/B1 Richtung Dortmund A2 bis Kreuz Dortmund-Nordost, B236 Richtung Schwerte, B1 Richtung Dortmund A45 bis Kreuz Dortmund-Süd, B54 Richtung Dortmund A40/B1 Richtung Dortmund Das Stadion ist meist schon auf den Autobahnschildern rund um Dortmund ausgewiesen, ansonsten kann man aber auch der Beschilderung "Messezentrum Westfalenhallen" bedenkenlos folgen, denn die Hallen liegen nur einen Steinwurf vom SIGNAL IDUNA PARK entfernt. Wenn im SIP kein Spiel stattfindet, kann man mit dem PKW direkt bis vor die "Haustür" des Stadions fahren. Dort sind auch genügend Parkplätze vorhanden. An Spieltagen: Strobelallee an Spieltagen für den Durchgangsverkehr gesperrt und die Parkplätze am Stadion stehen nur Gästen mit einem speziellen Parkausweis zur Verfügung. Parken: Rund um den SIGNAL IDUNA PARK und das Messezentrum Westfalenhallen stehen über gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Wenn du für deinen Parkplatz nicht bezahlen möchtest, bietet der BVB auch eine kostenfreie Alternative an: Am BVB-Fanshop "Megastore" in Dortmund-Hörde und auf dem Gelände der Dortmunder Uni stehen ebenfalls Parkplätze zur Verfügung, diese sind gebührenfrei. Von dort bringt ein Shuttle-Bus die Fans direkt zum Stadion und nach Abpfiff auch wieder zurück. "Megastore": Uni-Gelände: Dortmund-Hörde, Felicitasstraße, B54 Ausfahrt Rombergpark) (A45 Ausfahrt Eichlinghofen bzw. B1 Ausfahrt Oespel/Kley) Entfernung Zeit Kosten München km Euro (8 ltr/100 *1,40 /ltr) Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Bahn Abfahrt Zeit Kosten München HBF GE HBF Euro (Normalpreis)

9 Takt: stündlich mit ICE / IC; Umsteigen 0-1 mal ab GE HBF Sonderzüge via... GEnaue Abfahrtszeiten auf uge.de / sfcv.de Treffen und GEmeinsamer Marsch zum Stadion Adresse Bhf: Königswall; Dortmund Tai Ca.,- ab HBF Fahrzeit ca min ÖPNV Betreiber / Fahrplanauskunft: Hinfahrt: ab HBF Mit der U-Bahn: Linie U45 oder U46 bis zur Haltstelle "Westfalenhallen". Stadion in Sichtweite Fußweg 5 min Mit dem Bus: Die Linie 450 fährt ebenfalls bis "Westfalenhallen". Rückfahrt: ab Stadion Inhaber einer Eintrittskarte fahren im Gesamtnetz von VRR am Spieltag für die Hin- und Rückfahrt im Zeitraum von 6 Stunden vor Beginn des Spiels bis Betriebsschluss (03:00 des Folgetags) kostenlos. Diese gilt für alle Spiele der Bundesliga, DFB-Pokal, UI-Cup und anderen internationalen Wettbewerben. Kosten: Alles Preisstufe I Erwachsene Kinder (6-14 J.) Einzelkarte 4er-Ticket 10er-Ticket Tageskarte

10 Fahrplanauskünfte: Inhaber der Bahncard 25, 50 und 100 können die City-Option nutzen. Die kostenlose Mitnahme von Kindern unter 15 Jahren im Rahmen der Kooperation CityTicket und BahnCard 100 in den Verbundverkehrsmitteln in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Delmenhorst werden nicht anerkannt, d.h., die bei der DB kostenlos mitfahrenden Kinder benötigen in den genannten Städten ein Kinder-EinzelTicket. Bahnreisende des Fernverkehrs mit Ziel Bremen HBF haben die Möglichkeit, schon vor Fahrtbeginn beim Lösen eines DB-Fahrscheins ein Anschlussticket (Einzel- oder TagesTicket der Preisstufe I) des VBN für den gesamten Bus- bzw. Straßenbahnverkehr der Stadt zu erwerben. Mit Flugzeug Dortmund Airport: Flughafenring Dortmund Lage: Terminal: Erreichbarkeit: mit ÖPNV Frequenz: alle Minuten (Hauptverkehrszeit) Fahrtzeit: ca. Minuten Preis: Mit Tai: Taifahrt vom Airport Stadion (ca. 25 Minuten) via B1 Transferdienste: Mietwagen Tel.: AVIS Budget Europcar HERTZ SIXT

11 Treffpunkte vorher / nachher Innenstadt: am Stadion: Unterkunft Touristischtes Veranstaltungen Bewertungen: Einlaß Nähe zum Spielfeld / Sicht Komfort: Sauberkeit: Nahrung und Getränke Atmosphäre: Akustik: Anfahrt und Parken Fanbetreuung Sicherheit: Internet: Stadionzeitschrift: Ticket-Service: Rauchen Nichtrauchen

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