GÄSTE-INFORMATIONEN RB LEIPZIG 1. FC SAARBRÜCKEN 37. SPIELTAG DRITTE LIGA SAMSTAG, 03. MAI ANSTOSS: UHR RED BULL ARENA LEIPZIG

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1 GÄSTE-INFORMATIONEN RB LEIPZIG 1. FC SAARBRÜCKEN 37. SPIELTAG DRITTE LIGA SAMSTAG, 03. MAI ANSTOSS: UHR RED BULL ARENA LEIPZIG

2 STADIONSEKTOREN ANREISE PARKEN STADIONSEKTOREN: Für die Fans des 1. FC Saarbrücken ist der Gästeblock in Sektor C vorgesehen. Der Zugang erfolgt ausschließlich aus Richtung Norden ( Tenniszufahrt ) bzw. den Gäste-Eingang C4 (siehe Anlage Stadion und Anfahrtsplan ). Der Einlass in die Red Bull Arena beginnt zwei Stunden vor dem Anpfiff (11.30 Uhr). Wir bitten um frühzeitige Anreise zum Stadion, sodass es keine Verzögerungen an den Einlässen gibt. ANREISE PARKEN: Gästeparkplätze sind im Bereich Marienweg verfügbar. Von dort ist das Stadion zu Fuß problemlos zu erreichen. Die Anfahrt zu diesen Parkmöglichkeiten ist am Spieltag im Stadionbereich mit Anzeigetafeln ausgeschildert. Alle Tageskarten enthalten eine Fahrtberechtigung in den MDV-Zonen 110 (Leipzig), 151 (Markkleeberg), 162 (Schkeuditz) und 168 (Taucha) für vier Stunden vor und vier Stunden nach dem Spiel.

3 EINTRITTSKARTEN KASSEN: Es gibt keinen Vorverkauf von Eintrittskarten in Saarbrücken. Die Karten für FCS-Fans werden an der Gäste-Tageskasse der Red Bull Arena direkt am Spieltag verkauft. Diese Karten kosten für alle Gästeblock-Besucher 8 Euro.

4 ERMÄSSIGUNGEN: Ermäßigungen gelten unter Vorlage eines lesbaren und gültigen Nachweises für Kinder im Alter von sieben bis 17 Jahre, Auszubildende, Schüler, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte und ALG-II-/Leipzig-Pass-Inhaber. Ermäßigte Karten sind für den Gästeblock jedoch nicht verfügbar, da die Karten bereits in der günstigsten Preiskategorie dieses Sektors angeboten werden. Kinder bis sechs Jahre erhalten freien Eintritt und bekommen an der Tageskasse eine Einlasskarte für einen festen Sitzplatz ausgestellt. Die Einlasskarten gibt es nur an der Gästekasse in Sektor C. Für Rollstuhlfahrer und Schwerbehinderte gibt es in Sektor A einen vorgesehenen Bereich. Ansprechpartner ist der RBL-Fanbeauftragte Ingo Hertzsch (Kontakt: fanbeauftragter@redbulls.com). Wir bitten vorab um eine Information, wie viele Fans diesen Bereich nutzen werden. Die Karten für Rollstuhlfahrer und ihre Begleitpersonen sind an der Hauptkasse (Sonderkasse) hinterlegt.

5 FANUTENSILIEN ERLAUBT SIND: Fahnen mit einer Stocklänge von maximal 1,50 Meter Zaunfahnen mit einer maximalen Brüstungshöhe von 1,30 Meter Trommeln (einseitig offen oder einsehbar) Grundsätzlich sind nur Fanutensilien der beiden teilnehmenden Vereine (zzgl. Freundschaftsschals) gestattet 1 Megaphon VERBOTEN SIND: Doppelhalter Blockfahnen Schwenkfahnen Spruchbänder ohne B1-Zertifikat Verstöße gegen die Stadionordnung ( siehe Dokument Stadionordnung im Anhang )

6 CHOREOGRAFIEN SPRUCHBÄNDER CHOREOGRAFIEN SPRUCHBÄNDER: Spruchbänder und Choreografien müssen bis spätestens Mittwoch, 30. April, bei unserem Fan- Beauftragten Ingo Hertzsch (Kontakt: angemeldet werden. Spätere Anmeldungen können wir nicht mehr berücksichtigen. Dem Sicherheitsstab wird am Spieltag eine Liste der genehmigten Spruchbänder übergeben. Dies ist maßgeblich für die Kontrollen an den Einlässen. Nicht genehmigte Spruchbänder müssen am Einlass abgegeben werden und dürfen nicht mit ins Stadion genommen werden.

7 STADION-VERBOTE KONTAKT STADION-VERBOTE: Regionale und bundesweite Stadionverbote sind gültig. Offensichtlich angetrunkene Personen erhalten keinen Zutritt ins Stadion (gemäß der Stadionordnung und den Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen). Es werden zudem stichprobenartige Kontrollen mit einem Alkomat durchgeführt. KONTAKT: RB Leipzig Fan-Beauftragter: Ingo Hertzsch Telefon: / fanbeauftragter@redbulls.com

8 STADIONORDNUNG RED BULL ARENA 1 GELTUNGSBEREICH: Diese Benutzungsordnung gilt für die um friedeten Versammlungsstätten und Anlagen der Red Bull Arena. 2 WIDMUNG: (1) Die Red Bull Arena dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter. (2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht. (3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.

9 STADIONORDNUNG RED BULL ARENA 3 AUFENTHALT (1) In den Versammlungsstätten und Anlagen der Red Bull Arena dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. (2) Die Red Bull Arena ist zur Sicherheit der Zuschauer mit um fangreichen Überwachungseinrichtungen (Videokameras) ausgestattet. Videoaufzeichnungen können gespeichert und, wenn erforderlich, zur Beweissicherung verwendet werden. (3) Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. (4) Für den Aufenthalt in der Arena an veranstaltungsfreien Tagen gelten die vom Betreiber im Einvernehmen mit den Stadionnutzen getroffenen Anordnungen. (5) Hausverbote, die vom DFB, der DFL und anderen Fußballverbänden oder -vereinen ausgesprochen wurden, werden anerkannt und durchgesetzt.

10 STADIONORDNUNG RED BULL ARENA 4 EINGANGSKONTROLLE (1) Jeder Besucher ist bei dem Betreten der Arenaanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. (2) Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. (3) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

11 STADIONORDNUNG RED BULL ARENA 5 VERHALTEN IN DER RED BULL ARENA (1) Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen vermeidbar - behindert oder belästigt wird. (2 ) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten. (3 ) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt - auch in anderen Blöcken - einzunehmen. (4 ) Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten. (5 ) Stadionverbote die vom DFB, DFL oder anderer Verbände und Vereine erteilt wurden, werden anerkannt und übernommen.

12 STADIONORDNUNG RED BULL ARENA 6 VERBOTE I (1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: (a) Waffen jeder Art; (b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können; (c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen; (d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; (e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Rucksäcke (f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände; (g) mechanisch betriebene Lärminstrumente; (h) Getränke aller Art (i) Tiere; (j) Fahnen oder Transparentstangen, die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 3 m ist. (k) Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt) (l) rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches, extremistisches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes Propagandamaterial sowie jegliches politisches Informationsmaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, antisemitischer, extremistischer, gewaltverherrlichender oder diskriminierender sowie jegliche Form von politischer Tendenz aufweisen.

13 STADIONORDNUNG RED BULL ARENA 6 VERBOTE II (2) Verboten ist den Besuchern weiterhin: (a) rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, extremistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende sowie jegliche Form von politischen Parolen zu äußern oder zu verbreiten, das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen, Emblem e ( 87a StGB), Verstöße gegen das Uniform verbot ( 3 Versammlungsgesetz) sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu diskriminieren (b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen; (c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.b. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten; (d) mit Gegenständen aller Art zu werfen; (e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen; (f) ohne Erlaubnis des Betreibers oder des Veranstalters Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;

14 STADIONORDNUNG RED BULL ARENA 6 VERBOTE III (g) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen. (h) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von Zuschauern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters (i) in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen (Vermummungsverbot) 7 HAFTUNG (1) Das Betreten und Benutzen der Red Bull Arena erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Betreiber nicht. (2 ) Unfälle oder Schäden sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.

15 STADIONORDNUNG RED BULL ARENA 8 ZUWIDERHANDLUNGEN (1 ) Wer den Vorschriften der 3,4,5,6 dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße von mindestens EUR 5,00 bis höchstens EUR 500,00 nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987; BGBl. I S.602) belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden. (2) Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden. (3) Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt w erden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben. (4 ) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt. RB Leipzig e.v. 2011

16 03. MAI: RB LEIPZIG 1. FC SAARBRÜCKEN

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