Technische Richtlinie

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1 Pfalzwerke Netz AG Postfach Ludwigshafen Technische Richtlinie Stand: Ansprechpartner: Telefon: Telefax: Sitz der Gesellschaft: Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße Ludwigshafen Telefon: Telefax: Vorstand Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Marc Mundschau Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. René Chassein

2 NM-AM 1/35 Übersicht 1. Allgemeines Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt Netzschutz-Funktionen Übergabestationen mit Einspeiseleistungen <= 1000kW Übergabestationen mit Einspeiseleistungen > 1000kW Anschluss an einer Regionalleitung Anschluss an einer Regionalleitung in Umspannwerks-Nähe Anschluss an einem Mittelspannungsfeld im Umspannwerk Erläuterung der Schutzfunktionen Unabhängiger Maximalstrom-Zeitschutz (UMZ) Netzentkopplung Blindleistungs-Richtungsschutz (QU- Schutz) Prüfklemmenleisten Schutzprüfung Stromwandler Stromwandler für Schutzfunktionen Stromwandler für Zählung/Messung Spannungswandler Leistungsschalter Eigenbedarfsversorgung (Stationsversorgung) Zählung Zählerfernabfrage Wirkleistungsabgabe bei Erzeugungsanlagen (EEG, 9) Dynamische Netzstützung Netzüberwachung Erdstromkompensation... 15

3 NM-AM 2/ Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen Inbetriebnahme der Übergabestation Dokumente und Bescheinigungen Inbetriebnahmeprüfung Anlage 1 Übersichtspläne Netzanschluss Anlage 2 Übersichtspläne Übergabestation Anlage 3 Übersichtspläne zur schutztechnischen Ausstattung Übersicht Primäranlage Prinzipplan zur Rückwärtigen Verriegelung Anlage 4 Prinzipplan Stationsversorgung Anlage 5 Prinzipplan Prüfklemmleisten Stromklemmleiste Spannungsklemmleiste Binärsignalklemmleiste Anlage 6 Wandler- und Steuerkreise Anlagen >1000kVA Anlagen <1000kVA NSp-Schalter in gemeinsamen Schaltraum Anlagen <1000kVA NSp-Schalter in separater Anlage Anlage 7 Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung Übersichtsplan eines Zählerplatzes (Schrank Firma Deppe) Anlage 8 Dimensionierung von Wandlern (Mindestanforderungen) Anlage 9 Technisches Konzept zum Betrieb einer Erzeugungsanlage- Übergabestation mit fernwirktechnischer Anbindung an die Leitstelle der Pfalzwerke Netz AG Technische Mindestausstattung für den ferngesteuerten Betrieb Kommunikationsanbindung zur Netzleitstelle des Netzbetreibers Informationsumfang Funktionsschema Steuerung Einspeisemanagement Ergänzende Festlegungen zur Interoperabilitätsliste... 33

4 NM-AM 3/35 1. Allgemeines Der Netzanschluss erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültige Fassung der VDE-Vorschriften und -Anwendungsregeln, VDN- und BDEW-Richtlinien, sowie Technische Hinweise und Leitfaden des FNN. Insbesondere ist zu berücksichtigen: 1. Technische Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz) sowie deren Ergänzungen. 2. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung 2008) 3. Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 4. Digitale Schutzsysteme (FNN Leitfaden Schutzsysteme) 5. VDE FNN Leitfaden zum Einsatz von Schutzsystemen in elektrischen Netzen 7. FNN Lastenheft QU-Schutz 8. VDN-Richtlinie für digitale Schutzsysteme sowie die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Kundenanlagen sind entsprechend diesen Grundsätzen zu errichten. Ergänzend zu den o.g. Richtlinien und Leitfaden sind folgende Punkte zu beachten: 2. Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt Der geeignete Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt wird von der Pfalzwerke Netz AG (Netzbetreiber) ermittelt und ist in der Regel am bestehenden Netz. Grundlage ist das Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste Variante. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere die Vorgaben des EEG zu beachten. Die Kosten für die Erstellung des unmittelbaren Netzanschlusses als Erstanschluss oder Erweiterung an einem geeigneten Netzpunkt gehen zu Lasten des Verursachers (Netzkunden). Die unmittelbar am Netzanschluss-, bzw. Netzverknüpfungspunkt zu errichtende für Netzbetreiber-Mitarbeiter jederzeit zugängliche Übergabestation (siehe Anlage) beinhaltet folgende Einrichtungen: - Kurzschluss- und Überlastschutz - Netzentkopplung - Zählung - Erdschlussüberwachung und - Q/U-Schutz Der Anschluss der Übergabestation hat phasenrichtig zu erfolgen.

5 NM-AM 4/35 3. Netzschutz-Funktionen Die einzustellenden Werte werden durch den Netzbetreiber vorgegeben. Die Prüfung der Werte muss vor der Inbetriebnahme erfolgen und durch ein elektronisches Prüfsystem in einem Protokoll dokumentiert werden. Das Protokoll ist dem Netzbetreiber zu übergeben. Zur Einsparung von Kosten und Minimierung von Verdrahtungs- und Prüfaufwand wird empfohlen die Schutzfunktionen in einem gemeinsamen Gerät zu realisieren. Entsprechende Systeme werden von allen führenden Herstellern angeboten. Da die Funktionen sich bei der Prüfung teilweise gegenseitig beeinflussen, sind separate Auslösekontakte zu beschalten : Kontakt 1: UMZ-Schutz und Erdschluss-Erfassung Kontakt 2: Netzentkopplung (Spannungs-und Frequenzschutz) Kontakt 3: Blindleistungs-Richtungsschutz (QU-Schutz) Kontakt 4: Rückwärtige Verriegelung Kontakt 5: Funktionsüberwachung (Lifekontakt normalerweise vom Hersteller vorgegeben.) Detaillierte Funktionen sind den Prinzipschaltbildern im Anhang zu entnehmen. 3.1 Übergabestationen mit Einspeiseleistungen <= 1000kW Zur Absicherung gegen Kurzschluss genügt ein Sicherungs-Lastrennschalter auf der Mittelspannungsebene. Das Netzschutzgerät muss folgende Funktionen enthalten: 2-stufiger Überspannungsschutz 2-stufiger Unterspannungsschutz Überfrequenzschutz Unterfrequenzschutz Blindleistungs-Richtungsschutz Freigabe nach Spannungswiederkehr Erdschlusserfassung (nur wenn das Mittelspannungskabel des Kunden die Station verlässt) Funktionsüberwachung (Lifekontakt) Die Auslösung der Netzentkopplungsfunktionen wirkt auf den Unterspannungsauslöser eines Niederspannungs-Leistungsschalters (Gleichspannungs-Ruhestromschleife). Die Auslösung bleibt solange anstehen wie der Grenzwert verletzt ist. Die Freigabe für den Betrieb erfolgt nach einer durch den Netzbetreiber vorgegebenen Zeit.

6 NM-AM 5/35 Die Auslöseinformation darf über ein Koppelrelais für weitere Funktionen verwendet werden. (z.b. Abregelung und Freigabe) Ist der Niederspannungsleistungsschalter in räumlicher Entfernung zur Übergabestation angeordnet, so ist ein Steuerkabel mit geeignetem Querschnitt zu verlegen. Da die Kapazitäten des Steuerkabels mit zunehmender Länge die Auslösung verzögern, ist die Auslösezeit am LS messtechnisch bei der Inbetriebnahme nachzuweisen. Die Erdschlusserfassung sowie die Funktionsüberwachung wirken auf eine Auslösespule am Sicherungslasttrenner in der Mittelspannungsanlage. 3.2 Übergabestationen mit Einspeiseleistungen > 1000kW Anschluss an einer Regionalleitung Das Netzschutzgerät muss folgende Funktionen enthalten: 2-stufiger ungerichteter UMZ-Schutz 2-stufiger Überspannungsschutz 2-stufiger Unterspannungsschutz Überfrequenzschutz Unterfrequenzschutz Blindleistungs-Richtungsschutz Erdschlusserfassung (nur wenn das Mittelspannungskabel des Kunden die Station verlässt) Funktionsüberwachung (Lifekontakt) Die Auslösung der Schutz- und Netzenkopplungsfunktionen wirkt auf einen Arbeitsstromauslöser. Der Lifekontakt wirkt auf einen Unterspannungsauslöser im Übergabe-Leistungsschalter Anschluss an einer Regionalleitung in Umspannwerks-Nähe Das Netzschutzgerät muss folgende Funktionen enthalten: Gleiche Funktionen wie unter Punkt Zusätzlich erfolgt eine Schaltermitnahme aus dem Umspannwerk (UW). Bei Abschaltung oder Auslösung des Abgangs-Leistungsschalters im UW erfolgt eine Auslösung des Schalters in der Übergabestation. Die Funktion ist als Ruhestromschleife aufzubauen, und wirkt auf den Unterspannungsauslöser (Reihenschaltung mit Lifekontakt des Schutzgerätes). Detailplan siehe Anhang.

7 NM-AM 6/ Anschluss an einem Mittelspannungsfeld im Umspannwerk Das Netzschutzgerät muss folgende Funktionen enthalten: 3-stufiger gerichteter UMZ-Schutz rückwärtige Verriegelung über separaten Ausgabekontakt 2-stufiger Überspannungsschutz 2-stufiger Unterspannungsschutz Überfrequenzschutz Unterfrequenzschutz Blindleistungs-Richtungsschutz Erdschlusserfassung (nur wenn das Mittelspannungskabel des Kunden die Anlage verlässt) Funktionsüberwachung (Lifekontakt) Die Auslösung der Schutz- und Netzentkopplungsfunktionen wirkt auf einen Arbeitsstromauslöser. Der Lifekontakt wirkt auf einen Unterspannungsauslöser im Übergabe-Leistungsschalter. Die rückwärtige Verriegelung (gerichtete Anregung) wird über eine Gleichstromschleife in das Umspannwerk übertragen. Die Speisung der GS-Schleife erfolgt über einen DC-DC-Wandler aus dem Umspannwerk. Zusätzlich erfolgt eine Schaltermitnahme aus dem Umspannwerk. 3.3 Erläuterung der Schutzfunktionen Unabhängiger Maximalstrom-Zeitschutz (UMZ) Der UMZ-Schutz beinhaltet 2-3 Stufen, die unabhängig parametrierbar sein müssen. Es sind Schutzgeräte mit Einschalt-Rush-Stabilisierung zu verwenden. Schutzanforderungen (UMZ-Schutz) in der Übergabestation bei Anbindung im 20kV- Netz: - ungerichtete KS-Stufe, 3-4x IN (Netzbetriebsmittel), 0,08s - ungerichtete Überstromstufe, 1,2x IN(Σ EA), 5s Schutzanforderungen (UMZ-Schutz) in der Übergabestation bei Anbindung im Umspannwerk mit separatem Abgangsfeld: - KS-Stufe in Richtung Kundennetz, 3-4x IN(Netzbetriebsmittel), 0,08s - KS-Stufe in Richtung UW des Netzbeteibers, 1,2x Ik 3(Σ EA), 0,7s - ungerichtete Überstromstufe, 1,2x IN(Σ EA), 5s Die KS-Stufe in Richtung Kundennetz steuert den Kontakt der rückwärtigen Verriegelung.

8 NM-AM 7/ Netzentkopplung Der Spannungs- und Frequenzschutz wird in der Zusammenfassung nachfolgend als Netzentkopplung bezeichnet. Die einzustellenden Werte werden durch den Netzbetreiber vorgegeben. Die Prüfung der Werte muss vor der Inbetriebnahme erfolgen und durch ein elektronisches Prüfsystem einem Protokoll dokumentiert werden. Das Protokoll ist dem Netzbetreiber zu übergeben. Die Hauptbestandteile dieser Einrichtung sind ein mehrstufiger dreiphasiger Spannungsschutz mit Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzschutz mit Kennung auf Über- und Unterfrequenz. Die Auslösung muss sowohl bei 2- als auch bei 3-poliger Grenzwertverletzung der Außenleiterspannung erfolgen. Einstellwerte Einstellwerte U>> 1,15 Un 100ms U> 1,08 Un 1min U<< nur 1) 0,45 Un unverzögert U< 0,8 Un 300ms 1) / 2,7s 2) f> 51,5 Hz 100ms f< 47,5 Hz 100ms Q & U< siehe 3.5 1) Anschluss der EA im Mittelspannungsnetz 2) Anschluss der EA am/im Umspannwerk 3.5 Blindleistungs-Richtungsschutz (QU- Schutz) Der Blindleistungs-Richtungsschutz ist nach den Vorgaben des FNN-Lastenheftes QU-Schutz auszuführen. Es kann sowohl das Verfahren nach FFN Variante 1 (Blindleistungskennlinie) als auch das Verfahren nach FNN Variante 2 (Blindleistungsschwelle) zur Anwendung kommen. Es ist jeweils ein Auslösekontakt für Auslösung am Netzanschlusspunkt (NAP) und ein Auslösekontakt für die Auslösung der Erzeugungseinheiten (EZE) vorzusehen. Der QU-Schutz muss durch ein Binärsignal gesperrt werden können, welches durch einen Hilfskontakt des Spannungswandler-Schutzschalters erzeugt wird.

9 NM-AM 8/35 Die Einstellwerte werden vom Netzbetreiber vorgegeben. Einstellwerte Q abhängig von der genehmigten Einspeiseleistung Einstellwerte U< 0,85 Un teze 0,5s tnap 1,5s 3) 3) Sofern keine selektive Auslösung an den EZE möglich ist, wird die für die EZA vorgesehene Auslösezeit für die Auslösung am NAP eingestellt. 3.6 Prüfklemmenleisten Zur Prüfung der Schutzgeräte sind Prüfklemmenleisten mit längstrennbaren Klemmen und 4 mm Prüfbuchsen in fingersicherer Ausführung nach BGV A3 vorzusehen. Die Prüfklemmenleisten sind in unmittelbarer Nähe zum Schutzgerät (idealer Weise im Relaiskasten) gut zugänglich aufzubauen. Der Aufbau wird in Anlehnung an die BDEW-Richtlinie vorgegeben. Zur optischen und funktionalen Trennung sind Trennplatten zwischen den einzelnen Phasen und Funktionsgruppen zu verwenden. Die Belegung der Verdrahtung unterschieden nach Geräteseite und Anlagenseite ist unbedingt einzuhalten. Der Aufbau ist im Anhang dargestellt. 3.7 Schutzprüfung Schutzeinrichtungen sind zu prüfen: vor der erstmaligen Inbetriebnahme nach Austausch des Schutzgerätes nach Fehlern in der Anlage (z.b. Blitzeinwirkung) nach Änderung von Einstellwerten nach BGV A3 zyklisch mindestens alle 4 Jahre Die Schutzprüfung muss ohne Klemmarbeiten durchführbar sein. Zu diesem Zweck ist eine Prüfklemmenleiste mit längstrennbaren Klemmen und 4 mm Prüfbuchsen vorzusehen.

10 NM-AM 9/35 Änderungen an der Parametrierung während der Prüfung, z.b. Abschalten von Funktionen, ist nicht zulässig. Die Schutzprüfung ist durch ein Protokoll zu dokumentieren und dem Netzbetreiber vorzulegen. 4. Stromwandler Die Sekundärkreise von Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden. Falls der Wandler nicht direkt geerdet werden kann, z.b. bei Ringkernwandlern, so ist die zu erdende Ader mit einer grüngelben Ader gleichen Querschnitts in eine Hülse zu pressen und auf kürzestem Wege auf Erde zu legen. 4.1 Stromwandler für Schutzfunktionen Die Stromwandler für den Schutz sind entsprechend der genehmigten Einspeiseleistung zu bemessen und der nächsthöhere Standardwert zu verwenden. Wird zunächst nicht der gesamte Wandlerstrom benötigt (z.b. sind nur ein Teil der Erzeugungseinheiten errichtet), werden umschaltbare Stromwandler empfohlen, damit die Wandler beim Endausbau angepasst werden können. Die Schutzstromwandler sind unmittelbar nach dem Übergabeleistungsschalter an der vom Anlagenhersteller vorgesehenen Stelle anzuordnen. Der sekundäre Bemessungsstrom ist zur Minimierung von Verlusten auf der Sekundärseite auf 1 A auszulegen. Für einfache UMZ-Schutzgeräte ist ein tatsächlicher Genauigkeitsgrenzfaktor bei der Betriebsbürde K SSC von mindestens 20 erforderlich. Die erforderlichen Angaben für die Berechnung sind der Anlage zu entnehmen. 4.2 Stromwandler für Zählung/Messung Die Stromwandler besitzen zwei Kerne. Kern 1 ist der Zählung/Messung vorbehalten. Kern 2 kann - bei Anlagen <1000kVA für den QU-Schutz verwendet werden - bei Anlagen >1000kVA ist der Anschluss weiterer Systeme (z.b. Parkregler) möglich.

11 NM-AM 10/35 5. Spannungswandler Die Spannungswandler sind aus Netzbetreiber-Sicht hinter dem Übergabeleistungsschalter und dem Schutzstromwandler anzuordnen, sodass ein Fehler an den Spannungswandlern vom Übergabeschutz erkannt wird. Der Wandlersockel muss am vorgesehenen Erdungspunkt mit der Anlagenerde verbunden werden. Als Erdverbindungen reichen die Befestigungsschrauben nicht aus. Die Spannungswandler der Zählung/Messung beinhalten eine zweite Wicklung für die Versorgung der Netzentkopplung und des QU-Schutzes. Der Spannungswandlersekundärkreis (Schutzwicklung) ist in räumlicher Nähe zum Wandlersatz durch einen 3-poligen Spannungswandlerschutzschalter mit 3 A abzusichern. Der Spannungswandlerschutzschalter benötigt 2 Hilfskontakte zur Sperrung des QU-Schutzes (siehe FNN Lastenheft QU-Schutz) sowie zur Meldung des Automatenfalls. (z.b. Typ 3VE3 6HR00 von Siemens mit Hilfskontaktsatz 3RV1901-1A ) Die zweite Messwicklung darf für weitere Zwecke (z.b. Parkregler) mitverwendet werden. Hierfür ist ein weiterer Spannungswandlerschutzschalter vorzusehen. Die Sekundärkreise der Spannungswandler sind an den vorgesehenen Stellen am Wandler zu erden. Der Anschluss der Sekundärleitungen im Klemmenkasten soll auf kürzestem Weg erfolgen, d.h. Reserveschleifen der Adern sind auf ein Minimum zu reduzieren. Die Wandlerkreise sind mit abgeschirmten Kabeln (z.b. NYCY) auszuführen. Die Abschirmungen sind an beiden Enden auf kürzestem Weg mit der Anlagenerde zu verbinden. Die technischen Daten der Spannungswandler sind dem Anhang zu entnehmen. Kippschwingungsbedämpfung In den Mittelspannungsschaltanlagen werden einpolig isolierte induktive Spannungswandler eingesetzt. Durch das Zusammenwirken der nicht linearen Induktivität der gegen Erde liegenden Wicklung des Spannungswandlers und der Leiter-Erde Kapazität des Netzes (Mittelspannungskabel) können bei Schalthandlungen Kippschwingungen auftreten. Kippschwingungen können die Wandler durch große Sättigungsströme in den Primärwicklungen thermisch zerstören (innerhalb 1-2 Min.).

12 NM-AM 11/35 Um Schäden in der Anlage zu vermeiden, wird die Ausrüstung der einpoligen Spannungswandler mit einer Kippschwingungsbedämpfung empfohlen. Dazu besitzt der Spannungswandler im Regelfall eine Wicklung 100V / 3 mit einer thermischen Belastbarkeit von 6A, die mit einem speziellen Dämpfungswiderstand von 20, > 500W beschaltet wird. Die Absicherung dieses Kreises erfolgt mit einem 1-poligen Schutzschalter von 10A mit Hilfskontakt. Der Hilfskontakt dient zur Überwachung des Automatenfalls und ist fernzumelden. 6. Leistungsschalter Neben dem Arbeitsstromauslöser ist der Leistungsschalter mit Unterspannungsauslöser auszustatten. Ein Ausfall der Hilfsspannung oder des Schutzgerätes (Life-Kontakt) muss zur sofortigen Auslösung des Leistungsschalters führen. Die Nenn-Ausschaltzeit des Leistungsschalters darf 60ms nicht überschreiten, und ist durch den Hersteller nachzuweisen. Wird ein Leistungsschalter eingesetzt, der für weniger als 20 Kurzschlussabschaltungen ausgelegt ist, so hat der Betreiber/Eigentümer der Anlage, jederzeit den Nachweis über die Anzahl der Kurzschlussauslösungen zu erbringen und sicherzustellen, dass nach der Anzahl der Kurzschlussabschaltungen, für die der Schalter ausgelegt ist, keine Zuschaltung der Anlage mehr erfolgt. Achtung! Ein Betrieb der Anlage ohne betriebsbereiten Netzschutz ist nicht zulässig! Es liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. 7. Eigenbedarfsversorgung (Stationsversorgung) Die Eigenbedarfsversorgung erfolgt durch einen oder mehrere 2-polige Leistungswandler, bzw. einen Transformator. EB-Wandler sind sekundärseitig entsprechend ihrer Leistung allpolig abzusichern. Beim Einsatz weiterer Schutzorgane ist auf Selektivität zu achten. Einpolige Wandler sind aufgrund der betriebenen Netzform (kompensiert) nicht zulässig. Die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz ist aufgrund der unterschiedlichen Erdungssysteme ebenfalls nicht möglich.

13 NM-AM 12/35 Eine Zuschaltung der Station ist nur mit funktionierender Sekundärtechnik zulässig. Für die Wiederinbetriebnahme der Station nach einer längeren Abschaltung ist ein CEE-Einbaustecker für die Einspeisung durch einen Generator vorzusehen. Eine automatische Umschaltung gewährleistet die Rückschaltung der Stationsversorgung auf den Leistungswandler sobald dieser wieder Energie liefert. Hilfsenergieversorgung Die Betriebsspannung der Schutzgeräte und die Versorgung der Auslösekreise müssen durch eine von der Netzspannung unabhängige unterbrechungsfreie Hilfsenergieversorgung erfolgen. Ist die Station mit einem Fernwirksystem ausgerüstet, so ist dieses ebenfalls mit der netzunabhängigen Hilfsenergie zu versorgen. Die Batteriekapazität ist so zu bemessen, dass die Übergabestation mit der verbauten Sekundärtechnik mindestens acht Stunden lang betrieben werden kann. Für die Dimensionierung sind auch Geräte wie z.b. Satelliten-Transceiver mit vergleichsweise hohen Anschlussleistungen zu berücksichtigen. Durch entsprechende Maßnahmen (z.b. Beheizung der Batterie bei Frost) ist die Funktionsfähigkeit der Hilfsenergieversorgung dauerhaft zu sichern. Eine regelmäßige Prüfung der Funktionsfähigkeit (empfohlen jährlich) ist zu dokumentieren, und mit dem Prüfprotokoll des Schutzgerätes alle vier Jahre zu übergeben. Die Verwendung einer Wechselstrom-USV ist zu vermeiden, da die Binäreingänge des Schutzgerätes damit nicht funktionieren (flattern). Spannungsversorgung bei entladener Hilfsspannungsversorgung Da die Inbetriebnahme der Übergabestation und somit des Kundennetzes ohne Netzschutz nicht zulässig und auch nicht möglich ist, ist ein Anschlussstecker (CEE- Anbau-/ Einbaustecker, 230V, 16A Farbe: blau 3-pol. mit Deckel Schutzart: IP44) für eine externe Spannungsquelle vorzusehen, um die Batterien für einen Betrieb ausreichend vorzuladen. Die Umschaltung zwischen externer und interner Versorgung kann automatisch über einen Schütz oder über einen Handumschalter erfolgen. 8. Zählung Die Zählung befindet sich in der Übergabestation. Zum Erfassen der gelieferten elektrischen Energie stellt der Netzbetreiber die erforderliche Zähleinrichtung sofern nichts anderes vereinbart ist grundsätzlich bei. Die Zähleinrichtung besteht aus einem Zählerschrank (Höhe 600mm, Breite 550mm),

14 NM-AM 13/35 einer Zählerwechseltafel mit beglaubigtem elektronischen Zähler und einer Synchronisiereinrichtung. Die Zähleinrichtung befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers und wird entsprechend unterhalten. Für die Zähleinrichtung wird ein monatlicher Grundpreis in Rechnung gestellt. Die erforderlichen beglaubigten 20kV-Wandler stellt der EA Betreiber. Die kostenlose Mitbenutzung der beglaubigten Zählwandler wird vorausgesetzt. Die Montage des Zählerschrankes sowie die Verdrahtung der Messwandler bis zur Klemmleiste ist Aufgabe des EA Betreibers. Der Zählerschrank ist beim Netzbetreiber abzuholen. Im Bereich der Zählung ist eine 230V/16A/50Hz Steckdose zu installieren und ein Telekommunikationsanschluss bereitzustellen. 9. Zählerfernabfrage Der Netzbetreiber bietet auf Kundenwunsch für die Übergabezählung eine Zählerfernabfrage (ZFA) an. Das Angebot beinhaltet die Fernabfrage der Netzbetreiber Zähleinrichtung für die Energierichtung von EA an den Netzbetreiber. Die Fernabfrage erfolgt für den abgelaufenen Monat. Die Daten werden innerhalb von 3 Werktagen dem EA Betreiber mitgeteilt. Diese Einrichtung kann auch zur Übertragung der IST-Einspeiseleistung genutzt werden. 10. Wirkleistungsabgabe bei Erzeugungsanlagen (EEG, 9) EA-Anlagen deren Nennwirkleistung 100kW übersteigt, sowie alle PV-Anlagen, sind so auszuführen, dass der Netzbetreiber einen Sollwert der Einspeiseleistung vorgeben kann (Ausnahme ggf. PVA 30kW). Dazu sind vier potentialfreie Eingänge zur Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung (100% - 60% - 30% - 0%) an der Erzeugungsanlage (Netzverknüpfungspunkt) vorzusehen. Gemäß BDEW- Empfehlung ist die Fernwirkeinrichtung den vor Ort vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Die BDEW-Empfehlung wird bei EA <= 1000 kw wie folgt umgesetzt: Alle Anlagen können mittels Tonfrequenzrundsteuerung (TRA) bzgl. ihrer Einspeiseleistung in den vier Stufen gesteuert werden. Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung von > 100kW wird die IST-Einspeiseleistung mittels Lastgangzähler abgerufen und in die NLS übertragen.

15 NM-AM 14/35 EA mit einer Gesamteinspeiseleistung > 1000 kw müssen fernwirktechnisch an die NLS angebunden werden: Die Fernwirkeinrichtung hat folgende Parameter zu erfüllen: o BDEW-Ampel (3 Ausgangssignale) o Direktvermarktung aktiv (1 Eingangssignal) o ESM (4 Ausgangssignale je Sparte) o Leistungsschalter 20kV, (Meldung: EIN / AUS, Befehl: AUS) o cos(phi)-kennlinienumschaltung (2 Ausgangssignale) o Messwert für die Momentanleistung o Erdschluss Kunde (1 Eingangssignal) o Kurzschluss Kunde (1 Eingangssignal) Zusätzlich für Anlagen mit Anschluss HS/MS: o cos(φ)-vorgabe (0,95untererregt bis 0,925übererregt in Schritten à 0,025) Hinweis: Nähere Spezifikationen zur Fernwirktechnik siehe Anlage. Die Fernwirkeinrichtung, bzw. der Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) wird in der Übergabestation installiert und kann über den Netzbetreiber erworben werden. Die Steuerleitungs-Verbindungen zwischen der Fernwirkeinrichtung/TRE und den vorgesehenen Schnittstellen der Anlage oder Steuereinheit werden vom Anlagenbetreiber entsprechend hergestellt und verantwortlich betrieben. Die Signalprüfung wird im Rahmen der Schutzprüfung vor Inbetriebnahme der Anlage durchgeführt. 11. Dynamische Netzstützung Erzeugungsanlagen haben sich an der dynamischen Netzstützung zu beteiligen. Bei symmetrischen Fehlern ist die Blindleistung abhängig vom Netzverknüpfungspunkt nach Vorgabe des Netzbetreibers einzuspeisen. Der K-Faktor ist wie folgt einzustellen: - im MS-Netz als Stich: K=0 - separates Abgangsfeld im UW: K=2 - im MS-Netz eingeschleift mit Schutz: K=2 K-Faktor 0: kein Leistungsaustausch zwischen Netz und Erzeugungsanlage

16 NM-AM 15/ Netzüberwachung Erdschlussüberwachung In Übergabestationen mit 20kV-Kabelabgängen ist eine Erdschlussüberwachung mit Anzeige der Erdschlussrichtung zu installieren. Gemäß DIN VDE 0105 sind Netzbetreiber u.a. dazu verpflichtet, Erdschlüsse schnellstmöglich zu erkennen und abzuschalten, bzw. zu beheben. Daher sind die Erdschlussrichtungsmeldungen an Übergabestellen zu kundeneigenen 20kV-Netzen in geeigneter Weise zu überwachen. Nach Auftreten eines Erdschlusses im Kundennetz ist dieser sofort automatisch abzuschalten. Spannungsprüfsystem für Mittelspannungsanlagen Zur Spannungsüberwachung und -prüfung wird ein integriertes dreiphasiges Dauerspannungsanzeigesystem (LRM) empfohlen, welches den Selbsttest ohne Batterie oder Hilfsspannung durchführt. Turnusmäßige Wiederholungsprüfungen sind nicht erforderlich, da das Gerät eine permanente Isolationsmessung durchführt. Das Gerät verfügt über einen dreiphasigen LR-Messpunkt für Phasenvergleich, Drehfeldrichtung usw. Kurzschlussanzeiger bei Ringeinspeisung Bei eingeschleiften Übergabestationen sind Kurzschlussanzeiger in den Eingangsfeldern erforderlich. Das Gerät muss wartungsfrei sein und über differenzierte Anzeigen von ersten und zweiten Fehlerereignissen verfügen. Ein potentialfreier Fernmeldekontakt, eine Prüftaste zur Aktivierung vor Ort, sowie eine einstellbare Totzeit nach dem ersten Fehlerereignis (min. 3s) sind erforderlich. (Standardansprechwert: 400 A) 13. Erdstromkompensation Der Netzbetreiber betreibt sein 20kV Regionalnetz erdstromkompensiert. Das kundeneigene 20kV-Netz verursacht bei Erdschluss Erdschlussströme, die zu kompensieren sind. Der Kunde kann den durch ihn verursachten Erdschlussstrom mittels eigener Petersen-Spule kompensieren oder den Netzbetreiber mit der Kompensation beauftragen. 14. Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen Zur Genehmigung der Schaltanlage sind folgende Unterlagen spätestens 6 Wochen vor Baubeginn (TAB 2008) in 3-facher Ausfertigung beim Netzbetreiber einzureichen: Lageplan mit Standort der Übergabestation, Grundstücksgrenzen und Anfahrtsweg

17 NM-AM 16/35 Datenblatt mit den technischen Daten der Eigenerzeugungsanlage und den zugehörigen Zertifikaten Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (einpolige Darstellung), Angaben über kundeneigene Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Kabellängen und -typen, sowie der Übergabeschaltanlage mit Angaben der Hersteller Übersichtsbild des Schutzes der Übergabeschaltanlage mit Einstellwerten und Darstellung der Messgrößenerfassung, sowie auf welche Schaltgeräte der Schutz wirkt Stromlaufpläne der Sekundäreinrichtungen incl. Klemmenpläne mit Angabe des Klemmentyps (Zählung, Schutz, Netzentkopplung, Auslösekreise,...) Abgestimmte Signalliste der Fernwirkeinrichtung Abgestimmtes Messkonzept der Gesamtanlage Angaben zur Kurzschlussfestigkeit der Betriebsmittel in der Übergabeschaltanlage Elektrische Daten der verwendeten Kundenkabel (Kabeltypen, - querschnitte und -längen) und Kundentransformatoren (Bemessungsleistung und relative Kurzschlussspannung) Kurzschlussstrom der Erzeugungsanlage (incl. Zeitlichem Verlauf) am Übergabepunkt zum Netz des Netzbetreibers Beschreibung der Art und Betriebsweise von Generator und/oder Umrichter und Art der Zuschaltung zum Netz Nachweis über die Einhaltung der Arbeitstemperaturbereiche von Primärund Sekundäreinrichtungen Die eingebauten Schaltanlagen einschl. des Messfeldes müssen mindestens eine Prüfung nach VDE 0671 Teil 200 IAC AFL 16kA 1s haben und dies ist durch Prüfberichte nachzuweisen. Der Stationskörper muss mit der eingebauten Schaltanlage eine erfolgreiche Prüfung nach VDE 0671 Teil 202 IAC AB FL 16kA 1s haben und dies ist durch Prüfberichte nachzuweisen. Werden Schaltanlagen in nicht geprüfte Stationskörper eingebaut, dann kann die ausreichende Dimensionierung des Gebäudes durch eine Druckberechnung (mind. 16kA 1s) erfolgen. 15. Inbetriebnahme der Übergabestation 15.1 Dokumente und Bescheinigungen Vor der Inbetriebnahme der Übergabestation sind folgende Unterlagen beim Netzbetreiber vorzulegen: Bauschein oder vergleichbarer Bescheid Errichterbestätigung Erdungsprotokoll Kabelmantelprüfung Anlagen- und Einheitenzertifikat

18 NM-AM 17/35 Dokumentation der Schutzprüfung Zur Inbetriebnahme der Übergabestation muss spätestens 10 Werktage zuvor ein Termin vereinbart werden. Die zuständige betriebsführende Dienststelle des Netzbetreibers und der Ansprechpartner des Betreibers für Betriebsbelange (Anlagenverantwortlicher) werden in dem Formular Zuständigkeiten für Eigenerzeugungsanlagen benannt. Ein deutlich sichtbares Schild mit den aktuellen Angaben ist in der Anlage auszuhängen. Die Bezeichnung der Übergabestation z. B.: MP WEA 015-SP9711 wird vom Netzbetreiber im Rahmen der Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen festgelegt. Vor Inbetriebnahme ist vom Anlagenbetreiber das vom Netzbetreiber beigestellte Bezeichnungsschild von außen gut sichtbar an der Übergabestation anzubringen Inbetriebnahmeprüfung Schutz Fernwirkeinrichtung Einspeisemanagement Der Anlagenerrichter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein sicheres Arbeiten nach den aktuell gültigen Regeln der Berufsgenossenschaft möglich ist. Dazu muss insbesondere die Standsicherheit im Arbeitsbereich gewährleistet sein. Der Arbeitsplatz muss verkehrssicher (Rutschgefahr / Stolperstellen) erreichbar sein. Elektrische Geräte dürfen nur über eine portable Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD) nach BGI 608 betrieben werden. Bei Betrieb mit einem Ersatzstromerzeuger muss ein spezieller PRCD-K verwendet werden (BGI 867). Sollte ein sicheres Arbeiten nicht gewährleistet sein, dürfen die Mitarbeiter die Arbeiten nicht durchführen. Die Mitarbeiter sind berechtigt, den aktuellen Zustand der Anlage mit Fotos zu dokumentieren. Zur Prüfung der Schutzgeräte und der Zählung kommt hochwertige softwaregestützte Prüftechnik zum Einsatz. Ein Betrieb der Geräte ist nur im Bereich zw. 0 und 35 C und 5-95%rel. Feuchte nicht kondensierend (Regen / Nebel) zulässig. Von Seiten des Anlagenerrichters ist Sorge zu tragen, dass entsprechende Prüfbedingungen vorherrschen.

19 NM-AM 18/35 Anlage 1 Übersichtspläne Netzanschluss a) Freileitungsanbindung b) Kabelanbindung c) UW-, SSt-, USt-Anbindung UP-Anbindung

20 NM-AM 19/35 Anlage 2 Übersichtspläne Übergabestation a) Einspeiseleistungen > 1000kW b) Einspeiseleistungen <= 1000kW

21 NM-AM 20/35 c) Einspeiseleistungen <= 1000kW (mit ausgelagertem Trafo)

22 NM-AM 21/35 Anlage 3 Übersichtspläne zur schutztechnischen Ausstattung Übersicht Primäranlage 20 kv 3 ~ 50 Hz Q1 kapazitives Spannungs- Erfassungssystem M Ein Aus U< Q0 Übergabe- Leistungsschalter Leistungswandler 20 kv / 230V Stationsversorgung -T6 -T1 -T5 Stromwandler (-kern) Schutz 5 P 20 Stromwandler (-kern) Zählung beglaubigungsfähig Spannungswandler 20 kv 3 / 100V 3 / 100V/3 Schutz Erdschlusserfassung Ringkernwandler 60 / 1A Zählung Zählung Netzentkopplung Kippschwingungsbedämpfung EVU-Netz Kundenanlage Prinzipplan zur Rückwärtigen Verriegelung 110 V DC V DC - DC K 1 K 2 K 3 DC 24 V DC + 24 V DC - K 1 K 2 *1) *1) Kriteruim für die Ansteuerung des Kontaktes ist die gerichtete UMZ-Schutz Funktion. Bei Schutzanregung und Fehler Richtung EEG-Netz öffnet der Kontakt UMZ-Schutzes in der Übergabestation und schaltet den Messbereich (Zeit) im Umspannwerk hoch. Der UMZ-Schutz kann den Fehler im EEG-Netz in Schnellzeit abschalten. Erfolgt keine Abschaltung des Fehlers, so löst der Distanzschutz im UW nach 400ms aus. Liegt die Fehlerstelle zwischen UW und Übergabestation wird der Kontakt nicht geöffnet und der Distanzschutz im UW löst in Schnellzeit aus. Sollte der UMZ-Schutz in der Übergabestation ausfallen, so wirkt der Distanschutz im UW als Reserveschutz in Schnellzeit. K 3 Ö1 Ö2 Ö3 Distanzschutz Pfalzwerke Binäreingang -U820 Übergabestation EEG-Kunde Nr.1 Übergabestation EEG-Kunde Nr. 2 Übergabestation EEG-Kunde Nr. 3 *1) Wenn nicht benutzt, bitte Brücke einlegen!

23 NM-AM 22/35 Anlage 4 Prinzipplan Stationsversorgung Spannungswandlerschutzschalter Stations- Heizung Licht Steckdose LS Motoraufzug USV Absicherung gesicherte Spannung L 230 V 10 L+ (L) Gesicherte Sp. -K NOT Motoraufzug LS Q0 Batterie mit Netzgleichrichter I> I> I> M ~ -T6 : u Laderegelung u. Überwachung -T6 : x Einspeisung vom Leistungswandler Ext. Noteinspeisung CEE Einbaustecker Batterie Stations- Heizung 10 L- (N) Gesicherte Sp. N 230 V Anlage 5 Prinzipplan Prüfklemmleisten (Darstellung im Prüfzustand offene Längsschieber) Stromklemmleiste Spannungsklemmleiste Binärsignalklemmleiste Geräteseite - Anschluss des Schutzgerätes Geräteseite - Anschluss des Schutzgerätes Geräteseite - Anschluss des Schutzgerätes I L1 I L2 I L3 I N I E I N U L1 U L2 U L3 U N U e UMZ- GA UMZ- Aus NE- Aus QU- Aus Ein+ Ein- 10L+ 10L- -X11 -X21 -X Anlagenseite - Zuleitungen von den Wandlern Anlagenseite - Zuleitungen von den Spannungswandlerautomaten Anlagenseite - Steuerbefehle zum Leistungsschalter

24 NM-AM 23/35 Anlage 6 Wandler- und Steuerkreise Anlagen >1000kVA Schutzgerät Strom L1 Schutzgerät Strom L2 Schutzgerät Strom L3 Schutzgerät Strom N Schutzgerät Strom I4 Schutzgerät Strom I4 Schutzgerät Spannung L1 Schutzgerät Spannung L2 Schutzgerät Spannung L3 Schutzgerät Spannung U4 Schutzgerät Spannung U4 Schutzrelais Generalanregung UMZ Aus UMZ** Aus Netzentkopplung Aus QU-Schutz -X11 Klemmenleiste Strom L1 1 2 L2 3 4 L3 5 6 N L X21 Klemmenleiste Spannung L1 1 2 L2 3 4 L3 5 6 N X91 Klemmenleiste Steuerung GA AusAusAusEin Ein +St -St ** Bei Anlagen <1200kW Sicherungen auf der Mittelspannung; Auslösung der Netzentk. u. QU-Schutz auf denniederspannungs- Leistungsschalter kein UMZ-Schutz Lifekontakt Schutzgerät T1 L1 S2 (Strom L1) T1 L2 S2 (Strom L2) T1 L3 S2 (Strom L3) T1 L1 S1 (Strom L1 ) T1 L2 S1 (Strom L2 ) T1 L3 S1 (Strom L3 ) T90 S2 (Strom IN) T90 S1 (Strom IN ) L1 Messspannung L2 Messspannung L3 Messspannung N Messspannung Messspannung n Messspannung e +Ein Leistungssch. -Ein Leistungssch. Steuerspannung + Steuerspannung - LS U< Auslöser Anlagen <1000kVA NSp-Schalter in gemeinsamen Schaltraum L1 Messspannung L2 Messspannung L3 Messspannung N Messspannung Schutzgerät Spannung L1 -X11 Klemmenleiste Strom Trennklemmen längstrennbar mit 4 mm Prüfbuchsen empfohlen Phoenix URTK / SP (fingersicher nach VBG) mit Brücken FB 10 passend gekürzt oder funktionsgleicher Typ anderer Hersteller L1 1 2 L2 3 4 L3 5 6 N L1 1 2 L2 3 4 L3 5 6 N 7 8 T1 L1 S2 (Strom L1) T1 L2 S2 (Strom L2) T1 L3 S2 (Strom L3) T1 L1 S1 (Strom L1 ) T1 L2 S1 (Strom L2 ) T1 L3 S1 (Strom L3 ) Schutzgerät Strom L1 Schutzgerät Strom L2 Schutzgerät Strom L3 Schutzgerät Strom N Schutzgerät Spannung L2 Schutzgerät Spannung L3 Schutzgerät Spannung N Aus Netzentkopplung Aus QU-Schutz 1 Aus +St -St Aus Leistungsschalter Steuerspannung + Steuerspannung - Lifekontakt Schutzgerät -X21 Klemmenleiste Spannung -X91 Klemmenleiste Steuerung

25 NM-AM 24/35 Anlagen <1000kVA NSp-Schalter in separater Anlage Gesicherte Spannung Schutzgerät Strom L1 Schutzgerät Strom L2 Schutzgerät Strom L3 Schutzgerät Strom N Trennklemmen längstrennbar mit 4 mm Prüfbuchsen empfohlen Phoenix URTK / SP (fingersicher nach VBG) mit Brücken FB 10 passend gekürzt oder funktionsgleicher Typ anderer Hersteller Schutzgerät Spannung L1 Schutzgerät Spannung L2 Schutzgerät Spannung L3 Schutzgerät Spannung N Aus Netzentkopplung Aus QU-Schutz Lifekontakt Schutzgerät L1 N (+) (-) V AC/DC Universal- DC-Wandler 24-28V DC + - -X11 Klemmenleiste Strom L1 1 2 L2 3 4 L3 5 6 N X21 Klemmenleiste Spannung L1 1 2 L2 3 4 L3 5 6 N 7 8 -X91 Klemmenleiste Auslösung 1 +St AusAusAus -St -St -St nach BDEW-Richtlinie darf die Gesamtabschaltzeit vom Eintritt des Schutzereignisses bis zur entgültigen Abschaltung max. 200ms betragen. Beispiel Frequenzschutz : Messung mind.3 Vollwellen = 60ms Auslösezeit Schutzgerät = 80ms Abfallzeit Relais max. = 30ms Abschaltung Anlage max. = 30ms Gesamtauslösezeit max. = 200ms = noch zulässig. Überprüfung erfolgt mit GPSsynchronisierten Prüfgeräten. Gleichstromschleife im Ruhestromprinzip Steuerkabel 2,5mm² max. 250m T1 L1 S2 (Strom L1) T1 L2 S2 (Strom L2) T1 L3 S2 (Strom L3) T1 L1 S1 (Strom L1 ) T1 L2 S1 (Strom L2 ) T1 L3 S1 (Strom L3 ) L1 Messspannung L2 Messspannung L3 Messspannung N Messspannung Auslösung Relais18-24V DC mit hoher Halteleistung Dezentrale Erzeugungsanlage

26 NM-AM 25/35 Anlage 7 Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung Übersichtsplan eines Zählerplatzes (Schrank Firma Deppe)

27 NM-AM 26/35 Anlage 8 Dimensionierung von Wandlern (Mindestanforderungen) Stromwandler für Zählung: Primärer Bemessungsstrom: entsprechend der vereinbarten Auslegung der Anlage(n) I th: Empfehlung >= 15kA, 1s Kern 1: (nur für den Anschluss der Zähleinrichtungen) Sekundärer Bemessungsstrom: 5A, wahlweise auch 1A (für SF6-Anlagen) Bemessungsleistung: 15VA (bei 5A-Kern), 5-10VA (bei 1A-Kern) Genauigkeitsklasse 0,2 (FS5) mit Zulassungszeichen Der Kern muss amtlich geeicht sein Kern 2: : (Anschluss von QU-Schutz(<100kVA) oder weiteren Systemen. Sekundärer Bemessungsstrom: 1A Bemessungsleistung: 5-10VA Genauigkeitsklasse 0,2 (FS5) Bei Anschluss weiterer Systeme sind die Daten des Kerns mit Einreichung der Genehmigungsunterlagen abzustimmen. Stromwandler für Schutz: Für die Feststellung der Eignung sind folgende Angaben der Hauptstromwandler mit den Genehmigungsunterlagen einzureichen: Bemessungsstrom primär Ipn = 300A (Beispielwert) Bemessungsstrom sekundär (1 A empfohlen) Isn = 1A Bemessungsleistung Sn = 10VA Genauigkeitsklasse 5P Genauigkeitsgrenzfaktor KSSC = 20 Wandlerinnenbürde Rct = 2,5 Ohm (Beispielwert)

28 NM-AM 27/35 Spannungswandler: einpolig isoliert Primäre Bemessungsspannung: 20kV / 3 Spannungsfaktor: 1,9 UN, 8h Wicklung 1: (nur für den Anschluss der Zähleinrichtungen) Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3 Bemessungsleistung: 20VA; Genauigkeitsklasse 0,2 mit Zulassungszeichen Die Wicklung muss amtlich geeicht sein Wicklung 2: (Schutzwicklung für Netzentkopplung und QU-Schutz) Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3 Bemessungsleistung: 15-20VA; Genauigkeitsklasse 0,2 Wicklung 3: (Schutzwicklung für Erdschlusserfassung und Kippschwingungsbedämpfung) Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3 Grenzleistung thermisch: >= 400VA (für Kippschwingungsbedämpfung) Genauigkeitsklasse: mind. 6 P

29 NM-AM 28/35 Anlage 9 Technisches Konzept zum Betrieb einer Erzeugungsanlage- Übergabestation mit fernwirktechnischer Anbindung an die Leitstelle der Pfalzwerke Netz AG (Die Fernwirktechnik befindet sich im Eigentum des Anlagenbetreibers) 1. Technische Mindestausstattung für den ferngesteuerten Betrieb - Einbauplatz Für den Einbau der vom Netzbetreiber bereitgestellten Gerätetechnik muss ein geeigneter Einbauplatz mit Spannungsanschluss über einen eigens abgesicherten Stromkreis zur Verfügung gestellt werden. - Hilfsenergieversorgung Die Anschlussanlage muss über eine gesicherte Stromversorgung (z.b. Batterie) verfügen. Die Kapazität ist so zu bemessen, dass bei Ausfall der Versorgungsspannung die Anschlussanlage bei fehlender Netzspannung mit allen Schutz-, Fernwirk-, Kommunikations- und Hilfseinrichtungen mindestens acht Stunden lang betrieben werden kann. Alle in der Anlage vorhanden Geräte die für die Kommunikation zur Leitstelle und zum Betrieb der Fernsteueranlage erforderlich sind, müssen mit gesicherter Spannung betrieben werden. Die Gleichspannungskreise sind erdfrei zu betreiben und auf Erdschluss zu überwachen. Die Funktionsfähigkeit der Hilfsenergieversorgung ist durch entsprechende Maßnahmen dauerhaft zu sichern sowie in bestimmten Zeitabstanden nachzuweisen und zu Dokumentieren. Als Mess- und Steuerkabel sind ausnahmslos Kabel mit stromtragfähigem Schirm zu verwenden. Die Erdung der Kabelschirme erfolgt auf kürzestem Wege. Die transienten Überspannungen sind auf Werte unter 1,0kV zu begrenzen. Siehe VDEW Empfehlung zur Herabsetzung von transienten Überspannungen in Sekundärleitungen von Hochspannungsschaltanlagen. - Anschlussanlagen mit Fernsteuerung benötigen einen Fern-/ Ort-Umschalter, der in Stellung Ortsteuerung die Fernsteuerbefehle unterbindet. - IT-Sicherheit des Netzbetreibers Gemäß interner Sicherheitsrichtlinie des Netzbetreibers müssen alle Schränke mit IT-Komponenten abschließbar sein und dürfen nur berechtigten Personen zugänglich sein. Nicht benötigte Kommunikationsanschlüsse sind mechanisch zu verschließen und zu deaktivieren. Patchkabel-Anschlüsse müssen verriegelbar ausgeführt werden. Das Öffnen eines Schaltschrankes mit installierter Kommunikationstechnik ist mittels Türkontakt zu erfassen und als Meldung zur Leitstelle zu übertragen.

30 NM-AM 29/35 2. Kommunikationsanbindung zur Netzleitstelle des Netzbetreibers Der Netzbetreiber stellt dem Anlagenbetreiber die Möglichkeit einer gesicherten Kommunikations-anbindung an seine Netzleitstelle über das Fernwirkprotokoll IEC EN zur Verfügung. In folgender Tabelle werden die Kommunikationsparameter individuell für jede Erzeugungsanlage vom Netzbetreiber festgelegt und mit dem Anlagenbetreiber abgestimmt. Die Schnittstelle zur Fernwirkanlage der Erzeugungsanlage ist eine RJ45-Ethernet Buchse am Router. Aus IT-Sicherheitsgründen wird das zur Verschlüsselung notwendige Endgerät vom Netzbetreiber parametriert beigestellt. Einbau und Anschluss wird vom Anlagenbetreiber vorgenommen. Hierfür muss ein eigens abgesicherter Spannungsanschluss, 24V DC vorgesehen werden. Tabelle: Parameter IEC EN Kommunikation *1) Werden vom Netzbetreiber vorgegeben Leitungsgebundene Kommunikationsverbindungen sind Verbindungen über den öffentlichen Mobilfunk vorzuziehen. Voraussetzung für den Einsatz von Datenverbindungen über das öffentliche Mobilfunknetz ist eine gute und störungsfreie Signalqualität des Funksignals (RSSI> 98dBm CSQ, Level >12)!

31 NM-AM 30/35 Dies ist bei der Wahl des Kommunikationsmediums oder bei der Auswahl des Mobilfunkbetreibers und des Antennenstandorts (ev. Außenmontage) zu beachten. 3. Informationsumfang Der Signalumfang basiert auf dem Fernsteuerkonzept, sowie den Anforderungen der Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW)

32 NM-AM 31/35 *1) Leistungsrichtung: positiv: Richtung Abgang (Leitung/Kabel) negativ: Richtung Sammelschiene *2) Funktion in Vorbereitung

33 NM-AM 32/35 <n> eindeutige Feldnummer in der Mittelspannungsschaltanlage TK: Typkennung GA: Information ist GA-Pflichtig ST: Status k/g Signal als kommend und gehend Information k Signal nur Kommend (Wischer) Typ: EM Einzelmeldung,, EB Einzelbefehl, DM Doppelmeldung, DB Doppelbefehl, MW Messwert. M: verpflichtend O: Optional A Alternativ (In Abhängigkeit technischer Anforderungen) Information oder Informationsgruppe wird verwendet 4. Funktionsschema Steuerung Einspeisemanagement Die Vorgabe der maximalen Einspeiseleistung erfolgt in Stufen von 100%, 60%, 30% und 0% über Einzelbefehle wie in der Signalliste definiert. Zur Rückmeldung der aktuell eingestellten, maximalen Einspeiseleistung werden 4 Einzelmeldungen wie in der Signalliste beschrieben, im 1 aus n Verfahren verwendet. Ein Stufenwechsel erfolgt durch Befehlsgabe seitens der Leitstelle in Form eines Einzelbefehls für die jeweils neu einzustellende Stufe. Die Befehlsgabe erfolgt direkt (ACT, CON, TERM). Bei Stufenänderung wird die neu eingestellte Stufe als Einzelmeldung zur Leitstelle übertragen, wobei die neu eingestellte Stufe mit Zustand EIN, und die nicht mehr gültige Stufe mit Zustand AUS gemeldet wird (Siehe Beispiel 1) Im Auslieferzustand gilt die Einstellung 60% als Voreinstellung Nach einem Neustart z.b. durch Spannungsausfall ist die zuletzt vorgegebene Stufe vor Spannungsausfall gültig. Bei Ausfall der Kommunikationsverbindung wird die Einspeiseleistung auf einen Default-Wert (0% bis 100%) eingestellt. Nach gehendem Kommunikationsausfall ist das aktuelle Meldeabbild nach Anforderung durch die übergeordnete Automatisierungseinheit normgemäß zu übertragen. Jede Stufenänderung ist spontan mit Zeitstempel zu übertragen. Nach Neuanlauf von Systemkomponenten oder Kommunikationsausfall sind alle Informationen mit aktuellem Zustand zur Leitstelle übertragen.

34 NM-AM 33/35 Zulässige Meldungskombinationen: Beispiel1 : Änderung der maximalen Einspeiseleistung von 100% auf 60% Ausganszustand: 5. Ergänzende Festlegungen zur Interoperabilitätsliste 5.1 Messwertübertragung Für die Erfassung von Messwerten gelten die nachfolgend aufgeführten Grenzwerte: - Spannung: Gesamtfehler <1%, empfohlener Schwellwert 1% / 2s - Strom, Wirk- und Blindleistung, cos Phi: Gesamtfehler <3%, empfohlener Schwellwert 3% /5s 5.2 Übertragung von doppelpoligen Schaltzuständen Für die Dauer einer erfolgreichen Schaltzustandsänderung eines Schaltmittels ist eine Störstellung während der Schaltvorgangs zu unterdrücken. 5.3 Uhrzeitsynchronisation Datum und Uhrzeit der Fernwirkunterstation sind unabhängig von der Leitstelle mit einer ausreichenden Genauigkeit <10 ms mit eigener Zeitquelle (D CF77, GPS, etc.) zu synchronisieren. Zeitbasis ist MESZ mit Sommerzeit-umschaltungsinformation (SU-Bit wird verwendet). Kann die Unterstation nicht mehr mit der geforderten Genauigkeit synchronisiert werden, sind die zu übertragenden Informationen Melderichtung mit der Zeitkennung IV=1 zu übertragen.

35 NM-AM 34/ Leitstellenanbindung Zur Erhöhung der Verfügbarkeit ist die Kommunikation zwischen dem Fernwirksystem der Erzeugungsanlage und Netzleitsystem des Netzbetreibers redundant aufzubauen. Bis zu 2 Zentralstationen (Clients) bauen je eine TCP-IP über Port 2404 zur Fernwirkunterstation (Server) auf. Siehe (EN /A1 Kapitel 10). Die Fernwirkkommunikation ist grundsätzlich nach dem aktuellen Stand der Technik und gesetzlichen Sicherheitsanforderungen als verschlüsselte Verbindung auszuführen. Zurzeit ist hierfür eine VPN Verbindung nach IPsec, Ende-Ende verschlüsselt vorgesehen. Die zur Verschlüsselung notwendigen Endgeräte werden vom Netzbetreiber beigestellt. Als Schnittstelle zur Fernwirkanlage der Erzeugungsanlage dient eine RJ45-Ethernet Buchse am Endgerät des Netzbetreibers. Schema Anschaltung Fernwirkanlage an die Leitstelle des Netzbetreibers:

36 NM-AM 35/ Strukturierung ASDU und IOA (Definition Byteorder) Die vollständige Interoperabilitätsliste nach IEC EN :2001 Kapitel 9, mit Ergänzungen A1: 2004 werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

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