Technische Richtlinie

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1 Pfalzwerke Netzgesellschaft mbh Postfach Ludwigshafen Technische Richtlinie Stand: Ansprechpartner: Telefon: Telefax: Sitz der Gesellschaft: Pfalzwerke Netzgesellschaft mbh Kurfürstenstraße Ludwigshafen Telefon: Telefax: Geschäftsführer: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Sroka Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB USt-IdNr: DE Bankverbindungen: Kreissparkasse Rhein-Pfalz Konto-Nr , BLZ IBAN-Nr. DE

2 PNG 1/14 Übersicht 1. Allgemeines Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt Kurzschluss- und Überlastschutz Übergabestationen mit Einspeiseleistungen > 1000kW Übergabestationen mit Einspeiseleistungen <= 1000kW Stromwandler Spannungswandler Netzentkopplung Hilfsspannungsversorgung Zählung Zählerfernabfrage Wirkleistungsabgabe bei Erzeugungsanlagen (EEG, 6) Dynamische Netzstützung Erdschlussüberwachung Erdschlusskompensation Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen Inbetriebnahme der Übergabestation Dokumente und Bescheinigungen Inbetriebnahmeprüfung Übersichtspläne Netzanschluss Übersichtspläne Übergabestation Dimensionierung von Wandlern... 14

3 PNG 2/14 1. Allgemeines Der Netzanschluss erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültigen Fassungen der FNN-, VDEW-, VDN- und BDEW-Richtlinien, insbesondere: 1. Technische Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz) 2. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung 2008) 3. Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen sowie die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften. Ergänzend zu den o.g. Richtlinien und Leitfaden sind folgende Punkte zu beachten: 2. Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt Der geeignete Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt wird von der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbh ermittelt und ist in der Regel am bestehenden Netz. Grundlage ist das Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste Variante. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere die Vorgaben des EEG zu beachten. Die Kosten für die Erstellung des unmittelbaren Netzanschlusses als Erstanschluss oder Erweiterung an einem geeigneten Netzpunkt gehen zu Lasten des Verursachers (Netzkunden). Die unmittelbar am Netzanschluss-, bzw. Netzverknüpfungspunkt zu errichtende für Pfalzwerke-Mitarbeiter jederzeit zugängliche Übergabestation (siehe 17.) beinhaltet folgende Einrichtungen: - Kurzschluss- und Überlastschutz - Netzentkopplung - Zählung und - Erdschlussüberwachung

4 PNG 3/14 3. Kurzschluss- und Überlastschutz 3.1 Übergabestationen mit Einspeiseleistungen > 1000kW Der UMZ-Schutz beinhaltet mindestens eine Kurzschluss- und eine Überstromstufe, die getrennt einstellbar sein müssen. Es sind Schutzgeräte mit Einschalt-Rush-Stabilisierung zu verwenden. Der UMZ-Schutz wirkt auf einen Leistungsschalter. Ein Ausfall der Hilfsspannung oder des Schutzgerätes (Life-Kontakt) muss zur sofortigen Auslösung des Leistungsschalters führen (Unterspannungsauslöser im LS). Ein Betrieb der Anlage ohne betriebsbereiten Schutz ist nicht zulässig! Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind so zu installieren, dass eine Prüfung ohne weitere Hilfsmittel auf Erdbodenniveau (ohne Besteigung von Masten o.ä.) durchgeführt werden kann. Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein. Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen nach BGV A3 zu verwenden. Neben den Messgrößen sind die Generalanregung, sowie der AUS-Befehl über die Klemmleiste zu führen. (Siehe Klemmenpläne) Die Schutzeinrichtungen sind gemäß einschlägiger Richtlinie und Vorgaben (z.b. BGV A3) turnusmäßig zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen. 3.2 Übergabestationen mit Einspeiseleistungen <= 1000kW Abweichend von 3.1. reicht zum Schutz gegen Kurzschluss ein Sicherungslasttrennschalter auf der Mittelspannungsebene. Der Überlastschutz ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. 4. Stromwandler Die Stromwandler für den Schutz sind entsprechend der genehmigten Einspeiseleistung zu bemessen. Wird zunächst nur ein Teil der Leistung genutzt (z.b. sind nur ein Teil der Erzeugungseinheiten errichtet), werden umschaltbare Stromwandler empfohlen, damit die Wandler beim Endausbau angepasst werden können. Die Sekundärkreise von Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden. Die technischen Daten der Stromwandler sind dem Anhang zu entnehmen.

5 PNG 4/14 5. Spannungswandler Die Spannungswandler sind aus Netzbetreiber-Sicht hinter dem Übergabeleistungsschalter und Schutzstromwandler anzuordnen, sodass ein Fehler an den Spannungswandlern vom Übergabeschutz erkannt wird. Der Wandlersockel muss am vorgesehenen Erdungspunkt mit der Anlagenerde verbunden werden. Als Erdverbindungen reichen die Befestigungsschrauben nicht aus. Sollen die Spannungswandler der Zählung/Messung auch für die Netzentkopplung verwendet werden, so ist eine Ausführung mit separater Spannungswicklung 100V / 3 für die Netzentkopplung zu verwenden. Der Spannungswandlersekundärkreis (Schutzkern) ist in räumlicher Nähe zum Wandler durch einen Spannungswandlerschutzschalter mit 3 A abzusichern. Empfohlen wird der Typ 3VE3 6HR00 von Siemens. Alternativ können Sicherungen verwendet werden. Die Ausrüstung der einpoligen Spannungswandler mit einer Kippschwingungsbedämpfung wird empfohlen. Dazu besitzt der Spannungswandler im Regelfall eine Wicklung 100V / 3, die mit einem speziellen Dämpfungswiderstand von 20Ω, > 500W beschaltet wird. Die Absicherung dieses Kreises erfolgt mit einem 1-poligen Automaten von 10A. Die Sekundärkreise der Spannungswandler sind an den vorgesehenen Stellen am Wandler zu erden. Der Anschluss der Sekundärleitungen im Klemmenkasten soll auf kürzestem Weg erfolgen, d.h. Reserveschleifen der Adern sind auf ein Minimum zu reduzieren. Wandlerkreise sind mit abgeschirmten Kabeln (z.b. NYCY) zu verlegen. Die Abschirmungen sind an beiden Enden auf kürzestem Weg mit der Anlagenerde zu verbinden. Die technischen Daten der Spannungswandler sind dem Anhang zu entnehmen. 6. Netzentkopplung Für jeden Netzverknüpfungspunkt ist eine Netzentkopplung vorzusehen. Die einzustellenden Werte werden durch die Pfalzwerke vorgegeben. Die Prüfung der Werte muss bei der Inbetriebnahme erfolgen und in einem Protokoll festgehalten werden. Auf Verlangen ist das Protokoll dem Netzbetreiber vorzulegen. Die Hauptbestandteile dieser Einrichtung sind ein dreiphasiges Spannungsrelais mit Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf Über- und Unterfrequenz. Kombinierte Geräte sind ebenfalls zulässig.

6 PNG 5/14 Die Auslösung muss sowohl bei 2- als auch bei 3-poliger Grenzwertverletzung der Außenleiterspannung erfolgen. Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind so zu installieren, dass eine Prüfung ohne weitere Hilfsmittel auf Erdbodenniveau durchgeführt werden kann. Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein. Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen (4mm) nach BGV A3 zu verwenden. Bei Mess- oder Hilfsspannungsausfall muss gewährleistet sein, dass im Normalbetrieb eine Auslösung erfolgt. Die Netzentkopplung wirkt auf den Leistungsschalter. Im beigefügten Prinzipschaltbild sind die Anordnung der Prüfpunkte und die grundsätzliche Wirkungsweise der Entkopplungseinrichtung ersichtlich. Der Bereich der Netzentkopplung (Geräte, Klemmleiste, Hilfsspannungsüberwachung) muss plombierbar sein. Einstellwerte Einstellwerte U>> 1,15 U n 100ms U> 1,08 U n 1min U<< nur 1) 0,45 U n unverzögert U< 0,8 U n 300ms 1) / 2,7s 2) f> 51,5 Hz 100ms f< 47,5 Hz 100ms Q & U< 0,85 U n 0,5s 1) Anschluss der EA im Mittelspannungsnetz 2) Anschluss der EA am/im Umspannwerk Hinweis: Bei Netzanschlüssen im UW als T-Anbindung an einem bestehenden Abgangsfeld ist eine Mitnahmeschaltung des Übergabeleistungsschalters bei Auslösung des Abgangsschalters zu realisieren. Die Netzentkopplung ist gemäß einschlägiger Richtlinie und Vorgaben turnusmäßig zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren und auf Verlagen der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbh vorzulegen.

7 PNG 6/14 7. Hilfsspannungsversorgung Als Hilfsspannung für den Auslösekreis vom Schutz und der Netzentkopplung kann eine Batterie mit Netzgleichrichter oder eine USV verwendet werden. Der Anschluss für Ein- und Ausgänge muss so ausgeführt sein, dass eine sichere mechanische Verbindung gewährleistet und eine versehentliche Unterbrechung nicht möglich ist. Das Gerät ist im Ein- und Ausgangskreis angemessen abzusichern. Die Hilfsspannung für Schutz und Netzentkopplung, sowie die Funktion der Schutzgeräte sind zu überwachen. Dazu wird die Hilfsspannung über die Lifekontakte der Geräte geschleift und einem U< - Auslöser im Leistungsschalter zugeführt. Somit ist beim Fehlen der Hilfsspannung oder beim Ausfall eines Schutzgerätes gewährleistet, dass die Anlage sicher vom Netz getrennt wird. Ein Betrieb der Anlage ohne betriebsbereiten Schutz, bzw. Netzentkopplung ist nicht zulässig! Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen (4mm) nach BGV A3 zu verwenden. Der Anschluss von Transformatoren oder Wandlern an das 20kV-Netz zum Zwecke der Hilfsspannungsversorgung hat zwischen Aussenleitern zu erfolgen. 8. Zählung Die Zählung befindet sich in der Übergabestation. Zum Erfassen der gelieferten elektrischen Energie stellt die Pfalzwerke die erforderliche Zähleinrichtung sofern nichts anderes vereinbart ist grundsätzlich bei. Die Zähleinrichtung besteht aus einem Zählerschrank (Höhe 600mm, Breite 550mm), einer Zählerwechseltafel mit beglaubigtem elektronischen Zähler und einer Synchronisiereinrichtung. Die Zähleinrichtung befindet sich im Eigentum der Pfalzwerke und wird entsprechend unterhalten. Für die Zähleinrichtung wird ein monatlicher Grundpreis in Rechnung gestellt. Die erforderlichen beglaubigten 20kV-Wandler stellt der EA Betreiber. Die kostenlose Mitbenutzung der beglaubigten Zählwandler wird vorausgesetzt. Die Montage des Zählerschrankes sowie die Verdrahtung der Messwandler bis zur Klemmleiste ist Aufgabe des EA Betreibers. Der Zählerschrank ist bei der Pfalzwerke abzuholen. Weitere Informationen bzgl. der Zähleinrichtung sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

8 PNG 7/14 Im Bereich der Zählung ist eine 230V/16A/50Hz Steckdose zu installieren und ein Telekommunikationsanschluss bereitzustellen. 9. Zählerfernabfrage Die Pfalzwerke bietet auf Kundenwunsch für die Übergabezählung eine Zählerfernabfrage (ZFA) an. Das Angebot beinhaltet die Fernabfrage der Pfalzwerke Zähleinrichtung für die Energierichtung von EA an die Pfalzwerke. Die Fernabfrage erfolgt für den abgelaufenen Monat. Die Daten werden innerhalb von 3 Werktagen dem EA Betreiber mitgeteilt. Diese Einrichtung kann auch zur Übertragung der IST-Einspeiseleistung genutzt werden. Weitere Informationen bzgl. der ZFA sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. 10. Wirkleistungsabgabe bei Erzeugungsanlagen (EEG, 6) EEG-Anlagen deren Nennwirkleistung 100kW übersteigt, sowie alle PV-Anlagen, sind so auszuführen, dass der Netzbetreiber einen Sollwert der Einspeiseleistung vorgeben kann (Ausnahme ggf. PVA 30kW). Dazu sind vier potentialfreie Eingänge zur Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung (100% - 60% - 30% - 0%) an der Erzeugungsanlage (Netzverknüpfungspunkt) vorzusehen. Außerdem ist jederzeit eine Abfrage der Ist-Leistung bei Erzeugungsanlagen > 100kW zu ermöglichen. Gemäß BDEW-Empfehlung ist die Fernwirkeinrichtung den vor Ort vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Die BDEW-Empfehlung wird wie folgt umgesetzt: Alle Anlagen können mittels Tonfrequenzrundsteuerung (TRA) bzgl. ihrer Einspeiseleistung in den vier Stufen gesteuert werden. Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung von > 100kW wird die IST-Einspeiseleistung mittels Lastgangzähler abgerufen und in die NLS übertragen. Der Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) wird in der Übergabestation installiert und kann über die Pfalzwerke Netzgesellschaft mbh erworben werden. Die Steuerleitungs-Verbindungen zwischen dem TRE und den vorgesehenen Schnittstellen der Anlage oder Steuereinheit zur Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung (100% - 60% - 30% - 0%) werden vom EA-Betreiber entsprechend hergestellt. Für den Betrieb des TRE und der Steuerleitungs-Verbindungen ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

9 PNG 8/ Dynamische Netzstützung Die Anlagen haben sich gemäß TransmissionCode 2007 an der dynamischen Netzstützung zu beteiligen. Bei symmetrischen Fehlern ist die Blindleistung abhängig vom Netzverknüpfungspunkt nach Vorgabe der Pfalzwerke einzuspeisen. Der K-Faktor ist wie folgt einzustellen: - im MS-Netz als Stich: K=0 - separates Abgangsfeld im UW: K=2 - im MS-Netz eingeschleift mit Schutz: K=2 K-Faktor 0: kein Leistungsaustausch zwischen Netz und Erzeugungsanlage Schutzanforderungen (KS-Schutz) in der Übergabestation bei Anbindung im 20kV-Netz: - ungerichtete KS-Stufe, 3-4x I N (Netzbetriebsmittel), 0,1s - ungerichtete Überstromstufe, 1,2x I N ( EA), 5s Schutzanforderungen (KS-Schutz) in der Übergabestation bei Anbindung mit separatem Abgangsfeld: - KS-Stufe in Richtung Anlage, 3-4x I N (Netzbetriebsmittel), 0,1s - KS-Stufe in Richtung UW, 1,2x I k 3 ( EA), 0,7s - ungerichtete Überstromstufe, 1,2x I N ( EA), 5s 12. Erdschlussüberwachung In Übergabestationen mit 20kV-Kabelabgängen ist eine Erdschlussüberwachung mit Anzeige der Erdschlussrichtung zu installieren. Gemäß DIN VDE 0105 sind Netzbetreiber u.a. dazu verpflichtet, Erdschlüsse schnellstmöglich zu erkennen und abzuschalten, bzw. zu beheben. Daher sind die Erdschlussrichtungsmeldungen an Übergabestellen zu kundeneigenen 20kV-Netzen in geeigneter Weise zu überwachen und innerhalb von 15 Minuten nach deren Auftreten der NLS Mutterstadt zu melden und umgehend zu beseitigen oder sofort automatisch abzuschalten.

10 PNG 9/ Erdschlusskompensation Die Pfalzwerke betreibt ihr 20kV Regionalnetz gelöscht. Das kundeneigene 20kV-Netz verursacht bei Erdschluss Erdschlussströme, die zu kompensieren sind. Der Kunde kann den durch ihn verursachten Erdschlussstrom mittels eigener Petersen-Spule kompensieren oder die Pfalzwerke mit der Kompensation beauftragen. 14. Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen Zur Genehmigung der Schaltanlage sind frühzeitig folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung bei der Pfalzwerke einzureichen: Lageplan mit Standort der Übergabestation, Grundstücksgrenzen und Anfahrtsweg Datenblatt mit den technischen Daten der Eigenerzeugungsanlage und den zugehörigen Zertifikaten Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (einpolige Darstellung), Angaben über kundeneigene Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Kabellängen und typen, sowie der Übergabeschaltanlage mit Angaben der Hersteller Übersichtsbild des Schutzes der Übergabeschaltanlage mit Einstellwerten und Darstellung, wo die Messgrößen erfasst werden, sowie auf welche Schaltgeräte der Schutz wirkt Stromlaufpläne der Sekundäreinrichtungen incl. Klemmenpläne mit Angabe des Klemmentyps (Zählung, Schutz, Netzentkopplung, Auslösekreise,...) Angaben zur Kurzschlussfestigkeit der Betriebsmittel in der Übergabeschaltanlage Ggf. elektrische Daten des/der für die Netzverbindung verwendeten Kundentransformators(en), Bemessungsleistung, Übersetzungsverhältnis, relative Kurzschlussspannung und Schaltgruppe Kurzschlussstrom der Erzeugungsanlage (incl. Zeitlichem Verlauf) am Übergabepunkt zum Netz der Pfalzwerke Beschreibung der Art und Betriebsweise von Generator und/oder Umrichter und Art der Zuschaltung zum Netz Nachweis über die Einhaltung der Arbeitstemperaturbereiche von Primärund Sekundäreinrichtungen 15. Inbetriebnahme der Übergabestation 15.1 Dokumente und Bescheinigungen Vor der Inbetriebnahme der Übergabestation sind folgende Unterlagen bei der Pfalzwerke vorzulegen:

11 PNG 10/14 Bauschein oder vergleichbarer Bescheid Errichterbestätigung Erdungsprotokoll Kabelmantelprüfung Anlagen- und Einheitenzertifikat Zur Inbetriebnahme der Übergabestation muss spätestens 10 Werktage zuvor ein Termin vereinbart werden. Die zuständige betriebsführende Dienststelle der Pfalzwerke und der Ansprechpartner des Betreibers für Betriebsbelange werden in dem Formular Zuständigkeiten für Eigenerzeugungsanlagen benannt. Ein deutlich sichtbares Schild mit den aktuellen Angaben ist in der Anlage auszuhängen. Die Bezeichnung der Übergabestation z. B.: MP WEA 015-SP9711 wird von der Pfalzwerke im Rahmen der Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen festgelegt. Vor Inbetriebnahme ist vom Betreiber das von der Pfalzwerke beigestellte Bezeichnungsschild von außen gut sichtbar an der Übergabestation anzubringen Inbetriebnahmeprüfung Der Anlagenerrichter hat dafür Sorge zutragen, dass ein sichereres Arbeiten nach den aktuell gültigen Regeln der Berufsgenossenschaft möglich ist. Dazu muss insbesondere die Standsicherheit im Arbeitsbereich gewährleistet sein. Der Arbeitsplatz muss verkehrsicher (Rutschgefahr / Stolperstellen) erreichbar sein. Elektrische Geräte dürfen nur über eine portable Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD) nach BGI 608 betrieben werden. Bei Betrieb mit einem Ersatzstromerzeuger muss ein spezieller PRCD-K verwendet werden (BGI 867). Sollte ein sicheres Arbeiten nicht gewährleistet sein, dürfen die Mitarbeiter die Arbeiten nicht durchführen. Der Arbeitsverantwortliche des Anlagenerrichters ist auf die Mängel hinzuweisen. Die Arbeiten dürfen erst fortgesetzt werden, wenn die Mängel beseitigt sind. Der Koordinator und die Abt. Arbeitssicherheit der Pfalzwerke sind zu informieren. Die Mitarbeiter sind berechtigt, den aktuellen Zustand der Anlage mit zu dokumentieren. Zur Prüfung der Schutzgeräte und der Zählung kommt hochwertige softwaregestützte Prüftechnik zum Einsatz. Ein Betrieb der Geräte bei Frost <0 C oder Niederschlag (Regen / Nebel) ist nicht zulässig. Von Seiten des Anlagenerrichters ist Sorge zu tragen, dass entsprechende Prüfbedingungen vorherrschen.

12 PNG 11/ Übersichtspläne Netzanschluss a) Freileitungsanbindung b) Kabelanbindung 20kV-Freileitung 20kV-Kabel zur Übergabestation Schalthoheit bei Pfalzwerke zur Übergabestation (doppelt aufgelegt oder T-Muffe) Schalthoheit des ersten Schalters aus Netz-Sicht bei Pfalzwerke c) UW-, SSt-, USt-Anbindung Sammelschiene 20kV-Schalthaus Schutz zur Übergabestation Eigentumsgrenze Lasttrennschalter Leistungsschalter mit Schutz

13 PNG 12/ Übersichtspläne Übergabestation a) Einspeiseleistungen > 1000kW b) Einspeiseleistungen > 1000kW (Station nur für EA) zur Netzanbindung zur Netzanbindung Übergabestation mit Schutz, Erdschlussrichtungsanzeige, Netzentkopplung und Zählung Übergabestation mit Schutz, Netzentkopplung und Zählung Zählung, Schutz, Erdschlussüberwachung und Netzentkopplung Zählung, Schutz und Netzentkopplung Kunden Abgange 1... x Kunden Trafos 1... x c) Einspeiseleistungen <= 1000kW (Station nur für EA) zur Netzanbindung Übergabestation mit Schutz Netzentkopplung und Zählung Zählung, Spannungsüberwachung Schutz und Netzentkopplung Kunden Abgänge 1... X

14 PNG 13/14 d) Einspeiseleistungen <= 1000kW (mit ausgelagertem Trafo) zur Netzanbindung Übergabestation mit Schutz, Netzentkopplung, Zählung und Erdschlussrichtungsanzeige Trafostation des Kunden mit Netzentkopplung Zählung, Spannungs- und Erdschlussüberwachung Schutz und Netzentkopplung Kabelverbindung ggf. Auslöseverständigung Kunden Abgänge 1... X

15 PNG 14/ Dimensionierung von Wandlern Stromwandler: Primärer Bemessungsstrom: entsprechend der vereinbarten Auslegung der Anlage(n) I th : Empfehlung >= 15kA, 1s Kern 1: (nur für den Anschluss der Zähleinrichtungen) Sekundärer Bemessungsstrom: 5A, wahlweise auch 1A (für SF6-Anlagen) Bemessungsleistung: 15VA (bei 5A-Kern), 5-10VA (bei 1A-Kern) Genauigkeitsklasse 0,2 (FS5) mit Zulassungszeichen Der Kern muss amtlich geeicht sein Kern 2: (Schutzkern) Sekundärer Bemessungsstrom: 5A, wahlweise auch 1A (für SF6-Anlagen) Bemessungsleistung: 10-15VA Genauigkeitsklasse: 5 P 20 Spannungswandler: einpolig isoliert Primäre Bemessungsspannung: 20kV / 3 Spannungsfaktor: 1,9 U N, 8h Wicklung 1: (nur für den Anschluss der Zähleinrichtungen) Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3 Bemessungsleistung: 20VA; Genauigkeitsklasse 0,2 mit Zulassungszeichen Die Wicklung muss amtlich geeicht sein Wicklung 2: (Schutzkern) Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3 Bemessungsleistung: 15-20VA; Genauigkeitsklasse 0,2 Wicklung 3: (Schutzkern) Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3 Grenzleistung thermisch: >= 400VA (für Kippschwingungsbedämpfung) Genauigkeitsklasse: mind. 6 P

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