Älter werden. im Vogelsbergkreis. Infos. Tipps und. nicht nur für Ältere

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1 Älter werden im Vogelsbergkreis Tipps und s nicht nur für Ältere Aktiv bleiben Hilfen Beratung Rente Vorsorge Betreuung gut wohnen Service Pflege

2 GB_Birstein_ :17 Uhr Seite 1 11/2005 M E N S C H L I C H K E I T P F L E G E N Unsere Angebote orientieren sich an den Wünschen, Bedürfnissen und an der Lebensgeschichte pflegebedürftiger Menschen. Wohnen und Pflege im Heim Kurzzeit- und Urlaubspflege Tages- und Nachtpflege Essen auf Rädern Mittagstisch im Haus Grundlage unserer Pflegekonzeption und unseres Handelns ist das christliche Menschenbild. Ausführliche Beratung Wohnen mit eigenen Möbeln Gepflegte, wohnliche Atmosphäre Qualitätvolle Pflege und Betreuung nach dem Konzept der Bezugspflege Altersgerechte Ernährung und Tischkultur Anregung und Kontakte Gottesdienste und seelsorgerliche Begleitung Wir sind spezialisiert auf die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz und bewerten unsere Arbeit mit einem dafür entwickelten Beobachtungsverfahren, dem Dementia Care Mapping Sinnes- und Therapiegarten Helle Farben und viel Licht im Haus Spezielle Betreuungsangebote Speziell geschultes Personal Haustiere Fachärztliche Betreuung rmieren Sie sich unter Tel oder EV. ALTENHILFEZENTRUM ROSENGARTEN BIRSTEIN

3 Älter werden im Vogelsbergkreis Älter werden im Vogelsbergkreis Tipps und s nicht nur für Ältere Inhalt Hinweis: Geschlechtsneutrale Formulierungen im gesamten Text 8 Vorwort der dezernentin 9 rmation und Beratung 11 Beratung durch die Wohlfahrtsverbände 11 Rentenberatung 11 Gesetzliche Betreuung 12 Sicherheit durch Kriminalpolizeiliche Beratung/Opferberatung 13 Schuldnerberatung 16 Selbsthilfegruppen 16 Servicestelle für Senioren 18 Beratung zur Wohnraumanpassung 18 Aktiv bleiben 19 Ehrenamtliches Engagement 19 Ehrenamtliche Betreuung 19 Seniorenbeiräte 19 Nachbarschafts- und Seniorenhilfen 19 Bürgernetzwerk Vogelsberg Sport, Gymnastik, Tanz 20 Politik 21 Volkshochschule 22 Seniorenreisen 22

4 Seniorenzentrum Schlitzerland Vollstationäre-Pflege Kurzzeit-Pflege Ihr Platz der Geborgenheit Betreutes Wohnen Pflege und Umfeld Aufnahme in allen Pflegestufen (0-3) aktivierende und rehabilitierende Pflege voll möblierte Zimmer mit Telefon-, Radiound Kabelfernsehanschluss, Dusche und WC (Mitbringen persönlicher Möbel möglich) Notrufanlage im Zimmer rollstuhlgerechte Ausstattung Vollverpflegung Kompletter Wäsche- und Reinigungsservice Gemeinschafts- und Betreuungsräume Kurzzeit- und Verhinderungspflege, z. B. Nachsorge nach Krankenhausaufenthalt, Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur- oder Krankenhausaufenthalten geräumige Einzel- und Doppelzimmer Apothekenservice nn für Vi e l Si ch a ei ns m e G Kontakt: Klaus Schaefer Heim- und Pflegedienstleiter Tel / 88-0 Fax info@seniorenzentrum-schlitzerland.de ft Langzeitpflege: Wir bieten Langzeitpflege vorwiegend in Einzelzimmern mit eigenem Sanitärbereich an. Die historische Bausubstanz ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Räume, auch mit eigenen Möbeln. Kurzzeitpflege: Bei Abwesenheit pflegender Angehöriger besteht die Möglichkeit zu einem zeitlich begrenzten Aufenthalt bei uns, ebenso nach einem Krankenhausaufenthalt oder zum Kennenlernen der Einrichtung. Tagespflege: Die Tagespflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger und dem Kennenlernen des Hauses bei Aufrechterhaltung der eigenen Wohnung. Essen außer Haus: Wir liefern täglich im Schlitzer Stadtgebiet Essen nach Hause. Sie wählen zwischen zwei Menüs, die in unserer Küche für Sie frisch zubereitet werden. Selbstverständlich können Sie auch bei uns im Hause das Mittagessen einnehmen. Erweiterungsangebote sind geplant An der Hinterburg Schlitz Telefon

5 Älter werden im Vogelsbergkreis Inhalt Finanzielle Hilfen, Vergünstigungen 23 Sozialhilfe 23 Hilfe zum Lebensunterhalt 23 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 24 Hilfe zur Gesundheit 24 Eingliederungshilfe 24 Hilfe zur Pflege 24 Hilfen in anderen Lebenslagen 24 Wohngeld 25 Schwerbehindertenausweis 26 Rundfunkgebührenbefreiung 26 Telefongebührenermäßigung 26 Sozialtarif der Telekom 27 Bahncard 27 Die Pflegeversicherung 27 Häusliche Pflege 28 Pflegegeld 28 Pflegesachleistung 28 Zusätzlicher Betreuungsbetrag 29 Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson 29 Pflegehilfsmittel 29 Verbesserung des Wohnumfeldes 29 Leistungen bei Heimpflege 30 Vorsorge 31 Arbeitskreis Prävention 31 Vorsorgevollmacht 32

6 Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises Alsfeld GmbH Das Krankenhaus in Ihrer Nähe Telefon ( ) 98-0 Telefax ( ) Ärztliche und pflegerische Kompetenz durch Fachärzte/-innen und examiniertes Krankenpflegepersonal Innere Medizin/Geriatrie Anästhesie und Schmerztherapie Allg. Viszeral-, Gefäß- und Unfallchirurgie Gynäkologie/Geburtshilfe Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Fachübergreifende Intensivstation Urologie (ambulant) Augenheilkunde (ambulant) Krankengymnastik/Massage Ambulante Sprechstunde der Fachärzte Zweibettzimmer mit TV (Regelleistung) Ambulantes Operieren Einzel- und Komfortzimmer (Wahlleistung) Diabetes-Schulungsprogramme Restaurant/Café/Kiosk Sie benötigen Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen, dann wenden Sie sich an unsere Pflegedienste für ambulante Pflege: Sozialstation ALSFELD/ROMROD Telefon ( ) Telefax ( ) für Kurzzeitpflege: AMANDUS Pflege- und Dienstleistungsgesellschaft Telefon ( ) Telefax ( ) Als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen sind unsere professionellen Teams an sieben Tagen in der Woche für Sie da! H. Kauck u. R. Linn GbR Hilperswiese Birstein-Untersotzbach Telefon: Ambulante Kranken-, Kinder-, Alten- und Intensivpflege Gedern Kefenrod Grebenhain Brachttal Steinau Bad Soden-Salmünster Wächtersbach Freiensteinau Birstein- Untersotzbach...mehr als Pflege Hausnotruf Essen auf Rädern Pfl egeberatung/-schulung Pfl egegutachten Pfl egegeldhilfe Wohnberatung Unsere qualifizierten Mitarbeiter betreuen Pflegebedürftige der Pflegestufen 1 bis 3. Menschlichkeit und Verständnis für unsere Bewohner sind selbstverständlich. Das Haus verfügt über sechs Einzel- und neun Doppelzimmer. rmieren Sie sich vor Ort oder per Telefon oder Internet. Haus Reul Das kleine, familiär geführte Seniorenheim für Langzeit- und Kurzzeitpflege An der Steinbach Freiensteinau Telefon /318 seniorenheim-reul@gmx.net Haus Stephanus Alten- und Pflegeheim Landgraf-Hermann-Straße Alsfeld Telefon / Telefax / info@haus-stephanus.de

7 Älter werden im Vogelsbergkreis Inhalt Betreuungsverfügung 32 Patientenverfügung 33 Testament und Erbvertrag 33/34 Sonstige Regelungen für den Todesfall 34 Betreuung, Pflege 34 Nachbarschaftshilfen, Seniorenhilfen 34 Fahrdienst für Menschen mit Behinderung 35 Menüservice Essen auf Rädern 36 Ambulante Pflegedienste 36 Hausnotruf 38 Familienentlastender Dienst 38 Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren 39 Pflegeheime im Vogelsbergkreis 40 Ambulante Hospizgruppen 41 Wissenswertes 42 Apotheken-Notdienste kostenlose bundesweite Hotline 42 Gesundheitsmappe 42 Pflegeberatung per Telefon 42 Pflegeversicherungsreform 43 Eckpunkte der Pflegereform 43 Rentenlücke selbst berechnen 43 Technik bedienerfreundlich 44 Wohnen im Alter 44 Beim Hausbau barrierefrei planen 44 Werbung am Telefon, ungebetene Post-, Fax-, -und SMS-Werbung 45 Impressum 46 7

8 Senioren- und Pflegeheim Wohnen Leben Sicherheit Wir bieten: Betreutes Wohnen Kurzzeitpflege Vollstationäre Pflege Wohnen am Kurpark Mit 82 großzügigen Senioren-Appartements sowie 16 Appartements für Betreutes Wohnen Lebensqualität und Pflegequalität das ist unser tägliches Ziel. Im Kurpark Bad Salzschirf Telefon / Telefax / Jeden 4. Mittwoch im Monat findet um Uhr eine Hausführung statt. Zum Alten Feld Schotten Telefon Telefax info@haus-sonnenblick-schotten.de Hinweis: In dieser Broschüre wurde versucht, geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Nur wo dies nicht möglich war, finden Sie wegen der besseren Lesbarkeit lediglich die männliche Form.

9 Älter werden im Vogelsbergkreis Vorwort Vorwort der Dezernentin Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte. Curt Goetz Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, alt werden möchte jeder, älter hingegen werden wir nur ungern. Allerdings hat sich nicht nur das Leben von Älteren in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert, sondern auch die Definition von alt und älter hat in unserer Gesellschaft völlig andere Formen angenommen. Tatsache unseres menschlichen Daseins bleibt aber, dass wir alle alt werden und viele Dinge einer großen Veränderung unterworfen sind. Heute können wir aktiv daran mitwirken und selbst bestimmen, wie wir alt werden und wie wir uns im Alter eine hohe Lebensqualität erhalten. Bei diesem Mitwirkungsprozess, der im Sinne von Curt Goetz ja beeinflussbar ist, wollen wir Sie unterstützen. Als kleine Hilfestellung soll Ihnen dabei auch die vorliegende Broschüre dienen. Ziel unserer Bemühungen ist es, dass Menschen aller Altersgruppen ihr Leben aktiv und gesund gestalten sollen, aber auch im Krankheits- oder Pflegefall die notwendige Unterstützung erhalten. Damit speziell ältere Menschen auf Kreisebene eine Anlaufstelle haben, umfasst mein Dezernat für Frauen, Familie und Senioren auch eine Servicestelle für ältere Menschen. Es ist uns wichtig, für Sie da zu sein und ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Nöte, aber auch für Ihre Wünsche und Anregungen zu haben. Seniorenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. In der Broschüre wird gerade das durch die dargebotene Vielfalt der Beiträge deutlich. Alle politisch Verantwortlichen müssen ebenso wie Vereine, Verbände, Kirchen und Bürgerinitiativen ihren Beitrag dazu leisten, dass der Herbst des Lebens als Bereicherung empfunden und integriert in der Familie, im Freundeskreis und in neuen Wohnformen angenommen und positiv und selbstbestimmt gestaltet werden kann. Das im März 2008 kraftvoll gegründete Bündnis für Familie wird ganz sicher wertvolle Beiträge zur Schaffung eines Klimas des Miteinanders der Generationen leisten. In diesem Sinne empfehle ich die vorliegende Broschüre Ihrer freundlichen Aufmerksamkeit und bin freundlichst Ihre Sylke Emmermann Kreisbeigeordnete Dezernentin für Frauen, Familie und Senioren 9

10 Seit über 35 Jahren ihr kompetenter Ansprechpartner rund um die Altenhilfe. Unser Sozialdienst berät Sie gern. Stationäre Pflege Tagespflege Ambulante Pflege Kurzzeit- und Verhinderungspflege Betreutes Wohnen Essen auf Rädern Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001:2000 Bilsteinweg 1 Telefon / Wir freuen uns über neue Mitglieder in unseren AWO- Ortsvereinen Lauterbach, Schlitz, Alsfeld, Mücke, Schotten- Rainrod. Der AWO Kreisverband Vogelsbergkreis e.v. bietet: Freizeitangebote für Senioren Erstberatung für Menschen in sozialen Notlagen Kontakt unter Telefon / mario GERNING Ober-ohmen im höfchen mücke fon/fax Öffnungszeiten Montag bis freitag uhr und Uhr Termine nach vereinbarung

11 Älter werden im Vogelsbergkreis Beratung durch die Wohlfahrtsverbände Die in der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Vogelsbergkreis zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände bieten für Hilfesuchende ein weites Spektrum an Beratung, Betreuung, Begegnung und Zuwendung. In vielen Fällen können sie auch erste Ansprechpartner sein, die kompetent weitervermitteln. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Vogelsberg Postfach Schlitz Tel.: 06642/1846 Caritasverband Gießen e.v. Bahnhofstr. 82a Tel.: 06641/2816 Diakonisches Werk Vogelsbergkreis Schlitzer Str. 2 Tel.: 06641/3041 Deutsches Rotes Kreuz Bleichstr. 5 Tel.: 06641/ Paritätischer Wohlfahrtsverband Am Kirschberg Tel.: 06641/ Rentenberatung rmation und Beratung Seit dem 1. Juli 2007 haben sich die beiden Rentenversicherungsträger Landesversicherungsanstalt (LVA) und Bundesversicherungsanstalt (BfA) zusammen geschlossen und heißen jetzt Deutsche Rentenversicherung. Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung gibt es für den Vogelsbergkreis in Alsfeld. Sie finden jeden Montag und jeden 1. und 3. Dienstag statt. Anmeldungen sind in der Alsfelder Außenstelle des Landratsamtes erforderlich unter der Telefonnummer 06631/ In Lauterbach werden Rentenberatungen vom Versicherungsamt des Vogelsbergkreises durchgeführt. Zum Beratungsservice gehören: Allgemeine Beratung in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung Aufnahme von Rentenanträgen (Regelaltersrente, Altersrente für Frauen, langjährig Versicherte, für Schwerbehinderte, wegen Arbeitslosigkeit, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente usw.) 11

12 rmation und Beratung Älter werden im Vogelsbergkreis Antragsaufnahme zur Kontenklärung (auch wegen Versorgungsausgleich) Anforderung von Rentenauskunft und Versicherungsverläufen Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung Freiwillige Beitragzahlung bzw. Beitragserstattung Rehabilitationsanträge Rentenangelegenheiten der Spätaussiedler Rentenansprüche aus dem Ausland Widersprüche Sonstiges, wie zum Beispiel Amtshilfe, Zeugenerklärungen, eidesstattliche Versicherungen, Beschaffung von fehlenden Unterlagen und anderes mehr. Die Beratungen sind kostenlos. So erreichen Sie das Versicherungsamt des Vogelsbergkreises: Vogelsbergkreis Der Kreisausschuss Versicherungsamt Goldhelg 20, Sachbearbeiterin: Frau Steinacker Tel.: 06641/ Fax: 06641/ Weitere rmationen erhalten Sie auch bei den Städten und Gemeinden. Gesetzliche Betreuung Das Betreuungsgesetz trifft Regelungen für volljährige Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. In einer solchen Situation kann das Vormundschaftsgericht eine Person zum gesetzlichen Betreuer bestellen und ihm bestimmte Aufgaben übertragen, die ein Betroffener nicht selbst erledigen kann. Beispiele hierfür sind die Regelung von Vermögensangelegenheiten oder die Unterstützung bei gesundheitlichen Schwierigkeiten. Das Vormundschaftsgericht prüft zunächst, ob Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde mit Zustimmung des Betroffenen als gesetzliche Betreuer in Betracht kommen. Steht niemand zur Verfügung, kann eine Betreuung auch von einem Betreuungsverein, einem Berufsbetreuer oder auch von der Betreuungsstelle beim Vogelsbergkreis geführt werden. Wer selbst entscheiden will, wer eine gesetzliche Betreuung übernehmen soll, falls man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, kann eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung aufsetzen. Näheres dazu können Sie im Kapitel Vorsorge nachlesen und 12

13 Älter werden im Vogelsbergkreis rmation und Beratung bei der Betreuungsstelle des Vogelsbergkreises und den hier tätigen Betreuungsvereinen erfragen. Damit Ihre Vorsorgevollmacht eine besondere Akzeptanz erhält, können Sie Ihre Unterschrift bei der Betreuungsstelle des Vogelsbergkreises beglaubigen lassen. Gesetzliche Betreuer werden bei ihren Aufgaben von der Betreuungsstelle, den Betreuungsvereinen und von den Vormundschaftsgerichten unterstützt: Betreuungsstelle des Vogelsbergkreises Bahnhofstr. 49 Tel.: 06641/ Betreuungsverein Vogelsberg e.v. im Diakonischen Werk Schlitzer Str. 2 Tel.: 06641/3041 Betreuungsverein im Caritasverband Bahnhofstr. 82a Tel.: 06641/2816 Betreuungsverein im Caritasverband Bahnhofstr Alsfeld Tel.: 06631/4368 Betreuungsverein Diakonie Wetterau Kirchstr Schotten Tel.: 06044/8844 (nur während bestimmter Sprechzeiten) Amtsgericht Lauterbach Vormundschaftsgericht Königsberger Str. 8 Tel.: 06641/96170 Amtsgericht Alsfeld Vormundschaftsgericht Landgraf-Hermann-Str Alsfeld Tel.: 06631/8020 Amtsgericht Nidda Vormundschaftsgericht Schlossgasse Nidda Tel.: 06043/80030 Sicherheit durch Kriminalpolizeiliche Beratung Verfolgt man die Medien, könnte leicht der Eindruck entstehen, dass sich gerade ältere Menschen besonders vorsehen müssten. So wird immer wieder berichtet, dass zum Beispiel die 13

14 rmation und Beratung Älter werden im Vogelsbergkreis Hilfsbereitschaft eines älteren Menschen von arglistigen Dieben oder Betrügern ausgenutzt wurde. Sei es durch einen Trick an der Haustür, über Telefon wie beim so genannten Enkeltrick oder durch eine geschickte Ablenkung beim Einkauf. Bei allen Varianten versuchen Unehrliche von unbedarften Menschen Geld zu ergaunern. An Ideenreichtum und Geschicklichkeit mangelt es den Ganoven dabei keineswegs. Für die Medien sind Meldungen über solche Ereignisse berichtenswert, da sie beim Leser, Zuschauer und Zuhörer gut ankommen und entsprechenden Zuspruch finden. Nicht immer spiegelt es das wider, was wir unter Alltag verstehen. Oft handelt es sich dabei um spektakuläre Einzelfälle. Die vielmals reißerischen Berichte über Gewaltverbrechen lassen schnell einen falschen Eindruck entstehen. Es wird eine Furcht geschürt, die nicht immer berechtigt ist. Und tatsächlich ist es so, dass ältere Menschen furchtsamer sind als Jüngere. Durch ihre Lebenserfahrung geprägt rechnen sie eher mit Gefahren, hinterfragen Situationen kritisch und wägen ab. Viele Ältere sind der Überzeugung, dass ihre Altersgruppe leichter Opfer einer Straftat vor allem einer Gewaltstraftat werden könnte. Diese Annahme deckt sich jedoch nicht mit den statistischen Zahlen und findet sich in den Ergebnissen unterschiedlicher Befragungen im In- und Ausland nicht wieder. So ergab eine 1991 durchgeführte umfangreiche Befragung, dass ältere Menschen mit Ausnahme des Handtaschenraubes im Vergleich zu Jüngeren eher seltener Opfer wurden. Eine Recherche in der Polizeilichen Kriminalstatistik nach Opfern von Gewaltstraftaten ergab für den Vogelsbergkreis im November 2007, dass von den noch erfassten 800 Opfern nur 52 Opfer älter als 59 Jahre waren. Dies macht einen Anteil von nur 6,5% der polizeilich erfassten Opferfälle aus. Bei Einigen ist da ein Gefühl, dass Gefahren überall lauern und sie allgegenwärtig sind. Aber worin liegt dies begründet? Warum fühlen sich ältere Menschen so hilflos, obwohl sie tatsächlich weniger gefährdet sind? Aufgrund gemachter Erfahrungen und eines höheren Bedarfs an Sicherheit sind Senioren nicht mehr so risikobereit wie in jungen Jahren. Bei vielem steckt mehr Überlegung dahinter. Sie rechnen mit Gefahren und versuchen ihnen aus dem Weg zu gehen. So könnte ein Grund, warum Senioren eher selten zum Opfer werden, darin begründet liegen, dass sie andere Verhaltensweisen haben und bestimmte Dinge einfach vermeiden. Zu behaupten, Senioren seien überhaupt nicht gefährdet, wäre allerdings falsch. So gibt es bestimmte Straftaten, denen ältere Menschen im Vergleich zu Jüngeren eher zum Opfer fallen. 14

15 Älter werden im Vogelsbergkreis rmation und Beratung Hilfsbereitschaft, Vertrauen und Gutgläubigkeit machen sich Handtaschenräuber, Trickdiebe oder Betrüger an der Haustür zunutze. Ältere werden für wenig wehrhaft gehalten und können in der Regel weniger gut flüchten. Außerdem werden bei ihnen Geld und hohe Sachwerte vermutet. Gerade einsame, allein lebende alte Menschen können Opfer von Straftaten werden. Sie fallen ihrer Umwelt oft durch übergroßes Misstrauen auf, lassen selbst Nachbarn, die sie kennen, nicht in die Wohnung. Sie schotten sich nicht nur durch ihr Verhalten ab, sondern sichern sich mit Türketten und Spionen. Gelingt es jedoch durch die entsprechende Zuwendung bis zu einem solch zurückgezogen lebenden Menschen vorzudringen, kann der oder die Einsame schnell einem Fremden unbegrenztes Vertrauen entgegenbringen. Dem angeblichen Kriminalbeamten, hinter dem sich in Wahrheit ein Dieb und Betrüger verbirgt, wird nun im Vertrauen und mit einer freundlichen Unterhaltung in Aussicht die Tür geöffnet. Alle Riegel fallen. Wird dann das entgegengebrachte Vertrauen des einsamen älteren Menschen wirklich missbraucht, traut sich das hereingelegte Opfer oft aus Scham nicht, sich zu offenbaren. Die Folge bedeutet dann oft noch mehr Zurückgezogenheit und Misstrauen. Aufklären, unterstützen und vorbeugen diesen Beitrag möchte auch die Polizei leisten, damit Senioren die dritte Lebensphase so selbst bestimmt wie möglich und in Sicherheit verbringen können. Nicht von Ängsten und Zurückgezogenheit soll das Leben im Alter bestimmt sein, sondern von Lebensfreude und Mobilität. Tipps zum Thema Sicherheit und wie Sie sich durch vorbeugende Maßnahmen diese schaffen und erhalten können, bekommen Sie über ihre örtliche Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle oder auch im Internet unter Es gibt unter anderem Tipps und material zur Verhaltensprävention (auch in Form von Vorträgen zum Beispiel zu den Themen Trickdiebe und Betrüger), aber auch zur Eigentums- und Wohnungssicherung. So können Sie mit der örtlichen Beraterin einen Termin vereinbaren, um gemeinsam in Ihren eigenen vier Wänden die Einbruchssicherheit zu überprüfen. Dieses Angebot ist kostenlos. Die örtliche Beratungsstelle der Polizei erreichen Sie wie folgt: Polizeipräsidium Osthessen Polizeidirektion Vogelsberg Außenstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Elvira Idt Lindenstr. 61 Tel.: 06641/ Fax: 06641/

16 rmation und Beratung Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und Beratung wünschen, können Sie sich an den Weißen Ring wenden. Als Gesprächspartner stehen Männer und Frauen als ehrenamtliche Opferhelfer zur Verfügung. Der Verein arbeitet bundesweit und hat eine Vogelsberger Außenstelle: WEISSER RING Norbert Schwalm Steinweg Alsfeld Tel.: 06631/ oder -49 Fax: 06631/ weisser-ring-vb@gmx.de Schuldnerberatung Gerade bei geringem Einkommen besteht die Gefahr, dass man Zahlungsverpflichtungen nicht mehr einhalten kann, wenn Unvorhergesehenes eintritt. So gerät die ohnehin schon knapp kalkulierte persönliche Finanzplanung schnell durcheinander, wenn zum Beispiel Waschmaschine oder Kühlschrank kaputt gehen und Ersatz beschafft werden muss. Bei aktuellen finanziellen Problemen oder auch bei alten Schulden kann die Schuldnerberatungsstelle des Vogelsbergkreises Rat geben und Hilfe leisten. Die Beratung erfolgt kostenlos und vertraulich. Es ist erforderlich, Beratungstermine telefonisch zu vereinbaren. Älter werden im Vogelsbergkreis Vogelsbergkreis Schuldnerberatungsstelle Goldhelg 20 Tel.: 06641/ (Das Büro befindet sich in der Bahnhofstr. 49) Selbsthilfegruppen In verschiedenen Orten des Vogelsbergkreises gibt es Selbsthilfegruppen mit unterschiedlicher Zielsetzung. Einige dieser Gruppen sind nachfolgend aufgeführt. rmationen über Angebote und Treffen erfragen Sie bitte telefonisch. Alzheimer Angehörigengruppe, Tel.: 06641/63448 Diabetiker Selbsthilfegruppe Vogelsbergkreis, Tel.: 06641/7192 Diabetiker Selbsthilfegruppe für Kinder und Jugendliche, Tel.: 06641/5939 Deutsche ILCO e.v., Gruppe Alsfeld Feldatal, Tel.: 06637/ Herbstein, Tel.: 06647/340 16

17 Älter werden im Vogelsbergkreis rmation und Beratung Bezirksverband Kassel-Nordhessen der Kehlkopflosen Schwalmtal-Storndorf, Tel.: 06630/369 Frauen-Selbsthilfegruppe nach Krebs, Gruppe Schotten/Nidda Nidda, Tel.: 06043/2794 Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs, Gruppe Lauterbach, Tel.: 06641/5241 o Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppe Albatros Ulrichstein, Tel.: 06645/8648 Multiple-Sklerose-Selbsthilfegruppe Schlitz, Tel.: 06642/6916 Osteoporose-Selbsthilfegruppe Lauterbach und Umgebung Wartenberg, Tel.: 06641/1369 Osteoporose-Selbsthilfegruppe Grebenhain/Herbstein Grebenhain, Tel.: 06644/1388 Osteoporose-Selbsthilfegruppe Homberg/Ohm und Umgebung Mücke, Tel.: 06400/8620 Parkinson-Selbsthilfegruppe, Regionalgruppe Vogelsbergkreis Schlitz, Tel.: 06642/5947 Selbsthilfegruppe Prostatakrebs, Tel.: 06641/61809 Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige am Kreiskrankenhaus Alsfeld ggmbh Alsfeld, Tel.: 06631/ o Selbsthilfeverein der Dialysepatienten und Transplantierten Mittelhessen Schwalmtal, Tel.: 06638/438 Rheuma-Treff, Tel.: 06641/61131 Deutsche Rheumaliga Alsfeld, Tel.: 06631/ Für Selbsthilfegruppen im Bereich Sucht informieren Sie sich bitte bei: Jugend- und Drogenberatung Suchthilfe im Vogelsbergkreis, Alsfeld, Tel.: 06631/1566 Osteoporose-Selbsthilfegruppe Alsfeld Gemünden, Tel.: 06634/

18 rmation und Beratung Servicestelle für Senioren Wenn Sie seniorenspezifische Fragen haben oder Anregungen, z.b. für ein seniorenfreundliches Lebensumfeld machen möchten, können Sie Kontakt über Frau Euler in der Kreisverwaltung Lauterbach unter der Telefonnummer 06641/ aufnehmen, die Ihnen gern ein persönliches Gespräch mit der Dezernentin vermittelt oder Sie an einen Ansprechpartner in der Verwaltung weiterleitet, der Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhilft. Beratung zur Wohnraumanpassung Möglichst lang und möglichst sicher in den eigenen vier Wänden leben. Das wünschen sich Kranke, Behinderte und ältere Menschen. Viele Wohnungen sind allerdings nicht immer so ausgestattet, dass dies problemlos möglich wäre. So gelten Türen erst ab 80 Zentimeter Breite als barrierefrei, wenn ein Rollstuhl hindurch passen soll. Vor und hinter jeder Tür sowie vor Schränken benötigen Rollstuhlfahrer eine freie Fläche von 1,50 mal 1,50 Meter, um rangieren zu können. Eine 1,20 Meter breite Bewegungsfläche reicht aus, damit sie an offene oder mit Schiebetüren versehene Schränke und Regale seitlich heranfahren und hineingreifen können. Älter werden im Vogelsbergkreis Schalter und Sprechanlagen lassen sich leichter betätigen, wenn sie sich in der passenden Höhe befinden. 85 Zentimeter hoch angebrachte Schalter können auch kleine Kinder erreichen. Im Bad gilt: Eine Dusche ist besser als eine Wanne. Ebenerdig installiert, mit einem Maß von 1,50 mal 1,50 Meter, ist sie behindertengerecht und bietet allen Nutzern den bestmöglichen Zugang. Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder sich setzen müssen, können Waschbecken problemlos nutzen, wenn diese mindestens 55 Zentimeter tief sind. Auch für Küchen gibt es mittlerweile zahlreiche flexible Systeme, deren Arbeitsplatte zum Beispiel in der Höhe verstellbar ist. Im Vogelsbergkreis beraten in allen diesen Fragen kompetente und speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Lauterbach Bleichstr. 5 Tel.: 06641/96630 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können auch bei den ambulanten Pflegediensten um Rat fragen. 18

19 Älter werden im Vogelsbergkreis Aktiv bleiben Ehrenamtliches Engagement Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich, in Vereinen organisiert, oder auch in lockerem Miteinander an Projekten arbeitend. Sie tun das über einen längeren Zeitraum, zum Teil über viele Jahre oder auch nur solange sie für ein bestimmtes Projekt gebraucht werden. In jedem Fall aber ist ehrenamtliches Engagement eine Möglichkeit, aktiv zu bleiben, seine Fähigkeiten einzubringen und auch dazuzulernen. Ehrenamtliche Betreuung Wenn Menschen ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können, werden gesetzliche Betreuer eingesetzt, die Unterstützung leisten. Gerne werden hier Personen ausgewählt, die diese Aufgabe ehrenamtlich, gegen Zahlung einer Aufwandspauschale übernehmen. Weitere rmationen erhalten Sie an anderer Stelle in dieser Broschüre. Seniorenbeiräte In einigen Städten und Gemeinden des Vogelsbergkreises gibt es Seniorenbeiräte, die alle ehrenamtlich arbeiten. Die Unterstützung durch weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer ist oft erwünscht. Nachbarschafts- und Seniorenhilfen Auch in ländlichen Regionen wächst die Zahl der alleine lebenden Menschen, die in schwierigen Situationen nicht auf Hilfe von Verwandten oder Nachbarn zurückgreifen können. Auch andere Personengruppen, wie zum Beispiel Alleinerziehende, können so in Notsituationen geraten. Vor diesem Hintergrund verbreitet sich im Vogelsbergkreis die Idee der vereinsmäßig organisierten ehrenamtlichen Hilfe. Entsprechende Vereine gibt es bereits in Lauterbach, Schotten, Schlitz und in Wartenberg-Landenhausen. Überwiegend erhalten ehrenamtliche Helfer für ihre Einsätze Zeitpunkte gutgeschrieben, die sie einlösen können wenn sie selbst Hilfe benötigen. Das Motto lautet, sich ehrenamtlich zu engagieren und bei Bedarf selbst Hilfe erhalten. Weitere rmationen hierzu finden Sie an anderer Stelle in dieser Broschüre. Bürgernetzwerk Vogelsberg 2020 Zielgerichtete Schlussfolgerungen aus dem demografischen Wandel ziehen, sein persönliches Umfeld und die gesamte Region mitgestalten und sich den Veränderungen der Sozialstrukturen im ländlichen Bereich annehmen. Das sind die Themen, denen sich das seit 2005 bestehende Bürgernetzwerk annimmt. Es ist für alle Interessierten offen und politisch und konfessionell ungebunden. In jährlich drei bis vier Treffen an unterschiedlichen Orten mit verschiedenen Schwerpunkten sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, an der Gestaltung der Vogelsberger Zukunft mitzuwirken. Parallel besteht die Möglichkeit, sich in Arbeitsgruppen besonderer Themen intensiver zu widmen. 19

20 Aktiv bleiben Älter werden im Vogelsbergkreis Ein Schwerpunkt der Arbeit sind ehrenamtliche Initiativen von Senioren- und Nachbarschaftshilfen. Erfahrungen der schon bestehenden Dienste sollen im Vogelsbergkreis bekannt gemacht werden und als Anregung dienen, Ähnliches in anderen Städten und Gemeinden zu realisieren. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Entwicklung und Erprobung neuer Wohnformen, in denen Jung und Alt, Singles und Paare, Familien oder andere Lebensgemeinschaften zusammen leben. Hier geht es darum, zwischenmenschliche Kontakte, nachbarschaftliche Unterstützung bis hin zu Hilfen bei Pflegebedarf zu ermöglichen. Dies sind die Möglichkeiten, mit dem Bürgernetzwerk Kontakt aufzunehmen: Tel.: 06641/7116 (Frau Schlumbohm) Weitere s gibt es unter: Sport, Gymnastik, Tanz Zu den Wünschen älter werdender Menschen gehört neben einem möglichst sorgenfreien Leben, finanzieller Absicherung und geistiger Aktivität auch körperliche Fitness. Ältere werden im Laufe der Jahre oft immobiler und unsicherer. Bekannt ist auch, dass körperliche Funktionen, die nicht mehr zum Einsatz kommen, abgebaut werden. Deshalb gibt es bereits Vereinsangebote, die zum Ziel haben, Mobilität zu entwickeln, Stärke aufzubauen, Sicherheit zu vermitteln und die Beweglichkeit zu erhalten. Vermehrt gewinnt in solchen Angeboten auch die Sturzprävention an Bedeutung. Werden entsprechende Sport- und Bewegungsangebote in Vereinen wahrgenommen, werden persönliche Kontakte, Spaß, Lebensfreude und soziale Geborgenheit gleich mitgeliefert. Bei der Suche nach Vereinen mit solchen Angeboten hilft die gemeinsame Geschäftsstelle der beiden Sportkreise Alsfeld und Lauterbach. Die Internetadresse lautet: a.loeffler@sportkreisbuero.de Anschriften und Sprechzeiten: Sportkreisbüro Geschäftsstelle Alsfeld Theodor-Heuss-Str. 11 Tel.: 06631/ Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von Uhr bis Uhr Sportkreisbüro Geschäftsstelle Lauterbach Hintergasse 3 Tel.: 06641/ Sprechzeiten: Dienstag und Freitag von Uhr bis Uhr 20

21 Älter werden im Vogelsbergkreis Aktiv bleiben Angebote im Bereich Gymnastik, Tanz und Sturzprävention gibt es auch bei Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Lauterbach Bleichstr. 1 Tel.: 06641/ Politik Auf kommunaler Ebene wird die Politik ehrenamtlich gestaltet. Angefangen von den Ortsbeiräten über die Stadt- und Gemeindeparlamente bis hin zum Kreistag sind alle Mandatsträger ehrenamtlich tätig. Das selbe gilt für die Gemeindevorstände, die Magistrate und den Kreisausschuss. Das Mitgestalten auf den unteren politischen Ebenen kann besonders interessant sein, weil die Ergebnisse oft direkt wahrnehmbar sind. Neben der Ausübung eines Mandates ist weitergehendes politisches Engagement auch in den politischen Parteien möglich, die zum Teil über spezielle Organisationen für Ältere verfügen: CDU: Senioren Union Vogelsberg Irmgard Pfeil Hofwiesenweg 5a Alsfeld Tel.: 06631/2558 SPD: AG 60 Plus Dr. Jürgen Burmeister Am Stadtgraben Homberg Tel.: 06633/ FDP: Kreisgeschäftsstelle der Liberalen im Vogelsberg Hohenbucherweg 15 -Maar Tel.: 06641/ FW: Gerhard Ruhl Bibrastr Herbstein Tel.: 06643/1343 Bündnis 90/Die Grünen: Bündnis 90/Die Grünen Vogelsbergkreis Christiane Löchel, Kreisvorstand Hindenburgstr Mücke Tel.: 06400/7972 DIE LINKE: Die Linke Vogelsbergkreis Paul Weber Steinweg Schlitz Tel.: 06642/

22 Finanzielle Hilfen, Vergünstigungen Volkshochschule Die Perspektive unserer Lebenszeit hat sich erweitert. Wir können damit rechnen, älter zu werden als unsere Vorfahren. Wir leben länger. Schön, wenn es uns gelingt, dabei auch lebendig und gesund zu bleiben! Leben ist Bewegung und das betrifft Körper und Geist, die in jedem von uns eine untrennbare Einheit bilden. Der Vogelsbergkreis unterstützt seine Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Initiative, lebendig, aktiv und beweglich zu bleiben bis ins hohe Alter. Die Volkshochschule des Vogelsbergkreises lädt alle ein, das Älterwerden als Chance zu nutzen: die sich rasch wandelnde Welt besser zu verstehen durch Kurse in Geschichte, Philosophie, Politik oder auch durch Studienreisen, Kenntnisse in Fremdsprachen aufzufrischen oder neu zu erwerben, die eigene Kreativität durch schöpferisches Gestalten zu entfalten, die Gesundheit zu pflegen und zu erhalten. Dabei freut sich die vhs besonders, wenn Jung und Alt sich in den Kursen begegnen. Wir nehmen aber auch Rücksicht hinsichtlich des Lerntempos, der Unterrichtszeiten oder der Wohnortnähe. Lernen darf auch gemütlich sein. Der Vogelsbergkreis unterstützt aber auch Vereine jeder Art, die sich für das Aktivsein im Alter Älter werden im Vogelsbergkreis einsetzen. Nicht zuletzt bieten auch die Städte und Gemeinden eigene Programme für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Persönliche rmation und Beratung wird bei der vhs groß geschrieben. Rufen Sie einfach in der Geschäftsstelle an: Tel.: 06631/ Die Internetadresse lautet Seniorenreisen Neben den Studienreisen, die von der Volkshochschule angeboten werden, gibt es speziell für Senioren das betreute Reisen. Angesprochen sind Menschen, die in der Geborgenheit einer Gruppe reisen möchten oder die gelegentliche oder dauernde Hilfestellung benötigen. rmationen speziell zu den Reiseangeboten des Deutschen Roten Kreuzes gibt es bei: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Alsfeld Altenburger Str. 56b Alsfeld Tel.: 06631/

23 Älter werden im Vogelsbergkreis Sozialhilfe Das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) regelt die Leistungen der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfen in anderen Lebenslagen (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Bestattungskosten) Alle Leistungen der Sozialhilfe sind vom Einkommen und Vermögen abhängig. Bei der Berechnung der Leistung werden die individuellen Verhältnisse berücksichtigt. Je nach Hilfeart wird das Einkommen und Vermögen unterschiedlich herangezogen. Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe ist das Amt für Soziale Sicherung des Vogelsbergkreises, Goldhelg 20,. Einige der im Sozialgesetzbuch XII vorgesehenen Leistungen werden Ihnen nachfolgend kurz vorgestellt. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziale Sicherung in der Kreisverwaltung. Finanzielle Hilfen, Vergünstigungen Hilfe zum Lebensunterhalt Durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 65 Jahren Leistungen nach dem neu geschaffenen Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII kann deshalb nur erhalten, wer nicht erwerbsfähig ist (zum Beispiel Altersrentner und vorübergehend erwerbsunfähige Personen). Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Hausrat und die sonstigen Bedürfnisse des täglichen Lebens sicherstellen. Die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt wird ermittelt, indem der rechnerische Sozialhilfebedarf dem verfügbaren Einkommen gegenübergestellt wird. Der Sozialhilfebedarf setzt sich aus den Regelsätzen der Sozialhilfe und den Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen. Im Einzelfall können noch Mehrbedarfszuschläge hinzu kommen. Seit dem beträgt der Regelsatz für den Haushaltsvorstand 347 Euro und für den Ehegatten 278 Euro. Mit diesen Regelsätzen soll in großem Umfang der notwendige Lebensunterhalt abgedeckt werden. Einmalige Leistungen sind auf wenige, besondere Bedarfssituationen beschränkt (Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung sowie Klassenfahrten). 23

24 Finanzielle Hilfen, Vergünstigungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist als 4. Kapitel in das SGB XII eingefügt worden. Ziel der Grundsicherung ist die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes von Personen, die wegen Alters (über 65 Jahre) oder aufgrund voller und dauerhafter Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Im Gegensatz zur vorher beschriebenen Hilfe zum Lebensunterhalt bleibt das Einkommen der Kinder in der Regel unberücksichtigt. Vor allem älteren Berechtigten soll dadurch eine Antragstellung erleichtert werden. Hilfe zur Gesundheit Für Personen, die nicht gesetzlich oder privat versichert sind finanziert der Träger der Sozialhilfe die Hilfe bei Krankheit. Diese Hilfe richtet sich in Art, Inhalt und Umfang nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem wird die Krankenbehandlung von Personen, die nicht krankenversichert sind und Sozialhilfe erhalten, von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Diese, der Krankenkasse gemeldeten Hilfeempfänger, werden leistungsrechtlich mit Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt. Älter werden im Vogelsbergkreis Eingliederungshilfe Das 6. Kapitel des SGB XII sieht umfangreiche Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe für behinderte Personen vor. Ziel der Hilfe ist es, eine Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hilfe zur Pflege Während die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) durch Höchstbeträge gedeckelt sind, sind nach dem SGB XII im Bereich der Pflege weitergehende Leistungen möglich, da die Sozialhilfe von einer vollen Bedarfsdeckung und einer ganzheitlichen Hilfe ausgeht. Grundsätzlich haben aber ambulante Leistungen Vorrang vor stationären Leistungen. Dieser Grundsatz findet jedoch dort eine Grenze, wo die ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre und eine stationäre Hilfe zumutbar ist. Hilfen in anderen Lebenslagen Zu diesen Hilfen gehört unter anderem die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts. Wenn Sie wegen Krankheit oder aus anderen Gründen Ihren Haushalt vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst führen können, kann Ihnen Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann. Zunächst müssen aber die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. 24

25 Älter werden im Vogelsbergkreis Finanzielle Hilfen, Vergünstigungen Bestattungskosten werden dann übernommen, wenn es Erben oder Unterhaltspflichtigen nicht zuzumuten ist, die Kosten zu tragen. Selbstverständlich müssen vorrangige Leistungsansprüche geltend gemacht werden. Wohngeld Mietzuschuss, Lastenzuschuss Wenn das Einkommen gering ist, sollen diese staatlichen Leistungen helfen, Mietbelastungen und Belastungen für Wohneigentum tragen zu helfen. Das Wohngeldgesetz ermöglicht finanzielle Hilfen für Mieter und Mieterinnen einer Wohnung oder eines Zimmers (Mietzuschuss) oder für Eigentümer und Eigentümerinnen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss). Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird die Hilfe ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Wenn Sie bereits andere staatliche Leistungen beziehen oder auch nur beantragt haben, können Sie in der Regel kein Wohngeld erhalten. Welche staatlichen Leistungen den Bezug von Wohngeld ausschließen, erfragen Sie bitte bei der Wohngeldstelle. Wenn Familienmitglieder bei den genannten staatlichen Leistungen nicht berücksichtigt worden sind, können diese einen Anspruch auf Wohngeld haben. Ob Wohngeld gezahlt werden kann und wie hoch es ist, hängt von folgenden Faktoren ab: Höhe des Familieneinkommens, Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, Alter und Ausstattung der Wohnung, Höhe von Miete und Belastung bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Nähere Auskünfte erteilt die Wohngeldstelle beim Amt für Soziale Sicherung unter der Telefonnummer 06641/ oder Anträge auf Wohngeld können auch bei der Stadtoder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Schwerbehindertenausweis Personen, die aufgrund körperlicher, psychischer oder geistiger Leiden beeinträchtigt sind, können bei dem für sie zuständigen Amt für Versorgung und Soziales einen Behindertenausweis beantragen. 25

26 Finanzielle Hilfen, Vergünstigungen Älter werden im Vogelsbergkreis Dieser Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt und enthält einen Vermerk über den Grad der Behinderung. Der Ausweis ermöglicht je nach Behinderungsart und Behinderungsgrad Vergünstigungen, wie zum Beispiel Sozialtarif bei der Deutschen Telekom oder kostenlose bzw. verbilligte Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel. Anträge können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller selbst Haushaltsvorstand oder Ehegatte des Haushaltsvorstandes ist. Mit einer Bestätigung der Stelle, von der Sie eine der oben genannten Leistungen beziehen, wird der Antrag an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gesandt. Von dort erhalten Sie einen Befreiungsbescheid. Rundfunkgebührenbefreiung Telefon, Rundfunk und Fernsehen gehören zum gesellschaftlichen Standard. Für viele ältere oder auch behinderte Menschen sind diese Geräte notwendige rmations- und Kommunikationsmittel. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Rundfunkteilnehmer von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Einen Anspruch auf Befreiung haben z.b.: Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen, Behinderte mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen und Pflegebedürftige, wenn Heimkosten von einem Sozialhilfeträger gezahlt werden. Telefongebührenermäßigung Wer die Voraussetzungen für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllt, kann auch eine Ermäßigung bei den Telefongebühren erhalten. Einen solchen Antrag können Sie ebenfalls bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen stellen. Zusammen mit einer Kopie des Bescheides auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird der Antrag an die Sozialverwaltung oder die Telekom weiter geleitet. Sozialtarif der Telekom Wenn bei Ihnen bestimmte persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen vorliegen, können Sie bei der Deutschen Telekom einen Sozialtarif in Form einer Ermäßigung auf die Gesprächseinheiten beantragen. 26

27 Älter werden im Vogelsbergkreis rmationen hierzu erhalten Sie unter der gebührenfreien Hotline-Nummer 0800/ Bahncard Bei der Deutschen Bahn AG können Menschen ab 60 Jahren eine so genannte Bahncard für Senioren erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Schwerbehinderte, Frührentner und Pensionäre unter 60 Jahren diese Bahncard erhalten. Die Card ist ein Jahr lang auf dem gesamten Schienennetz der Deutschen Bahn AG und außerdem auf den meisten Linien der regionalen Omnibusverkehrsgesellschaften der Deutschen Bahn AG gültig. Die Bahncard für Senioren wird auf Ihren Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar. Den für Sie günstigsten Bahncardtyp erfahren Sie an den Bahnhöfen oder unter der gebührenpflichtigen Telefonnummer 01805/ Die Pflegeversicherung Finanzielle Hilfen, Vergünstigungen Personen, die wegen einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Beeinträchtigung einen erheblichen Hilfebedarf haben, können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Diese Leistungen müssen beantragt werden und werden von den Pflegekassen ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Die zuständige Pflegekasse befindet sich unter dem Dach der jeweiligen Krankenkasse. Auch die Adressen von Pflegekasse und Krankenkasse sind gleich. Nach Antragstellung werden Umfang, Häufigkeit und Dauer des Hilfebedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt. Der Hilfebedarf muss in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität beziehungsweise hauswirtschaftliche Versorgung bestehen und eine bestimmte Mindestdauer umfassen. Jeder Pflegebedürftige wird einer der drei Pflegestufen zugeordnet. Die jeweilige Pflegestufe ist entscheidend für die Höhe der Leistung. Sie wird in jedem Fall unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. 27

28 Finanzielle Hilfen, Vergünstigungen Häusliche Pflege Der weitaus größte Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von ihren Angehörigen zu Hause pflegerisch versorgt. Im Vogelsbergkreis sind das etwa 75% der Pflegebedürftigen. Der Grundsatz ambulant vor stationär trägt einerseits dem Willen der pflegebedürftigen Menschen Rechnung. Andererseits ist eine ambulante Versorgung auch kostengünstiger. Die Leistungen können als Geldleistung, Sachleistung (Pflegedienst) oder als Kombination von Geld- und Sachleistung gewährt werden. Pflegegeld Wenn Sie als Pflegebedürftiger in eine von drei Pflegestufen eingestuft sind und die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch Angehörige, Nachbarn usw. selbst sicherstellen, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld. Es beträgt pro Monat in Pflegestufe I in Pflegestufe II in Pflegestufe III 205 Euro, 410 Euro, 665 Euro. Da das Pflegegeld kein steuerpflichtiges Einkommen ist, wird es in der Sozialhilfe sowie bei Unterhaltspflichten und Unterhaltsansprüchen in der Regel nicht angerechnet. Älter werden im Vogelsbergkreis Pflegesachleistung Wenn Sie die Pflege nicht durch nahestehende Personen sicherstellen können und deshalb einen Pflegedienst in Anspruch nehmen müssen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Pflegedienstes als Pflegesachleistung bis zu folgenden Beträgen: in Pflegestufe I in Pflegestufe II in Pflegestufe III 383 Euro pro Monat, 920 Euro pro Monat, Euro pro Monat. In besonders schweren Pflegefällen (Härtefällen) können die Pflegekassen weitere Pflegeeinsätze bis zum Gesamtbetrag von monatlich Euro bewilligen. Die Pflegesachleistung können nur solche Pflegedienste mit der Pflegekasse abrechnen, die zugelassen sind und über einem Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung verfügen. Eine Liste der zugelassenen Pflegedienste im Vogelsbergkreis finden Sie in dieser Broschüre. Wenn die Zahlungen der Pflegekasse die Kosten des Pflegedienstes nicht vollständig decken und Sie diese Restkosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, haben Sie eventuell einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Bitte lesen Sie in dem entsprechenden Abschnitt dieser Broschüre nach. 28

29 Älter werden im Vogelsbergkreis Zusätzlicher Betreuungsbetrag Pflegebedürftige können unter bestimmten Umständen einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 460 Euro pro Kalenderjahr beantragen. Dies gilt dann, wenn sie wegen demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderungen oder psychischer Erkrankungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson Wenn Ihre Pflegeperson einmal wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt, haben Sie Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Ersatzkraft. Allerdings muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung bereits mindestens 12 Monate gepflegt haben. Ersatzkräfte können höchstens für insgesamt vier Wochen im Jahr finanziert werden. Die Pflegekasse übernimmt die Ersatzpflegekosten unabhängig von der Pflegestufe bis zur Höhe von insgesamt Euro im Jahr. Wenn die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder geleistet wird, zahlt die Pflegekasse in der Regel nur Beträge bis zur Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe. Finanzielle Hilfen, Vergünstigungen Pflegehilfsmittel Können Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf Versorgung mit diesen Hilfsmitteln. Ob Hilfsmittel tatsächlich finanziert werden, entscheidet die Pflegekasse unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes. Wenn die Hilfsmittel nicht wegen der Pflegebedürftigkeit sondern wegen Krankheit oder Behinderung benötigt werden, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Verbesserung des Wohnumfeldes Wenn das persönliche Wohnumfeld verbessert werden muss, damit die Pflege zu Hause erst ermöglicht oder erleichtert wird oder die selbständige Lebensführung wieder hergestellt werden kann, können Sie bei der Pflegekasse Zuschüsse für entsprechende Maßnahmen beantragen. Beispiele für solche Maßnahmen sind die Verbesserung des Wohnungszuganges, Beseitigung von Stolperstellen, Anschaffung von behindertengerechten Einrichtungsgegenständen oder der Umbau sanitärer Anlagen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu 2.556,46 Euro möglich. Lesen Sie bitte in dieser Broschüre zum Thema Wohnraumanpassung nach. 29

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