Wichtige Information
|
|
- Klara Baumann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Wiesbaden, im November G Telefon: 0611 / Wiesbaden Wichtige Information für Ihre Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik - Extra- wie Intrahandel - ab Januar. Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 1.1. mit Gegenüberstellung der geänderten n Durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (KOM) werden auch zum 1. Januar wieder eine Reihe von Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und damit auch im deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) rechtswirksam. In der nachfolgenden Übersicht (Spalten 1 bis 3) sind die Änderungen zusammengestellt, die sich unmittelbar auf die Anmeldung auswirken, d.h. alle Veränderungen von n und n en. Die Änderungen sind mit einer Gegenüberstellung der geänderten n / (Spalten 2 und 4) gekoppelt; auch ein Vergleich / ist durch umgekehrte Anwendung von Spalte 4 nach Spalte 2 möglich. Auf Besonderheiten wird ggf. durch Hinweis in Spalte 1 aufmerksam gemacht. Die übrigen Berichtigungen (Textkorrekturen) ergeben sich aus der Ausgabe des WA, in der a l l e Änderungen gekennzeichnet sind (Punkt am linken Rand). Terminsache!!! Bitte leiten Sie diese Informationsschrift sofort an die mit den Anmeldeformalitäten betraute Stelle in Ihrem Hause weiter. In Betracht kommen hierfür z.b. die Import-, Export-, Zoll- oder Versandabteilung bzw. die Buchhaltung, das Rechnungswesen oder die Steuerabteilung.
2 Hinweise für den Nutzer: 1. Ein ex vor der Nennung der aus dem Jahr auf den Seiten 3 bis 16 bedeutet, dass nur ein Teil ihres Inhalts in die an dieser Stelle genannte neue in das Jahr übertragen wird. Für die Umschlüsselung kommt also mindestens eine weitere in Betracht (z.b ; S. 3). Diese Fälle sind in der Tabelle Gegenüberstellung der geänderten n, für die es im Jahr mehr als eine Entsprechung gibt zusammengefasst. Die Auswahl der neuen, aus den in Frage kommenden n, ist entsprechend der Beschaffenheit der einzelnen Waren anhand der ab dem 1.1. gültigen Ausgabe des WA vorzunehmen. 2. Die Streichung oder Einfügung von n beeinflusst in der Regel auch die dazugehörigen Zwischenüberschriften. Mit Rücksicht auf die Übersichtlichkeit der Information wird an dieser Stelle hierauf nicht im Detail verwiesen. Die endgültigen Fassungen der entsprechenden Stellen sind im Warenverzeichnis (Ausgabe ) mit einem schwarzen Punkt gekennzeichnet. Eine kostenlose Version des WA finden Sie auf folgender Website: Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik 2
3 Kapitel : 1. Die wird geändert in die neue und erhält folgende Fassung: Loligo spp ex Die wird geändert in die neue und erhält folgende Fassung: Loligo spp ex Die wird geändert in die HS-Unterposition und erhält folgende Fassung: lebend, frisch oder gekühlt: Pfeilkalmar (Todarodes sagittatus) ex andere Unmittelbar nach der wird die neue eingefügt und erhält folgende Fassung: Pfeilkalmar (Todarodes sagittatus) Unmittelbar nach der wird die neue Zwischenüberschrift mit folgendem Text eingefügt: andere: Pfeilkalmar (Todarodes sagittatus) ex
4 Kapitel : Die erhält folgenden neuen Text: Rohwürste, getrocknet oder streichfähig
5 Kapitel : 1. Die wird gestrichen. An ihrer Stelle wird die neue mit folgendem Text eingefügt: tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr ex Die wird gestrichen. An ihrer Stelle wird die neue mit folgendem Text eingefügt: tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr ex Die HS-Unterposition (Mischungen) erhält folgende Neufassung: Mischungen: tropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg ex in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger ex andere: mit Zusatz von Alkohol: mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT: mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85%mas oder weniger: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere andere: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere andere: mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85%mas oder weniger: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere
6 Fortsetzung 2008: andere: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere ohne Zusatz von Alkohol: mit Zusatz von Zucker: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere andere: Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere andere: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von: 5 kg oder mehr: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere ,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere
7 Fortsetzung 2008: weniger als 4,5 kg: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) andere
8 Kapitel : Die n und werden gestrichen. Unmittelbar nach der HS-Position wird die neue eingefügt und erhält folgende Fassung: Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle
9 Kapitel : Die n und werden gestrichen. Unmittelbar nach der wird die neue eingefügt und erhält folgende Fassung: Natriumnitrat (Natronsalpeter) kgn : Die n , und werden gestrichen. Unmittelbar nach der HS-Unterposition werden die neuen n und eingefügt und erhalten folgende Fassungen: mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff ex andere ex
10 Kapitel : Die wird gestrichen. Unmittelbar nach der werden zwei neue n mit folgender Zwischenüberschrift eingefügt: andere: Särge St ex andere ex
11 Kapitel : Die erhält folgende textliche Änderung: aus synthetischen Chemiefasern Paar
12 Kapitel : 1. Die n und werden gestrichen. Die HS-Unterposition wird zu der neuen und erhält folgende Fassung: Matten Die n und werden gestrichen. Die HS-Unterposition wird zu der neuen und erhält folgende Fassung: Vliese
13 Kapitel : Die n , und werden gestrichen. Unmittelbar nach der HS-Position 7325 wird die neue HS-Unterposition mit folgendem Text eingefügt: aus nicht verformbarem Gusseisen
14 Kapitel : Die wird gestrichen. Unmittelbar nach der werden die neuen n und mit folgendem Text eingefügt: aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt ex andere ex : Die wird gestrichen. Unmittelbar nach der werden die neuen n und mit folgendem Text eingefügt: aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt ex andere ex
15 Kapitel : Die wird gestrichen. Unmittelbar nach der wird die HS-Unterposition mit folgendem Text neu geschaffen: mit einem Hubraum von mehr als 250 cm 3 bis 1000 cm 3 : mit einem Hubraum von mehr als 250 cm 3 bis 500 cm St ex mit einem Hubraum von mehr als 500 cm 3 bis 1000 cm St ex : Der neue Text der HS-Position 8472 lautet wie folgt: Andere Büromaschinen und apparate (z.b. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen) Die erhält folgenden neuen Text: Münzsortier-, Münzzähl-, oder Münzeinwickelmaschinen St
16 Kapitel : Die HS-Unterposition erhält folgende neue Fassung: andere: Flachbildschirme, die mit einem akzeptablen Funktionalitätsgrad Signale von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen darstellen können: für einfarbiges Bild St ex für mehrfarbiges Bild: mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) St ex andere St ex andere St ex ex ex : Die n Maßeineinheiten der n und werden ersatzlos gestrichen. Der Text der genannten n bleibt erhalten. Blei-Akkumulatoren andere
17 Kapitel : 1. Die wird gestrichen. Neu eingefügt wird die HS-Unterposition und die folgenden n: für Krafträder (einschließlich Mopeds): Bremsen und Teile davon ex Schaltgetriebe und Teile davon ex Räder sowie Teile davon und Zubehör ex Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon ex Schaltkupplungen und Teile davon ex andere ex Die erhält folgende textliche Änderung: Vordergabel oder auch Vorderradgabel St : 1. Die n und sowie die Zwischenüberschrift werden um den Begriff Sattelanhänger ergänzt und erhalten folgende neue Fassung: Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung St andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau St Die wird um den Begriff Sattelanhänger ergänzt und erhält folgende neue Fassung: andere Anhänger und Sattelanhänger
18 Kapitel 96: 9616: Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art aus Spinnstoffwatte aus anderen Spinnstoffen: Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren aus anderen Stoffen: Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren: Hygienische Binden (Einlagen) ex Tampons ex andere ex Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren: Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder ex andere (z.b. Artikel für Inkontinenz) ex
19 Auf einen Blick Folgende n verlieren nach dem 31. Dezember ihre Gültigkeit: WA WA WA Folgende n sind ab 01. Januar NEU aufzunehmen: WA WA WA
20 Gegenüberstellung der n, für die es im Jahr nur eine Entsprechung gibt: (Umsetzungsverhältnis m:1 oder 1:1) WA WA WA WA WA WA Gegenüberstellung der n, für die es im Jahr mehr als eine Entsprechung gibt. (Umsetzungsverhältnis m:n) WA WA WA WA WA WA
Wichtige Information
Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Wiesbaden, im November G 302-21 Telefon: 0611 / 75-2863 65180 Wiesbaden http://www.destatis.de/ Wichtige Information für Ihre Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik
MehrWarenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik
Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör Ausgabe 2016 Statistisches
MehrZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
XVII 87.01 Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör Anmerkungen 1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die
MehrWARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK
WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör Ausgabe 2017 Statistisches
MehrWARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK
WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Ausgabe 2017 Statistisches Bundesamt IV 23 Kapitel 23 Rückstände und Abfälle
MehrVerlautbarungsblatt. der. für den Bereich. Vieh und Fleisch. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr.
Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria für den Bereich Vieh und Fleisch A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Jahrgang 2004 Ausgegeben am 27. Jänner 2004
MehrGefühl*** vorher / nachher. Situation* Essen (was und wie viel?) Ess- Motiv** Tag Datum Frühstück Zeit: Allgemeines Befinden
Name: Größe: cm Gewicht: kg Alter: Jahre Situation* Essen Ess- Situation* Essen Ess- Situation* Essen Ess- Situation* Essen Ess- Situation* Essen Ess- Situation* Essen Ess- Situation* Essen Ess- Situation*
MehrDeutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/3421
Deutscher undestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/3421 undesrepublik Deutschland Der undeskanzler II/1 68070 5554/65 onn, den 18. Mai 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen undestages etr.: Unterrichtung
MehrWarenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik
Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 4 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen Ausgabe
MehrWarenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik
Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 96 Verschiedene Waren Ausgabe 2016 Statistisches Bundesamt XX 96 Kapitel 96 Verschiedene Waren Anmerkungen 1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte
MehrWarenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik
Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse Ausgabe 2016 Statistisches Bundesamt
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Übersicht über die n Übersicht n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bis 45 km/h einer elektrischen Antriebsmaschine
MehrWARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK
WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon Ausgabe 2017 Statistisches Bundesamt XII 64 Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren;
MehrWarenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik
Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren Ausgabe 2016 Statistisches Bundesamt IV 19 Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide,
MehrWARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK
WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen Ausgabe 2017 Statistisches Bundesamt XI 63.01 Kapitel 63
MehrAbschnitt IV. Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
Abschnitt IV Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe Anmerkung In diesem Abschnitt gelten als Pellets Erzeugnisse, die
MehrVerpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v.
Verpflichtende Nährwertangabe ab 13.12.2016 Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Rechtliche Grundlage VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Lebensmittelinformationsverordnung
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 26.5.2009 KOM(2009) 238 endgültig 2009/0068 (CNS) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr
MehrWARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK
WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 15 Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1995R0933 DE 21.12.2005 006.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 933/95 DES RATES
MehrGüterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP 2009)
Statistisches Bundesamt Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP 2009) Abteilung 17 Papier, Pappe und Waren daraus Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen im August 2008 Herausgeber: Statistisches
MehrPlakate / Plots. DIN A3 (297 x 420 mm) DATEN: BITTE BEACHTEN SIE: 30,1 29,7 cm (Endformat) 42,0 cm (Endformat) 42,4. Datenformat
DIN A3 (297 x 420 mm) 30,1 29,7 cm () 42,4 42,0 cm () + Beschnittzugabe 301 x 424 mm 297 x 420 mm Rand des es reichen, sonst können beim DIN A2 (420 x 594 mm) 42,4 42,0 cm () 59,8 59,4 cm () + Beschnittzugabe
MehrWarenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik
Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken Ausgabe 2016 Statistisches Bundesamt XI 62 Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör,
Mehrpro-k Fachgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt Information zur Einführung der Verordnung (EU) 10/2011 vom 14.
pro-k Fachgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt Information zur Einführung der Verordnung (EU) 10/2011 vom 14. Januar 2011 Wichtiger Hinweis: Diese Ausarbeitung dient lediglich
MehrANHANG I LISTE zu Artikel 32 dieses Vertrags
ANHANG I LISTE zu Artikel 32 dieses Vertrags (1)Nummer des Brüsseler Zolltarifschemas (2)Warenbezeichnung Kapitel 1 Lebende Tiere Kapitel 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall Kapitel 3 Fische, Krebstiere
MehrWARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK
WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 4 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen Ausgabe
MehrWarenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik
Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken Ausgabe 2016 Statistisches Bundesamt XI 61 Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör,
MehrÜbersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab
Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab 19.01.2013 Fahrerlaubnisklasse Klasse AM Mindestalter 16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE
1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an
MehrInformations- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum
Merkblatt Stand : Juni 2015 Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020 Dieses Merkblatt gilt für Maßnahmen nach M4.32 (Neuordnung ländlichen Grundbesitzes)mit
MehrDer Europäische Abfallkatalog ab 2002
Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03.
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. April 2012 (OR. en) 8859/12 DENLEG 40 AGRI 239 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. April 2012 Empfänger: Generalsekretariat
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1995R1517 DE 01.07.1995 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1517/95 DER
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
29.11.2002 L 324/53 RICHTLINIE 2002/84/EG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 5. November 2002 zur Änderung der Richtlinien über Umweltverschmutzung durch Schiffe (Text von Bedeutung für den EWR)
MehrWARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK
WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter Ausgabe 2017 Statistisches
MehrSPM135 Papier weiss matt, 135g
SPM135 Papier weiss matt, 135g Matt gestrichenes nassfestes Papier. Posterdrucke im Innen- und Außenbereich, City-Light und Backlit-Displays. Das SPM135 überzeugt durch, exzellente Bildqualität, leuchtende
MehrVerordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 732), geändert durch AnpassungsVO vom 16. 5. 1975 (BGBl. I S. 1281), die Änd.-VO vom 20. 12. 1977 (BGBl. I S. 2802),
MehrStatistisches Bundesamt Wiesbaden, im Januar 2017 G
Statistisches Bundesamt Wiesbaden, im Januar 2017 G 302-21 Besondere Maßeinheiten für die Aufbereitung der Außenhandelsstatistik (Stand: Januar 2017) BM/2017 Bei der A u f b e r e i t u n g der Außenhandelsstatistik
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2000R1615 DE 01.08.2000 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B VERORDNUNG (EG) Nr. 1615/2000 DER
MehrDie technischen Daten des A-Klasse Coupés.
Motor und Fahrleistung A 160 CDI A 160 CDI¹ A 180 CDI Hubraum (cm³) 1.991 1.991 1.991 Nennleistung (kw [PS] bei 1/min)² 60 [82]/4.200 60 [82]/4.200 80 [109]/4.200 Nenndrehmoment (Nm bei 1/min)² 180 (200)/1.400
MehrVerordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln
Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderung vom 15. November 2006 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November
MehrEinreihung von Maschinenbauerzeugnissen in den Zolltarif
Außenwirtschaft VDMA-Infoblatt Einreihung von Maschinenbauerzeugnissen in den Zolltarif Die zutreffende Einreihung (Tarifierung) von Waren wird von den deutschen Zollbehörden immer genauer kontrolliert.
MehrVerkehrszeichen Vorschriftszeichen nach StVO
Zuordnung der -Größen zu sbereichen (gemäß 11. Verordnung zur Änderung der StVO gültig ab 01.07.1992) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h mm mm mm 20-49 km/h
Mehr16058/12 PBO/mfa DG C2
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Dezember 2012 (OR. en) 16058/12 Inte rinstitutionelles Dossier: 2012/0307 (NLE) EEE 119 ENER 456 STATIS 86 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 703 FNA: FNA Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: VbrInsFV Ausfertigungsdatum: 17.02.2002 Gültig ab: 01.03.2002 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 703 FNA: FNA 311-13-3
MehrHinweise zur Erstellung des Aushangs am Verkaufsort über Kraftstoffverbrauch, CO 2 - Emissionen und Stromverbrauch
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung Hinweise zur Erstellung des Aushangs am Verkaufsort über Kraftstoffverbrauch, CO 2 - Emissionen und Stromverbrauch Der Aushang am Verkaufsort muss mindestens
MehrDie technischen Daten des A-Klasse Coupés.
Motor und Fahrleistung A 160 CDI A 160 CDI BlueEFFICIENCY¹ A 180 CDI¹, ² Hubraum (cm³) 1.991 1.991 1.991 Nennleistung (kw bei 1/min)³ (60/4.200) 60/4.200 ( ) 80/4.200 ( ) Nenndrehmoment (Nm bei 1/min)³
MehrHinweis: Neu eingestellte und aktualisierte Normen sind grau hinterlegt.
Normen über Produkte nach der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit Verzeichnis 1: Harmonisierter Bereich Teil 20 1) Auf der Grundlage des Artikels 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) 13611/15 NLEG 138 AGRI 561 SAN 355 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 28. Oktober 2015 Empfänger: Nr.
MehrWARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK
WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen Ausgabe 2017 Statistisches Bundesamt XIII 68.01 Kapitel 68 Waren aus Steinen,
MehrH2 1862 mm. H1 1861 mm
1747 mm 4157 mm H2 1862 mm H1 1861 mm L1 4418 mm L2 4818 mm H2 2280-2389 mm H1 1922-2020 mm L1 4972 mm L2 5339 mm H3 2670-2789 mm H2 2477-2550 mm L2 5531 mm L3 5981 mm L4 6704 mm H1 2176-2219 mm L1 5205
Mehr944 der Beilagen XXIV. GP - Beschluss NR - 03 Schlussakte in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 10 SCHLUSSAKTE
944 der Beilagen XXIV. GP - Beschluss NR - 03 Schlussakte in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 10 SCHLUSSAKTE 2 von 10 944 der Beilagen XXIV. GP - Beschluss NR - 03 Schlussakte in deutscher Sprache
MehrHandbuch zum Ausfüllen der Anlage C1 Wirschaftsteilnehmer
Informationssystem für Öffentliche Verträge Handbuch zum Ausfüllen der Anlage C1 Wirschaftsteilnehmer Vers. 2016-05 DE AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE PROVINZIA
MehrUmstellung auf biologische Landwirtschaft
Administration des Services Techniques de l'agriculture Leitfaden Umstellung auf biologische Landwirtschaft 2011 Wir bedanken uns bei folgenden Personen für Ihre Mitarbeit: Bernd Ewald, IBLA-Bioberatung
MehrRAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat
MehrNeue Fahrerlaubnisklassen ab Alte Fahrerlaubnisklassen bis (Änderungen in ROT) Mindestalter: 16 Jahre
Klasse AM M Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und - einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm
MehrMerkblatt für Information und Kommunikation über geförderte Vorhaben durch das OP EFRE NRW
Merkblatt für Information und Kommunikation über geförderte Vorhaben durch das OP EFRE NRW 2014-2020 Jeder, der für die Umsetzung eines Vorhabens Unterstützung aus dem EFRE erhält, ist dazu verpflichtet,
Mehrzu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9627 16. Wahlperiode 18.06.2008 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher
MehrVermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen
Bl/ 2. Dezember 2014 Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Grundsatz Die LMIV gilt ab dem 13. Dezember
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrVerordnung des EFD über Zollerleichterungen für Waren je nach Verwendungszweck
Verordnung des EFD über Zollerleichterungen für Waren je nach Verwendungszweck (Zollerleichterungsverordnung, ZEV) Änderung vom 26. Oktober 2011 Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verordnet: I
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1993 Ausgegeben am 14. April 1993 93. Stück 243. Verordnung: Änderung der Verordnung über
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des
MehrL 118/72 Amtsblatt der Europäischen Union
L 118/72 Amtsblatt der Europäischen Union 13.5.2009 VERORDNUNG (EG) Nr. 388/2009 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der
MehrNeuerungen im Verkehrsrecht 2013
Neuerungen im Verkehrsrecht 2013 Änderungen der StVO zum 01.04.2013 Änderungen im Fahrerlaubnisrecht zum 19.01.2013 (Umsetzung der 3. EU- Führerscheinrichtlinie) 1 Änderung StVO zum 01.04.2013 Ziele der
Mehr2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel
MehrPhilosophische Fakultät I
21. Jahrgang, Nr. 8 vom 30. August 2011, S. 45 Philosophische Fakultät I Ordnung zur Änderung der Studien- und sordnung für das Studienprogramm (60 und 90 Leistungspunkte) im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang
MehrBEO-PRÄFERENZ Eine Einführung zu den Themen Präferenzkalkulation und Lieferantenerklärung und eine Übersicht zur passenden BEO-Lösung.
BEO://Softwarelösungen. Clever kommt von einfach. BEO-PRÄFERENZ Eine Einführung zu den Themen Präferenzkalkulation und Lieferantenerklärung und eine Übersicht zur passenden BEO-Lösung. Präferenzkalkulation
MehrWarenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik
Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden Ausgabe 2016 Statistisches Bundesamt II 07.01 Kapitel 7 Gemüse,
MehrDie Vollständigkeit der technischen Unterlagen
Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio Monitoring und Anlagen RA Sektion Elektromagnetische Verträglichkeit EMV Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen swisst.meeting, Fachtagung EMV
MehrL 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN
L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen
MehrPreisliste M A D E I N G E R M A N Y
Preisliste M A D E I N G E R M A N Y Stand: 07/2008 Inhaltsverzeichnis PROFI Tieflader Zink - Galvalume Einachser Seite 3-10 Tandemachser Seite 11-17 PROFI Hochlader Zink - Galvalume Einachser Seite 19-25
MehrÄnderung der Fahrerlaubnisverordnung zum
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine
MehrBeschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer
Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom 16.04.2007 Bistums-KODA Speyer (OVB 2007, S. 374-379) Die Bistums-KODA fasst gemäß 8 Abs. 1 des Grundsatzbeschlusses vom 7. Juni 2006 zur
MehrBGR 191. Orthopädischer Fußschutz gemäß
BGR 191 Orthopädischer Fußschutz gemäß 2 Inhaltsverzeichnis Seite Inhalt 3 Orthopädischer Fußschutz gemäß BGR 191 (1/2007) 4 Orthopädische Zurichtungen 5 Orthopädische Einlage 6 Produktauswahl 7 Kosten
MehrVorgaben und Empfehlungen zur Formatierung von Dissertationen
Verlag für Nationalökonomie, Management und Politikberatung (NMP) Vorgaben und Empfehlungen zur Formatierung von Dissertationen für die Schriftenreihen Unternehmen & Führung im Wandel, Aktuelle Fragen
MehrVerordnung über Höchstmengen an Schadstoffen in Lebensmitteln (Schadstoff-Höchstmengenverordnung SHmV)*)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 00 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am. Dezember 00 755 Verordnung über an en in n (-verordnung SHmV)*) Vom 9. Dezember 00 Es verordnen das Bundesministerium für Verbraucherschutz,
MehrIntrastat Online Abwicklung (mit Hilfe von Infor ERP LN) C3 Consulting Group GMBH /// Schlehdornstr. 3 /// Grünwald /// GERMANY
Intrastat Online Abwicklung (mit Hilfe von Infor ERP LN) C3 Consulting Group GMBH /// Schlehdornstr. 3 /// 82031 Grünwald /// GERMANY Intrastat Definition (1) Intrastat Intrastat kurz für Innergemeinschaftliche
MehrKennzahlen zu Auslandsaktivitäten laut Umsatzsteuerstatistik
www.ifm-bonn.org Tabelle 1: Kennzahlen zu Auslandsaktivitäten laut Umsatzsteuerstatistik Kennzahlen zu Auslandsaktivitäten laut Umsatzsteuerstatistik 2011 - alle und KMU Merkmal Einheit alle KMU KMU-Anteil
MehrDie technischen Daten der A-Klasse Limousine.
Motor und Fahrleistung A 160 CDI A 160 CDI BlueEFFICIENCY¹ A 180 CDI¹ Hubraum (cm³) 1.991 1.991 1.991 Nennleistung (kw bei 1/min)² (60/4.200) 60/4.200 ( ) 80/4.200 (80/4.200) Nenndrehmoment (Nm bei 1/min)²
MehrDigitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten
Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und
MehrLMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist
LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.
MehrDie technischen Daten des G-Klasse Geländewagens.
Motor und Fahrleistung G 320 CDI G 320 CDI (lang) Zylinderanordnung/-anzahl V6 V6 Hubraum (cm³) 2.987 2.987 Nennleistung (kw [PS] bei 1/min)¹ 165 [224]/3.800 165 [224]/3.800 Nenndrehmoment (Nm bei 1/min)¹
MehrZweitwohnungssteuersatzung der Kreisstadt Dietzenbach
Zweitwohnungssteuersatzung der Kreisstadt Dietzenbach Kreisstadt Dietzenbach www.dietzenbach.de 1. SATZUNG/ ORDNUNG : Zweitwohungssteuersatzung 2. IN DER FASSUNG VOM : 26. Juni 2014 3. ZULETZT GEÄNDERT
MehrTeil I. 1. Die Anlage 7a zu den AVR wird ersatzlos gestrichen. Erläuterungen
Beschlüsse der Bundeskommission 2/2014 der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV am 26. Juni 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg
MehrDE Amtsblatt der Europäischen Union L 347/809
20.12.2013 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 347/809 2. Die amtlichen Kontrollen werden von den zuständigen Behörden nach den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 1 Änderungen des TVöD Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom
Mehr!23'454'34.%&!
!23'454'34.%&! 5@32A2442B32!"#$!$ 9:#//-// ;;9#9;-+< 0%33! DIN 6912:2009-06 Inhalt Vorwort...3 1 Anwendungsbereich...4 2 Normative Verweisungen...4 3 Maße...5 4 Technische Lieferbedingungen...8 5 Einschränkungen
Mehr1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise
Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte
MehrHINTERGRUND September 2013
HINTERGRUND September 2013 Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung 1 Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher Verordnung (EG) Nr. Nr. 814/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung
MehrRevision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis 15.03.2013
Stellungnahme von / Organisation : NGO-Allianz Ernährung, Bewegung und Körpergewicht Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : c/o CardioVasc Suisse Kontaktperson : Andy Biedermann Telefon : E-Mail
MehrTextstellen hervorheben
Dokumente überprüfen Sie lernen Werkzeuge kennen, mit denen Sie Dokumente anderer Autoren kommentieren bzw. überarbeiten können, ohne den Originaltext unwiderruflich zu ändern. Textstellen hervorheben
Mehr1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008
MehrBasisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens - Folgeänderungen ZUSAMMENFASSUNG
MR/6/00 Orig.: deutsch München, den 06.11.2000 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens - Folgeänderungen Sekretariat Revisionskonferenz (zur
MehrBenutzerhandbuch
Benutzerhandbuch www.tobaccoland.at SEITE 1 02 Login 03 Cockpit 04 Passwort 05 Passwort ändern 06 Bestellbereich 07 Warenkorb 08 Bestellung abschicken 09 Vorlagen 10 Bestellung aus Vorlagen 11 Bestellung
MehrDie technischen Daten der E-Klasse Limousine.
Motor und Fahrleistung E 200 CDI BlueEFFICIENCY¹, ², ³ E 220 CDI BlueEFFICIENCY³, ⁴ Zylinderanordnung/-anzahl R4 R4 Hubraum (cm³) 2.143 2.143 Nennleistung (kw [PS] bei 1/min)⁵ 100 [136]/2.800 4.600 (100/3.000
Mehr- Nur für Informationszwecke -
VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE WAREN BEGLEITDOKUMENT ( 1 Nummer 4 TabStV, 1 Nummer 4 BrStV, 1 Nummer 4 SchaumwZwStV, 1 Nummer 4 BierStV, 1 Nummer 2 KaffeeStV) 1 1 Versender 2 Verbrauchsteuernummer des Versenders
Mehr