Verkehrszeichen Vorschriftszeichen nach StVO
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- Viktor Sommer
- vor 7 Jahren
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1 Zuordnung der -Größen zu sbereichen (gemäß 11. Verordnung zur Änderung der StVO gültig ab ) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h km/h über 80 km/h mm mm mm km/h km/h über 80 km/h / nlänge 6 mm / nlänge 900 mm / nlänge 1260 mm!!! km/h km/h über 100 km/h x mm x 6 mm x mm x 900 mm mm 840 x 1260 mm km/h km/h über 100 km/h x 231 mm x 315 mm x mm x 3 mm x 450 mm x mm x 412 mm x 562 mm x mm frei frei frei Alle nachfolgend dargestellten Schilder sind, sofern nicht anders angegeben, lieferbar in: 1. Flachform - 2 mm und 3 mm starkes Aluminiumblech (Befestigung mit Rohrschellen) 2. Rundform - 2 mm starkes Aluminiumblech mit umgebördeltem Rand (Befestigung mittels Edelstahl Klemmschellen) 3. ALFORM - 2 mm starkes Aluminumblech mit umlaufendem Aluminiumprofilrahmen (Befestigung mittels ALFORM-Klemmschellen) Alle drei Schilderausführungen sind mit reflektierenden Folien nach DIN 67520, Teil 2 bzw. 4 ( je nach Ausführung) und DIN 6171, Teil 1 hergestellt. Bitte geben Sie bei Bestellung an, ob Sie Reflexionstyp 1, 2 oder 3 wünschen. 01
2 Vorrang gewähren VZ-V Vorrang gewähren, mit Blitzpfeil VZ-V Vorrang gewähren nlänge VZ-V Vorrang gewähren, mit Blitzpfeil VZ-V Vorfahrt gewähren nlänge VZ-V Halt! Vorfahrt gewähren VZ-V 206 x ** 900 x 900 * 1050 x 1050 *Ausführung 2 mm nicht nach RAL-Gütezeichenvorschrift ** nicht der STVO entsprechend Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren VZ-V 208 links VZ-V rechts VZ-V geradeaus VZ-V 209- links und rechts VZ-V hier links VZ-V hier rechts VZ-V geradeaus und links VZ-V geradeaus und rechts VZ-V Kreisverkehr VZ-V
3 Einbahnstraße linksweisend VZ-V x 800 Einbahnstraße rechtsweisend VZ-V x 800 links vorbei VZ-V rechts vorbei VZ-V Haltestelle Straßenbahnen oder Linienbusse nicht in Rundform und ALFORM lieferbar VZ-V Haltestelle VZ-V Straßenbahnen oder Linienbusse VZ-V VZ-V nicht in Rundform und ALFORM lieferbar Taxenstand VZ-V 229 x 6 x x 1260 Sonderweg Radfahrer VZ-V 237 Sonderweg Reiter VZ-V 238 Sonderweg Fußgänger VZ-V 239 Gemeinsamer Fuß- und Radweg VZ-V 240 Getrennter Radund Fußweg VZ-V 241- Getrennter Radund Fußweg VZ-V Beginn eines Fußgängerbereiches VZ-V 242 x x Ende eines Fußgängerbereiches VZ-V x x Beginn / Ende eines Fußgängerbereiches VZ-V x x 03
4 Beginn einer Fahrradstraße VZ-V 244 x x Ende einer Fahrradstraße VZ-V 244a x x Beginn / Ende einer Fahrradstraße VZ-V x x Linienomnibusse VZ-V 245 nicht in Rundform und ALFORM lieferbar aller Art VZ-V 250 Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge VZ-V 251 Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschl. Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse VZ-V 253 Radfahrer VZ-V 254 Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas VZ-V 255 Mofas VZ-V 256 Reiter VZ-V 258 Fußgänger VZ-V 259 Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, sowie Kraftfahrzeugen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge VZ-V 260 kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern VZ-V 261 über angegebenes Gewicht VZ-V 262 über angegebene tatsächliche Achslast VZ-V
5 über angegebene Breite einschl. VZ-V 264 über angegebene Höhe einschl. VZ-V 265 über angegebene Länge einschl. VZ-V 266 Verbot der Einfahrt VZ-V 267 Schneeketten sind vorgeschrieben VZ-V 268 mit wassergefährdender VZ-V 272 Verkehrsverbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung VZ-V 270 x x Wendeverbot VZ-V 254 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand VZ-V Zulässige Höchstgeschwindigkeit VZ-V 274* * bei Bestellung in km/h angeben ZONE Beginn der Zone mit zul. Höchstgeschwindigkeit VZ-V * x x ZONE Ende der Zone mit zul. Höchstgeschwindigkeit VZ-V * x x * bei Bestellung in km/h angeben * bei Bestellung in km/h angeben ZONE Beginn der Zone mit zul. Höchstgeschwindigkeit VZ-V * x x * bei Bestellung in km/h angeben Mindestgeschwindigkeit VZ-V 275 ZONE nicht in Rundform und ALFORM lieferbar Überholverbot aller Art VZ-V 276 Überholverbot mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t, einschl. Ihrer Anhänger u. Für Zugmaschinen ausgenommen PKW VZ-V
6 VZ-V 278-0* Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Ende der vorgeschriebenenhöchstgeschwindigkeit VZ-V 279 * bei Bestellung in km/h angeben Ende Überholverbot aller Art VZ-V 280 Ende Überholverbot mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger u. für Zugmaschinen ausgenommen PKW VZ-V 281 Ende sämtlicher Streckenverbote VZ-V 282 (Anfang) VZ-V (Ende) VZ-V (Mitte) VZ-V 283- VZ-V Eingeschränktes (Anfang) VZ-V * bei Bestellung in km/h angeben Eingeschränktes (Ende) VZ-V (Mitte) VZ-V 286- Eingeschränktes VZ-V für eine Zone VZ-V 290 x x für eine Zone VZ-V x x Beginn / Ende für eine Zone VZ-V x x nicht in Rundform und ALFORM lieferbar 06
Verkehrszeichen nach StVO
Zeichen Nr. 201-50 bis 290.1-40 (Auswahl) Zuordnung der Verkehrszeichen-Größen zu sbereichen (gemäß der gesetzlich gültigen Verordnung der StVO ) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% Schildgröße
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VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung 201-50 Andreaskreuz stehend 1350 x 180 201-52 Andreaskreuz liegend 180 x 1350 201-51 Andreaskreuz stehend, mit Blitzpfeil 1350 x 180 201-53 Befestigungssatz und Schutzbügel
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Zuordnung der -Größen zu sbereichen 11. Verordnung zur Änderung der StVO gültig ab 01.07.1992) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h 420 mm 600 mm 750 mm 20-49
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Zeichen Nr. 101 bis 2803 ( Auswahl) Zuordnung der Verkehrszeichen-Größen zu sbereichen (gemäß der gesetzlich gültigen Verordnung der StVO ) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% Schildgröße 0-20
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Zeichen Nr. 301 bis 365-64 (Auswahl) Zuordnung der Verkehrszeichen-Größen zu sbereichen (gemäß der gesetzlich gültigen Verordnung der StVO ) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h 420
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Zeichen Nr. 101 bis 162-21 (Auswahl) Zuordnung der Verkehrszeichen-Größen zu sbereichen (gemäß der gesetzlich gültigen Verordnung der StVO ) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h 420
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