GZ.: /1997 Deutschlandsberg, am V e r o r d n u n g

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GZ.: /1997 Deutschlandsberg, am V e r o r d n u n g"

Transkript

1 Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606 Nebenst. 230 Telefax 03462/ GZ.: /1997 Deutschlandsberg, am Betr.: B 76, Gesamtverordnung, Änderung Inhaltsverzeichnis: 1 Überholverbote 2 Geschwindigkeitsbeschränkungen 3 Ortsgebiete 4 Einfahrtverbote 5 Einbiegeverbote 6 Parkverbote 7 Fahrtrichtungsgebote 8 Vorrang geben 9 Halt 10 Zoll 11 Winterregelung 12 Inkrafttreten V e r o r d n u n g der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, mit der dauernde Verkehrsbeschränkungen bzw. Verkehrsverbote auf der Bundesstraße 76 verfügt werden. Gemäß 43 Abs. 1 lit. b Ziffer 1 in Verbindung mit 94 b Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 in der geltenden Fassung wird verordnet: 1 Beginnend ab und endend bei den jeweils angegebenen Stellen ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten. gemäß 52 lit. a Ziffer 4 a StVO ( Überholen verboten ) beidseits der Straße, sowie durch die Anbringung der Verbotszeichen gemäß 52 lit. a Ziffer 4 b StVO ( Ende des Überholverbotes ) auf der rechten Fahrbahnseite. Erforderlichenfalls sind entsprechende Zusatztafeln anzubringen.

2 2 Km bis ausgenommen Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Fahrtrichtung Graz Km bis Fahrtrichtung Eibiswald Km 9,120 bis 9,420 Fahrtrichtung Graz ausgenommen Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Km bis Fahrtrichtung Graz und Eibiswald, ausgenommen Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Km bis Fahrtrichtung Eibiswald Km 25,400 bis 25,820 in beiden Fahrtrichtungen Km bis Fahrtrichtung Graz und Eibiswald 2 Im Bereich der nachstehenden Straßenabschnitte der B 76 wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. erlaubte Höchstgeschwindigkeit verfügt. gemäß 52 lit. a Ziffer 10 a bzw. 10 b StVO, Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) bzw. Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung. Km bis km/h Fahrtrichtung Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Graz Km bis km/h Fahrtrichtung Eibiswald Km bis km/h in Fahrtrichtung Graz und Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Graz und Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Graz und Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Eibiswald Km 25,820 bis 26, km/h Fahrtrichtung Graz Km bis km/h Fahrtrichtung Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Graz und Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Graz und Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Graz und Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Graz und Eibiswald Km bis km/h Fahrtrichtung Graz und Radlpaß 3 Am Beginn des verbauten Gebietes, dort wo die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar ist, werden nachstehende Ortsgebiete durch das Hinweiszeichen Ortstafel kundgemacht. (Auf der Rückseite des genannten Zeichens ist das Hinweiszeichen Ortsende anzubringen.)

3 3 Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt durch die Anbringung von Hinweiszeichen gemäß 53 Abs. 1 Ziffer 17 a bzw. 17 b StVO mit der entsprechenden Ortsbezeichnung. Schlieb: Km Km Rossegg: Km Km Pichling: Km Km Tomberg: Km Km Rassach: Km Km Aichegg: Km Km Schwanberg: Km Km Steyeregg: Km Km Wies: Km Km Eibiswald: Km Km Am Beginn der nachstehenden Straße wird die Einfahrt verboten. gemäß 52 lit. a Ziffer 2 StVO Einfahrt verboten.

4 4 Zufahrt Schaffler Strkm L 656 von B 76 kommend in Richtung links. 5 Im Bereich der nachstehenden Stellen der B 76 wird das Einbiegen in die nächste Querstraße oder Zufahrt verboten. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt durch die Anbringung eines Verbotszeichens gemäß 52 lit. a Ziffer 3 a StVO Einbiegen nach links verboten. Km (für die Fahrtrichtung Eibiswald) Km (für die Fahrtrichtung Graz) Km (für die Fahrtrichtung Graz) Km (für die Fahrtrichtung Eibiswald) Km (für die Fahrtrichtung Eibiswald) Km (für die Fahrtrichtung Graz) Km (für die Fahrtrichtung Graz in unmittelbarem Kreuzungsbereich mit der Gemeindestraße Leibenfelderstraße ) 6 In nachstehenden Bereichen wird das Halten und Parken verboten. Ortsgebiet Rassach, im Bereich der Kapelle, auf eine Länge von 20 m, täglich von Uhr bis Uhr, ausgenommen Milchtransporte (Km ). Auf der B 76, bei Km , für die gesamte Busbucht in Fahrtrichtung Graz. gemäß 52 lit. a Ziffer 13 b StVO Halten und Parken verboten mit den Zusatztafeln Anfang und Ende. 7 An nachstehenden Einmündungen bzw. an eventuell vorhandenen Verkehrsinseln oder Bodenmarkierungen sowie in Kreisverkehrsanlagen ist entsprechend der vorgeschriebenen Fahrtrichtung an derartigen Einrichtungen vorbeizufahren. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt durch die Anbringung von Gebotszeichen gemäß 52 lit. b Ziffer 15 StVO vorgeschriebene Fahrtrichtung. Km geradeaus und rechtsweisend (Verbindungsstraße L 314) Km rechtsweisend Fahrtrichtung Eibiswald Km geradeaus und rechtsweisend Fahrtrichtung Eibiswald Fuchswirt 4 x rechtsweisend Eibiswald 4 x rechtsweisend Wies 8 x rechtsweisend Pratter 4 x rechtsweisend

5 5 Wallner 4 x rechtsweisend Eschensiedlung 4 x rechtsweisend Frauental 4 x rechtsweisend Stainz 4 x rechtsweisend Lannach 4 x rechtsweisend Industriestraße 4 x rechtsweisend 8 Gemäß 19 Abs. 4 StVO ist dem Verkehr auf der zweitgenannten Straße der Vorrang zu geben. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt durch die Anbringung von Vorrangzeichen gemäß 52 lit. c Ziffer 23 StVO Vorrang geben. Hiezu wird nachdrücklich angemerkt, dass die Straßenverkehrszeichen Vorrang geben im Ortsgebiet höchstens 10 m und auf Freilandstraßen höchstens 20 m vor der Kreuzung anzubringen sind. Die äußere Form der Straßenverkehrszeichen Vorrang geben muss auch von der Rückseite her erkennbar sein. L 340, Mooskirchnerstraße / B 76 L 640 (zweimal) / B 76 L 641 / B 76 L 314 (Rampe b) / B 76 Verbindungsstraße von der L 314 / B 76 L 643 von Frauental (Rampe a) / B 76 L 643 (Rampe b) / B 76 L 656 (Rampe a) / B 76 L 651 / B 76 (für Rechtseinbieger) L 605 / B 76 sämtliche Kreisverkehrsanlagen (siehe 7 ), wobei dem im Kreis befindlichen Verkehr der Vorrang zu geben ist. 9 Gemäß 19 Abs. 4 StVO ist vor der Kreuzung mit dem zweitgenannten Straßenzug anzuhalten und dem Querverkehr der Vorrang zu geben. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt durch die Anbringung von Vorrangzeichen gemäß 52 lit. c Ziffer 24 StVO Halt. Hierzu wird nachdrücklich angemerkt, dass Straßenverkehrszeichen Halt im Ortsgebiet höchstens 5 m und auf Freilandstraßen höchstens 20 m vor der Kreuzung anzubringen sind. Die äußere Form der Straßenverkehrszeichen Halt muss auch von der Rückseite her erkennbar sein. L 340, Mooskirchnerstraße / B 76 (für Linksabbieger) L 643 a / B 76 L 656 / B 76

6 6 B 74 / B 76 L 619 / B 76 L 648 / B 76 L 649 / B 76 L 651 / B 76 ( für Linksabbieger) L 652 / B 76 Kresbachweg / B 76 (StrKm 24,980) Koinegg-Gaischweg / B 76 (StrKm 34,8), für Linksabbieger in Fahrtrichtung Deutschlandsberg 10 Im Bereich des Straßenkilometers haben Lenker von Fahrzeugen ihre Fahrzeuge zwecks Zollkontrolle anzuhalten. gemäß 52 lit. a Ziffer 12 StVO Halt Zoll. 11 Während der Winterperioden ist das Befahren der B 76 von Km bis zum Radlpaß (Km ) bei Schneefahrbahn nur mit Winterreifen (gemäß 7 KFG 1967 i.v.m. 4 Abs. 4 der KDV 1967 i.d.g.f.) gestattet. Diese Verordnung wird durch die Anbringung von gut lesbaren Hinweistafeln mit dem Text Bei Schneefahrbahn sind für Kraftwagen Winterreifen vorgeschrieben. kundgemacht. Für den Bereich von Km bis (Fahrtrichtung Eibiswald) und für den Bereich Km bis (Fahrtrichtung Graz) wird bei Schneefall oder dadurch hervorgerufene Fahrbahnglätte bis zur Beendigung der Räumung oder Streuung verordnet, dass Lastkraftwagen über 3,5 höchst zulässige Gesamtmasse auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben müssen. Diese Verordnung wird durch die Anbringung von Gebotszeichen gemäß 52 lit. b Ziffer 22 StVO Schneeketten vorgeschrieben mit der Zusatztafel Gilt nur für LKW über 3,5 t bzw. durch die Straßenverkehrszeichen Ende eines Gebotes kundgemacht. 12 Gemäß 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der verfügten Straßenverkehrszeichen bzw. Bodenmarkierungen in Kraft. Der Zeitpunkt der erfolgten Anbringung ist in einem Aktenvermerk ( 16 AVG) festzuhalten. Die Km-Angaben beziehen sich auf die gemessene Entfernung der angeführten Straße in aufsteigender Kilometrierung straßenmittig vom niedrigeren Hektometer aus gemessen.

7 7 Ergeht an die: 1. Baubezirksleitung Leibnitz zur Kenntnis; 2. Straßenmeisterei Deutschlandsberg zur Kenntnis; 3. Straßenmeisterei Eibiswald zur Kenntnis, 4. Bezirkspolizeikommando Deutschlandsberg zur Kenntnis; 5. Polizeiinspektion Deutschlandsberg zur Kenntnis; 6. Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, Bezirksstelle 8530 Deutschlandsberg, zur Kenntnis; 7. Kammer für Arbeiter und Angestellte, Bezirksstelle 8530 Deutschlandsberg, zur Kenntnis; 8. Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft, Bezirksstelle 8530 Deutschlandsberg, zur Kenntnis; 9. Frau Paulitsch im Hause; Hinweis: Änderung 9 letzter Punkt Der Bezirkshauptmann: In Vertretung: F.d.R.d.A. Bianca Rainer Mag. Sabine Stubinger eh. Abkürzungsverzeichnis: B Bundesstraße KDV Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung KFG Kraftfahrgesetz Km (Straßen)Kilometer Kreisverkehr L Landesstraße StVO Straßenverkehrsordnung W Wiederholungstafel

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen. Leichter Lernen. Besser Fahren. Æ www.fuerboeck.

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen. Leichter Lernen. Besser Fahren. Æ www.fuerboeck. GW Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen Stand: 10. August 2013 Leichter Lernen. Besser Fahren. Æ www.fuerboeck.at Gefahrenzeichen Frage-GW: 464, 465 5

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK!

IM NAMEN DER REPUBLIK! VERFASSUNGSGERICHTSHOF V 82/10 15 15. Juni 2011 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte

Mehr

Überholen 80 Meter vor bis unmittelbar nach dem Bahnübergang. Parken, Halten und Umkehren auf der Eisenbahnkreuzung

Überholen 80 Meter vor bis unmittelbar nach dem Bahnübergang. Parken, Halten und Umkehren auf der Eisenbahnkreuzung Richtiges Verhalten bei Bahnübergängen Was ist absolut verboten? Überholen 80 Meter vor bis unmittelbar nach dem Bahnübergang Überholen auf dem Bahnübergang Parken, Halten und Umkehren auf der Eisenbahnkreuzung

Mehr

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht aller Verkehrsschilder, die Sie auf deutschen Straßen vorfinden. Darüber hinaus sind die dazugehörigen Verkehrszeichen

Mehr

2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP 1 von 7 2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO- Novelle) Der Nationalrat

Mehr

Radwegeanlagen Beschilderung und Markierung. Richtlinie. Aktualisiert: Mai 2013

Radwegeanlagen Beschilderung und Markierung. Richtlinie. Aktualisiert: Mai 2013 Radwegeanlagen Beschilderung und Markierung Richtlinie Aktualisiert: Mai 2013 1 Bearbeitung: Kühn Radwege- Beschilderung und Markierung Erläuterungen Allgemeines Die vorliegende Richtlinie des Landes Salzburg

Mehr

StVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite 3-4. 40 Seite 2-3. 41 Seite 4-7. 42 Seite 8-12. 43 Seite 12. aus der

StVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite 3-4. 40 Seite 2-3. 41 Seite 4-7. 42 Seite 8-12. 43 Seite 12. aus der Verkehrszeichen und Zusatzzeichen aus der StVO Straßenverkehrsordnung 39 Seite 3-4 40 Seite 2-3 41 Seite 4-7 42 Seite 8-12 43 Seite 12 Seite 12-16 Zusammengestellt von Reinhard Spreen Reinhard.Spreen@t-online.de

Mehr

8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN

8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN 8. ! ZIELE unterschiedliche Verkehrszeichen kennenlernen Verhalten je nach Verkehrszeichen besprechen und einüben Siehe Schülerheft S. 34 INHALTE Gefahrenzeichen Gefahrenzeichen sind grundsätzlich dreieckig

Mehr

Inkrafttreten: 01. April 2013

Inkrafttreten: 01. April 2013 StVO - Neufassung Inkrafttreten: 01. April 2013 Auszug: Verkehrs-Verlag Remagen LVW / TÜV Thüringen 1 Neue Umschreibungen wer mit dem Rad fährt, (bisher- Radfahrer) wer zu Fuß geht, (bisher- Fußgänger)

Mehr

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht aller Verkehrsschilder, die Sie auf deutschen Straßen vorfinden. Darüber hinaus sind die dazugehörigen Verkehrszeichen

Mehr

Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162

Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162 Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162 [Vz101-162] [Vz201-292] [Vz301-394] [Vz401-551] [Vz600-603] [Zz1000-1020] [Zz1020-1044] [Zz1044-1703] Vz 101 Gefahrstelle Vz 102 Kreuzung

Mehr

Dieses Zeichen zeigt Hindernisse, wie Querrinnen, Aufwölbungen oder aufgewölbte Brücken, an. 2. GEFÄHRLICHE KURVEN oder GEFÄHRLICHE KURVE

Dieses Zeichen zeigt Hindernisse, wie Querrinnen, Aufwölbungen oder aufgewölbte Brücken, an. 2. GEFÄHRLICHE KURVEN oder GEFÄHRLICHE KURVE Kurztitel Straßenverkehrsordnung 1960 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2006 /Artikel/Anlage 50 Inkrafttretensdatum 27.09.2006 Text 50. Die Gefahrenzeichen. Die

Mehr

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN 1 GESETZLICHE VORSCHRIFTEN Seite Wichtige Begriffe 1.2 Lenkberechtigung 1.4 Ausrüstungsbestimmungen 1.6 Abmessungen und Massen 1.10 Verkehrszeichen 1.11 Fahrverbote 1.12 Pflichten des Fahrzeuglenkers und

Mehr

I M N A M E N D E R R E P U B L I K!

I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Verwaltungsgerichtshof Zl. 2013/07/0294 10 I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Bumberger, die Hofrätin Dr. Hinterwirth und die

Mehr

Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?

Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Anhänger darf ich mitführen und welches zulässige

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2193 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1987 Ausgegeben am 31. Juli 1987 136. Stück 368. Verordnung: Gliederung des Tarifes in

Mehr

Fahrerlaubnisklassen im Überblick

Fahrerlaubnisklassen im Überblick Fahrerlaubnisklassen im Überblick Klasse S: Quad Berechtigung zum Fahren von dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Innsbruck Senat 4 GZ. RV/0459-I/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck-Reutte

Mehr

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M. Eingeschlossene Klassen: A1, M. Mindestalter: 18 Jahre. Eingeschlossene Klasse: M

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M. Eingeschlossene Klassen: A1, M. Mindestalter: 18 Jahre. Eingeschlossene Klasse: M A unbeschränkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kw. Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M A beschränkt

Mehr

Die Berufung wird im Spruchpunkt 2. gemäß 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991

Die Berufung wird im Spruchpunkt 2. gemäß 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 13.04.2010 Entscheidende Behörde UVS Niederösterreich Entscheidungsdatum 13.04.2010 Geschäftszahl Senat-LF-09-0010 Spruch I. Die Berufung wird im Spruchpunkt 1. gemäß 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Der Traktor im Straßenverkehr

Der Traktor im Straßenverkehr Der Traktor im Straßenverkehr Aktuelle Änderungen Juli 2011 Führerschein: Nach 14 Abs. 2 war es bisher möglich, Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen in einem Umkreis von zehn Kilometern um den

Mehr

Neue Fahrerlaubnisklassen und Führerscheine ab 2013

Neue Fahrerlaubnisklassen und Führerscheine ab 2013 Für den Direkteinstieg von der Klasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich. Für den Direkteinstieg

Mehr

Im Namen der Republik!

Im Namen der Republik! Republik Österreich Landesgericht Korneuburg l y =' 2 2. JAK 7,909...UrIT,,,Afii 21 R 457/08s 1125 Im Namen der Republik! Das Landesgericht Korneuburg als Berufungsgericht hat durch seine Richter HR Dr.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Innsbruck Senat 4 GZ. RV/0071-I/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JK, Adr, vertreten durch Steuerberater 1, gegen die Bescheide des Finanzamtes

Mehr

Kreisverwaltungsrefera

Kreisverwaltungsrefera Telefon: 0 233-27125 Telefax: 0 233-20342 Frau Schmidt irmgard.schmidt@muenchen.de Kreisverwaltungsrefera Seite 1 von 5 t Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen KVR-III132

Mehr

Verkehrsexperten informieren. Der Kreisverkehr. Informationen Regeln Tipps

Verkehrsexperten informieren. Der Kreisverkehr. Informationen Regeln Tipps Verkehrsexperten informieren Der Kreisverkehr Informationen Regeln Tipps ADAC Wir machen Mobilität sicher Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v., Ressort Verkehr Hansastraße 19, 80686 München

Mehr

Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen

Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Landkreis Barnim Dez. I, Ordnungsamt Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?

Mehr

Der Bahnübergang in der Straßenverkehrs-Ordnung

Der Bahnübergang in der Straßenverkehrs-Ordnung Inhalt Der Bahnübergang in der Straßenverkehrs-Ordnung Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) In der Fassung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), zuletzt geändert durch 35. ÄndVStVR vom 14. Dezember

Mehr

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aus der StVO

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aus der StVO Verkehrsexperten informieren Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aus der StVO Gefahrenzeichen Vorschriftzeichen Richtzeichen Sonderschilder, Zusatzzeichen Wichtige Telefonnummern und Informationen

Mehr

Warum Tempo 30-Zonen?

Warum Tempo 30-Zonen? Einführung der Inhalt Warum Tempo 30 Zonen? 3 Geringerer Bremsweg 4 Reduzierung des Lärms 5 Weniger Zeitverlust 5 Vorgaben des Nachhaltigkeitsministeriums 6 9 Allgemeine Regeln des Parkens 10 11 Der Erfolg

Mehr

IX/2.3.2. 1 Allgemeines

IX/2.3.2. 1 Allgemeines Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen vom 28.12.09 [redaktioneller Hinweis: zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 19.12.2011 zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen vom 28.12.09]

Mehr

(3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

(3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19. 12.1984 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das

Mehr

Weitere Kernpunkte der neuen EU-Führerscheinregelung:

Weitere Kernpunkte der neuen EU-Führerscheinregelung: Der neue EU-Führerschein Durch die Einführung des neuen Führerscheines sollen in den einzelnen EU-Ländern die Vorschriften einschließlich der Ausbildung und Prüfung vereinheitlicht werden. Weitere Kernpunkte

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 3109 St. Pölten / Rennbahnstraße 29 Telefon: +43 2742 90590 / Fax: +43 2742 90590 15540 E-Mail: post@lvwg.noel.gv.at / www.lvwg.noel.gv.at DVR: 4011296 Geschäftszahl: LVwG-S-1300/001-2015 St. Pölten, am

Mehr

Musik im Straßenverkehr

Musik im Straßenverkehr 1. Führungskräfteausbildung für Blasmusikfunktionäre - Musik im Straßenverkehr Rechtliche Grundlagen und Regelungen erstellt von: Datum: Günter Margreiter Mai 2008 Obm. TMK-Bruck/Glstr. Günter Margreiter

Mehr

1 Allgemeines. (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

1 Allgemeines. (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. S a t z u n g vom 22. Dezember 1994 über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Niederzier in der Fassung der 14. Änderungssatzung

Mehr

Anhänger-Arbeitsmaschinen ( 2 Abs. 1 Z 22 KFG 1967) und Sonderkraftfahrzeuge ( 2 Abs. 1 Z 23 KFG 1967), mit denen im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen

Anhänger-Arbeitsmaschinen ( 2 Abs. 1 Z 22 KFG 1967) und Sonderkraftfahrzeuge ( 2 Abs. 1 Z 23 KFG 1967), mit denen im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Langtitel Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz - FSG ) (NR: GP XX RV 714 AB 823 S. 81. BR: 5488 AB 5497 S. 629.) (CELEX-Nr.: 391L0439, 396L0047, 397L0026) StF: BGBl. I Nr. 120/1997 Änderung

Mehr

www.degener.de 19 Bahnübergänge

www.degener.de 19 Bahnübergänge ww.degener.de 19 Bahnübergänge (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang 1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201), 2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und 3. in Hafen- und

Mehr

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Inhalt 1. Was ist eine öffentliche Fläche? 2. Was sagt die FZV und das StVG? 3. Welche Möglichkeiten gibt es um Rechtssicherheit

Mehr

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie

Mehr

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Verkehrsexperten informieren Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aus der StVO Gefahrzeichen Vorschriftzeichen Richtzeichen Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. Ressort

Mehr

Von Bedeutung sind aber die Regelungen in der Zweiten Ausnahmeverordnung (siehe unten).

Von Bedeutung sind aber die Regelungen in der Zweiten Ausnahmeverordnung (siehe unten). Fahrerlaubnisrecht 6 FeV (Klasseneinteilung): Die Klasse L berechtigt zum Führen von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und geeignet

Mehr

1 Inhalt der Reinigungspflicht

1 Inhalt der Reinigungspflicht Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Olfen vom 12.12.2006 inkl. 1. Änderung vom 30.06.2008 inkl. 2. Änderung vom 22.12.2008 inkl. 3. Änderung vom 12.05.2010 inkl. 4. Änderung vom 29.09.2011

Mehr

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Seite 1 von 8 Übersicht über die n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer

Mehr

Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien Kurzfassung ÄKVÖ-Referat 8. 4.2008

Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien Kurzfassung ÄKVÖ-Referat 8. 4.2008 Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Rechtsabteilung Wien Kurzfassung ÄKVÖ-Referat 8. 4.2008 Dr. Martin Stichlberger, geboren 25.9.1960 in Wien, Studium der Rechtswissenschaften Universität Wien, Promotion 1985;

Mehr

Ausnahmen von Verkehrsverboten in der Umweltzone Hagen. A. Befreiung von Verkehrsverboten in Umweltzonen durch Verordnung (35.

Ausnahmen von Verkehrsverboten in der Umweltzone Hagen. A. Befreiung von Verkehrsverboten in Umweltzonen durch Verordnung (35. 11.10.2011 Ausnahmen von Verkehrsverboten in der Umweltzone Hagen Für die Umweltzonen des Luftreinhalteplans Hagen werden auf der Rechtsgrundlage des 40 Abs. 1 BImSchG und 1 Abs. 2 der 35. BImSchV folgende

Mehr

TU Graz, 11.01.06. Feinstaub Wirbel? Autor Graz, 2006. Dr. Gerhard Semmelrock, FA 17C

TU Graz, 11.01.06. Feinstaub Wirbel? Autor Graz, 2006. Dr. Gerhard Semmelrock, FA 17C TU Graz, 11.01.06 Feinstaub Wirbel? Grenzwertentwicklung µg/m³ 250 200 150 100 50 0 01.01.97-00:30 01.01.05-00:00 Station: Seehoehe: Messwert: MW-Typ: Muster: 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Kapfenbg

Mehr

Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 15. September 2011. Verordnung

Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 15. September 2011. Verordnung Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des

Mehr

Praktische Probleme der Anwendung der 5-m-Zone des 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO Von Dr. Caspar David Hermanns, Berlin 1

Praktische Probleme der Anwendung der 5-m-Zone des 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO Von Dr. Caspar David Hermanns, Berlin 1 Praktische Probleme der Anwendung der 5-m-Zone des 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO Von Dr. Caspar David Hermanns, Berlin 1 I. Einleitung Die stetige Motorisierung der Gesellschaft zieht zahlreiche Probleme nach sich.

Mehr

Ausnahmen von Verkehrsverboten in Umweltzonen

Ausnahmen von Verkehrsverboten in Umweltzonen Ausnahmen von Verkehrsverboten in Umweltzonen A. Befreiung durch Verordnung: 35. Verordnung zur Durchführung des BImSchG 1 (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung-

Mehr

E n t wurf. Aufgrund des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 149/2009, wird verordnet:

E n t wurf. Aufgrund des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 149/2009, wird verordnet: E n t wurf Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (55. Novelle zur KDV 1967) Aufgrund des Kraftfahrgesetzes

Mehr

Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen

Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV) Änderung vom 12. November 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 1 wird

Mehr

verkehrsrechtliche Grundlagen der Grundqualifikationsprüfung

verkehrsrechtliche Grundlagen der Grundqualifikationsprüfung verkehrsrechtliche Grundlagen der Grundqualifikationsprüfung ausgewählte Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts, Kraftfahrrechts und Führerscheinrechts. Stand 11.07.2014 Mag. Norbert Niederdorfer Seite

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Innsbruck Senat 4 GZ. RV/0324-I/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, M, gegen die Bescheide des Finanzamtes Schwaz vom 13. Mai 2003 betreffend Kraftfahrzeugsteuer

Mehr

8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF

8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF 8. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: K. Aigner Name: M. Siebert Name: Dr. P. Sckuhr Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU ESHA Org.-Einheit:

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7501024/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf, vom 08.05.2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien MA 67 vom 10.03.2014,

Mehr

I. Einleitung II. Was sind Probefahrten bzw. Überstellungsfahrten mit Probefahrtkennzeichen?

I. Einleitung II. Was sind Probefahrten bzw. Überstellungsfahrten mit Probefahrtkennzeichen? 1 INHALTSVERZEICHNIS I. Einleitung II. Was sind Probefahrten bzw. Überstellungsfahrten mit Probefahrtkennzeichen? Verbotene Privatfahrten III. Mit welchen Fahrzeugen dürfen Probefahrten durchgeführt werden?

Mehr

Notwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan

Notwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan (kôtsû) 4 Straßenverkehrsordnung (kôtsû kisoku) 4-1 Die japanische Straßenverkehrsordnung In Japan gibt es gesonderte Verkehrsregeln für Fußgänger, Kraftfahrzeuge (Autos und Motorräder) und Fahrräder.

Mehr

2 3 4 5 6 7 8 9 10 12,999,976 km 9,136,765 km 1,276,765 km 499,892 km 245,066 km 112,907 km 36,765 km 24,159 km 7899 km 2408 km 76 km 12 14 16 1 12 7 3 1 6 2 5 4 3 11 9 10 8 18 20 21 22 23 24 25 26 28

Mehr

Zahlen zu technischen Fragen

Zahlen zu technischen Fragen Zahlen zum Führerschein 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? 3,5 t 2) Wie lange dauert die Probezeit? 2 Jahre 3) Auf wie viel Jahre verlängert

Mehr

StVO-Ratgeber. Regeln fürs Radeln RADLOBBY ÖSTERREICH

StVO-Ratgeber. Regeln fürs Radeln RADLOBBY ÖSTERREICH StVO-Ratgeber Die!Straßenverkehrsordnung!(StVO)! ist!das!zentrale!gesetz,!das! Verhaltensregeln!für!die!Teilnahme!im! Straßenverkehr!vorgibt.!Um!sich! korrekt!und!sicher!im!verkehr!zu! bewegen,!sollte!man!diese!regeln!

Mehr

Verkehrsleitfaden. Stand: Juli 2015

Verkehrsleitfaden. Stand: Juli 2015 Stand: Juli 2015 Auszug aus Technische Info 08/09/2015 1 Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden,

Mehr

Führerschein - Klassen Übersicht

Führerschein - Klassen Übersicht Führerschein - Klassen Übersicht Klasse Fahrzeug Alter Vorbesitz emerkung A1 Leichtkraftrad Hubraum max. 125 ccm Leistung max. 11 kw bbh bis 18 J. max. 80km/h 16 - Fahrerlaubnis Klasse 3, erworben vor

Mehr

Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958. Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962. Art. 3 Befugnisse der Kantone und Gemeinden

Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958. Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962. Art. 3 Befugnisse der Kantone und Gemeinden Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik

Mehr

Verkehrsleitfaden. Stand: August 2011

Verkehrsleitfaden. Stand: August 2011 Stand: August 2011 1 Pariser Straße Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann ab 01.01.2012 nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden, die mit

Mehr

Landwirtschaft im Straßenverkehr

Landwirtschaft im Straßenverkehr Landwirtschaft im Straßenverkehr Dirk Anders Sachbearbeiter Verkehr Polizeiinspektion Ebersberg Dr.-Wintrich Wintrich- Str. 9 85560 Ebersberg 08092 / 8268-150 Landwirtschaft im Straßenverkehr Zulassung

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Dassendorf (Straßenreinigungssatzung)

Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Dassendorf (Straßenreinigungssatzung) Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Dassendorf (Straßenreinigungssatzung) 1 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Die Gemeinde betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten

Mehr

SCHRIFTENREIHE. Die Gemeinde und ihre straßenpolizeilichen Aufgaben RECHT & FINANZEN FUR GEMEINDEN

SCHRIFTENREIHE. Die Gemeinde und ihre straßenpolizeilichen Aufgaben RECHT & FINANZEN FUR GEMEINDEN RFG SCHRIFTENREIHE RECHT & FINANZEN FUR GEMEINDEN 02/2009 02 Hoffer/M. Huber/Noor/Reifberger/ Rettenbacher/M. Schneider Die Gemeinde und ihre straßenpolizeilichen Aufgaben 2. Auflage Leitfaden zur optimalen

Mehr

Umweltzone in Frankfurt/Main

Umweltzone in Frankfurt/Main Umweltzone in Frankfurt/Main In Frankfurt/Main ist seit 1. Oktober 2008 eine Umweltzone in Kraft. Sie umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings". Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5,

Mehr

Führerscheinklassen & Ausbildungsmodelle der Fahrschule Sauer

Führerscheinklassen & Ausbildungsmodelle der Fahrschule Sauer St. Pölten, 21.12.2014 Führerscheinklassen & Ausbildungsmodelle der Fahrschule Sauer Oberstes Ziel der Fahrschule Sauer ist, dass die Kunden die Prüfung bestehen. Damit trage ich, Richard Mader, als Fahrschulinhaber

Mehr

Die Lizenz zum Fahren

Die Lizenz zum Fahren Die Lizenz zum Fahren Nur mit dem passenden Führerschein können die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzten Maschinen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Je nach Alter des Fahrzeugführers

Mehr

Zahl: E B02/09/2014.004/004 Eisenstadt, am 11.04.2014

Zahl: E B02/09/2014.004/004 Eisenstadt, am 11.04.2014 Zahl: E B02/09/2014.004/004 Eisenstadt, am 11.04.2014 BI GmbH, *** Administrativsache Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat durch seinen Richter Mag. Leitner über die Beschwerde der Frau KK, wohnhaft

Mehr

EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte

EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte Seit 1994 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 5. September 2000 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 5. September 2000 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 5. September 2000 Teil II 280. Verordnung: Änderung der Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr

Mehr

58. KDV-Novelle (BGBl. Teil II Nr. 278/2012

58. KDV-Novelle (BGBl. Teil II Nr. 278/2012 58. KDV-Novelle (BGBl. Teil II Nr. 278/2012 Erläuterungen und stext (zum internen Gebrauch unserer Mitgliedsfirmen) Wien, August 2012 Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs Wiedner Hauptstraße 63,

Mehr

der jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen.

der jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen. Satzung der Stadt Rüthen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 28. Nov. 1985 ( 6 Abs.1 geändert durch Beschluss der Stadtvertretung

Mehr

München, 22.10.2014 ELEKTROMOBILITÄTS- GESETZ & WEITERE ANREIZE. RA Christian A. Mayer, München

München, 22.10.2014 ELEKTROMOBILITÄTS- GESETZ & WEITERE ANREIZE. RA Christian A. Mayer, München München, 22.10.2014 ELEKTROMOBILITÄTS- GESETZ & WEITERE ANREIZE RA Christian A. Mayer, München Agenda Stand Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte der Gesetzesinitiative Umsetzung der Regelungsinhalte

Mehr

Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Thumby

Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Thumby Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Thumby Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des 45 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) und der 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

MERKBLATT FÜR ANBAUGERÄTE

MERKBLATT FÜR ANBAUGERÄTE Verl. d. BMVBW v. 25.03.1999 (VkBl S. 268), berichtigt v. 02.08.2000 (VkBl S. 479) betr. MERKBLATT FÜR ANBAUGERÄTE Kraftfahrzeuge und Anhänger können mit vorübergehend angebrachten, auswechselbaren Anbaugeräten

Mehr

Im Zuge der FahrRad Beratung OÖ fand am 6. Juli 2015 in der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems ein Radlokalaugenschein statt.

Im Zuge der FahrRad Beratung OÖ fand am 6. Juli 2015 in der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems ein Radlokalaugenschein statt. www.fahrradberatung.at Bericht vom Radlokalaugenschein in Neuhofen an der Krems verfasst am 16. Juli 2015 Inhalt Allgemeines... 3 Ausgangssituation... 4 Route Radlokalaugenschein... 5 1. Querung Kremstalstraße

Mehr

Was ist eigentlich Rechtsüberholen?

Was ist eigentlich Rechtsüberholen? know-how Die Regeln und viele Ausnahmesituationen Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Ravaldo Guerrini (Text und Grafiken) Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Wann ist rechts Vorbeifahren und rechts Überholen

Mehr

Prüfungsfragen-Änderungen Mai 2001

Prüfungsfragen-Änderungen Mai 2001 Die Prüfung wird in folgenden Fragen geändert. Die Korrekturen der Rechtschreibfehler bzw. Korrekturen der Wertigkeiten sind in dieser Liste enthalten. Die neuen Prüf-CD s werden in der Woche nde Mai,

Mehr

GZ. BMVIT-179.716/0001-II/ST4/2006. An alle Landeshauptmänner. Wien, am 10. Feber 2006. Kinderbeförderung, 26. KFG-Novelle

GZ. BMVIT-179.716/0001-II/ST4/2006. An alle Landeshauptmänner. Wien, am 10. Feber 2006. Kinderbeförderung, 26. KFG-Novelle BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postfach 3000 Stubenring 1, 1011 Wien email : st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.716/0001-II/ST4/2006 DVR:0000175 An alle Landeshauptmänner

Mehr

PROTOKOLL. 46. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode 2010 2016)

PROTOKOLL. 46. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode 2010 2016) Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol PROTOKOLL über die am Dienstag, den 24. Februar 2015, von 18.00 Uhr bis 20.20 Uhr im Sitzungszimmer des Kommunalzentrums unter

Mehr

TIPP VON TÜV SÜD. Führerscheine und ihre Klassen Alles Wichtige zu Berechtigungen und Auflagen. TÜV SÜD Auto Service GmbH. (gültig ab 19.1.

TIPP VON TÜV SÜD. Führerscheine und ihre Klassen Alles Wichtige zu Berechtigungen und Auflagen. TÜV SÜD Auto Service GmbH. (gültig ab 19.1. TIPP VON TÜV SÜD Führerscheine und ihre Klassen Alles Wichtige zu Berechtigungen und Auflagen (gültig ab 19.1.2013) TÜV SÜD Auto Service GmbH Was ist ein Führerschein? Der Führerschein ist das amtliche

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung ~ r,, ~r,c :!;ta.jt v: i d :r ;'~~Q:nanth;:. ~~r-n S~'dLt:- Postfach 12 57 91 552 Ins Mitteilungsblatt Nr. 8 am 12.04.2013 bauamt Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon 09852/904-141 Telefax

Mehr

Satzung der Stadt Schleswig über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 8. Dezember 2008

Satzung der Stadt Schleswig über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 8. Dezember 2008 Satzung der Stadt Schleswig über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 8. Dezember 2008 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl.

Mehr

Fahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln

Fahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln Fahrrad fahren in Deutschland Die wichtigsten Regeln 2 Fahrrad fahren in Deutschland 3 Herzlich willkommen in Deutschland! Fahrrad fahren ist in Deutschland sehr beliebt. Damit Sie so sicher wie möglich

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle)

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle) 253/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 15 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle) Der Nationalrat hat beschlossen: Das Führerscheingesetz

Mehr

Allgemeines. 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer

Allgemeines. 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 03. Oktober 978 in der Fassung der 2. Änderung vom 06. April 2005 Allgemeines

Mehr

gefährdungsfreier und gesetzeskonformer Einsatz von Bau- und Transportfahrzeugen

gefährdungsfreier und gesetzeskonformer Einsatz von Bau- und Transportfahrzeugen Öffentlicher/nicht öffentlicher Verkehrsraum gefährdungsfreier und gesetzeskonformer Einsatz von Bau- und Transportfahrzeugen 9. Forum protect Bad Wildungen 28.11.2007 9. Forum protect Rainer Hummel 1

Mehr

Sicher Auto fahren & Allgemein

Sicher Auto fahren & Allgemein Kreuzung 5 Sie wollen auf dieser Kreuzung nach rechts einbiegen. Beschreiben Sie die zu erwartenden Gefahren! (815 A, B, C, C1, D, EzC, EzC1, EzD, F) þ Fußgänger stehen knapp an der Gehsteigkante o Das

Mehr

Inh. Natascha Sperka 8082 Kirchbach 130 Telefon 03116 / 273 21

Inh. Natascha Sperka 8082 Kirchbach 130 Telefon 03116 / 273 21 Kinderschutz plus Eine Informationsbroschüre des Kinderschutz-Zentrums Graz 04/09 Inh. Natascha Sperka 8082 Kirchbach 130 Telefon 03116 / 273 21 . Die steirischen Kinderschutz-Zentren

Mehr

1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t

1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t kai.orlob@mainzer-fahrschule.de 06131/6933980 Zahlentest für die Führerscheinklasse B (Pkw) 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5

Mehr

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit 1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere

Mehr

Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit

Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit Sehr geehrte Aussteller, Koelnmesse GmbH Messeplatz 1 50679 Köln Postfach 21 07 60 50532 Köln Deutschland mit den Verkehrs-

Mehr

Anfahrtspläne zur Kanzlei

Anfahrtspläne zur Kanzlei DR. FELIX KÜBLER NOTAR ALFONS BIERMEIER NOTAR a.d. KÜBLER & BIERMEIER RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbb Kübler & Biermeier Fangelsbachstraße 1 70178 Stuttgart DR. FELIX KÜBLER Rechtsanwalt und Notar Anfahrtspläne

Mehr

Stadt. Wels. Radfahren in Wels. Ein Überblick

Stadt. Wels. Radfahren in Wels. Ein Überblick Stadt Wels Radfahren in Wels Ein Überblick 1. Frühjahrscheck beim Fahrrad Genügend Luft im Reifen? Prüfen Sie den Luftdruck! Funktionieren beide Bremsen einwandfrei? Sind die Rückstrahler an den Pedalen

Mehr

EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte

EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte Seit 1994 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein,

Mehr