Verkehrszeichen Aufstellvorrichtungen Warn- und Absperrgeräte Verkehrseinrichtungen Sonderschilder

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1 Schilder- und Stempelfabrik Ernst Stief GmbH Konstanz, Lilienthalstraße 5 Telefon 07531/9829-0, Telefax 07531/ info@e-stief.de, Freiburg, Karlstraße 1 Telefon 0761/22621, Telefax 0761/ info-fr@e-stief.de, Verkehrszeichen Aufstellvorrichtungen Warn- und Absperrgeräte Verkehrseinrichtungen Sonderschilder Preisliste ab 2010 Version 4 (11.10)

2 Inhaltsverzeichnis A Seite Abdeckband 110 Absperrpfosten 117/118 Absperrgitter 116 Absperr- und Warngeräte Absperrschranken 114 Absturzsicherung 113 Aufstellvorrichtungen Ausleger-Rohrpfosten 95 B Baumschutzbügel 116 Bodenhülsen 85 Brandschutzschilder 80 C Container-Warnmarkierung 101 E Edelstahl-Klemmschellen 88 Einarmschellen 86 -Straßennamenschilder 97 F Fahrbahn-Leitsysteme Fahrbahnmarkierung Fahrbahnschwellen 130 Fahrradständer 125/126 Fahrzeug-Warnmarkierung 101 Fahrradwegweisung 136/137 Friedhofschilder 83 Fußplatten und Zubehör 108/109 G Gabelpfosten 95 Gottesdienstschilder 81 H Hydrantenschilder 80 K Kinderschilder 82 L Leitpfosten 103 Leitsäulen 100 Leitkegel 112 Leuchten 110/111 M Markierungsgeräte Mafix 107 Markierungsfarbe Plastiroute 107 Markierungsspray 107 O Seite Ortsleitschilder 110/111 P Seite Parkplatzbügel 119/120 Pictogramme 1 Partnerschaftsschilder 138 Poller R Reflektoren für Leitpfosten 103 Rohrpfosten 84 Rohrpfosten-Ausleger 95 Rohrpfosten-Verlängerungen Long-Fix 84 Rohrpfosten-Verlängerungen zum Einstecken 84 Rohrschellen Rohrrahmen, einbeinig und zweibeinig Rohrrahmen für Bandbefestigung 94 S Schrauben 90 Sonderschilder 81/82 u. 132/133 Spannschlösser 90 Spannwerkzeug 90 Sperrbügel 116 Sperrgitter 116 Spiegel 98/99 Spielplatzschilder 82 Stahlbänder und Zubehör 90 Stahlbandhalterungen 86/87 Straßennamenschilder 96/97 Streugutbehälter 102 V Verkehrs- und Beobachtungsspiegel 98/99 Verkehrsschutzgitter 116 Verkehrszeichen 2-77 W Wanderwegschilder 134/135 Warn- und Absperrgeräte Warnmarkierung für Fahrzeuge und Container 101 Warntafeln 101 Wasserschutzgebietschilder 81 Wegschranken 115 Winterdienstschilder 81 Z Zierpoller Zusatzschilder mit Sondertext 78/79

3 Symbole und Pictogramme Außer den Symbolen und Pictogrammen nach der StVO stehen weitere abgebildete Symbole zur Verfügung. Außerdem können wir jede von Ihnen gelieferte Vorlage übernehmen. RWBA-1 RWBA-2 RWBA-3 RWBA-5 RWBA-6 RWBA-7 RWBA-8 RWBA-9 RWBA-10 RWBA-11 Polizei Erste Hilfe Information Speisen/ Gasthaus Erfrischungen WC WC Damen WC Herren Behinderten-WC Hotel RWBA-12 RWBA-15 RWBA-21 Telefon Fußgängerüberführung Flughafen Rollstuhlfahrer Autobahn Informationsstelle Zentrum Krankenhaus Polizei Parkhaus Parkplatz Güterverkehrszentrum Park + Ride Flughafen Hafen/Fähre Bahnhof Auto im Reisezug Industriegebiet Campingplatz Stadion Freizeit Sportanlage P-1 P-2 P-3 P-4 P-5 P-6 P-7 P-8 P-9 P-10 Schwimmbad Hallenbad Baden verboten Hineinspringen Windsurfen Segeln verboten Sportplatz Tennisanlage Minigolfplatz Golfplatz P-11 P-12 P-13 P-14 P-15 P-16 P-20 P-21 P-22 P-23 Trimm-Dich Eisstadion Schlepplift Abfahrtspiste Langlaufloipe Post/Postamt Autofähre PKW mit Anhänger PKW mit Wohnwagen Wohnmobil P-24 P-25 P-26 P-27 P-28 P-29 P-30 P-31 P-32 P-33 PKW 2 Auffahrgefahr Licht ein/aus Motor abstellen Fußgängerbrücke P-34 P-35 P-36 P-38 P-39 P-40 Fußgängerunterführung Rolltreppe aufwärts Rolltreppe abwärts Aufzug P-41 P-42 P-43 P-44 Papierkorb benutzen Hunde an die Leine Parken+ Mitfahren Jugendherberge Burg/Ruine Aussichtspunkt Tierpark Kabinenbahn Sessellift Hotel-Route Zuordnung der Verkehrszeichen-Größen zu Geschwindigkeitsbereichen! (Nach 11. Verordnung zur Änderung der StVO gültig ab 1. Juli 1992) Größen 1 (70%) 2 (100%) 3 (125%) 3 (140%) Geschwindigkeitsbereich km/h 20 bis bis 100 über 100 Dreieck Seitenlänge in mm Quadrate in mm 420 x x x x 840 Rechtecke HxB in mm 420 x x x x x x 840 Zusatz- Höhe 1 HxB in mm 231 x x x 750 schilder Höhe 2 HxB in mm 315 x x x 750 Höhe 3 HxB in mm 420 x x x 750 Geschwindigkeitsbereich km/h 0 bis bis 80 über 80 Ronden ø in mm

4 Gefahrzeichen Nr. Zeichen Gefahrstelle Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts Kurve (links) Kurve (rechts) Doppelkurve (zunächst links) Doppelkurve (zunächst rechts) Gefälle Steigung Unebene Fahrbahn Schnee- oder Eisglätte Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz Steinschlag von rechts Steinschlag von links Splitt, Schotter Seitenwind von rechts Seitenwind von links 2 5

5 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL

6 Gefahrzeichen Nr. Zeichen Beidseitig verengte Fahrbahn Einseitig rechts verengte Fahrbahn Einseitig links verengte Fahrbahn Baustelle Stau Gegenverkehr Bewegliche Brücke Ufer Lichtzeichenanlage Fußgänger, Aufstellung rechts Fußgänger, Aufstellung links Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts Fußgängerüberweg, Aufstellung links Kinder, Aufstellung rechts Kinder, Aufstellung links Radfahrer kreuzen, Aufstellung rechts Radfahrer kreuzen, Aufstellung links Tiere, Aufstellung rechts Tiere, Aufstellung links Wildwechsel, Aufstellung rechts Wildwechsel, Aufstellung links 4 5

7 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 630 SL 900 SL

8 Gefahrzeichen Nr. Zeichen Flugbetrieb, Aufstellung rechts Flugbetrieb, Aufstellung links Kraftomnibusse Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken Unbeschrankter Bahnübergang Dreistreifige Bake, Aufstellung rechts Dreistreifige Bake, Aufstellung links Zweistreifige Bake, Aufstellung rechts Zweistreifige Bake, Aufstellung links Einstreifige Bake, Aufstellung rechts Einstreifige Bake, Aufstellung links Vorschriftzeichen Andreaskreuz Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Andreaskreuz mit Blitzpfeil Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! 6 5

9 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ SL 630 SL 900 SL SL 600 SL SL 630 SL 900 SL SL 600 SL / SL 900 SL SL 600 SL SL 900 SL SL 600 SL SL 900 SL SL 600 SL gekantet flach gekantet flach 6 7

10 Vorschriftzeichen Nr. Zeichen Vorfahrt gewähren! Halt! Vorfahrt gewähren! 208 Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! Vorgeschriebene Fahrtrichtung links Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts Vorgeschriebene Fahrtrichtung links und rechts Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts Kreisverkehr Einbahnstraße linksweisend Einbahnstraße rechtsweisend 8 5

11 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ 3 VZ 205 SL 630 SL 900 SL 1260 VZ SL 600 SL / SL 600 SL SL 600 SL SL 600 SL SL 900 SL , , , , SL 630 SL 900 SL

12 Vorschriftzeichen Nr. Zeichen Vorgeschriebene Vorbeifahrt links Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts Haltestelle Schulbusse einseitig Haltestelle Schulbusse doppelseitig 229 Taxenstand Sonderweg Radfahrer Sonderweg Reiter Sonderweg Fußgänger Gemeinsamer Fuß- und Radweg Getrennter Fuß- und Radweg Getrennter Fuß- und Radweg Beginn eines Fußgängerbereiches Beginn der Fahrradstraße 10 5

13 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ VZ B 750 VZ / B SL 600 SL B SL 600 SL B SL 600 SL VZ VZ

14 Vorschriftzeichen Nr. Zeichen a-50 Ende eines Fußgängerbereiches Ende der Fahrradstraße a-40 Beginn/Ende eines Fußgängerbereiches doppelseitig Beginn/Ende der Fahrradstraße doppelseitig 245 Linienomnibusse Verbot für Fahrzeuge aller Art Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschl. ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Verbot für Radfahrer Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas Verbot für Gespannfuhrwerke Verbot für Mofas Verbot für Reiter Verbot für Fußgänger Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge 12 5

15 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ 3 VZ B 750 VZ 244a VZ VZ 244a / B SL 600 SL VZ B 750 VZ VZ 253/ VZ 254/ VZ 256/-8/ VZ

16 Vorschriftzeichen Nr. Zeichen 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung Verbot der Einfahrt Schneeketten sind vorgeschrieben Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Wendeverbot Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand 14 5

17 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ B a B a VZ B 750 VZ VZ B /253/ B 420 B /258/ B 600 B

18 Vorschriftzeichen Nr. Zeichen * Zulässige Höchstgeschwindigkeit * Die Geschwindigkeitsvarianten für die Zeichen 274 und 278 werden mit folgenden Unternummern geführt: * Die Unternummern entsprechen nachstehenden - 50 = 05 (km) -53 = 30 (km) -56 = 60 (km) -59 = 090 (km) -62 = 120 (km) * Geschwindigkeitsangaben = 10 (km) -54 = 40 (km) -57 = 70 (km) -60 = 100 (km) -63 = 130 (km) - 52 = 20 (km) -55 = 50 (km) -58 = 80 (km) -61 = 110 (km) -62 = 120 (km) Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit doppelseitig Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit doppelseitig 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit Überholverbot für Kraftfahrzeuge alle Art Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschl. ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Perso * Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit *Unternummern siehe bei VZ

19 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ B a VZ / B 750 VZ / VZ / B 420 B 600 B B B 600 B 750 B /253/ /258/ B 600 B

20 Vorschriftzeichen Nr. Zeichen 279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t einschl. ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 282 Ende sämtlicher Streckenverbote Halteverbot Anfang Halteverbot Ende Halteverbot Mitte Halteverbot Eingeschränktes Halteverbot Anfang Eingeschränktes Halteverbot Ende Eingeschränktes Halteverbot Mitte Eingeschränktes Halteverbot Anfang eines eingeschränkten Halteverbotes für eine Zone Ende eines eingeschränkten Halteverbotes für eine Zone 18 5

21 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ B a B a B a /20/ B /20/ VZ B 750 VZ VZ

22 Vorschriftzeichen Nr. Zeichen Anfang/Ende eines eingeschränkten Halteverbotes für eine Zone doppelseitig Richtzeichen 301 Vorfahrt Vorfahrtstraße Ende der Vorfahrtstraße 308 Vorrangig vor dem Gegenverkehr Große Kreisstadt Radolfzell Lkr. Konstanz Ortstafel einseitig (Vorderseite) 20 5

23 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ 3 256/258/ B 600 B SL 1630 SL 1900 SL a VZ VZ /258/ B 600 B

24 Richtzeichen Nr. Zeichen Ortstafel einseitig (Rückseite) Ortstafel einseitig (Rückseite) Ortstafel doppelseitig (Rückseite) Ortstafel doppelseitig (Rückseite) Ortsteiltafel 1-zeilig Ortsteiltafel 2-zeilig Parkplatz Anfang Parkplatz Ende Parkplatz Parkplatz doppelseitig Parken auf Gehwegen Parken auf Gehwegen (Anfang) Parken auf Gehwegen (Ende) Parken auf Gehwegen (Mitte) 22 5

25 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ 3 256/258/ B 600 B /258/ B 600 B VZ VZ /52/

26 Richtzeichen Nr. Zeichen Parken auf Gehwegen Parken auf Gehwegen (Anfang) Parken auf Gehwegen (Ende) Parken auf Gehwegen (Mitte) Parken auf Gehwegen Parken auf Gehwegen (Anfang) Parken auf Gehwegen (Ende) Parken auf Gehwegen (Mitte) Parken auf Gehwegen Parken auf Gehwegen (Anfang) Parken auf Gehwegen (Ende) Parken auf Gehwegen (Mitte) Parken auf Gehwegen Parken auf Gehwegen (Anfang) Parken auf Gehwegen (Ende) Parken auf Gehwegen (Mitte) Parken auf Gehwegen Parken auf Gehwegen (Anfang) Parken auf Gehwegen (Ende) Parken auf Gehwegen (Mitte) Parken auf Gehwegen Parken auf Gehwegen (Anfang) Parken auf Gehwegen (Ende) Parken auf Gehwegen (Mitte) 24 5

27 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ /57/ /62/ /67/ /72/ /77/ /82/

28 Richtzeichen Nr. Zeichen Parken auf Gehwegen Parken auf Gehwegen (Anfang) Parken auf Gehwegen (Ende) Parken auf Gehwegen (Mitte) Parken und Reisen Wanderparkplatz Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs einseitig Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs einseitig Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs doppelseitig Tunnel Nothaltebucht Autobahn Kraftfahrstraße Ausfahrt von der Autobahn Ausfahrt von anderen Straßen Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen 26 5

29 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ /87/ VZ VZ VZ VZ /72/ VZ 327, VZ VZ Nach RWBA bzw. RWB 6 27

30 Richtzeichen Nr. Zeichen Ausfahrt von der Autobahn (Pfeilschild) Ausfahrt von anderen Straßen (Pfeilschild) Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen (Pfeilschild) Ende der Autobahn Ende der Kraftstraße Fußgängerüberweg Aufstellung rechts Fußgängerüberweg Aufstellung links Fußgängerüberweg doppelseitig 353 Einbahnstraße 354 Wasserschutzgebiet 28 5

31 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ 3 VZ VZ VZ VZ

32 Richtzeichen Nr. Zeichen Fußgängerunterführung Fußgängerunterführung Fußgängerüberführung Fußgängerüberführung Fußgängerunterführung doppelseitig Fußgängerüberführung doppelseitig 356 Verkehrshelfer Sackgasse Durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radverkehr Durchlässige Sackgasse für Fußgänger Fernsprecher Fernsprecher mit Zusatz SOS Erste Hilfe Pannenhilfe Fernsprecher mit Zusatz Notruf Fernsprecher mit Zusatz Notruf doppelseitig 30 5

33 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ /57/ /57/ /67/ VZ VZ

34 Richtzeichen Nr. Zeichen Tankstelle Polizei Autogas-Tankstelle Erdgas-Tankstelle 366 Zelt- und Wohnwagenplatz 367 Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle 368 Verkehrsfunksender Autobahnhotel Autobahngasthaus Autobahnkiosk 378 Toilette 32 5

35 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ /57/ /57/ /67/ / /77/

36 Richtzeichen Nr. Zeichen Richtgeschwindigkeit Richtgeschwindigkeit Ende der Richtgeschwindigkeit Ende der Richtgeschwindigkeit Ortshinweistafel 1-zeilig Ortshinweistafel 1-zeilig doppelseitig Ortshinweistafel 2-zeilig Ortshinweistafel 2-zeilig doppelseitig Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele Unterrichtstafel über Kriegsgräberstätten linksweisend Unterrichtstafel über Kriegsgräberstätten rechtsweisend Unterrichtstafel über Kriegsgräberstätten doppelseitig 34 5

37 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ /57/ /57/ VZ VZ VZ VZ /77/ VZ , VZ

38 Richtzeichen Nr. Zeichen Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahn Unterrichtungstafel über Flüsse Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t und Zugmaschinen nicht befahrbar Mautpflichtig nach dem Autobahnmautgesetz Mautpflichtige Strecke Zollstelle 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen Schild für Laternen Alu 1 mm Ring für Laternenpfähle Folie selbstklebend Nummernschild für Bundesstraßen Nummernschild für Autobahnen nach RWBA Knotenpunkt für Autobahnen nach RWBA Nummernschild für Europastraßen 36 5

39 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ 3 VZ VZ VZ VZ 391 VZ B VZ VZ VZ VZ 405 VZ 406 VZ

40 Richtzeichen Nr. Zeichen Wegweiser auf Bundesstraßen einseitig linksweisend Wegweiser auf Bundesstraßen einseitig rechtsweisend Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung einseitig linksweisend Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung einseitig rechtsweisend Schilder mit Alu-C/R Profilrahmen ein- oder doppelseitig. Preise auf Anfrage Wegweiser auf Bundesstraßen doppelseitig Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung doppelseitig 38 5

41 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 2 mm 3 mm Alform Alform Profil 1 Profil 2 reflektierend Folie Typ 2 2 mm 3 mm Alform Alform Profil 1 Profil 2 reflektierend Folie Typ 3 2 mm 3 mm Alform Profil 1 Alform Profil

42 Richtzeichen Nr. Zeichen Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung einseitig linksweisend Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung einseitig rechtsweisend Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung doppelseitig Wegweiser für Lastkraftwagen einseitig linksweisend Wegweiser für Lastkraftwagen einseitig rechtsweisend Wegweiser für Lastkraftwagen doppelseitig Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern, einseitig linksweisend Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern, einseitig rechtsweisend Wegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, einseitig linksweisend Wegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, einseitig rechtsweisend Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern doppelseitig Wegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung doppelseitig 40 5

43 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ RWBA RWBA RWBA

44 Richtzeichen Nr. Zeichen Wegweiser zur Autobahn, einseitig linksweisend Wegweiser zur Autobahn, einseitig rechtsweisend Wegweiser zu innerörtlichen Zielen, einseitig linksweisend Wegweiser zu innerörtlichen Zielen, einseitig rechtsweisend Wegweiser zur Autobahn doppelseitig Wegweiser zu innerörtlichen Zielen doppelseitig 42 5

45 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 2 mm 3 mm Alform Alform Profil 1 Profil 2 reflektierend Folie Typ 2 2 mm 3 mm Alform Alform Profil 1 Profil 2 reflektierend Folie Typ 3 2 mm 3 mm Alform Profil 1 Alform Profil

46 Richtzeichen Nr. Zeichen 434 Wegweisertafel Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen Wegweiser innerorts auf sonstigen Straßen 437 Straßennamenschild weiß/schwarz Straßennamenschild blau/weiß Straßennamenschild grün/weiß Vorwegweisertafel Vorwegweisertafel Kreisverkehr Gegliederte Vorwegweisertafel 440 Vorwegweiser zur Autobahn Vorwegweiser für Fahrradfahrer linksweisend Vorwegweiser für Fahrradfahrer rechtsweisend Vorwegweiser für Fahrradfahrer geradeausweisend 44 5

47 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ 3 nach RWB nach RWB RWBA , nach RWB RWBA nach RWBA RWBA ,

48 Richtzeichen Nr. Zeichen Vorwegweiser für Lastkraftwagen linksweisend Vorwegweiser für Lastkraftwagen rechtsweisend Vorwegweiser für Lastkraftwagen geradeausweisend Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern linksweisend Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern rechtsweisend Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern geradeausweisend Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung linksweisend Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung rechtsweisend Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung geradeausweisend Ankündigungstafel auf Autobahnen Ankündigungstafel auf Autobahnen 449 Vorwegweiser auf Autobahn Ankündigungsbake (dreistreifig) Ankündigungsbake (zweistreifig) Ankündigungsbake (einstreifig) 46 5

49 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ , , , nach RWBA RWBA nach RWBA RWBA ,

50 Richtzeichen Nr. Zeichen 453 Entfernungstafel auf Autobahnen Umleitungswegweiser linksweisend Umleitungswegweiser rechtsweisend Umleitungswegweiser doppelseitig Nummerierte Umleitung linksweisend Nummerierte Umleitung rechtsweisend Nummerierte Umleitung geradeausweisend Nummerierte Umleitung links vorbei Nummerierte Umleitung rechts vorbei Nummerierte Umleitung hier links Nummerierte Umleitung hier rechts Umleitungsankündigung Ende der Umleitung Umleitungsankündigung linksweisend Umleitungsankündigung rechtsweisend 48 5

51 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ 3 nach RWBA RWBA VZ , VZ , , VZ VZ nach RUB 6 49

52 Richtzeichen Nr. Zeichen Bedarfsumleitung linksweisend Bedarfsumleitung rechtsweisend Bedarfsumleitung hier links Bedarfsumleitung hier rechts Bedarfsumleitung links vorbei Bedarfsumleitung rechts vorbei Bedarfsumleitung geradeaus weisend 466 Bedarfsumleitungstafel 467 Umlenkungspfeil Schwierige Verkehrsführung Schwierige Verkehrsführung 50 5

53 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , nach RUB nach RWVZ

54 Verkehrslenkungstafeln Nr. Zeichen kurze Verschwenkung ohne Gegenverkehr kurze Verschwenkung ohne Gegenverkehr kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr Einengungstafel Darstellung ohne Gegenverkehr Einengungstafel Darstellung ohne Gegenverkehr Einengungstafel Darstellung ohne Gegenverkehr Einengungstafel Darstellung ohne Gegenverkehr Einengungstafel Darstellung mit Gegenverkehr Einengungstafel Darstellung mit Gegenverkehr Aufweitungstafel Darstellung ohne Gegenverkehr Aufweitungstafel Darstellung ohne Gegenverkehr Aufweitungstafel Darstellung mit Gegenverkehr Aufweitungstafel Darstellung mit Gegenverkehr 52 5

55 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ , , , , , ,

56 Verkehrseinrichtungen Nr. Zeichen 600 Absperrschranke mit senkrechten Schraffen einseitig Absperrschranke mit senkrechten Schraffen doppelseitig Leitbake linksweisend Leitbake rechtsweisend Leitbake doppelseitig VS RS Leitbake doppelseitig VS RS Leitplatte linksweisend Leitplatte rechtsweisend Rundleitsäule rechtsweisend Preise siehe Seite 100 Rundleitsäule Querschnitt 605 Leitplatte rechts- und linksweisend 54 5

57 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ 3 VZ VZ VZ VZ VZ VZ VZ VZ VZ VZ VZ VZ , , VZ VZ

58 Verkehrseinrichtungen Nr. Zeichen Leitkegel Richtungstafel in Kurven linksweisend 625 Richtungstafel in Kurven rechtsweisend Brückenleitmal linksweisend Brückenleitmal rechtsweisend Brückenleitmal gerade Brückenleitmal gebogen 720 Grünpfeil 56 5

59 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ Höhe 500 mm 750 mm , , , ,00 133,00 135,00 35,00 135,00 196, , ,00 35, , , , ,00 246,00 135,00 35,00 135,00 484, , ,00 35, , , , ,00 133,00 135,00 35,00 135,00 196, , ,00 35, , , , ,00 246,00 135,00 35,00 135,00 484, , ,00 35,00 VZ VZ VZ VZ VZ VZ VZ VZ , lfd. m , lfd. m Profil

60 Zusatzzeichen Nr. Zeichen Richtungsangaben durch Pfeile linksweisend Richtungsangaben durch Pfeile rechtsweisend Richtung der Gefahrstelle linksweisend Richtung der Gefahrstelle rechtsweisend Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen linksweisend Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen rechtsweisend beide Richtungen zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile beide Richtungen zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile Radfahrer kreuzen von rechts nach links Radfahrer im Gegenverkehr Länge einer Verbotsstrecke auf... m Länge einer Verbotsstrecke auf... km 58 5

61 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ

62 Zusatzzeichen Nr. Zeichen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Verlauf der Vorfahrt an Kreuzungen oder Einmündungen Entfernungsangabe nach... m Entfernungsangabe nach... km Entfernungsangabe Halt nach... m 60 5

63 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ

64 Zusatzzeichen Nr. Zeichen Reißverschluss erst in 200 m Ende in... m Ölspur Rauch Rollsplitt Baustellenausfahrt Straßenschäden Verschmutzte Fahrbahn Unfallgefahr Krötenwanderung Staugefahr Eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume Gefahr unerwarteter Glatteisbildung Vorfahrt geändert 62 5

65 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ

66 Zusatzzeichen Nr. Zeichen Verkehrsführung geändert Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen Wintersport erlaubt Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen Information Rollende Landstraße Anfang Ende Radfahrer absteigen keine Mofas Grüne Welle bei... km bei Rot hier halten Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen Kategorie B Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen Kategorie C 64 5

67 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ

68 Zusatzzeichen Nr. Zeichen Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr.... frei Bewohner mit Parkausweis Nr.... frei Anlieger frei Radfahrer und Anlieger frei Anlieger oder Parken frei Radfahrer frei Mofas frei Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei Personenkraftwagen frei Pkw mit Anhänger frei Lkw frei Lkw mit Anhänger frei 66 5

69 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ

70 Zusatzzeichen Nr. Zeichen Kraftomnibusse frei Schienenbahn frei Straßenbahn frei Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können und dürfen, frei Taxi frei Linienverkehr frei Einsatzfahrzeuge frei Krankenfahrzeuge frei Lieferverkehr frei Landwirtschaftlicher Verkehr frei Forstwirtschaftlicher Verkehr frei Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei Mofas frei Betriebs- und Versorgungsdienst frei Baustellenfahrzeuge frei Fährbenutzer frei 68 5

71 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ

72 Zusatzzeichen Nr. Zeichen bis Baustelle frei Anlieger bis Baustelle frei Zufahrt bis... frei 1031 Freistellung vom Verkehrsverbot nach 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt Zeitliche Beschränkung Zeitliche Beschränkung Parkscheibe 2 Stunden Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden Zeitliche Beschränkung werktags 70 5

73 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ

74 Zusatzzeichen Nr. Zeichen werktags h Mo-Fr, h Di, Do, Fr, h Schulbus (tageszeitliche Benutzung) werktags , h 6-22 h an Sonn- und Feiertagen Parken Samstag und Sonntag erlaubt Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr.... Nur Bewohner mit Parkausweis Nr nur Mofas nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas nur Personenkraftwagen nur Pkw mit Anhänger nur Kfz mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausg. Pkw und Kraftomnibusse nur Lastkraftwagen mit Anhänger nur Sattelkraftfahrzeuge nur Kraftomnibusse nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge nur Schienenbahn 72 5

75 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ , , , , ,00 133,00 135,00 35,00 135,00 196, , ,00 35, , , , ,00 246,00 135,00 35,00 135,00 484, , ,00 35, , , , ,00 133,00 135,00 35,00 135,00 196, , ,00 35, , , , ,00 246,00 135,00 35,00 135,00 484, , ,00 35, ,

76 Zusatzzeichen Nr. Zeichen nur Wohnmobile nur Straßenbahnen nur Kfz und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen nur militärische Kettenfahrzeuge Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden nur Lkw, Kraftomnibusse und Pkw mit Anhänger Taxi... Taxen Streckenverbot für den Transport gefährlicher Güter auf Straßen Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdener Ladung nur mit Parkschein gebührenpflichtig Gewichtsangabe (7,5 t) bei Nässe 74 5

77 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ , ,

78 Zusatzzeichen Nr. Zeichen Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen schlechter Fahrbahnrand auf dem Seitenstreifen Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt Durchgangsverkehr Gefahrzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen Streugut auch Fahrräder und Mofas Leerschilder ohne Text Grund weiß, Rand schwarz Beschriftung Sondertext pro Buchstabe 3,00 Symbole StVO/RWB pro Stück 15,

79 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ ,

80 Zusatzschilder mit Sondertext Nr. ZS 1 ZS 2 ZS 3 ZS 4 Kein Winterdienst Eingeschränkter Winterdienst Neuer Fahrbahnbelag Markierung fehlt Kein Winterdienst Eingeschränkter Winterdienst Neuer Fahrbahnbelag Markierung fehlt ZS 5 ZS 6 ZS 7 Schulweg kreuzt Ende der Ausbaustrecke Spurrinnen Schulweg kreuzt Ende der Ausbaustrecke Spurrinnen ZS 8 Hier gilt die StVO Hier gilt die StVO ZS 9 ZS 10 ZS 11 Keine Wendemöglichkeit Auf der gesamten Wendefläche Bei Rot bis an die Haltelinie vorfahren Keine Wendemöglichkeit Auf der gesamten Wendefläche Bei Rot bis an die Haltelinie vorfahren ZS 12 ZS 13 Windbruch Schneebruch Windbruch Schneebruch ZS 14 ZS Motor abstellen Umwelt schützen Radarkontrolle Motor abstellen Umwelt schützen 78 5

81 Maße in mm reflektierend Folie Typ 1 reflektierend Folie Typ 2 reflektierend Folie Typ

82 Brandschutzschilder nach DIN 4066 Nr. Maße in mm 2 mm 3 mm ZS 16 ZS G ,80 98,80 G Rettungswege für die Feuerwehr freihalten ZS 17 Feuerwehrzufahrt ZS 18 Brandschutzzone ZS G ,70 62,70 42,60 48,80 ZS ,70 62,70 Feuerwehrzufahrt Brandschutzzone ZS 19 Feuerwehrzufahrt Altusried Feuerwehrzufahrt ZS K Deckplatte G ,70 77,70 G ,00 260,00 29,70 2-,70 38,70 3-,70 ZS 20 ZS ZS G ,70 62,70 G ZS ,70 62,70 Feuerwehrzufahrt H Hydrantenschild W W Deckplatte G Preise auf Anfrage S ,7 16,7 Wasseranschlußschild A Wasser 1,6 0,5 Hausanschlußschild W Deckplatte G Preise 29,70auf Anfrage 2-,70 38,70 3-,

83 Sonderschilder Nr. Maße in mm 2 mm 3 mm G T o l l w u t! Gefährdeter Bezirk G G G lackiert Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut 11, Abs. 3 (BGS.Bl.24/70) Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut 11, Abs. 3 (BGS.Bl.24/70) UW 050 UW reflektierend Wasserschutzgebiet gemäß Ländererlaß verschiedener Bundesländer Naturschutzgebiet gemäß Ländererlaß verschiedener Bundesländer Landschaftsschutzgebiet gemäß Ländererlaß verschiedener Bundesländer UW 050 UW SL lackiert K K K lackiert lackiert K Deckplatte Gottesdienst- Hinweisschilder Gottesdienst- Hinweisschilder K K St. Jakobus K K lackiert lackiert lackiert lackiert Deckplatte Zusatzschild einzeilig bzw. zweizeilig Deckplatte für Uhrzeitänderung W Kein Winterdienst Dieser Weg wird bei Schnee- u. Eisglätte nicht geräumt und bestreut. Begehen auf eigene Gefahr. Bürgermeisteramt Winterdienstschild W Dieser Weg wird nicht geräumt und nicht bestreut Benutzung auf eigene Gefahr Winterdienstschild W W Deckplatte lackiert UW 070 UW 080 UW 90 UW lackiert Liebe Gäste! Dieser Platz ist ein Idyll, vorausgesetzt, hier liegt kein Müll. Denn Umweltsünder sein, will keiner! Drum wirf den Müll hier in die Eimer. Danke. UW UW Müllfreie Zone Beispiel geben 81

84 Sonderschilder Nr. Maße in mm lackiert 2 mm GS GS GS GS Textänderungen möglich, Mehrpreis auf Anfrage. GS GS G G Textänderungen möglich, Mehrpreis auf Anfrage. GS G G Textänderungen möglich, Mehrpreis auf Anfrage. GS G G G GS GS wegen uns G G G GS G G G

85 Friedhofschilder Nr. Maße in mm lackiert 2 mm F101 Öffnungszeiten: März bis September von 7 00 bis Uhr Oktober bis Februar von 7 30 bis Uhr Im Friedhof ist nicht gestattet: a) zu rauchen. b) Wege mit Fahrzeugen zu befahren. c) Grabhügel zu betreten. d) Druckschriften zu verteilen. e) Waren oder gewerbliche Leistungen anzubieten. f) Abraum außerhalb der vorgesehenen Plätze abzulegen. g) Grabschmuck von fremden Gräbern zu entfernen. h) das Mitführen von Tieren. Gemeindeverwaltung F103 Ordnungsvorschriften Die Friedhöfe sind während der festgesetzten Zeiten für den Besuch geöffnet. Die Besuchszeiten sind: von 7 Uhr bis 20 Uhr vom und von 8 Uhr bis 17 Uhr vom Die Besucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener und unter deren Verantwortung betreten. Innerhalb der Friedhöfe ist verboten: Das Rauchen und Lärmen. Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht besondere Genehmigung von der Friedhofsverwaltung erteilt ist. Der Aufenthalt zum Zwecke des Zuschauens bei Beerdigungsfeierlichkeiten für alle nicht zum Trauergefolge im weiteren Sinne Gehörenden. Das Verteilen von Druckschriften ohne Genehmigung. Das Feilbieten von Waren aller Art sowie das Anbieten gewerblicher Dienste. Das Übeersteigen der Einfriedung, das Beschädigen oder Beschmutzen der Denksteine, Bänke, Baulichkeiten und der gärtnerischen Anlagen sowie das Ablegen von Abraum außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze. Das Abreißen oder Mitnehmen von Blumen, Pflanzen, Sträuchern, Erde und sonstigen Gegenständen. Die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als zu Zwecken der Grabpflege. Das Mitführen von Tieren. Das Mitführen von Fahrrädern. Das unbefugte Betreten der Friedhofs-, sowie der Leichenhalle. Stadtverwaltung KF Textänderungen möglich, Mehrpreis auf Anfrage. F104 Friedhofsordnung 1) Der Besuch des Friedhofs ist auf die Tageszeit beschränkt. 2) Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu benehmen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. 3) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung von Erwachsenen und unter deren Verantwortung betreten. 4) Die Genehmigung für die Aufstellung von Grabsteinen und Einfassungen ist bei der Gemeindeverwaltung einzuholen. 5) Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmäler können auf Kosten des Verpflichteten von der Gemeindeverwaltung entfernt werden. 6) Alle Grabstätten müssen in einer des Friedhofs würdigen Weise gärtnerisch angelegt und unterhalten werden. Innerhalb des Friedhofs ist verboten: 1) Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren. 2) Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Genehmigung der Verwaltung vorliegt. 3) Das Verursachen von Lärm. 4) Das Feilbieten von Waren aller Art, sowie das Anbieten gewerblicher Dienste. 6) Das Ablegen von Abraum außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze. 7) Das Spielen von Kindern. 8) Die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als der Grabpflege. F105 Friedhofsordnung 1. Der Besuch des Friedhofs ist auf die Tageszeit beschränkt. 2. Das Betragen soll der Würde des Ortes angemessen sein. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Kinder unter 8 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener den Friedhof betreten. 3. Die Begräbnisstätten, die angrenzenden Wege und die Randstreifen sind in sauberem Zustand zu halten. 4. Für die Aufstellung eines Grabsteines oder Denkmals und das Anbringen von Grabsteinen, ist die Genehmigung der Verwaltung einzuholen. 5. Nicht gestattet ist: a) Das Mitbringen von Tieren. b) Das Rauchen, Lärmen und jegliches ungebührliche Verhalten. c) Das Verkaufen von Waren, Blumen und Kränzen. d) Das Beschädigen und Beschreiben der Denkmäler und Grabkreuze. e) Das Betreten der Grabhügel. f) Das Entfernen von Pflanzen und Grabschmuck durch Unbefugte. 6. Friedhofsabfälle aller Art sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzulagern. Nicht mehr zu verwendende Grabsteine sind zu entfernen. Zuwiderhandlungen werden geahndet. KF G ,00 260,00 G ,00 260,00 Textänderungen möglich, Mehrpreis auf Anfrage. Stadtverwaltung Stadtverwaltung F107 Friedhofsordnung 1. Der Besuch des Friedhofs ist auf die Tageszeit beschränkt. Besuchstage und Zeiten können jedoch besonderen Erfordernissen entsprechend festgesetzt werden. 2. Das Betragen muß ein anständiges und der Würde des Ortes angemessenes sein. Den Anordnungen der Beauftragten der Gemeinde ist jederzeit Folge zu leisten. Kinder unter 6 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener und unter deren Verantwortung betreten. 3. Das auf den Wegen zwischen den Grabhügeln wachsende Unkraut ist von den Angehörigen zu entfernen und die Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand zu halten. 4. Für die Aufstellung eines Grabsteines oder Denkmals, sowie für Grabeinfassungen ist die Genehmigung der Gemeindeverwaltung einzuholen. 5. Wasserentnahme an den Abgabestellen ist nur mittels Gießkannen oder Eimern, nicht jedoch durch Anschluß eines Schlauches gestattet. 6. Es ist verboten: a) Das Mitbringen von Tieren. b) Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Handfahrzeuge, soweit nicht besondere Genehmigung erteilt ist. c) Das Rauchen und Lärmen und jedes ungebührliche Verhalten. d) Das Feilbieten von Waren, Blumen und Kränzen. e) Das Beschädigen und Beschreiben der Denkmäler und Grabkreuze. f) Das Betreten der Grabhügel und Anlagen, sowie das Wegnehmen von Pflanzen und Grabschmuck. g) Das Ein- und Aussteigen über die Friedhofsmauer (Umzäunung). h) Das Auswerfen von abhängigem Material über die Friedhofsmauer (Umzäunung) oder das Ablegen von solchen an nicht hierzu bestimmten Plätzen, sowie Verunreinigungen aller Art. Zuwiderhandlungen werden polizeilich bestraft. Schadenersatzforderungen bleiben in jedem Falle vorbehalten. Stadtverwaltung F108 Friedhofsordnung 1. Der Besuch des Friedhofs ist auf die Tageszeit beschränkt. Besuchstage und Zeiten können jedoch besonderen Erfordernissen entsprechend festgesetzt werden. 2. Das Betragen muß ein anständiges und der Würde des Ortes angemessenes sein. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals (Totengräber) ist jederzeit Folge zu leisten. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener und unter deren Verantwortung betreten. 3. Das auf den Wegen zwischen den Grabhügeln wachsende Gras ist von den Angehörigen zu entfernen und die Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand zu halten. 4. Für die Aufstellung eines Grabsteines oder Denkmals, sowie für Grabeinfassungen ist die Genehmigung des Bürgermeisters einzuholen. 5. Wasserentnahme an den Abgabestellen ist nur mittels Gießkannen oder Eimern, nicht jedoch durch Anschluß eines Schlauches gestattet. 6. Es ist verboten: a) Das Mitbringen von Tieren. b) Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht besondere Genehmigung dazu erteilt ist. c) Der Aufenthalt unbeteiligter Personen bei Beerdigungen. d) Das Rauchen und Lärmen und jedes ungebührliche Verhalten. e) Das Feilbieten von Waren, Blumen und Kränzen. f) Das Beschädigen und Beschreiben der Denkmäler und Grabkreuze. g) Das Betreten der Grabhügel und Anlagen, sowie das Wegnehmen von Pflanzen und Grabschmuck. h) Das Ein- und Aussteigen über die Friedhofsmauer (Umzäunung). i) Das Auswerfen von abhängigem Material über die Friedhofsmauer (Umzäunung) oder das Ablegen von solchen an nicht hierzu bestimmten Plätzen, sowie Verunreinigungen aller Art. j) Die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als der Grabpflege. Zuwiderhandlungen werden polizeilich bestraft. Der Bürgermeister KF G ,50 111,10 G ,50??,00 Textänderungen möglich, Mehrpreis auf Anfrage. 83

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