Bildungsberatung und Förderung nach dem Garantiefonds Hochschule

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1 gefördert vom Bildungsberatung und Förderung nach dem Garantiefonds Heiner Terborg, Koordinierung Bildungsberatung,

2 1. Geschichte des Garantiefonds und Verknüpfung zur Otto Benecke Stiftung e.v. 2. Aufgaben und Tätigkeiten der Bildungsberatung 3. Fördermöglichkeiten und Förderkriterien

3 1. Geschichte und Verknüpfung zur Otto Benecke Stiftung e.v. 1972: In Kraft setzen einer eigenständigen Verwaltungsvorschrift Garantiefonds Hochschulbereich mit Aufgabenzuweisung an die Otto Benecke Stiftung e.v. (OBS) Beratung und Förderung (Sprachkurse und studienvorbereitende Maßnahmen) der Zielgruppen Aussiedler und Asylberechtigte bis 35 Jahre durch die Otto Benecke Stiftung e.v. (OBS) 1973: als Folge des Putsches in Chile Förderung von Asylbewerbern (wegen der Kosten nur vorübergehend)

4 1974: Neufassung der Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL GF H) mit Förderung von Studierenden (überwiegend Aufstockung zum BAföG) 1978: Akademikerprogramm des BMJFG als Ergänzung des Garantiefonds 1980: Ausweitung des Personenkreises durch Kontingentflüchtlinge aus Vietnam 80er Jahre: OBS entwickelt angesichts zahlreicher Flüchtlinge neue Verfahren zur Anerkennung/Verwertbarkeit mitgebrachter Vorbildungsnachweise (Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung, Asylberechtigtenabiturprüfung)

5 1985: Neuauflage des Akademikerprogramms durch das BMBW (für Personen ab 30 Jahre) 90er Jahre: Höchstalter des Personenkreises RL GF H wird von 35 auf 30 Jahre reduziert. Sonderlehrgänge werden für Kontingentflüchtlinge aus Ländern der UdSSR geöffnet. 2000er Jahre: Rückgang der Spätaussiedlerzuwanderung und Stellenabbau bei der Bildungsberatung : Zunahme der Anerkennung von Flüchtlingen nach Asylgesetz und 60.1 AufenthG. Außerdem Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen in Kontingenten.

6 2009: Überleitung der Bildungsberatung von der OBS zu einzelnen Trägern der JMD an gleichen Standorten. Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Bildungsberatung bei der BAG KJS in Düsseldorf 2010/2011: Entwicklung eines neuen GF H Kurssystems (Sprachkurse) mit zunächst ca. 20 Standorten (zuvor 5). 2011/2012: Die Bildungsberatung verfügt über 20 feste Beratungsbüros und rund 100 mobile Beratungsstandorte. Jährlich werden mehr als 4000 Personen in rund Einzelberatungen unterstützt.

7 2. Aufgaben und Tätigkeiten der Bildungsberatung Die Bildungsberatung Garantiefonds unterstützt junge Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der gesellschaftlichen Eingliederung insbesondere beim Erwerb der Hochschulreife, bei der Aufnahme oder Fortsetzung eines Hochschulstudiums bzw. einer akademischen Laufbahn.

8 Zu den Tätigkeiten und Aufgaben gehören unter anderem: Neigungen und Wünsche der Ratsuchenden (in Bezug auf Bildung und Beruf) identifizieren Das gemeinsame Definieren von Ausbildungs- und/oder Berufszielen Vorbildung, Berufserfahrung und sonstige Kenntnisse feststellen und auf deren Verwertbarkeit für die gewünschte Erwerbstätigkeit und/oder Ausbildung prüfen Sprachkenntnisse (Deutsch) prüfen, Tests durchführen und auswerten

9 Bewertungen und Anerkennungsverfahren für Vorbildungen (z.b. bei ZAB, Landesbehörden und -ministerien, n) soweit erforderlich veranlassen und begleiten und Ergebnisse prüfen Persönliche Verhältnisse, die familiäre und finanzielle Situation sowie Abhängigkeiten identifizieren, Grad der Mobilität feststellen Gemeinsam einen individuellen Bildungsplan erstellen, Zwischenziele formulieren Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten darstellen und Bewerber/innen bei Anträgen und im Verfahren unterstützen

10 Ratsuchende auf Bewerbungsverfahren (schulische Maßnahmen, Hochschulstudium, Praktika, Akademische Erwerbstätigkeit) vorbereiten und in den Verfahren unterstützend begleiten Vor, während, zwischen und nach Bildungsmaßnahmen individuell begleiten und beraten (auch Mut machen ) Geeignete Bildungsmaßnahmen (z.b. HZB-Kurse, Sprachkurse, n und Studienangebote, Akademikermaßnahmen, etc.) identifizieren und auf Eignung für das Förderprogramm GF H prüfen und die Informationen an die Koordinierungsstelle Bildungsberatung weiter reichen, die sie OBS und allen Bildungsberatern GF H zugänglich macht.

11 Die individuelle Eignung von Antragsteller/innen und das Erfüllen der Voraussetzungen für die Förderung nach den RL GF H feststellen. Fristwahrung sichern (die Förderung beginnt mit der Festlegung des individuellen Ausbildungsplans durch Antragsteller/in und Bildungsberatung ) In Zweifelsfällen Begründungen für den Förderausschuss bei der Koordinierungsstelle formulieren. Mitteilung über individuelle Zulassung zum Bildungsplan und zu einzelnen Fördermaßnahmen an die OBS weiter reichen. Förderunterlagen prüfen. Gutscheine für Sprachkurse anfordern. Mitteilungen über Ausbildungsverlauf verfassen.

12 Information der relevanten Akteure über Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten im Garantiefonds Hochschulbereich Mitarbeit und Initiierung von Netzwerken/Arbeitskreisen Kontaktpflege zu n, Bildungsanbietern und Anerkennungsstellen sowie zu den relevanten Landesbehörden und ministerien Mitarbeit in Arbeitsgruppen der bundesweiten Bildungsberatung (z.b. den Themenbereichen Bildungsberatung für Migranten, Spracherwerb und konzepte, Formularwesen GF H, Förderprogramme) und/oder im Garantiefonds-Förderausschuss

13 Ausbildungsverläufe in geförderten Sprachkursen und HZB- Lehrgängen für die Koordinierungsstelle dokumentieren. Bildungsmaßnahmen auf deren Effizienz (z.b. Dauer und Abschlussquoten) prüfen..

14

15

16 Quote Prüfungsteilnahme in GF H geförderten Sprachkursen

17 Quote erfolgreicher Abschluss unter Prüfungsteilnehmer/innen SKe

18 Quote erfolgreiche Abschlussprüfung in Abiturkursen (Sonderlehrgänge)

19 3. Fördermöglichkeiten und kriterien Förderung/Stipendium Die Ausbildungskosten und Stipendien nach den RL-GF-H werden durch den Förderbereich GF H der Otto Benecke Stiftung e.v. gezahlt. Zu den Leistungen gehören im Einzelnen: Kursgebühren (schulische Maßnahmen wie Sprachkurse, deren Kosten nicht von den Bundesländern getragen werden)

20 Lebensunterhalt (wenn Unterkunft bei Eltern nicht möglich) 346,48 Unterkunftskosten bis max. 178,79 Eingliederungspauschale 25,56 Lernmittelpauschale 5,11 Fahrtkosten Kosten des Sonderbedarfs (KV, Übers., Begl., Anerk., ) Notwendiger Nachhilfeunterricht bis zu 153,39

21 Maßnahmen - Sprachkurse Deutsch mit Abschluss auf dem Niveau C1 GER - Notwendige Prüfungsgebühren (z.b. TestDaF, DSH, Gleichwertigkeitsprüfung ) - Kurse zur Vorbereitung auf die Gleichwertigkeits- bzw. Defizitprüfung für Ärzte - für Studienbewerber/innen notwendige Englischkurse (Bachelor- u. Masterstudium)

22 - Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife - Asylberechtigtenabiturkurse (zur Zeit nicht angeboten) - Studienkollegs - Maßnahmen für Akademiker wie im Programm AQUA der OBS - Akademische Praktika

23 Aufenthaltsstatus - Asylberechtigte ( 16a GG) - Zuwanderer mit Status nach 23 AufenthG (z.b. Jüdische Immigranten) - Sog. GFK-Flüchtlinge nach 60.1 bzw AufenthG - Spätaussiedler und miteingereiste Angehörige

24 Aufenthaltsdauer - Antragstellung bei einer Bildungsberatungsstelle GF H innerhalb von 24 Monaten nach Einreise (mündlich oder online oder schriftlich) - Bei Asylberechtigten: innerhalb von 12 Monaten nach Anerkennung als Asylberechtigte/r - Förderung endet 60 Monate nach Einreise

25 Förderdauer Für die Dauer der mit der Bildungsberatung GF H im Bildungsplan abgestimmten Ausbildungsmaßnahmen aber längstens bis zu 30 Monate Teilnahme an Integrationskursen wird auf die Förderdauer der GF H geeigneten Maßnahmen angerechnet Alter Die Antragstellung in einer Bildungsberatungsstelle muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgen. Der Antrag gilt in diesem Sinne als gestellt, wenn Bildungsberatung und Antragsteller/in einen gemäß RL-GF-H förderfähigen Bildungsplan gemeinsam entwickelt haben.

26 Eignung und Vorbildung Bildungsziel und Bildungsplan müssen den RL-GF-H entsprechen Feststellung der Kriterien und der Eignung der Bewerber/in erfolgt durch eine/n Bildungsberater/in GF H Für die Teilnahme an den gegenwärtig existierenden förderbaren Bildungsmaßnahmen (sog. Anschlussmaßnahmen ) muss im Herkunftsland der Antragsteller/in mindestens die Versetzung in die letzte im Herkunftsland zur Hochschulreife führenden Klasse nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.

27 In den letzten drei Jahren waren jährlich mehr als 1000 Zuwanderinnen und Zuwanderer in der Förderung des Garantiefonds. Pro Jahr werden zwischen 400 und 500 Bewerber/innen neu für die Förderung zugelassen.

28 Status der in 2011 neu geförderten Personen

29 Links zur Bildungsberatung Garantiefonds, zu den Adressen der einzelnen Beratungsstellen und zu den Formularen (Anmeldung zur Beratung und/oder Förderung) schule und/oder Link zur Online-Anmeldung

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! gefördert vom

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