MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF. 3 2 Nr. 83 Ende September 2016

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1 MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 83 Ende September 2016 Seniorenausflug, 23. September 2016

2 Seniorenausflug der Gemeinde Nusshof ins schöne Appenzell Am 23. September 2016 war es wieder soweit und die Nusshöfer Seniorinnen und Senioren begaben sich auf ihren alljährlichen Seniorenausflug. Wie immer wusste keiner der Mitreisenden, was das Ziel der Reise ist. So wurden wir von Nusshof via Rheinfelden - Eiken Bözbergautobahn Zürich Nordring Winterthur St. Gallen Teufen, von unserem ausserordentlich kompetenten Chauffeur Remo Camponovo der Firma Sägesser Reisen -, nach Gais zum Berggasthaus Hoher Hirschberg chauffiert. Eine grossartige Rundsicht zum Alpstein und zu den Gipfeln des Vorarlberggebiets haben wir genossen. D.h. teils zeigten sich die Berge, teils lagen sie in dichtem Nebel. Das feine Mittagessen mit Dessert und den schönen Blick auf den Säntis oder den Hohen Kasten entschädigten uns für die etwas neblige Wetterlage. Nach diesem schönen Aufenthalt auf dem Hohen Hirschberg, ging unsere Reise weiter ins Dorf Appenzell. Dort bekamen wir durch eine eindrückliche Führung, interessante Informationen über das Appenzell. Wir spazierten durch die Hauptgasse mit ihren schmucken, farbenfrohen Häusern zum Landsgemeindeplatz. Historische Gebäude mit hübschen Malereien sind ausführlich erklärt worden. Fragen von der Urzeit (1513 Aufnahme in die Eidgenossenschaft) bis zur Einführung des Frauenstimmrechts wurden kompetent beantwortet. Eine Quizfrage wurde durch die Dorfführerin an uns gestellt, als sie fragte wie hoch der Turm der reformierten Kirche sei. Die Auflösung, 42 Meter. Darauf wurde in der Runde gerätselt, wie der Turm ausgemessen worden sein soll. Es wurde dabei behauptet, dass sich dafür 42 Appenzeller, übereinander auf die Schulter gestanden sind um dieses Resultat bestätigen zu können! Nach dem kurzweiligen Rundgang sollen sich Einige, zur Belohnung, an einem `Quöllfrisch` gütlich getan haben. Dabei wurde folgender Witz in Appenzöllerdütsch erzählt: z`appezell sig emol en Pur vermisst worde. Er sig schints bim Erdbeeri abläse ab em Leiterli gheit. Noch drüü Tag isch er denn wieder für echo im Baselbiet im e Birchermüesli. Am späten Nachmittag war die Rückfahrt geplant. Via Urnäsch Schwägalp Wattwil Reichenburg entlang des Zürichsees Zürich Westring mit dem Zobenhalt in Brugg kamen wir an den Ausgangsort zurück. Wir nahmen viele Eindrücke mit und durften uns in einem - für viele Mitreisende- unbekannten, geschichtsträchtigen Ort aufhalten. Bis zum nächsten Mal, wir freuen uns darauf , Paul Richener

3 Aus dem Wahlbüro Resultate der kommunalen Wahlen vom 25. September 2016 Wahl 2 Sozialhilfebehördenmitglieder Sonia Poles Nathalie Zimmermann 49 Stimmen 48 Stimmen Resultate der eidgenössischen Abstimmungen vom 25. September Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» 26 Ja 46 Nein 2. Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» 32 Ja 45 Nein 3. Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) 45 Ja 27 Nein Aus der Gemeindekanzlei Todesfall Dorli Grolimund-Waibel, verstorben am Wir entbieten den Angehörigen unser herzliches Beileid. Information zur Umstrukturierung MATTEN Parzelle Nr. 318 & 319 Ab 2017 werden diese Grundstücke als Extensiv genutzte Wiesen bewirtschaftet. Die Arbeiten zur Arrondierung beginnen im Herbst Der Eigentümer

4 Fundgegenstand Auf der Gemeindeverwaltung wurde dieser Schlüssel abgegeben: Nächste Grünabfuhr Montag, 3. Oktober 2016

5 Aufgebot zum Nachschiesskurs 2016 Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahre 2016 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit den Befehl einzurücken: Samstag, 19. November 2016, Schiessanlage Lachmatt in Pratteln, Uhr und Uhr Amt für Militär und Bevölkerungsschutz BL, Kreiskommando, 4410 Liestal KINDERBETREUUNG NACH MASS - INDIVIDUELL UND PROFESSIONELL Suchen Sie eine Tagesbetreuung für Ihr Kind, oder wären Sie bereit, als Tageseltern ein Kind bei sich aufzunehmen? Dann zögern Sie nicht - melden Sie sich bei uns! Der Verein Tagesfamilien Oberes Baselbiet (VTOB) vermittelt, regelt und beaufsichtigt Betreuungsplätze in Tagesfamilien für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu 15 Jahren. Wir ermöglichen den Eltern, ihre Kinder bedürfnisgerecht und zu einem sozial abgestuften Tarif, betreuen zu lassen. Unser Verein gewährleistet mit seiner Infrastruktur und seinen qualifizierten Vermittlerinnen qualitativ einwandfreie Betreuungsverhältnisse und sichert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Wir kümmern uns um die administrativen, finanziellen und rechtlichen Belange. Als Arbeitgeber bietet der VTOB den Tageseltern ein geordnetes Arbeitsverhältnis sowie fachliche Aus- und Weiterbildung, Begleitung und Beratung. Unsere Geschäftsstelle an der Rathausstrass 49 in Liestal ist jeweils vormittags (ausser Donnerstag) zwischen 9.00h und 11.00h für Sie geöffnet oder nimmt Ihren Anruf gerne entgegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder via Tel

6 Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kwag, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden. Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen: 1. Gemäss 20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind bewilligungspflichtig. 2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht. 3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar. 4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist. 5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden. Amt für Wald beider Basel

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