OBERÖSTERREICHISCHER KAMERADSCHAFTSBUND Ordensstatut Durchführungsbestimmungen Mai 2006

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1 Die Beiratsversammlung des OÖKB hat in seiner Sitzung am 21. April 2006 mit Wirkung vom 31. Mai 2006 folgendes Ordensstatut beschlossen. Personenbezogene Bezeichnungen gelten jeweils auch in weiblicher Form. Abschnitt A Antragsverfahren Art und Form der Antragstellung 1) Anträge auf die Verleihung von Auszeichnungen sind, so ferne sie nicht von der Landesleitung selbst gestellt werden, unter Verwendung des hierfür aufgelegten Formblattes (EDV-Datei) auf schriftlichen oder elektronischen Weg einzubringen. 2) Auszeichnungsanträge sind bis spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Verleihungstermin dem OÖKB- Landesbüro zu übermitteln. Antragsteller Ordensanträge können gestellt werden: 1) Von den Obleute der SV/OG für ihre Mitglieder aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. 2) Von den Obleute der SV/OG für ihre Vorstandsmitglieder. 3) Durch die Bezirksobmänner für die Obleute der SV/OG ihres Bezirkes aufgrund von Beschlüssen der Bezirksleitung. 4) Durch die Bezirksobmänner für Mitglieder ihres Bezirkes, wenn sich solche über ihre Ortsgruppe hinaus um den Bezirk verdient gemacht haben, aufgrund von Beschlüssen der Bezirksleitung. 5) Durch den Bezirksobmann für die Mitglieder der Bezirksleitung. 6) Durch die Vizepräsidenten für die Mitglieder ihres Viertels in Absprache mit dem Vorstand der SV/OG und der Bezirksleitung. 7) Durch den Präsidenten des OÖKB für alle Mitglieder des OÖKB. 8) Auszeichnungsanträge für den Präsidenten des OÖKB sind durch den OÖKB-Landesvorstand zu beschließen. Abschnitt B Vorlage 1.) Anträge auf die Verleihung von Verdienstauszeichnungen und Ehrenzeichen sind von den SV/OG über die zuständige Bezirksleitung (Genehmigung bzw. begründete Ablehnung) an die OÖKB-Landesleitung vorzulegen. 2.) Anträge der Bezirksleitung sind der OÖKB-Landesleitung direkt zu übermitteln. 3.) Anträge auf Verleihung von Zugehörigkeitsmedaillen, dem Kriegerinnerungskreuz sowie dem Reservistenschild sind nach Feststellung der Verleihungsvoraussetzungen durch den Vorstand der SV/OG direkt der OÖKB-Landesleitung vorzulegen. Abschnitt C Antragsverfahren Nach Vorliegen eines Verleihungsantrags hat die OÖKB-Landesleitung die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen zum OÖKB-Ordensstatut zu überprüfen. Antragsstellung SV/OG a) SV/OG haben beim Verleihungsantrag die Bestimmungen d Durchführungsbestimmungen zum OÖKB-Ordensstatut zugrunde zu legen. b) Bei Anträgen auf Verleihung von Verdienstauszeichnungen oder Ehrenzeichen hat die zuständige Bezirksleitung zu überprüfen und befürwortet oder nicht befürwortet (mit Begründung) an die OÖKB-Landesleitung zur Bearbeitung weiterzuleiten. c.) Der OÖKB-Präsident entscheidet nach eventueller Rücksprache mit der OÖKB-Ordenstatut _Durchführung.doc

2 jeweiligen Bezirksleitung über Stattgabe oder Ablehnung des Verleihungsantrages. Im Fall einer Ablehnung ist gegebenenfalls auch mit den regional zuständigen OÖKB-Landesvorstandsmitgliedern Rücksprache zu halten. Vorhergehende Auszeichnungen c) Zwischen der Verleihung der Verdienstmedaille Bronze, Silber und Gold sollte jeweils, wenn nicht besondere Umstände dagegen sprechen, ein Zeitraum von 3 Jahren liegen. Bei allen höheren Verdienstauszeichnungen sollte der Abstand 4 Jahre betragen. d) Zwischen der Verleihung eines Ordens seitens der ÖKB-Bundesleitung und einer OÖKB-Verdienstauszeichnung sollte mindestens 1 Jahr Abstand sein. Überspringen von Auszeichnungen e) Das Überspringen einer Ordensstufe ist nur in begründeten Fällen möglich. Ein diesbezüglicher Antrag ist vorneweg mit der zuständigen Bezirksleitung bzw. bei Bedarf mit der Landesleitung abzusprechen. Prüfung - Ausschließung f) Durch geeignete Erhebungen der antragstellenden SV/OG bzw. Bezirksleitung ist zu prüfen, ob Umstände vorliegen, welche die Würdigkeit des Auszuzeichnenden in Frage stellen können; insbesondere hinsichtlich allfälliger Vorstrafen oder Straffolgen. Formblatt 3-fache Ausfertigung g) Die Anträge sind unter Verwendung des vom OÖKB aufgelegten Formblattes (siehe Datei) in dreifacher Ausfertigung zu stellen, wobei die Erstausfertigung im Wege der Bezirksleitung an die Landesleitung ergeht, die Zweitausfertigung bei der Bezirksleitung abzulegen ist und die Drittausfertigung bei der Ortsgruppe verbleibt. Im Verleihungsantrag sind die Auszeichnungsgründe kurz und klar nach den für die einzelnen Ordensstufen vorgesehenen Kriterien anzuführen; siehe Abschnitt E h) Für die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen an Angehörige von OÖKB- Partnern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens u.a. Personen gemäß OÖKB-Ordensstatut sind die für die ÖKB-Mitglieder und von international gleichwertigen Vereinen gültigen Verleihungsgrundsätze analog anzuwenden. Sind diese keine Mitglieder des ÖKB und von international gleichwertigen Vereinen, sind für sie grundsätzlich die unter 2 Abs. A, lit. K angeführten Bestimmungen maßgebend. Abschnitt D Verleihung Die Verleihung von Auszeichnungen obliegt dem OÖKB-Präsidenten. Gegebenenfalls kann der OÖKB-Präsident die Ordensüberreichung an den Ordensantragsteller delegieren. Abschnitt E Zuerkennung von Orden 1) Verdienstauszeichnungen Die entsprechende Ordensstufe ist dem Geschlecht entsprechend festzulegen; d.h. für weibliche Mitglieder die Verdienstmedaille Bronze, Silber und Gold mit weißroter Damenschleife. a) Verdienstmedaille Bronze am weißroten Band (VDM Bronze) oder mit weißroter Damenschleife: geehrt werden, die sich durch aktive Mitarbeit in SV/OG bewährt oder in einer einmaligen Sonderverwendung überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben. b) Verdienstmedaille Silber am weiß-roten Band (VDM Silber) oder weiß-roter Damenschleife: geehrt werden, die sich durch mehrjährige OÖKB-Ordenstatut _Durchführung.doc

3 vorbildliche Mitarbeit in SV/OG verdient oder in einer Sonderverwendung besonders bewährt haben. c) Verdienstmedaille Gold am weiß-roten Band (VDM Gold) oder weiß-roter Damenschleife: geehrt werden, die sich langjährige durch besonders vorbildliche, aktive Mitarbeit in verschiedenen Situationen besonders bewährt haben und durch ihre bewiesene Verlässlichkeit allen Kameraden zum Vorbild werden. d) Landesverdienstkreuz Bronze (LVK Bronze): geehrte werden, die sich durch jahrzehntelange aktive und vorbildliche Mitarbeit oder durch ihre Tätigkeit als bewährter Funktionär in der Ortsgruppe, um den OOKB verdient gemacht haben. e)landesverdienstkreuz Silber (LVK Silber): geehrt werden, die sich durch mehrjährige aktive Funktionärstätigkeit auf Orts- und Bezirksebene um den OÖKB besondere f) Landesverdienstkreuz Gold (LVK Gold): geehrt werden, die sich durch langjährige, besonders aktive Funktionärstätigkeit auf Orts- und Bezirksebene vorbildliche Verdienste um den OOKB erworben haben. g) Landesehrenkreuz mit Schwertern Silber (LEK mit Schwertern Silber): geehrt werden, die sich als Funktionäre über Jahrzehnte um den OÖKB vorbildliche h) Landesehrenkreuz mit Schwertern in Gold (LEK mit Schwertern Gold): Diese Ordensstufe ist für Personen vorgesehen, die als langjährige Obleute von SV/OG oder als Funktionäre höherer Ebene durch ihre erfolgreiche Tätigkeit als vorbildlich zu qualifizieren sind und sich außerordentliche Verdienste um den OÖKB erworben haben. i) Landesehrenzeichen Silber (LEZ Silber) Dieses Ehrenzeichen ist für Obleute von SV/OG vorgesehen, wenn diese sich jahrelang um die Führung und den Ausbau von SV/OG verdient gemacht haben und durch ihre Leistungen dem Ansehen des OÖKB wesentlich dienten. Dieser Orden kann auch Funktionären höherer Ebenen verliehen werden, wenn diese in ihrer Funktion langjährig durch besonders erfolgreiche Tätigkeit besondere Verdienste erworben haben. j) Landesehrenzeichen Gold (LEZ Gold) Dieses Ehrenzeichen ist für Obleute von SV/OG vorgesehen, wenn diese sich jahrzehntelang um die Führung und den Ausbau von SV/OG verdient gemacht haben und durch ihre Leistungen dem Ansehen des OÖKB wesentlich dienten. Dieser Orden kann auch Funktionären höherer Ebenen verliehen werden, wenn diese in ihrer Funktion langjährig durch außerordentlich erfolgreiche Tätigkeit hervorragende Verdienste erworben haben. k) Landesehrenzeichen Gold am Bande Dieses Ehrenzeichen ist für langjährige Funktionäre (Obleute von SV/OG, Bezirksobleute, Mitglieder des OÖKB- Landesvorstandes) und besondere Förderer des OÖKB vorgesehen, welche sich um die Wertegemeinschaft des OÖKB hervorragende 2) Dienstauszeichnungen a) Das Kriegserinnerungskreuz 1939/45 mit Schwertern am rot-weiß-roten Band Dieser Orden kann verliehen werden: - an alle Soldaten, die am 2. Weltkrieg teilnahmen OÖKB-Ordenstatut _Durchführung.doc

4 - an Personen, die im 2. Weltkrieg in den öffentlichen Hilfsorganisationen oder der Wehrmacht dienten - Verleihungsgrundlage ist der Nachweis der seinerzeitigen Zugehörigkeit (sowie Soldbuch, Entlassungsschein oder Fotos zu einer dieser ehemaligen Institutionen). b) Der Reservistenschild - Dieser ist zur Verleihung an jene Mitglieder vorgesehen, die als Präsenzdiener oder Frau im Ausbildungsdienst im 2. Österreichischen Bundesheer gedient haben und den Dienst ehrenhaft beendet haben. Die Dauer der Dienstzeit spielt für die Verleihung keine Rolle. 3) Zugehörigkeitsmedaillen Die Zugehörigkeitsmedaille kann an langjährig aktive Mitglieder des OÖKB verliehen werden. Grundlage für die Berechnung der Ordensstufe ist: a) das Eintrittsjahr in den Kameradschaftsbund bzw. SV/OG b) bei Übertritt das Eintrittsjahr in den vorhergehenden Kameradschaftsbund bzw. vergleichbaren Verein; national oder international; siehe OÖKB- Ordensstatut. c) für Weltkriegsteilnehmer der Tag der Einberufung in die bewaffnete Macht Abschnitt F Verleihung Die Überreichung der OÖKB- Auszeichnung und der Verleihungsurkunde obliegt dem OÖKB-Präsidenten. Aus praktischen Gründen wird der OÖKB- Präsident die Ordensüberreichung an den Ordensantragsteller bzw. den OÖKB- Höchstan-wesenden unter Beiziehung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens übertragen. Die Überreichung der Auszeichnung soll nach Möglichkeit innerhalb eines angemessen Zeitraumes nach dem Beschluss der Verleihung erfolgen. Abschnitt G Kleinanfertigungen Bei der Ausfolgung der Auszeichnung ist dem Auszuzeichnenden auch eine Kleinanfertigung (Miniatur) auszuhändigen, sofern diese vom Antragssteller angefordert wurde. Abschnitt H Kosten - Preise Die Kosten für die Auszeichnung, die Verleihungsurkunde und den Versand bzw. die Zustellung werden durch den OÖKB- Landesvorstand beschlossen und jährlich als OÖKB-Preisliste mit der Jahresaussendung den SV/OG und Bezirken übermittelt. Abschnitt I Schlussbestimmungen SV/OG und Bezirksleitungen haben bei Verleihungsanträgen für Auszeichnungen diese Durchführungsbestimmungen einzuhalten. Für den Oberösterreichischen Kameradschaftsbund OÖKB-Präsident Ing. MMag. Günther J. Rozenits Oberst des Generalstabsdienstes Die Vizepräsidenten Franz Renzl Johann Puchner, Vizeleutnant Alfred Reichl, Oberst in Ruhe Michael Burgstaller OÖKB-Landesschriftführer Franz Prandstätter, Vizeleutnant OÖKB-Landeskassier Harald John Linz, am 31. Mai 2006 OÖKB-Ordenstatut _Durchführung.doc

5 TRAGEBESTIMMUNGEN für Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen (Auszug) 1. Auszeichnungen a) Mit der Annahme einer Auszeichnung ist der Ausgezeichnete angehalten, diese bei gegebenem Anlass zu tragen. b) Das Tragen von Auszeichnungen aller Art regelt das Österreichische Abzeichengesetz 1960 i.d.j.g.f. c) Kriegsauszeichnungen des Zweiten Weltkrieges dürfen nur ohne Hakenkreuz getragen werden. 2. Rangordnung der Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen (auszugsweise): a) Auszeichnungen, Ehren- und Verdienstzeichen der Republik Österreich b) Auszeichnungen und Dienstzeichen des Österreichischen Bundesheeres c) Auszeichnungen, Ehren- und Verdienstzeichen der Österreichischen Bundesländer d) Kriegs- und Tapferkeitsauszeichnungen beider Weltkriege e) Auszeichnungen des ÖKB, des Bundesverbandes, der Landesverbände f) Kirchliche Auszeichnungen g) Auszeichnungen des Feuerwehrverbandes h) Auszeichnungen des Österreichischen Schwarzen Kreuzes i) Auszeichnungen des Roten Kreuzes j) Ausländische Orden und Auszeichnungen b) Als Volldekoration (Ordensoriginale) Medaillen werden, nach ihrem Rang geordnet, die Medaillenbänder von links nach rechts einander überlappend, oberhalb der linken Brusttasche befestigt. c) Steckorden: Wurden Steckorden in mehreren Stufen verliehen, wird nur die jeweils höchste Stufe angelegt. Steckorden der Republik Österreich, der Bundesländer und des Zweiten Weltkrieges (ausgenommen das Deutsche Kreuz in Gold und in Silber) werden an der linken unteren Brustseite, die ranghöchste an obersten Stelle, die anderen darunter, nebeneinander Die Kriegsauszeichnungen, Deutsches Kreuz in Gold und in Silber, sowie die Steckorden des ÖKB, OÖKB usw. werden auf der rechten Brustseite, die ranghöchste an oberster Stelle, die anderen darunter, nebeneinander Die Nahkampfspangen und Frontflugspangen des Zweiten Weltkrieges werden über der Mitte der Medaillenreihe befestigt. d) Halsorden: Diese werden an einem Band unter dem Hemdkragen, jedoch über der Krawatte so befestigt, dass die Auszeichnung auf dem Krawattenknoten liegt. Es wird jeweils nur ein Halsorden e) Von den unter Pkt. 2. (Rangordnung der Auszeichnungen) a. bis j. angeführten Auszeichnungen ist die jeweils höchste anzulegen. 3. Trageweise der Auszeichnungen a) Als ein- und mehrreihige Ordenspange, in der alle Auszeichnungen, nach ihrem Rang geordnet, als Ordensbändchen auf Filzunterlage angebracht sind. Die Ordensspange wird 2 cm oberhalb der linken Brusttasche qetragen. Zur Ordensspange können höchstens drei Steckorden zusätzlich angelegt werden. OÖKB-Ordenstatut _Durchführung.doc

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