CI-SYSTEM GLASELEMENT F100 TAGESLICHT ZUM WOHLFÜHLEN. Customized Intelligence Dem Kunden dienen als Programm

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1 Customized Intelligence Dem Kunden dienen als Programm CI-SYSTEM GLASELEMENT F100 TAGESLICHT ZUM WOHLFÜHLEN

2 GLASKLAR IM VORTEIL Das LAMILUX CI-System Glaselement F100 kombiniert energieeffizienten Tageslichteinfall, komfortable natürliche Be- und Entlüftung sowie Licht- und Wärmeeintrag dosierende Verschattungseinrichtungen. Mit diesem Oberlicht bietet LAMILUX Tageslicht zum Wohlfühlen. Neben den positiven Eigenschaften für die Energieeffizienz und das Raumklima bestehen für Dachdecker auch handfeste, praktische Vorteile: Das Element ist sehr schnell und einfach zu montieren, da es bereits auf dem Aufsatzkranz vormontiert auf der Baustelle angeliefert wird und sofort für die Flachdachmontage zur Verfügung steht. Eine hochwertige Verarbeitung, viele Verglasungsvarianten (2- und 3-fach Isolierverglasungen) mit hohem Lichtdurchlass und sehr geringe Ug-Werte sowie eine herausragende, geprüfte Luft- und Schlagregendichtheit sind die Markenzeichen des LAMILUX CI-System Glaselement F100. Darüber hinaus ist die Integration von LAMILUX Komfortsteuerungen für die Lüftungsfunktion und den Sonnenschutz möglich. Die LAMILUX CI-Philosophie Der Kundennutzen allein definiert unsere Existenzberechtigung und steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Dies erfordert Einssein, Identität und Übereinstimmung von Kundennutzen und Unternehmensausrichtung. Diese Leitgedanken unseres unternehmerischen Agierens und des täglich gelebten Verhältnisses zu unseren Kunden beschreibt LAMILUX mit der Firmenphilosophie: Customized Intelligence dem Kunden dienen als Programm: Dies bedeutet für uns Spitzenleistungen und Leistungsführerschaft in allen für den Kunden relevanten Bereichen, insbesondere als: Qualitätsführer - den höchsten Nutzen für den Kunden Innovationsführer - technologisch die Nase vorn Serviceführer - schnell, unkompliziert, zuverlässig und freundlich Kompetenzführer - die beste technische und kaufmännische Beratung Problemlösungsführer - individuelle, maßgeschneiderte Lösungen Customized Intelligence Dem Kunden dienen als Programm 2

3 INHALT GLASKLARE VORTEILE SEITE 4 ENERGIEEFFIZIENZ - STABILITÄT - SICHERHEIT SEITE 7 ZUBEHÖR SEITE 8 VERGLASUNGEN SEITE 10 SONNENSCHUTZSYSTEME SEITE 11 PREISE FÜR GLASELEMENTE SEITE 13 3

4 CI-SYSTEM GLASELEMENT F100 GLASKLARE VORTEILE Customized Intelligence Dem Kunden dienen als Programm 4

5 NEU: glatter Übergang zwischen Verglasungen und Rahmenprofilen für einen ungehinderten Regenwasserablauf NEU: optimierter Einfassrahmen NEU: herausragende, geprüfte Luftdichtheit durch Ballondoppeldichtungen NEU: INNOVATIVES DESIGN Nicht sichtbar im Aufsatzkranz integrierte Antriebseinheiten ohne Dämmverluste! 5 Glaselement F100

6 CI-SYSTEM GLASELEMENT F100 SCHMUTZKANTE ADÉ Customized Intelligence Dem Kunden dienen als Programm 6

7 ENERGIEEFFIZIENZ STABILITÄT SICHERHEIT PLANEEBENER WASSERABLAUF Schmutzkanten adé: Durch das neu designte Rahmenprofil bietet der glatte Übergang zwischen Verglasung und Rahmenprofil Regenwasser einen ungehinderten Ablauf. VERGLASUNG BIS = 0,7 W/(m²K) Erhältlich mit 2- oder 3-fach-Isolierverglasung (optional ESG und wahlweise mit mattheller VSG-Folie) mit -Werten von 1,1 bis 0,7 W/m²K) LUFTDICHT KLASSE 4 EN Der Luftaustausch, der durch ein geschlossenes und verriegeltes Fenster oder eine Außentüre über die Fugen zwischen Flügel, Blendrahmen und Glasfalz erfolgt, ist definiert als Luftdurchlässigkeit. Dieser Luftaustausch ist die Folge einer am Fenster stattfindenden Luftdruckdifferenz zwischen innen und außen. Die Klassifizierung erfolgt bezogen auf die Gesamtfläche oder auf die Fugenlänge. SCHLAGREGENDICHT KLASSE E 1500 EN Schlagregendichtheit ist die Widerstandsfähigkeit, die ein geschlossenes und verriegeltes Fenster oder eine Außentür bei gegebener Windstärke, Regenmenge und Beanspruchungsdauer gegen das Eindringen von Wasser in das Innere des Gebäudes oder in Bereiche, die nicht nach außen entwässert werden können, bietet. DURCHSTURZSICHER NACH GS-BAU-18 Bei der Prüfung nach GS-BAU-18 wird ein Sturz einer Person auf den Prüfkörper, z. B durch Fehltritt beim Rückwärtslaufen, durch ein Fallgewicht aus einer definierten Höhe simuliert. EINFACHE MONTAGE Das Glaselement ist ab Werk auf dem Aufsatzkranz vormontiert. 7 Glaselement F100

8 CI-SYSTEM GLASELEMENT F100 ZUBEHÖR LAMILUX CI-SYSTEM GLASELEMENT F100 REFLECTIVE LAMILUX steigert die Lichttransmission von Tageslichtelementen um bis zu 50%. Das geschützte Prinzip: Auskleidung der Aufsatzkränze mit Aluminium-Reflektormaterial. Customized Intelligence Dem Kunden dienen als Programm 8

9 ZUBEHÖR FÜR LAMILUX CI-SYSTEM GLASELEMENT F100 LÜFTUNGSAGGREGATE ÖFFNER Kettenschubantrieb NEU: verdeckter Einbau im Aufsatzkranz integriert Spannung 230V Hubhöhe ab 80/80: 300 mm Kettenschubantrieb Spannung 24V / 230V Hubhöhe bis 80/150: 300 mm Hubhöhe ab 90/90: 500 mm abhängig von Elementgröße und Hub 24V: 1.113,- EUR 1.170,- EUR 230V: 1.144,- EUR 1.196,- EUR Komfortabler Dachausstieg Unentbehrlich für Wartungs- und Reparaturarbeiten auf dem Flachdach Öffnung von Hand (Hebelverschluss und Teleskopdämpfer) Ausstieg mit Federstiftverriegelung 774,- EUR Ausstieg mit abschließbarem Fenstergriff 796,- EUR Funkbedienung Ermöglicht ein komfortables Bedienen von Sonnenschutz und Lüftungsmotor weitere Optionen Wind- und Regenfühler Anschlagpunkt für persönliche Schutzausrüstung F100reflective - Reflektormaterial RWA für Treppenhäuser (24V) Hart-PVC-Anschlussschiene werkseitiger Bitumenanschluss mit LAMILUX- Klemmschiene wärmegedämmter Fussflansch Aufsatzkranz lieferbar in 40 cm hoher Pultdachgeometrie 5 geneigt (empfohlen bei Dächern unter 5 - Neigung) - bessere Selbstreinigung 9 Glaselement F100

10 DIE VERGLASUNGSVARIANTEN ALLE VERGLASUNGEN SIND DURCHSTURZSICHER GEMÄSS GS-BAU 18 2-FACH ISOLIERVERGLASUNG FLOAT 2-FACH ISOLIERVERGLASUNG FLOAT MIT MATTHELLER FOLIE ca. 1,1 W/(m²K) ca. 1,1 W/(m²K) ca. 35 db ca. 35 db ca. 76 % ca. 53 % ca. 63 % ca. 63 % 2-FACH ISOLIERVERGLASUNG ESG 2-FACH ISOLIERVERGLASUNG ESG MIT MATTHELLER FOLIE ca. 1,1 W/(m²K) ca. 1,1 W/(m²K) ca. 35 db ca. 35 db ca. 76 % ca. 53 % ca. 63 % ca. 63 % 3-FACH ISOLIERVERGLASUNG FLOAT 3-FACH ISOLIERVERGLASUNG FLOAT MIT MATTHELLER FOLIE ca. 0,7 W/(m²K) ca. 0,7 W/(m²K) ca. 36 db ca. 36 db ca. 69 % ca. 50 % ca. 50 % ca. 49 % 3-FACH ISOLIERVERGLASUNG ESG 3-FACH ISOLIERVERGLASUNG ESG MIT MATTHELLER FOLIE ca. 0,7 W/(m²K) ca. 0,7 W/(m²K) ca. 36 db ca. 36 db ca. 69 % ca. 50 % ca. 50 % ca. 49 % VORTEIL AUSSENSCHEIBE ESG VORTEIL MATTHELLE FOLIE VORTEIL 3-FACH VERGLASUNG ESG weist eine erhöhte Stoß- und Schlagfestigkeit auf. Im Bruchfall zerfällt das Glas in viele kleine Stücken ohne scharfe Kanten, wodurch sich die Verletzungsgefahr im Vergleich zu Floatglas reduziert. Der Einsatz von ESG empfiehlt sich, wenn beim versehentlichen Durchtreten der oberen Scheibe die Verletzungsgefahr minimiert werden soll. ESG ist stabiler gegen Witterungseinflüsse (z.b. Hagel). Durch opale ( matthelle ) Einfärbung der Verbundsicherheitsfolie kann eine direkte Blendwirkung vermieden werden. Im Vergleich zum Standardglas reduziert sich der Lichtdurchlass bei annähernd gleichbleibendem Energiedurchlass. Matthellen Folie empfiehlt sich bei Bauvorhaben, bei denen eine gleichmäßige Ausleuchtung erreicht werden soll und keine Blendwirkung erwünscht ist. Durch Einsatz einer 3-Scheiben-Verglasung wird ein besserer Wärmedurchgangswert ( -Wert = 0,7 W/m²K statt =1,1, W/m²K) erreicht. Der Einsatz von 3-Scheiben-Verglasung empfiehlt sich bei hohen Anforderungen in punkto Energieeffizienz. Customized Intelligence Dem Kunden dienen als Programm 10

11 SONNENSCHUTZSYSTEME NEU: VERGLASUNGSPAKET SHADOW SONNENSCHUTZ INNENLIEGEND an Unterseite des Aufsatzkranzes mit Sicherheitszugbändern SONNENSCHUTZ AUSSENLIEGEND optional mit semitransparenten Lamellen mehrere Farbtöne lieferbar nachträglich einbaubare Version mit integriertem Solarmodul - ohne externe Stromversorgung ESG-Verglasung inkl. innenliegendem Sonnenschutz mit semitransparente Lamellen an der Unterseite des Glaselementoberteils OKD Maß in cm Sonnenschutz innenliegend Sonnenschutz außenliegend Sonnenschutz außenliegend inkl. SOLARMODUL NEU: Verglasungspaket Shadow 2-fach Verglasung NEU: Verglasungspaket Shadow 3-fach Verglasung 60 / ,- EUR 1.817,- EUR ,- EUR 1 60 / ,- EUR 1.849,- EUR ,- EUR 1 60 / ,- EUR 1.907,- EUR ,- EUR 1 70 / ,- EUR 2.035,- EUR 2.409,- EUR 2.609,- EUR 2.880,- EUR 80 / ,- EUR 1.898,- EUR 2.316,- EUR 2.319,- EUR 2.507,- EUR 80 / ,- EUR 2.128,- EUR 2.563,- EUR 2.916,- EUR 3.295,- EUR 90 / ,- EUR 1.942,- EUR 2.365,- EUR 2.455,- EUR 2.690,- EUR 90 / ,- EUR 2.034,- EUR 2.462,- EUR 2.702,- EUR 3.014,- EUR 90 / ,- EUR 2.169,- EUR 2.612,- EUR 2.897,- EUR 3.283,- EUR 100 / ,- EUR 1.989,- EUR 2.414,- EUR 2.647,- EUR 2.948,- EUR 100 / ,- EUR 2.217,- EUR 2.660,- EUR 3.099,- EUR 3.561,- EUR 120 / ,- EUR 2.168,- EUR 2.612,- EUR 3.013,- EUR 3.461,- EUR 120 / ,- EUR 2.306,- EUR 2.758,- EUR 3.293,- EUR 3.852,- EUR 125 / ,- EUR 2.260,- EUR 3.122,- EUR 3.613,- EUR 140 / ,- EUR 2.350,- EUR 3.439,- EUR 4.053,- EUR 150 / ,- EUR 2.439,- EUR 3.646,- EUR 4.341,- EUR 1 Nicht in Kombination mit verdecktem Kettenschubantrieb lieferbar 11 Glaselement F100

12 Allgemeine Geschäftsbedingungen der LAMILUX Heinrich Strunz GmbH Richtpreis ohne Mehrwertsteuer - gültig: ab April unverbindliche Preisempfehlungen vorher erschienene Listen verlieren ihre Gültigkeit. I. Geltungsbereich - Allgemeines 1. Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit unserem Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware seitens des Kunden als vereinbart. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich,auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Sämtliche Lieferverträge, sonstige Vereinbarungen und Abweichungen von unseren Bedingungen werden für uns erst bindend, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen. 2. Unser Stillschweigen auf rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden bedeutet niemals Zustimmung. 3. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 4. Die Abtretung von gegen uns gerichteten Forderungen bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. 5. Sämtliche zur Erstellung von Angeboten übergebenen Unterlagen und Informationen, insbesondere Leistungsverzeichnisse, haben rein informativen Charakter und werden nur nach ausdrücklicher Erklärung unsererseits Vertragsbestandteil. 6. Soweit wir eine Werkleistung erbringen gilt die VOB/B in der jeweils geltenden Fassung mit den sich aus unseren Bedingungen ergebenden Änderungen. II. Montagebedingungen 1. Falls unsere Produkte nach dem Vertrag durch uns montiert werden, gilt die VOB/B und zusätzlich folgende Bedingungen: Schutzgerüste, Auffangnetze gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sind uns kostenlos zur Verfügung zu stellen. Entstehen uns zusätzliche Aufwendungen dadurch, dass der Kunde unzutreffend mitgeteilt hat, dass bauseits alle Voraussetzungen vorliegen und die Montageleistungen erbracht werden können, so ist der Kunde verpflichtet, diesen zusätzlichen Aufwand nach entsprechender Berechnung zu tragen. Durch wetterbedingte Unterbrechungen der Montage geraten wir nicht in Verzug. Technische Zeichnungen sind durch den Kunden schriftlich freizugeben. Vereinbarte Fristen laufen erst mit dem Zugang der Freigabe durch den Kunden. Die DIN gilt mit der Maßgabe, dass Aufmaßzeichnungen nur geschuldet werden, wenn die Leistung durch ein Aufmaß in Tabellenform nicht nachvollziehbar ist. 2. Der Kunde hat auf eigene Kosten und Gefahr dafür Sorge zu tragen, dass sein Bauvorhaben die erforderlichen bautechnischen und statischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Montage unserer Produkte im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften aufweist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, übernehmen wir dafür weder Gewähr noch Haftung. III. Angebot Vertragsschluss Angebotsunterlagen 1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, die für den Umfang der Leistung maßgeblich ist, oder durch Lieferung annehmen können. Nicht zu unseren Leistungen gehören die bauseitig zu schaffenden Montagevoraussetzungen. 2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. 3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Weiterhin bedarf deren Weitergabe an Dritte unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 4. Wirtschaftlichkeitsberechnungen und darin enthaltende Ertragsprognosen stellen lediglich Berechnungsbeispiele dar und sind unverbindlich. IV. Preise 1. Die im Kaufvertrag angegebenen Preise sind bei einer vereinbarten Lieferfrist bis zu 4 Monaten bindend. Die Preisberechnung erfolgt ausschließlich in EURO. 2. Bei einem Auftragswert von unter EUR 1.500,00.- werden Versand- und Verpackungskosten zum Selbstkostenpreis maximal jedoch in Höhe von 15% der Auftragswertes berechnet. Sonst verstehen sich die Preise im Inland (ausgenommen deutsche Inseln) frachtfrei Empfangsstation, für Auslandslieferungen frei deutsche Grenze. 3. Bei Rechnungsbeträgen unter EUR ,- akzeptieren wir keinen Sicherheitseinbehalt. Bei den genannten Rechnungsbeträgen erbringen wir Sicherheit nur, wenn der Kunde die Kosten hierfür trägt. V. Zahlungsbedingungen 1. Unsere Kaufpreise und Werkvergütungen sind fällig und zahlbar: a. bei Wartungs- und Montageleistungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto, b. bei Werkleistungen 30% der Auftragssumme bei Eingang unserer Auftragsbestätigung und 60% nach Anlieferung der zu liefernden Materialien. Abschlagsrechnungen sind fällig und zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 18 Tagen netto. Bei Inanspruchnahme der Prüfungsfrist von 2 Monaten für Schlussrechnungen hat die Zahlung netto zu erfolgen. Im Falle nicht erfolgten Abrufes ist die Forderung 4 Wochen nach dem vorgesehenen Liefertermin fällig. c. bei reinen Warenlieferungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Spätestens 30 Tage nach Erhalt der Lieferung kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. d. Diese Zahlungsvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt einer Deckungszusage durch unseren Kreditversicherer, bzw. der Gestellung einer Bankbürgschaft. 2. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegenüber unseren Forderungen bedarf unserer Zustimmung. 3. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen, Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel müssen notenbankfähig sein. Werden Wechsel nicht fristgerecht übergeben, kann sofortige Bezahlung verlangt werden. 4. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, entstehen insbesondere hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit Bedenken (fruchtlose Vollstreckungsmaßnahmen, Aufhebung der Warenkreditversicherung o. ä.), sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern bis - nach unserer Wahl - eine Vorauszahlung erfolgt oder für die Zahlung eine angemessene Sicherheit geleistet ist. Wird unserem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb angemessener Frist - in der Regel zwei Wochen - entsprochen, so sind wir ohne Setzung einer weiteren Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist das Geschäft für den Kunden ein Handelsgeschäft, so können wir bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen nach unserer Wahl entweder die unverzügliche Bezahlung aller fälligen oder noch nicht fälligen Ansprüche aus sämtlichen mit ihm bestehenden Verträgen oder Sicherheitsleistung wegen dieser Ansprüche verlangen. Wir sind berechtigt, die Erfüllung bis zur Bezahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. VI. Lieferzeit Gefahrübergang 1. Lieferzeitangaben erfolgen nur annähernd. Wir leisten für die Einhaltung keine Gewähr. 286 IV BGB gilt nicht: wir kommen nur in Verzug, wenn wir die Umstände, die zum Ausbleiben der Leistung führen, zu vertreten haben. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit oder des groben Verschuldens, ausgeschlossen. 2. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Mangel an Arbeitskräften usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen uns hergeleitet werden. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. 3. Lieferungen auch frei Baustelle oder frei Lager erfolgen auf Gefahr des Kunden, wobei eine für LKW mit Gesamtgewicht bis 38 t befahrbare Straße vorausgesetzt wird. Baustoffe und Bauteile müssen auf dem Baugelände ohne die Notwendigkeit von Zwischentransporten gelagert werden können. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor und entstehen uns Mehraufwendungen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 4. Die Gefahr geht mit Verladebeginn im Werk auf den Kunden über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch Montageleistungen schulden. Sofern das angefahrene Material nicht nur ebenerdig abgesetzt, sondern auf Wunsch des Kunden anderweitig an bzw. auf das Objekt verbracht werden soll, übernehmen wir keine Haftung für eventuell daraus entstehende Schäden. VII. Rücklieferung 1. Rücksendungen von Waren werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und müssen fracht- und verpackungsfrei erfolgen. Für nicht vereinbarte Rücksendungen übernehmen wir keine Haftung. Nach Prüfung der zurückgesandten Ware werden wir dem Kunden einen angemessenen Teil des Angebotspreises rückvergüten, höchstens jedoch 85 % des Angebotspreises. Für bereits bearbeitete Ware kommt eine Rückvergütung nicht in Betracht 2. Material, das auf Kundenwunsch gesondert gefertigt und konfektioniert wurde, ist von der Rücksendung und von der Rückvergütung ausgeschlossen. VIII. Gewährleistung - Sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, gilt: 1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind, unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen, andernfalls gilt der Liefergegenstand als gebilligt. Geringfügige Farbtonveränderungen - z.b. bedingt durch Umwelteinflüsse - gelten nicht als Mangel. Dies gilt ebenso für geringfügige Oberflächenveränderungen (Farbe, Form) sowie sonstige geringfügige Erscheinungsmängel am Material, die die Funktion nicht beeinträchtigen. 2. Bei frist- und ordnungsgemäß eingebrachten Bemängelungen, deren Berechtigung von uns anerkannt wurde, steht uns das Wahlrecht zwischen Nacherfüllung und Neulieferung zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Liegt der Lieferung ein Kaufvertrag zugrunde, bleibt das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, unberührt. 3. Wählt der Kunde nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch statt der Erfüllung wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz statt der Erfüllung, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, das uns zuzurechnen ist. 4. Bei Kaufverträgen beträgt die Haftung für Mängel grundsätzlich 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge erkennbarer Mängel nicht nachgekommen ist. Bei Werkleistungen an einem Bauwerk und bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist oder verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Haftung für Mängel 2 Jahre. Bei maschinellen, pneumatischen und elektrotechnischen/ elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Abs. 1 ein Jahr, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. 5. Schadensersatzansprüche gegen uns wegen auf einfache Fahrlässigkeit zurückgehender Mängel sind ausgeschlossen. 6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Für alle Geräte, die wir von Dritten beziehen, gilt die Werksgarantie des Herstellers. Die Gewährleistung dieser Teile wird auf Anfrage von uns zur Verfügung gestellt. 7. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 8. Die unsachgemäße Wartung oder Reinigung unserer Produkte kann zum Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen führen. Wir empfehlen deshalb dringend, unter der Internet-Adresse unsere Pflege- und Wartungshinweise zur Kenntnis zu nehmen. 9. Nicht bestimmungsgemäße Belastungen von Tageslichtelementen durch Emissionen von z.b. Fertigungsanlagen und oder -verfahren können erhöhten Verschleiß, Funktionsstörungen und Beschädigungen hervorrufen und begründen keine Gewährleistungsansprüche. IX. Haftungsfreistellung Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht vor der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten und liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der von uns gelieferten und vom Kunden eingesetzten Waren begrenzt. Selbstverständlich gewährleisten wir die einwandfreie Qualität unserer Produkte; Dies bezieht sich nicht auf Versuchsprodukte. X. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag vor. Leistet der Kunde Abschlagszahlungen nach 632a BGB geht das Eigentum an den bezahlten Teilen auf ihn über. In allen anderen Fällen geht bei Kaufleuten das Eigentum erst dann auf den Kunden über, wenn er die gesamten Verbindlichkeiten aus allen von uns vorgenommenen Leistungen und Lieferungen getilgt hat. Wird der Liefergegenstand durch den Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen nicht dem Kunden gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung ( 947, 948 BGB). 2. Der Kunde darf die von uns gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung und Sicherungsübereignung dieser Gegenstände sind dem Kunden ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. 3. Der Kunde tritt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung bzw. Einbau der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes. Wird der Liefergegenstand vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in der Höhe an uns ab, der dem Wert des Liefergegenstandes entspricht. Steht der Liefergegenstand im Miteigentum des Kunden so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert unseres Miteigentums entspricht. Die Abtretung umfasst auch Ansprüche des Kunden gegen seinen Kreditversicherer für den Fall, dass derabnehmer des Kunden seinerseits zahlungsunfähig wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf uns über. XI. Geheimhaltung 1. Sämtliche, dem Besteller übergebenen Unterlagen, Werkzeuge, Fertigungsmittel, Produkte, Teile, usw. dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auch nach Beendigung des jeweiligen Geschäftes streng vertraulich zu behandeln. 2. Der Besteller ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die weiteren Kunden des Bestellers sind entsprechend zu verpflichten. 3. Der Besteller verpflichtet sich, alle mit den vertraulich zu behandelnden Daten in Kontakt kommenden Mitarbeiter und andere Personen ihrerseits vertraglich zur Geheimhaltung zu verpflichten und diese Verpflichtung auf Anforderung nachzuweisen. XII. Erfüllungsort Gerichtsstand Rechtswahl 1. Erfüllungsort ist Rehau. 2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Hof/ Saale oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 3. Hat der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland, so gelten auch in diesem Falle deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand (Hof/ Saale). Stand: Januar 2013

13 PREISE GLASELEMENTE FÜR AUFSATZKRÄNZE OKD Maß in cm 60 / / / / / / / / / / / / / / / / 150 Float Ug=1,1 W/(m²K) 668,- EUR 772,- EUR 827,- EUR 897,- EUR 764,- EUR 1.057,- EUR 828,- EUR 940,- EUR 1.037,- EUR 930,- EUR 1.157,- EUR 1.133,- EUR 1.271,- EUR 1.185,- EUR 1.333,- EUR 1.433,- EUR Float Ug=1,1 W/(m²K) matthelle Folie 682,- EUR 794,- EUR 864,- EUR 935,- EUR 790,- EUR 1.113,- EUR 861,- EUR 1.001,- EUR 1.118,- EUR 994,- EUR 1.227,- EUR 1.225,- EUR 1.358,- EUR 1.262,- EUR 1.431,- EUR 1.578,- EUR ESG Ug=1,1 W/(m²K) 660,- EUR 754,- EUR 810,- EUR 899,- EUR 763,- EUR 1.070,- EUR 830,- EUR 950,- EUR 1.055,- EUR 938,- EUR 1.181,- EUR 1.158,- EUR 1.308,- EUR 1.217,- EUR 1.381,- EUR 1.492,- EUR ESG Ug=1,1 W/(m²K) matthelle Folie 674,- EUR 777,- EUR 854,- EUR 938,- EUR 789,- EUR 1.126,- EUR 864,- EUR 1.010,- EUR 1.136,- EUR 1.002,- EUR 1.251,- EUR 1.250,- EUR 1.396,- EUR 1.293,- EUR 1.479,- EUR 1.638,- EUR Float Ug=0,7 W/(m²K) 756,- EUR 889,- EUR 999,- EUR 1.102,- EUR 908,- EUR 1.340,- EUR 1.005,- EUR 1.173,- EUR 1.326,- EUR 1.157,- EUR 1.498,- EUR 1.465,- EUR 1.680,- EUR 1.547,- EUR 1.782,- EUR 1.940,- EUR Float Ug=0,7 W/(m²K) matthelle Folie 771,- EUR 912,- EUR 1.043,- EUR 1.140,- EUR 934,- EUR 1.396,- EUR 1.039,- EUR 1.237,- EUR 1.407,- EUR 1.221,- EUR 1.569,- EUR 1.557,- EUR 1.767,- EUR 1.624,- EUR 1.881,- EUR 2.086,- EUR ESG Ug=0,7 W/(m²K) 773,- EUR 922,- EUR 1.077,- EUR 1.170,- EUR 951,- EUR 1.449,- EUR 1.065,- EUR 1.262,- EUR 1.441,- EUR 1.239,- EUR 1.643,- EUR 1.606,- EUR 1.867,- EUR 1.708,- EUR 1.995,- EUR 2.187,- EUR ESG Ug=0,7 W/(m²K) matthelle Folie 787,- EUR 944,- EUR 1.120,- EUR 1.208,- EUR 978,- EUR 1.505,- EUR 1.098,- EUR 1.327,- EUR 1.522,- EUR 1.303,- EUR 1.713,- EUR 1.698,- EUR 1.954,- EUR 1.785,- EUR 2.094,- EUR 2.333,- EUR OKD Maß in cm GFK-Aufsatzkranz wärmegedämmt 15 cm GFK-Aufsatzkranz wärmegedämmt 30 cm GFK-Aufsatzkranz wärmegedämmt 40 cm GFK-Aufsatzkranz wärmegedämmt 50 cm GFK-Aufsatzkranz wärmegedämmt 5 geneigt 40 cm 60 / ,- EUR 316,- EUR 398,- EUR 494,- EUR 641,- EUR 60 / ,- EUR 366,- EUR 496,- EUR 561,- EUR 771,- EUR 60 / ,- EUR 462,- EUR 704,- EUR 901,- EUR 70 / ,- EUR 518,- EUR 702,- EUR 820,- EUR 1.010,- EUR 80 / ,- EUR 399,- EUR 530,- EUR 604,- EUR 834,- EUR 80 / ,- EUR 557,- EUR 745,- EUR 917,- EUR 1.121,- EUR 90 / ,- EUR 462,- EUR 585,- EUR 691,- EUR 901,- EUR 90 / ,- EUR 551,- EUR 682,- EUR 802,- EUR 1.008,- EUR 90 / ,- EUR 1.115,- EUR 100 / ,- EUR 522,- EUR 687,- EUR 792,- EUR 1035,- EUR 100 / ,- EUR 624,- EUR 858,- EUR 997,- EUR 1.210,- EUR 120 / ,- EUR 607,- EUR 824,- EUR 952,- EUR 1.150,- EUR 120 / ,- EUR 680,- EUR 863,- EUR 1.079,- EUR 1.298,- EUR 125 / ,- EUR 624,- EUR 881,- EUR 993,- EUR 1.212,- EUR 140 / ,- EUR 913,- EUR 1.124,- EUR 1.338,- EUR 150 / ,- EUR 768,- EUR 973,- EUR 1.206,- EUR 1.423,- EUR 13 Glaselement F100

14 Hier scannen und mehr zu LAMILUX Tageslichtsystemen erfahren! LICHTKUPPEL F100 GLASELEMENT F LICHTBAND B LICHTBAND S LICHTWAND SANIERUNG GLASARCHITEKTUR PR 60 RAUCH- UND WÄRME- ABZUGSANLAGEN GEBÄUDESTEUERUNGEN PHOTOVOLTAIK ZULUFTGERÄTE FASERVERSTÄRKTE KUNSTSTOFFE Die in diesem Prospekt aufgeführten technischen Daten entsprechen dem aktuellen Stand bei Drucklegung und können sich ändern. Unsere technischen Angaben beziehen sich auf Berechnungen, Lieferantenangaben oder wurden im Rahmen einer Prüfung von einem unabhängigen Prüfinstitut nach den jeweils gültigen Normen ermittelt. Die Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten für unsere Kunststoffverglasungen erfolgte nach der Methode der finiten Elemente mit Referenzwerten nach DIN EN 673 für Isoliergläser. Dabei wurde der Praxis und den spezifischen Kunststoff-Merkmalen Rechnung tragend die Temperaturdifferenz 15 K zwischen den Materialaußenflächen definiert. Die Funktionswerte beziehen sich nur auf Prüfstücke in den für die Prüfung vorgesehenen Abmessungen. Eine weitergehende Garantie für technische Werte wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für veränderte Einbausituationen oder wenn Nachmessungen am Bau erfolgen. LAMILUX Heinrich Strunz GmbH Zehstraße 2. Postfach Rehau. Tel.: +49 (0) / Fax +49 (0) / information@lamilux.de. GE F /2015

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