für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen CAI GmbH, Bahnhofstraße 10, Karlsruhe 1 GELTUNGSBEREICH 1. Allen Leistungen im Rahmen der Modul-, Seminar- und Lehrgangsveranstaltungen (im Weiteren Qualifizierungsmaßnahme genannt) liegen diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGB genannt) für die Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen (im Weiteren AGB genannt) der CAI GmbH (im Weiteren CAI genannt) zugrunde. Die Qualifizierungsmaßnahmen können im Onlineformat bzw. im Präsenzformat in den Räumen der CAI oder in externen Veranstaltungsräumen sowie in Kombinationen aus Online- und Präsenzformat (sog. Blended-Learning-Formate) stattfinden. Mit Onlineformat sind Veranstaltungen gemeint, die über das Internet stattfinden. 2. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Teilnehmenden erkennt CAI nicht an, es sei denn, CAI hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn CAI in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Teilnehmenden die Leistung an den Teilnehmenden vorbehaltlos ausführen. 3. Spätestens mit der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme gelten diese AGB als angenommen. 4. Teilnehmende i.s. dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und diese in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit bzw. ihrer beruflichen Weiterbildung handeln. Organisationen i.s. dieser AGB sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, welche in Ausübung dienstlicher Verrichtungen oder in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die online stattfindenden kostenpflichtigen Qualifizierungsmaßnahmen von CAI richten sich ausschließlich an Teilnehmende, die im Rahmen ihrer beruflichen, neben- oder freiberuflichen Tätigkeit an den Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. 2 ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS 1. Die rechtsverbindliche Anmeldung und Buchung erfolgt soweit möglich über das elektronische Buchungsformular Ist dieser Buchungsweg nicht durchführbar, können Buchungen rechtsverbindlich per (info@cai-world.com), Fax (0721/ ) oder Briefpost (CAI GmbH, Bahnhofstraße 10, Karlsruhe) erfolgen. CAI behält sich vor, einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen. Die Buchungsfrist endet 30 Tage vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme. 2. Eingabefehler können gegenüber CAI schriftlich per (info@cai-world.com), Fax (0721/ ) oder Briefpost (CAI GmbH, Bahnhofstraße 10, Karlsruhe) bis 15 Tage vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme angezeigt werden. 3. Da die Teilnehmeranzahl für die Qualifizierungsmaßnahmen begrenzt ist, berücksichtigt CAI die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Soweit die Anmeldung / Buchung für die gewünschte

2 Qualifizierungsmaßnahme berücksichtigt werden kann, erhalten Sie von CAI umgehend eine Anmeldebestätigung schriftlich per (Textform) oder Fax, wodurch der Vertrag zustande kommt. 3 STORNIERUNG UND RÜCKTRITT VOM VERTRAG, UMBUCHUNG 1. Unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Teilnehmende bzw. die Organisation des Teilnehmenden bis zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist kostenlos, wenn dieser bis spätestens 30 Tage vor der Qualifizierungsmaßnahme erklärt wird. Anstelle eines Rücktritts vom Vertrag kann der Teilnehmende / die Organisation einen Ersatz- Teilnehmenden benennen. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich per (info@cai-world.com), Fax (0721/ ) oder Briefpost (CAI GmbH, Bahnhofstraße 10, Karlsruhe) gegenüber CAI zu erklären. 2. Geht die Rücktrittserklärung später als unter 3 Punkt 1. genannt ein oder nimmt ohne eine solche Erklärung weder der angemeldeter Teilnehmende bzw. der angemeldete Ersatzteilnehmende an der Qualifizierungsmaßnahme teil, so hat CAI Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung. Dem Teilnehmenden bzw. dessen Organisation steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die in 3 genannten Gebühren. Sollte eine angemeldete Person aus wichtigem Grund verhindert sein, kann kostenlos eine andere Person benannt werden, die anstatt der angemeldeten Person an der Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, sofern CAI spätestens zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme davon in Kenntnis gesetzt wird. 3. Bereits gebuchte Qualifizierungsmaßnahmen können bis 15 Tage vor Beginn der Maßnahme kostenlos umgebucht werden. Eine spätere Umbuchung ist gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr in Höhe von 150,00 zzgl. USt. möglich. 4. Über die Einhaltung der genannten Fristen entscheidet der jeweilige schriftliche Eingang bei CAI. 5. Buchungen können durch CAI storniert werden, wenn die von CAI festgelegte Mindesteilnehmerzahl unterschritten und dadurch die wirtschaftliche Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme nicht gewährleistet ist oder falls bei einem Ausfall der Referentin/des Referenten eine Ersatzperson nicht zur Verfügung steht. Scheidet eine Verschiebung der Qualifizierungsmaßnahme auf einen Ausweichtermin oder die Buchung des Teilnehmenden auf eine vergleichbare Qualifizierungsmaßnahme auf Grund mangelnder Zustimmung des Teilnehmenden aus, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 4 ÄNDERUNGSVORBEHALT 1. Die Qualifizierungsangebote werden fortlaufend aktualisiert. Auf der Webseite von CAI finden Sie alle Informationen stets tagesaktuell. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt durchgeführt. Die CAI behält sich den Wechsel von Dozentinnen bzw. Dozenten vor. Ein Anspruch auf Durchführung durch bestimmte Dozentinnen bzw. Dozenten besteht nicht. 2. CAI behält sich notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen bei den Qualifizierungsmaßnahmen vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter der betreffenden Qualifizierungsmaßnahme nicht wesentlich verändern. 3. Im Falle einer wesentlichen Änderung der Zeit oder Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme hat der Teilnehmende das Recht, innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sowie im Falle der Absage erhält der Teilnehmende eine bereits gezahlte Vergütung für die entsprechende Qualifizierungsmaßnahme zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

3 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Die Teilnahmegebühr wird mit Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen unter Angabe des in der Rechnung genannten Verwendungszwecks auf das in der Rechnung genannte Konto von CAI zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Teilnehmende bzw. die Organisation in Zahlungsverzug. 2. Die Leistungsentgelte von CAI GmbH unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. 3. Der Teilnehmende bzw. die Organisation hat nur bei Gegenansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, das Recht zur Aufrechnung. Der Teilnehmende bzw. die Organisation kann ferner ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme berechtigt den Teilnehmenden bzw. die Organisation nicht zu einer Minderung der Gebühr. 6 DURCHFÜHRUNG UND TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN 1. In Falle von Durchführungen im Onlineformat gelangt der Teilnehmende während der Dauer der Qualifizierungsmaßnahme durch einen Zugangslink in den virtuellen Seminarraum und kann der Präsentation der Dozentin / des Dozenten folgen und dessen Stimme hören. CAI stellt den Teilnehmenden auf der Plattform CAI World oder auf weiteren Plattformen virtuelle Seminarräume bzw. Telefonkonferenzen zur Verfügung, auf der die angemeldeten und eingeladenen Teilnehmenden aktiv oder passiv an Online-Seminaren teilnehmen können. 2. Die technischen Voraussetzung zur Teilnahme an den Onlineformaten sind zu entnehmen. Der Teilnehmende ist selbst verantwortlich, das Vorliegen der technischen Voraussetzung vor der Buchung der Qualifizierungsmaßnahme im Onlineformat zu überprüfen und zumindest bis zur Teilnahme an der Maßnahmen sicherzustellen. Es wird dringend empfohlen mindestens 15 Minuten vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme den Online-Zugang zu prüfen bei erstmaliger Teilnahme sollte der Systemcheck spätestens 1 Tag vor Beginn der Maßnahme durchgeführt werden, damit ein Support ggf. noch möglich ist. 3. Eine Erstattung von Teilnahmegebühren bei technischen Problemen, Fehlen der technischen Voraussetzung oder Verbindungsproblemen auf Seiten des Teilnehmenden ist nicht möglich. Kann eine Qualifizierungsmaßnahme im Onlineformat ganz oder teilweise auf Grund von technischen Problemen auf Seiten der CAI nicht durchgeführt werden, so kann die CAI anteilig die Gebühren nach billigem Ermessen erstatten oder einen Gutschein für eine spätere Qualifizierungsmaßnahme ausstellen. 3. Abhängig von der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme können die Teilnehmenden Rückfragen stellen und Informationsmaterial sowie Dokumentationsmaterial herunterladen bzw. ausgehändigt bekommen. Ob die Teilnehmenden aktiv diese Möglichkeiten nutzen oder der Qualifizierungsmaßnahme passiv folgen, liegt im Ermessen des jeweiligen Teilnehmenden. 7 UNTERKÜNFTE UND TAGUNGSSTÄTTEN 1. In Falle von Präsenzterminen müssen die Unterkünfte von dem Teilnehmenden bzw. der Organisation selbstständig gebucht werden. Die Kosten für die An- und Abreise sowie die Übernachtung und Verpflegung haben die Teilnehmenden selbst zu tragen.

4 8 TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN Teilnahmebescheinigungen werden ausgestellt, wenn der Teilnehmende während der Qualifizierungsmaßnahme zu 70% anwesend war. Bei Blended-Learning-Maßnahmen wird die Teilnahmebescheinigung nur ausgestellt, wenn der Teilnehmende sowohl an den Selbstlernphasen als auch an den Präsenztagen teilgenommen hat. 9 NUTZUNGSBEDINGUNGEN 1. Die Zugangsdaten zu den Qualifizierungsmaßnahmen im Onlineformat darf nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Die Zugangsdaten können personalisiert sein, so dass ein Rückschluss auf den Verletzenden dieser Regel möglich ist. Sollte die CAI Kenntnis davon erlangen, dass eine Qualifizierungsmaßnahme im Onlineformat mehrfach unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wird, so steht der CAI ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmenden zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl die Zahl der angemeldeten Teilnehmenden übersteigt. 2. Der Teilnehmende verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmender von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit der Qualifizierungsmaßnahme unabhängig vom Format Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen. Im Fall eines Missbrauchs behält sich die CAI rechtliche Schritte vor. 10 URHEBER- UND MARKENRECHT 1. Die Qualifizierungsunterlagen der CAI sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der CAI vervielfältigt, übersetzt, verarbeitet, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die CAI behält sich alle Rechte vor. 2. Die im Rahmen von Blended-Learning-Maßnahmen eingesetzte Software ist durch Urheber- und Markenrechte geschützt. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet oder verbreitet werden. 11 HAFTUNG 1. Die Haftung der CAI für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende bzw. die Organisation regelmäßig vertrauen darf. Die CAI haftet aber nicht dafür, dass durch die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen bestimmte Qualifikationen erzielt werden können. Die CAI übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Inhalte. Die CAI haftet darüber hinaus nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der von ihr angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen im Onlineformat. 2. Die Haftungsbeschränkungen unter Ziff. 1 gelten nicht bei der CAI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Lernenden. 3. Die CAI haftet für den Inhalt der Seminarunterlagen nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens der CAI GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen der CAI GmbH, dabei ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens aber dem fünffachen des Teilnahmebetrages.

5 4. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit nicht vorsätzlich verursacht, binnen eines Jahres nach Erbringung der Leistungen oder nachdem eine unterlassene Leistung hätte erfolgen müssen. 12 DATENSCHUTZ Hinweis gemäß 33 BDSG: Mit der Buchung willigen die Teilnehmenden bzw. die Organisation ein, dass ihre personenbezogen Daten bei der CAI GmbH zum Zweck der internen Verarbeitung (Buchung, Teilnehmerliste, Rechnung) elektronisch gespeichert werden. Die CAI verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme der Teilnehmerlisten, welche Namen und -Adresse der Teilnehmenden enthält, und den Teilnehmenden während der Qualifizierungsmaßnahme entweder online oder ausgedruckt zur Verfügung steht, die Dozentinnen bzw. Dozenten und im Falle von Präsenzterminen an die Tagungsstätte weitergegeben werden können. 13 SCHLUSSBESTIMMUNG 1. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. 2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn und Zweck dieser AGB entsprechende, angemessene und zulässige Regelung ein. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 4. Für alle Teilnehmenden, Organisationen sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Karlsruhe. Stand August 2016

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