Scala. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Pyrimethanil Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Anlage 1 Bewertungsbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller BASF SE APE/DT Li 556, Carl-Bosch-Str. 64, Limburgerhof Wirkungsbereich Fungizid Formulierungstyp Suspensionskonzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Pyrimethanil (0900) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 400 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Kernobst Schorf (Venturia spp.) zulassen Weinrebe Botrytis cinerea zulassen Erdbeere Botrytis cinerea zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Es handelt sich um ein Suspensionskonzentrat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (Rom 2006) und weisen daraufhin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für den technischen Wirkstoff Pyrimethanil und für die Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Pyrimethanil in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel, mit dem Wirkstoff Pyrimethanil aus der Wirkstoffgruppe der Anilino-Pyrimidine ist erneut beantragt in Kernobst gegen Schorf sowie in Erdbeeren und Weinreben gegen Botrytis cinerea. Im Weinbau ist die Anwendung sowohl für Keltertrauben als auch für Tafeltrauben vorgesehen. Die Wirksamkeit wurde einschließlich des Grenzaufwands positiv bewertet. Die Anwendung des Mittels hat im Weinbau keinen Einfluss auf die Gärung des Mostes und keinen negativen Einfluss auf die Sensorik des Weins. Bei Birnen kann es zur Fruchtberostung kommen, eine entsprechende Kennzeichnung des Produkts muss erfolgen und eine Positivliste über die Verträglichkeit von Sorten muss in die Gebrauchsanleitung aufgenommen werden. Das Resistenzpotenzial von Venturia spp. und Botrytis cinerea wird als hoch eingeschätzt. Im Resistenzmonitoring wird ein Zusammenhang zwischen Anwendungshäufigkeit und Resistenzrisiko gesehen, aus diesem Grunde wurde die Anzahl der Behandlungen in den Anwendungen begrenzt und entsprechende Resistenzauflagen verbunden mit der WW750 vergeben. Das Mittel kann als nicht-bienengefährlich gekennzeichnet werden. Es kann auch als recht nützlingsschonend eingestuft werden, Populationen der Arten Typlodromus pyri, Chrysoperla carnea, Trichogramma cacoeciae, Episyrphus balteatus Antrag: / SVA am:

4 Coccinella septempunctata und Poecilus cupreus werden nicht geschädigt, nur Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi können schwach geschädigt werden. Es liegen keine Hinweise vor, dass die Bodenfruchtbarkeit durch die Anwendung negativ beeinflusst wird. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Pyrimethanil und zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern Kernobst, Weintrauben und Erdbeeren nicht zu Rückständen oberhalb der für den Wirkstoff Pyrimethanil festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen dieses Wirkstoffs nicht zu erwarten. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist nicht mit schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich RA105 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RK051 R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. SK012 S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Antrag: / SVA am:

5 Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Wirkstoff VH606 Der Gehalt an Cyanamid im technischen Wirkstoff Pyrimethanil darf 0,5 g/kg nicht überschreiten. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN134 NN161 NN165 NN170 NN180 NN191 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Beistoff Antrag: / SVA am:

6 Zu: KIIIA bzw. KIIIA1 7.9 (Beistoff A): Es ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen, welches sich auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befindet. Alternativ muss vom Hersteller des Beistoffes bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Begründung: Das vorgelegte Sicherheitsdatenblatt entspricht nicht den gültigen Richtlinien. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Die dynamische Viskosität von nicht-newtonschen Flüssigkeiten muss gemäß OECD-Methode 114 (Rotationsviskosimeter) bestimmt und das Ergebnis mit dem Versuchsbericht (unter Angabe der Versuchsbedingungen) nachgereicht werden. Begründung: Die Angaben bei 40 C fehlen. Zu: KIIIA Die Schaumbeständigkeit von Zubereitungen, die mit Wasser ausgebracht werden, muss gemäß CIPAC-Methode MT 47.2 bestimmt und das Ergebnis mit dem Versuchsbericht nachgereicht werden. Begründung: Es fehlen die Angaben nach 10 Sekunden, 3 Minuten und 12 Minuten. Wirkstoff Zu: KIIA 1.8 Es sind Angaben zur Reinheit und Bezugsquelle der Edukte zu machen. Begründung: Die vorgelegten Unterlagen sind nicht vollständig. Angaben zur Reinheit und Bezugsquelle liegen weder für den Standort A noch B vor. Zu: KIIA Für die als toxikologisch relevant eingestufte Verunreinigung Cyanamid sind gemäß Richtlinie 91/414/EWG folgende Spektren zu bestimmen und zu berichten: UV/VIS-, IR-, NMR- und MS- Spektren. Begründung: Für die relevante Verunreinigung Cyanamid liegen bisher keine UV/VIS-, IR-, NMR- und MS- Spektren vor. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt Antrag: / SVA am:

7 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt BASF SE APE/DT Li SC - Pyrimethanil (0900) 400 g/l Rubin BASF SE APE/DT Li FS - Prochloraz (0631) 38,5 g/l - Flutriafol (0650) 16,7 g/l - Pyrimethanil (0900) 42 g/l Rubin TT BASF SE APE/DT Li FS - Prochloraz (0631) 38,6 g/l - Pyrimethanil (0900) 42 g/l - Triticonazol (0936) 25 g/l Vision BASF SE APE/DT Li SC - Fluquinconazol (0845) 50 g/l - Pyrimethanil (0900) 200 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar Beschränkungen und Verbote (national) Keine 1.11 Beschränkungen und Verbote (EU) Keine Antrag: / SVA am:

8 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Pyrimethanil Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels BASF SE Versuchsbezeichnung BAS F-3-SC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist ein hellbeiges, geruchloses Suspensionskonzentrat, welches weder selbstentzündlich, entzündlich, brandfördernd noch explosiv ist. Dichte, ph-wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Nasssiebung, Ausgießbarkeit, Suspendierbarkeit, Spontaneität der Dispergierbarkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (Rom, 2006). Laut eingereichten Studien, ist das Mittel mit anderen Mitteln mischbar. Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei hren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen daraufhin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Pyrimethanil nach einer AgrEvo-Methoden (Shaw, 1999) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer ODS 3 Säule mittels UV-Detektion bei 230 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril/Wasser ( v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Pyrimethanil in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Antrag: / SVA am:

9 Der Wirkstoff Pyrimethanil lässt sich mittels LC-MS/MS in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, sowie in Boden, Wasser und Luft bestimmen. Für Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs liegen weiterhin GC/MS-, HPLC/UV- und GC/PND-Methoden vor. Außerdem ist GC/MS für den Nachweis des Wirkstoffes in Boden und Wasser geeignet, sowie GC/MS/MS für den Nachweis in Lebensmitteln tierischen Ursprungs. In pflanzlichen Lebensmitteln lässt sich Pyrimethanil mit der Standardmultimethode S19 bestimmen. Methoden für die Bestimmung in Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind nicht erforderlich, da es keine Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten gibt. Ebenso sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe erforderlich, da Pyrimethanil nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel, mit dem Wirkstoff Pyrimethanil aus der Wirkstoffgruppe der Anilino-Pyrimidine ist erneut beantragt in Kernobst gegen Schorf sowie in Erdbeeren und Weinreben gegen Botrytis cinerea. Im Weinbau ist die Anwendung sowohl für Keltertrauben als auch für Tafeltrauben vorgesehen. Die Wirksamkeit wurde einschließlich des Grenzaufwands positiv bewertet. Die Anwendung des Mittels hat im Weinbau keinen Einfluss auf die Gärung des Mostes und keinen negativen Einfluss auf die Sensorik des Weins. Bei Birnen kann es zur Fruchtberostung kommen, eine entsprechende Kennzeichnung des Produkts muss erfolgen und eine Positivliste über die Verträglichkeit von Sorten muss in die Gebrauchsanleitung aufgenommen werden. Das Resistenzpotenzial von Venturia spp. und Botrytis cinerea wird als hoch eingeschätzt. Im Resistenzmonitoring wird ein Zusammenhang zwischen Anwendungshäufigkeit und Resistenzrisiko gesehen, aus diesem Grunde wurde die Anzahl der Behandlungen in den Anwendungen begrenzt und entsprechende Resistenzauflagen verbunden mit der WW750 vergeben. Das Mittel kann als nicht-bienengefährlich gekennzeichnet werden. Es kann auch als recht nützlingsschonend eingestuft werden, Populationen der Arten Typlodromus pyri, Chrysoperla carnea, Trichogramma cacoeciae, Episyrphus balteatus Coccinella septempunctata und Poecilus cupreus werden nicht geschädigt, nur Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi können schwach geschädigt werden. Es liegen keine Hinweise vor, dass die Bodenfruchtbarkeit durch die Anwendung negativ beeinflusst wird. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Pyrimethanil und das Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels und des darin enthaltenen Wirkstoffs Pyrimethanil liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen im Obst und Weinbau führen im Erntegut zu Rückständen, die durch die festgesetzten Höchstmengen abgedeckt sind. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (NTMDI -Berechnung auf Basis festgesetzter bzw. vorgeschlagener Höchstmengen, Deutsches Modell mit Verzehrsmengen eines 2- bis unter 5-jährigen Kindes mit einem Körpergewicht von 16,15 kg (VELS-Modell)) ergibt eine Ausschöpfung des ADI- Werts (Pyrimethanil: 0,17 mg/kg KG) von 64 %. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verbrauchers ist nicht zu erwarten. Antrag: / SVA am:

10 2.8 Naturhaushalt Der Wirkstoff Pyrimethanil wird im Boden unter Laborbedingungen mit Halbwertszeiten von bis zu 71 Tagen langsam ab- bzw. umgebaut. Eine Mineralisierung findet nur im geringen Umfang statt. Die Mineralisierungsrate beträgt max. 7 % nach 105 Tagen. Ein erheblich größerer Anteil, bis zu 62 %, werden zu nicht extrahierbaren Rückständen. An Abbauprodukten tritt der Metabolit AE F mit bis zu 11,5 % im Boden auf und mit einer DT 50 von bis zu 100 Tagen sehr beständig. In Feldstudien zeigt sich, dass der Abbau des Wirkstoffes mit einer Halbwertszeit von maximal 54 Tagen unter Feldbedingungen etwas schneller vorangeht. Die DT 90 liegt meist deutlich unter einem hr. Der Wirkstoff und der Metabolit weisen eine mittlere Adsorption mit KOC Werten von 420 für den Wirkstoff und 144 für den Metaboliten auf. Die vorliegende Lysimeterstudie zeigt für den Wirkstoff keine relevanten Einträge in das Grundwasser. In Focus-Pelmo Berechnungen wird auch gezeigt, dass nicht mit Einträgen > 0,1 µg/l in das Grundwasser von Wirkstoff oder Metabolit zu rechnen ist. Für den Pfad Run-off/Drainage und Uferfiltration wird für die Anwendung in Erdbeeren ein Risiko von Einträgen >0,1 µg/l ins Grundwasser ermittelt. Daher wird ein bewachsener Randstreifen von 10 m für diese Anwendung vorgeschrieben. Eine Gefährdung des Grundwassers kann somit weitestgehend ausgeschlossen werden. Im Wasser-Sedimentsystem zeigt sich in der Wasserphase für den Wirkstoff eine Halbwertszeit von 9-24 Tagen. Nach 14 Tage sind ca. 60 % des Wirkstoffes in das Sediment verlagert worden. Für die Sedimentphase sind keine Halbwertszeiten angegeben. Der Abbau im Gesamtsystem ist sehr langsam. Eine Mineralisierung findet kaum statt. Der Metabolit AEF tritt am Studienende mit zunehmenden Gehalten auf, nach 100 d betrug der Anteil 6 %. Der Wirkstoff ist mit einem Dampfdruck von 1,1 x 10-3 Pa als semi-volatil einzustufen. In Studien zeigte sich, dass 27 % der Aufwandmenge von den Pflanzenoberflächen verflüchtigten. Von der Bodenoberfläche wurde nur ein Anteil von 10 % verflüchtet. Aufgrund der Spritz-Anwendung müssen Einträge über den Luftweg bei der Expositionsbetrachtung berücksichtigt werden. Der Wirkstoff zeigt keine starke akute Toxizität gegenüber Vögeln und Säugern. Im längerfristigen Bereich zeigt sich mit einer NOEC von 18,4 mg/kg KG/d ermittelt an Ratten eine stärkere Toxizität als im Vogeltest mit einer NOEC von 95,96 mg/kg KG/d. Der Wirkstoff zeigt seine stärkste Toxizität gegenüber Fischen in einem 89 tägigen ELS-Test aus dem eine NOEC von 80 µg/l resultierte. Dieser Endpunkt liegt um mehr als Faktor 100 unter den akut-toxischen Endpunkten und noch um Faktor 20 unter dem Ergebnis aus dem 21 tägigen verlängerten Fischtest, welcher eine NOEC von 1600 µg/l ergab. Sedimentorganismen wurden getestet und zeigten sich nicht als besonders empfindlich. Der auftretende Metabolit im Wasser- Sedimentsystem ist deutlich weniger toxisch als die Ausgangssubstanz. Zusammen mit einem Sicherheitsfaktor von 10 ergibt sich für Gewässer eine regulatorisch relevante Konzentration von 8 µg/l. Zur Berücksichtigung von möglichen Effekten auf Nichtzielarthropoden wird auf die Präparatedaten verwiesen. Bei den Regenwürmern liegt zum Wirkstoff nur ein akuter Endpunkt mit einer LC 50 von 313 mg/kg vor. Gegenüber Bodenmikroorganismen zeigten sich in der 8000 g/ha Variante Effekte > 25 % auf die N-Mineralisation. Untersuchungen zu Effekten auf Nichtzielpflanzen liegen zum Wirkstoff nicht vor. Der Metabolit AE F zeigt sich als weniger toxischer gegenüber Bodenorganismen als der Wirkstoff. Hinweis zur Kennzeichnung des Wirkstoffes Pyrimethanil: N und R 51/53 Zu dem Mittel liegen keine eigenen Untersuchungen zu Vögeln vor. Gegenüber Säugern zeigt sich keine erhöhte Toxizität. Aufgrund der Wirkstoffdaten kann ein akzeptables Risiko unter Berücksichtigung verfeinerter Expositionsdaten demonstriert werden. Gewässerorganismen wurden mit dem Mittel getestet und wiesen auf keine erhöhte Mitteltoxizität hin. Die Risikobewertung erfolgt anhand der Wirkstoffdaten. Ein akzeptables Risiko kann nur unter Berücksichtigung der vorgesehenen Risikominderungsmaßnahmen demonstriert werden. Antrag: / SVA am:

11 Auch für den Bereich Nichtarthropoden liegen eine Reihe von Mittelstudien vor. Als bewertungsrelevant wird ein 3-D Labortest an Aphidius rhopalosiphi mit einer ER 50 von 1,8 L Präp./ha herangezogen. Ein akzeptables Risiko ist im Obstbau nur unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Risikominderungsmaßnahmen gegeben. Auch bei den Regenwürmern sind die Ergebnisse der Mittelstudie mit einer NOEC von 47,8 mg/kg bewertungsrelevant und ergeben ein akzeptables Risiko für alle Anwendungen. Es zeigten sich keine relevanten Effekte an Nichtzielpflanzen. Ein vorliegender Streuabbautest liefert keine Hinweise auf irreversible Effekte an streuabbauenden Organismen. Hinweis zur Kennzeichnung des Mittels : N und R 51/53 Antrag: / SVA am:

12 001 Kernobst - Schorf (Venturia spp.) 3 Anwendungen Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Obstbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Schorf (Venturia spp.) Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Kernobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Abstand Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen WH915 WP7371 WW7091 WW750 WH950 Wartezeiten (F) Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bis zum Ende der Blüte 7 bis 10 Tage spritzen oder sprühen 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Freiland: Kernobst Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT104 NW605 reduzierte Abstände: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m NW m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb des für Pyrimethanil in Kernobst festgesetzten Rückstandshöchstgehalts (Verordnung (EG) Nr. 396/2005) von 5 mg/kg zu erwarten sind. Antrag.: / SVA am:

13 002 Weinrebe - Botrytis cinerea Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Botrytis cinerea Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Nutzung als Tafel- und Keltertraube Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen oder sprühen Aufwand - Basisaufwand 0,5 l/ha in maximal 400 l Wasser/ha - ES 61 1 l/ha in maximal 800 l Wasser/ha - ES 71 1,5 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha - ES 75 2 l/ha in maximal 1600 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WW704 WW750 Wartezeiten 28 Tage Freiland: Weinrebe Anwendungsbestimmungen NW609 5 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb des für Pyrimethanil in Trauben festgesetzten Rückstandshöchstgehalts (Verordnung (EG) Nr. 396/2005) von 5 mg/kg zu erwarten sind. 003 Erdbeere - Botrytis cinerea Antrag.: / SVA am:

14 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Botrytis cinerea Erdbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Freiland Beginn der Blüte oder Mitte der Blüte oder Ende der Blüte Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Dreidüsengabel / spritzen als Reihenbehandlung Aufwand 2,5 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH950 WW750 WW704 Wartezeiten 7 Tage Freiland: Erdbeere Anwendungsbestimmungen NG402 NW608 5 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb des für Pyrimethanil in Erdbeeren festgesetzten Rückstandshöchstgehalts (Verordnung (EG) Nr. 396/2005) von 5 mg/kg zu erwarten sind. Antrag.: / SVA am:

15 N NB6641 NG402 NN134 NN161 NN165 NN170 NN180 NN191 NN2842 NT104 NW262 NW264 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Antrag.: / SVA am:

16 NW468 NW605 NW606 NW608 NW609 RA105 RK051 SB001 SE110 SF1891 SK012 SP001 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung Antrag.: / SVA am:

17 SS110 SS120 SS2101 SS2202 SS422 SS610 SX002 SX024 SX035 SX046 SX057 VH606 WH915 WH950 WP7371 WW704 WW7091 WW750 einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Der Gehalt an Cyanamid im technischen Wirkstoff Pyrimethanil darf 0,5 g/kg nicht überschreiten. In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Berostung bei empfindlichen Sorten möglich. Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

18 Bewertungsbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Mittel: ( ) Wirkstoff(e): 400 g/l Pyrimethanil (0900) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Pyrimethanil: Status

19 ISO common name Pyrimethanil BVL No CIPAC No. 714 CAS No CH 3 EEC No (EINECS) N H N N CH 3 Function fungicide Molecular formula and molecular mass C 12 H 13 N g/mol Chemical name (IUPAC) Chemical name (CA) N-(4,6-dimethylpyrimidin-2-yl) aniline 4,6-dimethyl-N-phenyl-2-pyrimidinamine Specification Minimum purity of the active substance as manufactured (g/kg) Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured Aufnahmerichtlinie L235/17, 2006: Pyrimethanil: 975 g/kg Cyanamide 0.5 g/kg 975 Cyanamide Status

20 Physical and chemical properties of the active substance Pyrimethanil Section (Annex point) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) Study Melting point, freezing point or solidification point Purity [%] Method Results Comments Reference 99.4 CIPAC MT 2 (capillary method) Boiling point see B Temperature of decomposition or sublimation Relative density 99.4 EEC A 2 (DTA) EEC A 3 (pycnometer) 96.3 C Lehne, 1991 (CHE ) An exothermic peak starting at C and ending at C corresponded to thermolytic degradation of the molecule. d 20 4 = 1.15 Miklautz, 1992 (CHE2006-2) Steinke, 1993 (CHE ) 99.6 (TAS) EEC A 3 (pycnometer) d 4 20 = 1.19 Kroehl, 2004 (CHE ) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) 99.6 (PAS) EEC A 3 (pycnometer) Vapour pressure 99.4 OECD 104 (vapour pressure balance) Volatility, Henry's law constant d 4 20 = x 10 3 Pa (20 C) 2.2 x 10 3 Pa (25 C) extrapolated from measurements between 25 C and 60 C. Kroehl, 2004 (CHE ) Miklautz, 1992 (CHE2006-2) Calculation 3.6 x 10 3 Pa m 3 mol 1 (25 C) Schneider and Miklautz, 1993 (CHE ) Status

21 Section (Annex point) B (IIA 2.4) Study Appearance: physical state Purity [%] TAS Method Results Comments Reference Visual assessment crystalline powder Steib, 1991 (CHE ) 99.6 (TAS) Visual assessment crystalline powder Kroehl, 2004 (CHE ) B (IIA 2.4) 99.6 (PAS) Appearance: colour TAS Visual assessment Visual assessment crystalline powder off-white to light beige or light yellow Kroehl, 2004 (CHE ) Steib, 1991 (CHE ) 99.6 (TAS) Visual assessment white Kroehl, 2004 (CHE ) B (IIA 2.4) Appearance: odour 99.6 (PAS) TAS Visual assessment Olfactory assessment bright yellow odourless Kroehl, 2004 (CHE ) Steib, 1991 (CHE ) 99.6 (TAS) Olfactory assessment faint aromatic Kroehl, 2004 (CHE ) 99.6 (PAS) Olfactory assessment faint aromatic Kroehl, 2004 (CHE ) Status

22 Section (Annex point) B (IIA 2.5) Study Spectra of purified active substance Purity [%] 99.4 Method Results Comments Reference UV-VIS OECD 101 λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] ph neutral 211 sh neutral 229 sh 4870 neutral neutral acid 245 sh acid acid acid 99.4 IR, NMR, MS Spectra are consistent with given structure of pyrimethanil. Depke, 1991 (CHE ) Depke, 1991 (CHE ) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Solubility in water 99.4 UV-VIS, IR, NMR, MS OECD 105 (flask method) 160 mg/l (20 C; ph 4.2) Müller, 1991 (CHE ) 99.4 OECD 105 (flask method) 121 mg/l (25 C; ph 6.1) Miklautz, 1989 (CHE ) 99.4 OECD 105 (flask method) 99 mg/l (20 C; ph 9.9) Müller, 1991 (CHE ) Müller, 1999 (CHE ) Status

23 Section (Annex point) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) Study Solubility in organic solvents Partition coefficient Purity [%] Method Results Comments Reference 99.4 EEC A 6 (flask method) 99.4 OECD 107 /117 (shake flask method and HPLC method) acetone dichloromethane ethyl acetate n-hexane 23.7 methanol toluene all values in g/l at 20 C shake flask: log P o/w = 2.84 (25 C; ph 6.1) HPLC method: log P o/w = 3.00 (25 C) Miklautz, 1989 (CHE ) Brehm and Miklautz, 1989 (CHE ) B (IIA 2.9) 99.6 EEC A 8 (HPLC method) Hydrolysis rate 99.4 BBA guideline No. 55/part I log P o/w = 2.92 (21 C; ph 4.6; ph 5.6; ph 6.5 or ph 8) no dependence on ph was found ph 5 (22 C): hydrolytically stable ph 7 (22 C): DT 50 = 2.74 a ph 9 (22 C): DT 50 = 1.86 a Bright, 1999 (CHE ) Tschampel, 1989 (CHE ) OECD 111 preliminary test (50 C): hydrolytically stable at ph 4, ph 5, ph 7 and ph 9 Status

24 Section (Annex point) B (IIA 2.9) Study Direct phototransformation in purified water Purity [%] > 98 [ 14 C] Method Results Comments Reference EPA OPPTS [U-phenyl-ring]-labelled: No significant degradation at ph 5, ph 7 and ph 9. At ph 4 moderately rapid degradation with DT 50 = 6 7 d. It was concluded that the citrate buffer or ist minor impurities acted as photosensitiser. Mamouni, 2001 (CHE ) 99.7 OECD test guideline Phototransformation of Chemicals in water, 1992 distilled water (ph 7): no degradation synthetic natural water (ph 7): DT 50 = 47.5 h pyrimethanil is stable to direct photolysis, but indirect photodegradation is possible due to the presence of photosensitisers in aqueous solutions. Tschampel, 1994 (CHE ) 99.1 OECD test guideline Phototransformation of Chemicals in water, 1990 solutions containing 1 % acetonitrile: ph 4 (30 C): DT 50 = 29 h ph 7 (30 C): DT 50 = 76.8 d photolysis products: complex mixture of high polar compounds Tschampel, 1992 (CHE ) Tschampel, 2000 (CHE ) B (IIA 2.9) Quantum yield of direct photodegradation Degradation products of the above mentioned studies (CHE , CHE ): The polar material from aqueous photolysis of pyrimethanil was assigned to aniline, phenylguanidine and other polar compounds, none of them exceeding 10 %. Due to the fact that no direct photodegradation was observed, no quantum yield was calculated. Feyerabend and Bürkle, 1998 (CHE ) Mamouni, 2001 (CHE ) Status

25 Section (Annex point) B (IIA 2.9) Study Dissociation constant (pk a ) Purity [%] Method Results Comments Reference 99.4 OECD 112 (titration method) pk a = 3.52 Miklautz, 1991 (CHE ) B (IIA 2.10) Stability in air, indirect phototransformation Calculation (CAMEO) Atkinson calculation pk a -value of 3.52 can be assigned to the deprotonation of the pyrimidine ring. DT 50 = 1.8 h (24 h-day) k = 218 x cm 3 molecules 1 s 1 (OH-radical-conc.: 0.5 x 10 6 molecules cm 3 ) Tschampel, 2000 (CHE ) Brehm, 1993 (CHE2006-4) B (IIA 2.11) 99.4 Flammability 97.7 EEC A 10 Stable when absorbed onto silica gel and exposed to day or UV-light at room temperature for 7 days. Pyrimethanil technical was determined to be non-flammable. Müller, 1991 (CHE ) Cichy, 1991 (CHE ) 97.7 EEC A 12 Not flammable in contact with water. Cichy, 1991 (CHE ) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) 97.7 EEC A 13 Not highly flammable. Cichy, 1991 (CHE ) Auto-flammability 97.7 EEC A 16 No self-ignition up to 330 C. Cichy, 1991 (CHE ) Flash point EEC A 9 Not applicable (melting point > 40 C) Explosive TAS EEC A 14 Not explosive Nicolaus, 1991 properties (heat: Koenen; shock: fall hammer; friction: (CHE ) friction test apparatus) Surface tension 97.5 EEC A mn/m (90% saturated aqueous solution; Bright, 1999 Oxidising properties 20 C) (CHE ) 97.7 EEC A 17 Non-oxidising. Cichy, 1991 (CHE ) Status

26 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe beige III2. 1 Geruch geruchlos III Explosionsfähigkeit EEC A 14 Explosive negativ properties III Brandfördernde Eigenschaften EEC A 17 Oxidising properties (solids) aufgrund der Zusammensetzung negativ III2. 3 Flammpunkt EEC A 9 Flash-point aufgrund der Zusammensetzung negativ III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und Gase) EEC A 15 Autoignition temperature (liquids and gases) III ph-wert CIPAC MT 75.2 ph of aqueous dispersions III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III Dichte, relative EEC A 3 Relative density III Lagerstabilität bei erhöhter CIPAC MT 46.1 Temperatur Accelerated storage, general methods III Lagerstabilität bei niedriger CIPAC MT 39.1 Low Temperatur temperature stability, EC and solutions III Haltbarkeit bei GIFAP-technical Umgebungstemperatur monograph no. 17 III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC > 600 C 8,3 ( Temperatur: 22 C; Konzentration: 1 % ) 108 mpa s ( Temperatur: 20 C; Schergeschwindigkeit: 100 1/s ) 323 mpa s ( Temperatur: 20 C; Schergeschwindigkeit: 20 1/s ) 49 mn/m ( Konzentration: 1 %; Temperatur: 20 C ) 1,07 ( Temperatur: 20 C ) phys. und chem. stabil ( bei 54 C / 14 d ) 0 max. ml Sediment ( Lagerdauer: bei 0 C / 7 Tage ) 2 a 38 ml ( Konzentration: 25 g/l; Standzeit: nach 1 min; Temperatur: 20 C ) 19 ml ( Konzentration: 0,75 g/l; Standzeit: nach 1 min; Temperatur: 20 C ) - 9 -

27 III Suspendierbarkeit CIPAC MT 184 Suspensibility of formulations forming suspensions on dilution in water III Suspendierbarkeit CIPAC MT 184 Suspensibility of formulations forming suspensions on dilution III Spontaneität der Dispergierbarkeit in water CIPAC MT 160 Spontaneity of dispersion of suspension concentrates III Nasssiebung (z.b. >= 75 µm) CIPAC MT 59.3 Wet sieving (WP) III Ausgießbarkeit CIPAC MT 148 Pourability of SC III Ausgießbarkeit nach dem Spülen CIPAC MT 148 Pourability of SC III2. 9 Verträglichkeit mit anderen Mitteln III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten ASTM E Standard practice for evaluation of physical compatibility of pesticides in aqueous tank mixtures by the Dynamic Shaker Method (DAPF FK 128), Annual Book of ASTM-Standards, Vol Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv Das Mittel wurde bereits beim Erstantrag experimentell untersucht. 100 % ( Standzeit: nach 0,5 h; sonstiges: 25g/l; Temperatur: 20 C ) 70 % ( Standzeit: nach 0,5 h; sonstiges: 0,75g/l; Temperatur: 20 C ) > 98 % ( Konzentration: 5 %; Temperatur: 20 C ) < 0,1 Gew. % ( 40 µm Sieb ) < 3,8 Gew. % Rückstand < 0,26 Gew. % Rückstand Das Mittel ist mischbar mit: Amistar, Karate Zeon, Horizon EW, Mageos MD, Merpan 80 WDG, Delon 70 WG, Pirimor, Folpan 80 WP, Casellan und Cascade. mit Wasser spülen.experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels:

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