Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die USt-Option ausgeübt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte, auf die noch die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet wird DG VERLAG Seite: 1 Stand:

2 DG VERLAG Seite: 2 Stand:

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen 4 2 Zinssätze für Einlagen 4 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 14 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks 16 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 16 7 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale 17 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder 17 vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 23 Anlage zum Preis-und Leistungsverzeichnis: Kontomodelle der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eg DG VERLAG Seite: 3 Stand:

4 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 2 Zinssätze für Einlagen Die Zinssätze für unsere Einlagen entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang. 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung 3.2 Kontoauszug Die Übersicht unserer Kontomodelle entnehmen Sie bitte aus der Anlage zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 1,00 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 10 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 - Portokosten 0,80 EUR VR-Giro.direkt - Zustellung der Kontoauszüge: - per Postkorb 2 - am Kontoauszugsdrucker je Auszugsnummer 3 0,50 EUR - Postzustellung 3 1,50 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist / je nach Aufwand und soweit gesetzlich zulässig) Umsätze bis 6 Monate Umsätze älter 6 Monate 3,00 EUR 1 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die Form der Bereitstellung erfolgt auf Kundenwunsch. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht DG VERLAG Seite: 4 Stand:

5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eg Straße: Buchbinderstr. 19 PLZ/Ort: Rostock Telefon: 0381/ Telefax: 0381/ Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 5 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister 5 Amtsgericht Rostock Genossenschaftsregister Nr Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Sonnabende 31.Oktober (Reformationstag/regionaler Feiertag) 24. und 31. Dezember Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20.Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung, und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfänger beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug DG VERLAG Seite: 5 Stand:

6 4.2 Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank 1,90 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank 7,50 EUR 1,90 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden an eigenen Geldautomaten mit unserer girocard/vr-servicecard (Debitkarte) mit unserer MasterCard (Kreditkarte) 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer VisaCard (Kreditkarte) 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR DG VERLAG Seite: 6 Stand:

7 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit girocard / VR-ServiceCard (Debitkarte) bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: bei inländischen KI und KI in der EU 6 und den EWR-Staaten 7, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen im girocard-system in Euro Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/VPAY) in Euro bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ V PAY) in Euro bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten am Geldautomaten 5,50 EUR 5,50 EUR 5,50 EUR mit Mastercard/VisaCard (Kreditkarte) am Schalter am Geldautomaten im Inland und Ausland 2,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 10 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten, bei der VISAcard Student und VISAcard Online das Auslandsentgelt) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debitkarten girocard / Privatkunden Preis pro Laufzeit girocard mit V PAY - Ausgabe einer Debitkarte - pro Konto Zusatzkarte Ersatzkarte Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 7 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 10 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 11 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist DG VERLAG Seite: 7 Stand:

8 girocard / Geschäftskunden girocard mit V PAY Ausgabe einer Debitkarte Zusatzkarte Ersatzkarte 12 Preis pro Laufzeit Auslandseinsatz 13 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 14 und der EWR-Staaten 15 1,00% vom Umsatz, mind. 2,00 EUR max. 5,00 EUR VR-ServiceCard VR-ServiceCard Ausgabe einer Debitkarte - Zusatzkarte Ersatzkarte GeldKarte (Die Geldkartenfunktion wird zum eingestellt.) Aufladen unserer GeldKarten (Bestand/VR-BankCards mit Laufzeitende 2017) an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR 1,00 EUR Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 1,00 EUR 12 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 15 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) DG VERLAG Seite: 8 Stand:

9 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 16 bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden zzgl. Versandkosten bei Versendung im Inland bei Versendung in Europa bei Versendung weltweit bei Versendung per Kurier Auslandseinsatz 17 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 18 und der EWR-Staaten 19 VISAcard Student / VISAcard Online Sonstige Serviceleistungen Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 20 Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 20 Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden VISAcard Classic Ausgabe einer Kreditkarte - pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard VISAcard Student Ausgabe einer Kreditkarte - pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard VISAcard Online Ausgabe einer Kreditkarte - pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard VISAcard Gold Ausgabe einer Kreditkarte - pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard VISAcard Basic - Ausgabe einer Kreditkarte - pro Jahr / Kundenalter unter 18 Jahre pro Jahr / Kundenalter über 18 Jahre VISAcard Business - Ausgabe einer Kreditkarte - pro Jahr Mastercard Classic (Bestand) - Ausgabe einer Kreditkarte - pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard Mastercard Gold (Bestand) - Ausgabe einer Kreditkarte - pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard 25,00 EUR 1,75 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz ,00 EUR 29,00 EUR 19,00 EUR 29,00 EUR 19,00 EUR 59,00 EUR 79,00 EUR 19,00 EUR 29,00 EUR 3 29,00 EUR 79,00 EUR 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht DG VERLAG Seite: 9 Stand:

10 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 21 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Montag, Dienstag und Donnerstag Mittwoch und Freitag 15:00 Uhr 12:00 Uhr Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 23 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 23 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist. 21 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 22 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 23 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) DG VERLAG Seite: 10 Stand:

11 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Die Entgelte können Sie aus der Anlage unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses entnehmen. 0,15% mindestens maximal 103,00 EUR 5,00 EUR < 1.00 = 8,00 EUR > 1.00 = 1 1 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Drittstaaten 24 und Zahlungen in Drittstaatenwährung 25 Konventionelle Abwicklung 0 1 0,15%, mindestens maximal 103,00 EUR Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Bank Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 1,90 EUR 2 2 Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden 0,20 EUR Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,00 EUR 24 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 25 Zum Beispiel US-Dollar DG VERLAG Seite: 11 Stand:

12 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist. Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Konventionelle Abwicklung EUR Überweisung in Euro innerhalb der siehe Anlage zu unserem Bank Preis- und Leistungsverzeichnis Überweisung in Euro von einem siehe Anlage zu unserem anderen Zahlungsdienstleister Preis- und Leistungsverzeichnis Inlandsüberweisung, die auf eine 0,15 %, andere Währung eines EWR- mindestens Mitgliedstaates lautet maximal 103,00 EUR Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 26 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 27 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 28 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zum Beispiel US-Dollar. 28 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) DG VERLAG Seite: 12 Stand:

13 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Konventionelle Abwicklung Drittstaaten 29 und Zahlungen in Drittstaatenwährung 30 0,15%, mindestens maximal 103,00 EUR 0,15%, mindestens maximal 103,00 EUR Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags (zzgl. Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig) Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (zzgl. Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig) Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 3 1,90 EUR 3 0,20 EUR 1,00 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 30 Zum Beispiel US-Dollar DG VERLAG Seite: 13 Stand:

14 Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Drittstaaten 31 und Zahlungen in Drittstaatenwährung 32 Konventionelle Abwicklung 0,15%, mindestens maximal 103,00 EUR 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.b. Zahlungsein- bzw. ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- und Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzten. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 32 Zum Beispiel US-Dollar DG VERLAG Seite: 14 Stand:

15 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a. den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein- Straße 14, Frankfurt, schlichtung@bundesbank.de. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, schlichtungsstelle@bafin.de. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe oben Ziffer 4.1.1) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z.b. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit DG VERLAG Seite: 15 Stand:

16 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 5,00 EUR 3 in Abhängigkeit vom Kontomodell in Abhängigkeit vom Kontomodell 0,50 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: 0,15% mindestens 2 maximal 25,00 EUR in Fremdwährung: 0,15%, mindestens 2 maximal 25,00 EUR per Bankscheck in Euro: 0,15%, mindestens 2 maximal 25,00 EUR in Fremdwährung: 0,15%, mindestens 2 maximal 25,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 0,15%, mindestens 2 maximal 10 in Fremdwährung: 0,15%, mindestens 2 maximal Wertstellungen im Scheckverkehr bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 33 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung am 3.Tag nach Buchung am Tag der Belastung 33 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein DG VERLAG Seite: 16 Stand:

17 5.4.2 bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.b. Zahlungsein- bzw. ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- und Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden (pro Konto/Jahr) zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 34 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung auf Wunsch des Kunden Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 25,00 EUR 7,50 EUR 7 25,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen 35 sowie bei vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto 36 für Firmenkunden mindestens 20 für Verbraucher 34 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 35 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen nach 502 Abs. 3 BGB begrenzt. 36 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Verbraucherdarlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet DG VERLAG Seite: 17 Stand:

18 7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 4,50 EUR 4,50 EUR Erteilung / Annahme von Treuhandaufträgen bis 250 TEUR 7 ab 250 TEUR Avale Provision von der jeweiligen Zusage 2,55 % p.a. 8 Auskünfte 8.1 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) inkl. USt (19%) Bankauskunft im Inland einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) Bankauskunft im Ausland einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) Bankauskunft von Creditreform einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 11,00 EUR 11,00 EUR 36,00 EUR 5,50 EUR 8.2 Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse erteilt) inkl. USt (19%) Auskunft erteilt 11,00 EUR 9 Schrankfächer Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) je nach Größe von 4 bis 75,00 EUR DG VERLAG Seite: 18 Stand:

19 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Wertpapierart Online- Brokerage in EUR Provision vom Kurswert pro Stück in EUR Minimum/ Grundpreis in EUR Online- Brokerage Provision vom Kurswert pro Stück in EUR Minimum/ Grundpreis in EUR Aktien 0,75% 35,00 0,75% 45,00 Optionsscheine 0,75% 35,00 0,75% 45,00 Verzinsliche Wertpapiere Kauf außerbörslich: Kauf außerbörslich: Kauf: 0,5% 25,00 Kauf: 0,5% 45,00 9,95 Verkauf: 0,5% 9,95 Verkauf: 0,5% zzgl. mind. vom zzgl. mind. Vom Fremdspesen Fremdspesen Kurswert Kurswert Bundeswertpapiere Wandelanleihen Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine/Genussrechte Bezugsrechte/Teilrechte (Stückpreise) Bezug junger Aktien Ausbuchung wertloser Kundenbestände pro WKN Kurswert ab 10,01 EUR: 2,50 EUR 1% vom Kurswert 5,00 10,00 1% vom Kurswert 5,00 zzgl. USt. 10,00 Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Investmentanteile Kauf mit und ohne Ausgabeaufschlag Verkauf mit und ohne Ausgabeaufschlag An-/Verkauf von Investmentanteilen über die Börse Online- Brokerage in EUR 9,95 zzgl. Fremdspesen Provision vom Kurswert pro Stück in EUR zum Ausgabepreis zum Rücknahmepreis Minimum/ Grundpreis in EUR Online- Brokerage 9,95 zzgl. Fremdspesen Provision vom Kurswert pro Stück in EUR zum Ausgabepreis zum Rücknahmepr eis 0,5% 25,00 0,5% 45,00 Minimum/ Grundpreis in EUR Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung 37, -änderung und -streichung 5,00 EUR pro Auftrag 37 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird DG VERLAG Seite: 19 Stand:

20 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des abgelaufenen Jahres. 38 Optionsscheine Verzinsliche Wertpapiere Wandelanleihen Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine Investmentanteile (Verbund/Fremd) Bezugsrechte/ Teilreche Sonstige Wertpapiere Bestände ohne Kurswert Pro Posten: Jährliche Depotgebühr: == = = = * Berechnungsgrundlage ist der höhere Wert Pro Posten: mind. 7,20 EUR Jährliche Depotgebühr: mind. 13,40 EUR Streifbandverwahrung 0,24% p.a. vom Kurswert/Nennwert* pro Posten incl. USt. Girosammelverwahrung 0,15% p.a. vom Kurswert/Nennwert* pro Posten incl. USt. = Online- Standard- Brokerage depot Aktien Online- Brokerage Pro Posten: Jährliche Depotgebühr: Standarddepot Pro Posten: mind. 7,20 EUR Jährliche Depotgebühr: mind. 13,40 EUR Wertpapierrechnung 0,48% p.a. vom Kurswert/Nennwert* pro Posten incl. USt. Online- Brokerage Pro Posten: Jährliche Depotgebühr: Standarddepot Pro Posten: mind. 7,20 EUR Jährliche Depotgebühr: mind. 13,40 EUR Depots ohne Bestand (inkl. USt) 12,40 EUR Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) (+Valorenversicherung und Transportkosten soweit gesetzlich zulässig) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis DG VERLAG Seite: 20 Stand:

21 Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland Minimum/Grundpreis Minimum/Grundpreis jungen Aktien 1% vom Kurswert, mind. 1 1% vom Kurswert, mind. 1 Options-, Wandelanleihen Genussscheinen 5,11 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig 15,34 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig Ausgabe von Bonus- und Berichtigungsaktien, Einbuchung: ohne Provision 5,11 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig Stockdividenen, Split und Umtausch, Spin-Off, Reverse Split Re-Investitionen Kauf von Teilrechten (-Spitzen) Einbuchung: Provision 2,50 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden Ausübung von Wandelrechten Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 39 pro Auftrag Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 13,32 EUR Auf Kundenwunsch erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) Zweitschriften (inkl. USt) 40 ab Geschäftsjahr 2009 bis Geschäftsjahr ,00 EUR Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 39 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. 40 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht DG VERLAG Seite: 21 Stand:

22 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Kupons pro Gattung Fremdwährungskupons pro Gattung EUR-Gutschrift pro Gattung 35,00 EUR Währungsgutschrift pro Gattung 35,00 EUR Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) DG VERLAG Seite: 22 Stand:

23 11 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden, außerhalb der Quartalsabrechnung inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten umfangreiche Saldenbestätigung (für mehrere Konten) Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) mindestens 5,00 EUR Sonderarbeiten bei Nachforschungen (im Auftrag des Kunden, ohne dass eine 59,50 EUR/Stunde gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) Vertrag zugunsten Dritter inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten Erträgnisaufstellung (auf Wunsch des Kunden) inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten Kontosperre im Auftrag des Kunden inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten 5 26,00 EUR/Stunde 18,00 EUR Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 41 inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten bei erhöhtem Aufwand soweit gesetzlich zulässig Mahnung Mahnung 2. Mahnung 3. Mahnung 25,00 EUR 3 3,00 EUR 3,00 EUR Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 59,50 EUR/Stunde 5/Stunde 41 Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden verursacht wurde. 42 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde DG VERLAG Seite: 23 Stand:

24 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sowie Artikel 247a 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a. den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn., schlichtungsstelle@bafin.de Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe oben Ziffer 4.1.1) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z.b. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit DG VERLAG Seite: 24 Stand:

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