Nr September 2012

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1 Nr September 2012 Arm Ärmer Altersarmut Aktuelle Zahlen zu den Rentenzahlbeträgen, zur Armutsgefährdung in Deutschland und zum Entwurf des 4. Armuts und Reichtumsberichts Am fand der Entwurf des 4. Armuts und Reichtumsberichts seinen Weg in die Öffentlichkeit. Wieder einmal wird (auf über 500 Seiten) schriftlich und öffentlich bestätigt, was der Bevölkerung seit langem bewusst ist: Die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auseinander. Dies betrifft auch die Altersversorgung der Bevölkerung (siehe I.). Für die in vollem Gange befindliche Diskussion um die Alterssicherung sind nun die neuen Rentenzahlbeträge derjenigen zugänglich, die im Jahr 2011 in Rente gingen. Insbesondere die vollen Erwerbsminderungsrenten sind gesunken. Altersarmut wird so für Erwerbsgeminderte zu einem handfesten Problem. Auch geht die Schere zwischen Ost und West weiter auseinander (siehe II.). Das Statistische Bundesamt hatte am die neuen Armutsgefährdungszahlen veröffentlicht (siehe III.). Dies alles fördert den sozialen Frieden in unserem Land nicht. Scheinbar unbeeindruckt bleibt unsere Bundesarbeits und Sozialministerin, die weiterhin versucht, ihre Politik und damit auch ihre Zuschussrente als armutsbekämpfendes Instrument an die Frau/den Mann zu bringen. Zwischenzeitlich haben jedoch die Menschen verstanden, dass die Zuschussrente nur ein billiger Wahlkampftrick ist, der mit der Bekämpfung von Altersarmut nichts zu tun hat (weitere Informationen dazu; siehe Infokasten auf Seite 4). Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer Berlin Ressort 5 verantwortlich: Elke Hannack Mitglied des Bundesvorstandes Redaktion: Dr. Judith Kerschbaumer, Bereichsleitung Jennifer Rodgers-Walther Laura Kuckartz Bereich Sozialpolitik judith.kerschbaumer@verdi.de Um Altersarmut zu vermeiden, muss der Reichtum gerecht und sozial ausgewogen verteilt werden. Umfairteilen muss auf die Agenda der Politik! (zur Kampagne Umfairteilen: 1 / 8

2 I. Der Entwurf des Armuts und Reichtumsberichts 2 Der Berichtsentwurf bezieht sich auf die Einkommens und Vermögenssituation der Älteren von heute und bezeichnet diese verallgemeinernd als überdurchschnittlich gut. So würden am Jahresende 2010 nur 2,45% der 65 Jährigen und Älteren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen. Dies zeige angeblich, dass die Bedürftigkeit im Alter heute (noch) kein Problem darstelle. Das wird durch die aktuellen Rentenzahlbeträge jedoch nicht bestätigt (siehe II.). Ein Grund dafür, dass Altersarmut angeblich noch kein Problem sei, seien unter anderem aber die in dieser Altersgruppe noch stark vorherrschende finanzielle Absicherung eigentlich Bedürftiger und hier vor allem älterer Frauen durch ihre Ehepartner. Dem stehe entgegen, dass die Armutsrisikoquote der Rentnerinnen und Rentner zwischen 1998 und 2009 um 4,3 % (von 10,1 % auf 15,4 %) angestiegen sei. Zudem würde in Zukunft der Stellenwert zusätzlicher Vorsorge als Ausgleich für das sinkende gesetzliche Rentenniveau ansteigen. Dafür brauchen die Menschen aber im Erwerbsleben die notwendigen finanziellen Spielräume. Der Berichtsentwurf räumt dabei ein, dass gerade bei Niedrigverdiener/innen trotz langjähriger Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Zukunft nur geringe Rentenansprüche bestehen werden. So steige mit der Zunahme von Geringverdienenden, der ansteigenden Zahl von Singlehaushalten und der zeitgleichen Verantwortung der Sandwich Generation, für die Rente einer größer werdenden Anzahl älterer Menschen aufkommen zu müssen, zugleich der Druck, für die eigene Rente stärker vorsorgen zu müssen. Das Risiko von Altersarmut für die kommende Generation steigt damit erheblich. Für Geringverdienende komme erschwerend hinzu, dass sich zusätzliche Vorsorge derzeit trotz langer Lebensleistung nicht lohne, da Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge vollständig auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet werde. So bliebe am Ende für diese Menschen nicht mehr zum Leben als für diejenigen, die keine Beiträge geleistet hätten. Für Menschen, die gesellschaftlich relevante Leistungen erbringen wie etwa die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen und dadurch Lücken in der Erwerbsbiographie aufweisen, werde die Altersvorsorge in Zukunft ohne zusätzliche eigene Vorsorge nicht mehr ausreichen. Für sie bestehe eine erhöhte Gefahr, in das System der Grundsicherung zu rutschen, da es gerade diese Personengruppe sei, die von der betrieblichen Altersvorsorge nicht profitiere und sich eine private Vorsorge kaum leisten könne. Diesen Automatismus bewerten die Autoren/innen des Berichtsentwurfs als ungerecht, denn er setze falsche Signale für die eigenverantwortliche Altersvorsorge und entwerte die gesellschaftliche Lebensleistung dieser Menschen. Der Berichtsentwurf erkennt, dass jahrzehntelange Beitragszahlung und Vorsorge zu einer Rentenhöhe oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müsse. Menschen, die wenig verdienen, aber lange gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt haben, sollen deshalb bessergestellt werden. In diesem Zusammenhang sieht der Bericht, der ja aus dem Hause der Bundesarbeits und Sozialministerin kommt, die Einführung der Zuschussrente, vor. ver.di hält diesen Vorschlag für einen billigen Wahlkampftrick, der Altersarmut nicht vermeidet oder beseitigt (siehe dazu ausführlich sopoaktuell Nr. 122). 2 Der Armuts und Reichtumsbericht der Bundesregierung wird im Auftrag des Bundestages vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt. Er wurde bisher dreimal (in den Jahren 2001, 2005 und 2008) herausgegeben. Die Bestellung des letztendlichen Berichts ist möglich unter: 2 / 8

3 ver.di und der Sozialverband Deutschland (SoVD) setzen der Zuschussrente das Modell eines Rentenzuschusses entgegen. Rentenzuschuss: Für diejenigen, die vorgesorgt haben und trotzdem auf nur sehr niedrige Renten kommen, fordern ver.di und SoVD einen zusätzlichen gestaffelten Rentenzuschuss aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der sich aus der teilweisen Nichtanrechnung von Altersvorsorgeeinkommen bei der Grundsicherung ergibt: Anrechnungsfreiheit der Renteneinkünfte bis 100 Euro, Anrechnungsfreiheit der Renteneinkünfte zwischen 100 und 200 Euro zu 50 % und Anrechnungsfreiheit der Renteneinkünfte zwischen 200 und 300 Euro zu 25 %. Der Nichtanrechnungsbetrag bei der Grundsicherung würde als Rentenzuschuss gewährt, der von den Grundsicherungsämtern administriert werden müsste. Bei einem derzeitigen Grundsicherungsbedarf von durchschnittlich 680 Euro ergäbe dies eine Gesamtabsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von rd. 850 Euro im Monat und entspricht damit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales anvisierten Betrag bei maximaler Inanspruchnahme der Zuschussrente. (mehr dazu siehe sopoaktuell Nr. 122 vom ) Unter Berufung auf eine Befragung des European Social Survey wird zudem deutlich, dass eine deutliche Mehrheit von 72 % der deutschen Bevölkerung weiterhin den Staat in der Pflicht sieht, gute Rahmenbedingungen für einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu gewährleisten. Dies bestätigt auch eine aktuelle Forsa Umfrage im Auftrag des DGB. Danach sprechen sich vier von fünf Bürgerinnen und Bürger (80 %) dafür aus, auf eine Senkung des Rentenbeitrags zu verzichten und stattdessen eine Demographie Reserve aufzubauen. Dieser Ansicht sind vor allem die jungen (86 % der 18 bis 29 Jährigen) und älteren Generationen (81 %). Die Anhänger/innen der CDU/CSU sind sogar mit überdurchschnittlichen 82 % dafür, Reserven aufzubauen. Bedenkt man, dass die Rente Spiegelbild des Erwerbseinkommens ist, scheint es beachtlich, dass sich gerade beim Einkommen privater Haushalte für das Jahr 2008 immer noch deutliche regionale Unterschiede im Vergleich der alten und neuen Bundesländer zeigen. So beträgt das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen in Ostdeutschland mit nur rund 75 % des westdeutschen Einkommensniveaus von Die Folge dieser bestehenden Einkommensunterschiede sind neben sich daraus ergebenden Unterschieden im gesetzlichen Rentenanspruch Grafik 1 Quelle: Entwurf des 4. Armuts und Reichtumsberichts, Anhänge, S. 458, eigene Darstellung auch Ungleichheiten in der Möglichkeit, selbst für das Alter vorsorgen zu können. 3 / 8

4 Bewertung: Betrachtet man die Berichterstattung der letzten Tage zum Armuts und Reichtumsbericht der Bundesregierung wird deutlich, dass sich die Medien in einem Punkt ungewöhnlich einig sind: Wohlstand ist in Deutschland zunehmend ungleich verteilt! Gewinnerinnen und Gewinner dieser immer größer werdenden Schere sind die reichsten zehn Prozent der deutschen Bevölkerung. Diese kleine Personengruppe verfügt demnach über mehr als die Hälfte des Gesamtvermögens. Zu den Verliererinnen und Verlierern zählen neben dem Staat auch die untere Hälfte der Haushalte in Deutschland, die sich mit einem Prozent des Gesamtvermögens begnügen müssen. siehe auch zum Thema: sopoaktuell Nr. 120 vom sopoaktuell Nr. 122 vom sopoaktuell Nr. 123 vom sopoaktuell Nr. 124 vom sopoaktuell Nr. 125 vom sopoaktuell Nr. 126 vom unter Diese Verteilungsungerechtigkeit des vorhandenen Gesamtvermögens trifft in besonderem Maße die Kinder dieser einkommens und vermögensschwachen Bevölkerungsschicht sowie ältere Menschen. Auch wenn der Berichtsentwurf gerade die Situation der Älteren überraschend positiv darstellt und sich erneut darauf bezieht, dass derzeit nur ein sehr geringer Anteil älterer Menschen die Kriterien der Bedürftigkeit erfülle und somit einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung habe, kann er nicht über die zunehmende Gefahr der Altersarmut als Folge der Erwerbsarmut hinwegtäuschen. Geradezu skandalös mutet in diesem Zusammenhang die leichtfertige Verteidigung prekärer Beschäftigungsformen an. Eine differenzierte Betrachtung macht deutlich, dass Teilzeit und Minijobs, Leiharbeit und befristete Beschäftigung stetig ansteigen, während die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse stabil bleibt. Das bedeutet aber, dass es im Verhältnis tatsächlich zunehmend mehr prekäre Beschäftigung mit all ihren negativen Konsequenzen für die davon betroffenen Menschen gibt. So ist etwa der Zugang zu einem solchen normalen Vollzeit Arbeitsverhältnis für Frauen, ältere und junge Menschen und Geringqualifizierte meist erheblich erschwert. Hinzu kommt, dass auch ein Normalarbeitsverhältnis heute kein Garant mehr ist für ein auskömmliches Einkommen. Dies räumt auch der Berichtsentwurf selbst ein: Einerseits kann ein Lohn tatsächlich so niedrig sein, dass er auch in Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, ohne weitere Unterstützung die Existenz zu sichern. Andererseits wird unterstrichen, dass der Niedriglohnsektor wesentlich zum Beschäftigungsaufbau der vergangenen Jahre beigetragen und vielen Geringqualifizierten eine Chance gegeben hat, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. 3 Während also Menschen, die ohnehin über ein großes privates Vermögen verfügen und ausreichend für das Alter abgesichert sind, nicht mit den Folgen zunehmender prekärer Beschäftigung konfrontiert sind und ihr Vermögen weiter ausbauen können, sehen sich diejenigen, die auf ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen angewiesen sind, nicht nur mit einer Stagnation der Einkommenshöhe, sondern immer stärker auch mit einem deregulierten Arbeitsmarkt und den sich daraus ergebenden Risiken für ihre aktuelle und zukünftige Lebenssituation konfrontiert. In einem Land wie Deutschland ist es nicht akzeptabel, dass ein Großteil der Bevölkerung und damit all diejenigen Menschen, die durch ihre tägliche Arbeit unsere Gesellschaft maßgeblich tragen zusammen nur über etwa ein Prozent des Gesamtvermögens verfügt und zugleich mit bestenfalls stagnierenden Löhnen, zunehmender persönlicher Unsicherheit aufgrund prekärer Beschäftigung, sinkendem Rentenniveau und damit einhergehend einem steigenden Risiko für Altersarmut kämpfen muss! 3 Entwurf des 4. Armuts und Reichtumsbericht, S / 8

5 Der Entwurf des 4. Armuts und Reichtumsbericht verdeutlicht demnach einmal mehr die Schwäche der Reformmaßnahmen der aktuellen Bundesregierung, die mit dem Vorschlag der Zuschussrente Altersarmut keinesfalls erfolgreich bekämpfen kann und zugleich Erwerbsarmut als die Wurzel des Übels durch ihre Position zu prekärer Beschäftigung konsequent vorantreibt. Um eine gerechtere Verteilung des offensichtlich ausreichend vorhandenen Reichtums in Deutschland zu erreichen, muss nicht nur der staatliche Anteil am Gesamtvermögen, der dann öffentliche Investitionen, die allen zugutekommen ermöglicht, ausgebaut werden. Notwendig ist auch ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 pro Stunde und damit einhergehend eine konsequente Stärkung sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung sowie die Sicherung des aktuellen Rentenniveaus finanziert durch die Anhebung und nicht die von der Regierung derzeit vorgesehene Absenkung des Rentenbeitrags. II. Die aktuellen Rentenzahlbeträge Die vorgenannten Zahlen werden durch die aktuellen Rentenzahlbeträge bestätigt. Die Schere zwischen Menschen, die gute und denjenigen, die nicht existenzsicherende Alterseinkünfte beziehen, geht ebenfalls auseinander. Die zahlreichen Rentenreformen der letzten zehn bis fünfzehn Jahre haben dafür gesorgt, dass sich ganz besonders bei den Erwerbsminderungsrenten (EM Renten) zwischenzeitlich Zahlbeträge ergeben, die im Grundsicherungsbereich liegen. Etwa die Hälfte der Bezieher/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung müssen damit ihre EM Rente aufstocken. So betrug eine volle EM Rente für Männer in den alten Bundesländern (abl) im Jahr 2000 noch 835 (netto), im Jahr 2011 hingegen nur noch 673 (netto). Männer in den neuen Bundesländern (nbl), die im Jahr 2011 in eine volle EM Rente gingen, erhielten nur 612 (netto). Im Jahr zuvor waren es noch 621 (netto) und im Jahr (netto). Ähnliches zeichnet sich bei den Frauen ab (siehe Grafik 2). Zahlbeträge (netto) der Versichertenrenten (Alters und EM Renten) nach Bestand und Zugang Männer abl Männer nbl Frauen abl Frauen nbl Bestand (2010) Zugang (Zugang 2010) (808 ) (785 ) (494 ) (666 ) davon volle EM Rente (im Jahr 2000) (835 ) (740 ) (613 ) (689 ) Grafik 2 Standardrente (nach 45 Beitragsjahren immer mit Durchschnittsentgelt): rd (brutto); rd (netto); (abl: Zahlen ab ) Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2011 und BT Drucksache 17/10545 Diejenigen Frauen, die im Jahr 2011 eine Versichertenrente in Anspruch nahmen, erhielten einen durchschnittlichen Nettorentenzahlbetrag von 500 (alte Bundesländer). Dies sind nur 6 mehr als im Jahr zuvor und 2 weniger als diejenigen Frauen, die bereits in Rente sind. Damit zeigt sich deutlich, dass die verstärkte Beteiligung von Frauen im Erwerbsleben rentenrechtlich zu keiner höheren Rente führt. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Frauen obwohl sie mehr arbeiten relativ gesehen geringere Einkünfte haben. Aber auch die Zahlbeträge der Männer sinken weiterhin. Bei den Männern, die in den letzten Jahren in Rente gingen, geht die Schere zwischen den alten und neuen Bundesländern weiter auseinander. 5 / 8

6 Die Männer in den nbl bleiben immer weiter hinter denen der abl zurück. Wie der Entwurf des 4. Armuts und Reichtumsberichts zeigt, liegen auch die Haushaltsnettoeinkommen in den nbl weit hinter denen in den abl. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde insbesondere in den nbl einen Puffer von unten bieten. Die Spreizung der Renten zwischen den Geschlechtern macht Grafik 4 (letzte Seite) deutlich. So verwundert auch die Tatsache nicht, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner neben der Rente hinzuverdienen müssen (siehe Grafik 3). Am hatten Männer und Frauen über 65 Jahre einen Minijob. Insgesamt gab es am ,2 Mio. und am ,5 Mio. Minijobber/innen. Von 7,5 Mio. Minijobber/innen waren 10,5 % über 65 Jahre. 2,8 Mio. Männer (davon 15 % über 65 Jahre) und 4,7Mio. Frauen (davon7,8 % über65 Jahre) Grafik 3 Quelle: BT Drucks. 17/10545 vom , S Die Zahlen zeigen aber auch deutlich, dass das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung dringend angehoben werden muss. III. Armutsgefährdung Aktuell hat sich auch das Statistische Bundesamt mit dem Thema Altersarmut und Armutsgefährdung befasst: Die Armutsgefährdung ist im Jahr 2011 in den meisten Bundesländern gegenüber dem Jahr 2010 angestiegen. Für mehr Menschen besteht die Gefahr von Armut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten Bremen mit 22,3 % und Mecklenburg Vorpommern mit 22,2 % bundesweit die höchsten Armutsgefährdungsquoten. In Mecklenburg Vorpommern ging die Armutsgefährdungsquote um 0,2 % Punkte auf 22,2 % leicht zurück. Daneben konnte nur Thüringen einen Rückgang der Quote gegenüber dem Vorjahr erreichen ( 0,9 % Punkte auf 16,7 %). Beide Länder haben damit den kontinuierlichen Rückgang der letzten Jahre fortgesetzt und erreichten im Jahr 2011 jeweils den bisher niedrigsten Wert der Armutsgefährdung. Demgegenüber gab es in Berlin (21,1 %) und in Nordrhein Westfalen (16,6 %) durch beständige Anstiege der Armutsgefährdung seit dem Jahr 2006 jeweils einen neuen Höchststand. Berlin wies im Jahr 2011 zudem die höchste Veränderungsrate von + 1,9 % Punkten gegenüber dem Vorjahr aus. Auch im Ost und Westvergleich gibt es weiterhin deutliche Unterschiede bei den Armutsgefährdungsquoten. Hatten im Jahr 2011 im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 14,0 % der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5 % der Menschen armutsgefährdet. Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des Mikrozensus für das Jahr 2011 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik durchgeführt wurden. Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 6 / 8

7 im Jahr 2011 galt ein Einpersonenhaushalt mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 848 gilt als armutsgefährdet. 4 Armutsgefährdungsquoten(*) für ausgewählte Jahre nach Bundesländern Land % Deutschland 14,7 14,5 15,1 Bremen 22,3 21,1 22,3 Mecklenburg Vorpommern 24,1 22,4 22,2 Berlin 19,7 19,2 21,1 Sachsen Anhalt 22,4 19,8 20,5 Sachsen 19,2 19,4 19,6 Brandenburg 19,2 16,3 16,9 Thüringen 19,9 17,6 16,7 Nordrhein Westfalen 14,4 15,4 16,6 Niedersachsen 15,5 15,3 15,7 Saarland 15,5 14,3 15,6 Rheinland Pfalz 14,2 14,8 15,1 Hamburg 15,7 13,3 14,7 Schleswig Holstein 13,3 13,8 13,8 Hessen 12,7 12,1 12,7 Bayern 11,4 10,8 11,3 Baden Württemberg 10,6 11,0 11,2 Nachrichtlich: Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 13,2 13,3 14,0 Neue Bundesländer (einschließlich Berlin) 20,4 19,0 19,5 Ergebnisse des Mikrozensus, Berechnungen durch Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NRW). (*) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Bundesmedians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD Skala berechnet. Quelle: Statistisches Bundesamt 4 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 315 vom / 8

8 Verteilung der Altersrenten in der Gesetzlichen Rentenversicherung Männer Die Rente hat eine monatliche Nettohöhe vor Steuern von 4 % und 0 1 % höher 0 Frauen 11 % bis 6 % unter % 19 % bis 2 % 16 % unter % 22 % bis 5 % 30 % unter % 14 % 750 bis 14 % 34 % unter % Armutsgefährdung 848 Euro 10 % 500 bis 23 % 11 % unter % 9 % 250 bis 1 % unter % % der Renten unter Euro 3 % 29 % der Renten West Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung West Ost Rentenbestand am , Tabelle /20, Ost eigene Berechnungen Grafik 4 8 / 8

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