Die Wahl des Bundespräsidenten 2016

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1 Die Wahl des Bundespräsidenten 2016

2 Die Wahl des Bundespräsidenten 2016

3 IMPRESSUM Statistik Burgenland A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 T: E: post.pr-statistik@bgld.gv.at ISBN Medieninhaber, Herausgeber und Verleger Statistik Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung Landesamtsdirektion - Stabsstelle Präsidium A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 Redaktion und für den Inhalt verantwortlich Mag. Manfred Dreiszker T: E: manfred.dreiszker@bgld.gv.at Dorothea Horvath T: E: dorothea.horvath@bgld.gv.at Redaktionelle Mitarbeit Andrea Wukovatz Gestaltungskonzept Atelier Unterkirchner Jankoschek, Wien Druck Wograndl Druck GmbH., Mattersburg Eisenstadt 2017 Urheberrecht. Die enthaltenen Daten, Tabellen, Grafiken, Bilder etc. sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind Statistik Burgenland vorbehalten. Nachdruck kostenlos, aber nur mit Quellenangabe möglich. Haftungsausschluss. Statistik Burgenland sowie alle Mitwirkenden an der Publikation haben deren Inhalte sorgfältig recherchiert und erstellt. Fehler können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Statistik Burgenland und die Genannten übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte, insbesondere übernehmen sie keinerlei Haftung für eventuelle, unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. Statistik Burgenland und alle Mitwirkenden legen Wert auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit, wird gelegentlich nur die feminine oder die maskuline Form gewählt. Dies impliziert keineswegs eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Frauen und Männer sollen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

4 Inhalt Rechtliche Grundlagen 1. Allgemeines 7 2. Die Wahlausschreibung 7 3. Die Wahlbehörden 7 4. Das aktive und passive Wahlrecht 8 5. Das Auslandsösterreicher-Wahlrecht 8 6. Die Wahlkarten 9 7. Briefwahl 9 8. Die Wahlvorschläge 9 9. Das Abstimmungsverfahren Die Funktionsperiode des Bundespräsidenten Wahlanfechtung des zweiten Wahlganges Sonderbestimmungen für die Verschiebung der Wiederholung des zweiten Wahlganges 11 Die Wahl vom 24. April, 22. Mai und 4. Dezember 2016 Wahlergebnis 14 Bundespräsidentenwahl - Bundesländer Wahlgang am 24. April Wahlgang am 22. Mai Wiederholung 2. Wahlgang am 4. Dezember Bundespräsidentenwahl - Burgenland Wahlgang am 24. April Wahlgang am 22. Mai Wiederholung 2. Wahlgang am 4. Dezember Bundespräsidentenwahl - Gemeinden 28 Stimmenanteile nach Größe Dr. Alexander Van der Bellen 33 Stimmenanteile nach Bezirken und nach Größe Dr. Alexander Van der Bellen 37 Stimmenanteile nach Größe Ing. Norbert Hofer 42 Stimmenanteile nach Größe Dr. Alexander Van der Bellen 46 Ergebnisse nach Ortschaften 1. Wahlgang Bezirksübersicht Gesamtergebnisse mit Briefwahlkarten 52 Briefwahlkarten 52 Gesamtergebnisse ohne Briefwahlkarten 52 Bezirk Eisenstadt-Umgebung 54 Bezirk Güssing 56 Bezirk Jennersdorf 60 Bezirk Mattersburg 64 Bezirk Neusiedl am See 66 Bezirk Oberpullendorf 68 Bezirk Oberwart 74 BPW 2016 StatistikBurgenland 3

5 Ergebnisse nach Ortschaften 2. Wahlgang und Wiederholung 2. Wahlgang Bezirksübersicht Gesamtergebnisse mit Briefwahlkarten 82 Briefwahlkarten 82 Gesamtergebnisse ohne Briefwahlkarten 82 Bezirk Eisenstadt-Umgebung 84 Bezirk Güssing 86 Bezirk Jennersdorf 90 Bezirk Mattersburg 94 Bezirk Neusiedl am See 96 Bezirk Oberpullendorf 98 Bezirk Oberwart 104 Historischer Rückblick Die Wahl des Bundespräsidenten bis Die Wahl des Bundespräsidenten von 1951 bis Die Staatsoberhäupter der Republik Österreich 113 Die Entwicklung der Wahlberechtigten von 1951 bis Wahlbeteiligung und ungültig abgegebene Stimmen 1951 bis Bundespräsidentenwahl am 6. Mai 1951, 1. Wahlgang Mai 1951, 2. Wahlgang Mai April Mai April Juni Mai Mai 1986, 1. Wahlgang Juni 1986, 2. Wahlgang April 1992, 1. Wahlgang Mai 1992, 2. Wahlgang April April April Publikationsverzeichnis StatistikBurgenland BPW 2016

6 Rechtliche Grundlagen

7 Rechtliche Grundlagen Bundespräsidentenwahlen Wahlbeteiligung in der abgegebenen Stimmen Burgenland Österreich Bundespräsidentenwahlen Ungültig-Wähler Ungültig-Wähler in Burgenland Österreich 6 StatistikBurgenland BPW 2016

8 Rechtliche Grundlagen 1. Allgemeines Die Funktionsperiode des Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer endet am 8. Juli Gemäß Art. 60 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes muss daher im ersten Halbjahr 2016 eine Neuwahl des Bundespräsidenten stattfinden. Für die Wahl des Bundespräsidenten am 24. April 2016, 22. Mai 2016 und 4. Dezember 2016 war das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl. Nr. 57/1971, geändert durch das Wahlrechtsänderungsgesetz 2015, BGBl. I Nr. 158/2015 und BGBl. I Nr. 32/2016 maßgebend; auf die einschlägigen Bestimmungen der Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471/1992 idgf. und des Wählerevidenzgesetzes beide ebenfalls zuletzt geändert durch das Wahlrechtsänderungsgesetz wird mehrfach hingewiesen. 2. Die Wahlausschreibung Die Wahl des Bundespräsidenten ist von der Bundesregierung durch Verordnung im Bundesgesetzblatt auszuschreiben. Die Verordnung hat den Wahltag zu enthalten, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates festzusetzen ist und weiters den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. Die Verordnung ist in allen Gemeinden durch öffentlichen Anschlag bekannt zu geben. Mit Verordnung der Bundesregierung vom 28. Jänner 2016 wird die Wahl des Bundespräsidenten ausgeschrieben. Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt im BGBl. II Nr. 28/2016. Als Wahltag wird der 24. April 2016 festgesetzt. Als Stichtag, der insbesondere für die Beurteilung der Wahlberechtigung bzw. der Wahlausschließungsgründe von Bedeutung ist, wird der 23. Februar 2016 bestimmt. Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung Bundespräsident gilt für beide Geschlechter. 3. Die Wahlbehörden Zur Leitung und Durchführung der Wahlen des Bundespräsidenten sind die Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde berufen, die nach der Nationalrats-Wahlordnung 1992 jeweils im Amt sind. Die genannten Wahlbehörden müssen in ihrer Zusammensetzung der Parteistärke entsprechen, die sich auf Grund der Nationalratswahl vom 29. September 2013 ergibt. Für die Bundespräsidentenwahl sind spätestens am 21. Tag vor der Wahl besondere Wahlbehörden einzurichten. Diese Wahlbehörden haben während der festgelegten Wahlzeit Personen aufzusuchen, die aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen bettlägerig sind und eine Wahlkarte besitzen. BPW 2016 StatistikBurgenland 7

9 Rechtliche Grundlagen 4. Das aktive und passive Wahlrecht Das aktive Wahlrecht erlangt man, wenn man bis zum Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Wahlberechtigten sind in Wählerverzeichnisse einzutragen, die vor jeder Wahl des Bundespräsidenten neu anzulegen sind. Die Anlegung der Wählerverzeichnisse obliegt den Gemeinden und hat auf Grund der nach dem Wählerevidenzgesetz 1973 in jeder Gemeinde zu führenden Wählerevidenz zu erfolgen. Jeder Wahlberechtigte darf nur im Wählerverzeichnis jener Gemeinde eingetragen sein, in der er am Stichtag seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Für das Amt des Bundespräsidenten kann nur gewählt werden (passives Wahlrecht), wer das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet hat, wobei von der Wählbarkeit Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben, ausgeschlossen sind. Jedem Wahlvorschlag müssen Unterstützungserklärungen oder Auslands-Unterstützungserklärungen beigegeben werden. Die Frist zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang beträgt drei Wochen. Ein zweiter Wahlgang wird durchgeführt, wenn kein Wahlwerber mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Die engere Wahl findet zwischen den beiden Wahlwerbern statt, die im ersten Wahlgang die meisten gültigen Stimmen erhalten haben. Als gewählt gilt, wer im zweiten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. 5. Das Auslandsösterreicher-Wahlrecht Österreichische Staatsbürger, die sich am Wahltag im Ausland aufhalten und im Besitz einer Wahlkarte sind, können dort ihr Wahlrecht ausüben. Österreicher, die im Ausland leben, sind zur Teilnahme an Bundeswahlen berechtigt, wenn sie a) österreichische Staatsbürger sind, b) spätestens bis zum Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und d) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden. 8 StatistikBurgenland BPW 2016

10 Rechtliche Grundlagen 6. Die Wahlkarten Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag an einem anderen Ort als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben können, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Ferner haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte Wähler, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist. Die Stimmabgabe ist ohne Beisein einer Wahlbehörde möglich. Die Ausstellung einer Wahlkarte ist mündlich oder schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen, in der der Wahlberechtigte nach seinem ordentlichen Wohnsitz in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Der Endtermin für die Beantragung einer Wahlkarte ist der vierte Tag vor der Wahl oder wenn die Abholung der Wahlkarte persönlich möglich ist bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Uhr. 7. Briefwahl Bei der Ausübung des Wahlrechts mittels Briefwahl kann der Stimmzettel sofort nach Erhalt der Wahlkarte ausgefüllt werden, im Fall eines zweiten Wahlgangs aber frühestens am 9. Tag nach dem Wahltag des ersten Wahlgangs. Die eidesstattliche Erklärung, dass die Stimme unbeobachtet, unbeeinflusst und persönlich abgegeben wurde, ist vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich abzugeben. Die Briefwahlkarte kann im Postweg, im Ausland allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder direkt bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Sie muss dort jedenfalls am Wahltag bis Uhr einlangen. 8. Die Wahlvorschläge Wahlvorschläge müssen zwischen dem Stichtag und dem 37. Tag vor dem Wahltag, Uhr, der Bundeswahlbehörde vorgelegt werden. Sie müssen von mindestens Personen, die am Stichtag wahlberechtigt waren, unterstützt sein. Es sind den Wahlvorschlägen Unterstützungserklärungen anzuschließen, die die Bestätigung der Gemeindeenthalten, dass die in der Erklärung genannte Person am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen ist. Diese Bestätigung ist von der Gemeinde nur dann zu erteilen, wenn die in der Erklärung genannte Person vor der zur Führung der Wählerevidenz zuständigen Gemeindebehörde persönlich erscheint, ihre Identität nachgewiesen hat und die eigenhändige Unterschrift entweder vor der Gemeindebehörde geleistet wurde oder gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. Gleichzeitig mit der Überreichung des Wahlvorschlages hat der zustellungsbevollmächtigte Vertreter des Wahlvorschlages bei der Hauptwahlbehörde einen Beitrag zu den Kosten des Wahlverfahrens in der Höhe von 3.600,-- bar zu erlegen. BPW 2016 StatistikBurgenland 9

11 Rechtliche Grundalgen Am 31. Tag vor dem Wahltag hat die Bundeswahlbehörde die Wahlvorschläge abzuschließen und in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet zu veröffentlichen. 9. Das Abstimmungsverfahren Das Bundesgebiet ist wie bei der Wahl des Nationalrates in neun Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise entsprechen den Bundesländern, führen deren Bezeichnung und sind nach der alphabetischen Reihenfolge der Bundesländernamen nummeriert. Für das Abstimmungsverfahren gelten sinngemäß die entsprechenden Bestimmungen der Nationalrats-Wahlordnung 1992 mit der Maßgabe, dass die von den Wahlkartenwählern abgegebenen Stimmen im Bereich der Wahlbehörden ausgezählt werden, in denen sie abgegeben wurden. Es werden amtliche Stimmzettel verwendet. Der amtliche Stimmzettel hat die Vor- und Familiennamen der Wahlwerber der behördlich veröffentlichten Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen zu enthalten. Die Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden haben für ihren Bereich das Ergebnis der Wahl festzustellen. Die Landeswahlbehörde hat auf Grund der ihr von den Bezirkswahlbehörden erstatteten Berichte das Stimmenergebnis im Wahlkreis zu ermitteln. Die Bundeswahlbehörde stellt sodann auf Grund der Ermittlungen der Landeswahlbehörden die Gesamtsumme der im Bundesgebiet abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen sowie die Gesamtsumme der auf die verschiedenen Wahlwerber der behördlich veröffentlichten Wahlvorschläge entfallenen abgegebenen gültigen Stimmen fest. Die Bundeswahlbehörde hat jenen Wahlwerber als gewählt zu erklären, der mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat. Hat kein Wahlwerber eine solche Mehrheit für sich, so findet am vierten Sonntag nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang zwischen jenen beiden Wahlwerbern statt, die im ersten Wahlgang die meisten gültigen Stimmen erhalten haben. Die Bundeswahlbehörde hat das Ergebnis der Wahl unverzüglich nach Ablauf der Einspruchsfrist auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres und im Internet zu verlautbaren. Innerhalb einer Woche, vom Tag der Verlautbarung an gerechnet, kann die Wahlentscheidung der Bundeswahlbehörde beim Verfassungsgerichtshof wegen jeder behaupteten Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter eines behördlich veröffentlichten Wahlvorschlages angefochten werden. Der Verfassungsgerichtshof hat über die Anfechtung längstens innerhalb von vier Wochen nach ihrer Einbringung zu entscheiden. Wird eine Wahlanfechtung nicht eingebracht oder ihr vom Verfassungsgerichtshof nicht stattgegeben, so hat der Bundeskanzler nunmehr das Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen. 10 StatistikBurgenland BPW 2016

12 Rechtliche Grundlagen 10. Die Funktionsperiode des Bundespräsidenten Die Funktionsperiode des neuen Bundespräsidenten beginnt mit der Angelobung vor der Bundesversammlung und dauert sechs Jahre. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Wenn der Bundespräsident verhindert ist, gehen alle seine Funktionen zunächst auf den Bundeskanzler über. Dauert die Verhinderung länger als zwanzig Tage, so üben der Präsident, der zweite Präsident und der dritte Präsident des Nationalrates als Kollegium die Funktionen des Bundespräsidenten aus. 11. Wahlanfechtung des zweiten Wahlganges Die Freiheitliche Partei Österreichs hat den zweiten Wahlgang wegen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen angefochten. Dieser wurde vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Es ist dies die erste bundesweite Wiederholung einer Wahl. 12. Sonderbestimmungen für die Verschiebung der Wiederholung des zweiten Wahlganges Der ursprünglich vorgesehene Termin am 2. Oktober 2016 (Verordnung BGBl. II Nr. 180/2016) wurde wegen fehlerhafter Wahlbriefumschläge aufgehoben und auf den 4. Dezember 2016 verschoben. Es werden adaptierte Wahlkuverts zum Einsatz kommen, die jenem Modell entsprechen, das bis zum Jahr 2009 in Verwendung stand. Eine Aktualisierung der Wählerverzeichnisse wird durchgeführt. Als neuer Wahltermin für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs wurde im Bundesgesetzblatt, BGBl. I Nr. 86/2016, der 4. Dezember 2016 kundgemacht. Als Stichtag gilt der 27. September Zusätzlich zur Wahlverschiebung hat der Gesetzgeber Anpassungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 vorgenommen. BPW 2016 StatistikBurgenland 11

13 Dr. Alexander Van der Bellen Veränderung der Stimmenanteile zum 1. Wahlgang in Prozentpunkten > 31,8 27,5-31,8 22,9-27,5 < 22,9 Quelle und Grafik: Statistik Burgenland 12 StatistikBurgenland BPW 2016

14 Die Wahl vom 24. April, 22. Mai und 4. Dezember 2016

15 Wahlergebnis Wahlergebnis Die Bundespräsidentenwahl wurde nicht im ersten Wahlgang entschieden. Am 22. Mai 2016 stellten sich Ing. Norbert Hofer und Dr. Alexander Van der Bellen der Stichwahl, deren Ergebnis allerdings annulliert wurde. Am 4. Dezember 2016 fand die Wiederholung des zweiten Wahlganges statt. Aus dieser ging Dr. Alexander Van der Bellen als Sieger hervor. Erster Wahlgang Die Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 war die 13. Bundespräsidentenwahl der Zweiten Republik. Sechs Kandidaten (Dr. Irmgard Griss - parteilos, Ing. Norbert Hofer - FPÖ, Rudolf Hundstorfer - SPÖ, Dr. Andreas Khol - ÖVP, Ing. Richard Lugner - parteilos und Dr. Alexander Van der Bellen - parteilos) stellten sich der Wahl. Weder in Österreich noch im Burgenland konnte einer der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Ing. Norbert Hofer kam in Österreich auf 35,1 der gültig abgegebenen Stimmen und belegte, wie auch in seinem Heimatbundesland, wo er 41,9 erreichte, den ersten Platz. Das schlechteste Ergebnis holte er in Wien mit 27,7 der Stimmen. Mit Ausnahme von Wien war er in allen Bundesländern Sieger. Dr. Alexander Van der Bellen kam in Österreich mit 21,3 auf den zweiten Platz. Nur in Wien erreichte er Platz eins vor Ing. Norbert Hofer, in sechs Bundesländern (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) Platz zwei und in zwei Bundesländern (Kärnten, Steiermark) Platz drei. Sein Stimmenanteil lag zwischen 32,7 in Wien und 13,2 im Burgenland. Dr. Irmgard Griss erreichte österreichweit 18,9 und somit den dritten Platz. Im Burgenland erzielte sie mit 12,4 Stimmenanteil das schlechteste Bundesländerergebnis, das beste in Vorarlberg mit 24,1. Dr. Van der Bellen und Dr. Griss trennten am Wahltag selbst nur Stimmen. Auch nach Auszählung der Wahlkarten belief sich der Unterschied auf nur Stimmen bzw. 2,4 Prozentpunkte. Die Entscheidung, wer als zweiter in die Stichwahl kommt, war denkbar knapp fehlten Dr. Heide Schmidt 20,8 Prozentpunkte auf den zweitplatzierten Dr. Thomas Klestil. Rudolf Hundstorfer kam im Burgenland auf einen Stimmenanteil von 17,5, somit sein bestes Ergebnis aller Bundesländer. Sein Stimmenanteil lag im Bereich von 17,5 (Burgenland) bis 4,3 (Vorarlberg). Dr. Andreas Khol landete im Burgenland mit 13,0 Stimmenanteil auf Platz vier. In den anderen Bundesländern lag sein Stimmenanteil zwischen 14,2 (Niederösterreich) und 6,0 (Wien). Am Wahlsonntag trennten Dr. Andreas Khol und Rudolf Hundstorfer (beide 11,2) nur 123 Stimmen zugunsten Khols. Erst nach Auszählung der Wahlkarten kam es zum Platzwechsel. Rudolf Hundstorfer erreichte bzw. 11,3, während Andreas Khol sich mit Stimmen (11,1) begnügen musste. Ing. Richard Lugner erzielte in allen Bundesländern den sechsten und zugleich letzten Platz mit Stimmen (2,3). Er lag zwischen 3,4 in Kärnten und jeweils 1,9 im Burgenland, in Oberösterreich und in Wien. 14 StatistikBurgenland BPW 2016

16 Wahlergebnis Zweiter Wahlgang Am 22. Mai 2016 bekam Dr. Alexander Van der Bellen 50,3 der gültig abgegebenen Stimmen ( ) und Ing. Norbert Hofer 49,7 der gültigen Stimmen ( ). Dr. Alexander Van der Bellen siegte mit knappem Vorsprung von Stimmen vor Ing. Norbert Hofer. Entgegen dem Bundestrend entfielen im Burgenland nur 38,6 der gültig abgegebenen Stimmen (67.249) auf Dr. Van der Bellen, hingegen 61,4 auf Ing. Hofer ( ). Wiederholung des zweiten Wahlganges Nachdem das Ergebnis des zweiten Wahlganges vom Verfassungsgerichtshof annulliert wurde, kam es erstmals in der Zweiten Republik zu einer erneuten Durchführung einer Stichwahl bei einer Bundespräsidentenwahl. Der Wahltermin der Stichwahl wurde vom 2. Oktober 2016 auf den 4. Dezember 2016 verschoben. Für diesen Wahlgang wurden die Wählerverzeichnisse aktualisiert, sodass insgesamt Personen wahlberechtigt waren. Das ist eine Zunahme um Personen bzw. 0,3. Bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges stieg die Wahlbeteiligung um 1,6 Prozentpunkte. Dr. Alexander Van der Bellen ging mit 53,8 der gültig abgegebenen Stimmen ( ) aus dieser Wahl als Sieger hervor. Er konnte seinen Vorsprung auf Ing. Norbert Hofer auf Stimmen ausbauen. Ing. Norbert Hofer kam auf 46,2 der gültig abgegebenen Stimmen ( ). Außer in drei Bundesländern (Burgenland, Kärnten und Steiermark) erhielt Dr. Alexander Van der Bellen mehr gültige Stimmen als Ing. Norbert Hofer. Die Wahlbeteiligung betrug österreichweit im ersten Wahlgang 68,5, im zweiten Wahlgang 72,7 und bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges stieg sie auf 74,2 (+1,5 Prozentpunkte). Im Burgenland machten im ersten Wahlgang 77,7 der Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch, im zweiten Wahlgang 78,6 und bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges 78,5 (-0,1 Prozentpunkte). In Vorarlberg war die Wahlbeteiligung im ersten Wahlgang mit 54,9 am geringsten, während sie im Burgenland mit 77,7 am höchsten war. Im zweiten Wahlgang stieg in jedem Bundesland die Wahlbeteiligung gegenüber dem ersten Wahlgang. Bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges war sie in jedem Bundesland - außer im Burgenland - höher als im zweiten Wahlgang. In Vorarlberg war sie mit 65,0 am geringsten, in Niederösterreich mit 79,2 am höchsten. Österreichweit betrug der Anteil ungültiger Stimmen im ersten Wahlgang 2,1, dieser stieg im zweiten Wahlgang auf 3,6 und fiel bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges auf 3,2. Das Burgenland erreichte im zweiten Wahlgang mit 4,4 den zweithöchsten Wert an ungültigen Stimmen. In Niederösterreich (4,6) wurden anteilig die meisten Stimmzettel für ungültig erklärt, in Vorarlberg (2,0) die wenigsten. Bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges war der Anteil ungültiger Stimmen in Niederösterreich und in Salzburg mit 4,1 am höchsten, in Vorarlberg und in Wien mit 2,0 am niedrigsten. In Österreich haben bei der Wiederholung des zweiten Wahlganges Personen gültig gewählt, das ist eine Zunahme von Stimmen gegenüber dem zweiten Wahlgang. In jedem Bundesland gab es eine Zunahme bei gültig abgegebenen Stimmen, die Breite schwankte zwischen 1,1 im Burgenland und 20,6 in Wien. BPW 2016 StatistikBurgenland 15

17 Wahlergebnis Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1. Wahlgang 24. April 2016 Bundesländervergleich Österreich Bundesländer abgegebene Stimmen Wahlberechtigte Wahlbeteiligung in ungültig gültig Österreich , davon Wahlkarten Burgenland , Kärnten , Niederösterreich , Oberösterreich , Salzburg , Steiermark , Tirol , Vorarlberg , Wien , Stimmenanteil 1. Wahlgang 24. April 2016, Bundesländervergleich in der abgegebenen Stimmen Österr Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tirol Vbg Wien Dr. Griss Ing. Hofer Hundstorfer Dr. Khol Ing. Lugner Dr. Van der Bellen 16 StatistikBurgenland BPW 2016

18 1. WG 2016 Bundesländer Stimmen 1. Wahlgang 24. April 2016 Bundesländervergleich Österreich Bundesländer Dr. Irmgard Griss Ing. Norbert Hofer Rudolf Hundstorfer Dr. Andreas Khol Ing. Richard Lugner Dr. Alexander Van der Bellen Österreich davon Wahlkarten Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Anteile in Prozent 1. Wahlgang 24. April 2016 Bundesländervergleich Österreich Bundesländer Dr. Irmgard Griss Ing. Norbert Hofer Rudolf Hundstorfer Dr. Andreas Khol Ing. Richard Lugner Dr. Alexander Van der Bellen Österreich 18,9 35,1 11,3 11,1 2,3 21,3 davon Wahlkarten 21,9 25,6 12,0 10,7 1,7 28,1 Burgenland 12,4 41,9 17,5 13,0 1,9 13,2 Kärnten 22,9 38,8 13,6 6,9 3,4 14,3 Niederösterreich 17,5 35,6 11,9 14,2 2,7 18,1 Oberösterreich 17,5 35,1 11,8 13,3 1,9 20,5 Salzburg 18,0 37,3 9,8 13,2 2,3 19,4 Steiermark 21,8 38,8 10,3 9,7 2,1 17,3 Tirol 19,2 35,5 6,1 12,6 2,2 24,4 Vorarlberg 24,1 30,0 4,3 10,5 2,1 29,0 Wien 19,1 27,7 12,5 6,0 1,9 32,7 BPW 2016 StatistikBurgenland 17

19 Wahlergebnis Stimmenanteil 2. Wahlgang 22. Mai 2016, Bundesländervergleich in der abgegebenen Stimmen Österr Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tirol Vbg Wien Ing. Hofer Dr. Van der Bellen Wahlbeteiligung in den Bundesländern 2. Wahlgang - 1. Wahlgang 2016 in der abgegebenen Stimmen Österr Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tirol Vbg Wien 2. Wahlgang 1. Wahlgang 18 StatistikBurgenland BPW 2016

20 2. WG 2016 Bundesländer Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 2. Wahlgang 22. Mai 2016 Bundesländervergleich Österreich Bundesländer abgegebene Stimmen Wahlberechtigte Wahlbeteiligung in ungültig gültig Österreich , davon Wahlkarten Burgenland , Kärnten , Niederösterreich , Oberösterreich , Salzburg , Steiermark , Tirol , Vorarlberg , Wien , Stimmen und Anteile 2. Wahlgang 22. Mai 2016 Bundesländervergleich Österreich Bundesländer Ing. Norbert Hofer Dr. Alexander Van der Bellen Österreich , ,3 davon Wahlkarten , ,8 Burgenland , ,6 Kärnten , ,9 Niederösterreich , ,4 Oberösterreich , ,3 Salzburg , ,2 Steiermark , ,8 Tirol , ,4 Vorarlberg , ,6 Wien , ,3 BPW 2016 StatistikBurgenland 19

21 Wahlergebnis Stimmenanteil Wiederholung 2. Wahlgang, Bundesländervergleich in der abgegebenen Stimmen Österr Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tirol Vbg Wien Ing. Norbert Hofer Dr. Alexander Van der Bellen Wahlbeteiligung in den Bundesländern Bundespräsidentenwahlen 2016 und 2010 in der abgegebenen Stimmen Österr Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tirol Vbg Wien StatistikBurgenland BPW 2016

22 Wiederholung 2. WG 2016 Bundesländer Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung Wiederholung 2. Wahlgang 4. Dezember 2016 Bundesländervergleich Österreich Bundesländer abgegebene Stimmen Wahlberechtigte Wahlbeteiligung in ungültig gültig Österreich , davon Wahlkarten Burgenland , Kärnten , Niederösterreich , Oberösterreich , Salzburg , Steiermark , Tirol , Vorarlberg , Wien , Stimmen und Anteile Wiederholung 2. Wahlgang 4. Dezember 2016 Bundesländervergleich Österreich Bundesländer Ing. Norbert Hofer Dr. Alexander Van der Bellen Österreich , ,8 davon Wahlkarten , ,6 Burgenland , ,9 Kärnten , ,4 Niederösterreich , ,7 Oberösterreich , ,3 Salzburg , ,0 Steiermark , ,3 Tirol , ,7 Vorarlberg , ,5 Wien , ,7 BPW 2016 StatistikBurgenland 21

23 Wahlergebnis Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1. Wahlgang 24. April 2016 Bezirk Wahlberechtigte insgesamt Männer Frauen abgegebene Stimmen ungültig gültig Österreich , davon Wahlkarten Burgenland , davon Wahlkarten Eisenstadt-Stadt , Rust-Stadt , Bezirk Eisenstadt-Umgebung , Bezirk Güssing , Bezirk Jennersdorf , Bezirk Mattersburg , Bezirk Neusiedl am See , Bezirk Oberpullendorf , Bezirk Oberwart , Stimmenanteil 1. Wahlgang 24. April 2016, Bezirksergebnis in der abgegebenen Stimmen Bgld. E-St. Rust EU GS JE MA ND OP OW Dr. Griss Ing. Hofer Hundstorfer Dr. Khol Lugner Dr. Van der Bellen 22 StatistikBurgenland BPW 2016

24 1. WG 2016 Burgenland Stimmen 1. Wahlgang 24. April 2016 Bezirk Dr. Irmgard Griss Ing. Norbert Hofer Rudolf Hundstorfer Dr. Andreas Khol Ing. Richard Lugner Dr. Alexander Van der Bellen Österreich davon Wahlkarten Burgenland davon Wahlkarten Eisenstadt-Stadt Rust-Stadt Bezirk Eisenstadt-Umgebung Bezirk Güssing Bezirk Jennersdorf Bezirk Mattersburg Bezirk Neusiedl am See Bezirk Oberpullendorf Bezirk Oberwart Anteile in Prozent 1. Wahlgang 24. April 2016 Bezirk Dr. Irmgard Griss Ing. Norbert Hofer Rudolf Hundstorfer Dr. Andreas Khol Ing. Richard Lugner Dr. Alexander Van der Bellen Österreich 18,9 35,1 11,3 11,1 2,3 21,3 davon Wahlkarten 21,9 25,6 12,0 10,7 1,7 28,1 Burgenland 12,4 41,9 17,5 13,0 1,9 13,2 davon Wahlkarten 14,8 32,7 18,0 15,0 1,2 18,4 Eisenstadt-Stadt 17,4 35,1 8,9 16,1 1,3 21,2 Rust-Stadt 11,8 41,2 20,1 11,3 1,6 14,1 Bezirk Eisenstadt-Umgebung 13,0 38,9 18,8 12,3 2,0 15,0 Bezirk Güssing 11,0 41,3 18,1 16,7 2,1 10,8 Bezirk Jennersdorf 12,9 47,4 14,0 12,8 1,8 11,1 Bezirk Mattersburg 13,4 38,9 18,8 10,8 2,1 16,0 Bezirk Neusiedl am See 13,0 42,2 16,4 12,9 2,0 13,5 Bezirk Oberpullendorf 11,8 36,9 22,1 16,0 2,1 11,1 Bezirk Oberwart 10,6 50,0 16,1 10,8 1,5 11,0 BPW 2016 StatistikBurgenland 23

25 Wahlergebnis Stimmenanteil 2. Wahlgang 22. Mai in der abgegebenen Stimmen ,7 50,3 61,4 38,6 0 Österreich Burgenland Ing. Hofer Dr. Van der Bellen Stimmenanteil 2. Wahlgang 22. Mai 2016, Bezirksergebnis in der abgegebenen Stimmen Bgld. E-St. Rust EU GS JE MA ND OP OW Ing. Hofer Dr. Van der Bellen 24 StatistikBurgenland BPW 2016

26 2. WG 2016 Burgenland Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 2. Wahlgang 22. Mai 2016 Bezirk Wahlberechtigte insgesamt Männer Frauen abgegebene Stimmen ungültig gültig Österreich , davon Wahlkarten Burgenland , davon Wahlkarten Eisenstadt-Stadt , Rust-Stadt , Bezirk Eisenstadt-Umgebung , Bezirk Güssing , Bezirk Jennersdorf , Bezirk Mattersburg , Bezirk Neusiedl am See , Bezirk Oberpullendorf , Bezirk Oberwart , Stimmen und Anteile 2. Wahlgang 22. Mai 2016 Bezirk Ing. Norbert Hofer Dr. Alexander Van der Bellen Österreich , ,3 darunter Wahlkarten , ,8 Burgenland , ,6 darunter Wahlkarten , ,3 Eisenstadt-Stadt , ,3 Rust-Stadt , ,9 Bezirk Eisenstadt-Umgebung , ,2 Bezirk Güssing , ,9 Bezirk Jennersdorf , ,4 Bezirk Mattersburg , ,5 Bezirk Neusiedl am See , ,0 Bezirk Oberpullendorf , ,6 Bezirk Oberwart , ,0 BPW 2016 StatistikBurgenland 25

27 Wahlergebnis Stimmenanteil Wiederholung 2. Wahlgang 4. Dezember in der abgegebenen Stimmen ,2 53,8 58,1 41,9 0 Österreich Burgenland Ing. Hofer Dr. Van der Bellen Stimmenanteil Wiederholung 2. Wahlgang 4. Dezember 2016, Bezirksergebnis in der abgegebenen Stimmen Bgld. E-St. Rust EU GS JE MA ND OP OW Ing. Hofer Dr. Van der Bellen 26 StatistikBurgenland BPW 2016

28 Wiederholung 2. WG 2016 Burgenland Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung Wiederholung 2. Wahlgang 4. Dezember 2016 Bezirk Wahlberechtigte insgesamt Männer Frauen abgegebene Stimmen ungültig gültig Österreich , davon Wahlkarten Burgenland , davon Wahlkarten Eisenstadt-Stadt , Rust-Stadt , Bezirk Eisenstadt-Umgebung , Bezirk Güssing , Bezirk Jennersdorf , Bezirk Mattersburg , Bezirk Neusiedl am See , Bezirk Oberpullendorf , Bezirk Oberwart , Stimmen und Anteile Wiederholung 2. Wahlgang 4. Dezember 2016 Bezirk Ing. Norbert Hofer Dr. Alexander Van der Bellen Österreich , ,8 darunter Wahlkarten , ,6 Burgenland , ,9 darunter Wahlkarten , ,8 Eisenstadt-Stadt , ,1 Rust-Stadt , ,1 Bezirk Eisenstadt-Umgebung , ,5 Bezirk Güssing , ,0 Bezirk Jennersdorf , ,3 Bezirk Mattersburg , ,1 Bezirk Neusiedl am See , ,5 Bezirk Oberpullendorf , ,5 Bezirk Oberwart , ,5 BPW 2016 StatistikBurgenland 27

29 Wahlergebnis Stimmenanteile in Prozent 1., 2. Wahlgang und Wiederholung 2. Wahlgang nach Gemeinden Gemeinde Dr. Griss 1. WG Ing. Hofer Dr. Van der Bellen Hundstorfer Lugner Ing. Dr. Khol 1. WG 2. WG WH 2. WG 1. WG 1. WG 1. WG 1. WG 2. WG WH 2. WG Burgenland 12,4 41,9 61,4 58,1 17,5 13,0 1,9 13,2 38,6 41,9 Eisenstadt-Stadt 17,1 36,2 51,3 47,2 8,8 15,7 1,3 20,9 48,7 52,8 Rust-Stadt 11,3 43,0 60,9 58,6 20,2 11,3 1,4 12,7 39,1 41,4 Bezirk Eisenstadt-Umgebung 13,0 38,9 56,8 53,5 18,8 12,3 2,0 15,0 43,2 46,5 Bezirk Güssing 11,0 41,3 65,1 62,0 18,1 16,7 2,1 10,8 34,9 38,0 Bezirk Jennersdorf 12,9 47,4 69,6 66,7 14,0 12,8 1,8 11,1 30,4 33,3 Bezirk Mattersburg 13,4 38,9 55,5 51,9 18,8 10,8 2,1 16,0 44,5 48,1 Bezirk Neusiedl am See 13,0 42,2 62,0 58,5 16,4 12,9 2,0 13,5 38,0 41,5 Bezirk Oberpullendorf 11,8 36,9 60,4 56,5 22,1 16,0 2,1 11,1 39,6 43,5 Bezirk Oberwart 10,6 50,0 68,0 65,5 16,1 10,8 1,5 11,0 32,0 34,5 Bezirk Eisenstadt-Umgebung Breitenbrunn am Neusiedler See 16,0 37,4 56,9 55,3 16,5 10,4 2,4 17,3 43,1 44,7 Donnerskirchen 11,3 48,4 67,7 62,9 14,2 13,6 1,3 11,3 32,3 37,1 Großhöflein 17,8 41,1 62,7 58,5 14,6 12,1 1,7 12,7 37,3 41,5 Hornstein 14,5 38,4 53,4 49,5 18,1 7,5 2,8 18,7 46,6 50,5 Klingenbach 7,8 32,5 60,8 53,4 35,1 15,7 2,0 6,8 39,2 46,6 Leithaprodersdorf 15,7 37,9 57,1 57,1 7,3 22,9 2,7 13,5 42,9 42,9 Loretto 11,6 41,9 60,2 62,1 15,0 11,2 2,6 17,6 39,8 37,9 Mörbisch am See 12,4 45,8 64,7 61,3 17,3 9,7 2,6 12,2 35,3 38,7 Müllendorf 15,6 37,9 54,6 52,3 17,2 9,9 1,1 18,4 45,4 47,7 Neufeld an der Leitha 13,7 43,4 54,8 52,6 16,4 5,7 2,4 18,3 45,2 47,4 Oggau am Neusiedler See 8,8 42,1 67,2 61,8 21,7 15,4 1,8 10,3 32,8 38,2 Oslip 10,5 29,5 51,5 49,7 26,3 19,2 1,3 13,2 48,5 50,3 Purbach am Neusiedler See 11,7 44,9 61,8 60,4 12,6 14,5 1,4 14,9 38,2 39,6 Sankt Margarethen im Burgenland 11,5 43,9 65,3 58,6 15,1 15,5 1,8 12,1 34,7 41,4 Schützen am Gebirge 13,2 35,8 62,7 59,5 18,4 23,0 2,1 7,5 37,3 40,5 Siegendorf 10,4 36,6 51,8 48,5 28,6 5,7 1,7 17,1 48,2 51,5 Steinbrunn 12,8 38,8 52,8 50,2 19,4 8,9 3,0 17,0 47,2 49,8 Stotzing 14,2 40,4 67,2 61,9 17,7 16,9 1,6 9,3 32,8 38,1 Trausdorf an der Wulka 12,2 35,0 53,3 49,1 23,1 10,8 0,7 18,2 46,7 50,9 Wimpassing an der Leitha 14,0 47,5 63,2 59,6 12,0 9,5 2,5 14,4 36,8 40,4 Wulkaprodersdorf 13,6 29,3 49,0 45,1 22,6 13,3 2,9 18,4 51,0 54,9 Zagersdorf 11,0 32,2 51,1 50,3 27,0 18,7 1,0 10,2 48,9 49,7 Zillingtal 13,7 35,3 53,5 49,2 20,8 10,9 2,6 16,7 46,5 50,8 Bezirk Güssing Bildein 11,0 35,2 65,8 65,2 6,7 37,1 1,4 8,6 34,2 34,8 Bocksdorf 7,9 48,2 72,8 67,9 23,2 10,4 3,0 7,2 27,2 32,1 Burgauberg-Neudauberg 11,4 51,1 71,4 70,1 14,7 13,4 1,7 7,7 28,6 29,9 Eberau 13,9 38,2 70,3 65,9 11,2 28,3 1,7 6,7 29,7 34,1 Gerersdorf-Sulz 8,8 33,8 60,5 56,0 16,8 26,0 1,0 13,6 39,5 44,0 Großmürbisch 6,8 35,4 59,4 53,3 21,1 21,1 2,0 13,6 40,6 46,7 28 StatistikBurgenland BPW 2016

30 Stimmenanteile Stimmenanteile in Prozent 1., 2. Wahlgang und Wiederholung 2. Wahlgang nach Gemeinden Gemeinde Dr. Griss 1. WG Ing. Hofer Dr. Van der Bellen Hundstorfer Lugner Ing. Dr. Khol 1. WG 2. WG WH 2. WG 1. WG 1. WG 1. WG 1. WG 2. WG WH 2. WG Güssing 14,6 40,6 66,7 62,3 15,3 15,6 2,0 11,9 33,3 37,7 Güttenbach 14,8 27,8 50,1 47,6 18,8 24,1 2,7 11,8 49,9 52,4 Hackerberg 6,9 36,6 72,0 65,9 23,8 22,8 1,5 8,4 28,0 34,1 Heiligenbrunn 7,8 43,7 73,6 70,2 12,9 25,8 1,3 8,5 26,4 29,8 Heugraben 8,0 44,7 77,0 73,9 21,3 24,0 1,3 0,7 23,0 26,1 Inzenhof 6,0 47,3 77,3 73,6 31,3 9,3 1,6 4,4 22,7 26,4 Kleinmürbisch 3,6 45,0 74,1 76,0 25,7 14,3 1,4 10,0 25,9 24,0 Kukmirn 12,6 49,2 71,9 67,9 13,5 12,7 1,8 10,1 28,1 32,1 Moschendorf 8,9 37,4 72,5 70,5 16,3 28,9 1,6 6,9 27,5 29,5 Neuberg im Burgenland 10,3 42,0 68,5 67,9 19,0 14,6 1,4 12,8 31,5 32,1 Neustift bei Güssing 7,4 50,2 74,7 69,9 23,2 6,3 4,1 8,9 25,3 30,1 Olbendorf 8,2 48,8 74,1 72,2 24,8 5,2 3,5 9,4 25,9 27,8 Ollersdorf im Burgenland 12,9 37,8 62,4 59,0 19,1 17,8 2,8 9,8 37,6 41,0 Rauchwart 7,5 47,1 67,1 63,6 27,3 9,6 2,0 6,5 32,9 36,4 Rohr im Burgenland 4,9 53,1 72,6 71,6 19,0 11,9 2,2 8,8 27,4 28,4 Sankt Michael im Burgenland 11,9 45,7 72,9 67,1 12,7 16,3 3,5 9,9 27,1 32,9 Stegersbach 13,7 43,0 62,9 59,9 19,3 10,8 2,3 10,9 37,1 40,1 Stinatz 7,7 22,6 35,6 32,8 35,0 14,9 2,3 17,4 64,4 67,2 Strem 9,4 47,2 75,6 74,2 9,0 22,5 3,6 8,4 24,4 25,8 Tobaj 8,2 56,1 73,4 70,1 8,5 15,4 1,5 10,3 26,6 29,9 Tschanigraben 10,0 30,0 57,1 52,0 55,0 0,0 0,0 5,0 42,9 48,0 Wörterberg 12,2 39,8 59,6 57,6 15,7 12,6 2,4 17,3 40,4 42,4 Bezirk Jennersdorf Deutsch Kaltenbrunn 15,6 47,6 66,9 65,3 16,2 5,8 1,9 12,9 33,1 34,7 Eltendorf 9,8 51,4 72,7 69,6 16,5 12,7 2,1 7,5 27,3 30,4 Heiligenkreuz im Lafnitztal 8,8 54,6 77,8 72,7 14,9 11,8 1,5 8,4 22,2 27,3 Jennersdorf 12,1 51,4 73,4 72,3 9,2 14,4 2,0 10,9 26,6 27,7 Königsdorf 9,0 53,4 75,7 73,8 15,3 13,0 0,9 8,4 24,3 26,2 Minihof-Liebau 12,1 50,9 72,5 70,1 14,4 11,0 1,7 9,8 27,5 29,9 Mogersdorf 10,8 44,8 70,4 65,9 19,7 12,7 1,4 10,6 29,6 34,1 Mühlgraben 10,0 40,6 67,6 62,2 23,6 9,6 1,7 14,4 32,4 37,8 Neuhaus am Klausenbach 11,9 46,4 73,1 68,8 12,5 18,4 1,8 9,0 26,9 31,2 Rudersdorf 16,9 43,9 64,0 58,8 13,8 9,6 2,3 13,4 36,0 41,2 Sankt Martin an der Raab 13,4 44,5 69,5 67,0 14,6 15,1 2,6 9,9 30,5 33,0 Weichselbaum 12,0 50,4 74,8 74,5 12,8 15,7 1,6 7,6 25,2 25,5 Bezirk Mattersburg Antau 8,4 46,8 63,4 61,8 14,3 19,0 1,8 9,7 36,6 38,2 Bad Sauerbrunn 14,2 39,7 53,9 50,8 9,6 7,5 1,9 27,1 46,1 49,2 Baumgarten 10,5 27,3 39,5 38,2 28,9 13,2 1,1 18,9 60,5 61,8 Draßburg 11,8 33,4 47,8 43,7 29,5 7,6 2,5 15,1 52,2 56,3 Forchtenstein 12,7 43,4 62,6 60,6 18,7 12,1 2,4 10,6 37,4 39,4 Hirm 11,2 32,1 48,8 48,5 27,8 6,0 2,9 20,0 51,2 51,5 BPW 2016 StatistikBurgenland 29

31 Wahlergebnis Stimmenanteile in Prozent 1., 2. Wahlgang und Wiederholung 2. Wahlgang nach Gemeinden Gemeinde Dr. Griss 1. WG Ing. Hofer Dr. Van der Bellen Hundstorfer Lugner Ing. Dr. Khol 1. WG 2. WG WH 2. WG 1. WG 1. WG 1. WG 1. WG 2. WG WH 2. WG Krensdorf 10,7 37,2 55,8 49,3 21,1 19,7 1,1 10,1 44,2 50,7 Loipersbach im Burgenland 13,5 47,2 62,8 57,9 16,8 6,7 0,7 15,0 37,2 42,1 Marz 12,3 38,1 57,3 51,5 20,6 13,8 1,8 13,4 42,7 48,5 Mattersburg 14,6 40,2 54,8 51,3 14,4 9,6 2,2 19,0 45,2 48,7 Neudörfl 13,9 41,2 55,9 53,0 16,5 6,2 3,6 18,6 44,1 47,0 Pöttelsdorf 18,3 36,4 57,4 54,8 17,1 10,6 0,7 16,9 42,6 45,2 Pöttsching 16,4 37,2 50,3 49,0 16,1 8,1 2,0 20,2 49,7 51,0 Rohrbach bei Mattersburg 12,2 40,2 58,6 54,8 22,5 12,8 1,6 10,6 41,4 45,2 Schattendorf 10,5 36,9 56,3 51,1 29,6 7,2 2,0 13,9 43,7 48,9 Sieggraben 9,3 45,4 76,4 72,6 22,9 15,1 1,8 5,4 23,6 27,4 Sigleß 12,8 32,0 47,8 46,5 27,0 7,2 2,5 18,4 52,2 53,5 Wiesen 14,7 48,0 64,6 61,8 9,4 14,1 2,2 11,6 35,4 38,2 Zemendorf-Stöttera 14,2 30,2 53,1 48,8 21,4 21,1 3,3 9,7 46,9 51,2 Bezirk Neusiedl am See Andau 8,1 49,2 73,8 71,0 22,7 12,0 1,7 6,2 26,2 29,0 Apetlon 9,0 44,9 74,5 68,2 20,6 17,8 1,4 6,3 25,5 31,8 Bruckneudorf 13,9 47,5 59,2 56,0 10,5 5,1 2,5 20,6 40,8 44,0 Deutsch Jahrndorf 10,4 46,3 70,3 63,2 19,9 11,6 3,6 8,3 29,7 36,8 Edelstal 10,8 39,9 73,4 66,5 16,3 23,4 1,6 8,1 26,6 33,5 Frauenkirchen 13,3 42,6 65,2 63,5 21,0 10,1 2,9 10,1 34,8 36,5 Gattendorf 11,5 48,6 66,0 63,0 16,2 12,1 1,9 9,7 34,0 37,0 Gols 14,8 45,8 63,2 59,3 14,5 8,6 2,5 13,7 36,8 40,7 Halbturn 13,8 40,2 64,3 59,6 13,8 19,3 2,2 10,7 35,7 40,4 Illmitz 12,6 40,0 62,4 57,0 19,4 15,9 1,7 10,6 37,6 43,0 Jois 13,6 42,3 65,3 60,3 16,6 12,7 2,8 12,0 34,7 39,7 Kittsee 10,7 41,2 64,8 61,6 19,5 15,5 2,4 10,8 35,2 38,4 Mönchhof 12,6 46,2 68,4 65,6 15,1 15,8 1,4 8,8 31,6 34,4 Neudorf 13,2 42,9 62,2 57,0 15,6 17,2 2,0 9,1 37,8 43,0 Neusiedl am See 18,5 35,6 50,9 47,9 9,6 11,5 2,1 22,7 49,1 52,1 Nickelsdorf 9,7 43,7 65,0 59,0 19,1 7,9 2,5 17,1 35,0 41,0 Pama 10,0 33,9 59,7 54,1 21,5 23,1 1,1 10,4 40,3 45,9 Pamhagen 10,6 40,4 70,1 64,5 20,3 21,0 1,3 6,4 29,9 35,5 Parndorf 10,9 49,8 63,1 60,5 16,4 5,6 2,2 15,2 36,9 39,5 Podersdorf am See 15,5 41,5 58,2 55,4 8,7 17,2 2,3 14,9 41,8 44,6 Potzneusiedl 9,7 52,2 68,6 65,0 17,4 5,7 1,3 13,7 31,4 35,0 Sankt Andrä am Zicksee 12,8 40,4 68,4 65,2 18,4 20,1 2,2 6,1 31,6 34,8 Tadten 12,1 31,5 60,4 55,4 20,8 25,2 1,4 8,9 39,6 44,6 Wallern im Burgenland 10,3 43,4 70,0 66,9 23,3 12,3 1,5 9,2 30,0 33,1 Weiden am See 11,3 45,6 61,6 59,7 11,9 12,3 1,4 17,3 38,4 40,3 Winden am See 12,0 41,5 62,1 57,1 20,9 10,3 2,0 13,2 37,9 42,9 Zurndorf 10,0 49,3 66,8 63,3 19,3 6,5 2,4 12,5 33,2 36,7 30 StatistikBurgenland BPW 2016

32 Stimmenanteile Stimmenanteile in Prozent 1., 2. Wahlgang und Wiederholung 2. Wahlgang nach Gemeinden Gemeinde Dr. Griss 1. WG Ing. Hofer Dr. Van der Bellen Hundstorfer Lugner Ing. Dr. Khol 1. WG 2. WG WH 2. WG 1. WG 1. WG 1. WG 1. WG 2. WG WH 2. WG Bezirk Oberpullendorf Deutschkreutz 12,9 39,0 61,6 57,6 19,1 17,7 1,8 9,5 38,4 42,4 Draßmarkt 10,1 27,9 53,9 46,5 19,1 25,9 2,4 14,7 46,1 53,5 Frankenau-Unterpullendorf 11,7 28,2 56,6 51,1 18,5 25,5 3,5 12,6 43,4 48,9 Großwarasdorf 14,8 30,3 54,1 50,9 17,1 20,4 3,1 14,4 45,9 49,1 Horitschon 12,2 39,0 65,5 63,5 20,4 17,6 0,8 10,0 34,5 36,5 Kaisersdorf 11,2 35,4 63,4 55,9 28,7 11,4 1,6 11,7 36,6 44,1 Kobersdorf 11,2 41,6 62,6 59,0 25,7 9,1 2,0 10,5 37,4 41,0 Lackenbach 11,9 43,9 68,6 61,3 23,6 12,4 1,7 6,6 31,4 38,7 Lackendorf 9,2 36,1 63,0 58,6 28,4 14,0 3,7 8,6 37,0 41,4 Lockenhaus 13,4 41,4 65,2 61,1 16,3 14,8 1,8 12,3 34,8 38,9 Lutzmannsburg 12,6 39,6 66,3 60,9 17,4 19,6 1,5 9,2 33,7 39,1 Mannersdorf an der Rabnitz 11,3 43,8 68,8 64,5 20,8 12,2 1,8 10,1 31,2 35,5 Markt Sankt Martin 9,5 38,3 58,5 55,3 21,8 16,0 2,6 11,7 41,5 44,7 Neckenmarkt 13,0 37,0 67,0 61,1 24,3 17,6 1,5 6,6 33,0 38,9 Neutal 7,3 33,9 55,1 52,6 37,7 8,8 2,4 10,0 44,9 47,4 Nikitsch 12,8 23,9 51,6 49,2 20,4 28,6 3,0 11,3 48,4 50,8 Oberloisdorf 8,8 37,2 68,1 62,8 25,3 16,1 2,7 10,0 31,9 37,2 Oberpullendorf 15,2 39,1 55,6 53,2 15,3 11,0 2,5 16,8 44,4 46,8 Pilgersdorf 12,9 39,6 66,8 61,5 13,2 24,6 2,2 7,4 33,2 38,5 Piringsdorf 12,3 30,3 59,5 51,3 26,4 19,7 2,7 8,6 40,5 48,7 Raiding 7,8 35,7 64,7 61,8 29,3 17,5 1,8 7,8 35,3 38,2 Ritzing 12,6 44,0 58,8 54,8 23,0 8,2 1,3 10,9 41,2 45,2 Steinberg-Dörfl 12,0 39,1 57,1 55,1 17,1 15,1 2,2 14,6 42,9 44,9 Stoob 10,5 42,7 61,7 58,2 25,2 9,1 2,3 10,2 38,3 41,8 Unterfrauenhaid 7,8 37,2 77,0 73,8 27,3 21,8 2,0 3,8 23,0 26,2 Unterrabnitz-Schwendgraben 9,3 41,3 69,1 66,5 19,5 21,8 2,8 5,5 30,9 33,5 Weingraben 14,0 34,8 60,7 53,0 29,9 12,7 2,3 6,3 39,3 47,0 Weppersdorf 9,5 41,5 64,6 61,5 30,1 7,2 1,6 10,1 35,4 38,5 Bezirk Oberwart Bad Tatzmannsdorf 15,9 44,7 61,9 62,5 13,8 11,7 2,3 11,6 38,1 37,5 Badersdorf 8,2 47,8 78,2 74,8 15,4 23,6 1,6 3,3 21,8 25,2 Bernstein 8,1 48,0 71,0 67,9 23,7 10,7 1,4 8,1 29,0 32,1 Deutsch Schützen-Eisenberg 11,5 47,7 67,9 64,1 8,4 22,8 2,5 7,1 32,1 35,9 Grafenschachen 5,7 56,1 82,5 79,2 23,6 7,4 1,1 6,1 17,5 20,8 Großpetersdorf 13,7 43,8 62,5 60,9 19,3 9,6 2,2 11,5 37,5 39,1 Hannersdorf 11,2 42,5 63,6 58,2 21,3 16,2 0,7 8,1 36,4 41,8 Jabing 12,9 49,4 66,5 64,0 17,4 10,8 1,4 8,1 33,5 36,0 Kemeten 9,4 58,2 74,3 70,3 17,8 4,4 1,6 8,6 25,7 29,7 Kohfidisch 8,8 53,3 74,3 70,2 17,5 11,9 1,5 7,0 25,7 29,8 Litzelsdorf 9,7 55,5 70,3 69,9 13,2 7,2 1,8 12,5 29,7 30,1 Loipersdorf-Kitzladen 6,7 59,5 80,7 78,4 17,5 9,1 0,5 6,7 19,3 21,6 BPW 2016 StatistikBurgenland 31

33 Wahlergebnis Stimmenanteile in Prozent 1., 2. Wahlgang und Wiederholung 2. Wahlgang nach Gemeinden Gemeinde Dr. Griss 1. WG Ing. Hofer Dr. Van der Bellen Hundstorfer Lugner Ing. Dr. Khol 1. WG 2. WG WH 2. WG 1. WG 1. WG 1. WG 1. WG 2. WG WH 2. WG Mariasdorf 8,7 58,9 74,6 72,8 16,8 6,7 1,2 7,7 25,4 27,2 Markt Allhau 14,2 49,8 65,5 62,2 12,2 9,3 1,4 13,1 34,5 37,8 Markt Neuhodis 10,4 41,9 71,3 69,3 22,2 11,6 4,5 9,3 28,7 30,7 Mischendorf 7,8 45,9 74,6 72,0 23,1 14,3 1,5 7,3 25,4 28,0 Neustift an der Lafnitz 7,9 56,5 77,9 74,1 19,8 7,1 1,2 7,7 22,1 25,9 Oberdorf im Burgenland 8,0 48,3 68,6 68,3 20,6 10,2 2,0 10,8 31,4 31,7 Oberschützen 11,9 51,9 66,4 63,3 11,0 9,9 0,6 14,7 33,6 36,7 Oberwart 13,3 45,0 60,8 59,0 14,2 10,9 1,9 14,8 39,2 41,0 Pinkafeld 10,8 60,7 73,0 70,3 9,0 6,4 0,9 12,2 27,0 29,7 Rechnitz 9,6 51,8 73,3 71,0 19,3 9,2 2,7 7,4 26,7 29,0 Riedlingsdorf 8,5 60,5 74,8 73,6 15,1 4,5 1,4 10,0 25,2 26,4 Rotenturm an der Pinka 9,6 47,8 69,7 65,8 20,6 10,0 1,7 10,3 30,3 34,2 Schachendorf 11,0 33,8 56,2 53,8 16,2 24,5 1,4 13,1 43,8 46,2 Schandorf 11,9 33,1 62,3 57,3 30,5 20,5 1,3 2,6 37,7 42,7 Stadtschlaining 7,7 53,0 73,5 67,8 19,6 10,1 1,4 8,2 26,5 32,2 Unterkohlstätten 6,6 40,6 67,6 65,4 26,6 17,1 0,3 8,9 32,4 34,6 Unterwart 10,2 48,4 74,4 72,9 15,8 14,0 2,3 9,3 25,6 27,1 Weiden bei Rechnitz 8,9 45,4 70,7 64,7 14,5 16,8 2,5 12,0 29,3 35,3 Wiesfleck 3,0 64,1 83,1 82,3 12,4 14,6 0,4 5,4 16,9 17,7 Wolfau 11,0 49,1 71,8 66,5 14,3 12,8 2,0 10,8 28,2 33,5 32 StatistikBurgenland BPW 2016

34 Stimmenanteile Stimmenanteile nach Größe Dr. Alexander Van der Bellen Wiederholung 2. Wahlgang Reihung Gemeinde Dr. Alexander Van der Bellen Ing. Norbert Hofer 1 Stinatz 67,2 32,8 2 Baumgarten 61,8 38,2 3 Draßburg 56,3 43,7 4 Wulkaprodersdorf 54,9 45,1 5 Sigleß 53,5 46,5 6 Draßmarkt 53,5 46,5 7 Eisenstadt-Stadt 52,8 47,2 8 Güttenbach 52,4 47,6 9 Neusiedl am See 52,1 47,9 10 Siegendorf 51,5 48,5 11 Hirm 51,5 48,5 12 Zemendorf-Stöttera 51,2 48,8 13 Pöttsching 51,0 49,0 14 Trausdorf an der Wulka 50,9 49,1 15 Nikitsch 50,8 49,2 16 Zillingtal 50,8 49,2 17 Krensdorf 50,7 49,3 18 Hornstein 50,5 49,5 19 Oslip 50,3 49,7 20 Steinbrunn 49,8 50,2 21 Zagersdorf 49,7 50,3 22 Bad Sauerbrunn 49,2 50,8 23 Großwarasdorf 49,1 50,9 24 Frankenau-Unterpullendorf 48,9 51,1 25 Schattendorf 48,9 51,1 26 Mattersburg 48,7 51,3 27 Piringsdorf 48,7 51,3 28 Marz 48,5 51,5 29 Tschanigraben 48,0 52,0 30 Müllendorf 47,7 52,3 31 Neufeld an der Leitha 47,4 52,6 32 Neutal 47,4 52,6 33 Neudörfl 47,0 53,0 34 Weingraben 47,0 53,0 35 Oberpullendorf 46,8 53,2 36 Großmürbisch 46,7 53,3 37 Klingenbach 46,6 53,4 38 Schachendorf 46,2 53,8 39 Pama 45,9 54,1 40 Ritzing 45,2 54,8 41 Rohrbach bei Mattersburg 45,2 54,8 42 Pöttelsdorf 45,2 54,8 43 Steinberg-Dörfl 44,9 55,1 44 Markt Sankt Martin 44,7 55,3 BPW 2016 StatistikBurgenland 33

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