KRITERIENKATALOG FÜR AUSSTELLER

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1 bco GmbH Blindengasse 46a A-1080 Wien Tel +43-(0) (0) Fax +43-(0) KRITERIENKATALOG FÜR AUSSTELLER Fassung vom Die Kriterien der PetExpo sind integrierter Teil der Ausstellungsbedingungen und werden mit der Anmeldung seitens des Ausstellers in der jeweils aktuellen Fassung akzeptiert. Die einzelnen Kriterien verstehen sich als beispielhafte und im Anlassfall erweiterbare Aufzählung. Etwaige Adaptionen und/oder Erweiterungen werden den angemeldeten Ausstellern umgehend zur Kenntnis gebracht und abgestimmt. Bereits akzeptierte Beiträge seitens der Aussteller werden dadurch nicht beeinflusst. Die jeweils aktuelle Version der Kriterien ist unter abrufbar.

2 KRITERIENKATALOG FÜR AUSSTELLER 1. Grundsätzliches Grundlegende Fragestellung / Prüfkriterien Kriterien / Kategorien... 4 I. BEREICH HUNDE... 5 II. BEREICH KATZEN... 7 III. BEREICH KLEINTIERE... 9 IV. BEREICH VÖGEL V. BEREICH PFERDE VI. BEREICH DIENSTLEISTER HUNDE VII. BEREICH DIENSTLEISTER KATZEN VIII. BEREICH DIENSTLEISTER ALLGEMEIN IX. BEREICH AQUARISTIK / TERRARISTIK X. BEREICH TIERSCHUTZ XI. BEREICH LITERATUR/FACHBÜCHER UND DRUCKWERKE ANHANG Anhang 1: Auszug aus der 2. Tierhalteverordnung Anhang 2: Auszug aus der 1. Tierhaltungsverordnung (Anlage 9) Anhang 3: Hundetrainer-Verordnung Anhang 4: Gesetzliche Bestimmung betreffend Tierpensionen SELBSTVERPFLICHTUNG für Hundeausbildner

3 bco GmbH Blindengasse 46a A-1080 Wien Tel +43-(0) (0) Fax +43-(0) Grundsätzliches Der elementare Grundsatz der PetExpo ist der Verzicht auf jegliche Art des Einsatzes und Feilbietens von Tieren im Rahmen der Messe. Es ist daher sämtlichen Beteiligten strikt untersagt, Tiere als Ausstellungsobjekte oder zu Demonstrationszwecken einzusetzen. Auch die Mitnahme von Tieren ist sowohl Ausstellern als auch Besuchern im Sinne der Tiere nicht gestattet. Das Anbieten von Tieren zum Verkauf ist strikt untersagt, weder durch das Auflegen von Katalogen, Angebotslisten oder anderer Formen des Angebotes - noch durch Hinweise jeglicher Art auf die Möglichkeit des Erwerbs, insbesondere auf Online-Angebote. Mit dem hohen Anspruch an Qualität und tiergerechtes Angebot geben wir gemeinsam mit den Ausstellern den BesucherInnen das Versprechen, ausschließlich Angebote zu präsentieren, die dem Kriterium der Tierfreundlichkeit in hohem Maße entsprechen. Daher ist es auch Ziel der Veranstalter, die präsentierten Exponate und Dienstleistungen über gesetzliche Bestimmungen hinaus nach erweiterten Kriterien zu bewerten und auszuwählen. Dementsprechend wird auch im Informationsangebot und Rahmenprogramm darauf geachtet, ein den Ansprüchen der Veranstaltung und somit den Erwartungen des Publikums entsprechendes Niveau anzubieten. Die Qualitäts-Kriterien für Aussteller stellen eine Basis-Bedingung für die Annahme der Stand- Reservierungen dar. Sie wurden in gemeinsamer Arbeit der beteiligten Fachgruppen erarbeitet und sollen im Anlassfall zu einer genaueren inhaltlichen Auseinandersetzung gemeinsam mit allen Beteiligten führen, um ein dem Qualitätsanspruch der Veranstaltung entsprechendes Angebot sowie dessen Präsentation zu gewährleisten. Die AusstellerInnen verpflichten sich zur Einhaltung der Kriterien. Sie verpflichten sich, keine Artikel der Kategorie "nicht zulässig" anzubieten (und sie ggfs. aus der Ausstellung zu nehmen, falls versehentlich ein Produkt dieser Kategorie enthalten ist). Es ist den AusstellerInnen überlassen, ob sie Artikel der Kategorie "zulässig u.u." mitnehmen und den damit verbundenen Mehraufwand an Informationsleistung auf sich nehmen wollen. Die Art der Informationsleistung (schriftliche Handouts, korrekte Produktbezeichnung, persönliche Beratung) ist ihnen überlassen, solange sie eindeutig nachvollziehbar und nachkontrollierbar ist. Angeraten wird z.b. eine Fachperson pro Stand für Beratungsgespräche bei Kategorie "zulässig u.u.". Es ist ebenfalls den AusstellerInnen überlassen, ob sie Artikel der Kategorie "empfehlenswert" besonders hervorheben wollen. Eine Kennzeichnung seitens der Veranstalter ist nicht vorgesehen, es ist geplant, in Interaktion mit dem Publikum besonders empfehlenswerte Produkte und Angebote hervorzuheben. 1

4 2. Grundlegende Fragestellung / Prüfkriterien Die folgenden Kriterien erfordern eine pauschale Einschätzung von Artikeln, ob sie insgesamt dazu angetan sind, das Wohlergehen des Tieres zu fördern oder zu beeinträchtigen. Es kann ein allgemein als tierschutzkonform eingeschätzter Artikel dennoch einem einzelnen Tier auf Grund seiner individuellen Verfassung (Krankheiten, Verhaltensstörungen, ) abträglich sein. Grundsätzlich gilt, dass Artikel, bei denen eine der folgenden Fragen mit "Ja" zu beantworten ist, nicht Teil der Präsentation sein sollten. 1. Gesundheit Beeinträchtigt der Artikel/die Dienstleistung die Gesundheit des Tieres bzw. ist er der Gesundheit des Tieres eher abträglich? 2. Schmerzen Verursacht der Artikel/die Dienstleistung bei korrekter Anwendung dem Tier u.u. Schmerzen? Verursacht der Artikel/die Dienstleistung bei inkorrekter Anwendung dem Tier u.u. Schmerzen? Ist eine inkorrekte Anwendung häufig, wahrscheinlich oder im Bereich des Erwartbaren? 3. Verletzungen Birgt der Artikel/die Dienstleistung ein Verletzungsrisiko für das Tier? Kann die sachgemäße bzw. unsachgemäße Verwendung des Artikels zu Verletzungen beim Tier führen? 4. Erkrankungen Kann der Artikel/die Dienstleistung bei kürzerer oder längerer Verwendung zu Erkrankungen führen oder dazu beitragen, dass ein Erkrankungsrisiko erhöht wird? 5. Leiden Führt der Artikel/die Dienstleistung beim Tier zu einem Zustand des Leidens, also einer noch nicht schmerzhaften oder krankhaften Einschränkung des Wohlbefindens (körperlich und psychisch)? 6. Sicherheit Beeinträchtigt der Artikel/die Dienstleistung das objektive Sicherheitsbedürfnis sowie das subjektive Sicherheitsempfinden des Tieres? Dies bezieht sich sowohl auf physische Sicherheit (Schutz vor Gefahr, vor Witterung, vor Verletzung,.) als auch auf psychische Sicherheit (Schutz vor Bedrohung, Angst, ) 7. Stress Führt der Artikel/die Dienstleistung zu kurzfristigen, unnatürlich hohen Erregungszuständen (=Stress) beim Tier? Führt der Artikel/die Dienstleistung zu immer wiederkehrendem oder - dauerndem (=chronischen) Stress? 8. Angst Kann der Artikel/die Dienstleistung oder seine Anwendung beim Tier Angst erzeugen? Löst der Artikel/die Dienstleistung bzw. seine Anwendung wiederkehrendes Erschrecken oder Meideverhalten aus? Nimmt das Tier den Artikel/die Dienstleistung als stark aversiven Reiz (=Strafe) wahr? 9. Haltungsbedingungen, die artspezifisches Verhalten beeinträchtigen Wird durch den Artikel/die Dienstleistung das Ausleben von artspezifischen Verhaltensmustern des Tieres beeinträchtigt oder unterbunden? Widersprechen die durch den Artikel/die Dienstleistung ermöglichten oder herbeigeführten Lebensbedingungen jenen, unter denen das Tier in seiner natürlichen Umgebung leben würde? Behindert der Artikel/die Dienstleistung bzw. seine Anwendung das Tier im Ausleben seines vollen Verhaltensrepertoires (ausgenommen die Fortpflanzung)? 2

5 10. Raum, Platz, Bewegung Werden durch den Artikel/die Dienstleistung Lebensbedingungen, die - den notwendigen Raum - die nötige Beschaffenheit des Platzangebotes - die erforderliche Bewegungsfreiheit und Möglichkeit zur freien Bewegung bieten, damit es seine artspezifischen Verhaltensweisen entfalten kann, beeinträchtigt? 11. Motivationslagen Wird das Tier bei Anwendung des Artikels/der Dienstleistung daran gehindert, jedenfalls alle hochmotivierten Verhaltensweisen auszuleben (ausgenommen die Fortpflanzung)? 12. Anpassungsvermögen Entstehen durch die Anwendung des Artikels/der Dienstleistung Lebensbedingungen für das Tier, die seine natürliche Anpassungsfähigkeit überfordern? 13. Sozialverhalten Trägt der Artikel/die Dienstleistung dazu bei, dass das Tier in seinem natürlichen Sozialverhalten gestört, behindert oder massiv eingeschränkt wird? 14. Kognitive Bedürfnisse Beschränkt der Artikel/die Dienstleistung das natürliche Erkundungsverhalten des Tieres und die Befriedigung seiner kognitiven Bedürfnisse? 15. Würde Beeinträchtigt der Artikel/die Dienstleistung das Tier in seiner Würde insbesondere durch nicht tiergemäße/artgemäße Ausstattung, Zurschaustellung oder einen respektlosen oder erniedrigenden Umgang mit dem Tier - außer durch einen ethische vertretbaren Grund (z.b. Sicherheit, Gesundheit)? 3

6 3. Kriterien / Kategorien Die Kriterien sind in folgende Abstufungen eingeteilt: 1. Kategorie "nicht zulässig" ("rot") In diese Kategorie fallen sämtliche Produkte, die entweder den gesetzlichen Auflagen nicht entsprechen oder bei denen eine der 15 Kriterienfragen mit JA beantwortet werden musste. Dazu zählen z.b. Käfige mit zu kleinen Abmessungen, verbotene Artikel wie Stachelhalsbänder oder Elektroreizgeräte u.ä. 2. Kategorie "zulässig u.u." ("gelb") (= unter bestimmten Umständen, insbesondere betreffend Informationen über richtige Anwendung) Als "zulässig unter bestimmten Umständen" können alle Artikel bezeichnet werden, die grundsätzlich zu erlauben sind, an deren Verwendung aber bestimmte Bedingungen zu knüpfen sind bzw. für deren Gebrauch die notwendige Information und/oder Übung erforderlich ist. Hierunter fallen z.b. Bekleidungsartikel für Hunde (bei gesundheitlicher Indikation zulässig, nicht aber nur zur "Zierde"). 3. Kategorie "zulässig" ("blau") Als zulässig gelten alle Artikel, die entsprechend den 15 Kriterienfragen in Ordnung gehen, keine besondere zusätzliche Information für die sachgerechte Verwendung erfordern, keinen Einschränkungen unterliegen, aber auch keinen besonderen Mehrwert haben, der sie auszeichnen würde (und als "empfehlenswert" herausheben würde). 4. Kategorie "empfehlenswert" ("grün") Alle Artikel oder Produkte, die einen über die reine Erfüllung der Kriterien hinausgehenden Mehrwert besitzen, werden als empfehlenswert eingestuft, also solche, die - besonders der Gesundheit dienen (Bio, natürliche Ernährung, artgemäße Haltung ) - besonders positiv für artspezifisches Verhalten sind (z.b. größere Käfige, besser strukturiert,.) - besonders das Sozialverhalten und die kognitiven Bedürfnisse der Tiere befriedigen (z.b. Denkspiele, etc.) Daraus folgen für die einzelnen Bereiche folgende detaillierte Kriterien. Es ist dies eine beispielhafte und im Anlassfall adaptierbare/erweiterbare Aufzählung! 4

7 I. BEREICH HUNDE Im Bereich Hundezubehör ist die Produktpalette besonders groß und vielfältig. Einige Artikel sind von Gesetzes wegen verboten, andere fallen eindeutig nach den Kriterien in die Kategorie "nicht zulässig". Bei manchen Erziehungshilfen bzw. Spielartikeln ist sachdienliche Information zur sinnvollen Verwendung erforderlich. Eine große Bandbreite an Zubehörartikeln wie Futtermittel, Decken, für den Menschen gedachte Artikel (z.b. Leckerlibeutel, Autogitter, etc.), Näpfe u.ä. kann ohne weitere Einschränkungen zugelassen werden. Als "empfehlenswert" können eingestuft werden: Bioprodukte, Produkte aus artgerechter Haltung und Produkte, welche den Kriterien 9 (artspezifisches Verhalten) und 14 (kognitive Bedürfnisse) im positiven Sinne besonders gerecht werden. Anm.: beispielhafte und im Anlassfall adaptierbare/erweiterbare Aufzählung! 1. Kategorie "nicht zulässig" Hunde Erziehung & Co: Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder (gesetzlich verboten) elektrisierende oder chemische Dressurgeräte (gesetzlich verboten) also z.b. Elektroreizgeräte (Teletac, "unsichtbarer Zaun", ) oder Anti-Bell-Geräte auf Basis von Duftstoffen (gesetzlich verboten) oder Wasserspritzen (Kriterien 7, 8, 9) Schmerz verursachende Führhilfen und "Erziehungsgeschirre" (Kriterien 2 und 3) z.b. Kettenwürger, Zughalsbänder, Führgeschirre, die bei Zug in die Achselhöhlen schneiden Erziehungsmittel, die auf Erschrecken und Angst abzielen (Kriterien 6-8) z.b. Wurfketten, Discs, Wasserpistolen, u.ä. das Hundemaul umschließende Nylon-Maulkörbe (Kriterium 6, 7) sowie Maulschlaufen (als Maulkorb nicht zulässig) Zwillingsleinen - wegen erzwungener und anhaltender Unterschreitung der Individualdistanz der Hunde (Kriterien 7, 9, 10, 12). Futtermittel Futtermittel / Leckerli mit hohem Zuckergehalt (Kriterium 1, 9) also alle, bei denen Zucker innerhalb der ersten 3 Positionen der Inhaltsstoffe angegeben ist gekochte und dann getrocknete Knochen (Kriterium 3) Sonstiges Zubehör Spielsachen aus ungeeignetem Material (Kriterium 3) sämtliche Artikel, bei denen die Gefahr der Vergiftung, der Verletzung durch Zerbeißen (v.a. leicht splitterndes Plastikmaterial) oder des Verschluckens von Einzelteilen besteht Bekleidungsartikel und nicht-funktionale Accessoires, die dem reinen Zierwert dienen (Kriterium 15) Kosmetikartikel ohne Pflegefunktion (Kriterium 15) wie Lack für die Krallen, Fellfärbemittel, u.ä. 2. Kategorie "zulässig u.u." Hunde Erziehung & Co Halti, andere Kopfhalfter (Kriterien 3, 5) wenn in der Produktinfo auf die korrekte Handhabung (Zweipunkt-Führung) und die Verletzungsgefahr hingewiesen wird Ausziehleinen (Kriterien 1 und 3) wenn in der Produktinfo auf die Verletzungsgefahr (durch abruptes Stoppen oder Heranziehen) und die negativen Auswirkungen auf die Leinenführigkeit des Hundes hingewiesen wird 5

8 Futtermittel keine Artikel mit "u.u." Sonstiges Zubehör Wurfspielzeug (Kriterien 3, 7) wenn das Material keine Verletzungsgefahr birgt und in der Produktinfo schriftlich oder durch eine Fachperson mündlich auf die stressfördernde Wirkung von zu vielen Wurfspielen (=Beutehetzen) eingegangen wird Hundemäntel (Kriterium 15) wenn sie rein dem Kälte- bzw. Witterungsschutz oder einer medizinischen Indikation dienen Tragehilfen, Gehhilfen, u. ä. (Kriterium 9, 15) wenn sie einer therapeutischen/medizinischen Indikation dienen 3. Kategorie "zulässig" Hunde Sämtliche in keiner der anderen Kategorien genannten Artikel, welche den Kriterien 1 15 im positiven Sinne entsprechen. (Wird eine der Kriterienfragen in Bezug auf einen Artikel mit einem Ja beantwortet, so entspricht der Artikel dem Kriterium nicht). Zu beachten ist, dass bei verschiedenen durchwegs zulässigen Artikeln dennoch auf die richtige Größe und ggfs. Passform für den jeweiligen Hund zu achten ist! Dies gilt insbesondere für Transportboxen Tragetaschen Brustgeschirre / Halsbänder Maulkörbe, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Möglichkeit zum Hecheln und zur Wasseraufnahme) Spielzeug 4. Kategorie "empfehlenswert" Hunde Erziehung & Co Individuell angepasste Brustgeschirre (positiv zu Kriterium 1 + 2) da die individuelle Körperform des Hundes manchmal eine besondere Anpassung des Brustgeschirrs erfordert, wobei sicherzustellen ist, dass die Bewegungsfreiheit der Schulter gewährleistet ist (T-Geschirre) Futtermittel mit anerkannten Gütesiegeln ausgezeichnete Bioprodukte, Produkte aus artgemäßer Tierhaltung naturbelassene Kauartikel Sonstiges Zubehör Denkspielsachen aus robusten Naturmaterialien (positiv zu Kriterium 14) da sie Beschäftigungsmöglichkeiten für den Hund bieten, welche das artgemäße Erkundungsverhalten ansprechen und die kognitiven Bedürfnisse abdecken 6

9 II. BEREICH KATZEN Anm.: beispielhafte und im Anlassfall adaptierbare/erweiterbare Aufzählung! 1. Kategorie "nicht zulässig" Katzen Futtermittel Futtermittel /Leckerli mit hohem Zuckergehalt (Kriterien 1, 9) also alle, bei denen Zucker innerhalb der ersten 3 Positionen der Inhaltsstoffe angegeben ist Pflegeartikel Kosmetikartikel ohne Pflegefunktion (Kriterium 15) wie Lack für die Krallen, Fellfärbemittel, u.ä. Sonstiges Zubehör Spielsachen aus ungeeignetem Material (Kriterium 3) sämtliche Artikel, bei denen die Gefahr der Vergiftung, der Verletzung durch Zerbeißen (v.a. leicht splitterndes Plastikmaterial) oder des Verschluckens von Einzelteilen besteht Halsbänder mit Glöckchen und Halsbänder ohne Sollbruchstelle (Kriterien 3, 5, 7) Dauerstress durch Geräuschquelle Glöckchen, Verletzungsgefahr/Strangulation durch Hängenbleiben mit Halsband, wenn es nicht ggfs. reißt. Bekleidungsartikel und nicht-funktionale Accessoires, die dem reinen Zierwert dienen (Kriterium 15) Katzenschutznetze mit Maschenweite über 3x3 cm (Kriterium 2, 3) Katzenkistchen mit rundum geschlossenem Aufsatz mit Türklappe (Kriterien 10, 12) Doppelnapf mit unmittelbar nebeneinander angeordneten bzw. nicht einzeln entnehmbaren Näpfen/Schalen 2. Kategorie "zulässig u.u." Katzen Futtermittel keine Artikel mit "u.u" Pflegeartikel Ungezieferhalsbänder und andere Halsbänder (Kriterium 3) nur, wenn sie über eine Würgesicherung / Sollbruchstelle verfügen Einstreu mit Duft, wenn darauf hingewiesen wird, dass diese von manchen Katzen abgelehnt wird und zu Unsauberkeit führen kann. Sonstiges Zubehör Tragetaschen (Kriterien 5, 6) nur, wenn sie einen festen Boden haben, der stabil und groß genug ist, damit die Katze stehen, sich umdrehen und sitzen kann Hängespielzeug (Kriterium 3) wenn darauf hingewiesen wird, es nur unter Aufsicht zu verwenden (Gefahr des Hängenbleibens, Verhedderns) 7

10 Reizangeln, Laserpointer und Co (Kriterium 7) wenn darauf hingewiesen wird, dass häufiges und intensives Spielen damit stressfördernd sein kann 3. Kategorie "zulässig" Katzen Sämtliche in keiner der anderen Kategorien genannten Artikel, welche den Kriterien 1 15 im positiven Sinne entsprechen. (Wird eine der Kriterienfragen in Bezug auf einen Artikel mit einem Ja beantwortet, so entspricht der Artikel dem Kriterium nicht). Zu beachten ist, dass bei verschiedenen durchwegs zulässigen Artikeln dennoch auf die richtige Größe und ggfs. Passform zu achten ist, dies gilt insbesondere für Transportboxen Brustgeschirre 4. Kategorie "empfehlenswert" Katzen Futtermittel Mit anerkannten Gütesiegeln ausgezeichnete Bioprodukte, Produkte aus artgemäßer Tierhaltung Sonstiges Zubehör Denkspielsachen für Katzen aus robusten Naturmaterialen (positiv zu Kriterium 14) da sie Auslastungsmöglichkeiten für die kognitiven Bedürfnisse bieten mit anerkannten Gütesiegeln ausgezeichnete Bioprodukte (positiv zu Kriterium 1) hohe Kletterbäume/möbel aus naturbelassenen Materialien (positiv zu 9, 10) wenn sie kletterfreundlich ausgestattet sind (Schrägen, Plattformen) und Raumhöhe erschließen 8

11 III. BEREICH KLEINTIERE Zu den Kleintieren im Sinne dieser Aufzählung zählen Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster als die häufigsten in Privathaushalten gehaltenen Kleintiere. Für andere Tierarten müssen ggfs. zusätzliche Kriterien erstellt werden, sollten die Kriterienfragen zur Orientierung nicht ausreichen. Bei Kleintieren besteht das Sortiment im Wesentlichen aus Futtermitteln und den Haltungssystemen samt Zubehör. Dazu sieht das Bundestierschutzesetz bestimmte Mindestanforderungen an Größe und Ausgestaltung vor, die im Anhang angeführt sind. Diese stellen allerdings absolute Mindesstandards dar, insbesondere bei Kaninchen, die in der 1.Tierhaltungsverordnung also bei den Nutztieren eingeordnet werden. Anm.: beispielhafte und im Anlassfall adaptierbare/erweiterbare Aufzählung! 1. Kategorie "nicht zulässig" Kleintiere Getreidehaltige, kohlehydratreiche "Snacks", Körnerfutter für Kaninchen, Knabberstangen für Kaninchen oder Meerschweinchen (Kriterien 1, 9) da sie mehrheitlich aus Komponenten (Zucker, Stärke) bestehen, die nicht zu den artspezifischen Futtermitteln gehören und gesundheitliche Probleme auslösen und/oder verstärken können. Hamsterkugeln/Laufkugeln (Kriterien 3, 7, 8) da große Verletzungsgefahr besteht, die Tiere in der Kugel eingesperrt und ohne Fluchtmöglichkeit sind Hamsterwatte, Nagerbett (Kriterien 2, 3, 5, 6) verstopft die Backen, schnürt Beinchen ab. Kleintierleinen (Kriterien 7, 8) da das Führen von Fluchttieren an der Leine bedenklich und unnötig ist Röhrensysteme für Hamster (Kriterien 3, 6, 9, 10) parfümiertes Streu, Käfigdeo (Kriterien 1, 4, 7, 9, 12) führt zu Stress und zu Atemwegs- und Hautreizungen! Plastikteile (Kriterien 1, 3, 5, 6) Gelangt es in den Magen oder Darm, kann es im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres führen; scharfe Kanten können zu Verletzungen führen Gitteretagen (Kriterien 2, 3, 5, 6, 12) kein Tier geht gerne auf Gitter, Verletzungsgefahr Häuser und Spielzeug mit zu kleinen Öffnungen (Kriterien 3, 5, 6, 7, 8) Gefahr des Steckenbleibens Futterraufen ohne Abdeckung (Kriterien 1 bis 6) stellen für alle Tierarten eine Gefahr dar, da sich die Tiere darin verfangen können. Hygieneproblem, wenn Tiere darin liegen und Kot / Harn absetzen Foodballs (Kriterien 3, 5, 6) sind für Hamster und Mäuse gefährlich 2. Kategorie "zulässig u.u." Kleintiere Trockenfutter ist nur dann zulässig, (Kriterien 1, 4) wenn es keine Zusatzstoffe wie Melasse, Zucker, Öle, Fett enthält und wenn die Produktinformation klarstellt, dass es sich um ein Zusatzfuttermittel und kein Alleinfuttermittel handelt 9

12 Hamsterräder sind nur dann zulässig, (Kriterium 1, 3, 9) wenn sie einen Mindestdurchmesser von 30cm (normal große Goldhamster) bzw. 25cm (kleine Hamster) bzw. 20cm (Zwerghamster, Mäuse) haben und aus robustem, bevorzugt natürlichem Material sind sowie über eine geschlossene Lauffläche und eine geschlossene Seitenwand verfügen Röhren benötigen einen dem Tier entsprechenden Mindestdurchmesser Käfige, die weniger Raum als (Kriterium 10) o 2m² pro Kaninchen o 1m² bei Hamstern o 0,5 m² pro Meerschweinchen bieten, sind nur dann zulässig, wenn die Produktinfo mündlich oder schriftlich klar stellt, dass zusätzlich ein Auslaufgehege oder freie Bewegungsmöglichkeit geboten werden muss und ausreichende Strukturierung (Rückzugsmöglichkeiten, Etagen, Unterstände, Gänge/Röhren, ) vorhanden ist. Bürsten für Meerschweinchen (Kriterium 7, 9) wenn die Produktinfo mündlich oder schriftlich klar stellt, dass diese nur zum Hintanhalten von Verfilzungen bei Angorafell und Langhaarfell verwendet werden sollen, während Kurz- und Glatthaartiere ohne Bürsten auskommen. 3. Kategorie "zulässig" Kleintiere alle nicht anders eingeordneten Produkte, welche den Kriterien entsprechen. 4. Kategorie "empfehlenswert" Kleintiere Bioheu und Bio-Raufutter (positiv zu Kriterium 1), getrocknete Kräuter Beschäftigungsfutter wie gepresste Mini-Heuballen oder ähnliche Artikel aus hochwertigen Futterstoffen (positiv zu Kriterien 9, 11) 10

13 IV. BEREICH VÖGEL Zu den Vögeln zählen Vertreter der am häufigsten gehaltenen Vogelgruppen, das sind Papageien (zu denen auch die Sittiche zählen), Finken und Prachtfinken (hier v.a. Zebrafinken, Reisfinken, div. Amadinenarten und Kanarienvögel) sowie Tauben (Rassetauben, Diamanttäubchen), Greifvögel und Beos als Vertreter der Stare. Das Bundestierschutzgesetz sieht für alle Arten der genannten Gruppen Mindestgrößen für die Haltung in Käfigen bzw. Volieren vor, teilweise handelt e sich bei den genannten Gruppen um "Wildtiere mit besonderen Ansprüchen an die Haltung"; diese ist der zuständigen Behörde zu melden. Die Einzelhaltung ist verboten; Rundkäfige sind erst ab einem Durchmesser von 2 m erlaubt. Verboten sind außerdem die Haltung an der Fußkette sowie das dauerhafte flugunfähig Machen. Zusätzlich enthält das Gesetz Vorgaben für die Einrichtung / Strukturierung der Volieren, die Ernährung, die klimatischen Bedingungen und die Beschäftigung der Vögel. Anm.: beispielhafte und im Anlassfall adaptierbare/erweiterbare Aufzählung! 1. Kategorie "nicht zulässig" Vögel (Prüfkriterien in Klammer) Sitzstangen, die mit Sandpapier überzogen sind, Kunststoffstangen (1,3,4) Sandpapier (zb. als "Einstreu-Ersatz") ( 1,3,4) Rundkäfige bis zu einem Durchmesser von 2 m; (5,7,10,11,12,14) Käfige mit Längsverdrahtung (per Gesetz müssen die Käfige querverdrahtet sein), (3,7,9,11,12) Käfige mit ungeeignetem Längen-Höhen Verhältnis, zb "Turmkäfige" (für Sittiche und andere kleine Vögel), deren Höhe die Breite bzw. Länge des Käfigs bei weitem übersteigt (zb doppelt so hoch wie lang). (7,9,10,11,12) Zimmerkäfige für kleine Vögel mit Dach (ungeeignet, da zu wenig Licht eindringen kann); meistens bei "Turmkäfigen". (1,4,11,12) Käfige für Großpapageien unter 6m² Grundfläche (gesetzliches Mindestmaß für die Haltung der kleinsten Großpapageien wie Graupapageien und Amazonen); (1,4,5,7,8,9,10,11,12,13) Körnermischungen mit Erdnüssen (egal, ob mit oder ohne Schale) wegen der starken Verpilzung der Nüsse und Gefahr der Übertragung auf Papageien; (1,4) "Snacks": Kräcker mit Nüssen, Sonnenblumenkernen, Honig (können gesundheitliche Probleme wie zb Aspergillose und Übergewicht auslösen). (1,4) Spiegel (auch spiegelnde Metallplatten); (11,12,13,14,15) Plastikvögel zur Befestigung auf der Sitzstange (sie sollen Partner vortäuschen); (11,12,13,14,15) Futter-und Wasserspender, die schlecht zu reinigen sind und nur einen kleinen, ebenfalls kaum zu reinigenden Auslass haben, im besonderen Futtersilos, da die Futteraufnahme nicht kontrollierbar ist; (1,4) Freisitze mit Fußketten oder Abbildungen von Papageien, die mittels Fußketten an diesen Freisitz gekettet sind. (3,5,6,7,8,9,10,11,12,15) Brustgeschirre und Leinen für Papageien (Verbot der Anbindehaltung und Unfallgefahr); Verwendung nicht tiergerecht (3,5,6,7,8,9,10,11,12,15). Beleuchtungskörper, bei denen die Gefahr des Stroboskopeffekts (Flimmern) durch Fehlen eines elektronischen Vorschaltgeräts gegeben ist. (1,4,5,7,9,12) Produkte, die einer tierunwürdigen Verwendung von Vögeln dienen (zb Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder, Hauben, etc.);( 3,6,7,8,9,11,12,15) 11

14 Literatur und Zubehör für das Training von Papageien, wenn dieses darauf abzielt, die Tiere zu dressieren oder ihnen artuntypische Verhaltensweisen beizubringen. (5,7,8,9,11,12,13,15) Spielsachen, die nicht schwermetallfrei sind bzw. jene, bei denen eine Giftigkeit oder Gefährdung der Vögel durch Verschlucken von Kleinteilen nicht ausgeschlossen werden kann. (3,4) Milbensprays und ähnliche Produkte, da sie meist unsachgemäß angewandt werden (was zu Todesfällen führen kann) und die Diagnose und Therapie von Parasiten ausschließlich Tierärzten vorbehalten ist. (1,2,5,7,8) Gesangsbauer für Kanarienvögel und Wellensittiche (5,7,8,9,10,11,12,13) 2. Kategorie "zulässig u.u." Vögel "Freisitze" für Papageien nur dann zulässig, wenn die Produktinfo mündlich oder schriftlich klarstellt, dass ein Freisitz nur eine von vielen Strukturen darstellen darf und keine Fußketten verwendet werden dürfen. Handaufzuchtfutter ist nur dann zulässig, wenn die Produktinfo mündlich oder schriftlich klarstellt, dass die Handaufzucht von Papageien grundsätzlich verboten ist und nur aus Tierschutzgründen (verwaistes Jungtier) durchgeführt werden darf. 3. Kategorie "zulässig" Vögel Alle nicht anders eingeordneten Produkte, welche den Kriterien entsprechen 4. Kategorie "empfehlenswert" Vögel Beschäftigungsmaterialien und Strukturelemente (zb Schaukeln, Mineralsitzstangen), die aus Naturmaterial bestehen und / oder die geistigen Fähigkeiten von Papageien fördern ("Intelligenzspiele") Nahrungsergänzungsmittel wie Kalziumpräparate, Vitamine und Spurenelemente Tageslichtlampen mit UV-Anteil und flimmerfreien Lichtleisten (mit EVG) Informationen und Demonstrationen zum Volierenbau 12

15 V. BEREICH PFERDE und pferdeartige Equiden Die meisten tierschutzrelevanten Faktoren rund um Pferde betreffen einerseits die Haltungsformen (Boxenhaltung vs. Offenstall zum Beispiel) und andererseits die Ausbildungs/Trainingspraktiken. Damit gibt es wenige Produkte, die üblicherweise auf Messen angeboten werden und die an sich tierschutzrelevant sind, jedoch viele, die auf eine Art und Weise verwendet werden können, die absolut tierschutzrelevant ist das allerdings lässt sich natürlich nicht "verbieten". Anm.: beispielhafte und im Anlassfall adaptierbare/erweiterbare Aufzählung! 1. Kategorie "nicht zulässig" Pferde Leckerli/Belohnungen mit hohem Zuckergehalt (Kriterium 1, 9) also alle, bei denen Zucker innerhalb der ersten 3 Positionen der Inhaltsstoffe angegeben ist Gebisse und Trainingshilfen, die alleine durch die Verwendung (also ohne Einwirkung des Menschen) dem Pferd Schmerzen, Angst oder Leiden verursachen (Kriterien 2,5,7) Nasenbremsen (Kriterien 2, 3) da sie nur durch Fachleute (Tiermediziner) und nur dann zum Einsatz gebracht werden dürfen, wenn es kein gelinderes Mittel gibt Informationen oder Geräte, welche das Clippen der Tasthaare propagieren bzw. dazu gedacht sind (Kriterien 5, 7, 12) Informationsträger (DVDS, Bücher, etc), welche die "Rollkur" propagieren oder empfehlen 2. Kategorie "zulässig u.u." Pferde Hilfsmittel, die eine bestimmte Haltung des Pferdes erzwingen (wie z.b. Ausbinder oder Schlaufzügel) (Kriterien 5, 2, 7) sind nur dann zulässig, wenn die mündliche oder schriftliche Produktinformation auf die korrekte Art der Anwendung und den Einsatz als kurzfristige Trainingshilfe hinweist. Sporen und Zäumungen mit Hebelwirkung sind nur dann zulässig, wenn die mündliche oder schriftliche Produktinformation auf die korrekte Anwendung und die mögliche Schmerzverursachung durch harte Handhabung hinweist. Showutensilien, sofern sie den Kriterien im positiven Sinne entsprechen 3. Kategorie "zulässig" Pferde alle nicht anders eingeordneten Produkte, welche den Kriterien entsprechen. 4. Kategorie "empfehlenswert" Pferde Futtermittel aus reinen Bioprodukten (Kriterium 1) 13

16 VI. BEREICH DIENSTLEISTER HUNDE Die Kriterien sind für DienstleisterInnen rund um den Hund teilweise nur indirekt anzuwenden, daher kann die übliche Kategorisierung hier nicht stringent durchgehalten werden. In weiten Bereichen kann außerdem nur mit Selbstverpflichtungen gearbeitet werden. Hundesalons & Pflegeeinrichtungen Hundesalons, Wellness-Institute und ähnliche Pflegeeinrichtungen müssen ebenfalls den Kriterien entsprechen. Das heißt insbesondere, dass sie nur dann als AusstellerInnen zugelassen sind, wenn Hundeschur auf (oder ohne) Trimmtischen ohne "Galgen" zum Fixieren des Hundes angeboten wird (Kriterien 5, 7, 8) keine Produkte oder Pflegemittel angeboten oder im Hundesalon verwendet werden, die nach den Kriterien nicht zulässig wären die Verwahrung des Hundes so erfolgt, dass er weder Angst, Leiden, Unsicherheit, Stress oder Isolation ausgesetzt ist. ZüchterInnen ZüchterInnen und Zuchtverbände sind dann zugelassen, wenn sie einem anerkannten Verband angehören und korrekt Zuchtpapiere ausstellen dürfen wenn sie eine Zuchtmeldung nach 31 Abs.4 vorweisen können wenn sie keine Qualzucht betreiben bzw. bei qualzuchtgefährdeten Rassen (wie Mops, Sharpei, o.ä.) nachweislich ein Programm zur Rückzüchtung auf gesunde Merkmale in Umsetzung haben wenn keine Massenzucht und keine Zwingerhaltung betrieben wird. Das Kriterium "empfehlenswert" trifft z.b. zu, wenn sie die Welpen im Familienverband aufziehen und ein dokumentiertes Welpensozialisationsprogramm haben Hundeerziehung Unter diesem Punkt sind Hundeschulen, HundetrainerInnen und VerhaltenstrainerInnen/ HundepsychologInnen zusammengefasst. Hier gilt: a) "nicht zulässig" sind alle Anbieter von Schutzhundeausbildung für Private (inkl. "Sportschutz") alle Anbieter, die mit Starkzwangmethoden arbeiten b) "zulässig" sind alle, die sich durch Unterzeichnung der beigefügten Selbstverpflichtung zu zeitgemäßem, gewaltfreiem und respektvollem Umgang mit dem Hund bekennen (siehe Anhang) c) "empfehlenswert" sind alle, die über eine fachliche Qualifikation verfügen, die der "Hundetrainerverordnung" des BMG entspricht (siehe Anhang) bzw. die Prüfung zum "tierschutzqualifizierten Hundetrainer" abgelegt haben. Hundebetreuung Als Hundebetreuung werden unterschiedliche Formen von Hundesittern, SpaziergeherInnen, Tagesbetreuungsstätten für Hunde oder Hundepensionen verstanden. Zulässig sind sie dann, wenn keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen vorliegen (Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, s. Anhang) die Betreuungspersonen über die notwendigen grundlegenden Fachkenntnisse verfügen und sich per Selbstverpflichtung zu einem zeitgemäßen, gewaltfreien und respektvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten Tieren verpflichten (s. Anhang). BetreiberInnen von Hundepensionen müssen den Nachweis der behördlichen Bewilligung (gemäß 23 ivm 31 TSchG) beibringen sowie im Besitz eines gültigen tierschutzrechtlichen Bescheides sein. 14

17 VII. BEREICH DIENSTLEISTER KATZEN Die Kriterien sind für DienstleisterInnen rund um die Katze teilweise nur indirekt anzuwenden, daher kann die übliche Kategorisierung hier nicht stringent durchgehalten werden. Katzensalons und Katzenpflegeeinrichtungen Katzensalons und ähnliche Pflegeeinrichtungen müssen ebenfalls den Kriterien entsprechen. Das heißt insbesondere, dass sie nur dann als AusstellerInnen zugelassen sind, wenn keine Produkte oder Pflegemittel angeboten oder im Salon verwendet werden, die nach den Kriterien nicht zulässig wären die Verwahrung der Katze so erfolgt, dass sie weder Angst, Leiden, Unsicherheit, Stress oder Isolation ausgesetzt ist. ZüchterInnen ZüchterInnen und Zuchtverbände sind dann zugelassen, wenn sie einem anerkannten österreichischen Verband angehören und korrekt Zuchtpapiere ausstellen dürfen wenn sie eine Zuchtmeldung nach 31 Abs.4 vorweisen können wenn sie keine Qualzucht betreiben bzw. bei qualzuchtgefährdeten Rassen nachweislich ein Programm zur Rückzüchtung auf gesunde Merkmale in Umsetzung haben wenn keine Massenzucht und keine Zwingerhaltung betrieben wird. Das Kriterium "empfehlenswert" trifft z.b. zu, wenn sie die Katzen im Familienverband aufziehen Katzenbetreuung Als Katzenbetreuung werden unterschiedliche Formen von Katzensittern oder Katzenpensionen verstanden. Zulässig sind sie dann, wenn keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen vorliegen (Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, s. Anhang) die Betreuungspersonen über die notwendigen grundlegenden Fachkenntnisse verfügen und sich zu einem zeitgemäßen, gewaltfreien und respektvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten Tieren verpflichten. BetreiberInnen von Katzenpensionen müssen den Nachweis der behördlichen Bewilligung beibringen sowie im Besitz eines gültigen tierschutzrechtlichen Bescheides sein. VIII. BEREICH DIENSTLEISTER ALLGEMEIN Dienstleister aus Bereichen wie Tierenergetik, Tierkommunikation, Tierpsychologie haben generell vorzuweisen, dass sie einem anerkannten Verband angehören bzw. eine einschlägige Ausbildung an einer allgemein anerkannten Institution vorzuweisen haben. Ihre Tätigkeit darf darüber hinaus in der Anwendung und dem Umgang mit dem Tier nicht dem Fokus der Kriterien widersprechen. 15

18 IX. BEREICH AQUARISTIK / TERRARISTIK Diese Bereiche betreffen alle aquatisch lebenden Tiere, also neben den Fischen auch Wirbellose wie Schnecken und Krebstiere sowie alle Amphibien und Reptilien. In diesen Bereich sind manche Teilbereiche noch nicht ausreichend erforscht, so zb. die Themen Akustik (Einfluss von Umgebungslärm, Erschütterungen) sowie Lichtverhältnisse im Aquarium, UVA und UVB-Bedarf mancher Reptilien. Es ist hier für Aussteller daher besonders wichtig, immer auf dem Stand der neuesten Kenntnis zu sein und die Produkte entsprechend anzupassen. Anm.: beispielhafte und im Anlassfall adaptierbare/erweiterbare Aufzählung! 1. Kategorie "nicht zulässig" Aquaristik / Terraristik Kleidung und Leinen für Reptilien (Kriterien 6-10, 12, 15) Aquarien- oder Terrarientische bzw. ähnliche Möbel mit hohem Erschütterungspotential (Kriterien 6, 7, 8, 12) Beleuchtungen, die ein Aquarium oder Terrarium bunt einfärben (Kriterien 1, 4, 5, 7, 8, 9, 12). Panzerpflegemittel für Schildkröten. Kugelförmige Aquarien/"Goldfischglas" (gesetzlich verboten) Sand, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass er giftige Stoffe ins Wasser abgibt (zb bunt gefärbter Sand). (Kriterien 1, 2, 4, 5). Scharfkantiger Sand (Kriterien 1, 2, 3, 5) 2. Kategorie "zulässig u.u." Aquaristik / Terraristik Miniterrarien und aquarien sind nur dann zulässig, wenn die mündliche und / oder schriftliche Produktinformation auf die korrekte Verwendung (zb "Nano-Tierhaltung", nur Pflanzen, etc.) hinweist. Kunststoffelemente zur Dekoration (zb Fische, andere Tiere, etc.) sind nur dann zulässig, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sie bei den lebenden Tieren im Aquarium Aggressions- oder Fluchtverhalten auslösen (zb Aggressionsfärbung, Räuber-Beute-Szene u.ä.) Heizmatten: nur mit Hinweis auf die sachgemäße Verwendung! Heizlampen: nur mit Hinweis auf die sachgemäße Verwendung! (Chemische) Algenbekämpfungsmittel sind nur zulässig, wenn die mündliche und/oder schriftliche Produktinformation auf die korrekte Verwendung und die mögliche Gefährdung von Lebewesen im Aquarium hinweist. 3. Kategorie "zulässig" Aquaristik / Terraristik alle anderen nicht anders eingeordneten Produkte, die den Kriterien entsprechen 16

19 4. Kategorie "empfehlenswert" Aquaristik / Terraristik natürliche Aquarien- und Terrarieneinrichtung, die nicht aus Tropenhölzern besteht, sondern aus nachhaltig produzierbarem Material, zb Kokosnuss-Schalen, Korkrinde, Weinreben, Baumwurzeln einheimischer Bäume. X. BEREICH TIERSCHUTZ Tierschutzvereine - Voraussetzung ist die Führung eines eingetragenen Vereins mit ZVR-Nr. - werden grundsätzlich unter folgenden Bedingungen zugelassen: Die Vereinstätigkeit beinhaltet ein Haus- bzw. Heimtierprogramm. Die Ausübung der Vereinstätigkeit darf nicht dem Fokus der Kriterien widersprechen. Private Initiativen werden ebenfalls zugelassen, wenn sie diese Bedingungen erfüllen und dies durch Nachweis über ihre Tätigkeit belegen. XI. BEREICH LITERATUR/FACHBÜCHER UND DRUCKWERKE 1. Kategorie "nicht zulässig" Literatur Bücher zu den Themen Rassetiere und Zucht, die das Thema Qualzucht unkritisch behandeln Bücher, die aversive Trainingsmethoden propagieren (oder andere veraltete Inhalte aufweisen) Bücher, deren Inhalte die Würde von Tieren verletzen 4. Kategorie "empfehlenswert" Literatur Bücher, die einen respektvollen/partnerschaftlichen Umgang mit Tieren propagieren Bücher, die die Themen Enrichment/Beschäftigung aufgreifen Bücher zu den Themen Tierrechte/Tierschutz Bücher zum Thema Erste Hilfe für Tiere 17

20 4. ANHANG Anhang 1: Auszug aus der 2. Tierhalteverordnung 3. Mindestanforderungen für die Haltung von Kleinnagern 3.1. Allgemeine Haltungsbedingungen: (1) Den Tieren ist ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Nagetieren muss Nagematerial in Form von gesundheitlich unbedenklichem Holz, Ästen und dergleichen ständig zur Verfügung stehen. (2) Die Käfige müssen rechteckig sein. Und je nach Tierart hinsichtlich ihrer Größe mindestens die in 3.2. bis 3.9. festgelegten Abmessungen aufweisen. (3) Gitterkäfige müssen querverdrahtet sein und aus korrosionsbeständigem und nicht reflektierendem Material bestehen. Die Gitterweite muss so gewählt werden, dass ein Hängenbleiben der darin lebenden Tiere ausgeschlossen ist. (4) Glasbecken dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind. (5) Die Haltungseinrichtung muss dreidimensional strukturiert sein. Kleinnagern sind Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heißgebrühter Korkeiche anzubieten. Nagern muss Nagematerial in Form von Holz, Ästen und dergleichen immer zur Verfügung stehen. (6) Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden. Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass der gesamte Boden gleichmäßig rutschsicher bedeckt ist. Das verwendete Material muss saugfähig und gesundheitlich unbedenklich sein. (7) Katzenstreu darf nicht als Einstreu verwendet werden. (8) Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen, dass sie nicht verschmutzt werden können. Futter und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen. (9) Futterheu ist in Heuraufen anzubieten. (10) Für alle Heimtiere ist ein natürlicher Tag-/Nachtrhythmus einzuhalten. (11) Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen jedenfalls mehrmals wöchentlich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen. (12) Die Käfige sind in einer Mindesthöhe von 60 cm aufzustellen Mindestanforderungen für die Haltung von Chinchillas (Chinchillidae): (1) Die Tiere sind paarweise zu halten. (2) Die Käfiggröße muss mindestens 120 x 80 x 100 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen.für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen. (3) Den Tieren sind eine Schlafhöhle, Sitzbretter in unterschiedlicher Höhe und täglich ein Sandbad mit Chinchillaspezialsand anzubieten Mindestanforderungen für die Haltung von Gerbils: (1) Die Tiere sind gruppenweise in Familiengruppen oder gleichgeschlechtlichen Gruppen zu halten. (2) Die Käfiggröße pro Tier muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe), die Terrariengröße mindestens 80 x 50 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen (3) Den Tieren sind Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 10 cm und ein Sandbad anzubieten Mindestanforderungen für die Haltung von Hamstern (Cricetini): (1) Goldhamster sind einzeln zu halten. 18

21 (2) Zwerghamsterarten wie Dsungarische-, Campbell-, Roborowski-Zwerghamster dürfen auch paarweise gehalten werden. (3) Die Käfiggröße muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. (4) Den Tieren ist Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 5 cm anzubieten. (5) Wird den Tieren ein Laufrad oder eine ähnliche Vorrichtung zur Verfügung gestellt, so muss diese verletzungssicher sein Mindestanforderungen für die Haltung von Hausmäusen (Mus musculus): (1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen zu halten. (2) Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen (3) Den Tieren sind eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung anzubieten Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen (Caviinae): (1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, zu halten. (2) Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 betragen. (3) Den Tieren sind eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen anzubieten Mindestanforderungen für die Haltung von Kaninchen (Oryctolagus): siehe 1. Tierhaltungsverordnung 3.8. Mindestanforderungen für die Haltung von Ratten (Rattus): (1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen zu halten. (2) Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 40 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen (3) Den Tieren sind eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung anzubieten Mindestanforderungen für die Haltung von Degus (Octodon degus): (1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen zu halten. (2) Die Käfig oder Terrariengröße muss pro Paar mindestens 100 x 50 x 100 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere adulte Tier sind 20% der Bodenfläche hinzuzurechnen (3) Den Tieren sind eine dreidimensionale Anordnung der Käfigstrukturen, eine Einstreuhöhe von mindestens 10 cm und ein Sandbad anzubieten. 4. Mindestanforderungen für die Haltung von Frettchen (Mustela putorius furo) 4.1. Allgemeine Bestimmungen: (1) Mit Ausnahme von permanenter Käfighaltung in Außengehegen muss Frettchen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden. (2) Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinisch indizierten Gründen, verboten Käfighaltung in geschlossenen Räumen: (1) Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten. (2) Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m

22 (4) Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein. (5) Die Käfighöhe hat mindestens 60 cm zu betragen. Bei mehretagigen Käfigen hat die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm zu betragen. (6) Der Käfig ist mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten auszustatten, die leicht reinigbar sind. (7) Der Käfig ist mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 auszustatten Permanente Käfighaltung in einem Außengehege: (1) Die Grundfläche des Außengeheges hat für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 zu betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2. (2) Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein. (3) Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen. (4) Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen. 20

23 Anhang 2: Auszug aus der 1. Tierhaltungsverordnung (Anlage 9) MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON KANINCHEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Jungtiere Adulte Kaninchen Bodenfläche Erhöhte Flächen Kaninchen ab dem Absetzen oder spätestens ab dem 35. Lebenstag bis zur Geschlechtsreife bzw. bis zum ersten Decken Kaninchen ab der Geschlechtsreife oder ab dem ersten Decken Die gesamte den Kaninchen zur Verfügung stehende Fläche, ausgenommen die Nestkammer. Erhöhte Flächen sind Teil der Bodenfläche. Flächen, die eine lichte Höhe von mindestens 20,00 cm bei Jungtieren und mindestens 25,00 cm bei adulten Tieren über der darunter liegenden Fläche aufweisen. 2. HALTUNGSANFORDERUNGEN 2.1.Allgemeine Bedingungen: Bodengestaltung Die Verwendung von Drahtgitterböden ist verboten. Die Böden müssen der Größe und dem Gewicht der Tiere angepasst sein Haltung in nicht klimatisierten Haltungssystemen Bei Temperaturen unter 10 C ist den Tieren trockene und saubere Einstreu zur Verfügung zu stellen. Es sind ausreichender Wind- und Witterungsschutz (wie z. B. Überdachung) und ein isolierter Rückzugsbereich vorzusehen Strukturierung und Rückzugsmöglichkeiten Den Tieren sind: - Haltungssysteme mit erhöhten Flächen oder - ein zusätzlicher, räumlich getrennter und abgedunkelter Bereich zur Verfügung zu stellen Sozialkontakt Ist Gruppenhaltung bei der Haltung mehrerer Tiere nicht möglich, muss zumindest geruchlicher, akustischer und visueller Kontakt zu anderen Kaninchen möglich sein. Jungtiere dürfen mit Ausnahme kranker oder verletzter Tiere nicht in Einzelhaltung gehalten werden Nagematerial und Raufutter sowie Zugang zu Wasser Kaninchen müssen dauernd Zugang zu Nagematerial (Holz, Äste etc.) und zu Stroh oder Heu in einer Raufe haben. Es muss ständiger Zugang zu Wasser vorhanden sein Licht Steht den Tieren kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung, müssen die Ställe Fenster oder sonstige offene oder transparente Flächen durch die Tageslicht einfallen kann im Ausmaß von mindestens drei Prozent der Stallbodenfläche aufweisen. Im Tierbereich des Stalles ist über acht Stunden pro Tag eine Lichtstärke von mindestens 20 Lux zu erreichen Spezielle Anforderungen: Kaninchen zur Fleischgewinnung Kaninchen zur Fleischgewinnung müssen in Buchten oder Freigehegen gehalten werden. Mehrere Haltungseinrichtungen dürfen nicht übereinander positioniert werden Jungtiere Bei perforierten Böden darf eine maximale Spaltenbreite von 10 mm nicht überschritten und eine minimale Auftrittsbreite von 8 mm nicht unterschritten werden. Bei Lochböden mit kreisrunden Löchern dürfen die Öffnungen einen Durchmesser von 12 mm nicht überschreiten. Geschlossene Bodenbereiche müssen eingestreut sein. Der Anteil an erhöhten Fläche muss mindestens 25 Prozent der Mindestbodenfläche gemäß Tabelle unter Punkt 2.3. betragen Adulte Kaninchen 21

24 In Haltungssystemen für adulte Kaninchen ist pro Tier eine erhöhte Fläche von mindestens 1500 cm² oder ein separater zusätzlicher Bereich von mindestens 40 Prozent der Mindestbodenfläche gemäß Tabelle unter Punkt 2.3. vorzusehen. Erhöhte Flächen müssen eine Mindestbreite von 27 cm haben. Trächtige Häsinnen müssen spätestens eine Woche vor dem Geburtstermin bis zum Absetzen der Jungen Zugang zu einer Nestkammer haben. Die Anzahl der Nestkammern muss mindestens der Anzahl der trächtigen weiblichen Tiere entsprechen. Die Tiere müssen die Nestkammern mit geeignetem Nestmaterial auspolstern können. Die Muttertiere müssen die Möglichkeit haben, sich vor ihren Jungen zurückziehen zu können (erhöhte Flächen, separater Bereich mit einer Abtrennung von 20 cm Höhe). Nestkammern müssen mindestens 25 cm hoch sein. Die kürzeste Seite muss mindestens 25 cm lang sein Bewegungsfreiheit: Haltungssysteme für Kaninchen müssen zumindest die Vorgaben der Tabelle 2.3. einhalten. Bei Häsinnen, Rammlern und Jungtieren darf eine Kantenlänge der Haltungseinrichtung von mindestens 0,5 m nicht unterschritten werden. Haltungssysteme für Häsinnen, Rammler und Jungtiere müssen eine Mindestbodenfläche von 6000 cm² je Haltungseinheit aufweisen. Tabelle zu 2.3. Mindestmaße für die Kaninchenhaltung: Mindesthöhe1) Mindestbodenfläche Mindestzusatzfläche Nestkammer Jungtiere In Gruppen bis zu 40 Tieren bis 1,5 kg 50 cm 1000 cm²/tier ---- über 1,5 kg 50 cm 1500 cm²/tier ---- In Gruppen über 40 Tieren bis 1,5 kg 50 cm 800 cm²/tier ---- über 1,5 kg 50 cm 1200 cm²/tier ---- adulte Kaninchen2) bis 5,5 kg 60 cm 6000 cm²/tier 1000 cm²/tier über 5,5 kg 60 cm 7800 cm²/tier 1200 cm²/tier 1) diese Höhe muss auf mindestens 50 Prozent der Bodengrundfläche vorhanden sein 2) gilt auch für Muttertiere mit Jungen bis zum Absetzen oder bis zum 35. Lebenstag 2.4. Übergangsfrist: Für vor dem 1. August 2010 bestehende Anlagen und Haltungseinrichtungen für Kaninchen zur Fleischgewinnung gelten die Anforderungen des Punkt 2.1. bis 2.3. ausgenommen in den Fällen des 44 Abs. 5 Z 4 lit. d TSchG - ab 1. Jänner Anlagen und Haltungseinrichtungen für andere Kaninchen, die vor dem 1. August 2010 den bis dahin geltenden Anforderungen entsprechend errichtet und betrieben wurden, haben den Haltungsanforderungen gemäß Punkt 2.1. bis 2.3. ab dem 1. Jänner auch im Falle der Notwendigkeit baulicher Maßnahmen - zu entsprechen. 22

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