Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf

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1 Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf Kleine Anfrage 174/IV Betreff: Badegewässer Schlachtensee und Krumme Lanke Eingereicht durch: Boroviczény, Georg von der Piraten-Fraktion Eingang: Beantwortet von Bezirksstadträtin Frau Markl-Vieto am Sind die im Titel genannten Seen insgesamt als Badegewässer definiert? Wenn ja: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das? Bitte alle angewandten oder berücksichtigten oder zumindest dahingehend geprüften Gesetze und Verordnungen aufführen. 2. Steht dies in Übereinstimmung mit der RICHTLINIE 2006/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG, Kapitel 1, Artikel 1, Abs. 3, "...jeden Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Behörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat...", wo eben nur von 'Abschnitten' die Rede ist? 3. Ist diese Einbeziehung der ganzen, oben genannten Seen überhaupt möglich, wenn nennenswerte Teile der Ufer durch Abzäunungen dauerhaft konkret für den Zugang der Menschen und deren Haustiere (hier: Hunde) gesperrt sind? Bei den verweise ich auf a) die zur Schriftliche Anfrage Nummer A150/IV der Frau Bezirksverordneten Juliana Kölsch vom betreffend Trennung von Badegewässern und Hundeauslaufgebiet, b) die Berichte des Bezirksamts zum BVV Beschluss Nr. 907 (Drucksache Nr. 1318/III) c) die umfangreichen Informationen für die Öffentlichkeit unter dem Kurzlink Das Bezirksamt hat im Zusammenwirken mit anderen, für ihr jeweiliges Rechtsgebiet zuständigen Dienststellen (siehe bei a) eine Regelung (siehe unter b) mit erarbeitet und arbeitsteilig die Aufgabe der Kommunikation der neuen Regelungen 1

2 übernommen. Es ist als Ordnungsbehörde für die Umsetzung des in ganz Berlin geltenden Rechts verantwortlich, hat jedoch nicht selbst neues Recht geschaffen. Zu 1 bis 3 siehe des Bezirksamts bei a): Schlachtensee und Krumme Lanke sind viel besuchte Badegewässer. Die beiden Gewässer sind in Ihrer Gesamtheit als Badegewässer in der Badegewässerverordnung ausgewiesen. Soweit das Ufer nicht abgesperrt ist, gilt das gesamte Seeufer als Badestelle. Frage 4. Wenn nein: Sind alle die als Badegewässer bestimmten Abschnitte ausreichend und deutlich, auch bezüglich des Mitführens von Hunden und der dazu gehörenden Nebenbestimmungen, gekennzeichnet? entfällt Frage 5. Hat das Bezirksamt ausreichend der Bestimmungen der RICHTLINIE 2006/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG, Kapitel 3, Artikel 11, ("Dies bezieht sich insbesondere auf die Erstellung, die Überprüfung und die Aktualisierung der Badegewässerlisten gemäß Artikel 3 Absatz 1. Die zuständigen Behörden tragen allen Informationen, die sie erhalten, gebührend Rechnung.") bei ihrem Beschluss bezüglich des Verbots zum Mitführen von Hunden an den genannten Seen ab Mai 2015 Rechnung getragen? Wenn ja: Wann ist die Öffentlichkeit ausreichend und rechtzeitig informiert worden? Welche Einwendungen gegen die geplante Verordnung sind vorgetragen worden? Sind diese ausreichend berücksichtigt worden, in welcher Form und wurde dies den Einwendenden zu Kenntnis gebracht? Die rechtlichen Pflichten nach der BadegewässerVO in Umsetzung der in der Frage genannten Richtlinie liegen überwiegend beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Mehr unter Soweit das Bezirksamt überhaupt betroffen sein könnte verweise ich auf c).das Bezirksamt hat bereits 5 Monate vor Inkrafttreten der Regelung BVV und Bürger informiert. Ende 2016 soll die Regelung unter Einbeziehung der Erfahrungen der Bevölkerung evaluiert werden. 2

3 Frage 6. Wenn nein: Ist sich das Bezirksamt sicher, dass die geplante Maßnahme dennoch rechtssicher ist? Das Bezirksamt trägt lt. Presse vor, dass "Die Fäkalien (der Hunde, Erg. vom Fragesteller) werden trotzdem in den See gespült." entfällt 7. Welche konkreten, unabhängigen Belege dafür hat das Bezirksamt? 8. Welchen Umfang, auch bezogen auf weitere Fäkalien der Wildtiere, hat das nachweislich? 9. Wenn tatsächlich nennenswert zutreffend: Bis zu welcher Entfernung vom Seeufer trifft das überhaupt zu? Wie bereits bei a) berichtet: Nach 2 des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 29. September 2004 dürfen Hunde an als solche gekennzeichnete, öffentliche Badestellen nicht mitgenommen werden. Auf Grund von Presseberichten könnte der Eindruck entstehen, dass das Bezirksamt müsse zunächst das Berliner Hundegesetz begründen. Wie eingangs erwähnt, ist es gesetzliche Ordnungsaufgabe des Bezirksamts bestehende Gesetze auszuführen. Gleichwohl ist das Bezirksamt bemüht, die Bürgerschaft auch von der fachlichen Sinnhaftigkeit der Regelung zu überzeugen. Nur zu diesem Zweck sind zusammenfassende Ausführungen zu den gesundheitlichen Risiken unter c) öffentlich zugänglich insb. zu möglichen zeitlichen Einschränkung. Des Weiteren wurde vorgetragen: "Als dritten Grund für das Hundeverbot nennt das Amt Erosionen an den Hängen durch wühlende Hunde." Ich frage daher weiter: 10. Welche Belege hat das Bezirksamt dafür, dass die genannten Schäden ausschließlich auf Hunde zurückgehen? 11. Wie kann das Bezirksamt natürliche Schäden durch Wildtier davon abgrenzen? Fast jeder, der das Verhalten der freilaufenden Hunde an Teilbereichen der genannten Hänge beobachtet, kann die Wirkung auf den Unterwuchs leicht erkennen 3

4 und würdigen. Wildschweine können zwar für erhebliche Schäden etwa in einzelnen Grünanlagen verantwortlich sein und werden daher eingedämmt, jedoch sind dem Bezirksamt an dieser Stelle keine Schäden durch Wildtiere bekannt. Das Bezirksamt benennt Gesundheitsrisiken durch Parasiten und Keime, so werden Badegäste, vor allem Kinder, durch Hunde-Parasiten wie Larven des Hundebandwurms (Toxocara) gesundheitlich gefährdet. Ich frage daher weiter: 12. Welche Belege hat das Bezirksamt dafür? Sind Erkrankungen, die sich nachweislich darauf zurückführen lassen, aktenkundig? 13. Wie stellt sich das Bezirksamt zu fachtierärztlichen Aussagen, die diesen Behauptungen entgegenstehen? (Zitate: Die Veterinärin und Geschäftsführende Direktorin der Tierklinik Düppel, Barbara Kohn, sieht durch badende Hunde kein akutes Risiko für den Menschen und der Zehlendorfer Tierarzt Harald Brieger sieht es ähnlich. Die Krankheiten, gegen die alle Hunde heute geimpft werden, gehen nicht auf den Menschen über, sagt er. Die Gefahr durch Spulwürmer sei minimal, zumal Hunde nicht im Wasser koten. Würmer hätten auch Wildtiere, die man weder an die Leine nehmen noch in einem Auslaufgebiet beschränken könne.) Der Fragesteller geht auch hier auf Grund von Presseberichten von falschen Vorraussetzungen aus (siehe Frage 7 bis 9). Die Bewertung der gesundheitlichen Risiken für Menschen ist Aufgabe der zuständigen Senatsgesundheitsverwaltung. Die ausführliche Einschätzung ist unter c) öffentlich zugänglich. 14. Sind beim Bezirksamt Vorfälle aktenkundig, bei denen Menschen durch Hunde an den genannten Stellen angegriffen oder ernsthaft gefährdet worden sind? 15. Wenn ja: Wie viele solche Vorfälle gab es in den Jahre 2013 und 2014? Wie viele davor (ab 2011)? Der Bereich Veterinär- u. Lebensmittelaufsicht teilte hierzu am mit: "Die Bissvorfälle werden unter den Anschriften der Halter des beißenden Hundes registriert. Daher kann von hier keine Aussage getroffen werden, ob es an den Seen gehäuft zu Vorfällen kommt. Die meisten Bissvorfälle ereignen sich im unmittelbaren persönlichen Umfeld des Halters, weshalb der Gesetzgeber eine Leinenpflicht in Treppenhäusern und auf Zuwegen zu Mehrfamilienhäusern festgelegt hat. Eine Fallzahl, wie in Frage 15 angefordert, kann daher nicht benannt werden." 4

5 Von Seiten meiner Abteilung kann ich Folgendes beitragen: Seit vielen Jahren schreibt der Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin : "Von den 12 Hundeauslaufgebieten in den Berliner Forsten macht vor allem das Auslaufgebiet im Grunewald östlich der Avus rund um die Grunewaldseen viel Ärger. Es ist zwar das weltweit größte Auslaufgebiet, aber die Zerstörung von Natur und Seeufer erfordert hohen Erhaltungsaufwand und unerwünschte Zäune im Wald. Weitere Beschwerden betreffen in der Badesaison das verbotene Freilaufen und Schwimmen von Hunden an Badestellen für Menschen." aus dem Bericht des Tierschutzbeauftragten 2012, Seite 7. Quelle (Abruf am ) Die Dokumentation von Vorfällen zwischen Hunden und Menschen ist ein grundsätzliches Problem. Bei den verschiedenen Dienststellen des Landes Berlin werden die Erfahrungen und Vorfälle auch im Bereich Schlachtensee und Krumme Lanke in den letzten Jahren immer wieder vorgetragen. In der Regel werden jedoch keine Angaben zu dem Hundehalter gemacht und nur schwerwiegende Vorfälle mit erheblichen Körperverletzungen werden angezeigt und ausgewertet: Die Ursachen sind insbesondere: Vielfach entziehen sich die Hundehalter nach einem Vorfall. Selbst bei Beißvorfällen ist es für die Geschädigten oft schwer, die Personalien des Hundehalters zu erhalten. In manchen Fällen wird der Vorfall nur über die Pflichtversicherung des Hundehalters geregelt und gelangt nicht zur Kenntnis bei den zuständigen Behörden. Auch ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, dass gefahrdrohendes Anspringen nach dem Berliner Hundegesetz einem Beißvorfall gleichgestellt sein kann. Dadurch sind die Vorfälle bei den zuständigen Behörden für den Vollzug des Hundegesetzes nicht vollständig dokumentiert, und die Regelungen für gefährliche Hunde können kaum greifen. So wurde z.b. dem Bezirksamt ein Beißvorfall am um 21 Uhr im Heinrich- Laehr-Park nur deshalb bekannt, weil die/der Gebissene durch Aushang bescheiden um Informationen zur Tollwutimpfung des Hundes bat. Dieser Vorfall ging trotz Übermittlung an die zuständige Stelle nicht in die Statistik ein. 5

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