Schweizer Pferderennsport-Verband Fédération Suisse de courses de chevaux. PMH-Reglement. (Pari Mutuel sur les Hippodromes)

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1 PMH-Reglement (Pari Mutuel sur les Hippodromes) SPV PMH-Reglement Seite 1 von Mai 2016

2 Titel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Wettarten Die folgenden Wettarten können auf den Rennbahnen angeboten werden: a) Simple (Sieg- oder Platzwette) b) Zweierwette «COUPLE» (Sieg, Ordre oder Platz) c) Dreierwette (trifecta) Artikel 2 Auf alle Wettarten anwendbare Bestimmungen Das Eingehen einer PMH-Wette setzt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Zustimmung zur offiziellen Version dieses Reglements und dessen Anhang voraus. Die für die Wettart Simple anwendbaren Bestimmungen sind diejenigen des durch die Société de Loterie de la Suisse Romande erlassenen Règlement du Pari Mutuel Urbain PMUR, bzw. der durch Swisslos erlassenen PMU-Teilnahmebedingungen, dies unter Vorbehalt von Sonderbestimmungen dieses Reglements. Die für die Zweierwette anwendbaren Bestimmungen sind diejenigen dieses Reglements, solange diese Wettart nicht durch die PMUR, bzw. durch Swisslos betrieben wird. Die für die Dreierwette trifecta anwendbaren Bestimmungen sind diejenigen dieses Reglements und dessen Anhangs, welcher Bestandteil dieses Reglements ist, solange diese Wettart nicht durch die PMUR, bzw. durch Swisslos betrieben wird. Für alle Punkte, die in diesem Reglement nicht geregelt sind, finden die Bestimmungen des PMUR-Reglements, bzw. der PMU-Teilnahmebedingunen analoge Anwendung. Bei Unterschied zwischen dem offiziellen Rennprogramm und diesem Reglement gilt das Reglement. SPV PMH-Reglement Seite 2 von Mai 2016

3 Artikel 3 Einschränkung der Wette trifecta Der selbe Wetter darf sowohl in einem einzigen, als auch in mehreren Registrierungsterminalen eine Einzelwette trifecta, inkl. diejenigen in einer Kombinations- oder Feldformel, einen gesamten Einsaz höher als das 120-Fache des minimalen Einsatzes der Einzelwette tätigen. Bei Nicht-Beachten dieser Bestimmung wird den Betroffenen die Auszahlung verweigert (siehe Artikel 8 des PMUR-Reglements bzw. der PMU- Teilnahmebedingungen). Artikel 4 Registrierung der Wetten Die unterschiedlichen Wettarten auf Rennbahnen, die im Artikel 1 definiert sind, werden ausschliesslich in den Registrierungsterminals (PMH-Schalter oder jeder anderer Träger) auf der Rennbahn am Renntag angenommen. Artikel 5 Anzahl Pferde Je nach Anzahl Pferde werden bestimmte Wettarten nicht angeboten. Minimale Anzahl Pferde in einem Rennen gemäss offiziellem Rennprogramm: Simple Sieg: 2; Simple Platz: 4; Zweierwette Sieg: 4; Zweierwette Platz: 8; trifecta: 6. Artikel 6 Nichtstarter Die Anzahl startender Pferde richtet sich nach der Publikation im offiziellen Rennprogramm. Nichtstarter haben keinen Einfluss auf die Durchführung der Zweierwetten Sieg und Platz sowie der Dreierwette trifecta. Artikel 7 Anzahl Quoten Anzahl Quoten für PMH-Wetten : Bei Rennen mit 8 oder mehr Pferden gemäss offiziellem Rennprogramm gibt es 3 Quoten, auch wenn weniger als 8 Pferde am Start sind. Bei Rennen mit 4 bis 7 Pferden gemäss offiziellem Rennprogramm gibt es dagegen nur 2 Platzquoten. SPV PMH-Reglement Seite 3 von Mai 2016

4 Artikel 8 Umtausch einer getätigten Wette Gekaufte Tickets können grundsätzlich nicht umgetauscht werden. In Ausnahmefällen (z.b. falscher Inhalt der Wette) ist dies systembedingt nur innerhalb von 5 Minuten nach Kauf möglich. Artikel 9 Auszahlung Die Mindestquote beträgt 1.10 : 1. Würde die Quote unter 1.10 liegen, werden die Einsätze zurückbezahlt. Die Auszahlung ist bis 30 Minuten nach Quotenbekanntgabe für das letzte Rennen möglich. Artikel 10 Rückzahlungen Wetten auf Nichtstarter werden nach den Rennen nach Bekanntgabe des engültigen Einlaufs zurückbezahlt, ausser bei Zweierwetten, da gibt es dafür eine Quote «1-R», sofern der Nichtstarter mit einem platzierten Pferd gespielt wurde. Titel II Wettart «SIMPLE» Artikel 11 Anwendbare Bestimmungen Die für die Wettart Simple anwendbaren Bestimmungen entsprechen denjenigen des Titels II Die Wetten, Kapitel 1 Wette Simple des PMUR-Reglements, bzw. der PMU- Teilnahmebedingungen, unter Vorbehalt von besonderen Bestimmungen dieses Reglements. Titel III Zweierwette COUPLE Artikel 12 Die verschiedenen Wettarten der Zweierwette «COUPLE» Für bestimmte, im offiziellen Rennprogramm so vermerkte Rennen können Wetten mit der Bezeichnung «Zweierwette Sieg Couplé Gagnant» oder «Zweierwette Ordre Couplé Ordre» oder «Zweierwette Platz Couplé placé» organisiert werden. SPV PMH-Reglement Seite 4 von Mai 2016

5 Eine «Zweierwette Sieg Couplé Gagnant» oder «Zweierwette Ordre Couplé Ordre» oder «Zweierwette Platz Couplé placé» besteht darin, zwei Pferde im gleichen Rennen zu bestimmen sowie die Wettart «Zweierwette Sieg Couplé Gagnant» oder «Zweierwette Ordre Couplé Ordre» oder «Zweierwette Platz Couplé placé» anzugeben. Eine «Zweierwette Sieg Couplé Gagnant» ist auszahlbar, wenn die zwei ausgewählten Pferde die ersten zwei Plätze des Rennens belegen, ungeachtet deren Einlauf- Reihenfolge (Rennen mit 8 oder mehr Pferden gemäss offiziellem Rennprogramm). Eine «Zweierwette Ordre Couplé Ordre» ist eine Variante der «Zweierwette Sieg Couplé Gagnant» bei Rennen mit 4 bis 7 Pferden gemäss offiziellem Rennprogramm. Sie ist auszahlbar, wenn die zwei ausgewählten Pferden die ersten zwei Plätze des Rennens belegen, jedoch in der richtigen Einlauf-Reihenfolge. Ein Zweierwette Platz Couplé placé ist auszahlbar, wenn die zwei ausgewählten Pferde unter den drei Erstplatzierten sind (Rennen mit 8 oder mehr Pferden gemäss offiziellem Rennprogramm). Jedes Pferd, welches am Rennen teilnimmt, wird bei der Bestimmung der auszahlbaren Permutationen getrennt behandelt. Artikel 13 Dead-heat Artikel 14 Nichtstarter Artikel 15 Berechnung der Quoten Artikel 16 Formeln Artikel 17 Sonderfälle Artikel 18 Anwendbare Bestimmungen Die für die obigen Artikeln 13 bis 17 anwendbaren Bestimmungen entsprechen den einschlägigen Artikeln des Titre III Les Paris hippiques, Chapitre 4 Pari «e-couple» des PMU-Reglements «PMU : Règlement des jeux et paris en ligne», welches auf publiziert ist. SPV PMH-Reglement Seite 5 von Mai 2016

6 Titel IV Dreierwette trifecta Artikel 19 Anwendbare Bestimmungen Die für die Dreierwette trifecta anwendbaren Bestimmungen sind diejenigen dieses Reglements und dessen Anhangs, welcher Bestandteil dieses Reglements ist. Artikel 20 Inkrafttreten Dieses Reglement wurde an der Vorstandssitzung vom 24. Mai 2016 genehmigt. Es ist mit dessen Genehmigung in Kraft getreten. ANHANG Schweizer Pferderennsport-Verband Wetten auf den Rennbahnen Wette TRIFECTA Reglement Schweizer Pferderennsport-Verband, 13. September 2001 SPV PMH-Reglement Seite 6 von Mai 2016

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