Reglement TRIBOLO. Serie SWISS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reglement TRIBOLO. Serie SWISS"

Transkript

1 Reglement TRIBOLO Serie SWISS Juni 2017

2 INHALT SEITE 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Artikel 1 GEGENSTAND DES REGLEMENTS... 3 Artikel 2 DEFINITION DER LOTTERIE... 3 Artikel 3 ANWENDBARE REGLEMENTE... 3 Artikel 4 LOSE... 4 Artikel 5 GESTALTUNG DER LOSE... 4 Artikel 6 ZWECK DES SPIELS... 4 Artikel 7 GEWINNENDE LOSE... 4 Artikel 8 SWISS-GUTSCHEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER SWISS- GUTSCHEINE... 6 Artikel 9 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SCHLUSSBESTIMMUNGEN... 7 Artikel 10 AUSRICHTUNG DER GEWINNE... 7 Artikel 11 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND... 8 Artikel 12 INKRAFTTRETEN... 8 Artikel

3 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Das Reglement «TRIBOLO Serie SWISS» dient dazu, die Bedingungen und Modalitäten der Teilnahme an der Sonderserie «TRIBOLO SWISS» des Vorausziehungsspiels «TRIBOLO» zu definieren. Die Sonderserie «TRIBOLO SWISS» umfasst Gewinne in bar und Gewinne in Form von Reisegutscheinen (nachstehend : SWISS- Gutscheine) der Fluggesellschaft Swiss International Air Lines Ltd (nachstehend : SWISS). Die Teilnahme an der Lotterie «TRIBOLO SWISS» ist dem Allgemeinen Reglement der gesicherten Lose mit Vorausziehung (nachstehend : AR) und dem vorliegenden, für die Serie «TRIBOLO SWISS» des Vorausziehungsspiels «TRIBOLO» spezifischen Reglement unterstellt. Bei Abweichungen zwischen Bestimmungen der beiden anwendbaren Reglemente haben diejenigen des spezifischen Reglements Vorrang. Die oben erwähnten Reglemente stehen auf der Website der Loterie Romande ( zur Einsichtnahme zur Verfügung oder können an ihrem Hauptsitz (Postfach 6744, 1002 Lausanne) angefordert werden. Der Erwerb eines Loses der Lotterie «TRIBOLO SWISS» bedingt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Einhaltung der beiden anwendbaren Reglemente. 3

4 Bei den Losen der Lotterie «TRIBOLO SWISS» handelt es sich um «Rubbellose». Der Preis eines Loses beträgt CHF 2.-. Die Lose der Lotterie «TRIBOLO SWISS» bestehen aus einer Rubbelfläche unter dem Logo TRIBOLO rechts auf jedem Los. Die Rubbelfläche ist mit einer undurchsichtigen roten Schicht bedeckt. Unter der Rubbelfläche befinden sich sechs Beträge und/oder Symbole. Die Beträge sind in Schweizer Franken ausgedrückte Werte zwischen CHF 2.- und CHF 20' Die Symbole stellen ein Flugzeug oder eine Erdkugel dar. Das Spiel besteht darin, unter der Rubbelfläche drei Beträge oder drei identische Symbole aufzudecken. Wenn drei Beträge oder drei identische Symbole unter der Rubbelfläche aufgedeckt werden (Art. 6), gewinnt der Teilnehmer den entsprechenden Gewinn (Art. 7.2). Wenn der Betrag ein Wert in Schweizer Franken ist, gewinnt der Teilnehmer die diesem Wert entsprechende Summe ; handelt es sich um ein Symbol, das ein «Flugzeug» oder eine «Erdkugel» darstellt, gewinnt er einen SWISS-Gutschein in dem in Artikel 8 angegebenen Wert. 4

5 Es gibt zwei Arten von SWISS-Gutscheinen : Deckt der Teilnehmer drei Symbole auf, die ein «Flugzeug» darstellen, gewinnt er einen SWISS-Gutschein, der für Direktflüge der SWISS (LX) ab dem Flughafen Genf zu einem europäischen Ziel gültig ist, einen Einheitswert von CHF aufweist und in Form eines Gutschein-Paares im Stückwert von CHF 50.- (2 x CHF 50.-) abgegeben wird ; und deckt der Teilnehmer drei Symbole auf, die eine «Erdkugel» darstellen, gewinnt er einen SWISS-Gutschein für von der SWISS durchgeführte Flüge ab einem Schweizer Flughafen zu einem beliebigen Ziel nach Wahl des Teilnehmers im Einheitswert von CHF 5'

6 2 BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER SWISS-GUTSCHEINE Die SWISS-Gutscheine müssen über die Website gemäss den am Datum ihrer Verwendung geltenden Bedingungen der SWISS verwendet werden. Die Bedingungen für die Verwendung der SWISS-Gutscheine im Wert von CHF 50.- sind unter folgender Adresse verfügbar: Die Bedingungen für die Verwendung der SWISS-Gutscheine im Wert von CHF 5'000.- sind unter folgender Adresse verfügbar: 6

7 3 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die gewinnenden Lose eines Gewinns in bar sind an die Loterie Romande zu schicken und werden von ihr gemäss dem Allgemeinen Reglement für der Gesicherten Lose mit Vorausziehung ausbezahlt. Die gewinnenden Lose eines SWISS-Gutscheins sind so schnell wie möglich, spätestens jedoch am 3. Januar 2019, nach den im Allgemeinen Reglement der Gesicherten Lose mit Vorausziehung vorgesehenen Modalitäten an die Loterie Romande zu schicken. Die Loterie Romande validiert den erzielten Gewinn und leitet die entsprechenden Informationen anschliessend an die SWISS weiter. Gemäss dem Allgemeinen Reglement der Gesicherten Lose mit Vorausziehung befreit die Weiterleitung dieser Informationen an die SWISS die Loterie Romande von ihrer Gewinnauszahlungspflicht. Die Zustellung des Gutscheins erfolgt per A-Post spätestens 15 Tage nach Empfang der von der Loterie Romande weitergeleiteten Informationen direkt durch die SWISS. Falls die Loterie Romande noch vor der Weiterleitung der Informationen an die SWISS von einem Streit um das Eigentum des Loses oder die Rechtsinhaberschaft des Gewinnanspruches Kenntnis erhalten sollte, kann Sie die Auszahlung oder die Weiterleitung der Informationen an die SWISS aufschieben und dem Kläger eine Frist für den Beweis seines besseren Rechts oder die Bestätigung, dass seine Beschwerde Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist, einräumen. Die Loterie Romande entscheidet ohne Berufungsmöglichkeit aufgrund der beigebrachten Belege. Leitet der Beschwerdeführer ein Gerichtsverfahren ein, wartet die Loterie Romande auf das definitive Urteil des Gerichts. 7

8 Es ist ausschliesslich internes schweizerisches Recht anwendbar. Im Streitfall sind die Gerichte am Sitz der Loterie Romande zuständig (Gerichtsstand Lausanne). Das vorliegende Reglement tritt am 21. Juni 2017 in Kraft. Das vorliegende Reglement ist auf Französich und Deutsch ausgestellt. Bei Abweichungen zwischen der Französischen und der deutschen Version gelten die französischen Texte. Lausanne, Juni 2017 SOCIÉTÉ DE LA LOTERIE DE LA SUISSE ROMANDE 8

Joker. Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 10. Januar 2013

Joker. Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 10. Januar 2013 Joker Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 10. Januar 2013 SwisslosInterkantonaleLandeslotterie,LangeGasse20,Postfach,CH-4002Basel T +41 61 284 11 11,F +41 61 284 1333,info@swisslos.ch,www.swisslos.ch Allgemeine

Mehr

Die in den folgenden Artikeln beschriebenen speziellen Regelungen gelten namentlich für die Sporttip-One-Wette.

Die in den folgenden Artikeln beschriebenen speziellen Regelungen gelten namentlich für die Sporttip-One-Wette. x Anhang 2 Sporttip One des Sporttip-Reglements 2. Ausgabe - November 2012 Sporttip One ist eine der Teilnahmearten, die von der Loterie Romande angeboten werden. Für den Teilnehmer geht es darum, eine

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

ANHANG 1 DES SPORTTIP-REGLEMENTS

ANHANG 1 DES SPORTTIP-REGLEMENTS ANHANG 1 DES SPORTTIP-REGLEMENTS 3. Ausgabe Februar 2016 SPORTTIP SET ist eine der verschiedenen Teilnahmearten, die von der Loterie Romande angeboten werden. Für den Teilnehmer geht es darum, eine Prognose

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten

Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten Von der Fachdirektorenkonferenz

Mehr

Muster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen)

Muster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) Anlage IV.1a (Konsortien) Anlage V.5a (Hochschulen) Muster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) Fachhochschule Köln Gustav-Heinemann-Ufer

Mehr

Wahldividende 2015 Kurze Übersicht. Anhang zur Einladung vom 20. März 2015 zur ordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2015

Wahldividende 2015 Kurze Übersicht. Anhang zur Einladung vom 20. März 2015 zur ordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2015 Wahldividende 2015 Kurze Übersicht Anhang zur Einladung vom 20. März 2015 zur ordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2015 Für das Geschäftsjahr 2014 beantragt der Verwaltungsrat der Credit Suisse

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement Gültig ab 14. März 2013 Pensionskasse Post Viktoriastrasse 72 Postfach 528 CH-3000 Bern 25 Telefon 058 338 56 66 Telefax 058 667 63 77 www.pkpost.ch Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)

Mehr

BESONDERE BEDINGUNGEN PREPAID-ANGEBOT

BESONDERE BEDINGUNGEN PREPAID-ANGEBOT BESONDERE BEDINGUNGEN PREPAID-ANGEBOT Stand 07. Juni 2010 1 VERTRAGSGEGENSTAND Im Rahmen des Vorausbezahlungs (Prepaid)-Angebots kann ein Kunde ein Prepaid-Konto (Guthabenkonto) einrichten mit der Möglichkeit

Mehr

Swiss Lotto. Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 22. Januar 2014

Swiss Lotto. Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 22. Januar 2014 Swiss Lotto Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 22. Januar 2014 SwisslosInterkantonaleLandeslotterie,LangeGasse20,Postfach,CH-4002Basel T +41 61 284 11 11,F +41 61 284 1333,info@swisslos.ch,www.swisslos.ch

Mehr

Pensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION

Pensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION Pensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION REGLEMENT TEILLIQUIDATION 2/6 Das vorliegende Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Swatch Group (CPK) stützt sich auf Artikel

Mehr

Max Bernhard 22.04.05 Ackerstr. 38 8708 Männedorf mailto:bernhardmax@bluewin.ch

Max Bernhard 22.04.05 Ackerstr. 38 8708 Männedorf mailto:bernhardmax@bluewin.ch Max Bernhard 22.04.05 Ackerstr. 38 8708 Männedorf mailto:bernhardmax@bluewin.ch Direktor Swiss Int. Air Lines Postfach 4002 Basel Südanflug auf Piste 34 des Flughafen Zürich Kloten Sehr geehrter Herr Direktor

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen European lntellectual Property Architects Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen Artikel 1 -Gegenstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die Modalitäten für

Mehr

Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote

Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung, UEV) Änderung vom 28. Januar 2013 Von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) genehmigt am 25. Februar 2013

Mehr

REGLEMENT TEILLIQUIDATION

REGLEMENT TEILLIQUIDATION Pensionskasse für Journalisten REGLEMENT TEILLIQUIDATION Pensionskasse für Journalisten Grand-Places 14A 1701 Freiburg www.pkj.ch Stiftungsratsbeschluss: 30.5.2007 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. ZWECK

Mehr

Vereinbarung über die Veränderung des Verfahrens der Rechnungsstellung

Vereinbarung über die Veränderung des Verfahrens der Rechnungsstellung Vendor-Nummer: Dealpoint Nummer dieser Vereinbarung über die Änderung des Verfahrens der Rechnungsstellung: Vereinbarung über die Veränderung des Verfahrens der Rechnungsstellung [bitte einfügen] Diese

Mehr

Statuten Ethos Services AG

Statuten Ethos Services AG Ethos Services Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten Ethos Services AG I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft Artikel

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Verabschiedet am 07.06.2012 In Kraft seit dem 01.07.2012 Genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 06.12.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Reglement. Sporttip. 2. Ausgabe - November 12

Reglement. Sporttip. 2. Ausgabe - November 12 Reglement Sporttip 2. Ausgabe - November 12 INHALT 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Seite Artikel 1 bis 4 4 2 SPIELREGELN Artikel 5 bis 11 5-8 3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN VERKAUFSSTELLEN Zugang zum Spiel, Artikel

Mehr

Das Berufsregister wird von der Geschäftsstelle SW geführt.

Das Berufsregister wird von der Geschäftsstelle SW geführt. REGLEMENT über das BERUFSREGISTER DER SCHWEIZER WERBUNG SW/PS BR/SW vom 20. August 2003 I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Art. 1 Register Art. 2 Titel Art. 3 Mit dem Berufsregister der Schweizer Werbung

Mehr

EKZ fördern Stromtankstellen. Reglement

EKZ fördern Stromtankstellen. Reglement EKZ fördern Stromtankstellen Reglement Förderansätze und Bedingungen Version vom 20. Dezember 2011 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. EKZ fördern Stromtankstellen... 3 2.1 Ziel... 3 2.2 Gegenstand der Förderung...

Mehr

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

Mehr

Merkblatt Bauhandwerkerpfandrecht

Merkblatt Bauhandwerkerpfandrecht Merkblatt Bauhandwerkerpfandrecht Achtung: Falls Sie nicht selber Juristin oder Jurist sind oder über viel Erfahrung in rechtlichen Angelegenheiten verfügen, werden Ihnen die folgenden Hinweise nur in

Mehr

Allgemeinen Verkaufsbedingungen

Allgemeinen Verkaufsbedingungen Diese Allgemeinen gelten für alle Käufe von Kinepolis-Produkten, die über die Website erfolgen und die keinen gewerblichen Zwecken dienen. Käufe für gewerbliche Zwecke unterliegen den für gewerbliche Kunden.

Mehr

Hamburg Top Level Domain GmbH

Hamburg Top Level Domain GmbH Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy (ERDRP) 1. Diese Richtlinie wurde von allen akkreditierten Registraren für Domains mit der Endung.HAMBURG angenommen. 2. Die Richtlinie gilt zwischen

Mehr

Muster- Reglement über Records Management und Archivierung

Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf Art. (...) Gemeindegesetz vom (...) erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement. Art. 1 Zweck Dieses Reglement regelt das Records

Mehr

Angaben zum Swiss Triathlon Magazin 3. Inserategrössen, Inserattarife 4. Allgemeine Bedingungen/Ablauf 5. Angaben zur Website 6

Angaben zum Swiss Triathlon Magazin 3. Inserategrössen, Inserattarife 4. Allgemeine Bedingungen/Ablauf 5. Angaben zur Website 6 2014 MEDIAPLAN Inhalt Inserieren im Swiss Triathlon Magazin 3 Angaben zum Swiss Triathlon Magazin 3 Inserategrössen, Inserattarife 4 Allgemeine Bedingungen/Ablauf 5 Inserieren auf www.swisstriathlon.ch

Mehr

Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz

Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz Pensionskasse 4.2.2 1 Gemeinde St. Moritz Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz Teilliquidationsreglement vom Inhaltsverzeichnis Seite Teilliquidation 2 Art. 1 Voraussetzungen 2 Art. 2 Anteil an freien

Mehr

"Sunrise"-Streitbeilegungsrichtlinien für ".swiss"

Sunrise-Streitbeilegungsrichtlinien für .swiss "Sunrise"-Streitbeilegungsrichtlinien für ".swiss" Ausgabe 1: 01.08.2015 Inkrafttreten: 01.09.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand... 3 2 Geltungsbereich... 3 2.1 Unrechtmässige Zuteilung während der "Sunrise"-Phase...

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen der Guestlist.ch AG Stand Juni 2012 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN I. GELTUNG Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Guestlist AG ("AGB") gelten für jeden Benutzer

Mehr

Allgemeine Bedingungen des Dienstes Mu by Peugeot

Allgemeine Bedingungen des Dienstes Mu by Peugeot Allgemeine Bedingungen des Dienstes Mu by Peugeot Artikel 1: Gegenstand Diese allgemeinen Bedingungen haben die Modalitäten zum Gegenstand im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Funktion von Diensten

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 3781 Urteil Nr. 125/2006 vom 28. Juli 2006 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 42 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 26. März 1999

Mehr

ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) im Rahmen des Programms Erasmus+

ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) im Rahmen des Programms Erasmus+ ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) im Rahmen des Programms Erasmus+ Hochschuljahr 20 /20 Hochschule Neubrandenburg University of Applied

Mehr

Vertrag über Bannerwerbung im Internet. zwischen. Deutscher Frisbee Sportverband Abteilung Discgolf Martinusstrasse 9 50765 Köln

Vertrag über Bannerwerbung im Internet. zwischen. Deutscher Frisbee Sportverband Abteilung Discgolf Martinusstrasse 9 50765 Köln Vertrag über Bannerwerbung im Internet zwischen Deutscher Frisbee Sportverband Abteilung Discgolf Martinusstrasse 9 50765 Köln (vertreten durch den Abteilungs-Finanz-Vorstand) Ansprechpartner: Guido Klein

Mehr

2. Inhalte von drogistenverband.ch und deren Nutzung

2. Inhalte von drogistenverband.ch und deren Nutzung Nutzungsbestimmungen 1. Anwendbarkeit und rechtliche Informationen Mit dem Zugriff auf die Webseite www.drogistenverband.ch und ihre Seiten erklären Sie, dass Sie die folgenden Nutzungsbedingungen und

Mehr

Muster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen)

Muster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) Anlage IV.1a (Konsortien) Anlage V.5a (Hochschulen) Muster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) im Rahmen des Programms für Lebenslanges

Mehr

85.4.1 - Anleitung zum ausfüllen des Finanzplans (beispiel National Turnier)

85.4.1 - Anleitung zum ausfüllen des Finanzplans (beispiel National Turnier) 85.4.1 - Anleitung zum ausfüllen des Finanzplans (beispiel National Turnier) Wie es das Reglement verlangt, muss der Finanzplan basierend auf 80 Spieler sein. Dieses Dokument wird euch erklären wie man

Mehr

Das vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements.

Das vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements. 1 Veska Pensionskasse Teilliquidationsreglement Das vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements. 1. Voraussetzungen

Mehr

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009 com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des EMR

Allgemeine Geschäftsbedingungen des EMR 1. Geltungsbereich 1 2. EMR-Reglement 1 3. Leistungen des EMR 1 3.1 Allgemeines 1 3.2 Registrierung 1 3.3 Methodenliste 2 3.4 Registrierungsbedingungen 2 3.5 Registrierungsgesuche 2 3.6 Vollständigkeit

Mehr

ZEICHENNUTZUNGSVERTRAG

ZEICHENNUTZUNGSVERTRAG ZEICHENNUTZUNGSVERTRAG für die Verwendung des Zeichens RESY RECYCLING - SYMBOL zwischen der RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH -im folgenden "RESY OfW GmbH"- und der -im folgenden "Zeichennehmerin"-

Mehr

Ungarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Ungarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Ungarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja. 2. Wenn ja, mit welchen

Mehr

3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Mitgliedstaat" die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.

3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck Mitgliedstaat die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks. EU-Richtlinie zur Mediation vom 28.02.2008 Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich 1. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von

Mehr

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG) Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG) AnfG Ausfertigungsdatum: 05.10.1994 Vollzitat: "Anfechtungsgesetz vom 5. Oktober

Mehr

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung

Mehr

Reglement. Totogoal. 2e Ausgabe - November 12

Reglement. Totogoal. 2e Ausgabe - November 12 Reglement Totogoal 2e Ausgabe - November 12 INHALT 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Seite Artikel 1 bis 4 4 2 SPIELREGELN Artikel 5 bis 18 5-7 3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN VERKAUFSSTELLEN Zugang zum Spiel, Artikel

Mehr

(Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

(Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Obligationenrecht Entwurf (Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des

Mehr

Notifizierung 2006/658/D Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen

Notifizierung 2006/658/D Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen An den Bundesminister des Auswärtigen Herrn Frank-Walter STEINMEIER Werderscher Markt 1 D-10117 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat EA3 Scharnhorststr. 34-37 D-10115 Berlin

Mehr

Teilnahmebedingung 1/5

Teilnahmebedingung 1/5 1 Teilnahmeberechtigung 1. Alle Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, die voll geschäftsfähig sind und das in ihrem Land gültige Mindestalter für den Erwerb und den Konsum von Alkohol erreicht

Mehr

DATENSCHUTZREGLEMENT ÖFFENTLICHE XS-KEYS zum XS Key-System von Secure Logistics BV

DATENSCHUTZREGLEMENT ÖFFENTLICHE XS-KEYS zum XS Key-System von Secure Logistics BV DATENSCHUTZREGLEMENT ÖFFENTLICHE XS-KEYS zum XS Key-System von Secure Logistics BV Artikel 1. Definitionen In diesem Datenschutzreglement werden die folgenden nicht standardmäßigen Definitionen verwendet:

Mehr

PKS CPS. Teilliquidationsreglement. 1. Juni 2009. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse.

PKS CPS. Teilliquidationsreglement. 1. Juni 2009. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse. PKS CPS 1. Juni 2009 Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa da pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031

Mehr

Abkommen über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen vom 19. Juni 1948 (BGBl. 1959 II S. 129) (Übersetzung)

Abkommen über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen vom 19. Juni 1948 (BGBl. 1959 II S. 129) (Übersetzung) Abkommen über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen vom 19. Juni 1948 (BGBl. 1959 II S. 129) (Übersetzung) IN DER ERWÄGUNG, daß die Konferenz über die internationale Zivilluftfahrt

Mehr

Chat Videochat: Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung

Chat Videochat: Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung Chat Videochat: Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Version 1.2 (Mai 2015): Wenn Sie möchten, kann der KBC-Mitarbeiter in Ihrem Bildschirm mitlesen (siehe

Mehr

dotberlin GmbH & Co. KG

dotberlin GmbH & Co. KG Sunrise Streitschlichtungsrichtlinien (SDRP) Diese Sunrise Streitschlichtungsrichtlinie ( SDRP ) werden per Verweis in den Registrierungsvertrag für die TLD.berlin ( TLD ) aufgenommen und treten mit Beginn

Mehr

... (Name und Adresse des Auftraggebers) Davando GmbH, Lister Meile 43, 30161 Hannover, vertreten durch den GF Jörg Andermann

... (Name und Adresse des Auftraggebers) Davando GmbH, Lister Meile 43, 30161 Hannover, vertreten durch den GF Jörg Andermann Vertrag Eigene Website Zwischen... (Name und Adresse des Auftraggebers) - nachfolgend Kunde genannt - vertreten durch... und Davando GmbH, Lister Meile 43, 30161 Hannover, vertreten durch den GF Jörg Andermann

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Ausgabe August 2015 Seite 1 von 7 1. Wer ist der Versicherer? Versicherer ist die GENERALI (nachfolgend die GENERALI ), Avenue Perdtemps

Mehr

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Version Juli 1998-1.01 (Okt. 98) Seite 1 von 5 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung von Hardware

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Information und Dokumentation Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

vom 9. Dezember 2008

vom 9. Dezember 2008 152.205 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2008 Nr. 316 ausgegeben am 15. Dezember 2008 Verordnung vom 9. Dezember 2008 über die Integration von Ausländern (Ausländer- Integrations-Verordnung;

Mehr

Flug und 3 Übernachtungen inkl. Transfer (Apt.-Htl.-Apt.)

Flug und 3 Übernachtungen inkl. Transfer (Apt.-Htl.-Apt.) OFFERTE TEL AVIV Basisarrangement Flug und 3 Übernachtungen inkl. Transfer (Apt.-Htl.-Apt.) Reisedatum August 2016 Anzahl Personen 13 Erwachsene Mindestteilnehmerzahl 10 RICHTPREISE PRO PERSON Hotel City

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy UDRP

Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy UDRP Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy UDRP (Einheitliche Richtlinie zur Bewältigung von Konflikten um Domainnamen) Genehmigt von ICANN am 24. Oktober 1999 Zweck. Diese Uniform Domain Name Dispute

Mehr

Reglement Teilliquidation Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 1. Januar 2005

Reglement Teilliquidation Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 1. Januar 2005 Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich Gültig ab 1. Januar 2005 - 2 Inhalt Inhaltsverzeichnis Art. 1 Einleitung 1 Art. 2 Voraussetzungen einer Teilliquidation 1 Art. 3 Bilanzierung 2 Art. 4 Anspruch auf

Mehr

PayLife Online Services und Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an sicheren Systemen

PayLife Online Services und Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an sicheren Systemen PayLife Online Services und Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an sicheren Systemen Fassung alt Fassung neu I. Die PayLife Online Services 1 Die PayLife Bank GmbH (kurz: PayLife) bietet auf

Mehr

Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post

Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post (Postorganisationsgesetz, POG) 783.1 vom 17. Dezember 2010 (Stand am 1. Oktober 2012) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Zukunft der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen

Zukunft der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen Deutscher Bundestag Drucksache 17/10668 17. Wahlperiode 12. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Herbert Behrens, weiterer

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 1265. Urteil Nr. 137/98 vom 16. Dezember 1998 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 1265. Urteil Nr. 137/98 vom 16. Dezember 1998 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1265 Urteil Nr. 137/98 vom 16. Dezember 1998 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 208 des Einkommensteuergesetzbuches 1964 und die Artikel

Mehr

Übung Datenbanken in der Praxis. Relationale Algebra

Übung Datenbanken in der Praxis. Relationale Algebra Relationale Algebra Folie 16 Relationale Algebra - Aufgabe 1 Gegeben seien die Relationen R1, R2 und R3. Erstellen Sie die Ergebnisrelationen für folgende Operationen und bestimmen Sie jeweils den Grad

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen Payer International Technologies GmbH Geltungsbereich / Formerfordernisse / Anbote / AGB s der Vertragspartner /Prospekte 1 Wir schließen Verträge, mit denen wir Bestandteile

Mehr

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt Art. 1 Einleitung... 3 Art. 2 Voraussetzungen... 3 Art. 3 Stichtag

Mehr

Ermittlung des Vertragsstatuts/ Schranken der Rechtswahl

Ermittlung des Vertragsstatuts/ Schranken der Rechtswahl Ermittlung des Vertragsstatuts/ Schranken der Rechtswahl Schranken der Rechtswahl Zwingendes Inlandsrecht/Gemeinschaftsrecht (Art. 3 III, IV Rom I-VO) Soweit der Fall keine Auslandsberührung aufweist,

Mehr

Übersetzung aus der englischen Sprache

Übersetzung aus der englischen Sprache Übersetzung aus der englischen Sprache Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen für.tirol Domains (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Mehr

Entscheid vom 20. Dezember 2012 Beschwerdekammer

Entscheid vom 20. Dezember 2012 Beschwerdekammer B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: RR.2012.267 + RP.2012.74

Mehr

Gebührentarif (Verordnung) zum Abfallreglement. Einwohnergemeinde Lengnau

Gebührentarif (Verordnung) zum Abfallreglement. Einwohnergemeinde Lengnau Gebührentarif (Verordnung) zum Abfallreglement mit Gebührenrahmentarif Einwohnergemeinde 1. Haushaltungen 3 Gebührenart 3 a) Grundgebühr 3 b) Sackgebühr 3 Bemessungsgrundlagen 3 c) Grünabfuhrgebühr 3 Anmeldung

Mehr

Allgemeines Reglement. der über Internet und Mobiltelefon zugänglichen Spiele der Loterie Romande

Allgemeines Reglement. der über Internet und Mobiltelefon zugänglichen Spiele der Loterie Romande Allgemeines Reglement der über Internet und Mobiltelefon zugänglichen Spiele der Loterie Romande 9. Ausgabe - Januar 2015 INHALT Seite 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 6 Artikel 1 Internet-Spielplattform und

Mehr

GREATER NEW YORK DENTAL MEETING

GREATER NEW YORK DENTAL MEETING GREATER NEW YORK DENTAL MEETING Ausstellung und Fortbildung 24. 30. November 2016 6 Tage NYC ab 1 740. CHF GREATER NEW YORK DENTAL MEETING Erleben Sie New York in der Vorweihnachtszeit und verbinden Sie

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

2. FotoPreis EUROSTARS BERLIN 2015. Thema: "Architektur von Berlin"

2. FotoPreis EUROSTARS BERLIN 2015. Thema: Architektur von Berlin 2. FotoPreis EUROSTARS BERLIN 2015 Thema: "Architektur von Berlin" Das Hotel Eurostars Berlin und seine Betriebsgesellschaft, der Hotusa-Konzern, laden die Einwohner/innen und Besucher/innen der Stadt

Mehr

1 Allgemeiner Grundsatz. 2 Gegenstand und Geltungsbereich

1 Allgemeiner Grundsatz. 2 Gegenstand und Geltungsbereich Dienstvereinbarung E-Mail und Groupware 1 von 5 Dienstvereinbarung zur Einführung und zum Betrieb der Kommunikationssoftware mit Groupware- Funktionalitäten MS Exchange im Rahmen des Projekts Sichere Bürokommunikation

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Prepared by: Brenton Withers, Freiberuflicher Übersetzer 21. Oktober 2014 Word-Transfer 1 Geltungsbereich 1 - Für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

Mehr

Tarifordnung Engadin Airport

Tarifordnung Engadin Airport 4.1.1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsgrundlagen Tarifordnung Engadin Airport Rechtsgrundlage der Tarifordnung ist Artikel 39 des LFG vom 1. Januar 1995 und Artikel 10 der Konzession für den Betrieb

Mehr

GREATER NEW YORK DENTAL MEETING

GREATER NEW YORK DENTAL MEETING GREATER NEW YORK DENTAL MEETING Ausstellung und Fortbildung 26. November 2. Dezember 2015 CHF 6 Tage NYC ab 1 690. GREATER NEW YORK DENTAL MEETING Erleben Sie New York in der Vorweihnachtszeit und verbinden

Mehr

Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich

Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 2 1 Anwendungsbereich 2 B. Gebühren 2 2 Gebührenbemessung

Mehr

mietrechtspraxis mp Elektronische Übermittlung 1 Die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivilprozessen 2

mietrechtspraxis mp Elektronische Übermittlung 1 Die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivilprozessen 2 mietrechtspraxis mp Elektronische Übermittlung 1 Die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivilprozessen 2 Mit dem Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Prozessgesetze auf den 01. Januar 2010 wird

Mehr

Richtlinie zur Geltendmachung von bevorrechteten Kennzeichenrechten in der.tirol Kennzeichenprozedur

Richtlinie zur Geltendmachung von bevorrechteten Kennzeichenrechten in der.tirol Kennzeichenprozedur Richtlinie zur Geltendmachung von bevorrechteten Kennzeichenrechten in der.tirol Kennzeichenprozedur Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall

Mehr

Gewerbe-Verein Sangerhausen e. V. Satzung

Gewerbe-Verein Sangerhausen e. V. Satzung Gewerbe-Verein Sangerhausen e. V. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Gewerbe - Verein Sangerhausen. Er hat seinen Sitz in Sangerhausen. Der Verein soll gem. 57 BGB in das Vereinsregister

Mehr

fest, welche Kindern und Jugendlichen die Mitwirkung am öffentlichen Leben ermöglicht (Art. 33 GO 2 ).

fest, welche Kindern und Jugendlichen die Mitwirkung am öffentlichen Leben ermöglicht (Art. 33 GO 2 ). 44. 24. April 2003 (Stand:. Januar 2008) Reglement über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen (Mitwirkungsreglement; MWR) Der Stadtrat von Bern, gestützt auf Artikel 33 der Gemeindeordnung vom 3.

Mehr

Reglement über den Gebrauch der Kollektivmarke PRAXISPÄDIATER FORUM zertifiziert durch Forum für Praxispädiatrie & Figur

Reglement über den Gebrauch der Kollektivmarke PRAXISPÄDIATER FORUM zertifiziert durch Forum für Praxispädiatrie & Figur Reglement über den Gebrauch der Kollektivmarke PRAXISPÄDIATER FORUM zertifiziert durch Forum für Praxispädiatrie & Figur Gesuchsnummer 00632/2005 Das Forum für Praxispädiatrie beschliesst, gestützt auf

Mehr

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet

Mehr

REGELN FÜR DIE MEDIATION

REGELN FÜR DIE MEDIATION HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN UND MODELLE) BESCHWERDEKAMMERN DAS PRÄSIDIUM REGELN FÜR DIE MEDIATION DAS PRÄSIDIUM DER BESCHWERDEKAMMERN, gestützt auf seinen Beschluss Nr. 2011-1 vom 14.

Mehr

COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Geltung der AGB / Vertragsschluss Für sämtliche Dienstleistungen der Compresso AG ("Compresso") mit Sitz in Zürich gelten vorbehaltlich

Mehr

Artikel II Europäisches Patentrecht

Artikel II Europäisches Patentrecht Gesetz über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜG) zuletzt geändert durch das "Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums" vom 13. Dezember 2001 in Kraft

Mehr

Die Spenderdatenbank Arbeitsblatt

Die Spenderdatenbank Arbeitsblatt Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Die Sch kennen das Vorgehen und den Ablauf von der Registrierung bis hin zu einer möglichen Spende. Sie erfahren zudem, wie viele Spender heutzutage existieren.

Mehr

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden Benutzungsreglement der Gemeindebibliothek Fällanden Version vom 1. Januar 2016 I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Benutzerkreis Allgemeines 1 Einschreibung 2 Mutation 3 B. Öffnungszeiten Artikel Öffnungszeiten

Mehr

5. Zürcher Oberländer Maischiessen 2016 Ettenhausen/ZH

5. Zürcher Oberländer Maischiessen 2016 Ettenhausen/ZH 5. Zürcher Oberländer Maischiessen 2016 Ettenhausen/ZH Schiessplatz Erlosen Wetzikon/ZH Gewehr 300m Vereinswettkampf A10, Auszahlungsstich A100 Schiessdaten/Schiesszeiten Samstag, 23. April 2016 08:00

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Pflege (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt

Mehr

PayLife Online Services und Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an sicheren Systemen

PayLife Online Services und Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an sicheren Systemen PayLife Online Services und Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an sicheren Systemen I. Die PayLife Online Services Die PayLife Bank GmbH (kurz: PayLife) bietet auf ihrer Website my.paylife.at

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr