AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN SWISSCURLING FÜR REGLEMENTE DER ELITE FRAUEN UND MÄNNER. Ausgabe Saison 2016/2017

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1 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN SWISSCURLING FÜR REGLEMENTE DER ELITE FRAUEN UND MÄNNER Ausgabe Saison 2016/2017 Juni 2016

2 TEIL A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Grundlagen 1.1. Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen von SWISSCURLING wurden gestützt auf folgende Reglemente erlassen: Reglement SWISSCURLING LEAGUE (SCL) Reglemente für Qualifikationen, Selektionen und zur Teamförderung Reglement für das SWISSCURLING Ranking System (SCRS) 1.2. Bei abweichenden Bestimmungen im vorliegenden Reglement gegenüber den oben genannten Reglementen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Reglements Eine Saison beginnt mit dem ersten CCT/WCT Turnier und endet am eines jeden Jahres. TEIL B AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 2. REGLEMENT SWISSCURLING LEAGUE (SCL) FRAUEN UND MÄNNER Art. 4.1 Der Stichtag zur Bestätigung einer Teilnahme an der SCL wird auf den 31. Juli eines jeden Jahres festgelegt. Teams, welche sich für die SM oder EMQ qualifiziert haben, gilt folgende Anmeldefrist: 31. Mai. Art. 5.1 Art. 5.5 Der Stichtag zur Erreichung des 16. Altersjahres zur Erlangung der Spielberechtigung für die SCL wird auf den 30. Juni im Jahr der Ausschreibung festgelegt. Der Stichtag zum Erreichen von mindestens zwei Jahren dauerhaften Sitz in der Schweiz wird auf den Tag festgelegt, der dem Start des entsprechenden internationalen Anlasses vorangeht. Der Stichtag, an dem man für eine Periode von zwei Jahren nicht im Einsatz für einen anderen Verband gewesen sein darf, wird auf den Tag festgelegt, der dem Start des entsprechenden internationalen Anlasses vorangeht. Art Für die SCL Finalrunde gesetzte Teams müssen mindestens 340,00 * SCRS Punkte oder 225,00 * SCRS Jahrespunkte aufweisen. Der Stichtag zur Ermittlung der SCRS Rangierung ist auf Ende Saison festgelegt. (Achtung: Punkte anhand neuer Teamformation). Der Stichtag für einen Antrag eines gesetzten Teams die SCL zu spielen und nicht direkt für die SCL Finalrunde gesetzt zu sein, ist der 31. Mai. * Je nach Anpassung der internationalen Punktevergaben, werden diese ebenfalls noch angepasst. Diese Änderungen sind bis möglich. Ausführungsbestimmungen SWISSCURLING für Reglemente der Elite Frauen und Männer 2

3 3. REGLEMENT FÜR QUALIFIKATIONEN, SELEKTIONEN UND ZUR TEAMFÖRDERUNG Allg. Für die Bezeichnung Ende Saison gilt der obige Art. 1.3, Allg. Für die Bezeichnung Anfang Saison gilt der obige Art. 1.3, Allg. Die für eine Qualifikation zu EM, WM oder OS benötigten Anzahl SCRS Punkte werden jeweils Ende Saison von SWISSCURLING festgelegt. Art. 3.2 Art. 3.3 Der Stichtag zur Ermittlung einer allfälligen direkten EM Selektion in der Olympiasaison wird auf Ende Saison der Saison vor der Olympiasaison festgelegt. Der Stichtag zur Ermittlung der SCRS Rangierung ist auf Ende Saison festgelegt. Für die EMQ Frauen und Männer qualifizieren sich Teams mit mindestens 340,00* SCRS Punkten oder 225,00 * SCRS Jahrespunkten. Art. 4.2 Der Sieger der SCL Finalrunde benötigt für die WM-Selektion mindestens 170,00 SCRS Jahrespunkte YDT (year to date). Art. 4.3 Art. 5.5 Der Stichtag zur Festlegung der für eine WM Selektion notwendigen SCRS Punkte wird auf Ende Saison eines jeden Jahres festgelegt. Der Stichtag für den Entscheid zur Durchführung von Olympic Trials, deren Termin sowie deren Teilnehmer wird auf Ende Saison vor der Olympiasaison festgelegt. Art Der Stichtag zur Bekanntgabe von Leistungsbestätigungen an der EM vor der Olympiasaison wird auf Ende der Saison vor der Olympiasaison festgelegt. * Je nach Anpassung der internationalen Punktevergaben, werden diese ebenfalls noch angepasst. Diese Änderungen sind bis möglich. Ausführungsbestimmungen SWISSCURLING für Reglemente der Elite Frauen und Männer 3

4 4. REGLEMENT FÜR DAS SWISSCURLING RANKING SYSTEM (SCRS) Art. 2.3 Art. 2.6 Hat ein einzelner Spieler weniger als 1,000 SCRS Punkte, wird er im Ranking der Einzelspieler gestrichen. Der Stichtag zur Wahl der Anlässe wie auch der Punktevergabe wird per Ende Saison festgelegt. Folgende Turniere wurden als Punkte berechtigt ausgewählt: GP Inter, Bern Steigenberger, Gstaad IWC Trophy, Schaffhausen Es gibt keine Turniere mit Fixpunkten mehr Art Der Stichtag zur Halbierung der SCRS Punkte wird auf den 15. August eines jeden Jahres festgelegt. Am Stichtag wird der Punktestand eines Teams oder Einzelspielers um 50% reduziert. Art. 3.4 Art. 3.7 Der Stichtag zur Meldung der Stammformation eines Teams wird auf den 31. Juli eines jeden Jahres festgelegt. Teams, welche sich für die SM oder EMQ qualifiziert haben, gilt folgende Anmeldefrist: 31. Mai. Die Sperrfrist, innerhalb welcher durch Spielerwechsel gewonnene Punkte rückgängig gemacht werden, wird auf 12 Monate festgelegt. Art. 2.9 und Art. 4 Nachfolgend die je Wettkampf und Rangierung berechtigten Punkte (rot markiert=änderungen): Rang EMQ SCLA SM CCT WCT EM WM OS Jun WM Jun SM Regionalliga Turniere CH Universiade 1 OOM 2.5 ps OOM OOM OOM OOM OOM OOM OOM ps OOM 2 OOM 2.5 ps OOM OOM OOM OOM OOM OOM OOM ps OOM 3 OOM 2.5 ps OOM OOM OOM OOM OOM OOM OOM ps OOM 4 OOM 2.5 ps OOM OOM OOM OOM OOM OOM 1.5 ps OOM 5 OOM 2.5 ps OOM OOM OOM OOM OOM OOM 1.5 ps OOM 6 OOM 2.5 ps OOM OOM OOM OOM OOM OOM 1.5 ps OOM ps OOM OOM OOM OOM OOM 1.5 ps OOM ps OOM OOM OOM OOM OOM 1.5 ps OOM ps OOM OOM OOM OOM OOM 1.5 ps OOM ps OOM OOM OOM OOM OOM 1.5 ps OOM ps OOM OOM OOM 1.5 ps ps OOM OOM OOM 1.5 ps ps ps ps ps ff 1.5 ps Je nach Anpassung der internationalen Punktevergaben, werden diese ebenfalls noch angepasst. Diese Änderungen sind bis möglich. Bemerkungen: ps bedeutet pro Sieg in Round Robin OOM bedeutet Order of Merit gemäss CCT/WCT SFM bedeutet Strenght of Field Multiplier gemäss CCT/WCT Ausführungsbestimmungen SWISSCURLING für Reglemente der Elite Frauen und Männer 4

5 5. Inkraftsetzung Das Exekutivkomitee hat die vorliegenden Ausführungsbestimmungen genehmigt. Es tritt sofort in Kraft und ersetzt frühere Bestimmungen. Bern, 10. Juni 2016 SWISSCURLING Association Louis Moser Präsident SWISSCURLING Sandra Stauffer Geschäftsführerin Ausführungsbestimmungen SWISSCURLING für Reglemente der Elite Frauen und Männer 5

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