Selektionskonzept. konzept Swiss Athletics für die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen. Rio Version: 2. Datum der Veranstaltung
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1 Selektionskonzept konzept Swiss Athletics für die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen Rio 2016 Version: 18.. Mai i Grundlage: Das vorliegende Selektionskonzept orientiert sich an den Swiss Olympic Leistungsrichtlinien für die Olympischen Sommerspiele Rio 2016 Höchstleistungen ermöglichen, Bestleistungen erreichen. Grundlage der Selektionskonzepte bilden immer die vom internationalen Fachverband und dem IOC definierten Qualifikationsrichtlinien. 2. Datum der Veranstaltung Olympische Sommerspiele Rio 2016: Wettkämpfe Leichtathletik: Teilnehmerzahlen / Quoten 3.1. IOC-Teilnahme Teilnahmebestimmungen Pro und Nation sind bis zu drei Einzelathleten bzw. eine Staffel teilnahmeberechtigt, sofern diese sich im Sinne der Selektionsanforderungen (gemäss ) qualifiziert haben. Ein vierter Einzelathlet kann, sofern dieser ebenfalls die Anforderungen erfüllt, als Ersatzathlet gemeldet werden. Eine Staffel gilt als selektionierbar, wenn sie sich an den IAAF World Relays 2015 ( , Nassau BAH) in den Top 8 klassiert, oder wenn sie nach der Qualifikationsperiode im internationalen Ranking zu den acht bestklassierten Teams zählt, die sich nicht schon über die World Relays 2015 qualifiziert haben. Das Ranking entsteht anhand des Durchschnitts der zwei besten innerhalb der Selektionsperiode erzielten Resultate. Über eine Staffel sind bis zu sechs Athleten anmeldbar. 3.2 Qualifikationsvoraussetzungen gemäss IAAF/IOC Richtlinien Es gelten die Regelungen IAAF/IOC gemäss: «QUALIFICATION SYSTEM GAMES OF THE XXXI OLYMPIAD RIO 2016 IAAF (INTERNATIONAL ASSOCIATION OF ATHLETICS FEDERATIONS)» «GAMES OF THE XXXI OLYMPIAD RIO 2016 Rio de Janeiro, BRA, August 2016 (Athletics), Qualification System and Entry Standards» (15. April 2015) Swiss Olympic / Swiss Athletics Selektionskonzept Rio
2 4. Selektionen 4.1. Allgemeine Bestimmungen Der endgültige Selektionsentscheid fällt der Selektionsausschuss von Swiss Olympic Selektionsperioden Alle Wettkämpfe, die in der nachfolgenden Periode stattfinden und gemäss den Vorschriften der IAAF durchgeführt werden, dienen Swiss Athletics zur Beurteilung und Begründung des Selektionsantrages an Swiss Olympic. Marathon: bis Staffeln: bis m, Mehrkampf und Gehen: bis Alle weiteren en: bis Limiten Die Basis für eine Selektion ist die Erfüllung folgender Vorgaben von IAAF/IOC: Frauen (target number of athletes) 1) m (56) m 0m (56) m (48) : m (48) 1: : m (45) 3: : m (-) 13: : m (-) 28: :33:00 * Marathon (-) 2:14:00 * 1:33:30 * 20km Gehen (-) 1:22:30 * km Gehen (-) 3:59:00 * /110m Hü (40) m Hü (40) : m Steeple (45) 8:28.00 Swiss Olympic / Swiss Athletics Selektionskonzept Rio
3 Frauen (target number of athletes) 1) 1.94 Hoch (32) Stab (32) Weit (32) Drei (32) Kugel (32) Diskus (32) Hammer (32) Speer (32) Mehrkampf (32) x100m (16) 4x400m (16) 1) Ist die Anzahl der Athleten, die sich über eine Limite qualifizieren und angemeldet werden, kleiner als die vordefinierte ideale Anzahl Startende (target number of athletes), werden von der IAAF weitere Athleten gemäss ihrer Position in der Weltrangliste eingeladen (invitations based on rankings). * Die Marathon- und Gehen-Limiten weichen von den IAAF/IOC Vorgaben ab. Das Erreichen der Leistungsanforderungen bedeutet nicht automatisch die Selektion für die Olympischen Sommerspiele Rio Selektionskriterien Ein Athlet wird zur Selektion vorgeschlagen, wenn er: im Jahr 2016 innerhalb der entsprechenden Qualifikationsperiode (vgl. 4.2) eine OS-Limite (vgl. 4.3) erfüllt. oder: im Jahr 2015 innerhalb der entsprechenden Qualifikationsperiode (vgl. 4.2) eine OS-Limite (vgl. 4.3) erfüllt und im 2016 den Leistungsnachweis (vgl. 4.5) innerhalb der entsprechenden Qualifikationsperiode (vgl. 4.2) erbringt oder an den Europameisterschaften in Amsterdam ( ) einen Top 8 Platz erzielt. oder: von der IAAF aufgrund seiner Position im internationalen Ranking nach Abschluss der Qualifikationsperiode (vgl. 4.2) eingeladen wird und im 2016 den Leistungsnachweis (vgl. 4.5) innerhalb der entsprechenden Qualifikationsperiode (vgl. 4.2) erbringt. Swiss Olympic / Swiss Athletics Selektionskonzept Rio
4 4.5. Leistungsnachweis 2016 Frauen m m m : m 1: : m 3: : m 13: : m 28:22.00 Individuell * Marathon Individuell * 1:35:25 20km Gehen 1: km Gehen 4: /110m Hü m Hü : m Steeple 8:35.00 Frauen 1.91 Hoch Stab Weit Drei Kugel Diskus Hammer Speer Mehrkampf x100m 4x400m * Die Bestätigung einer im 2015 erzielten Marathonlimite wird vom Chef de Mission von Swiss Olympic und dem Chef Leistungssport von Swiss Athletics definiert und bis zum 15. Dezember 2015 in einer schriftlichen Abmachung mit dem Athleten festgehalten Selektion für Staffel Aus der Teilnahme an den Wettkämpfen, die zur Selektionierbarkeit einer Staffel führen, erwächst für die Athleten kein Anspruch auf eine Selektion. Der Fachverband reicht den Vorschlag über die Zusammensetzung des Staffelteams (im Maximum 6 Athleten) in Absprache mit dem Staffelverantwortlichen zum Abgabezeitpunkt des Selektionsantrags (vgl. 5.) bei Swiss Olympic ein. Der Staffelverantwortliche setzt das zur Selektion vorgeschlagene Staffelteam auf Grund folgender Kriterien zusammen: Leistungsvermögen, Formstand und kurve, Staffelerfahrung und taktische Einsetzbarkeit, Wechselkapazität und qualität. Die Staffelkandidaten sind Mitglied des Staffelprojektes. Swiss Olympic / Swiss Athletics Selektionskonzept Rio
5 4.7. Medizinalklausel Für Athleten mit erwiesenem Medaillen- oder Diplompotential kann aus medizinischen Gründen eine Sonderregelung getroffen werden. Wird ein solcher Athlet im Olympiajahr aus medizinischen Gründen beeinträchtigt den Leistungsnachweis zu erbringen, kann der Fachverband Swiss Olympic einen Vorschlag für eine entsprechende Beurteilung unterbreiten. Der medizinische Nachweis muss unmittelbar nach Krankheits oder Verletzungsbeginn erfolgen Medizinische Selbstdeklaration Der Athlet hat die medizinische Selbstdeklaration - die ihm vor der Selektion zugestellt wird - vollständig ausgefüllt und bis zum entsprechenden Termin einzureichen. Wird die medizinische Selbstdeklaration nicht fristgerecht abgegeben, erfolgt kein Selektionsvorschlag Selektionskommissionen Die Selektionskommission des Fachverbandes setzt sich zusammen aus: - Ruedi Gloor (Präsident Selektionskommission) - Jacky Delapierre (Selektionskomission) - Andreas Hediger (Kommission Leistungssport) - Monika Moser (ZV-Mitglied) - Daniel Vögeli (ZV-Mitglied) - Peter Haas (Chef Leistungssport) - Christoph Seiler (Präsident Swiss Athletics) Der Selektionsausschuss von Swiss Olympic entscheidet auf Grund des Antrages des Fachverbandes. Der Selektionsausschuss von Swiss Olympic setzt sich zusammen aus: - Jörg Schild, Präsident - Stephan Netzle, Vize-Präsident - Ralph Stöckli, Chef de Mission 5. Kommunikation Das Selektionskonzept wird in zweifacher Ausführung unterschrieben. Die Zusammenfassung der Kriterien wird nach Genehmigung durch den Teamchef im August 2015 gleichzeitig mit den Dokumenten aus allen anderen Sportarten veröffentlicht. Dies im Rahmen einer Medienkonferenz sowie auf der Website von Swiss Olympic. Der Fachverband stellt sicher, dass die involvierten Athleten und Trainer das Selektionskonzept gesehen, gelesen und zur Kenntnis genommen haben. Nachdem der Selektionsausschuss Swiss Olympic die Selektion genehmigt hat, informiert der Chef de Mission den Teamchef mündlich. Der Teamchef orientiert die betroffenen Athleten (auch bei einem negativen Entscheid) ebenfalls mündlich. Der Chef de Mission und der Teamchef vereinbaren den Zeitpunkt des Communiqués, das von Swiss Olympic vorbereitet und publiziert wird. Die Kommunikation innerhalb des Fachverbandes ist Aufgabe des Teamchefs, der dabei die Sperrfrist beachten muss. Swiss Olympic / Swiss Athletics Selektionskonzept Rio
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