Selektionskonzept UNIVERSIADE Gwangju KOR Juli 2015

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1 Marilen Matter Graf Chefin Leistungssport SHSV c/o ASVZ Sport Center Polyterrasse ETH Zürich CH-8092 Zürich Tel.: Mob.: Selektionskonzept UNIVERSIADE Gwangju KOR Juli 2015 A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ALLE SPORTARTEN: Golf, Kunstturnen, Wasserspringen, Volleyball, Badminton, Schiessen, Schwimmen, Bogenschiessen, Judo, Leichtathletik, Rudern, Tischtennis, Taekwondo, Tennis, Fechten, Handball 1. Verbandsziele Die nominierten Athleten/innen sollen an der Universiade im Minimum die geforderte Selektionsleistung bestätigen. Mit diesem Leistungsniveau soll die Chance bestehen, sich unter den in Südkorea herrschenden Bedingungen im ersten Ranglistendrittel zu platzieren. (siehe auch Pt.2) Das Vorweisen dieses Leistungsniveaus in der aktuellen Sommersaison 2015 ist eine Grundvoraussetzung, damit an der Universiade die Leistung bestätigt werden kann. Entsprechende Kriterien sind in die sportartspezifischen Selektionskonzepte aufzunehmen. 2. Formelle Kriterien Zur Sommeruniversiade 2015 wird nur zugelassen, wer folgende Bedingungen erfüllt: - Schweizer Staatsbürgerschaft - Alter: mindestens 18 resp. weniger als 28 Jahre alt, d.h. Geburtsdatum zwischen und Studierendenstatus: ordentliche Immatrikulation an einer anerkannten Schweizer oder ausländischen Hochschule resp. Schweizer Fachhochschule. Siehe auch entsprechendes PDF Formular: Certificate of Academic Eligibility, Liste der anerkannten Schulen, beides auf GAME MANAGER. Studiert ein Athlet nicht an einer der aufgeführten Schulen, so muss dies dem SHSV gleichzeitig mit dem Antrag als Probable schriftlich gemeldet werden. ehemalige/r Student/in; der Studienabschluss darf nicht vor 2014 erfolgt sein (Abschlusszeugnis, Diplom) in Ausnahmefällen (Entscheid SHSV): Maturand/in oder Seminarist/in mit Abschlusszeugnis der Mittelschule und Bestätigung einer Hochschule für Studienbeginn im Frühjahrssemester 2015 oder im Herbstsemester Solche Athleten müssen bereits beim Antrag als Probable schriftlich dem SHSV gemeldet werden.

2 3. Selektionsmodus Alle Athleten/innen, die sich für eine Teilnahme an der Universiade interessieren, haben sich schriftlich (unter Bekanntgabe der notwendigen Personalien) beim zuständigen Disziplinchef SHSV anzumelden. Letzte Meldemöglichkeit: Wichtig: Alle nötigen Angaben müssen ebenfalls bis zum vollständig im GAME MANAGER eingetragen sein. Die Zusammensetzung der Selektionskommission ist im Reglement Ressort TK International SHSV festgelegt und setzt sich aus folgenden Personenzusammen: - Chefin Leistungssport (Vorsitz) - DC - 3. Person: o für WM: Vertreter des Vorstandes o für die Universiade: Delegationsleiter Die Selektionskommission entscheidet endgültig mit Stimmenmehrheit. Die Athletinnen und Athleten werden durch den Disziplinchef über die Selektionsentscheide informiert, vor der offiziellen Medienmitteilung. 4. Weitere Bestimmungen Wenn mehrere Athleten/innen die Selektionskriterien erfüllen als an der Universiade eingesetzt werden können, so werden die Plätze durch die Selektionskommission aufgrund des höheren Leistungspotenzials vergeben. Wenn in der geforderten Selektionsperiode Wettkämpfe nicht durchgeführt werden können, hat der Selektionsausschuss die Möglichkeit, auf frühere Resultate zurückzugreifen. In ausserordentlichen Fällen (Verletzungen, Krankheit, besondere Vorkommnisse, etc.) hat die Selektionskommission das Recht von den vorgegebenen Selektionsbestimmungen abzuweichen. Die selektionierten Athleten/innen Sportschiessen müssen für einen Selbstkostenbeitrag in der Höhe von max. CHF 1250 aufkommen (pers. Sponsoren etc.). 5. Gesundheit Athleten/innen, bei denen der Verdacht besteht, dass ein Einsatz aus gesundheitlichen/ verletzungsbedingten Gründen gefährdet ist, müssen sich von einem Vertrauensarzt des SHSV untersuchen lassen. Sofern selektionierten Wettkämpfer/innen die Umstände bekannt sind oder sein müssen, die einen erfolgreichen Einsatz an der Universiade einschränken oder in Frage stellen, muss unverzüglich und insbesondere vor der Abreise der Delegationsarzt informiert werden. Dieser informiert je nach Situation den DC und die Delegationsleitung. In beiden oben erwähnten Fällen entscheidet die Delegationsleitung basierend auf den Empfehlungen des Delegationsarztes über die Teilnahme und den Einsatz der Athleten/innen. Teilnehmende Athleten/innen unterstehen den Regeln der WADA ab der definitiven Selektion. Die Website liefert umfassende Informationen zu den Rechten und Pflichten der Athleten sowie dem Betreuerstab (Trainer, Coaches und Physiotherapeuten). 6. Schlussbestimmungen Selektionierten Athleten/innen, die gegen die Bestimmungen im Teil A und oder B verstossen, werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Weitere Sanktionen bleiben vorbehalten. Zürich, /MM/V2

3 B: SPEZIELLE KRITERIEN FÜR DIE SPORTART SCHIESSEN 1. Vorbemerkungen Die in männlicher Form verwendeten Begriffe und Bezeichnungen gelten analog für Frauen. 2. Grundlagen Grundlagen für die Selektion zur Universiade 2015 sind: Teil A der allg. Bestimmungen SHSV Minimalanforderungen (MA) für eine Selektion (Beilage 1) Wettkampf-Möglichkeiten für eine Selektion (Beilage 2) 3. Geltungsbereich Die SRL gelten für die Beschickung der U Sie umfassen nur diejenigen Disziplinen, die an der U15 geschossen werden. 4. Selektion Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse stellt der DC SI einen Selektionsantrag an die Selektionskommission des SHSV. Die Selektionskommission des SHSV selektioniert definitiv. Wenn mehr Athleten die Selektionskriterien erfüllen, als an der U15 in der jeweiligen Disziplin teilnehmen können, entscheidet die höhere Anzahl MA. 5. Selektionskriterien Es zählen die in der jeweiligen Disziplin aufgeführten Wettkämpfe gemäss Beilage 2; es werden pro Disziplin Wettkämpfe zwischen dem 1. April 2014 und 15. Mai 2015 berücksichtigt. Die Wettkämpfe richten sich nach den Vorgaben des SHSV (s. Beilage 2 der SRL). Wettkämpfe, die vor dem Erscheinen der Selektionsrichtlinien aber in der Selektionsperiode geschossen wurden, müssen nach deren Erscheinen sofort gemeldet werden. Für eine Selektion für die U15 müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Für die U15 werden MA (Beilage 1) festgelegt. Diese müssen in einer Disziplin mindestens zweimal oder in zwei Disziplinen je mindestens einmal erreicht werden. Ein selektionierter Athlet kann nach Ermessen des DC auch in einer anderen Disziplin eingesetzt werden, wo dieser die MA nicht erreicht hat. Die Disziplinchefin Schiessen International führt eine Resultatliste, die als Grundlage für die Selektion an die U15 dient. Die Teilnahme an der Schweizerischen Hochschul-Meisterschaft Druckluft (SHM DL), resp. an dem bewilligten Ersatzwettkampf (z.b. SM SSV, Shooting Masters des SSV) ist wünschenswert. 6. Besondere Selektionsbestimmungen Athleten/Athletinnen des SHSV-Kaders, die begründet an bestimmten Wettkämpfen nicht teilnehmen, können vom zuständigen DC SI des SHSV für Qualifikationswettkämpfe aufgeboten werden; es kann in besonderen Fällen ein vergleichbares Ersatzresultat gewertet werden.

4 Für Dispensationen ist der DC SI zuständig. Unangemeldetes Fernbleiben oder Aufgabe der Qualifikation aus persönlichen Gründen kann zum Ausschluss aus dem laufenden Selektionsverfahren führen. C: Genehmigungsvermerk Claudia Marti DC Schiessen International SHSV Marilen Matter Chefin Leistungssport SHSV Ines Michel Chefin Kompetenzzentrum Spitzensport SSV (ohne Unterschriften, wurde auf dem Zirkularweg per Mail genehmigt) Brügg, den 8.November 2014 Geht an Michel Ines Matter Marilen Interessierte Schützen Chefin Kompetenzzentrum Spitzensport SSV Chefin Leistungssport SHSV SHSV und SSV z. K. an Büsser Cécile, Breitenmoser Paul, Sekretariat Geschäftsstelle SHSV, zur Veröffentlichung Website DC Schiessen National SHSV

5 Beilage 1 zu den SRL Minimalanforderungen zur Selektion an die Universiade 2015 Disziplin Olympisch /Nicht olympisch Olympisch (O) Nicht olympisch (N.O.) Rifle Men & Women: 50m Rifle Prone / 60 (Men) O. 592 / m Rifle / 3 x 40 (Men) O m Air Rifle / 60 (Men) O. 588 / m Rifle Prone / 60 (Women) N.O. 589 / m / 3 x 20 / (Women) O m Air Rifle / 40 (Women) O. 393 / Pistol Men & Women: 50m FP / 60 (Men) O m Air Pistol / 60 (Men) O m RFP/OSP / 2 x 30 (Men) O m Standard Pistol / 3x20 (Men) m Pistol / (Women) O m Air Pistol / 40 (Women) O. 376

6 Beilage 2 zu den SRL Wettkampfmöglichkeiten zur Selektion an die Universiade 2015 Grundsätzliches Für die Qualifikation werden nur Resultate anerkannt, die den Programmen der U15 entsprechen und nach den Regeln der ISSF durchgeführt wurden. Die Resultate werden durch den DC regelmässig eingefordert (offizielles SHSV-Meldeblatt). SHSV / FISU / DHM / DSB Wettkämpfe, die zum Zeitpunkt der in Kraftsetzung der SRL noch nicht bekannt sind (werden den interessierten Athleten schriftlich mitgeteilt). 10m Schweizer Hochschulmeisterschaft 2015 (LUGE/LUPI) SSV Internationale Wettkämpfe gemäss Planung des Kompetenzzentrums Spitzensport 10m Schweizermeisterschaften 2015 (inkl. DMM) 25 und 50m Schweizermeisterschaften 2014 Shooting Masters 10/50m Gewehr und 10/25/50m Pistole 2014 und 2015 (frei zugänglich Trials 10/50m Gewehr und 10/25/50m Pistole 2014 und 2015 Dezentralisierte Matchmeisterschaft DMM 10m ISSF Weltcups 2014 und 2015 resp. WC-Final 2014 (für teilnehmende SHSV-Mitglieder) sowie weitere internationale Wettkämpfe, sofern sie den Programmen der U15 entsprechen und vom SSV nicht beschickt werden.

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