Nr. Titel des Paragraphen
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- Peter Jörg Mann
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3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Nr. Titel des Paragraphen Seite 1 Grundsatz. 4 2 Beschlüsse 4 3 Beiträge 4 4 Abbonement Clubzeitschrift 5 5 Anzeigen in der Clubzeitschrift Vergütung von Leistungen auf durch den CCD durchgeführten Zuchtschauen Vergütung von in Rahmen von Vorstands- bzw. Zuchtwartesitzungen entstandene Kosten 7 8 Sonstige Vergütungen. 7 9 Gebühren für die Bestätigung von CCD-Championtiteln Gebühren für Leistungen rund um das Zuchtgeschehen Bußgelder Datenspeicherung Vereinskonten Vereinsaustritt
4 Gebührenordnung des Cavalier-King-Charles-Spaniel Club Deutschland e.v. (nachfolgend CCD genannt) 1 Grundsatz Diese Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur in einer Generalversammlung des CCD geändert werden. 2 Beschlüsse 2.1 Die Generalversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest. 2.2 Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. 3 Beiträge 3.1 Definition der Beitragsklassen: Vollmitglied: Einzelmitglied über 18 Jahre Familienmitglied: Als Familienmitglied verstehen sich Ehepartner, Lebenspartner oder Familienangehörige Ersten Grades eines Vollmitglieds, sofern sie im gleichen Haushalt leben. Scheidet das zugehörige Vollmitglied aus dem Verein aus, werden alle angegliederten Familienmitgliedschaften zum des folgenden Kalenderjahres automatisch auf die eines Vollmitgliedes abgeändert. Familienmitglieder erhalten keine Clubzeitschrift. Jugendmitglied: Einzelmitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, nur im Inland möglich. Die Umstellung der Einstufung aus der Jugendmitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft bzw. bei Erfüllung aller Voraussetzungen in eine Familienmitgliedschaft aufgrund erlangter Volljährigkeit wird zum des folgenden Kalenderjahres automatisch vorgenommen. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Familienmitgliedschaft
5 3.2 Aufnahmegebühr: Vollmitglied: Familienmitglied: Jugendmitglied: 15,00 Euro 7,50 Euro 7,50 Euro 3.3 Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag): Vollmitglied (Inland): Vollmitglied (Ausland): Familienmitglied (Inland): 45,00 Euro 50,00 Euro 15,00 Euro Familienmitglied (Ausland): 15,00 Euro Jugendmitglied (Inland): frei Im Mitgliedsbeitrag für Voll- und Jugendmitglieder ist ein Jahresabbonement der Clubzeitschrift Cavalier-Nachrichten enthalten. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes. 3.4 Beiträge sind bis spätestens eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins zu entrichten. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 2,50 EUR pro Mahnung erhoben. Soweit der Verein im Einzelfall höhere Kosten nachweisen kann, können diese auf das säumige Mitglied umgelegt werden. Um Mehrkosten zu vermeiden bitten wir, an die rechtzeitige Beitragsüberweisung zu denken. 4 Abonnement Clubzeitschrift Voll- und Jugendmitglieder erhalten die mehrmals jährlich erscheinende Clubzeitschrift Cavalier-Nachrichten kostenlos. Für Nicht-Mitglieder werden bei Abonnement der Clubzeitschrift folgende Beiträge erhoben: Jahres-Abo (Inland): Jahres-Abo (Ausland): Halbjahres-Abo (Inland): 30,00 Euro 45,00 Euro 20,00 Euro Halbjahres-Abo (Ausland): 25,00 Euro - 5 -
6 5 Anzeigen in der Clubzeitschrift Für Anzeigen in der Clubzeitschrift Cavalier-Nachrichten werden pro Anzeige und Ausgabe folgende Gebühren festgesetzt: Titelseite: 2. und 3.Umschlagsseite: Innenseite 1/1: Innenseite ½: 50,00 Euro 40,00 Euro 35,00 Euro 25,00 Euro 6 Vergütung von Leistungen auf durch den CCD durchgeführten Zuchtschauen 6.1 Die Vergütung von Kilometergeld pro gefahrenem Kilometer für Zuchtrichter, Sonderleiter und Ringpersonal erfolgt gemäß aktueller Fassung des 5 Abs.2 Bundesreisekostengesetzes. 6.2 Tagegeld: Zuchtrichter Inland: 35,00 EUR / Tag Zuchtrichter Ausland: 60,00 EUR / Tag Sonderleiter: Ringpersonal: 35,00 EUR / Tag 35,00 EUR / Tag 6.3 Vergütung bei durchgeführten Zuchttauglichkeitsprüfungen (ZZPs): a) Richter, die als Zuchtrichter vor Ort sind, erhalten ein zusätzliches Tagegeld von 35,00 EUR, jedoch keine Fahrt- und Übernachtungskosten b) Richter, die als Aussteller vor Ort sind erhalten ebenfalls ein Tagegeld in Höhe von 35,00 EUR, jedoch keine Fahrt- und Übernachtungskosten. c) Richter, die nur zu einer ZZP-Veranstaltung eingeladen wurden, erhalten die Vergütung entsprechend der VDH-Richterspesenordnung. Die Bestimmungen gelten analog für beteiligte Zuchtwarte. 6.4 Sonstige Gebühren: nach Umlage - 6 -
7 7 Vergütung von in Rahmen von Vorstands- bzw. Zuchtwartesitzungen entstandene Kosten 7.1 Kilometerpauschale pro gefahrenem Kilometer: 0,15 Euro / km Eingeladene Mitglieder von Vorstands- bzw. Zuchtwartesitzungen sind gehalten, Fahrgemeinschaften zu bilden, um unnötig hohe Kosten für den Verein zu vermeiden. 8 Sonstige Vergütungen 8.1 Webmastertätigkeit für den CCD: 15,00 EUR / Monat In der Vergütung enthalten sind jedwede Abnutzung von Hard- und Software sowie Strom, Telefongebühren o.ä. 8.2 Pauschale für Telefon- & Stromkosten im Rahmen der Vereinsarbeit: Mitglieder des engeren Vorstandes: 10 EUR / Monat Zuchtleiter: Zuchtbuchführer: 10 EUR / Monat 10 EUR / Monat Sind Ämter in einer Hand vereinigt, so erfolgt keine mehrfache Vergütung. Über Telefongebühren müssen keine gesonderten Belege erbracht werden. Alle anfallenden Gebühren sind in der Pauschale enthalten. Es werden diesbezüglich keine weiteren Ansprüche gegen den Verein geltend gemacht. 8.3 Schreibgebühr für den Zuchtbuchführer: Pro ausgestellter Ahnentafel: 0,00 EUR 9 Gebühren für die Bestätigung von CCD-Championtiteln 9.1 Gebühren für die Bestätigung des Titels Deutscher Jugendchampion (CCD), Deutscher Champion (CCD), Deutscher Veteranenchampion (CCD) bzw. CCD- Siegerchampion: a) Für Clubmitglieder: es werden keine Gebühren erhoben - 7 -
8 b) Für Nicht-Mitglieder (inkl. Versand der Urkunde): o Deutscher Jugendchampion (CCD): 10,00 EUR o Deutscher Champion (CCD): 20,00 EUR o Deutscher Veteranenchampion (CCD): 10,00 EUR o CCD-Siegerchampion: kostenlos 10 Gebühren für Leistungen rund um das Zuchtgeschehen 10.1 Das Zuchtbuchamt des CCD erhebt folgende Gebühren: Zwingerschutz National (D): Zwingerschutz Internation (FCI): Zwingerschutz erweitern auf eine andere Rasse: Wurfeintragung Körzucht : Wurfeintragung außer Körzucht: Wurfeintragung Register : Ahnentafel (außer Körzucht, Körzucht) pro Stück: Ahnentafel (Register) pro Stück: Ersatz-Ahnentafel pro Stück: Übernahme einer anerkannten FCI-Ahnentafel: Übernahme von Register-Ahnentafeln pro Stück: Zuchtbuch pro Jahrgang (inkl. Versand): Porto- und Versandkostenanteil für Ahnentafeln: 40,00 EUR 50,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 25,00 EUR 40,00 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 15,00 EUR 25,00 EUR 20,00 EUR 6,00 EUR 10.2 Auf Zuchttauglichkeitsprüfungen bzw. Nachzuchtbeurteilungen des CCD werden folgende Gebühren erhoben: Zuchttauglichkeitsprüfung pro Hund: 40,00 EUR Zuchttauglichkeitsprüfung für einen Hund mit Registerahnentafel: Nachzuchtbeurteilungsheft (nur über die ausrichtende Landesgruppe bestellbar): 75,00 EUR 0,80 EUR - 8 -
9 10.3 Für Wurf- und/ oder Zwingerabnahmen können vom Zuchtwart folgende Gebühren erhoben werden: Kilometergeld pro Zuchtwart und gefahrenem km gemäß 5 Abs.2 Bundesreisekostengesetz Wurfabnahmegebühr pro Wurf: 25,00 EUR Zwingerersterfassung: 25,00 EUR Soweit der Zuchtwart im Einzelfall höhere Kosten nachweisen kann, können diese auf den Züchter nach vorheriger Absprache umgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt privat mit dem jeweiligen Zuchtwart, keine Abrechnung über den CCD. 11 Bußgelder 11.1 Es werden folgende Bußgelder festgesetzt: Wurf gegen die Zuchtordnung: Wurf- bzw. Deckmeldung nach mehr als 10 Tagen: 300,00 EUR 25,00 EUR Darüber hinaus können im Einzelfall durch den engeren Vorstand Bußgelder für konkrete Vergehen in angemessener Höhe und in Abwägung der Sachlage festgesetzt werden. 12 Datenspeicherung Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert. 13 Vereinskonten 13.1 Geschäftsstelle: Kontoinhaber: CCD e.v. Kontonummer: Bankleitzahl: Bank: Stadtsparkasse Halle - 9 -
10 13.2 Zuchtbuchamt: Kontoinhaber: Elke Bichtler, Zuchtbuchamt CCD Kontonummer: Bankleitzahl: Bank: Sparkasse Leipzig 13.3 Überweisung auf andere Konten als oben genannte sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt. 14 Vereinsaustritt Ein Vereinsaustritt ist bis zum des Jahres zum Jahresende bei der Geschäftstelle schriftlich anzuzeigen. Eingetragen am TT.MM.JJJJ beim Amtsgericht Frankfurt/Main unter Nr. VR 7730 mit Satzung vom , einschließlich Änderungen durch Beschluss GV vom eingetragen am und GV vom eingetragen am und außerordentliche GV vom eingetragen am TT.MM.JJJJ
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