Nr. Titel des Paragraphen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nr. Titel des Paragraphen"

Transkript

1 -1-

2 - 2 -

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Nr. Titel des Paragraphen Seite 1 Grundsatz. 4 2 Beschlüsse 4 3 Beiträge 4 4 Abbonement Clubzeitschrift 5 5 Anzeigen in der Clubzeitschrift Vergütung von Leistungen auf durch den CCD durchgeführten Zuchtschauen Vergütung von in Rahmen von Vorstands- bzw. Zuchtwartesitzungen entstandene Kosten 7 8 Sonstige Vergütungen. 7 9 Gebühren für die Bestätigung von CCD-Championtiteln Gebühren für Leistungen rund um das Zuchtgeschehen Bußgelder Datenspeicherung Vereinskonten Vereinsaustritt

4 Gebührenordnung des Cavalier-King-Charles-Spaniel Club Deutschland e.v. (nachfolgend CCD genannt) 1 Grundsatz Diese Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur in einer Generalversammlung des CCD geändert werden. 2 Beschlüsse 2.1 Die Generalversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest. 2.2 Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. 3 Beiträge 3.1 Definition der Beitragsklassen: Vollmitglied: Einzelmitglied über 18 Jahre Familienmitglied: Als Familienmitglied verstehen sich Ehepartner, Lebenspartner oder Familienangehörige Ersten Grades eines Vollmitglieds, sofern sie im gleichen Haushalt leben. Scheidet das zugehörige Vollmitglied aus dem Verein aus, werden alle angegliederten Familienmitgliedschaften zum des folgenden Kalenderjahres automatisch auf die eines Vollmitgliedes abgeändert. Familienmitglieder erhalten keine Clubzeitschrift. Jugendmitglied: Einzelmitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, nur im Inland möglich. Die Umstellung der Einstufung aus der Jugendmitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft bzw. bei Erfüllung aller Voraussetzungen in eine Familienmitgliedschaft aufgrund erlangter Volljährigkeit wird zum des folgenden Kalenderjahres automatisch vorgenommen. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Familienmitgliedschaft

5 3.2 Aufnahmegebühr: Vollmitglied: Familienmitglied: Jugendmitglied: 15,00 Euro 7,50 Euro 7,50 Euro 3.3 Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag): Vollmitglied (Inland): Vollmitglied (Ausland): Familienmitglied (Inland): 45,00 Euro 50,00 Euro 15,00 Euro Familienmitglied (Ausland): 15,00 Euro Jugendmitglied (Inland): frei Im Mitgliedsbeitrag für Voll- und Jugendmitglieder ist ein Jahresabbonement der Clubzeitschrift Cavalier-Nachrichten enthalten. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes. 3.4 Beiträge sind bis spätestens eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins zu entrichten. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 2,50 EUR pro Mahnung erhoben. Soweit der Verein im Einzelfall höhere Kosten nachweisen kann, können diese auf das säumige Mitglied umgelegt werden. Um Mehrkosten zu vermeiden bitten wir, an die rechtzeitige Beitragsüberweisung zu denken. 4 Abonnement Clubzeitschrift Voll- und Jugendmitglieder erhalten die mehrmals jährlich erscheinende Clubzeitschrift Cavalier-Nachrichten kostenlos. Für Nicht-Mitglieder werden bei Abonnement der Clubzeitschrift folgende Beiträge erhoben: Jahres-Abo (Inland): Jahres-Abo (Ausland): Halbjahres-Abo (Inland): 30,00 Euro 45,00 Euro 20,00 Euro Halbjahres-Abo (Ausland): 25,00 Euro - 5 -

6 5 Anzeigen in der Clubzeitschrift Für Anzeigen in der Clubzeitschrift Cavalier-Nachrichten werden pro Anzeige und Ausgabe folgende Gebühren festgesetzt: Titelseite: 2. und 3.Umschlagsseite: Innenseite 1/1: Innenseite ½: 50,00 Euro 40,00 Euro 35,00 Euro 25,00 Euro 6 Vergütung von Leistungen auf durch den CCD durchgeführten Zuchtschauen 6.1 Die Vergütung von Kilometergeld pro gefahrenem Kilometer für Zuchtrichter, Sonderleiter und Ringpersonal erfolgt gemäß aktueller Fassung des 5 Abs.2 Bundesreisekostengesetzes. 6.2 Tagegeld: Zuchtrichter Inland: 35,00 EUR / Tag Zuchtrichter Ausland: 60,00 EUR / Tag Sonderleiter: Ringpersonal: 35,00 EUR / Tag 35,00 EUR / Tag 6.3 Vergütung bei durchgeführten Zuchttauglichkeitsprüfungen (ZZPs): a) Richter, die als Zuchtrichter vor Ort sind, erhalten ein zusätzliches Tagegeld von 35,00 EUR, jedoch keine Fahrt- und Übernachtungskosten b) Richter, die als Aussteller vor Ort sind erhalten ebenfalls ein Tagegeld in Höhe von 35,00 EUR, jedoch keine Fahrt- und Übernachtungskosten. c) Richter, die nur zu einer ZZP-Veranstaltung eingeladen wurden, erhalten die Vergütung entsprechend der VDH-Richterspesenordnung. Die Bestimmungen gelten analog für beteiligte Zuchtwarte. 6.4 Sonstige Gebühren: nach Umlage - 6 -

7 7 Vergütung von in Rahmen von Vorstands- bzw. Zuchtwartesitzungen entstandene Kosten 7.1 Kilometerpauschale pro gefahrenem Kilometer: 0,15 Euro / km Eingeladene Mitglieder von Vorstands- bzw. Zuchtwartesitzungen sind gehalten, Fahrgemeinschaften zu bilden, um unnötig hohe Kosten für den Verein zu vermeiden. 8 Sonstige Vergütungen 8.1 Webmastertätigkeit für den CCD: 15,00 EUR / Monat In der Vergütung enthalten sind jedwede Abnutzung von Hard- und Software sowie Strom, Telefongebühren o.ä. 8.2 Pauschale für Telefon- & Stromkosten im Rahmen der Vereinsarbeit: Mitglieder des engeren Vorstandes: 10 EUR / Monat Zuchtleiter: Zuchtbuchführer: 10 EUR / Monat 10 EUR / Monat Sind Ämter in einer Hand vereinigt, so erfolgt keine mehrfache Vergütung. Über Telefongebühren müssen keine gesonderten Belege erbracht werden. Alle anfallenden Gebühren sind in der Pauschale enthalten. Es werden diesbezüglich keine weiteren Ansprüche gegen den Verein geltend gemacht. 8.3 Schreibgebühr für den Zuchtbuchführer: Pro ausgestellter Ahnentafel: 0,00 EUR 9 Gebühren für die Bestätigung von CCD-Championtiteln 9.1 Gebühren für die Bestätigung des Titels Deutscher Jugendchampion (CCD), Deutscher Champion (CCD), Deutscher Veteranenchampion (CCD) bzw. CCD- Siegerchampion: a) Für Clubmitglieder: es werden keine Gebühren erhoben - 7 -

8 b) Für Nicht-Mitglieder (inkl. Versand der Urkunde): o Deutscher Jugendchampion (CCD): 10,00 EUR o Deutscher Champion (CCD): 20,00 EUR o Deutscher Veteranenchampion (CCD): 10,00 EUR o CCD-Siegerchampion: kostenlos 10 Gebühren für Leistungen rund um das Zuchtgeschehen 10.1 Das Zuchtbuchamt des CCD erhebt folgende Gebühren: Zwingerschutz National (D): Zwingerschutz Internation (FCI): Zwingerschutz erweitern auf eine andere Rasse: Wurfeintragung Körzucht : Wurfeintragung außer Körzucht: Wurfeintragung Register : Ahnentafel (außer Körzucht, Körzucht) pro Stück: Ahnentafel (Register) pro Stück: Ersatz-Ahnentafel pro Stück: Übernahme einer anerkannten FCI-Ahnentafel: Übernahme von Register-Ahnentafeln pro Stück: Zuchtbuch pro Jahrgang (inkl. Versand): Porto- und Versandkostenanteil für Ahnentafeln: 40,00 EUR 50,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 25,00 EUR 40,00 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 15,00 EUR 25,00 EUR 20,00 EUR 6,00 EUR 10.2 Auf Zuchttauglichkeitsprüfungen bzw. Nachzuchtbeurteilungen des CCD werden folgende Gebühren erhoben: Zuchttauglichkeitsprüfung pro Hund: 40,00 EUR Zuchttauglichkeitsprüfung für einen Hund mit Registerahnentafel: Nachzuchtbeurteilungsheft (nur über die ausrichtende Landesgruppe bestellbar): 75,00 EUR 0,80 EUR - 8 -

9 10.3 Für Wurf- und/ oder Zwingerabnahmen können vom Zuchtwart folgende Gebühren erhoben werden: Kilometergeld pro Zuchtwart und gefahrenem km gemäß 5 Abs.2 Bundesreisekostengesetz Wurfabnahmegebühr pro Wurf: 25,00 EUR Zwingerersterfassung: 25,00 EUR Soweit der Zuchtwart im Einzelfall höhere Kosten nachweisen kann, können diese auf den Züchter nach vorheriger Absprache umgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt privat mit dem jeweiligen Zuchtwart, keine Abrechnung über den CCD. 11 Bußgelder 11.1 Es werden folgende Bußgelder festgesetzt: Wurf gegen die Zuchtordnung: Wurf- bzw. Deckmeldung nach mehr als 10 Tagen: 300,00 EUR 25,00 EUR Darüber hinaus können im Einzelfall durch den engeren Vorstand Bußgelder für konkrete Vergehen in angemessener Höhe und in Abwägung der Sachlage festgesetzt werden. 12 Datenspeicherung Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert. 13 Vereinskonten 13.1 Geschäftsstelle: Kontoinhaber: CCD e.v. Kontonummer: Bankleitzahl: Bank: Stadtsparkasse Halle - 9 -

10 13.2 Zuchtbuchamt: Kontoinhaber: Elke Bichtler, Zuchtbuchamt CCD Kontonummer: Bankleitzahl: Bank: Sparkasse Leipzig 13.3 Überweisung auf andere Konten als oben genannte sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt. 14 Vereinsaustritt Ein Vereinsaustritt ist bis zum des Jahres zum Jahresende bei der Geschäftstelle schriftlich anzuzeigen. Eingetragen am TT.MM.JJJJ beim Amtsgericht Frankfurt/Main unter Nr. VR 7730 mit Satzung vom , einschließlich Änderungen durch Beschluss GV vom eingetragen am und GV vom eingetragen am und außerordentliche GV vom eingetragen am TT.MM.JJJJ

Beitragsordnung. Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v.

Beitragsordnung. Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v. Beitragsordnung Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v. Auf der Grundlage von 9 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2012 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

Mehr

Beitrags- und Mitgliedsordnung des FC 1926 Großen-Buseck e.v.

Beitrags- und Mitgliedsordnung des FC 1926 Großen-Buseck e.v. Beitrags- und Mitgliedsordnung des FC 1926 Großen-Buseck e.v. Neufassung zur Abstimmung auf der Mitgliederversammlung 10. Juli 2015 1 Grundsatz (1) Diese Beitrags- und Mitgliedsordnung ist nicht Bestandteil

Mehr

Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v.

Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v. Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v. Krummwiesen 15A 85095 Denkendorf Tel.: 08466/725 9035 Fax: 08466/725 9036 Email: verein@sv-denkendorf.de Homepage: http://www.sv-denkendorf.de Aufnahmeantrag Zum 1..../...

Mehr

Zuchtbuch-Ordnung (Anlage 1 zur Zuchtordnung)

Zuchtbuch-Ordnung (Anlage 1 zur Zuchtordnung) Zuchtbuch-Ordnung (Anlage 1 zur Zuchtordnung) Stand: 04.09.2010 1 Das Deutsche Foxterrier-Zuchtbuch (DFZB) ist Eigentum des Deutschen Foxterrier-Verbandes e.v. Es untersteht ihm allein und wird in seinem

Mehr

b) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft)

b) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft) Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: BÜRGERGEMEINSCHAFT OBERAICHEN Er soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Nürtingen eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt

Mehr

Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949

Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949 Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949 Beitrags- und Sicherheitsleistungsordnung 1. Grundsatz: Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Beitragsverpflichtung

Mehr

Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage

Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage Satzung vom 18. Februar 1991 in der Fassung der Änderung vom 14. November 1994 und vom 22. Februar 2002 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein

Mehr

FKK-Familiensportbund FSB Stuttgart-Fasanenhof e.v. (gemäß 12 der Satzung) Haushaltsordnungen

FKK-Familiensportbund FSB Stuttgart-Fasanenhof e.v. (gemäß 12 der Satzung) Haushaltsordnungen FKK-Familiensportbund FSB Stuttgart-Fasanenhof e.v. (gemäß 12 der Satzung) Haushaltsordnungen 1. Beitragsordnung 2. Gästegebührenordnung 3. Finanzordnung 4. Kassenordnung FKK-Familiensportbund FSB Stuttgart

Mehr

Schulverein Evangelische Schule Steglitz e.v. Satzung

Schulverein Evangelische Schule Steglitz e.v. Satzung Schulverein Evangelische Schule Steglitz e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Schulverein Evangelische Schule Steglitz. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Seglervereinigung Gnadensee Allensbach (SVGA) e.v. Brunnengasse 6a, 78476 Allensbach

Seglervereinigung Gnadensee Allensbach (SVGA) e.v. Brunnengasse 6a, 78476 Allensbach Satzung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 11. April 2003 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Seglervereinigung Gnadensee, Allensbach e.v. Die Abkürzung des Namens lautet

Mehr

Bund der Katzenzüchter NRW e.v.

Bund der Katzenzüchter NRW e.v. Bund der Katzenzüchter NRW e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen Bund der Katzenzüchter NRW. Sitz des Vereins ist Wuppertal. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. (in der Fassung vom 04.03.2011) 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Hohensaaten e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch-Oderland e.v.

Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch-Oderland e.v. Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Auf der Grundlage der Satzung 10 (4), des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch- Oderland e.v., wird folgende Ordnung zur Realisierung der Finanzarbeit

Mehr

Tauchclub Dresden Mitte e.v. Aufnahmeantrag

Tauchclub Dresden Mitte e.v. Aufnahmeantrag Tauchclub Dresden Mitte e.v. Aufnahmeantrag Name Vorname Geburtsdatum PLZ und Wohnort Straße und Hausnummer Telefon (tagsüber) freiwillig, bei Minderjährigen empfohlen Telefon (abends) freiwillig, bei

Mehr

Satzung des Vereins Thüringer Katzen Union e.v.

Satzung des Vereins Thüringer Katzen Union e.v. Satzung des Vereins Thüringer Katzen Union e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1.1. Der Verein führt den Namen Thüringer Katzen Union e.v. Der Sitz des Vereins ist Oettern. Der Gerichtsstand ist Weimar. Er ist

Mehr

AUSSTELLUNGSORDNUNG. 1 Begriffsbestimmungen und Zuständigkeit

AUSSTELLUNGSORDNUNG. 1 Begriffsbestimmungen und Zuständigkeit AUSSTELLUNGSORDNUNG 1 Begriffsbestimmungen und Zuständigkeit Ausstellungen sind zuchtfördernde Einrichtungen. Sie sind öffentliche Veranstaltungen, die der Bewertung von Rassehunden im Eigentum in- oder

Mehr

Stadtrecht der Stadt Schortens

Stadtrecht der Stadt Schortens Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Schortens über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten, Verdienstausfall und Sitzungsgeldern an die Ratsmitglieder der Stadt Schortens,

Mehr

Satzung des Mietervereins Bamberg e. V. gegründet 11.11.1908

Satzung des Mietervereins Bamberg e. V. gegründet 11.11.1908 Satzung des Mietervereins Bamberg e. V. gegründet 11.11.1908 1 Name und Sitz 1.) Der Verein führt den Namen: Mieterverein Bamberg e. V. Er hat seinen Sitz in Bamberg und ist in das Vereinsregister des

Mehr

Mitglieder- und Beitragsordnung

Mitglieder- und Beitragsordnung Mitglieder- und Beitragsordnung 1 Mitgliedschaft 1. Mitglied der VTAD kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jede Form der persönlichen Mitgliedschaft setzt grundsätzlich

Mehr

Satzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V.

Satzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. Satzung des Vereins Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der BIP-Kreativitätsschule Leipzig e. V. (2) Er hat

Mehr

POLIZEISPORTVEREIN STUTTGART e.v Tauchsportabteilung

POLIZEISPORTVEREIN STUTTGART e.v Tauchsportabteilung POLIZEISPORTVEREIN STUTTGART e.v Tauchsportabteilung Aufnahmeantrag und Beitrittserklärung Ich beantrage die Mitgliedschaft in der Tauchsportabteilung des PSV Stuttgart e.v. (Meine Unterschrift gilt auch

Mehr

SV 04 Plauen - Oberlosa e.v.

SV 04 Plauen - Oberlosa e.v. SV 04 Plauen - Oberlosa e.v. Handball Volleyball Aerobic Finanzordnung Beschlossen am 21.03.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze 2 Haushaltsplan 3 Verwaltung der Finanzmittel 4 Rechnungslegung 5 Aufgaben

Mehr

Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding. Helferverein. Satzung. Artikel 1. Sitz und Verbandszugehörigkeit

Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding. Helferverein. Satzung. Artikel 1. Sitz und Verbandszugehörigkeit Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding Helferverein Satzung Artikel 1 Sitz und Verbandszugehörigkeit 1.1 Der Verein führt den Namen "Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks

Mehr

Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg

Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg 1. Teil: Beitrag zur Rechtsanwaltskammer (1) Der Mitgliedsbeitrag zur Rechtsanwaltskammer des

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow

Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M- V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) in Verbindung mit den

Mehr

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer 22.1.1.03 (01)

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer 22.1.1.03 (01) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Friedrichshafen Auf Grund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 (GBl. S. 578), zuletzt geändert am 8. November 1999 (GBl.

Mehr

Beitrittserklärung und Aufnahmeformular

Beitrittserklärung und Aufnahmeformular Formular für den Verein Beitrittserklärung und Aufnahmeformular Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein Tagesmütter und väter Stormarn e. V. Name. Vorname: Geburtsdatum: Straße: Postleitzahl / Ort:

Mehr

Vereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011

Vereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011 Vereinssatzung Stand: 27. September 2011 I. Allgemeines 1 Vereinsname 1. Der Verein führt den Namen HD-Freeride e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Heidelberg 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Der Verein

Mehr

Satzung des 1. Kürassierregiments 1999 Vettelschoß e.v.

Satzung des 1. Kürassierregiments 1999 Vettelschoß e.v. Satzung des 1. Kürassierregiments 1999 Vettelschoß e.v. 1 [Name und Sitz] 1. Der Verein trägt den Namen,,1. Kürassierregiment 1999 Vettelschoß. 2. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz,,,eingetragener

Mehr

Gebühren- und Finanzordnung

Gebühren- und Finanzordnung Gebühren- und Finanzordnung 1 Ziel und Zweck Die Gebühren- und Finanzordnung ergänzt die Satzung und gibt Richtlinien vor, wie die Vereinsaufgaben in Bezug auf finanzielle Belange erledigt werden sollen.

Mehr

Finanzordnung des Sächsischen Dartverbandes e. V. (SDV) (Finanzordnung - FO)

Finanzordnung des Sächsischen Dartverbandes e. V. (SDV) (Finanzordnung - FO) Auf Grund von 9 Abs. 2 Buchstabe g) der Satzung erlässt die Delegiertenversammlung des SDV folgende Finanzordnung des Sächsischen Dartverbandes e. V. (SDV) (Finanzordnung - FO) vom 19.10.2008 geändert

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Sport Club Condor von 1956 e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

Mehr

Stadt Schwäbisch Hall. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall

Stadt Schwäbisch Hall. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall Stadt Schwäbisch Hall Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 3.10.1983

Mehr

CCM Die Eulenspiegel

CCM Die Eulenspiegel Carneval Club Mombach 1981 e.v. CCM Die Eulenspiegel Satzung Ausgabe 22. April 2015-1 - A) Name, Sitz und Zweck 1 1.) Der Verein, gegründet 1981, führt den Namen: -Carneval Club Mombach, CCM - Die Eulenspiegel

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Freundeskreis Weißrussland e.v.

Freundeskreis Weißrussland e.v. Satzung des Vereins Freundeskreis Weißrussland e.v. beschlossen auf der Versammlung am 14. Oktober 1996 eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen am 18.12.1996 1 Name, Rechtsform, Sitz und

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-

Mehr

Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang)

Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang) Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der

Mehr

Roter Stern Leipzig 99 e.v. Satzung

Roter Stern Leipzig 99 e.v. Satzung Roter Stern Leipzig 99 e.v. Satzung 1 Name, Sitz I. Der Verein hat den Namen Roter Stern Leipzig. Er hat seinen Sitz in Leipzig. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name

Mehr

FC Blau-Weiß Voerde e.v.

FC Blau-Weiß Voerde e.v. FC Blau-Weiß Voerde e.v. Satzung 1 Ennepetal, 24.08.2012 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein wurde am 22.Mai 1948 gegründet 2. Der Verein führt den Namen: F.C. Blau-Weiß Voerde e.v. und hat seinen

Mehr

1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid

1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid 1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband in der Stadt Burscheid in der ab 01. Januar 2012 geltenden

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer und die Anmeldung von Hundehaltungen (Hundesteuersatzung) 1 Steuergegenstand

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer und die Anmeldung von Hundehaltungen (Hundesteuersatzung) 1 Steuergegenstand Satzung über die Erhebung der Hundesteuer und die Anmeldung von Hundehaltungen (Hundesteuersatzung) Auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz für

Mehr

Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v.

Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v. Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v. Einleitung Der Bürgerverein wurde im Jahre 1896 gegründet. An Stelle der bisherigen Satzung tritt die Neufassung am 24.Februar 2008 in Kraft. 1 Name, Sitz,

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Satzung. Beitragsordnung

Satzung. Beitragsordnung DEUTSCHE RHEUMA LIGA Landesverband Thüringen e.v. Ehrenamtlich geführte Hilfs- und Selbsthilfegemeinschaft rheumakranker Menschen Satzung Beitragsordnung 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen»Deutsche

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung) 23.1.2 vom 23. Oktober 2001 in der Fassung der Satzung vom 5. Dezember 2006 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Saidiana. Das ist kiswahili (suaheli), die Nationalsprache in Tansania und heißt so viel wie: Einander helfen. (2) Der

Mehr

Aufnahme-Ordnung Stand: 26.04.2015 eingetragen beim AG Dortmund am 29.3.2016

Aufnahme-Ordnung Stand: 26.04.2015 eingetragen beim AG Dortmund am 29.3.2016 Aufnahme-Ordnung Stand: 26.04.2015 eingetragen beim AG Dortmund am 29.3.2016 Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeiner Teil 2 1 Verbindliche Auslegung 2 2 Definitionen 2 3 Verpflichtungen 2 4 Wille zur Veränderung

Mehr

Satzung Fassung vom 17.2.2009

Satzung Fassung vom 17.2.2009 Satzung Fassung vom 17.2.2009 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Turngemeinde Biberach 1847 e.v. 2. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Biberach eingetragen. Er

Mehr

Prignitzer Kleinbahnmuseum Lindenberg e.v.

Prignitzer Kleinbahnmuseum Lindenberg e.v. für eine Mitgliedschaft im Kleinbahnmuseum Lindenberg als: Einzelmitgliedschaft Familienmitgliedschaft * Für jede Person ist ein weiterer Antrag auszufüllen (auf den Folgeseiten vorbereitet). Bitte die

Mehr

Sportfreunde Pinneberg 1945 e.v.

Sportfreunde Pinneberg 1945 e.v. Sportfreunde Pinneberg 1945 e.v. DER Fußballverein in Pinneberg-Nord an der Müssenwiete Herrenfußball Jugendfußball Kinderfußball A u f n a h m e a n t r a g Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Verein

Mehr

Satzung des 1. Bogensportverein Heppenheim Bowhunter Bergstraße e.v. gegr. 1987

Satzung des 1. Bogensportverein Heppenheim Bowhunter Bergstraße e.v. gegr. 1987 Geänderte Fassung vom 05.02.2009 1. ALLGEMEINES 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen 1. Bogensportverein Heppenheim Bowhunter Bergstraße e.v. und hat seinen Sitz in Heppenheim an der Bergstraße.

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft im Modellbauclub Arheilgen e.v. Ich geboren am.. Wohnhaft (Strasse) (PLZ + Ort) tätig als / in Ausbildung bzw.

Antrag auf Mitgliedschaft im Modellbauclub Arheilgen e.v. Ich geboren am.. Wohnhaft (Strasse) (PLZ + Ort) tätig als / in Ausbildung bzw. Antrag auf Mitgliedschaft im Modellbauclub Arheilgen e.v. Ich geboren am.. Wohnhaft (Strasse) (PLZ + Ort) Tel. / E-Mail tätig als / in Ausbildung bzw. Schüler beantrage hiermit die Mitgliedschaft im Modellbauclub

Mehr

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder

Mehr

Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. Satzung

Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. Satzung Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. (SFC) mit Sitz in Rheinstetten ist in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts

Mehr

Hamburger Badminton Verband e.v. Finanzordnung

Hamburger Badminton Verband e.v. Finanzordnung Hamburger Badminton Verband e.v. Finanzordnung Inhalt 1 Haushaltswesen... 3 2 Kassenführung... 3 3 Vizepräsident Finanzen... 3 4 Ausgabenwirtschaft... 3 5 Kassenprüfer... 4 6 Beiträge... 4 7 Medienpauschale...

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften Der Bürgermeister 29. November 2011 Bekanntmachung Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall-, Auslagenentschädigung, Fahrt- und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen Auf Grund

Mehr

Satzung des Vereins COME TOGETHER g. e. V.

Satzung des Vereins COME TOGETHER g. e. V. Satzung des Vereins COME TOGETHER g. e. V. Sozialpsychiatrischer Volleyball-Club Göttingen, zur Förderung und sozialen Integration von Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf. 1 Name, Sitz und

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing

Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing Satzung des Fördervereins für die Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege Straubing 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing

Mehr

Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v.

Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v. 1. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Namen und Sitz:

Mehr

Gemeinde Ketsch 968.11. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ketsch (Hundesteuersatzung)

Gemeinde Ketsch 968.11. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ketsch (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ketsch (Hundesteuersatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs.2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

VFMW e. V. der neue Partner von Swiss Life

VFMW e. V. der neue Partner von Swiss Life VFMW e. V. der neue Partner von Swiss Life 07/2007 29.03.2007 PM-PK/Andreas Habel Sehr geehrte Damen und Herren, Swiss Life hat mit dem Verein zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft (VFMW e. V.)

Mehr

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. 2) Der Verein hat seinen Sitz in München,

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Vereinssatzung vom 08.01.2015 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein hat seinen Sitz in Freising. Er soll als nichtwirtschaftlicher Verein beim Amtsgericht Münchenin das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Gebührensatzung. für das Freibad der Stadt Lauf a.d.pegnitz. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2015

Gebührensatzung. für das Freibad der Stadt Lauf a.d.pegnitz. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2015 Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.pegnitz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2015 Die Stadt Lauf a.d.pegnitz erlässt auf Grund der Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

1 Anzeigepflicht 2. 2 Steuergegenstand 2. 3 Steuerschuldner und Haftung 2. 4 Beginn und Ende der Steuerpflicht 3

1 Anzeigepflicht 2. 2 Steuergegenstand 2. 3 Steuerschuldner und Haftung 2. 4 Beginn und Ende der Steuerpflicht 3 Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer vom 21. Oktober 1996 in der Fassung vom 18. November 2013 Inhaltsübersicht Seite 1 Anzeigepflicht 2 2 Steuergegenstand 2 3 Steuerschuldner

Mehr

Hiermit erkläre ich den Beitritt zum Mieterverein Buxtehude und Umgebung e.v. und erkenne dessen Satzung an. Geburtsdatum 1/2: /

Hiermit erkläre ich den Beitritt zum Mieterverein Buxtehude und Umgebung e.v. und erkenne dessen Satzung an. Geburtsdatum 1/2: / Mieterverein Buxtehude und Umgebung e.v. Postfach 14 27 21604 Buxtehude Mitglied im Deutscher Mieterbund Internet: www.mieterverein-buxtehude.de E-Mail: mietervereinbux@online.de Beitrittserklärung Datum:

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer 2 Satzung der Großen Kreisstadt Coswig 2HUNDEST Stand: 01.07.2004 Stadtrat Seite 1 / 6 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Fassung vom 29.11.2000, veröffentlicht im COSWIGER AMTSBLATT am

Mehr

Satzung des PMI Southern Germany Chapter e.v.

Satzung des PMI Southern Germany Chapter e.v. Satzung des Version 4.1 vom 02. Mai 2016 Satzung 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "Project Management Institute Southern Germany Chapter". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Waldorf Cottbus e.v. in der Stadt Cottbus

Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Waldorf Cottbus e.v. in der Stadt Cottbus Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Waldorf Cottbus e.v. in der Stadt Cottbus Paragraphen 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsschuldner 3 Entstehen

Mehr

DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG

DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG 1 Name des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Sportlehrerverband Thüringen e.v. (2) Er führt nach Eintragung in das

Mehr

Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der. Dresdner Hochschulen

Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der. Dresdner Hochschulen Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der Dresdner Hochschulen Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 02.12.2013 in Dresden. Geändert auf der Mitgliederversammlung am

Mehr

Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v.

Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. 1/6 Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. Satzung des Vereins Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Satzung des 1. Kart Club München e. V. im ADAC

Satzung des 1. Kart Club München e. V. im ADAC Satzung des 1. Kart Club München e. V. im ADAC 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr I. Der am 12.Juli 1963 in München gegründete Club führt den Namen: 1. Kart Club München e.v. im ADAC. Er hat seinen Sitz in

Mehr

GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V. GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V. Verordnung (VO) für die Erstattung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen Präambel: 1. Die Verordnung enthält die Regelungen für die Abrechnung von Reisekosten

Mehr

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden. SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des

Mehr

Spesenordnung des DAB (SO-DAB)

Spesenordnung des DAB (SO-DAB) Stand: 27. September 2009 -DAB Spesenordnung des DAB (-DAB) 1 Allgemeines 1.1 Fahrtkosten, Spesen, Übernachtungsgelder und Gebühren werden nur im Rahmen der -DAB und nur dann erstattet, wenn die Reise/Aufgabe

Mehr

S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung

S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung S a t z u n g 1 Name, Sitz und Ordnung Der Verein trägt den Namen: Montessori-Verein Unterneukirchen e. V.. Er hat seinen Sitz in 84579 Unterneukirchen. Er ist in das Register des Amtsgerichtes Altötting

Mehr

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz

Mehr

Politische, rassistische oder religiöse Zwecke dürfen innerhalb des Vereins nicht angestrebt werden.

Politische, rassistische oder religiöse Zwecke dürfen innerhalb des Vereins nicht angestrebt werden. S a t z u n g 1 Der Verein führt die Bezeichnung Sportverein SV Dettingen Iller. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Biberach/Riß eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in 88451 Dettingen/Iller.

Mehr

Turn- und Spielverein 1907 e. V. Oberlar Satzung

Turn- und Spielverein 1907 e. V. Oberlar Satzung Turn- und Spielverein 1907 e. V. Oberlar Satzung 1 Name, Sitz und Farben 1. Der Verein ist am 17. Januar 1907 gegründet worden und führt den Namen Turn- und Spielverein 1907 e. V. Oberlar (TuS 07 Oberlar).

Mehr

S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 2 - Aufgabe 3 - Mitgliedschaft

S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 2 - Aufgabe 3 - Mitgliedschaft S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 1. Der Verband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 2. Der Verein führt den Namen "Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V." 3. Der Sitz des

Mehr

Satzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."

Satzung. Des Vereins. Faschingsumzug Münchsmünster e.v. Satzung Des Vereins "Faschingsumzug Münchsmünster e.v." Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Geschäftsjahr 4 Mitgliedschaft 5 Finanzen und Haftung 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8

Mehr

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998 Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des

Mehr

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,

Mehr

1 Steuergegenstand. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. 2 Steuerpflicht und Haftung

1 Steuergegenstand. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. 2 Steuerpflicht und Haftung Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Wolfhagen vom 03.12.1998 (in der Fassung des 6. Nachtrages vom 24.02.2011 mit Wirkung zum 01.03.2011) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs.

Mehr

Gemeinsame Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft In der Fassung vom 12. Juni 2008 (BKK intern Nr. 259/2008)

Gemeinsame Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft In der Fassung vom 12. Juni 2008 (BKK intern Nr. 259/2008) Gemeinsame Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft In der Fassung vom 12. Juni 2008 (BKK intern Nr. 259/2008) AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND,

Mehr

S a t z u n g des Amtes Biesenthal-Barnim über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

S a t z u n g des Amtes Biesenthal-Barnim über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Amt Biesenthal-Barnim S a t z u n g des Amtes Biesenthal-Barnim über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund der 3 und 140 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg

Mehr

Satzung. Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v.

Satzung. Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Umfang (1) Der Verband führt den Namen Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v. Die Tätigkeit des Verbandes erstreckt sich räumlich auf das Land Sachsen-Anhalt.

Mehr

1 - Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr. 2 - Zweck der Vereinigung. 3 - Mitgliedschaft. (1)Der Verein führt den Namen

1 - Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr. 2 - Zweck der Vereinigung. 3 - Mitgliedschaft. (1)Der Verein führt den Namen SATZUNG der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure Berlin- Brandenburg e. V. vom 18.04.2001 Geänderte Fassung vom 27.09.2004, Zustimmung vom 29.03.2005 Geänderte Fassung vom 06.11.2011, Zustimmung

Mehr

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41 STADT GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: 6 ö Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015 Az.-K: 020.0611; 354.41 Stadt Riedlingen Landkreis Biberach 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung

Mehr

Satzung Rad-Sport-Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v.

Satzung Rad-Sport-Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v. 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins 1. Der Verein wurde am 23. Oktober 2003 gegründet und führt die Bezeichnung Rad-Sport- Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v. Er hat seinen Sitz in Remchingen. 2.

Mehr

Geschäftsordnung Tennisabteilung Schwarz-Rot im TSV Lengfeld 1876 e.v.

Geschäftsordnung Tennisabteilung Schwarz-Rot im TSV Lengfeld 1876 e.v. Geschäftsordnung Tennisabteilung Schwarz-Rot im TSV Lengfeld 1876 e.v. Die Geschäftsordnung der Tennisabteilung Schwarz-Rot Lengfeld steht in Übereinstimmung mit der Satzung des TSV Lengfeld 1876 e.v.

Mehr

Satzung BreitensportBurgsteinfurt. in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997

Satzung BreitensportBurgsteinfurt. in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997 Steinfurt 18.4.1997 Satzung BreitensportBurgsteinfurt in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " Breitensport

Mehr