Berufliche Oberschule Aschaffenburg

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1 Handbuch für Schülerinnen und Schüler

2 Inhalt 1. Einige Anmerkungen zum täglichen Unterrichtsablauf 1.1 Unterrichtszeiten und Pausen 1.2 Regelungen im Zusammenhang mit Fehlzeiten und Leistungserhebungen 1.3 Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer 1.4 Benutzung des Parkplatzes 1.5 Rauch- und Handyverbot 2 Informationen zum Unterricht und zu schulrechtlichen Angelegenheiten Förderunterricht Probezeit Fächer, die nur in der Jahrgangsstufe 11 vorkommen Abschlussprüfung Seminararbeit Zweite Fremdsprache zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife Schulwegkosten An wen können Sie sich bei Fragen oder Problemen wenden? 2

3 Informationen für eine erfolgreiche Schulzeit an der Fachoberschule Aschaffenburg Liebe neue Schülerin, lieber neuer Schüler an der Beruflichen Oberschule Aschaffenburg, seien Sie herzlich willkommen an unserer und nun auch Ihrer Schule! Für dieses wichtige Stück Lebensweg mit einem kurzen, dicht gepackten, gelegentlich nicht ganz leichten Programm, wünschen wir Ihnen alles Gute. Viele junge Menschen waren schon vor Ihnen bei uns und haben ihre Schulzeit erfolgreich absolviert. Das wünschen wir auch Ihnen! Um den Einstieg in den Schulalltag an Ihrer neuen Schule zu erleichtern, erhalten Sie im Folgenden einige grundlegende Informationen, auf die Sie auch im Bedarfsfall immer wieder zurückgreifen können. 1. Einige Anmerkungen zum täglichen Unterrichtsablauf Die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Ihren Erfolg an unserer Schule. 1.1 Unterrichtszeiten und Pausen Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. 1. Pause: Uhr 2. Pause: Uhr Mittagspause: Uhr 3. Pause: Uhr Je nach Ausbildungsrichtung und Jahrgangsstufe findet auch am Nachmittag Unterricht statt. 1.2 Regelungen im Zusammenhang mit Fehlzeiten und Leistungserhebungen Keine andere weiterführende Schule hat eine so kurze Schulzeit wie die Fachoberschule und die Berufsoberschule. Bei uns ist also jeder Schultag wichtig, um das hohe Stoffpensum zu bewältigen und die Schule erfolgreich abzuschließen. Wir legen deshalb größten Wert darauf, dass alle Schüler und Schülerinnen regelmäßig und pünktlich im Unterricht erscheinen. Dies ist Voraussetzung für eine effektive Schulzeit und liegt vor allem in Ihrem Interesse. 3

4 Natürlich kann es vorkommen, dass Sie erkranken und den Unterricht nicht besuchen können. Für diesen Fall erhalten Sie ein detailliertes Merkblatt über das Verfahren bei Entschuldigungen, aus dem genaue Formulierungen zu entnehmen sind, das Ihr Klassenleiter oder Ihre Klassenleiterin mit Ihnen gesondert bespricht und dem unbedingt Folge zu leisten ist. Wenn Sie die festgelegten Regelungen beachten, werden Sie Missverständnisse und damit verbundenen Ärger vermeiden. Das Wichtigste in Kürze: Rechtzeitige Abgabe von Entschuldigungen (spätestens am dritten Schultag seit Beginn der Erkrankung) Ärztliches Attest bei Erkrankungen von mehr als drei Schultagen Ärztliches Attest bei Versäumnis angekündigter Leistungsnachweise (Schulaufgabe, Nachholschulaufgabe, Kurzarbeit, Referat), bei Nichtvorlage: 0 Punkte Schulärztliches Attest (Gesundheitsamt) bei Ersatzterminen, Feststellungsprüfungen Befreiung vom Unterricht bei Krankheit erfordert anschließenden Arztbesuch Befreiung vom Unterricht in besonderen Fällen muss vom Direktorat genehmigt werden Attestpflicht / schulärztliche Attestpflicht bei Häufung von Krankheiten (Richtwert: mehr als fünf krankheitsbedingte Fehltage) Nichtzulassung zum Abitur bei mehr als fünf unentschuldigten Fehltagen (Klasse 12/13, vgl. 63 Abs. 2 FOBOSO) Weiterhin gilt es folgende Punkte zu beachten: Nachholen von versäumtem Unterricht: Sollten Sie Unterricht aus zwingenden Gründen versäumen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, die angefallenen Inhalte umgehend nachzuarbeiten und sich fehlende Materialien (Arbeitsblätter, Hefteinträge etc.) von Mitschülern/innen oder den Fachlehrern/innen zu besorgen. Dies muss sofort am Tag der Rückkehr an die Schule geschehen, damit Sie vorbereitet am Unterricht der folgenden Schultage teilnehmen und mögliche Leistungserhebungen mitschreiben können. Warten Sie also nicht bis zur nächsten Unterrichtsstunde in den entsprechenden Fächern, sondern werden Sie gleich aktiv. 4

5 Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Sie können am Montag den Unterricht nicht besuchen, kommen dienstags in die Schule zurück und besorgen sich noch am selben Tag die fehlenden Materialien von Montag (auch für Fächer, die am Dienstag nicht unterrichtet werden). Auf diese Weise können Sie sich für Folgestunden von Mittwoch bis Freitag vorbereiten. Vorzeitig beendete Leistungserhebungen: Jeder Schüler und jede Schülerin muss vor Beginn einer Leistungserhebung entscheiden, ob er/sie an der Leistungserhebung teilnimmt. Stellt er/sie erst während oder sogar erst gegen Ende der Leistungserhebung fest, dass er/sie wegen einer Erkrankung zu stark beeinträchtigt war, wird die Leistungserhebung trotzdem gewertet. Wenn er/sie an der Leistungserhebung nicht teilnimmt, kann er/sie 0 Punkte nur vermeiden, wenn die Erkrankung noch am selben Tag von einem Arzt bescheinigt wird. Häufige Verspätungen: Schüler und Schülerinnen, die mehr als drei Mal im Halbjahr aus eigenem Verschulden zu spät erscheinen, können zu einer Nacharbeit am Nachmittag, am Samstag oder während des Abendkurses verpflichtet werden. Bei erheblichen Verspätungen können Schüler und Schülerinnen auch sofort zur Nacharbeit verpflichtet werden. 1.3 Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer Bitte kommen Sie unbedingt pünktlich zu Beginn des Unterrichts in ihr Klassenzimmer und halten Sie Ihre Arbeitsmaterialien und Unterlagen bereit. Jede Klasse hat einen wechselnden Ordnungsdienst. Dieser ist dafür zuständig, am Ende einer Stunde die Tafel nach Gebrauch nass zu wischen, das Klassenzimmer (einschließlich des Lehrertischs und des Tageslichtprojektors) sauber zu halten, einen ausreichenden Kreidevorrat bereit zu halten, beim Verlassen des Klassenzimmers das Licht aus zu schalten sowie die Fenster zu schließen. In allen Klassenzimmern gibt es kleine Handbesen und Schaufeln mit denen die Ordnungsdienste schnell und unproblematisch Extramüll beseitigen können. Wir alle freuen uns, wenn wir in sauberen, gepflegten Räumen lernen und arbeiten können. Die Klassentagebuchführer/innen teilen die Ordnungsdienste im Voraus ein 5

6 und vermerken diesen im Klassentagebuch. Essen während des Unterrichts stört den Unterricht und ist deshalb zu unterlassen. Kalte Getränke können in die Unterrichtsräume mitgenommen werden und bei Stundenwechseln getrunken werden. Das stört niemanden und ist auch sinnvoll. Bitte nehmen Sie aber keine heißen Getränke (z.b. Kaffee) aus den Automaten mit in die Unterrichtsräume. Über die Ausgestaltung Ihres Unterrichtsraumes sprechen Sie bitte mit Ihrer Klassenleitung. 1.4 Benutzung des Parkplatzes Auf Grund der optimalen Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sind keine Parkplätze für Schüler und Schülerinnen vorgesehen. Natürlich steht es Ihnen frei, öffentliche Parkplätze im angrenzenden Wohnviertel zu benutzen, die Zahl ist jedoch sehr begrenzt, da viele als Anwohnerparkplätze ausgewiesen sind. Nutzen Sie daher öffentliche Transportmittel um den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu vermeiden. Auch die Außenstelle in der Dyroffstraße ist optimal mit dem Bus zu erreichen. Zur Erstattung der Schulwegkosten siehe Rauch- und Handyverbot Wie an allen Schulen besteht auch an unserer Schule auf dem gesamten Schulgelände absolutes Rauchverbot. Ebenso ist die Benutzung von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht gestattet. Sie müssen während des Unterrichts und im Gebäude ausgeschaltet und in der Tasche aufbewahrt werden (BayEUG, Art. 56, Absatz 5). Bei Missachtung dieser Regel werden die Geräte von der Lehrkraft eingezogen und an die Schulleitung weitergeleitet. Sie können am folgenden Schultag nach der 6.Stunde / Unterrichtsschluss dort abgeholt werden (Regelung: 24 h +). Für ein am Freitag einbehaltenes Gerät erfolgt die Ausgabe am Ende des Nachschriftentermins, spätestens zwischen Uhr (Schließung des Sekretariats) 2. Informationen zum Unterricht und zu schulrechtlichen Angelegenheiten 2.1 Förderunterricht In der Jahrgangsstufe 11 wird nach Möglichkeit ein Förderunterricht, vor allem für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik, angeboten. Der Förderunterricht soll die Chancen erhöhen, die Probezeit erfolgreich abzuschließen. Die Schüler und Schülerinnen werden nach Absprache mit den Fachlehrkräften für den 6

7 Förderunterricht ausgesucht und besuchen den Unterricht so lange, bis sich ihre Leistungen sichtbar verbessert haben, längstens bis zum Ende der Probezeit. Auch kann ein Schüler oder eine Schülerin bei Leistungsabfall nachträglich in den Förderkurs aufgenommen werden. Die Kurse finden in der Regel nachmittags statt. 2.2 Probezeit Die endgültige Aufnahme in die Berufliche Oberschule setzt das Bestehen der Probezeit voraus. Sie dauert in der Jahrgangsstufe 11 der FOS bis zum Ende des Schulhalbjahres, in den Eingangsklassen der BOS sowie für Quereinsteiger/innen der FOS 13 bis zum 15. Dezember. Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn abzusehen ist, dass das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht wird, d. h. wenn die Leistungen am Ende der Probezeit in einem Fach mit Note 6 (0 Punkten) oder in zwei Fächern mit Note 5 (1 bis 3 Punkten) oder schlechter zu bewerten sind. Ein Notenausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Die Probezeit in der Jahrgangsstufe 11 ist auch dann nicht bestanden, wenn die Leistungen im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung mit bisher ohne Erfolg durchlaufen bewertet wurden. Müssen Schüler oder Schülerinnen wegen ungenügender Mitarbeit oder mangelnder Leistungsbereitschaft eine Jahrgangsstufe wiederholen, so haben sie erneut Probezeit. Dies entscheidet die Lehrerkonferenz oder der Prüfungsausschuss. 2.3 Fächer, die nur in der Jahrgangsstufe 11 vorkommen In der Fachoberschule gibt es Fächer, die nur in der Jahrgangsstufe 11 unterrichtet werden. Dies ist das Fach Geschichte in allen Ausbildungsrichtungen, sowie die Fächer Technisches Zeichnen (Ausbildungsrichtung Technik), Rechtslehre (Ausbildungsrichtung Wirtschaft), Chemie (Ausbildungsrichtung Sozialwesen). Die Noten dieser Fächer werden allerdings im Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 12 (Fachabiturzeugnis) aufgeführt und bei der Berechnung der Durchschnittsnote berücksichtigt. Um zu vermeiden, dass ein Schüler oder eine Schülerin eine Note 5 oder 6 in das Fachabiturzeugnis mitschleppt, kann sich der Schüler oder die Schülerin zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 einer freiwilligen Nachprüfung unterziehen. Dies ist den entsprechenden Schülern und Schülerinnen anzuraten, da auch die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet ist sowie das Fachabitur selbst unter bestimmten Leistungsunterschreitungen als nicht bestanden gilt. Verbessert er oder sie sich durch diese Prüfung, wird ihm oder ihr ein neues Zeugnis ausgestellt. Schüler und Schülerinnen, die sich einer solchen Prüfung unterziehen wollen, müssen dies bis zum Ende eines Schuljahrs bei der Schulleitung beantragen. Darauf 7

8 werden die Klassenlehrkräfte zu gegebener Zeit noch einmal hinweisen. 2.4 Abschlussprüfung Die schriftliche Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufen 12 (Fachabitur) und 13 (Abitur) findet in vier Fächern statt: - Deutsch, Englisch und Mathematik in allen Ausbildungsrichtungen sowie in einem vierten Fach, das von der Ausbildungsrichtung abhängt: - Physik (Technik) oder - Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege) oder - Pädagogik/Psychologie (Sozialwesen) Ausschlussgründe für die Teilnahme an der Abschlussprüfung sind u. a.: - Mehr als drei Fächer werden mit Note 5 (1 bis 3 Punkten) oder Note 6 (0 Punkten) bewertet oder - mehr als ein Fach oder die Seminararbeit wird mit Note 6 (0 Punkten) bewertet (die Prüfung gilt dann zwar als abgelegt, aber nicht bestanden) oder - mehr als 5 Unterrichtstage werden ohne ausreichende Entschuldigung versäumt. Die Durchschnittsnote für das Abitur errechnet sich aus den Jahresendnoten der Pflichtfächer. Hierbei werden die Jahresendnoten der Prüfungsfächer zu gleichen Teilen aus dem Jahresfortgangsergebnis und dem Prüfungsergebnis ermittelt. In der Fachoberschule werden für das Fachabitur die Jahresfortgangsergebnisse der 11. Klasse eingerechnet, sofern die Fächer in der 11. Klasse abgeschlossen wurden. Der Durchschnitt der fachgebundenen Hochschulreife errechnet sich aus den Jahresendnoten der Pflichtfächer und dem Ergebnis der Seminararbeit (siehe 2.5). Der Durchschnitt der allgemeinen Hochschulreife enthält zusätzlich die Jahresendnote der zweiten Fremdsprache beziehungsweise das Ergebnis der Ergänzungsprüfung (siehe 2.6). In den Abiturschnitt nicht eingerechnet werden die Noten der Fächer Kunst, Musik, Sport und Religion beziehungsweise Ethik. Errechnet man den Durchschnittswert nach obigen Regeln in Punkten, lässt sich über folgende Formel der Notendurchschnitt ermitteln: (17 Punkteschnitt) : Das Seminarfach Die Jahrgangsstufe 13 bietet besonders befähigten Absolventen und Absolventinnen der Fachoberschule sowie den Schülern und Schülerinnen der Berufsoberschule die Möglichkeit, in einem Jahr die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erreichen. Voraussetzung zum Besuch der Jahrgangsstufe 13 ist der erfolgreiche Besuch des Seminarfachs. In dessen Verlauf muss eine Seminararbeit erstellt werden, die mit Titel und Bewertung auch in das Abiturzeugnis eingeht und bei der Ermittlung der Durchschnittsnote wie ein Pflichtfach gewertet wird. Das Thema sowie die Beurteilung der Arbeit werden im Zeugnis der fachgebundenen 8

9 oder allgemeinen Hochschulreife aufgeführt. Das Seminarfach gliedert sich in drei Phasen, es beginnt in der ersten Schulwoche nach dem Ende der schriftlichen Fachhochschulreifeprüfung und dauert bis zum Ende des ersten Halbjahres im folgenden Schuljahr. Für alle regulär teilnehmenden Schüler entfällt eine Probezeit in der Jahrgangsstufe 13. Ziel des Seminars ist die Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Es umfasst mindestens 60 von der Schule zu betreuende Stunden. Die Seminararbeit muss spätestens am 1. Unterrichtstag der zweiten vollen Schulwoche nach den Weihnachtsferien abgegeben werden. Neu eintretende Schüler und Schülerinnen, die bereits ein Fachabiturzeugnis besitzen und nach der Jahrgangsstufe 12 zunächst die Schule verlassen hatten, sind Quereinsteiger/innen und sollten ihr Thema möglichst am Ende der W-Phase am Ende des Schuljahres erhalten. Die Seminararbeit ist in diesem Falle ebenfalls am 1. Unterrichtstag der zweiten vollen Schulwoche nach den Weihnachtsferien abzugeben. Diese Schüler und Schülerinnen unterliegen außerdem wieder einer Probezeit (bis zum 15. Dezember). Wiederholt die Schülerin oder der Schüler die Jahrgangsstufe 13, bleibt das Ergebnis der Seminararbeit auf Antrag erhalten. Bei Anfertigung einer neuen Seminararbeit kann sich die Schülerin oder der Schüler für eines der beiden Ergebnisse entscheiden. 2.6 Zweite Fremdsprache zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife Die allgemeine Hochschulreife kann bei uns durch einen zweijährigen Unterricht in der zweiten Fremdsprache Französisch im Umfang von 4 Wochenstunden je Jahrgangsstufe erworben werden. Es reicht aus, wenn das Fach Französisch am Ende der Jahrgangsstufe 13 mindestens mit der Note 4 bewertet wird. Eine eigene Abschlussprüfung ist nicht notwendig. Am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache kann in der Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule nur teilnehmen, wer im Jahresfortgang der Jahrgangsstufe 11 einen bestimmten Schnitt erreicht hat. Dieser Schnitt pendelt um den Wert 3,0 und errechnet sich jährlich neu aus den Bewerberzahlen. Am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache kann in der Jahrgangsstufe 13 nur teilnehmen, wer im Jahresfortgang der Jahrgangsstufe 12 mindestens Note 5 (einen Punkt) erreicht hat. Alternativ zum Unterricht kann man auch durch eine erfolgreiche Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache (Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Latein) die allgemeine Hochschulreife erwerben. Die Anmeldung zur Prüfung ist bis zum 1. März in unserem Sekretariat möglich. Eine Ausnahme bildet hier Latein dafür müssen Sie sich eigenverantwortlich an einem Gymnasium, das Latein als 9

10 Unterrichtsfach anbietet, anmelden. Den genauen Anmeldetermin müssen Sie der Homepage des Gymnasiums entnehmen. Wer bereits in seiner Herkunftsschule Unterricht in einer zweiten Fremdsprache besucht hat, kann auch auf diese Weise die allgemeine Hochschulreife erlangen. Dazu muss man eine der folgenden Bedingungen erfüllen: - mindestens die Note 4 in der Abschlussprüfung zum Mittleren Schulabschluss der Realschule, - mindestens die Note 4 in der zweiten bzw. dritten Fremdsprache im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 eines Gymnasiums oder - durch ein schulisches Zertifikat auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Ausbildung (z.b. als Fremdsprachenkorrespondentin) 2.7 Schulwegkosten Übersteigen die Beförderungskosten für die Fahrt zur Schule einen bestimmten Betrag je Schuljahr, erstattet das Landratsamt Aschaffenburg auf Antrag die Mehrkosten. Die Kosten werden in voller Höhe erstattet, wenn die Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld beziehen und die Entfernung zur Schule mehr als drei km beträgt. 2.8 An wen können Sie sich bei Fragen oder Problemen wenden? Bitte klären Sie Fragen, die den Unterricht oder Leistungserhebungen betreffen, zunächst mit Ihrer Fachlehrkraft oder mit Ihrer Klassenleitung. Sollte Sie etwas belasten, was auf Ihre Lebensumstände zurückzuführen ist oder Sie psychisch überfordert, können Sie sowohl Frau Rußmann als auch Herrn Gödert aufsuchen. Frau Rußmann ist ausgebildete Beratungslehrerin und bietet wöchentlich Sprechstunden an. Herr Gödert ist ausgebildeter Schulseelsorger und bietet Gesprächstermine nach Vereinbarung an. Beide konnten schon in vielen Fällen weiter helfen. Darüber hinaus stehen ihnen auch die Verbindungslehrer Herr Fahn (FOS) oder Herr Elbert (BOS) zur Verfügung, wenn Sie ein Problem mit einer Fachlehrkraft und Ihrer Klassenleitung nicht lösen können. Zu Besonderheiten unserer Schulart, zu alternativen Schullaufbahnen und zu Studienmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Beratungslehrerin, Frau Rußmann. Für besondere Fälle steht Ihnen auch gerne die Schulleitung zur Verfügung. 10

11 Wenn Sie wissen wollen, wann und wo Sie eine der genannten Personen antreffen können, können Sie sich zwischen 8:00 und 16:00 Uhr an unsere Verwaltungsangestellten im Sekretariat wenden oder auf unserer Homepage ( nachschauen. Grundsätzlich bietet ihnen die Homepage weitere Informationen zu unserer Schule und ihrer dortigen Ausbildung. Wir wünschen Ihnen eine interessante Schulzeit und eine erfolgreiche Abschlussprüfung. Schulleitung und Kollegium der Beruflichen Oberschule Aschaffenburg 11

12 Leitbild unserer Schule: Wir erachten Werte wie Toleranz, freundlichen und respektvollen Umgang miteinander, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit als selbstverständlich. Lehrkräfte haben dabei eine Vorbildfunktion. Wir sorgen gemeinschaftlich für ein vertrauensvolles Schulklima und eine gute Lernatmosphäre. Wir sind alle Repräsentanten unserer Schule, und jeder Einzelne ist für ein positives Arbeitsklima verantwortlich. Wir, die gesamte Schulfamilie, arbeiten untereinander und mit Praktikumsbetrieben partnerschaftlich zusammen. Wir, die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, entwickeln unsere Fach-, Sozialund Methodenkompetenzen stetig weiter. Wir, die Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Oberschule Aschaffenburg, sind zu einem erheblichen Teil selbst verantwortlich für unseren Lernerfolg. Wir erledigen zuverlässig und kontinuierlich unsere Aufgaben und halten Termine ein. Wir, die Lehrkräfte, stellen die Schülerinnen und Schüler und ihre individuelle Förderung in das Zentrum unseres pädagogischen Wirkens. Dabei sehen wir uns als Brücke zwischen Herkunftsort und Studierfähigkeit. Als berufliche Oberschule vermitteln wir einerseits berufliche Orientierung und verstehen andererseits Bildung als Wert an sich. Wir, die Lehrerinnen und Lehrer, erkennen die Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler an und bemühen uns, Defizite zu kompensieren. Wir achten auf ein angemessenes Lernniveau, das Leistung fordert, ohne zu überfordern. Wir, Lehrerschaft und Schulleitung, arbeiten kollegial und zielorientiert zusammen. Wir fördern Maßnahmen, die unsere Gesundheit und die Motivation für unsere berufliche Arbeit langfristig erhalten. Wir verhalten uns in besonderem Maße umweltbewusst. Wir steigern die Effizienz und Transparenz der Verwaltungsabläufe. 12

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