Um- und Ausbau Obstannahmehalle / Kelter. Gemeinde Bischweier vertreten durch Bgm. Robert Wein Bahnhofstraße ,0 %MwSt. EURO
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1 76476 Bischweier, Bearbeiter Herr Ermel Leistungsbeschrieb und Preisangebot 5. Gerüst Projekt Um- und Ausbau Obstannahmehalle / Kelter Baustelle Rauentaler Straße Bischweier Bauherr Planung: Gemeinde Bischweier vertreten durch Bgm. Robert Wein Bahnhofstraße Bischweier Rolf Hobaum Freier Architekt Gartenstraße Bischweier Submission Uhr im Rathaus Bischweier Vergabe Ausführung / Gebrauchüberlasung ab ca Summe Angebot netto EURO 19,0 % MwSt. EURO brutto EURO Summe geprüft netto EURO 19,0 %MwSt. EURO brutto EURO... Datum Stempel Unterschrift
2 Seite 2 5. LV: Gerüst Baubeschreibung Geplant ist der Ausbau der ehemaligen Obstannahmehalle und der Kelter als Dorfhaus. Abmessungen Obstannahmehalle ca. 15,00m x 15.00m Kelter ca. 5,00 x 11,00 m Anschrift der Baustelle: Rauentaler Straße Bischweier Auszuführen ist das Außengerüst für die Zimmerer,- Dachdecker,- Blechner, und Malerarbeiten an der Halle und der ehem. Kelter Bauwasser, wird bauseits ohne Gebühr gestellt Baustrom, wird ohne Gebühr bauseits gestellt Bau WC wird ohne Gebühr bauseits gestellt Die Werkpläne und Statikunterlagen können eingesehen werden im Büro Architekt Rolf Hobaum Gartenstrasse Bischweier Tel / Ihr Ansprechpartner ist Herr Ermel oder Herr Hobaum. Statische Unterlagen wurden erarbeitet vom Ingenieurbüro für Tragwerksplanung SUS-Ingenieure GmbH Dipl. Ing. Ralf W. Steinmetz Pforzheimer Str Ettlingen Tel / Ihr Ansprechpartner ist Herr Steinmetz Zusätzliche Arbeiten, die im Leistungsbeschrieb nicht erfaßt sind, werden nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung genehmigt und nach Aufwand vergütet. Auf rechtzeitige Taglohnzettelvorlage durch den Unternehmer, gem. VOB wird besonders hingewiesen. Die angegebenen Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit bis zur Fertigstellung der Arbeiten. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind einzukalkulieren.
3 Seite 3 Besondere Vertragsbedingungen Ausführungsunterlagen ( 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen. Werbung ( 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Umweltschutz ( 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Lagerplätzen ( 4 Abs. 4 VOB/B) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lagerplätze gemäß 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Verfügung. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen ( 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie (wie im LV beschrieben) werden bauseits kostenlos gestellt. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. Dabei werden vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde gelegt. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. Weitervergabe an Nachunternehmer ( 4 Abs. 8 VOB/B)
4 Seite 4 ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen. Vertragsstrafe ( 11 VOB/B) Es wird keine Vertragsstrafe vereinbart. Verteilung der Gefahr ( 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, welche die Leistungen des Auftragnehmers mit abdeckt. Haftung ( 10 Abs. 2 VOB/B) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
5 Seite 5 ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen Abnahme ( 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Mängelansprüche und deren Verjährung ( 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Diese Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch vereinbart für wartungsrelevante Teile, selbst wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Wartung derselben nicht übertragen hat. Abrechnung ( 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung und an den Auftraggeber adressiert einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.b. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 1 facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen.
6 Seite 6 ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Die Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer in prüfbarer Form innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Stundenlohnarbeiten ( 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen ( 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den Auftragnehmer abgesandt hat.
7 Seite 7 ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den Auftraggeber adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Skonto in Höhe von 2 % der Auftragssumme bei Zahlungen innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungszugang beim Auftraggeber, wobei die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers oder der Scheckeingang entscheidet. Sicherheitsleistung ( 17 VOB/B) Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer von 5 Jahren zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 3 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Technische Vorbemerkungen Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B.
8 Seite 8 ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vorbemerkungen 1. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter entsprechend an Ort und Stelle bzw. beim Architekten zu informieren. 2. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. Nachberechnungen wegen Unkenntnis der Sachlage werden nicht berücksichtigt. 3. Beschädigungen an Bauteilen, die durch den Auftragnehmer entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 4. Eventuell erforderliche Gerüste werden nicht besonders vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. 5. Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein. Sie müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein. 6. Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. 7. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistung zu achten und Bedenken gegen die vorgesehene. Art der Ausführung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8. Der Bieter verpflichtet sich, die im Angebot aufgeführten Arbeiten nach dieser Beschreibung auszuführen. Die örtlichen Verhältnisse sind bekannt. Der Bieter bestätigt ferner, daß die Arbeiten im vollen Umfange von ihm selbst durchgeführt werden und die vorgenannten Liefer- und Montagetermine eingehalten werden können. 9. Möglicher Baubeginn: Arbeitstage:... Grundlage für die Ausführung ist die VOB, neueste Fassung!
9 Seite 9 ***Fortsetzung*** Vorbemerkungen..., den Lageplan Ansicht Norden
10 Seite 10 Ansicht Westen Ansicht Süden Ansicht Osten
11 Lv: 5. Gerüst Pos.Nr. Seite 11 Einheitspr. Animation Parkplatzseite Animation Nachbarseite Gesamtpr.
12 Seite Titel: Gerüstbau- und Schutzmaßnahmen Schutz der Bodenflächen Arbeitsber. Liefern, anbringen, unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten entfernen von Schutzabdeckungen auf sämtlichen Bodenflächen, die durch herunterfallende Gegenstände, Betonteile und/oder Strahlmittel verunreinigt werden könnten, mittels wasserfesten Pappen- und Hartfaserplatten zur Vermeidung von Verschmutzungen und/oder Beschädigungen der Bodenflächen. 135,00 m² Fassadengerüst 200 kg/m2, b = 0,7 m Auf-, Abbau und Vorhaltung eines vollflächigen Fassadengerüsts als Arbeitsgerüst nach DIN 4420: Gerüstgruppe : 3, Nutzgewicht 200 kg/m2 Gerüstbreite : 0,70 m Gerüstlagen : alle 2,0 m Ausführungsart: Stahlrohrgerüst Tragsystem : Standgerüst Etagenleitern : mind. 1 je Fassade und DIN Gerüstarbeiten, sowie den geltenden Sicherheitsvorschriften. Gerüsthöhe First : ca. 10,50 m Vorhaltezeit: 8 Wochen 840,00 *Preisanfrage Fassadengerüst, Verlängerung Fassadengerüst als Standgerüst. Verlängerung der Gebrauchsüberlas sung über die 8-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Überlassungszeit : 2 Wochen 1,00 m²wo Dachfanggerüst Dachfanggerüst durch Erweiterung des Fassadengerüstes im Bereich der Traufe; Gebrauchsüberlassung bis 8 Wochen (Grundeinsatzzeit). Höhe Dachfang: 2,00 m Belagbreite : 0,70m 56,50 m m2 *Preisanfrage Dachfanggerüst, Verlängerung Dachfanggerüst auf Fassadengerüst; Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 8-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Höhe Dachfang : 2,00 m 1,00 m/wo Konsolgerüst auskrag. Bauteile, 0,70 m Gerüstverbreiterung/Konsolgerüst an auskragenden Bauteilen (z.b. Erkern, Pfeilern oder Stützen), Lastklasse wie Hauptposition, inkl. Vor haltung Grundstandzeit 8 Wochen Konsolbreite : bis 0,70 m Lastklasse : 2 139,00 m nur Einheitspreis nur Einheitspreis
13 Seite *Preisanfrage Konsolgerüst, Gebrauchsüberlassung Konsolgerüst als Arbeitsgerüst; Verlängerung der Gebrauchsüber lassung über die 8-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung : 2 Wochen 1,00 mwo nur Einheitspreis 1.8. Gerüstunterbau, geneigte Flächen, Zulage Unterbau für auf geneigten Flächen aufzustellende Gerüste als Zu lage zur Grundposition. Neigung : 27 Untergrund : Sperrendach 25,00 m² Summe Titel 1. Gerüstbau- und Schutzmaßnahmen
14 Seite Titel: Stundensätze Stundensatz Gerüstbau-Monteur Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Gerüstbau-Monteur 5,00 h Stundensatz Gerüstbau-Werker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Gerüstbau-Werker 5,00 h Stundensatz Gerüstbau-Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Gerüstbau-Helfer 5,00 h Summe Titel 2. Stundensätze Summe LV 5. Gerüst
15 Seite 15 Zusammenfassung Titel 1. Gerüstbau- und Schutzmaßnahmen Titel 2. Stundensätze Gesamt netto zzgl. 19,0 % MwSt Gesamt brutto Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift Im Auftragsfall gewähren wir... % Rabatt...%Skonto. Wir bitten, die obengenannte Gesamtsumme auf das Deckblatt zu übertragen.
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