Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft

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1 Nr Februar 2015 Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Wir gratulieren In Partenstein: Frau Gertrud Staab, Roßbachstr. 21 am zum 84. Geburtstag Herrn Dimitros Kontos, Hauptstr. 11 am zum 70. Geburtstag Herrn Wilhelm Breitenbach, Hauptstr. 30 am zum 84. Geburtstag In Wiesthal: Frau Renate Hartmann, Schöllersgrund 26 am zum 75. Geburtstag Notdienste In akuten Fällen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: Tel Rettungsleitstelle Würzburg: Tel Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Bereitschaftsdienst der Kinder- und Jugendärzte von Würzburg und Umgebung: Hotline: Sonstige Nummern: Diakoniestation Partenstein: Tel /99903 Sozialstation Hilzendegen, Wiesthal, Tel /2850 Caritas-Sozialstation Lohr: Tel / Zahnärztlicher Notdienst Samstag/Sonntag, 21./ : Dr. Vaisfeld, Lohr a. Main, Sendelbacher Str. 3 Tel /7475 Notfallzeiten: Zahnärztlicher Notdienst Uhr und Uhr Behandlungsbereitschaft In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft Der Apotheken-Notdienstfinder Festnetz: (kostenlos) oder Handy: oder

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3 VG Partenstein Fundsache Wer vermisst eine Brille (gefunden vor ca. 1 Woche in der Schulstraße in Neuhütten) Tel / Frau Steigerwald Probealarm Zur Überprüfung der Funkalarmierung findet am Samstag, den ein Probealarm statt. Beginn: Uhr. Selbsthilfe bei Depressionen e.v. Hilfe zur Selbsthilfe in Gesprächen bei seelischen Problemen, Depressionen, Panik, Ängsten, Burnout, psychosomatischen Beschwerden und Erkrankungen. Brauchen Sie Hilfe? Kontakt zu unseren Gruppen: Telef Wermbachstr. 13 (Eingang Freihofsgasse) in AB Mo-Do h + Mi h ********* Der evangelische Diakonieverein Partenstein sucht zum nächstmöglichen Dienstantritt eine(n) Krankenschwester/Krankenpfleger, eine(n) Altenpflegerin/Altenpfleger oder eine(n) Pflegehelfer/in für den Dienst in der ambulanten Patientenbetreuung. Vollzeit oder Teilzeit möglich. Bezahlung tariflich nach AVR. Bewerbungen bitte an Pfarrer Michael Nachtrab, Kirchgasse 2, Partenstein, Tel.: 09355/1242, michael.nachtrab@elkb.de 3

4 HELFEN UND HEILEN Die Chancen der Gegenwart ergreifen und Zukunft gestalten Der Suchthilfeverbund Spessart sucht ab sofort für den Standort Partenstein Verantwortungsvolles Personal für die Nacht- und Wochenendbereitschaft. Vorerfahrungen bei sozialen oder pflegerischen Tätigkeiten sind wünschenswert. Ehrenamtliche Bürgerhelfer/Innen (gegen Aufwandsentschädigung) für kleine Hilfstätigkeiten im Rahmen des Betreuten Wohnens (Freizeit- und Einkaufsbegleitung, Kochen, Nähen, Dekorieren, Förderunterricht etc.) Wir bieten eine abwechslungsreiche und Sinn gebende Tätigkeit in einem multiprofessionellen Team mit diversen Fortbildungsangeboten sowie Zusatzversorgung. Auf Ihre schriftliche Bewerbung freut sich: DEUTSCHER ORDEN Ordenswerke K.d.ö.R. Soziotherapieverbund Spessart Thomas Stefan Rossbergweg 15, Partenstein, Tel / Schulstraße Frammersbach Fax: info@schule-frammersbach.de Wichtige Termine für externe Teilnehmer an der Qualipüfung Montag, : Informationen über Inhalt und Anforderungen der Prüfung mit den Lehrkräften Zeit: Uhr Ort: Zeichensaal (Raum-Nr. 1.06) Freitag, : Anmeldeschluss zur Prüfung Die Schulleitung gez. Christoph Rüttiger ********* 4

5 Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen vom Januar 2015 Parameter Grenzwert nach TrinkWV Partenstein Gossenquelle Partenstein Brunnen Schneid Neuhütten Wiesthal Krommenthal mg/l (Niederzone) (Hochzone) Microbiol. Untersuchung elektr. Leitfähigkeit 2790 s/cm 151, ,8 110,4 freies Chlor < 0,3 mg/l** Escherichia coli 0/100 ml Coliforme Keime 0/100 ml Koloniezahl bei 22 C Koloniezahl bei 36 C Phys. Chem Untersuchung Fluorid 1,5 0,03 0,18 0,05 0,04 0,02 Nitrat 50 2,2 2,4 6,2 5,1 6,7 Quecksilber 0,0010 <0,0001 <0,0001 <0,0001 <0,0001 <0,0001 Arsen 0,010 <0,001 0,006 <0,001 <0,001 <0,001 Kupfer 2,0 0,027 0,015 0,005 0,005 0,003 Nickel 0,020 <0,001 <0,001 0,001 0,002 0,001 Nitrit 0,10³ / 0,50 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 Aluminium 0,200 <0,01 <0,01 0,05 0,07 0,10 Chlorid 250 2,7 7,5 11,2 2,4 5,4 Eisen 0,200 0,018 0,005 0,014 0,007 0,801 Blei 0,025 / 0,010² <0,001 <0,001 <0,001 <0,001 0,001 Cadmium 0,0030 <0,0003 <0,0003 <0,0003 <0,0003 <0,0003 Färbung 0,5 <0,02 <0,02 <0,02 <0,02 <0,02 Mangan 0,050 <0,001 <0,001 0,001 0,004 0,017 Natrium 200 1,8 7,3 6,1 1,5 2,8 Sulfat ,9 53,8 11,7 14,5 12,5 PH-Wert 6,5-9,5 ph 8,09 8,34 8,16 7,51 8,45 Calcitlösekapazität 5³ 1,6-1,1 1,9 3,7 1,5 Calcium - 23,3 34,8 19,1 13,0 13,8 Magnesium - 1,8 7,6 1,4 1,4 1,7 Kalium - 2,2 2,3 2,1 2,0 2,7 Säurekapazität bis ph 4.3-1,07 1,52 0,83 0,49 0,57 Summe Erdalkalien - 0,65 1,18 0,53 0,38 0,41 Gesamthärte dh 3,7 6,6 3,0 2,1 2,3 Härtebereich (Waschmittelges.) - weich weich weich weich weich Pestizide 0,5 n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. < = kleiner als; n.n. = nicht nachweisbar ** in Ausnahmefällen höher 5

6 Einladung VDK - Ortsverband Frammersbach Wir planen in diesem Jahr eine Vortragsreihe über die Gesundheit! Im ersten Halbjahr beginnen wir mit der Pflegereform 2015 und einem Vortrag von CA. Dr. Stephan Vögeli über Ganzheitliches Therapie - Konzept für Gelenkersatz!. Im zweiten Halbjahr planen wir einen Fachvortrag zum Thema Demenz! Leben zu Hause und Umgang mit den Betroffenen!. Start ist am 24. Jan in der Turnhalle (Nebenraum), mit dem Thema Pflegereform 2015! Was bringt das neue Gesetz für Veränderungen mit sich? Höhere Leistungen,neue Kombinationsmöglichkeiten, andere Gebührensätze usw.! Referent > Anja Kothe ex. Krankenschw.! Beginn ist um h!. II. Termin zum Vormerken ist das Fachreferat, am 11. März 2015 durch CA. Dr. Vögeli, aus dem Klinikum MSP! Ebenfalls im Nebenraum des Wirtshaus 1890, mit Beginn um h! Hierzu sind alle Bürger und Interessierte auf das Herzlichste eingeladen! Dieter Kothe, OV Gemeinde Neuhütten Über die Glückwünsche und Geschenke anlässlich meines 80. Geburtstages habe ich mich sehr gefreut und bedanke mich recht herzlich. Besonders danke ich Herrn Pfarrer Bak und Frau Inge Hart, Herrn Bürgermeister Edmund Wirzberger, dem Musikverein für das dargebrachte Ständchen, dem Frauen und Männerchor, dem Anglerverein und dem Sportverein, der Raiffeisenbank Main Spessart Mein besonderer Dank gilt meiner Familie, allen Verwandten, Nachbarn und Freunden. Angelsportverein Neuhu tten 1979 e. V. Jahreshauptversammlung 2015 Hiermit erfolgt nochmals die Einladung an alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung des Angelsportvereins Neuhütten am Samstag den 28. Februar 2015 um Uhr im Rathaus in Neuhütten. Die Tagesordnung wurde bereits im Amtsblatt veröffentlicht. Wichtige Vorstandschaftsitzung!! Heute Donnerstag den 19. Februar 2015 findet um Uhr eine wichtige Sitzung der erweiterten Vorstandschaft in der Anglerhütte statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen der Vorstandsmitglieder wird gebeten. Neuhütten, Februar 2015 Winfried Huth gez. Die Vorstandschaft 6

7 Gemeinde Partenstein Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchengemeinde Partenstein Christuskirche Invocavit, Sonntag, 22. Februar Uhr Gottesdienst in Frammersbach Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Kollekte: Fastenopfer für Osteuropa **** kein Kindergottesdienst **** Montag, 23. Februar Uhr Pfarrkonferenz in Höllrich Uhr Bibelkreis Dienstag, 24. Februar Uhr Mutter-Kind-Gruppe Mittwoch, 25. Februar Uhr Konfirmandenunterricht Uhr Passionsandacht in der Christuskirche Freiwillige Feuerwehr Neuhütten e.v. gegr Liebe Eltern, Ist Ihr Kind zwischen 8 und 12 Jahre alt oder wird demnächst 8? Und Sie suchen eine ansprechende, wie auch unterhaltende Freizeitgestaltung für Ihr Kind, das dabei auch noch etwas Nützliches lernt? Sammlung Fastenaktion 2015 füreinander einstehen Die UKAINE braucht unsere Hilfe! Sammeltüten erhalten Sie in der Kirche oder im Pfarrbüro Dann sind Sie bei uns, den genau richtig! Egal ob Mädchen oder Junge, bei uns ist JEDER willkommen! Wir treffen uns: WANN: Freitags von 17:30 19:00 Uhr WO: Im Feuerwehrgerätehaus in Neuhütten Haben wir Ihr Interesse geweckt oder Sie wünschen eine genauere Auskunft? Dann rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben uns eine an: Anna Englert: Tel: 06020/ englertan@arcor.de oder Ines Karl: Tel: 06020/ ines.karl@yahoo.de Wochenspruch Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. Hebräer 3,15 ************************************** 7

8 1. Sonntag der Fastenzeit Samstag, 21. Februar :00 Vorabendmesse in Frammersbach Sonntag, 22. Februar :30 Messfeier in Habichsthal 10:00 Messfeier für Josef u. Margarete Krimm, Verst. d. Fam. Seeliger für Frank Eyrich, Simone Amrhein u. alle Ang. für Marga u. Roland Krimm u. Ang. für Richard Braun, Edith Weis, Maria Born u. alle verst. Ang. Min: Rebecca, Natascha, Sarah, Claire Lekt: Bergmann Johanna Kom: Beck Christine, Bergmann Johanna 20:00 Bibelabend im Pfarrhaus Dienstag, 24. Februar :00 Messfeier Min: freiwillig Freitag, 27. Februar :00 Krankenkommunion 16:00 Andacht im Seniorenheim mit Kommunionspendung 19:00 Kreuzwegandacht 2. Sonntag der Fastenzeit Sonntag, 01. März :30 Messfeier Messbestellungen siehe nächstes Amtsblatt 10:00 Messfeier in Frammersbach Voranzeige: Vom März führen wir wieder eine Sammlung für die Caritas durch. Deshalb werden Sie in Kürze einen Brief mit einem Spendenaufruf im Briefkasten finden. Wir freuen uns auch in diesem Jahr über jede Spende, die Sie für caritative Zwecke überweisen. Ihre Spende ist bei uns in der Pfarrgemeinde, bei der Caritas im Landkreis und in unserer Diözese gut angelegt. Mit Ihrer Spende helfen Sie zum Dienst am Menschen und bauen Brücken von Mensch zu Mensch. Das glaubt uns heute kaum noch jemand: Dass es Menschen gibt, die arbeiten, ohne für sich selbst verdienen zu wollen, die verzichten, nur um anderen helfen zu können, die Zeit und Nerven opfern, um anderen Freude zu machen, die nicht reich sein wollen, und sich trotzdem mit aller Kraft einsetzen - und dann noch behaupten, dass sie die Kraft für all das aus dem Gebet von Gott her erwarten. Immanuel Jacobs Bernhard Albert, Pfr. Herzlich willkommen einem neuen Gesicht in unserer Pfarreiengemeinschaft. Herr Christof Brod wird die nächsten zwei Monate bei uns mitwirken und stellt sich hier kurz vor: Christof Brod 8

9 Gemeindewald Partenstein Sprechzeiten des Revierleiters FOI Gregor Wobschall: Dienstags von Uhr Rathaus Partenstein Zimmer EG 3 Tel.: 09355/ Mobil: 0171/ gregor.wobschall@aelf-ka.bayern.de!!! Einladung!!! Die Werbegemeinschaft trifft sich am Dienstag, den 24. Februar um 20 Uhr im Sporttreff. Wir besprechen den Walpurgismarkt. Herzliche Einladung ergeht auch an die Vertreter der Vereine, die sich am Walpurgismarkt beteiligen. Sabine Weigand 1. Vors. der Werbegemeinschaft Partenstein e.v. eine runde Sache Gutscheine der Werbegemeinschaft immer eine gute Idee! Gestalten Sie, liebe Verbraucher, Ihren Ort mit. Wie denn? Durch den gezielten Einkauf beim Fachhändler, Handwerker, Gastronom oder bei einem Dienstleister! Wie möchten Sie Ihren Ort in der Zukunft haben? Möchten Sie ein funktionierendes Versorgungssystem mit allen Waren des täglichen Bedarfs und darüber hinaus auch mit Luxusgütern? Oder möchten Sie dunkle Schaufenster und leer stehende Ladengeschäfte? Denken Sie beim nächsten Klick darüber nach, ob der Händler vor Ort Ihnen die Ware nicht auch zu Verfügung stellen kann. Ein Gespräch vor Ort rechnet sich immer! Deshalb sind die Einkaufsgutscheine der Werbegemeinschaft immer eine gute Idee! Die Gutscheine sind käuflich zu erwerben bei Raiffeisenbank, Sparkasse und Firma Getränke Weigand! Ihre Werbegemeinschaft Partenstein e.v. eine runde Sache Wie manches, das wir selbstverständlich nehmen, uns dennoch für ein ganzes Leben prägt und seinen bunten Stein als ein Andenken ins Mosaik unserer Seele trägt... Wir vermissen Dich Franz Schinzler Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und uns durch ihre Anteilnahme getröstet haben. Ein ganz besonderer Dank geht an das komplette Team des AWO Seniorenzentrums Partenstein für die liebevolle Betreuung und Begleitung, Herrn Pfarrer Albert für die sehr persönliche Gestaltung der Beisetzung und natürlich meinen Sängerinnen und Sängern und Kristin und Gerald für die wunderschöne Gestaltung von Rosenkranz und Requiem. Heike Klug im Namen der ganzen Familie Partenstein, im Februar

10 Anna Breitenbach Partenstein, im Februar 2015 D A N K E für die vielen liebevollen Gesten der Anteilnahme, für die tröstenden Worte, gesprochen oder geschrieben, für die stillen Gedanken und Gebete, für alle Zeichen der Liebe und Freundschaft, für die Begleitung auf ihrem letzten Weg. Gertrud Breitenbach mit Familie im Namen aller Angehörigen Rheuma, Osteoporose, Gicht und Co. - Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises natürlich selbst behandeln. Vortrag: Kathrin Friedrich, Gesundheitsberaterin (IHK) Wann: Freitag, um 19:00 Uhr Wo: Übungsraum Alte Schule am Oberen Weg Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Anmeldung nicht erforderlich. Bei Fragen bitte an Kathrin Friedrich, Tel /4264 wenden info@rehasport-partenstein.de Facebook: Versammlung der Jagdgenossen - Vorankündigung Am Donnerstag, dem findet um Uhr im Rathaus im Sitzungssaal OG 23 die diesjährige Versammlung der Jagdgenossen mit Neuwahlen statt. Bitte den Termin vormerken! Reiner Braun Jagdvorsteher Wer vermisst einen schwarzen Kater? Bitte unter Tel. 0174/ melden. Wanderung zur Fußballhütte in Frammersbach am Sonntag Am Sonntag wandern wir über den Rehweg zur Fußballhütte nach Frammersbach mit Einkehr. Rückmarsch über den Radweg. Treffpunkt ist um Uhr am Rathaus. Monatsversammlung am Montag Die nächste Monatsversammlung findet am Montag um 19:00 Uhr in der Gassenwirtschaft statt. Frisch auf! Am Freitag, , Uhr führt der T Ü V Süd die Hauptuntersuchung nach 29 StVZO durch. Werner Englert GmbH, Am Lindenbrunnen 8, Partenstein 10

11 Der Geschichts- und Burgverein lädt alle Helferinnen und Helfer bei den verschiedenen Veranstaltungen im letzten Jahr zu einer Abschlussveranstaltung ins Film- und Fotomuseum Gemünden ein. Wer sich noch nicht angemeldet hat möchte das umgehend nachholen; (Heinz Steigerwald Tel: 1692 oder Herbert Amend Tel. 7909) Partensteiner Musikanten e.v. Diesen Freitag, den ist um 20 Uhr wieder wie gewohnt Gesamtprobe. EINLADUNG Wie bereits im vorletzten Amtsblatt veröffentlicht, findet unsere diesjährige Jahresmitgliederversammlung am Samstag, den um 18:00 Uhr in der Gasse statt. Herzliche Einladung! Die vorgeschlagene Tagesordnung lautet: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Berichte der Dirigenten 4. Bericht der Jugendvertretung 5. Bericht der Kassenführer und prüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Grußworte und Sonstiges 8. Wünsche und Anträge Bitte beachten: satzungsgemäß sind Anträge und Anregungen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden gegenüber schriftlich einzureichen. Die Spiele am kommenden Wochenende: Samstag, Herren TSV Partenstein - TV Marktsteft Anpfiff ist um 19:30 Uhr in Frammersbach. Damen TSV Partenstein - FC Bad Brückenau Anpfiff ist um 17:30 Uhr in Frammersbach. weibl. B - Jugend TSV Partenstein - TSG Estenfeld Anpfiff ist um 15:30 Uhr in Frammersbach. Gemeinde Wiesthal Öffentliche Bekanntmachung für die Sitzung des Gemeinderates Wiesthal, am Dienstag, den um 19:30 Uhr im Rathaus Wiesthal Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil 2. Behandlung von Baugesuchen 2.1. Abbruch eines Nebengebäudes und Anbau eines Einfamilienhauses mit Garage an ein Wohnhaus, Grundstr Beratung des Haushaltsplanentwurfes Sonstiges 5. Wünsche und Anfragen Zu dieser Gemeinderatssitzung ergeht herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung. Im Anschluss findet eine nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Andreas Zuschlag 1. Bürgermeister RK Wiesthal Altpapiersammlung der Reservistenkameradschaft in Wiesthal und Krommenthal am Samstag den Abholung ab 09:00 Uhr am Straßenrand. Für Selbstanlieferer steht der Sammel Container ab Freitag den am Busparkplatz an der Schule in Wiesthal. Die Vorstandschaft Mühlenverein Wiesthal e. V - Wir erinnern an unsere außerordentliche Generalversammlung wegen Neuwahl des/der 1. und 2. Vorsitzenden am Mittwoch., 25. Febr. 2015, 19,30 Uhr, im TSV-Sportheim. Nochmal herzliche Einladung! Die Vorstandschaft 11

12 Die Gemeinde sagt Danke! Die Faschingssession 2015 ist vorbei. Eine schöne Einstimmung in die närrischen Tage war der Rathaussturm unserer Nachwuchsnarren des Kindergartens vielen Dank den Kindern und dem Kindergartenteam. Ihr dürft gerne wieder kommen. Wir bedanken uns bei allen Vereinen und deren Helferinnen und Helfern, die für uns die närrischen Tage mit ihren Veranstaltungen so schön gestaltet haben. Mein besonderer Dank gilt allen Mitwirkenden unseres Faschingszugs. Insbesondere unsere Jugend ist ein Garant für Ideenreichtum und Freude am Mitmachen. Klasse macht weiter so. Was aber wäre ein Gaudiwurm ohne unsere zahlreichen Musikkapellen aus Wiesthal und Krommenthal die für Stimmung sorgen und die fröhlichen und ausgelassenen Zuschauer die am Straßenrand stehen und ausgelassen mitfeiern. Ihr Kommen, Lachen und Schunkeln honoriert die Arbeit der Aktiven. Vielen herzlichen Dank auch dem Team vom Faselsrad. Sie haben sich den Erhalt eines alten Brauchs zu ihrer Aufgabe gemacht und diese am Dienstag wieder einmal mit Bravour gelöst. Mit Hilfe unserer Oldie Kapelle und mit gesanglicher Unterstützung der Zuschauer und Musikanten endete die fröhliche 5. Jahreszeit friedlich und ohne Ausfälle. Freuen wir uns auf das nächste Jahr! Andreas Zuschlag 1.Bürgermeister Wanderverein Heimatfreunde Wiesthal Die nächste Monatsversammlung findet am Donnerstag, um 19: 30 Uhr im TSV-Sportheim statt. Ortsverband Wiesthal/Krommenthal Monatsversammlung Die nächste Monatsversammlung findet am Donnerstag, dem , um 20 Uhr im Wiesthaler Hof statt. Die Vorstandschaft Gesangverein Sängerhort Wiesthal Wichtige Chorprobe heute, um Uhr im Vereinsheim! Angelverein Wiesthal 1990 e.v. Jahreshauptversammlung Am findet um Uhr im Schulungsraum der FF Wiesthal unsere Jahreshauptversammlung statt. Alle Mitglieder (oder die es noch werden wollen) sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorstand 2. Gedenken der Toten 3. Bericht des Vorstands 4. Kassenbericht 5. Bericht des Gewässerwarts 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wünsche und Anträge (Fusion) Die Vorstandschaft 12

13 Aufhebungssatzung zur Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) erlässt die Gemeinde Wiesthal folgende Satzung: Die Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal vom , veröffentlicht im Amtsblatt der VG Partenstein Nr. 49/2014, wird aufgehoben. 1 2 Inkrafttreten Die Aufhebungssatzung tritt am in Kraft. Wiesthal, den Andreas Zuschlag 1. Bürgermeister Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal (BGS/WAS) vom Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Wiesthal folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: 1 Beitragserhebung Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für (1) bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder (2) tatsächlich angeschlossene Grundstücke 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die zusätzliche Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens m² Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten 13

14 bei bebauten Grundstücken auf das 4-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch m², bei unbebauten Grundstücken auf m² begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Für die Berechnung der Dachgeschossfläche werden 2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1. (4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine Beiträge geleistet worden sind, im Fall der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Fall des Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errechnende zusätzliche Grundstücksfläche, im Fall der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinn des 5 Abs. 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen. (5) Wird ein unbebautes, aber bebaubares Grundstück, für das ein Beitrag nach Abs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird der Beitrag nach Abzug der nach Abs. 3 berücksichtigten Geschossflächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten Grundstücksflächen neu berechnet. Dieser Betrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenüberstellung ein Weniger an Geschossflächen, so ist für die Berechnung des Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet worden ist. 6 Beitragssatz Der Beitrag beträgt a) pro m² Grundstücksfläche 0,54 b) pro m² Geschossfläche 5,12. 7 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. 7a Beitragsablösung Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse im Sinn des 3 WAS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner. 7 gilt entsprechend. (3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 9 Gebührenerhebung Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren ( 9a) und Verbrauchsgebühren ( 10). 9a Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. Soweit die Wasserzähler noch auf Nenndurchfluss (Qn) geeicht sind (vgl. 77 Eichordnung), wird die Gebühr nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3): bis 4 m³/h 24,00 /Jahr bis 10 m³/h 27,60 /Jahr (3) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn): bis 2,5m³/h 24,00 /Jahr bis 6,0m³/h 27,60 /Jahr 14

15 10 Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,55 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 1,55 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. 11 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebühr entsteht mit der Wasserentnahme. (2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu. 12 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. (4) Die Gebührenschuld gemäß 11 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (Art. 8 Abs. 8 i.v.m. Art. 5 Abs. 7 KAG). 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Gebührenschuld sind zum 30. April, 30. Juli und 30. Oktober jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest. 14 Mehrwertsteuer Zu den Beiträgen, Kostenerstattungsansprüchen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben. 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen Auskunft zu erteilen. 16 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.Dezember 2001 außer Kraft. Wiesthal, den Andreas Zuschlag 1. Bürgermeister 15

16 16

17 Fun & Action Workshop-Tag in Lohr Anstatt vieler einzelner Abend-Seminare bietet der Kreisjugendring Main-Spessart einen Fun & Action-Workshop-Tag am 7. März 2015 in Lohr an. Je nach Interesse können einzelne Module auswählt werden, denn die Workshops sind über den Tag verteilt. Vorteil ist, dass nur die Workshops ausgewählt werden, die interessieren. Den Ablauf und den Zeitplan kann jeder selbst zusammenstellen. Durch die zeitliche Staffelung können bis zu vier Workshops mit ganz unterschiedlichen Themen gebucht werden. Die Vorstandschaft des Kreisjugendrings möchte mit dem Angebot des Workshop-Tages den Puls der Zeit treffen und gleichzeitig ein Know-how für die Jugendgruppenarbeit vermitteln. Selbstverständlich wird auch der Spaß nicht zu kurz kommen. Zielgruppe sind alle Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit ab 14 Jahren. Aus diesem Workshop-Angebot kann ausgewählt werden Recht und Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit Die Teilnehmer erfahren alles Wissenswerte zum Thema Aufsichtspflicht: die Rechtsgrundlagen, die Entstehung, den Umfang und mögliche Sanktionen bei der Verletzung Behandeln von Fallbeispielen. Planung von Kinder und Jugendfreizeiten Kinder- und Jugendfreizeiten, Wochenendtrips, Trainingscamps oder längere Sportreisen sind eine schöne und wichtige Bereicherung des Vereins- und Verbandslebens. Sie erfordern allerdings von den planenden Personen einen erheblichen ehren-amtlichen Aufwand. Mit dem Workshop, der auf der Basis langjähriger Erfahrungen bei der Organisation von Kinder- und Jugendreisen entstanden ist, möchten wir einige Planungs- und Orientierungshilfen geben. Spiele in kleinen Gruppen Tob- und Konzentrationsspiele im Haus kleine Gruppe Grundausstattung mein Spielekoffer Bequeme Kleidung!!! Krisenintervention wenn rasche Hilfe notwendig ist Die Gründe für Krisensituationen sind vielfältig. Sie reichen von Heimweh bis zu depressiven Verstimmungen oder Suizidalität. Wenn Kinder oder Jugendliche in eine Krise geraten, brauchen sie eine/n Gesprächspartner/in und aktive Unterstützung. In diesem Kurs geht es darum, wie man ein persönliches Gespräch führt und welche Hilfe man in einer akuten Krisensituation anbieten muss. Erste Hilfe bei Freizeiten u. Gruppenstunden Ausstattung allgemein, Neuerungen bei Erste-Hilfe-Maßnahmen, praktische Beispiele und Übungen. Zuschuss-Infos Infos zu den aktuell gültigen Zuschussrichtlinien. Was wird wie hoch vom KJR gefördert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie wird ein Antrag gestellt, Fristen, Unterlagen? Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit In diesem Workshop geht es darum, sich für sexuelle Grenzüberschreitungen zu sensibilisieren. So werden wir uns u. a. mit Fragen beschäftigen wie wo beginnt sexuelle Gewalt. Welchen Einfluss haben BetreuerInnen durch eigenes Vorbildverhalten und durch das Schaffen einer offenen Atmosphäre präventiv wirksam zu sein. Was ist in Verdachtsmomenten zu tun. Interkulturelle Öffnung Kurs 1 Was ist Kultur und welche Rolle spielt sie in meinem Alltag? Was beeinflusst mich in meinem Leben? Kann eine Person mehrere Kulturen haben? Was verbindet mich mit Menschen, was teilt mich von ihnen? Welche Auswirkung haben verschiedene Kulturbegriffe auf die Jugendverbandsarbeit? Durch Übungen regen wir zu Diskussionen an, die diese und andere Fragen in Mittelpunkt stellen. Interkulturelle Öffnung Kurs 2 Migration, Menschen mit Migrationshintergrund Fremdwörter für deinen Verband? Oder schon zum Alltag geworden in deiner Gruppenstunde? Die Migration betrifft uns alle in der Gesellschaft, insbesondere die Jugendlichen, insbesondere die Jugendarbeit, denn sie wirft wichtige Fragen auf: Wo komme ich her? Wo gehöre ich hin? Wo möchte ich bleiben? Mit diesen Fragen werden wir alle irgendwann konfrontiert. Nicht durch trockene Statistik und Theorien, sondern durch Übungen, Erlebnissen und lebensnahe Diskussionen wird das Thema Migration greifbar und relevant gemacht. Cocktail-oase kjr-früchtle Unterweisung für Betreiber Seit letztem Sommer verfügt der KJR über eine alkoholfreie Cocktailbar, ein Kühlhänger mit Festausstattung, für den Verleih an Vereine, Schulen, Kindergärten und Gemeinden. Bei diesem Workshop, der Voraussetzung für die Vermietung ist, erhalten die Betreiber eine Unterweisung für den sachgemäßen Aufbau, den Einsatz der Thekenausstattung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte. Geschüttelt nicht gerührt - alkoholfreies Cocktail-Mixtraining In diesem Cocktail-Kurs lernen die Teilnehmer unter Barkeeper-Anleitung die Zubereitung verschiedenster alkoholfreier Mixgetränke. Nach einer Einführung mixen und dekorieren die Teilnehmer selbst alkoholfreie Cocktails unter Einbeziehung der Thekenausstattung aus der mocktailoase. Die Resultate genießen sie direkt im Anschluss Als Kooperationspartner konnte die Evang. Jugend im Dekanat Lohr, die Kommunale Jugendarbeit Main-Spessart, das Jugendrotkreuz, und die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder Main- Spessart, Bezirksjugendring Unterfranken gewonnen werden. Weitere Infos zu den einzelnen Workshops und Anmeldung beim Kreisjugendring Main-Spessart - Geschäftsstelle, Ringstraße 24 in Karlstadt, Mail: theresia.schreck@lramsp.de, Tel.: 09353/ , Fax: 09353/ oder unter 17

18 Christoph Kunkel Lindenallee Heigenbrücken Telefon: / Mo Fr Uhr bis Uhr Samstag Uhr bis Uhr Sackenbach / Sackenbacher Str. 34 / B 26 / Tel: / 9371 Mo Do bis Uhr bis Uhr // Dienstag geschlossen Freitag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Heigenbrücker Weg Rothenbuch Telefon: / Mo Do Uhr bis Uhr Dienstag geschlossen Freitag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Alle Angebote vom finden Sie in unseren Abholmärkten Keiler Pils Weissbier Hefe Hell oder Export oder Hefe Dunkel zzgl. 3,10 Pfand ( 1 Liter = 1,05 ) zzgl. 4,50 Pfand ( 1 Liter = 1,25 ) Mineralwasser Spritzig oder Medium zzgl. 3,30 Pfand ( 1 Liter= 0,48 ) NUNC EST BIBENDUM DAS tanken wir Franken zzgl. 3,10 Pfand ( 1 Liter= 1,35 ) zzgl. 3,10 Pfand ( 1 Liter = 1,30 ) : 1 Calcium - Magnesium Mineralwasser Klassisch oder Medium Klassisch oder Medium zzgl. 3,30 Pfand ( 1 Liter = 0,69 / 0,64 ) zzgl. 3,30 Pfand ( 1 Liter = 0,58 ) Rhön Plus Schorlen, Apple, Cassis, Cherry, Hollerbeere oder Orange zzgl. 3,30 Pfand ( 1 Liter = 0,67 ) 100% Orangensaft Säfte der Spitzenqualität MILD, wenig Fruchtsäure 100% Sanft wie Seide, Orangensaft 100% BIO Apfelsaft trüb oder Multivitaminsaft zzgl. 2,40 Pfand ( 1 Liter = 1,50 ) zzgl. 2,40 Pfand ( 1 Liter = 1,50 ) Zugaben solange der Vorrat reicht! Für Druckfehler keine Haftung! Impressum: Verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, Hauptstraße 24, Partenstein Adresse für Anzeigen: amtsblatt@vgem-partenstein.bayern.de Tel.: 09355/ Druck: Druckerei Grote, Lohr a. Main

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