Übersichtsplan JVA Düsseldorf in Ratingen (neue»ulmer Höh «)

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1 Übersichtsplan JVA Düsseldorf in Ratingen (neue»ulmer Höh «) Legende 1 = Besuchereingang / Außenpforte 2 = Besucherkontrolle +Verwaltung 3 = Besuchertunnel 4 = Besuchsabteilung + Zahlstelle 5 = Hafthäuser 6 = Seelsorge, Fachdienste, SanRevier 7 = Kirche und Begegnungszentrum 8 = Sport 9 = Küche 10 = Werkstätten 11 = Fahrbereitschaft

2 Inhaftiert Was tun? BESUCH ANWALT POST EINKAUF usw. GELD BESCHWERDEN ANTRÄGE UMSCHLUSS Verordnungen Bestimmungen Regeln aktualisierte Ausgabe: Stand: März 2014

3 Diese Broschüre soll Ihnen helfen, Ihre alltäglichen Probleme zu lösen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Sie zum ersten Mal in Haft sein sollten. Die Re daktion des ULMER ECHO hat sich bemüht, die Probleme und deren Lösung möglichst durchschaubar darzustellen. Manche Ihrer Schwierigkeiten werden sich sicher auch mit Hilfe von kooperativen Mitgefangenen überwinden lassen. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass nicht jeder Rat richtig und uneigennützig ist. Bitte gewöhnen Sie sich daran, auf Ihren persönlichen Besitz zu achten! Alle Angaben nach aktuellem Wissensstand, aber ohne Gewähr! Erstellt vom ULMER ECHO Gefangenenmagazin aus der JVA Düsseldorf»Ulmer Höh «Herausgeber: P. Wolfgang Sieffert OP Träger: Katholischer Gefängnisverein Düsseldorf e.v. Oberhausener Str. 30, Ratingen

4 I n h a l t 1. Anschrift Verständigung von Angehörigen Zellenkarte Haftraum Bekleidung (Sportbekleidung, private Kleidung für U-Gefangene) Tages- bzw. Wochenablauf Schreibmaterial, Briefmarken Anträge Einkauf und Taschengeld für mittellose Gefangene Geld, Hauskonto, Überweisungen Briefbeförderung, Briefkontrolle, Telefon Pakete Richterliche Genehmigungen für U-Gefangene Besuch, Besuchszeiten, Wegbeschreibung Wie kommen Sie an einen Verteidiger? Rechtspfl eger Medizinische und ärztliche Versorgung Arbeit und Entlohnung Sozialdienst und Psychologischer Dienst Seelsorge, Evangelischer und Katholischer Sozialdienst Ansprechpersonen innerhalb der Anstalt Freizeitgruppen, religiöse + schulische Angebote, soziale Dienste Medienzentrum (Gefangenenbücherei) Reinigungsmittel, Nähzeug und Toilettenartikel Handtücher-, Spültücher- und Wäschetausch Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik Musikinstrumente Basteln Aushändigung in der Kammer deponierter Gegenstände Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements Bekleidungsergänzung für Gerichtstermine Gepäcksicherung Frisör Entlassungshilfe Gefängnisbeirat Justizvollzugsbeauftragter Gefangenenmitverantwortung (GMV) Übersichtsplan: Rückseite; Eheberatung S.21, KGV + Beratungsstelle S.22

5 4 ULMER ECHO 1. Anschrift Ihre Adresse für die Zeit des Aufenthaltes hier lautet: Oberhausener Str. 30 D Ratingen Telefonzentrale der JVA: (Besuch -151 oder -152) 2. Verständigung von Angehörigen Sollten Sie noch keine Gelegenheit gehabt haben, Ihre Angehörigen oder eine sonstige Person Ihres Vertrauens von Ihrer Inhaftierung informieren zu lassen, so können Sie das nachholen: bitte sprechen Sie Ihren Abteilungsdienst an. 3. Zellenkarte Jeder Gefangene erhält eine Zellenkarte: weiß für U(ntersuchungs)-Gefangene, blau für Strafgefangene. Diese Zellenkarte ist Ihr interner Ausweis, den Sie z.b. für Einkauf, Kammer, Arzt benötigen. Bitte tragen Sie die Zellenkarte ständig bei sich. Gleiches gilt für Sport- und Arbeitskarten, die Sie eventuell später erhalten. 4. Haftraum U-Gefangene und Strafgefangene haben Anspruch auf Unterbringung in einer Einzelzelle. Von der Einzelunterbringung kann die Anstalt nur dann absehen, wenn bei Ihnen eine Suizidgefahr gesehen wird. In diesem Fall ist Ihr Türschild mit roten Buchstaben gekennzeichnet. Nur der psychologische Dienst kann die Aufhebung dieser Kennzeichnung empfehlen. Im Bedarfsfall schreiben Sie also bitte einen Antrag mit der Bitte um ein Gespräch mit dem zuständigen Psychologen. Auf Ihrem Haftraum dürfen Sie nur in engen Grenzen persönliche Gegenstände haben (zu Bekleidung s. Nr. 5): pro Person maximal 25 Medien (Bücher, CDs, DVDs) einschließlich der aus dem Medienzentrum der Anstalt entliehenen. Fachbücher (ggf. zusätzlich) bedürfen der Genehmigung durch die Bereichsleitung. Ebenfalls zusätzlich erlaubt sind Bibel, Koran und als solche gekennzeichnete (i.d.regel durch Stempel von Pfarrerin/Pfarrer) religiöse Schriften und Medien. Die Liste der erlaubten elektrischen Geräte finden Sie im Aushang auf Ihrer Abteilung. Bilder dürfen nur an den Bilderleisten und an dem Wandbehang (Tuch) angebracht werden. 5. Bekleidung Nur Untersuchungsgefangene dürfen private Kleidung tragen. Strafgefangene erhalten Anstaltskleidung. Auch U-Gefangene können auf eigenen Wunsch umgekleidet werden und Anstaltskleidung tragen. Privat- und Anstaltskleidung dürfen nicht ge-

6 ULMER ECHO 5 mischt getragen werden; Ausnahme: der Parka. Private Wäsche: ALLE Gefangenen dürfen folgende private Wäsche auf Zelle haben: 2 Garnituren Bettwäsche, 2 Jogginganzüge, 6 T-Shirts, 2 kurze Sporthosen, 10x Unterwäsche, 10x Socken, 2 Paar Sportschuhe, 1x Badelatschen, 1x Sporthandschuhe, 1 Sportgürtel, 1 Mütze. U-Gefangene dürfen außerdem folgende Privatkleidung auf Zelle haben: 3 lange Hosen (oder 1 Anzug mit Krawatte und 2 lange Hosen), 2 kurze Hosen, 1 Gürtel, 6 Hemden oder T-Shirts, 1 Jacke (Sommer-/Winterjacke: Tausch auf der Kammer); 2 Paar Schuhe. Einmaliges Einbringen von Wäsche Private Wäsche darf im vorstehenden Umfang genutzt werden. Zu Beginn der Haftzeit darf einmalig Wäsche von draußen beim Besuch eingebracht werden. (Genaueres bitte beim Abteilungsdienst oder in der Besuchsabteilung erfragen.) Es gibt keinen Wäschetausch nach draußen, private Wäsche muss in der Anstalt gewaschen werden; Waschmarken können per Antrag gekauft werden. (Pro Kalenderjahr ist ein einmaliger Wäschetausch möglich: entweder per Antrag und Abgabe während der Besuchszeiten oder als Paket mit Wäschepaketmarke zuschicken lassen.) 6. Tages- bzw. Wochenablauf Werktags ist für alle ab 6:10 Uhr Wecken und Anwesenheitskontrolle. Um 7 Uhr werden die Arbeiter aufgeschlossen, um sich an ihren Arbeitsplatz zu begeben. Für alle Nicht-Arbeiter findet täglich vor- oder nachmittags die Freistunde (Hofgang) statt. Wann Gelegenheit zum Duschen ist, erfragen Sie bitte auf Ihrer Abteilung; vor dem Duschen können Sie (nur trockene!) Handtücher tauschen. Werktags findet in der Regel ca. 18:30 bis 20:30 Uhr Umschluss statt (Umschluss bedeutet, dass sich Häftlinge auf einer Zelle treffen können.) Aus organisatorischen Gründen ist Umschluss nur innerhalb der Abteilung möglich. Nachteinschluss ist montags bis freitags spätestens gegen 21:00 Uhr. An Wochenenden und Feiertags wird um 6:45 Uhr mit dem Wecken begonnen. Die Abendbrotausgabe findet an diesen Tagen bereits ab 16 Uhr statt, der Nachteinschluss nach der Abendkostausgabe. 7. Schreibmaterial, Briefmarken Bei der Ausgabe des Mittag- oder Abendessens (fragen Sie, wie es auf Ihrter Abteilung gehandhabt wird) können Sie beim Abteilungsdienst Papier, Umschläge, Antragsformulare und ggf. die blauen Begleitumschläge für die Ausgangspost von U-Gefangenen (nur bei richterlicher Anordnung erforderlich) erhalten.

7 6 ULMER ECHO Wenn Sie nicht über Geld auf Ihrem Hauskonto verfügen, werden Ihnen auf Antrag monatlich fünf Briefmarken gewährt. Im Bedarfsfall erhalten Neuankömmlinge einen Kugelschreiber vom Abteilungsdienst. 8. Anträge Ihre Anliegen müssen Sie schriftlich per Antrag vorbringen. Bitte stellen Sie für jedes Anliegen einen gesonderten Antrag. Achten Sie darauf, den Antrag gut leserlich zu schreiben. Der Abteilungsdienst nimmt Anträge (meist bei der Abendkostausgabe; bitte nachfragen) entgegen. Auf dem Antrag Namen, Zellennummer und Buchnummer (stehen auf Ihrer Zellenkarte) angeben und ob Sie U-(Untersuchungs-) oder St-(Straf-)Gefangener sind; schreiben Sie den Grund oder Ihr Anliegen auf das Formular. Antragsformulare erbitten Sie beim Abteilungsdienst. 9. Einkauf und Taschengeld für mittellose Gefangene Der Einkauf in der JVA ist ein sog.»tüteneinkauf«. Mittwochs vor dem Einkaufsamstag erhalten alle Inhaftierten, die einkaufen können (= Geld auf ihrem Konto haben) einen Einkaufsschein, auf dem der Betrag vermerkt ist, bis zu dem maximal eingekauft werden kann. Auf dessen Rückseite werden entsprechend einer Bestellliste die gewünschten Waren eingetragen. Die Bestellliste mit dem gesamten Warenangebot des externen Kaufmanns erhalten Sie von Ihrem Abteilungsdienst, Sonderangebote werden am schwarzen Brett ausgehängt. Am Einkaufssamstag erhalten die Gefangenen vormittags ihre Kisten mit den gewünschten Einkäufen. Die Bezahlung erledigt die Zahlstelle durch Abbuchung von Ihrem JVA-Konto. Alle Gefangenen haben die Möglichkeit, zweimal im Monat Lebensmittel und sonstige Waren einzukaufen. Die aktuellen Termine (meist Mitte des Monats für den Haupt- und Ende des Monats für den Nacheinkauf), sind an den schwarzen Brettern der Abteilungen ausgehängt und können in den jeweiligen Ausgaben und im Jahreskalender des Ulmer Echos nachgelesen werden. Untersuchungsgefangene können monatlich für maximal 210,- einkaufen. Strafgefangene können nur vom Hausgeld einkaufen. (Als Hausgeld werden die Gelder bezeichnet, die Strafgefangene durch ihre Tätigkeit während des Vollzuges erwerben und nicht dem Überbrückungsgeld zugeführt werden.) Eigengeldeinkauf Strafgefangenen, denen keine Arbeit vermittelt werden kann (»unverschuldet ohne Arbeit«), dürfen im ersten Monat nach Haftantritt für den 6-fachen Satz der Eckvergütung (Zugangseinkauf, derzeit 69,84 ) und in den folgenden Monaten für den 4-fachen Satz der Eckvergütung (momentan 46,56 ), vom Eigengeld sofern vor-

8 ULMER ECHO 7 handen einkaufen. Dazu ist ein Antrag an die Zahlstelle erforderlich mit der Bitte um Umbuchung vom Eigengeld auf Hausgeld. Achtung: der Eigengeldeinkauf bzw. diese Umbuchung muss jeden Monat neu beantragt werden! Strafgefangene, die länger als 6 Monate ohne Arbeit sind, dürfen für den 6-fachen Satz einkaufen: bitte im Antrag an die Zahlstelle ab dem 7. Monat notieren»erhöhter Satz«. Taschengeld für mittellose Strafgefangene Wenn ein Strafgefangener ohne eigenes Verschulden nicht arbeitet UND kein Eigengeld besitzt, kann ihm auf Antrag Taschengeld gewährt werden. Der Tagessatz beträgt momentan 1,59 pro Arbeitstag. Das Taschengeld muss bis zum 10. eines Monats für den Vormonat bei den Abteilungsbediensteten beantragt werden. Zur Verfügung steht es dann vor dem zweiten Einkaufstermin des laufenden Monats. Achtung: das Taschengeld muss jeden Monat neu beantragt werden. Sozialgeld für mittellose Untersuchungsgefangene Mittellose U-Gefangene (ohne Geld auf dem Konto) können über den Abteilungsdienst oder ihre Bereichsleitung ein Sozialgeld beantragen. Dieses wird bei der Heimatkommune beantragt. U.U. tritt die Justiz in Vorleistung. Über die genauen Voraussetzungen und Bedingungen erkundigen Sie sich bitte beim Abteilungsdienst. 10. Geld, Hauskonto, Überweisungen Bargeld ist in der JVA verboten. Die Anstalt führt für jeden Inhaftierten ein Hauskonto. Es gibt drei verschiedene Sorten Geld auf Ihrem Hauskonto: Hausgeld, Eigengeld und Überbrückungsgeld genannt. Für U-Gefangene wird alles Geld unter Eigengeld geführt und sie können vom Eigengeld auch einkaufen. Strafgefangene können nur von ihrem Hausgeld einkaufen, die Nutzung von Eigengeld unterliegt engen Grenzen. Das Überbrückungsgeld wird aus den Beschäftigungs-Einkünften des Inhaftierten gebildet und steht für Einkäufe nicht zur Verfügung; es wird bei der Entlassung ausgezahlt. Einzahlungen Geld von draußen kann nur per Überweisung auf Ihr Hauskonto eingezahlt werden; Bareinzahlungen in der JVA sind nicht möglich. Wenn Sie Geld von auf Ihr Hauskonto überweisen lassen, sollte dies so rechtzeitig geschehen, dass die Gutschrift spätestens zwei Werktage vor dem Einkauf erfolgt. Überweisungen bitte an: JVA Düsseldorf, Oberhausener Str. 30, D Ratingen IBAN: DE ; BIC: PBNKDEFF (alt: Postbank Köln, Kto. Nr , BLZ ) Im Feld Empfänger muss»jva Düsseldorf«eingetragen sein; im Feld Verwen-

9 8 ULMER ECHO dungszweck müssen Name, Vorname und das Geburtsdatum des Empfängers (Gefangener) angegeben werden. Überweisungsträger bitte gut leserlich ausfüllen. Es kann bis zu 8 Tage dauern, bis eine Überweisung Ihrem Hauskonto gutgeschrieben wird. Über einen Ihrem Hauskonto gutgeschriebenen Betrag erhalten Sie nach dessen Verbuchung einen Beleg. Für Strafgefangene lohnt es sich meist nicht, wenn Geld von draußen eingezahlt wird, da Sie nur von ihrem Hausgeld einkaufen können, das in der Regel aus der Arbeitsentlohnung entsteht (Ausnahme z.b. Geräteanschaffung TV o.ä.). Auszahlungen (z.b. zur Unterstützung Ihrer Angehörigen) können nur per Überweisung erfolgen. Voraussetzung ist bei Strafgefangenen, dass Hausgeld oder sog. freies Eigengeld zur Verfügung stehen. Erbitten Sie vom Abteilungsdienst einen Vordruck, der zu Genehmigung an IhreN AbteilungsleiterIn geht; die Zahlstelle tätigt dann die Überweisung für Sie. Bitte gut lesbar (!) ausfüllen! Die Bezahlung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) durch externe Personen kann bar vorgenommen werden: bitte an der Außenpforte das Anliegen vortragen. Überbrückungsgeld bilden Strafgefangene aus der Arbeits entlohnung für die Zeit nach der Entlassung. Die Höhe wird festgesetzt. Dieses Geld ist für Sie während der Inhaftierung nicht verfügbar, aber auch nicht pfändbar. Bargeld in Euro-Währung, das Sie bei Ihrer Festnahme bei sich gehabt haben, wird auf Ihr Hauskonto eingezahlt, sofern es nicht durch das Gericht beschlagnahmt wurde. Falls Sie Geld in Fremdwährungen mitführten, wird dieses durch die Kammer verwahrt. Möchten Sie über dieses verfügen, müssen Sie eine Genehmigung zum Umtausch in Euro erwirken (U-Gefangene: bei Ihrem zuständigen Gericht). 11. Briefbeförderung, Briefkontrolle, Telefon Sie können eine unbegrenzte Anzahl Briefe versenden und empfangen. Portokosten sind vom Inhaftierten selbst zu tragen, Briefmarken können beim Einkauf und auf Antrag an die Zahlstelle gekauft werden. Mittellose Inhaftierte erhalten auf Antrag bis zu 5 Briefmarken im Monat durch die Anstalt. Ein- und ausgehende Post wird durch Bedienstete geöffnet und der Inhalt kontrolliert. Bei U-Gefangenen wird ein- und ausgehende Post in Gegenwart des Inhaftierten geöffnet und auf Einlagen kontrolliert. Nur bei einer entsprechenden richterlicher Anordnung (Beschränkungsbeschluss) erfolgt die Kontrolle der Post von U-Gefangenen durch Gericht oder Staatsanwaltschaft. Briefe an Ihren bei der Anstalt eingetragenen Verteidiger unterliegen keiner Kontrolle. Briefe an Ihren Verteidiger bitte deutlich als Verteidigerpost kennzeichnen. Post an Gerichte, Volksvertretungen, Abgeordnete, Petitionsausschuss, Mitglieder

10 ULMER ECHO 9 des Gefängnisbeirates, Bewährungshelfer und an die Europäische Kommission für Menschenrechte unterliegt ebenfalls nicht der Postkontrolle und kann verschlossen abgegeben werden. Nur für Post von U-Gefangenen mit entsprechender richterlicher Anordnung (Beschränkungsbeschluss) gilt: legen Sie den offenen Briefumschlag in einen blauen Begleitumschlag, den Sie ebenfalls beim Abteilungsbeamten erhalten. Diesen blauen Begleitumschlag geben Sie bitte verschlossen bei der Abendkostausgabe ab. Auf dem Begleitumschlag tragen Sie bitte Ihren Namen, Geburtsdatum, Aktenzeichen des Haftbefehls, Gericht, Datum und die Anzahl der einliegenden Sendungen ein. Auf der Rückseite geben Sie bitte die Briefempfänger mit Ihren Anschriften an. Strafgefangene geben ihre Post unverschlossen ohne blauen Begleitumschlag ab. Die Briefkontrolle erfolgt durch die Anstalt. Für Abschiebehäftlinge gilt die gleiche Regelung wie für Strafgefangene. Abgehende Post muss werktags (Mo.-Fr.; meist bei einer Essensausgabe) abgegeben werden. Telefonate Telefone (Handys) sind verboten. Telefonate in wichtigen Anliegen sind prinzipiell möglich. Voraussetzung ist der Erwerb einer Prepaid-Karte beim Einkauf. Telefonate werden durch Bedienstete durchgeführt und überwacht. Achtung: Telefonate werden nicht unbegrenzt und nicht zu Ihren Wunschzeiten durchgeführt; in der Regel können Straf- und Untersuchungsgefangene nur aus wichtigen Anlässen, die nicht schriftlich erledigt werden können, telefonieren. Erledigen Sie wichtige Anliegen deswegen möglichst rechtzeitig schriftlich. Nur Unter suchungsgefangene mit entsprechender richterlicher Beschränkung benötigen für Telefonate eine richterliche Genehmigung. Wenn Sie kein Geld für den Kauf einer Prepaid-Karte haben, können Sie nicht telefonieren. Leider gilt diese Regel. Dennoch sollten Sie bei einem wichtigen Anliegen (das Sie nicht schriftlich erledigen konnten) Ihren Abteilungsdienst ansprechen, dem es evtl. gelingt, für Ihr Problem eine Lösung zu finden. 12. Pakete Untersuchungshäftlingen ist es seit 2010 durch das UVollzG-NRW untersagt, Nahrungs- und Genussmittelpakete sowie Zollpakete zu empfangen. Strafgefangene haben das Recht, zu Ostern, Weihnachten und zu einem Termin ihrer Wahl ein Paket zu empfangen. Das Paket muss mit einem Aufkleber, der Hauspaketmarke, versehen sein, die Sie auf Antrag bekommen und dem Absender zuschicken. Weiteres (z.b. Gewichtsbegrenzung, verbotene und erlaubte Inhalte) erklärt das Merkblatt, das Sie mit der Paketmarke erhalten.

11 10 ULMER ECHO Strafgefangene, die nicht einer christlichen Kirche angehören, können statt an Weihnachten und Ostern zu zwei Festtagen ihres Glaubens Pakete empfangen. Auch hierzu ist eine Paketmarke erforderlich. Pakete werden in Anwesenheit des Empfängers geöffnet und kontrolliert. Anstelle eines Paketempfangs kann Strafgefangenen auf Antrag Einkauf vom Eigengeld beantragt werden. 13. Richterliche Genehmigungen für U-Gefangene Im Untersuchungshaftvollzugsgesetz/NRW entfällt die Notwendigkeit einer richterlichen Genehmigung für Arbeit, Sport, Telefonate, Besuch, Veranstaltungen, Gruppen und Kurse. In Einzelfällen kann der Untersuchungsrichter anordnen (Beschränkungsbeschluss), dass Genehmigungen für die genannten Punkte nur durch das Gericht (und nicht durch die Anstalt) erteilt werden können. 14. Besuch Der Besuch findet in der Regel ohne akustische Überwachung statt. Bei Untersuchungsgefangenen mit richterlicher Anordnung (Beschränkungsbeschluss) werden Besuche akustisch überwacht. Besucher/-innen für Untersuchungsgefangene mit Beschränkungsbeschluss müssen zunächst eine Besuchserlaubnis beim zuständigen Gericht beantragen. Diese kann auch zugeschickt werden. Erst dann kann ein Besuchstermin vereinbart werden. Besuch setzt zwingend eine Terminabsprache in der Besuchsabteilung (telefonisch oder per ; Angaben s.u.) voraus. Kein Besuch ohne vereinbarten Termin! B e s u c h s z e i t e n für Untersuchungsgefange für Strafgefangene Dienstag 11:00 14:15 Uhr Mittwoch 08:00 12:30 Uhr 14:45 19:15 Uhr 13:00 16:15 Uhr Donnerstag 08:00 12:30 Uhr 13:00 16:15 Uhr Freitag 08:00 12:30 Uhr Freitag 13:00 16:15 Uhr 13:00 16:15 Uhr Samstag 08:00 15:15 Uhr Die angegebenen Zeiten sind die ersten und letzten Einlasszeiten. Alle Angehörigen und Bekannte, die einen Inhaftierten in der JVA Düsseldorf besuchen wollen, müssen vorher für diesen Besuch einen Termin vereinbaren! Bitte vereinbaren Sie einen Besuchstermin telefonisch unter oder -152 in diesen Zeiten:

12 ULMER ECHO 11 Montag 9-15 Uhr, Dienstag Uhr, Mittwoch/Donnerstag/Freitag 8-16 Uhr oder per (Fax nur für Behörden und Anwälte: -153) BesucherInnen sollen sich bitte 30 Minuten vor Beginn der vereinbarten Besuchszeit an der Außenpforte melden. Maximal dürfen 4 Personen (Kinder eingeschlossen) zu Besuch kommen, Einlass erhält nur, wer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegt. (Aufenthaltsgenehmigungen, Identitätskarten oder Führerscheine reichen nicht aus!) Wenn der Besuch später als 15 Minuten nach Besuchsbeginn eintrifft, wird kein Einlass mehr gewährt. Jeder Gefangene hat Anspruch auf monatlich mindestens 120 Minuten Besuch. U- Gefangene können zweimal im Monat, Strafgefangene dreimal im Monat Besuch empfangen. Jeder Besuch dauert in der Regel maximal 60 Minuten. Sofern es die Raum- und Personalkapazität der Besuchs abteilung zulässt, kann die Regelbesuchszeit von den aufsichtführenden Beamten verlängert werden. Für BesucherInnen, die eine überlange Anreise haben, kann die Besuchszeit auf über 60 Minuten verlängert werden. Hilfreich ist es (für U-Gefangene), sich dieses direkt vom Richter schriftlich bestätigen zu lassen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Besuchsbeamten bei der telefonischen Terminvereinbarung auf diese Sonderregelung hingewiesen werden. Beim Besuch dürfen ohne vorherige Genehmigung keine Gegenstände, Lebensmittel, Wäsche angenommen oder übergeben werden. Bis auf das Mitbringen von Briefmarken bedarf jedes Ein bringen von Gegenständen einer Genehmigung der Anstalt, Untersuchungs gefangene mit richterlicher Anordnung (Beschränkungsbeschluss) benötigen zusätzlich eine richterliche Genehmigung. Automateneinkauf: BesucherInnen haben die Möglichkeit, an einem Automaten im Besuchsbereich unter Aufsicht für monatlich maximal in Hartgeld Tabak, Süßwaren und Getränke zu kaufen: Achtung: nur Münzen zu 0,50, 1,00 und 2,00, keine Scheine! Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können ihre Klienten nur während der o.a. Angehörigenbesuchszeiten aufsuchen. Brauchen Sie einen Dolmetscher? Beim Besuch von Untersuchungs gefangenen mit richterlicher Anordnung (Anordnung akustischer Besuchsüberwachung) darf nur Deutsch gesprochen werden. Wenn Sie mit ihren BesucherInnen nicht auf Deutsch, sondern in einer anderen Sprache sprechen wollen, muss ein gerichtlich vereidigter Dolmetscher anwesend sein. In diesem Fall klären Sie mit dem Gericht, wer den Dolmetscher einlädt und

13 12 ULMER ECHO bezahlt. Wegbeschreibung Mit dem Auto: A 52, Ausfahrt Düsseldorf-Rath, links auf die Theodorstr., nach knapp 2 km links in die Oberhausener Str. (Beschilderung folgen), auf den Besucherparkplätzen parken. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: über den S-Bahnhof Düsseldorf-Rath. Von dort montags bis freitags in den Zeiten 6:46 Uhr bis 10:46 Uhr (letzte Rückfahrt ab JVA: 10:51 Uhr) und Uhr bis 17:46 Uhr (letzte Rückfahrt ab JVA 17:51 Uhr) alle 20 Minuten mit einem Pendelbus der Linie 775 direkt zur Justizvollzugsanstalt (über die Haltestellen Wittener Str. und Oberhausener Str.). Samstags fahren die Busse alle 30 Minuten, beginnend 6:54 Uhr ab Rath S-Bahnhof (letzte Rückfahrt ab JVA: 18:03 Uhr). Aus dem Stadtgebiet Düsseldorf: Ticket Preisstufe A. Außerhalb dieser Zeiten ist so gut wie keine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben. Busse der Linie 775 ab Haltestelle Oberhausener Str. (Ecke Theodorstr.) verkehren maximal stündlich; von dieser Haltestelle sind es gut 500 m Fußweg über die Autobahnbrücke. 15. Wie kommen Sie an einen Verteidiger? Einen Pflichtverteidiger erhalten Sie ggf. (falls Sie darauf Anspruch haben) bereits bei der Verkündung des Haftbefehls. Außerdem können Sie sich von Abteilungsdienst, Bereichsleitung oder Sozialdienst eine Anwaltsliste aushändigen lassen und sich schriftlich an den von Ihnen ausgesuchten Verteidiger wenden. Gleiches gilt für einen Dolmetscher für nicht deutsch sprechende Inhaftierte. 16. Rechtspfleger Am Montagnachmittag steht Ihnen in der Anstalt ein Rechtspfleger zur Verfügung. Zu einem Gespräch melden Sie sich bitte per Antrag im Lauf der Vorwoche. In die Zuständigkeit des Rechtspflegers fallen unter anderem die Entgegennahme von Anträgen auf Haftprüfung, Beratungshilfe, Beschwerden und andere Rechtsmittel; außerdem ist es Aufgabe des Rechtspflegers, bei Anträgen und Schriftsätzen an das Gericht und andere Behörden behilflich zu sein. 17. Medizinische und ärztliche Versorgung In Haus 6 befinden sich oben in Ebene 3 das Medizinische Zentrum (früher: San- Revier). Hier findet während der ersten Woche Ihrer Inhaftierung die Zugangsuntersuchung statt. Sollte Ihr Gesundheitszustand einen Besuch beim Medizinischen Dienst erfordern, gibt es hierzu geregelte

14 ULMER ECHO 13 Arztsprechzeiten Montag Freitag ab 8:00 Uhr. Sie müssen sich am Vortag bei Ihrem Abteilungsbeamten melden. Zahnarzt- und Facharztsprechstunden finden regelmäßig im Medizinischen Zentrum statt. Bitte auch hier: Voranmeldung beim Abteilungsdienst. Konsilararztvorstellungen (Augen, HNO, Haut, Psychiatrie/Neurologie) sind nur nach Überweisung durch einen Anstaltsarzt möglich, daher suchen Sie bitte zunächst die reguläre Arztsprechstunde auf und tragen Ihr Anliegen vor. Haben Sie bitte Verständnis für im Med. Zentrum evtl. auftretende Wartezeiten! Medizinische Notfälle Bei akuten Schmerzen oder Notfällen können Sie sich jederzeit über den Abteilungs- oder Werkdienst zum Medizinischen Dienst melden oder diesen während der Verschlusszeiten durch die Beamten des Nachtdienstes rufen lassen. Der Diensthabende des Medizinischen Dienstes wird bemüht sein, Ihnen zu helfen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit wirklich nur im Notfall. Wenn mit Kleinigkeiten belästigt wird, besteht die Gefahr, dass das Gespür für wirkliche Notfälle abnimmt. 18. Arbeit und Entlohnung Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet; Untersuchungsgefangene können arbeiten (müssen aber nicht). Die Aufnahmeabteilung trägt im Computer eine Empfehlung ein, für welche Arbeiten ein Gefangener in Frage kommt. Außerdem erhält jeder Gefangene einen Impf-Anamnesebogen. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben an das Krankenrevier gegeben werden, sonst ist kein Arbeitseinsatz möglich. Je nach Arbeitsstelle (z.b. Handwerker, Koch, Maler) muss das Krankenrevier vor einer Arbeitseinteilung Untersuchungen durchführen. Es gibt zur Zeit bei weitem nicht genügend Arbeitsplätze für alle Arbeitswilligen. U-Gefangene benötigen für die Arbeitsaufnahme keine Genehmigung durch das Gericht außer bei entsprechender richterlicher Anordnung. Die Entlohnung ist für Straf- und Untersuchungsgefangene unterschiedlich hoch. U-Gefangene erhalten den Arbeitslohn ihrem Eigengeld gutgeschrieben und können ihn in vollem Umfang für den Einkauf nutzen. Bei Strafgefangenen werden 4/7 des Arbeitslohnes dem Überbrückungsgeld gutgeschrieben (sofern dies nicht schon den vorgesehenen Betrag erreicht hat), 3/7 fließen auf das Hausgeld und stehen für Einkäufe zur Verfügung. 19. Sozialdienst und Psychologischer Dienst Der Sozialdienst leistet Hilfe bei der Aufnahme und bei der Entlassung. Er ist zu-

15 14 ULMER ECHO ständig für die Beratung in persönlichen, sozialen, familiären und materiellen Fragen (z.b. Aufrechterhaltung sozialer Bindungen, Auflösung einer Wohnung u.a.m.). Zu einem Gespräch melden Sie sich unter Angabe des Grundes per Antrag bei der für Ihre Abteilung zuständigen Person des Sozialdienstes (s. Nr. 21). Zu den Aufgaben des Psychologischen Dienstes gehören Betreuung, psychologische Beratung und psychologische Intervention bei bestimmten seelischen Problemen, aktuellen Krisen oder zur Klärung der Lebenslage. Zu einem Gespräch melden Sie sich unter Angabe des Grundes per Antrag bei der für Ihre Abteilung zuständigen Person des Psychologischen Dienstes (s. Nr. 21). 20. Seelsorge, Evangelischer und Katholischer Sozialdienst Die evangelischen und katholischen Seelsorgerinnen und Seelsorger sind für alle Inhaftierten zuständig. Alle Inhaftierten könen sich mit Antrag an eine Seelsorgerin/ einen Seelsorger ihrer eigenen Wahl wenden. Die hauptberuflichen SeelsorgerInnen unterliegen der Schweigepflicht. An Sonn- und Feiertagen können alle Inhaftierten ohne besondere Genehmigung am Gottesdienst teilnehmen. Seelsorge Katholisch: Pfarrer Spiegel, Pfarrer Pavlyk, Pater Wolfgang OP, Herr Heidkamp Seelsorge Evangelisch: Pastor Steinhard, Pfarrerin Keuer Evangelischer und Katholischer Sozialdienst Hier in der JVA können Sie sich an zwei freie kirchliche Vereine wenden. Deren MitarbeiterInnen bieten Gespräch und Begleitung an, außerdem bemühen sie sich auch um: Beratung und ggf. Unterstützung von Angehörigen Entlassungsvorbereitung (Beschaffung von Unterkunft und Arbeit) Vermittlung einer Ehrenamtlichen Begleitung Schuldenregulierung Die Mitarbeiter/innen der beiden Vereine bieten an, eine Begleitung auch nach der Entlassung fortzuführen. Als»Gefangenenfürsorge Düsseldorf«bieten Sie in der Beratungsstelle auf der Kaiserswerther Str. 286, Düsseldorf, für Angehörige und Entlassene Beratung und Hilfe an: Telefon , Evangelischer Gefangenen-Fürsorge-Verein. Herr Konzak Katholischer Gefängnisverein: Frau Fey, Frau Haslop, Frau Ruwwe

16 ULMER ECHO Ansprechpersonen innerhalb der Anstalt Anstaltsleiter Frau Krüger Stellv. Anstaltsleiter Frau Narjes Aufsichtsdienstleiter (LAV) Herr Hämmerling Anstaltsarzt und Anstaltsärztin Herr Bader und Frau Dr. Schütt Sanitätsdienstleiter Herr Haupt Arbeitseinteilung Frau Ridder, Herr Lambertz Leitung Sozialdienst Herr Evang Ausländerbeauftragter Herr Rukaj MIKE-Team (Freizeit, Medien, Einkauf)..... Fr. Funker, Hr. Pick, Hr. Rukaj Sportkoordinator Herr R. Schwarz Sicherheit und Ordnung Herr Th.Schwarz Ansprechpartner Therapieplatzvermittlung Herr Holterbosch Komm-Pass (Externe Drogenberatungsstelle). Frau Sandweg, Herr Struckmeier Drogenhilfezentrum Düsseldorf Herr Immig, Herr Pincus Schuldenberatung der AWO über den Sozialdienst Untersuchungshaft, Haus 2, Abt Abt. 2.1; Haus 3, Abt Abt. 3.1 (einschließlich Aufnahme und Transport) Bereichsleitung Hr. Nitsche; Fr. Löckener (Stv.) Abteilungsleiter Herr Th. Schwarz, Herr Borucki f. Aufnahme Psychologin Frau Ochsenfarth (3.0) Sozialdienst Herr Eßer (2.0,3.0,3.1) Frau Kreutzjans (2.1) Strafhaft 1, Haus 4, Abt Abt. 4.1; Haus 5, Abt Abt. 5.1 Bereichsleitung Frau Wienen, Herr Hasselmann (Stv.) Abteilungsleitung Frau Wilkin Psychologin Frau Bartsch Sozialdienst Frau Zimmermann (4.0 und 5.0) Frau Sedlak (4.1) Frau Pour Bakhsh (5.1) Strafhaft 2, Haus 4, Abt Abt. 4.3; Haus 5, Abt Abt. 5.3 Bereichsleitung Frau Ignatzy-Schottka, Herr Nolte (Stv.) Abteilungsleitung Herr Evang Psychologin Frau Coster Sozialdienst Frau Steinmetz (4.2 und 5.2) Frau Niehoff (4.3 und 5.3))

17 16 ULMER ECHO Strafhaft 3, Haus 2, Abt Abt. 2.3; Haus 3, Abt. 3.2 Bereichsleitung Herren R. Irmen, Gottschalk (Stv.) Abteilungsleitung Frau Pfeil Psychologe Herr Borucki Sozialdienst Frau Schmidt ( ) Herr Hufnagel (2.3) Strafhaft 4, Haus 3, Abt. 3.3 Bereichsleitung Herren R. Irmen, Gottschalk (Stv.) Abteilungsleitung Herr Hufnagel Psychologe Herr Borucki Sozialdienst Frau Schifferdecker 22. Freizeitgruppen, religiöse und schulische Angebote, weitere soziale Dienste Die Genehmigung für Freizeitgruppen wird anstaltsintern erteilt. Bitte schreiben Sie einen Antrag an den Bereichsleiter. Nur bei entsprechender richterlicher Anordnung (Beschränkungsbeschluss) benötigen U-Gefangene zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung. Für kirchliche und religiöse Veranstaltungen benötigen Sie keine richterliche Genehmigung. Ist Ihnen die Genehmigung erteilt worden, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie an den betreffenden Veranstaltungen teilnehmen können. Oft sind die Gruppen überfüllt; das gilt insbesondere für die Sportgruppen. Sie werden dann auf eine Warteliste gesetzt und müssen sich gedulden. Anträge für Arbeit, Gruppen oder Veranstaltungen richten Sie bitte an folgende Personen: Frau Ridder+Herr Lambertz.... Beratung für Bildung, Ausbildung, Umschulung und berufliche Weiterbildung im Vollzug; Kontakte zu Arbeitsagentur, Jobcenter, B5 (für unter 25-Jährige) und zu MABIS- Net Pfr.Spiegel+P.Wolfgang: Gruppenmesse (mehrmals im Monat) Beichte (confessions) Pater Wolfgang.. Rockband; Verleih akustischer Gitarren (meist lange Warteliste); Gefangenenmagazin ULMER ECHO Pfarrer Spiegel.. Kirchenchor; Kirchengruppe Glaube und Leben ; Gruppe der AIDS-Hilfe Düsseldorf (Herr Dörr); Anträge für polnische, kroatische, serbische, litauische, russi-

18 ULMER ECHO 17 sche, rumänische, neuapostolische, jüdische Seelsorge; afrikanische Gebets- und Bibelgruppe Pfarrerin Keuer.. Evangelische Gesprächsgruppe»Miteinander +«; Evangelische Kirchenmusikgruppe Frau Ruwwe... Schuldenregulierung; Entlassungsvorbereitung; Familientage; Hilfe für Frauen von Inhaftierten; Grund- und Auffrischungskurs deutsche Sprache; Anträge für türkische, spanische, griechische, italienische Gruppe und für den Rabbiner; Beratung von Angehörigen Frau Fey..... Kath. Sozialdienst; Vermittlung Ehrenamtlicher Begleitungen Herr Heidkamp.. Persönliche Begleitung; Vermittlung Ehrenamtliche Begleitung Herr Konzak... Persönliche Begleitung in der Haftzeit; Familien tage; Entlassungsvorbereitung; Vermittlung Ehren amtlicher Begleitung Herr Gamber... Partnerschaftsberatung mit Ehefrau oder Partnerin; Familientage Sozialdienst.... Anonyme Alkoholiker (Selbsthilfegruppe); Alkoholkrankenberatungsgruppe, Glücksspielsucht Herr Willms... Unterstützung bei Ausbildungs- /Arbeitssuche f. Teilnehmer berufl. Qualifizierung + unter 25-Jährige f.d.zeit nach der Haft Sportbeamte... Fußball, Tischtennis, Kraftsport, Laufen, Kardiotraining usw. MIKE-Team... Freizeitgruppen, Einkauf, Kulturveranstaltungen 23. Medienzentrum (Gefangenenbücherei) Das Medienzentrum verleiht Bücher, CDs und DVDs, Schach- und Back gammon spiele. Das Angebot können Sie einem Medienkatalog entnehmen, den Sie per Antrag vom Medienzentrum bekommen; die begrenzte Anzahl der Kataloge kann zu Wartezeiten führen. Der Medientausch (zweimal wöchentlich) findet auf jeder Abteilung an bestimmten Wochentagen statt. Bitte beachten Sie die Regeln und Hinweise im Katalog des Medienzentrums. 24. Reinigungsmittel, Nähzeug und Toilettenartikel Reinigungsmittel erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Hausarbeiter, mittellose Gefangene erhalten dort auch Toilettenartikel. Eine Nagelschere können Sie gegen Hinterlegung der Zellenkarte beim Bereichsleiter oder beim Abteilungsbeamten ausleihen. 25. Handtücher-, Spültücher- und Wäschetausch Ihre Handtücher und Ihre Anstaltswäsche können Sie zweimal wöchentlich, Bettwä-

19 18 ULMER ECHO sche 14-tägig beim Duschwart oder Hausarbeiter tauschen. Schmutzige Spültücher werden ein- bis zweimal in der Woche ersetzt. 26. Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik Elektrogeräte sind durch Vermittlung der Anstalt zu erwerben (Ausnahme s.u.). Es gibt eine Elektroliste, die aufführt, welche Elektrogeräte in unserer JVA erlaubt sind; z.b. CD- und DVD-Spieler, Radio-Rekorder, Fernseher, Kaffeemaschine, Rasier- oder Haarschneideapparate. Diese Geräte können hier im Haus (TV-Shop, Antrag an das MIKE-Team) vom Hausgeld erworben werden. Ggf. können Strafgefangene sich für diesen Zweck auf Antrag Eigengeld auf Hausgeld umbuchen lassen. Auf den Abteilungen hängen Kurzbeschreibungen mancher Geräte aus. Gameboys und Playstations sind verboten; nur wer den Gameboy I besitzt, darf ihn behalten (Bestandschutz). Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabel sind nicht mehr zugelassen. Achtung: TAUCHSIEDER sind nicht mehr zugelassen! Elektrogeräte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.b. kleine Fernseher: maximale Bildschirmdiagonale Flachbild 56 cm/22 Zoll, Röhrengeräte 42 cm) können von draußen eingebracht werden. Aus Sicherheitsgründen werden diese durch einen Fachhändler kontrolliert, USB-Anschlüsse müssen abgeklemmt werden; die Überprüfungsgebühr beträgt pro Gerät zwischen 5,00 und 50,00, die der Gefangene von seinem Konto bezahlen muss. Wenn diese Summe nicht vorhanden ist, erfolgt keine Überprüfung; das Gerät bleibt dann auf der Kammer. 27. Musikinstrumente Gefangene, die in Ihrem Haftraum z.b. Gitarre oder Mundharmonika spielen möchten, müssen dies beim Bereichsleiter beantragen. Viele Instrumente sind nicht zugelassen. Nur bei richterlicher Anordnung brauchen U-Gefangene vorher eine richterliche Genehmigung. 28. Basteln Wenn Sie als U-Gefangener in Ihrem Haftraum malen oder basteln wollen, benötigen Sie eine hausinterne Genehmigung (Antrag an den Bereichsleiter). 29. Aushändigung in der Kammer deponierter Gegenstände Kleidungsstücke werden auf Antrag an die Kammer von dieser ausgehändigt. Einer besonderen Genehmigung bedarf es hierfür nicht. Die Herausgabe von anderen Gegenständen muss beim Sicherheitsinspektor beantragt werden. Für Gegenstände, die aus dem Besitz eines U-Gefangenen nach draußen gegeben

20 ULMER ECHO 19 werden sollen, bedarf es einer Genehmigung Ihres Abteilungsleiters, für U-Gefangene mit entsprechender richterlicher Anordnung zusätzlich einer richterlichen Genehmigung. 30. Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements Zeitungen und Zeitschriften müssen durch Vermittlung der Anstalt direkt beim Verlag bestellt und abonniert werden. Bei Verlegung in eine andere Anstalt muss der Inhaftierte sich selbst um die Adressenänderung beim Verlag kümmern. Diverse Zeitschriften und Tageszeitungen sind über das Medienzentrum oder die Redaktion Ulmer Echo zu erhalten. Bitte nachfragen. 31. Bekleidungsergänzung für die Haupverhandlung und andere (Gerichts-)Termine Falls Sie für einen Gerichtstermin o.ä. keine geeignete Kleidung haben, wenden Sie sich bitte einige Tage vor dem Termin per Antrag an die Kleiderkammer, die die Ergänzung Ihrer Kleidung dann vornimmt. 32. Gepäcksicherung Falls Sie zum Beispiel aufgrund einer unerwarteten Inhaftierung irgendwo Ihr Gepäck zurückgelassen haben und dieses sichern müssen, stellen Sie einen entsprechenden Antrag an den Sozialdienst. 33. Frisör In die Anstalt kommt regelmäßig ein Frisör, der Ihnen kostenlos die Haare schneidet. Die Termine werden am Anschlagbrett bekanntgegeben. 34. Entlassungshilfe Für die Vorbereitung Ihrer Entlassung ist der Sozialdienst zuständig. (S. auch Anzeige des Katholischen Gefängnisvereins auf S. 22 und 23.) 35. Gefängnisbeirat Der Beirat soll die Öffentlichkeit innerhalb des Strafvollzuges vertreten, aber auch die Interessen des Inhaftierten. Jeder Inhaftierte kann sich mit Wünschen, Anregungen und Beanstandungen mündlich oder schriftlich an den Beirat wenden. Sie können sich schriftlich mit verschlossenem Umschlag an den Beirat wenden (keine Postkontrolle). Der Antrag kann in den Beiratsbriefkasten am Medienzentrum eingeworfen werden. Die Mitglieder des Gefängnisbeirates:

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