Einbürgerung Schweizer. ProzessEinheit
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- Wilhelmine Fuchs
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Einbürgerung Schweizer ProzessEinheit
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Planungsblatt Arbeitsumfeld Arbeitsort Gesetzliche Grundlagen Flussdiagramm Kurzbericht Anhang
3 Planungsblatt Bei gewissen Teilschritten gab es keine positive wie auch negative Situationen. Datum Text positives negatives 06. Dezember 2005 Thema erhalten Dezember 2005 Unterschrift Januar 2006 Theorie - - Ab 10. Januar 2006 Erster Arbeitstag an der PE Januar 2006 Allgemeiner Überblick verschafft. 11. Januar 2006 Titelseite gestalten bzw. provisorisches Inhaltsverzeichnis. 24. Januar 2006 Fragen an Frau Britschgi gestellt, bezüglich Flussdiagramm. 25. Januar 2006 Schrieb die Kurzbeschreibung über mein Arbeitsumfeld. 30. Januar 2006 Las im Gemeindegesetz (GG) und der kantonalen Bürgerrechtsverordnung (kant. BüV) über diverse Sachen nach. Ich war von meinem Thema überzogen. Inhaltsverzeichnis gab mir einen Leit faden. Vieles wurde mir klarer. - - War sehr nützlich. Z.B. für Auskünfte am Telefon. 01. Februar 2006 Erstellen des Kurzberichts Februar 2006 Erstellen des Flussdiagramms. 08. Februar 2006 Fragen an Frau Britschgi gestellt. 20. Februar 2006 Fertigstellung des Kurzberichts. 20. Februar 2006 Nach der Fertigstellung des Kurzberichts, erledigte ich das Flussdiagramm. 21. Februar 2006 Kurze allgemeine Überarbeitung der PE. - Langes Suchen nach geeigneten Bildern im Internet. - Meistens sehr kompliziert geschrieben. - Anfangsprobleme wie: Abstände von Symbolen verschieben. - - War eine Hilfe für - das Flussdiagramm. - Musste viel verschieben (Symbole) Februar 2006 Inhaltsverzeichnis erstellt Februar 2006 Fragen an Frau Hänggi gestellt betreffend Flussdiagramm. 01. März 2006 Flussdiagramm noch verbessert
4 Arbeitsumfeld Arbeitsort Haupteingang Gemeindeverwaltung Das Gemeindehaus liegt sehr zentral, praktisch neben dem Bahnhof, der Post und der Bank. Der See ist für eine entspannende Mittagspause in unmittelbarer Nähe. Seit dem 05. Dezember 2005 befindet sich mein Arbeitsplatz in der Abteilung Präsidial. Das Büro befindet sich im 2. Stock des Gemeindehauses. Im Kanzleisekretariat arbeitet Frau Britschgi. Sie verlässt die Gemeindeverwaltung Rüschlikon per Ende Februar Ihre Nachfolgerin wird Frau Hänggi, die zugleich meine Lehrlingsbetreuerin ist. In meiner restlichen Zeit von circa drei Wochen auf der Kanzlei darf ich also der Schreibtischnachbar von Frau Hänggi sein. Der Arbeitsplatz von Frau Lussi, die beim Sozialamt tätig ist, befindet sich ebenfalls im Büro der Kanzlei. Das Zimmer ist auf der einen Seite mit dem Büro unseres Chefs, dem Gemeindeschreiber Herr Albisser und auf der anderen Seite mit dem Sozialamt, direkt verbunden. Auf der Kanzlei herrscht zum Teil reger Publikumsverkehr, leider haben wir keinen Schalter an dem wir die Klienten beraten oder/und helfen können. Schiffssteg am Zürichsee - 4 -
5 Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen sind gegeben vom Gemeindegesetz (GG). Die übergeordnete Gewalt ist die kantonale Bürgerrechtsverordnung (kant. BüV). Wenn ich also einen Antrag an den Gemeinderat stelle, beziehe ich mich auf diese zwei Verordnungen, weil sie massgebend sind. Das Schweizer Bürgerrecht ist entsprechend der föderalistischen Struktur der Eidgenossenschaft dreistufig ausgestaltet. Jede Schweizerin und jeder Schweizer besitzt deshalb drei Bürgerrechte, nämlich: ein Gemeindebürgerrecht ein Kantonsbürgerrecht ein Schweizer Bürgerrecht Alle drei Bürgerrechte sind untrennbar miteinander verbunden: Das Bürgerrecht der Gemeinde bildet die Grundlage des Kantonsbürgerrechtes (Art. 20 GG). Jede Person, die das Bürgerrecht einer Gemeinde und eines Kantons besitzt, ist auch Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger (Art. 37 Abs. 1 BV). Es gibt seit dem 01. Januar 2006 keinen Bürgergemeinderat mehr, deshalb stellt man den Antrag an den Gesamtgemeinderat. Bürger der Gemeinde Rüschlikon sind nicht mehr entscheidungsberechtigt. Letzte Entscheidungsinstanz bei ausländischen Gesuchstellern ist nun die Gemeindeversammlung. Die Anträge der Klienten sind ganz verschieden begründet um auf den bisherigen Bürgerort zu verzichten oder ihn beizubehalten. Zum Beispiel: 1. Da ich in diversen Handelsregistern eingetragen bin, würde dies zu einem enormen Aufwand führen. 2. Ich fühle mich sowohl als Zürcher wie auch als Rüeschliker. Weil die Anträge so verschieden begründet werden, kann man auch keine bestimmten Gruppen von Gesuchstellern ausfindig machen
6 Flussdiagramm START Schriftliches Gesuch um Einbürgerung einreichen. Einreichen der kompletten Unterlagen Kontrolle der Angaben durch Gemeindekanzlei. Angaben und Unterlagen komplett? Nein Ja Antrag um Einbürgerung des Gesuchstellers an Gemeinderat stellen, mit Beschlussvorschlag. Antrag wird angenommen? Nein Keinen unbescholtenen Ruf nach 21 (GG). A - 6 -
7 A Ja Faktura mit dem Beschluss der zuständigen Person zustellen. Wurde die Faktura bezahlt? Nein Mahnung an den Schuldner. Ja Mahnung wurde bezahlt? Nein Ja Senden des Beschlusses an die zuständigen Behörden bzw. Amtsstellen. Ende - 7 -
8 Kurzbericht Der einbürgerungswillige Einwohner ersucht mit einem Brief um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Rüschlikon. Die Kontrolle der Angaben erfolgt mit dem Programm VRSG (Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen) am Computer. Die politischen Gemeinden sind verpflichtet nach 21 (GG), jeden mindestens zwei Jahren in der Gemeinde wohnenden Schweizer Bürger auf sein Verlangen in ihr Bürgerrecht aufzunehmen, sofern er sich und seine Familie selber zu erhalten vermag, genügende Ausweise über seine bisherigen Heimats- und Familienverhältnisse und über einen unbescholtenen Ruf beibringt und die in 24 (GG) vorgesehene Einkaufsgebühr entrichtet. Gemäß 22 (GG) sind die Gemeinden berechtigt, aber nicht verpflichtet zur Aufnahme anderer Personen in ihr Bürgerrecht sofern die in 21 (GG) bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. Die nicht in der Schweiz geborenen Ausländer haben indessen in jedem Fall nachzuweisen, dass sie seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde, in der sie das Bürgerrecht nachsuchen, ihren tatsächlichen Wohnsitz haben. Falls Angaben falsch aufgeführt wurden bzw. den Anforderungen nicht entsprechen, wird das Gesuch mit Begründung an den Antragssteller zurückgesandt. Die Gemeindekanzlei stellt dem Gesuchsteller das Formular Bürgerrechtsregelung zu. Mit einem Begleitbrief wird gebeten, dass der Antragsstellende, wenn nötig, den Familienschein nicht älter als sechs Monate (Ehepaare und Familien), den Personenstandsausweis nicht älter als sechs Monate (Ledige und Geschiedene) und wenn vorhanden das Familienbüchlein an die Gemeindekanzlei zu retournieren. Wenn alle nötigen Unterlagen komplett ausgefüllt und unterschrieben retourniert wurden, wird ein Antrag an den Gemeinderat gestellt. Dem Antrag wird die Archivnummer B , Einzelne Gesuche und Aufnahme, zugeteilt. Auf dem Gesuch um Aufnahme wird die Ausgangslage beschrieben und ein Beschluss vorgeschlagen. Wenn der Gemeinderat dem Antrag der Gemeindekanzlei zustimmt, erfolgt der Beschluss. Es ist sehr wichtig, dass die Angaben im Antrag stimmen, weil man die Angaben in den Beschluss übernimmt und an die zuständigen Amtsstellen bzw. Personen schickt. Mit der Unterschrift des Gemeindepräsidenten und des Gemeindeschreibers Herr Albisser wird der Beschluss vom Gemeinderat bestätigt. Wenn 10 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde vollbracht sind, wird die Aufnahme nach 25 (GG) in das Bürgerrecht unentgeltlich, sofern die in 21 (GG) genannten Bedingungen erfüllt sind. Die pauschale Schreibgebühr von Fr bleibt bestehen. Sonst ist der Betrag auf Fr festzulegen. Wird die Gebühr nicht bezahlt, wird eine Mahnung ausgestellt. Nach wiederholter Mahnung kann eine Bürgerrechtsentlassung in Erwägung gezogen werden. Für Behördenmitglieder entfallen die Kanzlei- und Schreibgebühren von Fr , muss aber zuerst vom Gemeinderat bewilligt worden sein
9 Die Beschlüsse werden dem Gesuchsteller und allen zuständigen Amtsstellen zugestellt. Der Gesuchsteller wird zusätzlich zum Beschluss mit einer Urkunde des Gemeinderates und einer Gemeindechronik beschenkt. Alle zuständigen Amtsstellen; der Zivilstandkreis Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg, in 8800 Thalwil, der Zivilstandkreis des alten Bürgerortes, sowie die Einwohnerkontrolle werden über die Änderung mit dem Beschluss des Gemeinderates von Rüschlikon informiert. Protokollauszug an: - Gesuchsteller - Einwohnerkontrolle Rüschlikon, Alter Bürgerort - Zivilstandkreis in Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg, 8800 Thalwil - Dossier B (Verschwiegenheitsgrad 1, Kanzlei aktenführend) Das Dossier, unter der Archivnummer B , wird am Schluss sicher abgelegt und auf der Gemeindekanzlei in Rüschlikon archiviert
10 Anhang 1. Gesuch an die Gemeindekanzlei 2. Antrag an den Gemeinderat 3. Beschluss vom Gemeinderat 4. Bürgerrechtsregelung 5. Begleitbrief EINBÜRGERUNG VON SCHWEIZERN 6. Auswertungsbogen
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