Informationsblatt Einbürgerungsverfahren / Ordentliche Einbürgerung

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1 Informationsblatt Einbürgerungsverfahren / Ordentliche Einbürgerung Sehr geehrte Damen und Herren Sie leben seit längerer Zeit in der Schweiz und erfahren das Land als Ihr Zuhause. Was in Ihrer Gemeinde, Ihrem Kanton oder der ganzen Schweiz geschieht, betrifft auch Sie. Damit entsteht das Bedürfnis, mit der Einbürgerung den Integrationsprozess zu bestätigen und mit allen Rechten und Pflichten in der neuen Heimat dazu zu gehören. Mit der Einbürgerung erlangen Sie das uneingeschränkte Aufenthaltsrecht in der Schweiz sowie die politischen Rechte. Damit können Sie sich aktiv an Abstimmungen und Wahlen beteiligen und Sie erhalten auch das passive Wahlrecht. Bei den mündigen Männern führt die Einbürgerung zur Militärdienstpflicht. Die Schweiz lässt das Doppelbürgerrecht zu, d.h. mit dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts müssen Sie das bisherige nicht aufgeben. Ob Ihr Heimatland diese Regelung auch kennt, erfragen Sie bitte direkt beim zuständigen Konsulat / Botschaft. Das hier aufgezeigte Verfahren gilt für alle Personen, welche im Ausland geboren sind, im Zeitpunkt des Gesuchs über 25-jährig sind und nicht mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind. In der Gemeinde Wald beginnt das Verfahren mit einem Erstgespräch in der Präsidialabteilung. Dabei erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, die formellen Voraussetzungen werden überprüft und die Chancen für die Gutheissung des Gesuchs realistisch eingeschätzt. Die Gesuchstellenden werden zudem über die Anforderungen der Gemeinde an die Integration aufgeklärt und erhalten die nötigen Unterlagen, um sich auf das Prüfungsgespräch mit einer Delegation des Gemeinderats vorbereiten zu können. Zu guter Letzt erhalten Sie die Formulare, welche auszufüllen und eine Liste der Dokumente, welche zu beschaffen sind. Melden Sie sich bei Interesse oder zur Vereinbarung eines Termins für das Erstgespräch bei der Präsidialabteilung der Gemeinde Wald (Direktwahl ). Dieses Informationsblatt ersetzt dieses Gespräch nicht! Übersicht über die Voraussetzungen Wohnsitzerfordernisse Sie müssen während insgesamt 12 Jahren in der Schweiz gewohnt haben. 3 davon müssen in den letzten 5 Jahren liegen, bevor Sie das Gesuch einreichen. "Jugendbonus" Für die Berechnung der 12-Jahres-Frist wird die Zeit zwischen dem 10. und 20. Altersjahr doppelt gezählt. "Bonus für verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen" Stellen verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen gemeinsam ein Einbürgerungsgesuch, so muss eine Person die vollen Wohnsitzerfordernisse erfüllen. Für die andere Person genügen fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz, sofern beide schon über 3 Jahre miteinander verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben. Sie müssen in einer tatsächlichen Gemeinschaft leben. Von diesem Bonus profitieren auch verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen, deren Partnerin oder Partner bereits allein eingebürgert worden ist.

2 Gemeinde Während der letzten 5 Jahre vor Einreichen des Gesuches müssen Sie ununterbrochen in der Gemeinde Wald gewohnt haben. Bis zum Entscheid der Gemeinde darf der Wohnsitz nicht geändert werden. nicht verheiratet verheiratet (seit mindestens 3 Jahren) Gesuch beide Ehepartner 1. Person: 2. Person 5 Jahre in der Schweiz Gesuch eines Ehepartners Ehepartner bereits eingebürgert 5 Jahre in der Schweiz Ehepartner nicht eingebürgert Unbescholtener Ruf Die Gesuchstellenden dürfen die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Sie müssen die Rechtsordnung der Schweiz achten und sich an das hier geltende Recht halten. Der unbescholtene Ruf der Gesuchstellenden wird aufgrund des Strafregisters und des Betreibungsregisters beurteilt. Zudem werden steueramtliche Bestätigungen eingeholt. Diese Registerauszüge / Bestätigungen dürfen für die letzten fünf Jahre keine Einträge enthalten. Wirtschaftliche Selbständigkeit Die einbürgerungswillige Person muss fähig sein, sich und die eigene Familie finanziell selber zu erhalten. Sie muss eine Arbeitsbestätigung vorweisen können. Die Invalidenrente wird als gültiger Einkommensersatz akzeptiert, hingegen nicht der Bezug von Sozialhilfe. Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse Die einbürgerungswillige Person muss die schweizerischen Lebensgewohnheiten, Gebräuche und Sitten kennen und in die Gesellschaft eingegliedert sein. Kenntnisse in Staats- und Heimatkunde gehören dazu. In der Gemeinde Wald wird die Integration der Gesuchsteller anhand festgelegter Kriterien überprüft. Dies geschieht in einem Prüfungsgespräch, bei dem ein Mitglied des Gemeinderats dabei ist. Im ersten Teil des Gesprächs geht es darum, die Gesuchsteller kennen zu lernen und ihre Motivation für das Einbürgerungsgesuch zu erfahren. Im zweiten Teil des Gesprächs wird das Wissen über die Staats- und Heimatkunde anhand eines Fragebogens überprüft. Hier müssen die Gesuchsteller eine Mindestanzahl an Punkten erreichen, damit ihrem Gesuch zugestimmt werden kann. Anforderungen an die Sprachkenntnisse Der Regierungsrat hat Änderungen an der Kantonalen Bürgerrechtsverordnung beschlossen, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Neu geregelt sind namentlich die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Die erwachsenen Personen, die sich in einer Zürcher Gemeinde einbürgern lassen wollen, müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Der Nachweis kann auf unterschiedliche Weise erbracht werden, nämlich durch eine spezielle Sprachprüfung im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens (Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren, KDE) oder durch Vorweisen eines bereits erworbenen Sprachdiploms auf den folgenden Niveaustufen des europäischen Referenzrahmens für Sprachen GER: a. im mündlichen Ausdruck (Sprechen, Hörverstehen): Niveaustufe B1.1, b. im schriftlichen Ausdruck: Niveaustufe A2.1, c. im Lesen: Niveaustufe A2.2. Die vorerwähnte Sprachprüfung kann bei der für den KDE-Test zertifizierten Schule akrotea.ch, Rüti, absolviert werden. akrotea.ch bietet auch ein Einstufungsgespräch zur Abklärung des vorhanden Sprachniveaus (Kosten CHF 30.00, Dauer ca. 60 min.) und entsprechende Ausbildungskurse an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule akrotea.ch, Tel , in Rüti. Bevor wir Ihr Gesuch weiterbehandeln bzw. Sie zum Gespräch mit dem Gemeinderat einladen können, muss der Sprachnachweis (KDE Diplom / Sprachdiplom) vorliegen.

3 Von der Sprachprüfung befreit sind Personen, a. deren Muttersprache Deutsch ist, b. die in der Schweiz während mindestens 5 Jahren den Unterricht auf Volksschulstufe oder Sekundarstufe II in deutscher Sprache besucht haben, c. die über ein Sprachdiplom oder ein Ausbildungsnachweis verfügen, das deutsche Sprachkenntnisse gemäss vorstehenden Niveaustufen / Anforderungen nachweist, oder d. die zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben Kosten für das Einbürgerungsverfahren CHF für Einzelperson CHF für Ehepaar CHF für Minderjährige Bis 25-jährig CHF pro Person Ab 25-jährig CHF pro Person CHF pro Person (für mit eingebürgerte Kinder werden keine Gebühren erhoben) Die Kosten für die Sprachprüfung gehen zulasten der Gesuchsteller. Bei einer Sistierung werden zusätzliche Kosten von CHF erhoben. Die Gemeindegebühren werden auch bei negativem Ausgang des Verfahrens erhoben!

4 Ablauf des Verfahrens: Gesuchsteller Erstgespräch, Ausgabe der Formulare besorgt Unterlagen und füllt alle Formulare aus Nachreichen fehlender Unterlagen Zivilstandesamt: Zivilstands Papiere Erfassung in Infostar Überprüfung Wohnsitzfrist des es Einträge im Strafregister Laufende Strafverfahren Überweisung an die Gemeinde -kant. und komm. Wohnfrist -wirtschaftl. Erhaltungsfähigkeit -Integration -Deutschkenntnisse (Diplom) Absolvierung: -Deutschtest bzw. Nachweis (Diplom) Deutschkenntnisse -Test über Grundkenntnisse der gesellschaftl. und polit. Verhältnisse der Schweiz Einbürgerungsgespräch: Grundkenntnisse der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse Entscheidung Gemeinderat Bezahlung der Gebühr für das Gemeindebürgerrecht Entscheidung an der Gemeindeversammlung über -bürgerrecht Bezahlung der Gebühr für das Kantonsbürgerrecht Strafvorgänge Wohnsitzstabilität Entscheidung über Kantonsbürgerrecht

5 Gesuchsteller Entscheid über Eidg. Einbürgerungsbewilligung Einlösung der Nachnahmesendung Rückerhalt Gesuchs Akten mit Bewilligungskopie Versand der Bewilligung per Nachnahme Sendung an Kanton: -Original der eidg. Einbürgerungsbewilligung -Zahlungsnachweise der Gebühren von Kanton und Gemeinde -Strafvorgänge -Kontrolle der Gebührenzahlung Entscheid über die Feststel-lung der Rechtskraft der Bürgerrechtserteilungen Versand der Feststellungsverfügung (unbedingt aufbewahren) Bestätigung und Ausstellung der Bürgerrechtsurkunde Zivilstandsamt Migrationsamt Amt für Militär und Zivilschutz Archivierung der Akten Der ganze Ablauf dauert 1 bis ca. 1.5 Jahre

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