Care Team Glarus. Reglement

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1 Care Team Glarus Reglement 28. März 2014

2 Inhalt 1. Zielsetzung Thematische Einsatzbereiche Geographischer Einsatzbereich Grundwerte Zusammensetzung Aus- und Weiterbildung Aufgebot Erreichbarkeit der Mitglieder Ausrüstung Rekrutierung neuer Mitglieder, Erstrekrutierung Entschädigung Aus- und Weiterbildungskosten Anhänge

3 Care Team Glarus 1. Zielsetzung Das Care Team Glarus (CTGL) stellt eine abgestufte psychologische erste Unterstützung oder Hilfeleistung von schwer traumatisierten Betroffenen und ihren Angehörigen hauptsächlich bei Ereignissen der normalen Lage sicher (Sekundärprävention). Wo nötig, wird auf die Ressourcen des Gesundheitswesens hingewiesen und eine längerfristige Behandlung oder Begleitung empfohlen (= Tertiärprävention). Die Arbeit des Care Teams dient der Vorbeugung möglicher posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS). Ereignisse der besonderen oder ausserordentlichen Lage können mit den Mitteln des CTGL nicht allein bewältigt werden. Für diese Situationen bestehen separate Regelungen. 2. Thematische Einsatzbereiche Sekundärprävention: Hauptsächlicher Einsatzbereich ist die Sekundärprävention zugunsten von Opfern, Zeugen und Angehörigen der Opfer. In der Regel ist die Sekundärprävention innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Im Zweifelsfall entscheidet der Leiter des CTGL über die Einsatzdauer. Unterstützung von Institutionen wie Schulen oder Firmen ist jederzeit möglich. Über Einsätze entscheidet der Leiter des CTGL. Opferhilfe: Die Mitglieder des CTGL verweisen bei Bedarf auf die kantonale Opferhilfestelle. 3. Geographischer Einsatzbereich Geographisch entspricht das Einsatzgebiet dem Gebiet des Kantons Glarus. Einsätze ausserhalb des Kantons sind im Rahmen der Nachbarschaftshilfe jederzeit möglich. Entscheide darüber trifft der Leiter des CTGL. 4. Grundwerte Die Mitglieder des CTGL achten die Persönlichkeit, die Würde und die Integrität jedes Menschen. Sie wirken bezüglich Religion neutral. 5. Zusammensetzung Das CTGL ist organisatorisch dem Chef KSD des Kantons Glarus unterstellt. Es besteht aus dem organisatorischen und fachlichen Leiter (in Personalunion) in der Funktion des Leiters Care Team und den Teammitgliedern, den sogenannten Care Givers. Der Leiter und die Teammitglieder entstammen einer der folgenden Berufsgruppen: Psychologie, Psychiatrie, Pflege, Sozialarbeit und Seelsorge. Ausnahmsweise können auch geeignete Personen anderer Berufsgruppen mitwirken. 2

4 6. Aus- und Weiterbildung Alle Teammitglieder sind ausgebildet nach den Einsatzrichtlinien und Ausbildungsstandards für die psychologische Nothilfe 1 des Nationalen Netzwerkes Psychologische Nothilfe NNPN und des KSD Schweiz. Der Leiter des CTGL absolviert die Ausbildung zur organisatorischen Leitung. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS bietet die entsprechenden Kurse an. Der Leiter des CTGL erstellt jährlich ein Aus- und Weiterbildungsprogramm, in Zusammenarbeit mit kantonalen und/oder ausserkantonalen Partnern, sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz. 7. Aufgebot Das Aufgebot erfolgt über die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Glarus. Diese gibt das Einsatzbegehren via den Sanitätsnotruf 144 (St. Gallen) oder dem Empfang des Kantonsspital Glarus an den Leiter des Care Teams weiter. Dieser entscheidet über die Anzahl der Aufzubietenden. Der Leiter des CTGL ist verantwortlich, dass der Empfang des Kantonsspitals jederzeit über korrekte Verbindungsdaten der Teammitglieder verfügt. 8. Erreichbarkeit der Mitglieder Es besteht keine Pikettorganisation oder Verpflichtung zur Erreichbarkeit. Der Empfang des Kantonsspitals bzw. der Leiter CTGL sucht unter den Teammitgliedern die verlangte Anzahl Personen, soweit diese erreichbar sind. 9. Ausrüstung Jedes Mitglied des CTGL erhält einen Ausweis mit Foto im Kreditkartenformat. Es wird eine blaue Weste mit der Aufschrift CARE TEAM GLARUS abgegeben. Deren Kosten trägt der Kanton. Im Übrigen trägt das Mitglied im Einsatz geeignete Zivilkleidung. 10. Rekrutierung neuer Mitglieder, Erstrekrutierung Jedes Mitglied des CTGL ist gleichzeitig freiwillig Angehöriger des Zivilschutzes. Dazu ist ein verkürztes Rekrutierungsverfahren mit ärztlicher Untersuchung nach Massgabe der Gesetzgebung über den Zivilschutz notwendig. Neue Bewerber, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht ins CTGL aufgenommen werden. 11. Entschädigung Die Mitglieder erhalten als Angehörige des Zivilschutzes Sold basierend auf der Verordnung über die Funktionen, die Grade und den Sold im Zivilschutz (FGSV) und eine Spesenentschädigung nach effektivem Aufwand entsprechend der Spesenregelung des 1 Einsatzrichtlinien und Ausbildungsstandards für die psychologische Nothilfe: downloads.parsys.0002.downloadlist downloadfile.tmp/einsatzrichtlinienausbildungs standardsdefd.pdf 3

5 Kantons Glarus. Der Erwerbsausfall wird über die Regelungen der Erwerbsersatzordnung EO an den Arbeitgeber oder bei Selbständigerwerbenden an diese direkt ausgerichtet. Das Teammitglied muss spätestens 20 Tage nach dem Einsatz das Formular Einsatzbericht Care Giver ausgefüllt an den Leiter des CTGL einreichen. Die Administration Zivilschutz rechnet im Anschluss den Einsatz ab und stellt dem Care Giver per Post den Sold, die EO- Karte und ein frankiertes, adressiertes Rückantwortcouvert zu. Die Kosten, welche dem Kanton anfallen, werden dem Departement Finanzen und Gesundheit belastet. 12. Aus- und Weiterbildungskosten Der Kanton übernimmt die Kosten für die Aus- und Weiterbildung in den Kursen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS oder in Zusammenarbeit mit Partnern. Der Leiter CTGL erstellt jährlich ein Aus- und Weiterbildungsbudget zuhanden des Departements Finanzen und Gesundheit. 13. Anhänge Einsatzrichtlinien und Ausbildungsstandards für die psychologische Nothilfe Link: ppe/downloads.parsys.0002.downloadlist downloadfile.tmp/einsatzrichtlinienaus bildungsstandardsdefd.pdf Formular Einsatzbericht Care Giver 4

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