Plenartagung Kompetenzzentrum Rettungswesen 30. März Erste Hilfe Ausbildung Stand der Dinge

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1 Plenartagung Kompetenzzentrum Rettungswesen 30. März 2015 Erste Hilfe Ausbildung Stand der Dinge

2 Agenda Wie alles begann Was bis heute geschah Aktueller Stand der Dinge Integration im IVR Positionierung im Markt Varia

3 Wie alles begann Auflösung RESQ 2011 Fehlendes QS für Stufe 1, 2 und 3 Freie Wahl der Kurssystematik innerhalb der Vorgaben Es findet keine Überprüfung statt Bedürfnis für Qualitätslabel auf nationaler Ebene

4 Wie alles begann Ziele des Projektes (2013) Produkt zum Erreichen des Q Labels IVR Alle Organisationen können dieses Q Label erreichen Aufbau zum Erreichen gleicher Messlatten gegenüber den Kunden im Bereich Ausbildung erster Hilfe Implementierung der Ausbildungsorganisationen im IVR

5 Wie alles begann Ziele des Projektes (2013) QS muss für alle Ausbildungsorganisationen erreicht werden können QS muss einen marktgerechten Preis haben QS muss am Markt für längere Zeit bestehen können

6 Wie alles begann Produktevergleich System RESQ EduQua plus Anerkennung IVR

7 Wie alles begann Warum der IVR? Dachverband für das Schweizer Rettungswesen deckt die ganze Rettungskette ab hat nationalen Charakter im Bereich Anerkennungsverfahren sehr stark etabliert

8 Was bis heute geschah Bildung von Arbeitsgruppen (2013) Steuerungsgruppe Arbeitsgruppe Stufe NH/1 Arbeitsgruppe Stufe 2/3 Arbeitsgruppe Latin

9 Was bis heute geschah Arbeiten der Arbeitsgruppen Erarbeitung der Richtlinien Erarbeitung der Reglemente Abgleich der Sprachen Deutsch und Französisch Besprechung der Finanzierung Implementierung in der Praxis

10 Was bis heute geschah Besprechung mit dem Astra Implementierung des Nothelferkurses Besprechung Inhalt Anpassungen auf Bundesebene Art. 10 Abs.2 und 4 Verkehrszulassungsverordnung Opera 3

11 Was bis heute geschah Zeitliche Verschiebungen Geplanter Start der Implementierung ab Astra hat OPERA 3 drei mal verschoben Vernehmlassung der Reglemente fand erst vom Dezember 2014 statt.

12 Aktueller Stand der Dinge Kurssystematik IVR für Ersthelfer Stufe 3 Refresher Stufe 3 Inkl. Refresher BLS-AED Ersthelfer Stufe 3 IVR Mindestens 42 Stunden (inkl. BLS-AED) / Mindestens 6 Tage (Erste Hilfe und erste Massnahmen für spezifische Aufträge) Stufe 2 Refresher Stufe 2 Refresher BLS-AED Ersthelfer Stufe 2 IVR Mindestens 14 Stunden (ohne BLS-AED) / Mindestens 2 Tage (Erste Hilfe im Alltag) Stufe 1 Refresher BLS-AED Refresher Stufe 1 Ersthelfer Stufe 1 IVR Mindestens 14 Stunden / Mindestens 2 Tage (Nothilfe in verschiedenen Situationen inkl. BLS- AED Komplett)

13 Aktueller Stand der Dinge

14 Aktueller Stand der Dinge» Reglemente der Stufen 1 3 sind bereits fertig erstellt» Richtlinien sind noch in der Übersetzung

15 Aktueller Stand der Dinge Spezielle Punkte aus den Reglementen (Ersthelfer Stufe 2) 3.8 Kundenspezifische Inhalte / Elemente Maximal 10% der Lerninhalte können auf besondere Bedürfnisse des Kunden ausgerichtet (z.b. spezielle Sicherheitsaspekte) sein. 8. Kurszertifikat Der Kursanbieter bestätigt dem Teilnehmer den Besuch des Kurses durch Abgabe eines Kurszertifikats. Dieses darf nur bei lückenlosem Unterrichtsbesuch abgegeben werden. Das Zertifikat enthält mindestens folgende Angaben: Titel: Ersthelfer Stufe 2 IVR durchführender Kursanbieter Personalien des Kursteilnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum) Ausstellungsdatum (Kursabschluss) Unterschrift des Kursleiters Q-Label IVR

16 Aktueller Stand der Dinge Spezielle Punkte aus den Reglementen (Ersthelfer Stufe 2) 8.1 Gültigkeitsdauer des Kurszertifikats Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates beträgt 2 Jahre. 8.2 Aufrechterhaltung des Kurszertifikats Innerhalb von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum muss zum Erhalt eines gültigen Stufe 2- Zertifikats Folgendes nachgewiesen werden: total 7 Stunden Weiterbildung in IVR anerkannten Institutionen. Inhalt der Weiterbildung: Teilnehmer wird die Vorgehensweise beim wachen und beim bewusstlosen Patienten gemäss Lerninhalt der Stufe 2 vermittelt. Der Kurs umfasst 7 Stunden reine Unterrichtszeit ohne Pausen. Nach vierstündiger Ausbildung muss eine Pause von mind. 30 Minuten erfolgen.

17 Aktueller Stand der Dinge Spezielle Punkte aus den Reglementen (Ersthelfer Stufe 2) 1. Anforderungen an Kursanbieter Kursleiter Der Kursleiter muss ein anerkannter Kursleiter IVR Stufe 2 sein, d.h.: Mind. im Besitz eines gültigen Stufe 3 Zertifikats BLS-AED-Instruktor gemäss AHA, ERC, SRC oder äquivalente internationalen Kurssysteme. Gültiger BLS-AED 1 -Ausweis Zertifizierter Kursleiter Stufe 1 und mindestens 21 Stunden Ausbildung in Grundlagen der Erwachsenenbildung oder anderweitige Erlangung methodisch-didaktischer Kompetenzen ODER: Im Besitz eines gültigen Stufe 3 Zertifikats BLS-AED-Instruktor gemäss AHA, ERC, SRC oder äquivalente internationalen Kurssysteme. Gültiger BLS-AED-Ausweis Mindestens 42 Stunden Ausbildung in Grundlagen der Erwachsenenbildung oder anderweitige Erlangung methodisch-didaktischer Kompetenzen.

18 Aktueller Stand der Dinge Spezielle Punkte aus den Reglementen (Ersthelfer Stufe 2) Der Kursleiter muss innerhalb von 2 Jahren 21 Stunden persönliche Weiterbildung absolvieren: 7 Stunden methodisch-didaktisch 14 Stunden medizinisch Eigene Kursleitertätigkeit kann nicht angerechnet werden. Er darf im praktischen Teil max. 8 Personen alleine unterrichten. Für den BLS AED Bereich ist ein Verhältnis gemäss Richtlinien AHA, ERC, SRC oder äquivalenten internationalen Kurssystemen zu wählen.

19 Aktueller Stand der Dinge Zeitplan: Information Reglemente erfolgt bis Ende März 2015 Versand Richtlinien zur Vernehmlassung bis am 02. April 2015 Rückmeldefrist Richtlinien 29. Mai 2015 Bearbeitung Richtlinien im Juni 2015

20 Aktueller Stand der Dinge Plattform QS EH 09. September September 2015 Haus der Kantone, Bern u.a. Vorstellung neue Richtlinien und Reglemente für die Anerkennung von Ausbildungsorganisationen für Ersthelfer

21 Aktueller Stand der Dinge Start Qualitätssicherung Stufen Oktober 2015 Eingabe der Dossiers früher möglich Zentrale Erfassung der Daten im IVR Qualitätslogo IVR für anerkannte Organisationen

22 Integration im IVR Schaffung einer Kommission zur Qualitätssicherung für die Ersthelferausbildungsorganisationen Bearbeitung von Richtlinien und Reglementen für den Bereich Erste Hilfe Stufe 1 3 / ev. Astra.

23 Integration im IVR Organisation IVR-IAS Version 3.3 vom Mitgliederversammlung IVR-IAS Geschäftsprüfungskommission fachlich / VORGABEN Medizinisch-technische Kommission Vorstand Revisionsstelle administrativ / AUSFÜHRUNG Direktion Anerkennung SNZ / RD / EH Projekte Administration Gremien Öffentlichkeitsarbeit Q - Kommission Rettungsdienste Kommission SNZ 144 Kommission First Responder Kommission QS Erste Hilfe Ausbildung Eventuell weitere thematisch orientierte Kommissionen ggf. Temporäre Arbeitsgruppe ggf. Temporäre Arbeitsgruppe ggf. Temporäre Arbeitsgruppe ggf. Temporäre Arbeitsgruppe ggf. Temporäre Arbeitsgruppe

24 Positionierung im Markt Planung von Commitment für die Versicherungen und Betriebe Anpassung der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Plattformen QS EH sind geplant Öffentlichkeitsarbeit für QS EH

25 Varia

26 Varia

27 Varia Start Projekt Überarbeitung 2. Quartal 2015 Neuauflage geplant 1. Semester 2016

28 Varia 14. April 2015: Aktionstag Sanitätsnotruf 144

29 Varia Neue Homepage

30 Varia Mitgliederversammlung IVR 29. Mai 2015 (17:30-18:30 Uhr im Plenarsaal, Bea Bern)

31 Termine Journée Latine 04. September 2015 Grandson (Yverdon-les-Bains)

32 Kontaktdaten Interverband für Rettungswesen Marcel Schättin, Stv. Direktor Daniela Grohmann, Projektmanagement Olivier Nyenhuis, Bereichsleiter Region Latin Speichergasse 6 Tel: Bern Mail: info@ivr.ch

33

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