Letzte Wünsche für den Abschluss meiner Lebens - reise und Leitfaden für Angehörige
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- Eugen Meissner
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Letzte Wünsche für den Abschluss meiner Lebens - reise und Leitfaden für Angehörige
2 Inhalt Inhalt Ein ewiges Rätsel ist das Leben - und ein Geheimnis bleibt der Tod. Emanuel Geibel
3 Inhalt Vorwort Vorwort Die folgenden Seiten sollen eine Hilfe sein für Menschen und deren Angehörige, welche sich mit dem Thema «Sterben und Tod» beschäftigen. Das Sterben verliert an Bedrohlichkeit, wenn wir uns damit auseinandersetzen, was unmittelbar vor, während und nach unserem Sterben mit uns geschehen soll. Diese Broschüre ist als Leitfaden gedacht. Füllen Sie diejenigen Punkte aus, die Ihnen wichtig erscheinen. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Anliegen nach Möglichkeit mit Ihren Vertrauten. Diese sind froh, in schweren Stunden Hinweise auf Ihre letzten Wünsche zu haben. Hinterlegen Sie dieses Büchlein an einem gut zugänglichen Ort und informieren Sie Ihre Vertrauensperson über das Vorhandensein sowie den Hinterlegungsort. Bei Ehepaaren ist es sinnvoll, dass Partnerin und Partner separat eine Broschüre ausfüllen. Für Beratungen im Zusammenhang mit Themen in dieser Broschüre stehen Ihnen das Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde, die Anlaufstelle 60plus in Bülach und die Geschäftsstellen der Pro Senectute Kanton Zürich zur Verfügung. Hinweis Die Informationen in dieser Broschüre sind ausgelegt für die Einwohnerinnen und Einwohner der Kreisgemeinden Bachenbülach, Bülach, Hochfelden, Höri und Winkel. 3
4 Inhalt Inhalt Angaben zu meiner Person 5 Meine Bezugspersonen und wichtige Adressen 6 Wo befinden sich meine wichtigen Dokumente 7 Informationen Bankvollmacht 9 Wer soll mich beim Sterben begleiten 10 Wo möchte ich sterben 11 Informationen zu meiner Patientenverfügung 11 - Organspende 11 - Obduktion/Autopsie 11 - Medizinische Forschung 12 - Neues Erwachsenenschutzrecht Information 13 Informationen für Angehörige nach Eintritt des Todes 14 Meine Wünsche zur Bestattung 16 Meine Wünsche zur Todesanzeige 17 Meine Wünsche zur Trauerfeier 18 Meine Wünsche zum Grabstein 20 Information zum Grabunterhalt 20 Informationen zum Testament 21 Meine persönlichen Notizen 23 Checkliste für Angehörige Was tun bei einem Todesfall? 24 Wichtige Adressen 26 4
5 Angaben Meine zu meiner Person Person Angaben zu meiner Person Name und Vorname: Wohnadresse: Geburtsdatum: Heimatort oder Nationalität: AHV-Nr.: Konfession: Arbeitgeber: Beistand oder Vormund: Hausverwaltung: Krankenkasse und Versicherungs-Nr.: Pensionskasse: Andere Renten: Unfallversicherung: Sterbegeldversicherung: Hausrat-/Mobiliarversicherung: Andere Versicherungen: Vereine / Mitgliedschaften: 5
6 Bezugspersonen Meine Bezugspersonen Bezugsperson Ehegattin/-gatte oder Partner/in (Name, Adresse, Telefon) Kinder und/oder Geschwister (Name, Adresse, Telefon) Eltern (Name, Adresse, Telefon) Schwiegereltern (Name, Adresse, Telefon) 6
7 Dokumente Vertrauensperson/en (Name, Adresse, Telefon) Hausarzt (Name, Adresse, Telefon) Hier befinden sich meine wichtigen Dokumente und Schlüssel Schriftenempfangsschein: Familienbüchlein: Pass und/oder ID: Ausländerausweis: Krankenkassenausweis: AHV-Ausweis: Mietvertrag: Schlüssel: 7
8 Bankenvollmacht Meine Konten und Wertschriften befinden sich bei folgenden Banken: Bank 1: Name, Adresse Schliessfach: ja nein Für dieses Konto hat folgende Person eine Vollmacht: Bank 2: Name, Adresse Schliessfach: ja nein Für dieses Konto hat folgende Person eine Vollmacht: Bank 3: Name, Adresse Schliessfach: ja nein Für dieses Konto hat folgende Person eine Vollmacht: 8
9 Hinweise für Angehörige Hinweis für Angehörige Eine Vollmacht erlischt per Todestag. Rechnungen, welche die verstorbene Person betreffen (z.b. Arzt-, Spital-, Beerdigungskosten usw.), können trotzdem beglichen werden. Die Rechnungen sind der Bank zusammen mit der amtlichen Todesurkunde vorzuweisen bzw. zu übergeben. Zurückhaltung ist geboten bei Verdacht auf Überschuldung des Nach lasses (siehe Seite 22). Über weitere Vermögenswerte kann in der Regel erst verfügt werden, wenn der Erbschein vorliegt. Den Erbschein erhalten Sie im Kanton Zürich beim zuständigen Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, also beim Bezirksgericht Bülach. Merkblatt und Antragsformular für einen Erbschein erhalten Sie beim Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde oder direkt beim Bezirksgericht Bülach. 9
10 Sterbebegleitung Wer soll mich beim Sterben begleiten? Wenn ich im Sterben liege, wünsche ich folgende Personen um mich zu haben (Name, Adresse, Telefon): Ich will, dass mich folgende Personen weder aufsuchen noch auf irgendeine Weise Einfluss nehmen können (Name, Adresse, Telefon): Meine Wünsche an die Pflege: Ich wünsche, dass folgende Pfarrperson die vorgesehenen Sterberituale durchführt (Name, Adresse, Telefon): Es darf auch eine andere Seelsorgerin/ein anderer Seelsorger sein. Ich wünsche keine religiöse Sterbebegleitung und namentlich keinen Besuch einer Pfarrperson. 10
11 Patientenverfügung Wo möchte ich sterben? Ich wünsche nach Möglichkeit zuhause oder bei einem mir nahe stehenden Menschen zuhause sterben zu dürfen ja nein Ich wünsche in einer hierfür eingerichteten Institution sterben zu dürfen: Spital Hospiz Heim andere Informationen zu meiner Patientenverfügung Ich habe eine Patientenverfügung von folgender Institution ausgefüllt Meine Patientenverfügung liegt diesem Büchlein bei Meine Patientenverfügung ist an folgendem Ort hinterlegt Ich bin Mitglied von Exit Ich bin Mitglied von Dignitas Ich bin Mitglied einer anderen Organisation (Name, Adresse, Telefon) 11
12 Patientenverfügung Organspende Ich wünsche keine Organentnahme. Mir dürfen nach eingetroffenem Hirntod uneingeschränkt Organe entnommen werden. Mir dürfen nach eingetroffenem Hirntod Organe entnommen werden mit Ausnahme von: Feststellung der Todesursache (Obduktion bei Unfall oder Suizid findet immer eine Obduktion statt) Zur Feststellung meiner Todesursache bestimme ich folgendes: Ich wünsche keine Obduktion. Eine Obduktion soll nur im Falle eines unerwarteten Todes erfolgen. Nach meinem Tod soll die Todesursache mittels Obduktion festgestellt werden. Medizinische Forschung Ich stelle meinen Körper nach meinem Tod uneingeschränkt nur in Bezug auf meine Krankheit gar nicht für die medizinische Forschung zur Verfügung. Ich habe meinen Körper nach meinem Tod dem Anatomischen Institut der Universität Zürich zur Verfügung gestellt. Die Verfügung ist an folgendem Ort hinterlegt: 12
13 Hinweis für Betroffene Falls Sie eine detaillierte Patientenverfügung wünschen, wenden Sie sich an die entsprechenden Institutionen (Schweizerisches Rotes Kreuz, Caritas, Pro Senectute, Exit, Dignitas usw.). Wichtig ist, dass im Ernstfall keine Zweifel an Ihrer Urteilsfähigkeit beim Zeitpunkt des Abfassens der Patientenverfügung aufkommen. Um Bedenken an Ihrer Urteilsfähigkeit vorweg auszuschliessen, ist es empfehlenswert, die Patientenverfügung mit einer Vertrauensperson (Partner/in, Hausarzt/Hausärztin) Punkt für Punkt durchzugehen und zu besprechen. Im Zweifelsfall kann diese Person bezeugen, dass Sie sich intensiv mit dem Thema befasst haben. Die Vertrauensperson soll dies in der Patientenver fügung direkt bestätigen. Neues Erwachsenenschutzrecht Information Am 1. Januar 2013 tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Neu werden im Zivilgesetzbuch (ZGB) der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung geregelt. Mit dem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. neues Zivilgesetzbuch) kann eine handlungsfähige Person bestimmen, welche Person im Falle ihrer Urteilsun fähigkeit die Personensorge und/oder Vermögenssorge übernehmen oder sie im Rechtsverkehr vertreten soll. Im Fall der Urteilsunfähigkeit trifft die betroffene Person mit der Patienten verfügung (Art. 370 ff. neues Zivilgesetzbuch) Anordnung für künftige medizinische Massnahmen. Ab 1. Januar 2013 wird die Stadt Bülach für die 16 Gemeinden des nördlichen Bezirksteils die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und das dazugehörende Sekretariat führen. Im neuen KESB- Sekretariat können dann weitere Informationen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung ein geholt werden. 13
14 Informationen für Angehörige Informationen für Angehörige nach Eintritt des Todes Stirbt jemand zu Hause muss sofort die Hausärztin/der Hausarzt oder ein Notfallarzt benachrichtigt werden. Diese/Dieser stellt den Tod fest und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Allenfalls hilft die Ärztin/der Arzt bei der Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen, damit die verstorbene Person eingesargt und zur Aufbahrung überführt wird. Andernfalls organisiert das Einsargen und die Überführung das Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person. Der Todesfall ist so rasch als möglich, spätestens aber innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todes, durch die nächsten Angehörigen oder eine Vertrauensperson persönlich beim Bestattungsamt am Wohnort der/des Verstorbenen anzumelden. Die ärztliche Todesbescheinigung ist mitzubringen. Das Bestat tungs amt leitet die ärztliche Todesbescheinigung an das Zivilstandsamt weiter, welches den Todesfall beurkundet. Dieses stellt auf Verlangen der Angehörigen die amtliche Todesurkunde aus, welche im Umgang mit Banken und Behörden benötigt wird. Das Bestattungsamt organisiert mit den Angehörigen die Bestattung und die Abdankung und es stellt gegebenenfalls den Kontakt zur gewünschten Pfarr person her. Zudem informiert das Bestattungsamt über alles, was die Angehörigen im Zusammenhang mit dem Sterbefall vorzukehren und zu erledigen haben. Sie erhalten auch Informationen zur Überführung von Verstorbenen ins Ausland. Stirbt jemand in einem Heim oder im Spital, leitet deren Verwaltung die ärztliche Todesbescheinigung an das zuständige Zivilstandsamt weiter (Beispiel: Todesfall im Spital Bülach die Spitalverwaltung stellt dem Zivilstandsamt Bülach die ärztliche Todesbescheinigung direkt zu). Im Übrigen ist der weitere Ablauf gleich wie oben beschrieben. Stirbt jemand durch einen Unfall oder einen Suizid, muss die Polizei zuge zogen werden. 14
15 Bei Betreuung durch die Spitex bis zum Tod, kann auf Wunsch deren Hilfe für das Waschen und Einkleiden der/des Verstorbenen angefordert werden. Die Aufbahrungsräume der Gemeinden bieten einen würdigen Rahmen, um in Ruhe Abschied nehmen zu können. Es besteht die Möglichkeit, die verstorbene Person ein bis zwei Tage zu Hause aufzubahren. Informieren Sie sich bitte beim Bestattungsunternehmen Hans Gerber AG oder beim zuständigen Bestattungsamt (siehe wichtige Adressen, S. 26). Zum Termin beim Bestattungsamt sind möglichst folgende Unterlagen/Dokumente mitzubringen: - ärztliche Todesbescheinigung (falls zu Hause verstorben) - Familienbüchlein - Schriftenempfangsschein oder Ausländerausweis mit Pass 15
16 Bestattung Meine Wünsche zur Bestattung Beim Festlegen Ihrer Bestattungswünsche gibt Ihnen die Broschüre «Alles hat seine Zeit» des Friedhof-Zweckverbandes Bülach Informationen betreffend den verschiedenen Grabangeboten. Diese kann bei der Geschäftsstelle Friedhof, dem Bestattungsamt ihrer Wohngemeinde und der Anlaufstelle 60plus Bülach eingesehen werden (siehe wichtige Adressen, Seite 26). Bestattungswünsche können auch beim Bestattungsamt hinterlegt werden (Formular beim Bestattungsamt erhältlich). Ich habe beim Bestattungsamt meine Bestattungswünsche hinterlegt. Ich habe keine Bestattungswünsche hinterlegt. Meine Wünsche zur Bestattung sind ausschliesslich in diesem Büchlein festgehalten. Kleidung Ich wünsche nach meinem Ableben eigene Kleider zu tragen. folgende(s) Kleid(er) zu tragen. Art der Bestattung Ich wünsche eine Kremation mit Urnenbeisetzung in einem Urnen-Reihengrab. in der Urnennischenmauer. in das bestehende Grab von (Grabnummer, Name und Todesjahr). in einem Familiengrab (bei bestehendem Grab Grabnummer, Name und Todesjahr angeben). 16
17 im Gemeinschaftsgrab, mit Inschrift auf der Schrifttafel. im Gemeinschaftsgrab, ohne Inschrift auf der Schrifttafel. im Friedwald Bülach-Nussbaumen. Ich habe bereits einen Baum reserviert (die Unterlagen liegen dieser Broschüre bei). Ich habe noch keinen Baum reserviert. Ich wünsche kremiert, aber nicht auf einem Friedhof beigesetzt zu werden. Die Urne soll von meiner/meinen Vertrauensperson/en abgeholt werden, damit die Asche an einem von mir gewünschten Ort verstreut oder die Urne an einem privaten Ort beigesetzt oder auf - bewahrt werden kann. Ich wünsche eine Erdbestattung in einem Erdbestattungs-Reihengrab. in einem Familiengrab (bei bestehendem Grab Grabnummer, Name und Todesjahr angeben). Ich wünsche die Urnenbeisetzung, resp. Erdbestattung im auswärtigen Friedhof der Gemeinde Die Bewilligung der zuständigen Friedhofbehörde ist an folgendem Ort hinterlegt: Meine Wünsche zur Todesanzeige Ich wünsche nur die amtliche Publikation. Ich wünsche eine Todesanzeige in folgender/n Zeitung/en: Ein Entwurf meiner Todesanzeige liegt bei. Ich wünsche keine Todesanzeige. ja nein 17
18 Trauerfeier Meine Wünsche zum Versand der Todesanzeige Ich wünsche den Versand meiner Todesanzeige. eine Adressliste liegt bei ja nein Ich wünsche keinen Versand einer Todesanzeige. Meine Wünsche zur Trauerfeier Ich gehöre folgender Glaubensgemeinschaft an: Ich wünsche eine Abdankung in der reformierten Kirche katholischen Kirche Abdankungshalle Ich wünsche eine Abdankung in den Räumlichkeiten meiner Religionsgemeinschaft. Ich wünsche eine Abdankung im engsten Familienkreis. Ich wünsche, dass ein Lebenslauf vorgelesen wird. Der Lebenslauf liegt dieser Broschüre bei. ja nein Ich wünsche, dass kein Lebenslauf vorgelesen wird. Für die Gestaltung meines Abschieds habe ich weitere Wünsche: Ich wünsche folgende Texte und/oder Bibelverse: 18
19 Ich wünsche folgende (Kirchen-)Lieder: Ich wünsche, dass im Anschluss an meine Trauerfeier zu einem Imbiss eingeladen werden: Angehörige und Verwandte Freunde und Bekannte Nachbarschaft/Heimbewohner/innen sowie Arbeitskollegen/-innen Vereine Anstelle von Blumen soll/en folgende Institution/en berücksichtigt werden (Name, Adresse, Spendekonto): 19
20 Grabstein Meine Wünsche zum Grabstein Ich habe meinen Grabstein bei folgendem Bildhauer bereits bestellt Meine Wünsche zum Grabstein sind folgende: Grabunterhalt Nach meinem Tod soll eine Grabunterhaltsvereinbarung abgeschlossen werden. Geld ist hinterlegt. Ort: Information Friedhof Bei Fragen betreffend Vereinbarungen, Verträgen oder dem Friedhof im Allgemeinen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Friedhof. 20
21 Testament Informationen zum Testament für Betroffene und Angehörige Für die Errichtung von öffentlichen Testamenten, Ehe- und Erbverträgen und deren Aufbewahrung sorgen im Kanton Zürich die Notariate. Im Kanton Zürich ist das Gericht für die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen zuständig. Diese sind daher nach Eintritt des Todes beim Gericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person einzureichen. Falls ein Testament oder Erbvertrag beim Notariat hinterlegt wurde, reicht das Notariat nach Kenntnisnahme des Todesfalls das Dokument automatisch dem zuständigen Gericht zur amtlichen Eröffnung ein. Ist eine Privatperson im Besitze eines Testamentes einer verstorbenen Person, ist sie verpflichtet, dies dem Gericht zur Eröffnung einzureichen (Art. 556 ZGB). Bei Erbverträgen muss eine Eröffnung nur erfolgen, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist. Die Erben können aber in jedem Fall die Eröffnung verlangen. Dies verursacht zwar Kosten, hat aber den Vorteil, dass die erbvertragliche Regelung später im Erbschein auch zum Ausdruck kommt. Die Gültigkeit des Testaments ergibt sich, indem Sie das Testament von Anfang bis Ende von Hand niederschreiben, datieren und unterschreiben. Als Titel schreiben Sie «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille». Beim Erstellen des Testaments bieten Ihnen mehrere Institutionen Hilfe an, z.b. das Notariat, Banken, Rechtsanwälte oder Treuhandbüros. Wenn Sie das Testament zuhause aufbewahren, hinterlegen Sie es an einem gut zugänglichen Ort und informieren eine Vertrauensperson darüber. Sie können das Dokument, auch dem Notariat, einer Vertrauensperson oder dem Willensvollstrecker zur Aufbewahrung übergeben oder bei Ihrer Bank hinterlegen. Testamentseröffnung Das Gericht eröffnet lediglich das Testament. Das heisst alle Erben er - halten eine schriftliche Mitteilung mit Kopie des Testaments. Damit ist die Sache für das Gericht abgeschlossen. Die Erbteilung ist Sache der Hinterbliebenen. Wenn im Testament ein Willensvollstrecker bezeichnet ist, wird dieser vom Gericht an gefragt, ob er die Aufgabe übernehmen will. Der Willensvollstrecker ist verantwortlich für die Erbteilung. 21
22 Testament Erbausschlagung Eine Erbausschlagung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt bzw. Kenntnisnahme des Todes beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Will man eine Erbschaft ausschlagen, ist bei Handlungen, die mit der Erbschaft zu tun haben (z.b. Bezahlung von Rechnungen, Kündigung der Wohnung usw.), Vorsicht geboten. Wer das Erbe ausschlagen will, darf keinen Erbschein beantragen, sonst erweckt er den Anschein, er nehme die Erbschaft an und verzichte auf eine Ausschlagung. Um dies zu verhindern, kann beim Gericht eine «Bescheinigung für Auskunft» verlangt werden. Dies ermöglicht es den Erben, Auskünfte bei Banken, Behörden etc. einzuholen und sich über die Höhe des Nach - lasses zu informieren. Ein Erbschein ist daher erst dann zu beantragen, wenn klar ist, dass der Nachlass nicht überschuldet ist. Ich habe ein Testament verfasst ja nein Hinterlegungsort: Ich habe einen Ehevertrag verfasst ja nein Hinterlegungsort: Ich habe eine/n Testaments- bzw. Willensvollstrecker/in bestimmt (Name, Adresse, Telefon): 22
23 Notizen Meine persönlichen Notizen Dank Bezugspersonen, die gemäss meinen Wünschen und Verfügungen handeln, danke ich herzlich. Ort und Datum: Unterschrift: 23
24 Checkliste Checkliste für Angehörige - Was ist zu tun nach einem Todesfall? - Haus- oder Notarzt rufen. Bei Unfall oder Verdacht auf Selbsttötung/Tötungsdelikt zusätzlich die Polizei rufen. - Nächste Angehörige/Vertrauenspersonen/Arbeitgeber benachrichtigen. - Den Todesfall innert zwei Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt bzw. dem Bestattungsamt am Wohnort der/des Verstorbenen melden. - Die Bestattung zusammen mit dem Bestattungsamt organisieren. Das Bestattungsamt ist für die gesamte Terminkoordination (Ort und Zeitpunkt der Bestattung, Pfarrer, Kirche usw.) zuständig. - Todesanzeige aufsetzen und für den Versand drucken lassen. - Mit Pfarrer/-in, Ritualberater/-in oder Bestattungsredner/-in Kontakt aufnehmen und Besprechungstermin für die Trauerfeier vereinbaren. - Restaurant für Imbiss (Leidmahl) reservieren. - Blumen bestellen (Sargbouquet, Kranz usw. können direkt auf den Friedhof geliefert werden). - Amtliche Todesurkunde beim Zivilstandsamt des Todesortes bestellen. - Danksagungen aufsetzen und für den Versand drucken lassen. - Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden, beim Bezirksgericht einreichen. - Laufende Verträge überprüfen und wo nötig kündigen; z.b. Mietvertrag, Zeitschriftenabonnemente, Radio- und TV-Anschluss, Kredit - karten usw.) - Banken, Krankenversicherung, Pensionskasse, Lebensversicherung, Säule 3a etc. informieren (mit Kopie des amtlichen Todesscheins). - Die AHV, das Steueramt und die Einwohnerkontrolle am Wohnort werden vom zuständigen Zivilstandsamt informiert. 24
25 - Räumung der Wohnung organisieren - Grabstein bestellen - Treffen der Erben organisieren betreffend Abwicklung der Nachlass - regelung usw. 25
26 Adressen Wichtige Adressen Anlaufstelle 60plus Stadt Bülach Allmendstrasse Bülach (für Bachenbülach/Bülach) Tel anlaufstelle60plus@buelach.ch Pro Senectute Kanton Zürich Lindenhofstrasse Bülach (für Kreisgemeinden) Tel info@zh.pro-senectute.ch Bestattungsunternehmen Hans Gerber AG (Einsargung und Überführung) Lättenstrasse Lindau Tel office@gerber-lindau.ch Bestattungsamt Bachenbülach und Bülach Marktgasse Bülach Tel Bestattungsamt Hochfelden Gemeindehausstrasse Hochfelden Tel Bestattungsamt Höri Wehntalerstrasse 46, 8181 Höri Tel
27 Bestattungsamt Winkel Dorfstrasse Winkel Tel Geschäftsstelle Friedhof Solistrasse Bülach Tel friedhof@buelach.ch Friedhof Bülach Schwerzgruebstrasse Bülach Tel (via Geschäftsstelle Friedhof) Zivilstandsamt Bülach Marktgasse Bülach Tel zivilstandsamt@buelach.ch Notariat Bülach Marktgasse Bülach Tel buelach@notariate.zh.ch Bezirksgericht Bülach Postfach 8180 Bülach Tel und
28 Herausgeber: Anlaufstelle 60plus Bestattungsamt Stadt Bülach 3. Auflage Mai 2012
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