Blockheizkraftwerke. Umlage der Wärmekosten. Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski. beta GmbH Betrieb energietechnischer Anlagen

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1 Blockheizkraftwerke in der Wohnungswirtschaft: Umlage der Wärmekosten Stromverkauf an die Mieter Hamburg, 23. November e beta GmbH Betrieb energietechnischer Anlagen Fössestr. 77A, Hannover, 0511 /

2 beta GmbH Betrieb energietechnischer Anlagen Strom- und Wärmeversorgungsunternehmen gegründet gg 1993 spezialisiert auf den Betrieb von BHKW im Wohnungsbau 5 Mitarbeiter/innen i (T) Tätigkeitsfelder: Contracting Projektentwicklung EVU seit 1994 nach 5 EnWG (alte Fassung)

3 Ingenieurbüro Heinz Ullrich Brosziewski Wirtschaftlichkeitanalysen für BHKW mit Strom-, Wärme- und Kältelieferung Energierechtliche und energiewirtschaftliche Optimierung der Betreiberkonzepte Projektprüfung für Finanzierungsgesellschaften klassische Anlagenplanung nach HOAI Projektentwicklung, Projektsteuerung BImSch-Verfahren, TEHG-Verfahren, FW308-Gutachten

4 Realisiert: Direktversorgung von Mietern aus BHKW der Städtischen Wohnungsgesellschaft (Stäwog) Bremerhaven 2007/2008: Wohnanlage Feldstraße Auf der Bult Meisenstraße 78 WE BHKW 20 kw el, 47 kw th usammenlegung der bisherigen Hausanschlüsse, Betrieb als internes Hausnetz 2009: Wohnanlage Scharnhorststraße Hardenbergstraße Fichtestraße Waldemar-Becké-Platz 98 WE BHKW 34 kw el, 78 kw th usammenlegung der bisherigen Hausanschlüsse, Betrieb als internes Hausnetz Gefördert nach dem REN-Programm des Landes Bremen

5 Realisiert: Biomassse-BHKW mit Fernwärme zum Flughafen Münster/Osnabrück Standort: Goldene Mühle, Ladbergen Sonnenblumenkernverarbeitung Biomasse-BHKW: BHKW: 4,3 MW el derzeit Ausbau auf 7,1 MW el ertifiziertes Pflanzenöl Versorgung des Mühlenbetriebs mit Heizwärme und Absorberkälte, Fernwärme im Gewerbegebiet, Fernwärme und Absorberkälte im Flughafen Münster/Osnabrück Trassenlänge: rund 6 km mit Kanalunterquerung

6 Kraft-Wärme-Kopplung Kopplung (KWK) aus Artikel 3 der Richtlinie 2004/8/EG ( KWK-Richtlinie der EU) Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck a) Kraft-Wärme-Kopplung Kopplung die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess; b) Nutzwärme die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kühlbedarfs erzeugte Wärme; c) ) wirtschaftlich vertretbarer Bedarf den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kühlungsleistung nicht überschreitet und der sonst durch andere Energieproduktionsprozesse als KWK zu Marktbedingungen gedeckt würde;...

7 Kraft-Wärme-Kopplung Kopplung (KWK) in der Definition des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) 3 Abs. 1: Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten Anlage. Im Sinne des KWKG sind KWK-Anlagen also nur Anlagen, die die mechanische Energie zur Stromerzeugung nutzen. Alle anderen Arten der KWK sind hier nicht erfasst. Das Blockheizkraftwerk (BHKW), das in einem Wohnhaus betrieben wird und dort Wärme und Strom erzeugt, ist deswegen eine vom KWKG erfasste Anlage.

8 Varianten des BHKW-Betriebs Betriebs im Wohnhaus 1. Stromseitig Volleinspeisung in das Netz des VNB Direktversorgung von Letztverbrauchern im Gebäudeensemble Verkauf des Stroms an einen externen Dritten In allen Fällen erhält der Betreiber den uschlag nach 5 Abs. 2 Nr. 1 und 7 Abs. 6 KWKG für den im Generator erzeugten Strom nach Abzug des Eigenbedarfs der Anlage. 2. Wärmeseitig Wärmelieferung durch Dritten (Contractor) Eigenbetrieb durch Eigentümer/Vermieter

9 Volleinspeisung in das Netz Netz- betreiber BHKW

10 Vergütung bei Volleinspeisung in das Netz gemäß 4 Abs. 3 KWKG Durchschnittspreis Baseload EEX je Quartal (= üblicher Preis) Vermiedene Netznutzungsentgelte g plus KWK-uschlag

11 Der übliche Preis - schwankt

12 uschlag für Strom aus KWK ( 7 KWKG) uschlag auf die BHKW-Erzeugung g abzgl. Eigenbedarf Leistungsanteil bis 50 kw el 5,11 ct/kwh Leistungsanteil >50 kw el 2 MW el 2,10 ct/kwh Leistungsanteil > 2 MW el 1,50 ct/kwh Dauer der uschlagszahlung: a u g: 6 Betriebsjahre bei Wärmeversorgung normaler Verbraucher 4 Betriebsjahre bei Prozesswärmeversorgung in der Industrie jeweils ab Aufnahme des Dauerbetriebs aber maximal Vollbenutzungsstunden Spezialfall Kleinst-KWK bis 50 kw el : 10 Jahre ab Inbetriebnahme

13 Üblicher Preis für KWK-Strom Durchschn.preis h EEX 2008/2009 5,23 ct/kwh Vermiedenes NNE (Vattenfall HH 2010) 0,78 ct/kwh 6,01 ct/kwh KWK-uschlag bis 50 kwel 5,11 ct/kwh 11,12 ct/kwh Info zum EEX-Preis: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung

14 Auslegungsbeispiel Wohnanlage mit m², ca. 40 WE Thermischer Spitzenbedarf 300 kw 15% davon: 45 kw Muster-BHKW thermische Leistung 47 kw elektrische Leistung 20 kw Vollbenutzungsstunden

15 Kenndaten und Investition elektrische Leistung 20 kw Vollbenutzungsstunden kwh Stromerzeugung Investition , 7%, 10 Jahre Annuität /a Kapitalkostenanteil 4,51 ct/kwh el

16 Betriebskosten und Gutschriften + Gaskosten (variabel) + Wartung und Instandhaltung 2,65 ct/kwh el (Vollwartung) - Energiesteuergutschrift if 40 ct/bh - Wärmegutschrift abhängig vom Gaspreis = Stromrestkosten Die Kosten für Verwaltung, Betreuung, Versicherung usw. sind im Vergleich noch nicht enthalten.

17 Betriebskosten und Gutschriften (10 Jahre) alle Angaben netto ohne MWSt. Die Kosten für Verwaltung, Betreuung, Versicherung usw. sind im Vergleich lihnoch nicht ihenthalten. hl

18 Betriebskosten und Gutschriften (n. 10 Jahren) alle Angaben netto ohne MWSt. Die Kosten für Verwaltung, Betreuung, Versicherung usw. sind im Vergleich lihnoch nicht ihenthalten. hl

19 Bewertung der Volleinspeisung Angesichts der aktuellen und für die ukunft zu erwartenden Brennstoffpreise reicht die Gesamtvergütung aus üblichem Preis, vermiedenen Netznutzungsentgelten und KWK-uschlag nicht aus, um das BHKW dauerhaft rentabel zu betreiben. Bei BHKW bis 50 kwel entfällt der uschlag nach 10 Jahren, dann deckt der übliche Preis kaum die Brennstoffkosten. Bei BHKW über 50 kwel entfällt der uschlag bereits nach 6 Jahren oder längstens Betriebsstunden, auch dann sind die Brennstoffkosten kaum mehr gedeckt. Die Refinanzierung ist, außer in Ausnahmefällen, nach 6 Jahren noch nicht abgeschlossen. Ein rentabler Betrieb ist so kaum möglich.

20 Volleinspeisung bei BHKW > 50 kw el 4 Abs. 4: Die Verpflichtung zur Abnahme und zur Vergütung von KWK-Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung größer 50 kw entfällt, wenn der Netzbetreiber nicht mehr zur uschlagszahlung nach Absatz 3 Satz 1 verpflichtet ist. Betreibern von KWK-Anlagen steht ein Anspruch auf vorrangigen Netzzugang nach 4 Abs. 1 Satz 1 im Fall von Engpässen im deutschen Übertragungsnetz zu. KWK-Anlagen mit mehr als 50 kw müssen nach Ablauf der uschlagsdauer individuelle Bedingungen über die Einspeisung mit dem Netzbetreiber vereinbaren. Das kann auf die Wirtschaftlichkeit erhebliche nachteilige Folgen haben. BHKW unter 50 kw el behalten eit ihres Lebens den Anspruch auf Abnahme und Basisvergütung!

21 Direktverkauf im Hausnetz Netz- betreiber Abrechnungsrelevanter ählpunkt im Sinne 4 Abs. 3b KWKG BHKW

22 Voraussetzungen für den Direktverkauf Eigener Netzanschluss nach 1 Abs. 2 NiederspannungsanschlussVO (Hauseigentümer überlässt die Kundenanlage dem BHKW- Bt Betreiber zur Nutzung) Nt Geltendmachung des Anspruchs auf den abrechnungsrelevanten ählpunkt gem. 4 Abs. 3b KWKG. Die belieferten Kunden sind mit dem Eichrecht entsprechenden ählern ausgestattet.

23 Das KWK-Modernisierungs-Gesetz 4 Abs. 3b: Anschlussnehmer im Sinne des 1 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung, in deren elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung Strom aus KWK-Anlagen eingespeist wird, haben Anspruch auf einen abrechnungsrelevanten ählpunkt gegenüber dem Netzbetreiber, an dessen Netz ihre elektrische Anlage angeschlossen ist. Bei Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet eine Verrechnung der ählwerte über Unterzähler statt.

24 BHKW-Hausnetz Hausnetz im Vermieterbetrieb Mieter / Nutzer Netzbetreiber Stromlieferant BHKW WM Kessel Übergabe BHKW an Stromkunden BHKW Kessel

25 Betriebskosten und Gutschriften (10 Jahre) alle Angaben netto ohne MWSt. Die Kosten für Verwaltung, Betreuung, Versicherung usw. sind im Vergleich noch nicht enthalten. Der Tarif berücksichtigt die EEG-Umlage nach 37 EEG. Der Saldo aus usatzbezug und Weiterverkauf ist nicht enthalten.

26 Betriebskosten und Gutschriften (n. 10 Jahren) alle Angaben netto ohne MWSt. Die Kosten für Verwaltung, Betreuung, Versicherung usw. sind im Vergleich noch nicht enthalten. Der Tarif berücksichtigt die EEG-Umlage nach 37 EEG. Der Saldo aus usatzbezug und Weiterverkauf ist nicht enthalten.

27 Drittlieferanten im BHKW-Objektnetz Netzbetreiber Stromlieferanten Virtuelle Verbindung zum Netz des VNB BHKW

28 Bildung virtueller ählpunkte

29 Grundlagen des Verrechnungsmodells ählpunkt gemäß 2 Nr. 14 StromNV zur Drittbelieferung unverzichtbar 4 Abs. 3b KWKG sieht Einsatz von Unterzählern vor iffer Metering Code 2006/2008: Virtuelle ählpunkte zur Abwicklung von KWK-Lieferungen Lieferung an den KWK-Anlagen-Betreiber erfolgt an dessen virtuellen ählpunkt 4 Abs. 4 MessV: Netzbetreiber verwaltet ählpunkte

30 Umlage der Wärmekosten aus BHKW Problemstellung bei Eigenbetrieb durch den Vermieter: Die HeizkostenVO lässt nur die Umlage nachgewiesener Kosten im Rahmen des Kostenkatalogs zu. Im BHKW wird messtechnisch erfassbar Brennstoff eingesetzt, der allerdings zu einem Teil in Strom und nicht in Wärme umgewandelt wird. Die messtechnische Abtrennung, wie groß dieser Anteil ist, ist praktisch ki nicht ih möglich. ölih Hinzu kommt, dass der Brennstoff für das BHKW von der Energiesteuer befreit wird, für den Spitzenkessel nicht.

31 Der reale Wert der Wärme aus dem BHKW Brennstoff, versteuert Wärme Kessel gleicher Wert Brennstoff, steuerfrei BHKW Wärme Strom

32 Berechnungsregel zur Abtrennung Brennstoff, versteuert Kessel Wärme Kostenbasis für die Heizkosten-Umlage Kessel: - Brennstoffkosten - Wartung - Bedienung - und weitere n. HeizkostenV Brennstoff, versteuert KWK-Anlage η el + η th = 100% Nutzenergie η th η el Wärme Strom KWK-Anlage: - Brennstoffkosten anteilig - Wartung, Pflege anteilig - keine Reparatur- und Ersatzteilkosten Hauptzollamt Energiesteuererstattung g Strom wird nach Tarifen berechnet, keine Umlage!

33 Berechnungsregel zur Abtrennung

34 Anwendung der Berechnungsregel Stromerzeugung g liegt als Messwert vor (sowieso wg. KWK-uschlag) Betriebsstunden des BHKW liegen als Messwert vor Brennstoffmenge: entweder als Messwert (eigener ähler für das BHKW) oder als berechneter Wert nach gleicher Regel, wie die Meldung zur Energiesteuererstattung beim Hauptzollamt erfolgt Wärmemenge aus dem BHKW: entweder als Messwert (eigener ähler für das BHKW) oder als berechneter Wert nach typengeprüfter Kennlinie

35 Beispiel zur Berechnungsregel Erzeugung Anteil Stromerzeugung in kwh ,85% Wärmeerzeugung in kwh ,15% Gesamt in kwh ,00% 00% Wärme Strom Brennstoffkosten 70,15% 29,85% Energiesteuererstattung 100,00% Wartung 70,15% 29,85% Instandhaltung, Reparatur 100,00% Pflege, Reinigung, usw. 70,15% 29,85% Summe = keine Umlage Umlage

36 Praxisproblem Vollwartungskosten Viele Hersteller bieten Vollwartungsverträge an, deren einheitlicher Preis sowohl die Wartung als auch die Instandhaltung beinhaltet. Die Trennung der Preiskomponenten wird meist mit dem Argument, die Kalkulation nicht offenlegen zu wollen, vermieden. In der praktischen Anwendung gibt es bisher keine Probleme, wenn maximal 30% der Vollwartungskosten als Wartungsanteil deklariert werden. Jedoch sollte sich der Vermieter überlegen, ob er hieraus einen umlagefähigen Anteil deklariert, denn der Vergleich mit üblichen Wartungskosten eines Kessels führt schnell zum Ergebnis, dass die Wärme aus dem BHKW dann teurer ist als die aus dem Kessel. Vorschlag: Nur den Wärmekostenanteil des Brennstoffs in die Umlage nehmen.

37 Praxisproblem Energiesteuer? Es gibt einzelne Meinungen, dass die Energiesteuererstattung g als Kostenminderung auch bei der Berechnung des umlagefähigen Teils der Brennstoffkosten zu berücksichtigen sei. Das ist keinesfalls so, denn die Erstattung ist explizit Anreiz für die gekoppelte Stromerzeugung, siehe BT-Drucksache 14/449, S. 13. Die Erstattung ist danach ausschließlich h der Stromseite zuzurechnen. Die Energiesteuerentlastung nach 53 EnergieStG erfolgt nur deshalb, weil der kraft-wärme-gekoppelte Betrieb vorliegt. Der Einsatz des Brennstoffs mit Blick auf den Heizeinsatz führt nach 2 Abs. 3 EnergieStG zum Heizsteuersatz, nicht zum Wegfall der Steuer!

38 Ergebnis Der Betrieb von BHKW im Wohnungsbau ist wirtschaftlich, wenn der Strom direkt an die Mieter verkauft wird. Der zunächst höhere Verwaltungsaufwand wird durch deutlich bessere Stromerträge mehr als kompensiert. Das Direktbelieferungsmodell bietet deutlich höhere Langfristsicherheit als die scheinbar einfachere Volleinspeisung. Contractoren kümmern sich um den professionellen Betrieb und die Abrechnung, das Wohnungsunternehmen muss keine eigenen Stromlieferstrukturen aufbauen. Klimaschutz in der Wohnimmobilie ist mit BHKW bei vergleichsweise geringem Investitionsaufwand umsetzbar.

39 Leinaustr. 13, Hannover 0511 / beta GmbH Betrieb energietechnischer Anlagen Fössestr. 77A, Hannover 0511 / brosziewski@beta-energie.deenergie

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