Nutzungsvertrag. zwischen. der Stadt Neckarsulm, vertreten durch das Kinder- und Jugendreferat, nachfolgend Vermieter genannt. und

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1 Kinder- und Jugendreferat Stadt Neckarsulm Name, Vorname Verein/Institution (Kontaktperson) Postleitzahl, Ort, Straße, Nr. Telefon Fax zwischen der Stadt Neckarsulm, vertreten durch das Kinder- und Jugendreferat, nachfolgend Vermieter genannt und nachfolgend Mieter genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand a). Folgende Räumlichkeiten unterliegen, für die in 2 festgelegte Dauer, der Nutzung: Saal Proberaum Medienraum Cafe Eltern-Kindraum Club-Raum Küche incl. Flure und Toiletten. b) Folgende Einrichtungsgegenstände werden dem/der Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt (ohne Entgelt / gegen Entgelt): Benötigte Technik: Tontechnik Lichttechnik Sonstige Medien

2 2 Nutzungsdauer a) Die Übergabe des Schlüssels und eine Einweisung findet am um Uhr mit Herrn/Frau statt. b) Der beginnt am um Uhr und endet am um Uhr. c) Die Abnahme der Räumlichkeiten findet am um Uhr 3 Zweck der Nutzung a) Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände werden für folgenden Zweck zur Verfügung gestellt: Offene Veranstaltung / Nutzung Name der Veranstaltung / Nutzung Zweck der Veranstaltung / Nutzung Es wird mit Besuchern / Nutzern gerechnet. Geschlossene Veranstaltung / Nutzung Name der Veranstaltung / Nutzung Zweck der Veranstaltung / Nutzung Es wird mit Besuchern / Nutzern gerechnet. b) Der/Die Nutzungsberechtigte darf den, in 1 festgelegten Vertragsgegenstand, nur zu dem unter 3 vereinbarten Zweck nutzen. Eine abweichende Nutzung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners. c) Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet. 4 Zustand des Nutzungsgegenstandes a) Übernahmezustand Der Vertragsgegenstand wird in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand übernommen. b) Übergabezustand Der Vertragsgegenstand wird in sauberen und funktionsfähigem Zustand (Zustand der Übernahme) zum Ende der Vertragsdauer (Abnahme) übergeben (Besenrein; Geschirr, Besteck und Gläser in gereinigtem Zustand, technische Anlage und Mobiliar ohne Mangel.

3 1. Endreinigung Die Endreinigung erfolgt durch die Stadt Neckarsulm. Die Reinigungskosten von der Abnahme werden dem/der Nutzungsberechtigten bei in Rechnung nicht in Rechnung gestellt. 5 Nutzungsgebühr Die Nutzung für örtliche, gemeinnützige Vereine, kirchliche Organisation, kulturelle Initiativen (z. B. Musikgruppe, Band) Privatpersonen städtische Einrichtungen Band der Jugendarbeit, ist kostenfrei, solange sie keine kommerziellen Ziele verfolgen. Für Sonstige ist eine Nutzungsgebühr in Höhe von zuzüglich Umsatzsteuer von bis zum in bar oder durch Überweisung auf das Konto: zu entrichten. Details siehe Staffelmiete. Bei öffentlichen Veranstaltungen sowie bei der Anmietung des Saals wird vom der Stadt Neckarsulm ein Sicherheitsdienst gestellt. Diese Sicherheitsdienst wird dem Nutzer mit berechnet. 6 Inkrafttreten des Vertrages Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Nutzungsgebühr termingerecht an die Stadt Neckarsulm gezahlt wurde, sowie der unterschriebene Vertrag zum selben, in 5 genannten Termin bei der Stadt Neckarsulm eingegangen ist. 7 Kaution Der/Die Nutzungsberechtigte zahlt spätestens bis zur Übernahme der Räume eine Kaution in Höhe von (bar). Die Stadt Neckarsulm kann sich wegen fälliger Ansprüche aus der Kaution befriedigen. Nach Abnahme des Vertragsgegenstandes durch die Stadt Neckarsulm wird die Kaution zurückgezahlt.

4 8 Haftung Der/Die Nutzungsberechtigte haftet für alle entstandenen Schäden an den Vertragsgegenständen, die er/sie, seine/ihre Angehörigen, Personal, Besucher/Freunde oder Lieferanten entstehen. Die Stadt Neckarsulm ist berechtigt, eine Haftpflichtversicherung zu verlangen. Der/Die NutzerInnen sind verpflichtet, alle Schäden, die aus der Nutzung entstanden sind, unaufgefordert und unmittelbar mitzuteilen. Die Stadt Neckarsulm lässt die Schäden fachkundig beseitigen und stellt die Kosten dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung. Dasselbe gilt für Folgekosten, die durch notwendig gewordene Reinigung der Zuwege, bzw. der Außenanlage, sowie für Kosten, die die Stadt Neckarsulm durch Ordnungswidrigkeiten im Verlauf der Nutzung entstehen. Um diesen Betrag vermindert sich die Kaution. Sollte ein Schlüssel ausgehändigt werden, ist dieser sorgsam zu verwahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der/Die unterzeichnende Nutzungsberechtigte muss volljährig und bis zum Ende der Nutzungsvereinbarung / Zweck anwesend sein. Bei der Nutzung des Proberaums gelten gesonderte Vereinbarungen. Die Hausordnung, das Jugendschutzgesetz und die Erlaubnis / Auflagen des Ordnungsamtes werden in ihrer jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil und sind einzuhalten. (vgl. Anlage 1) 9 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen a) Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, sind sie durch andere, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen weitestgehend ersetzen. Bei Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. b) Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen irgendwelcher Art, die das Nutzungsverhältnis oder den Vertragsgegenstand betreffen sind unwirksam. 10 Gerichtsstand Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Heilbronn. Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages. 11 Zusatzvereinbarungen Neckarsulm, den Für die Stadt Neckarsulm Nutzungsberechtigte/r

5 Anlage 1 Hausordnung Für das Kinder-Jugend-Kultur Zentrum Haus der Jugend gilt generell das letztgültige Jugendschutzgesetz (vgl. Aushang) sowie Bau-, Feuer, gesundheitspolizeiliche und gewerberechtliche Vorschriften - diese sind einzuhalten. 1. Bestimmung des Kinder-Jugend-Kultur Zentrums Das Haus der Jugend versteht sich als Begegnungs- und Veranstaltungszentrum, als außerschulischer Bildungsort, als Kursanbieter, Kultur- und Nachwuchsförderer, Ideenschmiede kreativer, Freizeitgestaltung junger Menschen (Auszug aus der Konzeption). 2. Zielgruppe Im Haus der Jugend sind alle jungen Menschen willkommen. Zielgruppenschwerpunkt sind Kinder, Teenager, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien. 3. Öffnungszeiten / Angebote Die aktuellen Öffnungszeiten / Angebote werden durch Aushang und entsprechender Pressearbeit bekannt gegeben. Sonderregelungen (z. B. Konzerte) bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Ordnungsamt Neckarsulm. 4. Verbote RAUCHEN- ALKOHOL- GEWALT- UND DROGEN Dies gilt sowohl im Kinder-Jugend-Kultur Zentrum als auch auf dem Freigelände rund um die Einrichtung. Der Alkoholausschank von Bier ist bei Einzelveranstaltungen Zielgruppe ab 16 Jahren möglich, bedarf aber vorheriger Genehmigung der Hausleitung. Es werden keine gewalttätigen Handlungen im Haus geduldet wie z. B. körperliche Auseinandersetzung, Bedrohung, Verspottung oder Erpressung. Wir sind alle für eine angenehme Atmosphäre verantwortlich! Es dürfen keine Waffen ins Kinder-Jugend-Kultur Zentrum mitgebracht werden! Das Rauchen im Kinder-Jugend- Kultur Zentrum ist nicht erlaubt. Bei mutwilliger Zerstörung ist Ersatz zu leisten, Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!

6 5. Ordnung und Sauberkeit Die Räumlichkeiten und deren Einrichtung sowie bereit gestelltes Inventar (Kicker, Billard, Medien usw.) sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Jeder der das Kinder-Jugend-Kultur Zentrum benützt, verpflichtet sich auch bei der Reinigung aktiv mitzuhelfen. Im WC ist auf Hygiene und Ordnung zu achten. Auch die Außenanlage, sowie die beiden Waggons sind sauber und in Ordnung zu halten. Wer Gegenstände mutwillig beschädigt, zerstört oder entwendet, kommt für den Schaden auf. Sollte ein Schaden am Gebäude oder der Einrichtung entstehen, ist dies dem hauptamtlichen Personal zu melden. 6. Lärmen Ab 22 Uhr sind die Fenster zu schließen und der Geräuschpegel ist auf Zimmerlautstärke zu setzen. Um den Außenlärm in Grenzen zu halten, sind die Mopeds, Motorräder und Autos auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Außerdem darf vor dem Kinder-Jugend-Kultur Zentrum kein unnötiger Lärm (z. B. durch Schreien) gemacht werden. Nach Schließung der Einrichtung haben alle Anwesenden in gesittetem Verhalten das Gelände zu verlassen. 7. Aufsicht Den Anordnungen des Personals bzw. der von ihnen bestimmten Aufsichtspersonen, ist Folge zu leisten. Die jeweilige Aufsicht übernimmt die Verantwortung. Bei nicht Einhalten der Hausordnung wird die Aufsicht das hauptamtliche Personal informieren. Der Situation entsprechend folgen darauf Konsequenzen (vgl. Nr. 8). 8. Mögliche Reaktionen bei nicht Einhaltung der Hausordnung Gespräch, Verwarnung, Schadenswiedergutmachung, Einbehaltung unerlaubter Gegenstände, Verständigung der Erziehungsberechtigten, Hausverbot (1 Tag bis unbefristet), polizeiliche Anzeige. 9. Allgemein Unfälle und Anlässe zum sofortigen Einschreiten sind unverzüglich dem hauptamtlichen Personal zu melden. Keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände! Diese Hausordnung ist im Kinder-Jugend-Kultur Zentrum aufzuhängen und den Besuchern zur Kenntnis zu bringen. Wir wünschen Euch viel Spaß in Eurem Kinder-Jugend-Kultur Zentrum Stand Februar 2009 Joachim Scholz Oberbürgermeister

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8 Anlage 2 a) Der/Die Nutzungsberechtigte bestimmt für die Dauer der Nutzung mindestens zwei Verantwortliche, die als AnsprechpartnerInnen ständig ansprechbar sind. Diese müssen Deutsch sprechen können und volljährig sein. Die Personen sind der Stadt Neckarsulm vor Nutzungsbeginn namentlich anzugeben. b) Bei Nutzung des Vertragsgegenstandes von nicht voll geschäftsfähigen Personen ist der/die Sorgeberechtigte Vertragspartner und hat zu bürgen. c) Eine eventuelle Schlüsselübergabe erfolgt frühestens nach Zahlung der Nutzungsgebühr sowie der Kaution. Bei Verlust werden die Wiederbeschaffungskosten dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt bei Nutzungsende. d) Der/Die Nutzungsberechtigte ist in die den Brandschutz, die Fluchtwege, und bei Bedarf in die technische Anlage, Küche eingewiesen worden. e) Pflichten des/der Nutzungsberechtigten 1. Der/Die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand und die gemeinschaftlichen Einrichtungen (Sanitärbereich, Flur,...) schonend und pfleglich zu behandeln. 2. Die Tonanlage ist so einzustellen, daß es bei Benutzung nicht zu Belästigung der Nachbarschaft kommt. Auf geschlossene Fenster und Türen ist zu achten. 3. Der entstandene Müll wird von dem/der Nutzungsberechtigten in selbst zu erwerbenden Müllsäcken der Stadtreinigung (weiß mit Aufdruck) neben den Müllcontainer gestellt. Altglas wird durch den/die Nutzungsberechtigte entsorgt. 4. Auch die Außenanlage sowie die Zuwege sind gegebenenfalls zu reinigen, wenn grobe Verschmutzungen oder Glasbruch entstanden sind. 5. Der/Die Nutzungsberechtigte selbst sowie die namentlich angegebenen Verantwortlichen verpflichten sich, während der Nutzungsdauer auf Rauschmittel jeglicher Art zu verzichten. 6. Das für öffentliche Gebäude absolute Rauchverbot ist einzuhalten und kann bei Nichteinhaltung mit einer Geldbuße geahndet werden. 7. Für die Nutzungsdauer hat der/die Nutzungsberechtigte die Verkehrssicherheitspflicht, insbesondere sind Fluchtwege freizuhalten. 8. Entstandene Kosten durch nicht sachgemäße Handhabung der technischen Anlagen werden dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. 9. Der/Die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, alle örtlichen Steuern und Gebühren (GEMA etc.) selbst zu melden und zu entrichten, so keine anderen Absprachen getroffen sind.

9 f) Werbung/Öffentlichkeitsarbeit 1. Dem/Der Nutzungsberechtigten ist es untersagt, mit dem Namen der Stadt Neckarsulm, Kinder- und Jugendreferat, zu werben, es sei denn, die Vertragspartner sind gemeinsam Veranstalter. An sonsten gilt Nr. 2 entsprechend. 2. Veröffentlichungen (Plakate, Flyer, etc.) des/der Nutzungsberechtigten sind mit dessen/deren Namen und Adresse so zu versehen, daß deutlich erkennbar ist, dass die Stadt Neckarsulm weder der Herausgeber der Veröffentlichung noch der Veranstalter ist. Mietercheckliste Beim Verlassen: Nur wenn man als letzter das Haus verlässt, sind alle Fenster und Türen zu schließen und sicherzustellen, dass diese fest verschlossen sind. Während der Nutzung: bitte die Tonanlage so einstellen, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen, bei größerer Lautstärke Türen und Fenster geschlossen halten. Die Fluchtwege sind freizuhalten. Nach der Nutzung stehen Stühle und Tische wieder an den ursprünglichen Plätzen? ist benutztes Geschirr und Besteck gereinigt und wieder vollständig in den Schränken? Sind alle Lichter aus? Ist die technische Anlage ausgeschaltet? sind grobe Verunreinigungen entfernt und die Räume besenrein? sind die Außenanlagen und Zuwegungen gereinigt, falls grobe Verschmutzungen oder Glasbruch entstanden sind? ist der angefallene Müll in Säcken und steht neben den Müllcontainern hinterm Haus? ist das Altglas entsorgt? ist alles heil und unbeschädigt? (Toiletten, Tische, Stühle, Fußböden, Theke, Küche, Musikinstrumente, technische Anlage, Fenster, Türen etc.) Unterschrift Mieter Unterschrift Vertreter Stadt Neckarsulm Datum

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