Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen

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1 Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße Hagen Information über den Zwischenstand in der Abiturprüfung 2013 Informationen gemäß 54 APO-WBK10-AG Name: Maria Mustermann Abiturfach - durch- schnitt Prüfungsbewertung in n einfach schriftlich mündlich Zwischenstand der Punktwertung des ZAA fünffach Mündliche Prüfung angesetzt gem. 54 gew. Ziff. 1 Ziff Deutsch 8, ja Geschichte 7, ja 3. Mathematik 9, Biologie Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation Vorläufige Durchschnittsnote ,7 Änderung der 2,8 2,6 bis ab Mündliche Prüfung(en) gemäß APO-WBK10-AG 54 (1) bzw. (2) angesetzt. ja bei Ziff. 1 : Abweichung von 4.00 n oder mehr vom durchschnitt Hinweis: Mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach (angesetzte oder freiwillige) können zu Änderungen der oben genannten vorläufigen Ergebnisse führen. Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem werden diese im Verhältnis 2:1 gewichtet. Das Ergebnis wird mit 5 multipliziert und auf eine ganze Zahl abgerundet. Hagen, den Rechtsbehelfsbelehrung: Der Zentrale Abiturausschuss Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule: Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse Hagen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Falls die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

2 Westfalen-Kolleg Bielefeld Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen - Sekundarstufe II - Information über den Zwischenstand in der Abiturprüfung 2013 Informationen gemäß 54 APO-WBK10-KL Name: Max A-Mustermann Abiturfach - durch- schnitt Prüfungsbewertung in n einfach schriftlich mündlich Zwischenstand der Punktwertung des ZAA fünffach Mündliche Prüfung angesetzt gem. 54 gew. Ziff. 1 Ziff Deutsch 10, ja Soziologie 10, ja Biologie 6, ja Spanisch Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation Vorläufige Durchschnittsnote ,9 Änderung der 3,0 2,8 bis ab Mündliche Prüfung(en) gemäß APO-WBK10-KL 54 (1) bzw. (2) angesetzt. ja bei Ziff. 1 : Abweichung von 4.00 n oder mehr vom durchschnitt ja bei Ziff. 2 : Gefährdung des Bestehens der Abiturprüfung Hinweis: Mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach (angesetzte oder freiwillige) können zu Änderungen der oben genannten vorläufigen Ergebnisse führen. Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem werden diese im Verhältnis 2:1 gewichtet. Das Ergebnis wird mit 5 multipliziert und auf eine ganze Zahl abgerundet. Bielefeld, den Rechtsbehelfsbelehrung: Der Zentrale Abiturausschuss Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule: Westfalen-Kolleg Bielefeld, Brückenstr Bielefeld schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Falls die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

3 WESTFALEN-KOLLEG BIELEFELD Staatliches Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungsgang Kolleg Informationen für die Vorsitzenden der prüfungsausschüsse im Abiturfach (gemäß 54,55 APO-WBK10-KL) Name: Max A-Mustermann Abiturfach - durch- schnitt Prüfungsbewertung in n einfach schriftlich mündlich Zwischenstand der Punktwertung des ZAA fünffach Mündliche Prüfung angesetzt gem. 54 gew. Ziff. 1 Ziff Deutsch 10, ja Soziologie 10, ja Biologie 6, ja Spanisch Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation Vorläufige Durchschnittsnote ,6 Änderung der 2,7 2,5 bis ab Auszufüllen vom ZAA Prüfungsfächer in der vom Prüfling festgelegten Reihenfolge Auszufüllen vom FPA Note der mündlichen Prüfung im Wortlaut (ggf. mit Tendenz) Unterschrift des / der Vorsitzenden des FPA Auszufüllen vom ZAA Nach abgeschlossener Prüfung erreichte Punktzahl im +) Gesamtpunktzahl im Abiturbereich Unterschrift des / der Vorsitzenden des ZA 1. Deutsch (Bo) 2. Biologie (Zm) 3. Soziologie (Ha) +) Prüfungsleistung (2 : 1 Wertung, Anlage 6 zur APO-WBK10-KL)

4 Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße Hagen Informationen für die Vorsitzenden der prüfungsausschüsse im Abiturfach (gemäß 54,55 APO-WBK10-AG) Name: Maria Mustermann Abiturfach - durch- schnitt Prüfungsbewertung in n einfach schriftlich mündlich Zwischenstand der Punktwertung des ZAA fünffach Mündliche Prüfung angesetzt gem. 54 gew. Ziff. 1 Ziff Deutsch 8, ja Geschichte 7, ja 3. Mathematik 9, Biologie Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation Vorläufige Durchschnittsnote ,7 Änderung der 2,8 2,6 bis ab Auszufüllen vom ZAA Prüfungsfächer in der vom Prüfling festgelegten Reihenfolge Auszufüllen vom FPA Note der mündlichen Prüfung im Wortlaut (ggf. mit Tendenz) Unterschrift des / der Vorsitzenden des FPA Auszufüllen vom ZAA Nach abgeschlossener Prüfung erreichte Punktzahl im +) Gesamtpunktzahl im Abiturbereich Unterschrift des / der Vorsitzenden des ZA 1. Deutsch (PE) 2. Geschichte (BE) ) Prüfungsleistung (2 : 1 Wertung, Anlage 6 zur APO-WBK10-AG)

5 4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann IV. Fremdsprachen : GeR: Lateinisch ( ) Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße Hagen Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11) Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß 34 Abs.3 und 4 im Russisch wurde erbracht. Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein. Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr VVzAPO-WbK) ein. 12) V. Bemerkungen 13) - keine - Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE VI. Frau Maria Mustermann hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Frau Maria Mustermann Vor- und Zuname 1) geboren am 13. November 1988 in Wetter Hagen, den 28. Juni 2013 Siegel hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Abendgymnasium - Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses Schulleiter/in der Abiturprüfung unterzogen. 11) 12) 13) Vertreter/in des Schulträgers Jahrgangsstufenleiter/in Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-79, Hagen) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. Nichtzutreffendes ist gestrichen. Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 24. Oktober 2008) Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz) Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) vom 23. Februar 2000 (BASS Nr. 1.1) 1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses 2) Nichtzutreffendes streichen

6 2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann 3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase (Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne besondere Kennzeichnung.) 3) Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld Bewertung 4) Semesterergebnisse in einfacher Wertung 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester 7) Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung Prüfungsfach schriftlich mündlich PF 1 Deutsch (ea) PF 2 Geschichte (ea) PF 3 Mathematik PF 4 Biologie Deutsch (ea) LK Lateinisch zugeordnet zu /Fächern Thema Punktzahl Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Besondere Lernleistung 8) entfällt - -- Soziologie Geschichte (ea) LK Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Vertiefungsfächer 6) Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Block I: Punktsumme aus den Semesterergebnissen 9) P E= S. 40 Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung (ggf. einschließlich besonderer Lernleistung) 178 mindestens 90, höchstens 270 P = Erzielte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt) 10) 354 mindestens 100, höchstens 300 Gesamtpunktzahl: 532 mindestens 300, höchstens 900 2,7 Zwei, Sieben 3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 4) Für die Umsetzung von Noten in gilt: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben. 5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen. 6) Bemerkungen gemäß Nr VVz APO-WbK: teilgenommen (teilg.), mit Erfolg (m.e.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg (m.b.e.) teilgenommen. 7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden. 9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet. 10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.

7 4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim IV. Fremdsprachen : GeR: Englisch ( B2/C1 ) Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße Hagen Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11) Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß 34 Abs.3 und 4 im Französisch wurde erbracht. Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein. Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr VVzAPO-WbK) ein. 12) V. Bemerkungen 13) - keine - Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE VI. Herr Benjamin Westheim hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Herr Benjamin Westheim Vor- und Zuname 1) geboren am 30. Dezember 1982 in Lüdenscheid Hagen, den 28. Juni 2013 Siegel hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Abendgymnasium - Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses Schulleiter/in der Abiturprüfung unterzogen. 11) 12) 13) Vertreter/in des Schulträgers Jahrgangsstufenleiter/in Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-79, Hagen) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. Nichtzutreffendes ist gestrichen. Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 24. Oktober 2008) Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz) Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) vom 23. Februar 2000 (BASS Nr. 1.1) 1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses 2) Nichtzutreffendes streichen

8 2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim 3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase (Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne besondere Kennzeichnung.) 3) Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld Bewertung 4) Semesterergebnisse in einfacher Wertung 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester 7) Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung Prüfungsfach schriftlich mündlich PF 1 Deutsch (ea) PF 2 Geschichte (ea) PF 3 Englisch PF 4 Biologie Deutsch (ea) LK Englisch zugeordnet zu /Fächern Thema Punktzahl Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Besondere Lernleistung 8) entfällt - -- Geschichte (ea) LK Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Vertiefungsfächer 6) Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Block I: Punktsumme aus den Semesterergebnissen 9) P E= S mindestens 90, höchstens 270 P = Erzielte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt) Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung (ggf. einschließlich besonderer Lernleistung) 10) 188 mindestens 100, höchstens 300 Gesamtpunktzahl: 571 mindestens 300, höchstens 900 2,4 Zwei, Vier 3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 4) Für die Umsetzung von Noten in gilt: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben. 5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen. 6) Bemerkungen gemäß Nr VVz APO-WbK: teilgenommen (teilg.), mit Erfolg (m.e.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg (m.b.e.) teilgenommen. 7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden. 9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet. 10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.

9 4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann IV. Fremdsprachen : GeR: Spanisch ( B2/C1 ) Englisch ( ) WESTFALEN-KOLLEG BIELEFELD Staatliches Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungsgang Kolleg Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11) Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß 34 Abs.3 und 4 im Englisch wurde erbracht. Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein. Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr VVzAPO-WbK) ein. 12) V. Bemerkungen 13) - keine - VI. Herr Max A-Mustermann hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE Herr Max A-Mustermann Vor- und Zuname 1) geboren am 24. Dezember 1986 in Bielefeld Bielefeld, den 28. Juni 2013 Siegel hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Kolleg - 2) Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses Stufenkoordinator/in der Abiturprüfung unterzogen. Schulleiter/in Dem Zeugnis liegen zugrunde: Vereinbarung zur Gestaltung des Kollegs (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 24. Oktober 2008) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Westfalen-Kolleg Bielefeld, Brückenstr. 72, Bielefeld) 11) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrige in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. 12) Nichtzutreffendes ist gestrichen. 13) Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden. Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz) Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) vom 23. Februar 2000 (BASS Nr. 1.1) 1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses 2) Nichtzutreffendes streichen

10 2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann 3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase (Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne besondere Kennzeichnung.) 3) Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld Bewertung 4) Semesterergebnisse in einfacher Wertung 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester 7) Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung Prüfungsfach schriftlich mündlich PF 1 Deutsch (ea) PF 2 Soziologie (ea) PF 3 Biologie PF 4 Spanisch Deutsch (ea) LK Englisch zugeordnet zu /Fächern Thema Punktzahl Spanisch Besondere Lernleistung 8) entfällt - -- Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte/SW Soziologie (ea) LK Philosophie (09) Volkswirtschaftsl. (08) (08) (07) -- Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Vertiefungsfächer 6) Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Block I: Punktsumme aus den Semesterergebnissen 9) P E= S. 40 Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung (ggf. einschließlich besonderer Lernleistung) 135 mindestens 110, höchstens 330 P = Erzielte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt) 10) 393 mindestens 100, höchstens 300 Gesamtpunktzahl: 528 mindestens 300, höchstens 900 2,7 Zwei, Sieben 3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 4) Für die Umsetzung von Noten in gilt: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben. 5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen. 6) Bemerkungen gemäß Nr.34.2 VVz APO-WbK: teilgenommen, mit Erfolg (m.e.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg (m.b.e) teilgenommen. 7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden. 9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet. 10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.

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