Erneuerbare Energien in Bayern. Informationen zum neuen Förderprogramm Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen
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- Ella Fuchs
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1 Erneuerbare Energien in Bayern Informationen zum neuen Förderprogramm Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen
2 Energiewende welche Potenziale sollen aufgegriffen werden? Wasserkraft (15% 17%) - Modernisierung bestehender Anlagen - Neubauten an bestehenden Querbauwerken Photovoltaik (5% 16%) - PV auf Altlasten und Deponien, entlang von Autobahnen, Schienen und an Lärmschutzwänden - Bürgersolaranlagen, z.b. auf öffentlichen Gebäuden Windkraft (<1% 6-10%) bis neue Anlagen (insbes. 2,5 bis 3 MW-Anlagen) - Beschleunigte Genehmigung und Flächenneubewertung - Bürgerwindanlagen Biomasse (6% 10%) - verstärkter Einsatz von Rest- und Abfallstoffen - Herausforderung: Vermeidung der Vermaisung der Landschaft Geothermie (<<1% 1%) - Süddeutsches Molassebecken - Erschließung der größten Geothermielagerstätte West- und Mitteleuropas Folie: 2
3 Der Energie-Atlas ein guter Ausgangspunkt für alle Fragen rund um Erneuerbare Energien in Bayern Informationen zu beiden neuen Förderprogrammen Praxis-Beispiele für Kommunen, Bürger und Wirtschaft, z. B. auch zu kommunalen und Bürgerenergieanlagen Informationen, Daten, Fakten und Hintergründe zu allen erneuerbaren Energieträgern Folie: 3
4 Informationen auch auf den Internetseiten des StMUG: Folie: 4
5 Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Allgemeinen Ministerialblatt Folie: 5
6 Idee und Auslöser für das neue Förderprogramm Bürgerenergieanlagen und kommunale Anlagen sind wichtiger Baustein für den Erfolg der Energiewende. Großes Interesse, aber auch Unsicherheit, wie solche Ökoenergie-Projekte richtig angegangen werden können. Finanzielles Wagnis für Bürger und Kommunen. ( Vorleistungen, unternehmerisches Risiko). Viele gute Ideen scheitern daher an der schwierigen Projektentwicklungsphase. ( Unsicherheiten/ Risiko bzgl. grundsätzlicher technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit oder Genehmigungsfähigkeit) Folie: 6
7 Ziele Förderprogramm Beseitigung von Hemmnissen in der Entwicklungs- und Startphase von kommunalen und Bürgeranlagen. Planvoller, stetiger Ausbau von Ökoenergien in Bayern. Bürger und Kommunen sollen zuverlässig vom Gewinn profitieren und nicht nur Kosten und Risiko tragen. Eine Bürger-Energieanlage sollte unbedingt ganzheitlich und professionell geplant werden z.b. Wahl eines geeigneten Standortes, wirtschaftlichen Aspekte, geeignete Gesellschaftsform, Finanzierung, Zusammenarbeit mit fachkundigen Projektpartnern, Installateuren, Betreibern und Wartungsdienstleistern etc. Folie: 7
8 Eckpunkte Förderprogramm Was wird gefördert? Beispiele Vorprojekte, Machbarkeitsstudien, (z.b. vor Ort-Untersuchungen, z.b. ingenieurtechnische, hydrologische, geologische, naturschutzfachliche und elektrotechnische Voruntersuchungen zur technischen Machbarkeit, Netzanbindung, Genehmigungsfähigkeit). Finanzierungsvarianten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Gesamtkostenschätzungen, mögliche Förderungen. Analyse und Beurteilung der zu wählenden Rechtsform im Hinblick auf Bürgerbeteiligung, Risiken, Haftung, steuerrechtliche Aspekte, Prospektpflicht (GmbH & Co. KG, Genossenschaft, GbR o.ä.). Ausarbeitung von Betriebsführungskonzepten. Folie: 8
9 Eckpunkte Förderprogramm Wie wird gefördert? Projektbezogen durch anteilige Finanzierung. Förderhöhe: bis zu 40 % bzw. bis zu 50%, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energiesparkonzeptes (Energienutzungsplan, Klimaschutzkonzept o. Ä.) ist. Förderobergrenze: für Rechtsberatung Euro, für Machbarkeitsstudien und Vorprojekte maximal Euro Förderuntergrenze: zuwendungsfähige Ausgaben für Rechtsberatung müssen mind Euro und für Machbarkeitsstudien und Vorprojekte mind Euro betragen. Insgesamt stehen für den Zeitraum Mio. Euro (d.h. 2 Mio. Euro / Jahr) zur Verfügung. Folie: 9
10 Eckpunkte Förderprogramm Wer wird gefördert? Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kommunalunternehmen, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften (GmbH etc.), Personengesellschaften (GbR, KG etc.), Einzelunternehmen, Mischformen (GmbH & Co. KG etc.), die als Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben, eingetragene Vereine, die als Vereinszweck den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben. Genossenschaften mit dem Satzungszweck der Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen. Die kommunalrechtlichen Anforderungen an energiewirtschaftliche Betätigungen sind zu berücksichtigen. Folie: 10
11 Beispiele Bürgeranlagen / Kommunale Anlagen Bürgerwindanlage Mausdorf - Pirkach Zwei Windräder in Bürgerhand Energie: MWh / Jahr Aufwand: Gesamtkosten: Interne Personalkosten: Std. Projektlaufzeit: 10/ /2010 Auszeichnung 11/2011 Westmittelfränkischer Energiepreis 2011 Weitere Infos: /praxisbeispiele/details,225.html» Das hohe Engagement der Mitglieder der Verwaltungs-GmbH sowie das Einbringen der Eigenleistung hat deutlich zur Folie: 11 Kostenreduzierung beigetragen.«
12 Beispiele Bürgeranlagen / Kommunale Anlagen xyz Beispiele Energieatlas und/oder Energiegewinner 2 Windenergieanlagen Broschüre»Ich war sehr stolz, als sich die Rotoren das erste Mal drehten. Die dynamische Kraft, die von den Anlagen ausgeht, und das Wissen, dass wir hier sauberen Strom gewinnen, machen Mut für die Zukunft.«Folie: 12
13 Beispiele Bürgeranlagen / Kommunale Anlagen Photovoltaikanlage»Der Nutzeffekt für den Verein stand im Vordergrund. Nach einigen Verhandlungen [ ] war klar: Mit der Photovoltaik- Anlage und jeder Menge Eigenleistung am Bau kommen wir auf Null raus. [ ]. So war vorhersehbar, dass auch der Ertrag stimmen würde. Ich habe also Anteile Folie: 13 gezeichnet und schon im ersten vollen Jahr gab s einen Bonus von 3 %.«
14 Energie-Atlas Bayern: Datenbank mit Praxisbeispielen Folie: 14
15 Best Practice Beispiele Altlasten und Erneuerbare Energien Folie: 15
16 Broschüre des StMWIVT - EnergieGewinner Praxisbeispiele von Bürgerenergieanlagen Allgemeine Hintergrundinformationen Grundlegende Informationen zu Rechtsformen Ansprechpartner und weiterführende Links Erscheinungsdatum Mai 2012 Erhältlich unter Folie: 16
17 Fragen & Antworten Folie: 17
18 Vielen Dank für Ihr Interesse! Folie: 18
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