Anette Kramme. Präsidenten des Deutschen Bundestages Parlamentssekretariat Platz der Republik I Berlin. Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

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1 æ Bundesministerium fúr Arbeit und Soziales Präsidenten des Deutschen Bundestages Parlamentssekretariat Platz der Republik I Berlin Anette Kramme Parlamentarische Staatssekretärin Mitglied des Deutschen Bundestages HAUSANScHRTFT Wilhelmstraße 49, Berlin PoSTANScHRTFT Berlin rel r x r-r tl buero.kramme@bmas.bund.de Berlin, ) $,r"oru.r 201 S Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping u. a. und der Fraktion DIE LINKE. betreffend,,materielle Deprivation - Zusammenhang mit Einkommensarmutsrisiko und geringem Einkommen nach dem Sozio-oekonomischen Panel", BT-Drs. 1gt4OO2 Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, als Anlage übersende ich lhnen die Antwort auf die o. a. Kleine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

2 Anlage Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping u. a. und der Fraktion DIE LINKE betreffend,,materielle Deprivation - Zusammenhang mit Einkommensarmutsrisiko und geringem Einkommen nach dem sozio-oekonomischen panel,,, Bundestagsd rucksache Vorbemerkung der Fragesteller: "Erhebliche materielle Deprivation ist einer von drei lndikatoren, die im Rahmen der EU- Strategie für das Jahr 2020 zur EU-weiten Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung verwendet werden. Als erheblich materiell depriviert gelten Personen, die im Rahmen del S-tichprobenbefragung EU-SILC bei mindestens vier von neun Fragen zu den Bereichen Miete, Wasser/Strom, Verbindlichkeiten, Heizung, unenruartete Ausgaben, Mahlzeit mit Fleisch oder Fisch, Urlaub, Auto, Waschmaschine, Farbfernseher und Telefon angeben, über keine entsprechende Ausstattung bzw. Möglichkeit zu verfügen. Die Einkommens-und Verbrauchsstichprobe (EVS) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEp) beinhalten keine entsprechenden bzw. direkt vergleichbaren Fragen." (Antwort der Bundesregierung in BT- Drs. 18/3519 auf die schriftliche Frage von Katja Kipping). Mit der Haushalts6efragúng des Sozio-oekonomischen Panels wurden in Deutschland im Jahr 2005, 20OB und 2011 (Erhebungsjahr) aber Angaben zur materiellen Versorgung im Zusammenhang mit der finanziellen Lage erhoben (Fragen s2, s3, s4 und 5sl sechs der ablefragten Absicherungs- und_versorgungslagen sind entgegen der Aussage der Bundesiegierung identisch den o. g. EU-lndikatoren für materielle Deprivation, somit ist der Zusamménhan! von Einkommenssituation und materieller Deprivation für mindestens seché Deprivationsindikatoren auch nachweisbar. Diese sind: keine finanziellen Ressourcen für unenruartete Ausgaben bzw. Notfälle, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zwei Tage, keine mindestens einwöchige Urlaubsreise jedes Jahr, kãin Farbfernseher im Haushalt, kein Auto im Haushalt, kein Telefon im Haúshalt. Auch der Zusammenhang zwischen Einkommensarmut und materieller Deprivation ist ermittelbar, annähernd auch die Deprivationssituation von Personen in Ein-Personen-Haushalten, die Einkommen in der Höhe der Referenzgruppen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) haben, und deren Ausgaben zur Ermit ung der Regelleistungen für das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch herangezogen worden sind bzw. werden. "Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) veröffentlicht verschiedene Schnittmengen der drei lndikatoren zu Armut und sozialer Ausgrenzung. Für die Rate der materiellen Deprivation (Entbehrungen in mindestens drei der neun Berèiche) gibt es keine Schnittmengenberechnungen." (Antwort der Bundesregierung in BT- Drs. 1élãSf g auf die schriftliche Frage von Katja Kipping) Der wissenschaftlióhe Dienst des Deutschen Bundestags berechnete aber die Schnittmenge zwischen Einkommensarmutsrisiko und materieller bzw. erheblicher materieller Deprivation aus den Daten der europaweit durchgeführten Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (Geschäftszeichen WD 6 3O ): 23,9 Prozent der Personen mit einèm Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze lebten mit erheblicher materieller Entbehrung (4 und mehr lndikatoren erfüllt), weitere 18,1 Prozent mit materieller Entbehrung (3 lndikatoren erfüllt) (EU-SILC 2013). Das heißt, 42Prozentder personen, die mit einem Einkommensarmutsrisiko leben, entbehren in drei, weit über die Hälfte sogar in vier und mehr o. g. Bereichen (lndikatoren) einer ausreichenden materiellen Versorgung.

3 Seiie 2 von 6 Vorbemerkung der Bundesregierung : Der in der EU-Strategie für das Jahr 2O2O aufgeführte lndikator,,materielle Deprivation" ist auf Basis der EU-SILC-Stichprobenbefragungen definiert und bezieht sich auf Personen, bei denen die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel stark eingeschränkt sind. Nach der EU-Definition liegt materielle Deprivation vor, wenn Entbehrungen in mindestens drei der folgenden neun Bereiche genannt werden (bei vier und mehr,,erhebliche materielle Deprivation"): M iete, Wasser/Strom sowie Verbindlichkeiten, angemessene Beheizung der Wohnung, unenruartete Ausgaben tätigen können, jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder gleichwertiger Proteinzufuhr, einen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort, ein Auto, eine Waschmaschine, einen Farbfernseher oder ein Telefon. Auch in anderen Haushaltsbefragungen wie beispielsweise dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) werden solche und ähnliche Sachverhalte erhoben. Die auf EU-Ebene vereinbarten lndikatoren zu materieller Deprivation (bzw. erhebliche materielle Deprivation) können jedoch mit diesen Datenquellen nicht abgebildet werden, da nicht alle genannten Bereiche erfragt werden und Fragestellungen von den in EU-SILC venryendeten Formulierungen abweichen. So wird z.b. im SOEP nicht nach dem Fehlen einer Waschmaschine aus finanziellen Gründen gefragt oder ob es sich der Haushalt leisten kann, die Wohnung angemessen zu heizen. ln EU-SILC wird danach gefragt, ob der Haushalt in den letzten 12 Monaten Zahlungsrückstände hatte und ob unerwartete Ausgaben in einer konkret benannten Höhe bestritten werden können. lm SOEP werden bei der Abfrage keine Einschränkungen dieser Art gemacht. lm Detail ergeben sich noch mehr Unterschiede. Die Merkmale aus den beiden Erhebungen sind damit nicht direkt vergleichbar. Zwischen materieller Deprivation und relativ geringen Einkommen besteht ein enger Zusammenhang, trotzdem treten diese nicht automatisch gemeinsam auf. Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Die gängige These lautet, dass Deprivation erst nach einer längeren Phase mit geringem Einkommen zeitvezögert auftritt, wenn auch Ersparnisse aufgebraucht sind. Genauso wie die Armutsrisikoquote basiert die Rate der materiell

4 Seite 3 von 6 Deprivierten auf einer Reihe von Annahmen und Konventionen, die normativ zu setzen sind. Dazu gehört zum Beispiel die Auswahl der Bereiche und die Festlegung, in wie vielen Bereichen Defizite vorliegen müssen, damit man von einer Situation der,,materiellen Benachteiligung" ausgehen kann. Frage Nr. 1: wie viel Prozent derjenigen Ein-personen-Haushalte, die gemäß soep im Einkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen 1ruetto unterhalb der Armutsrisikogrenze hatten, gaben in der SOEP-Haushaltsbefragung àooa bzw.2o1j an, Miete nur mit Problemen zahlen zu können (Frage 53), wie viel Prozènt gaben an, dass sie sich aus finanziellen Gründen keinen Farbfernseher, kein Telçfon, keinen lnternetanschluss, kein Auto, keine finanzielle Rücklagen für Notfälle, keine mindestens einwöchige Urlaubsreise jedes Jahr, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zweitage, keine Wohnung in einem Haus, das in einem guten Zustand lst, leisten können, keine abgenutzten, aber funktionsfähige Möbel durch neué ersetzen, keine Freunde mindestens einmal im Monat zum Essen einladen können (lndikatoren Frage S5)? (Bitte Prozentsatz einzeln nach jeweiligem lndikator unter An-gabe der jeùeiligen Arm utsrisikog renze aufführen. ) Frage Nr. 2: Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze im Einkommensjahr 2OOT bz t.2010 sind gemäß SOEP 200g bzw materiell depriviert (3 lndikatoren erfüllt) bzw. erheblich maleriell depriviert (vier und mehr lndikatoren erfüllt), gemessen an den sechs übereinstimmenden lndikatoren zwischen der jeweiligen SOEP-Haushaltsbefragung und den EU-Deprivationsindikatoren? Frage Nr. 3: Wie viel Prozent derjenigen Ein-Personen-Haushalte, die gemäß SOEp im Ejnkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen (Netto) bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils (untere 20 prozenl. ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen - Nicht-Aufstockende - nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) hátten, gaben in der SOEP- Haushaltbefragung 2008 bzw. in der SOEP-Haushaltsbefragung 2011 an, Miete nur mit Problemen zahlen zu können (Frage 53), wie viel Prozent gabén an, dass sie sich aus finanziellen Gründen keinen Farbfernseher, kein Telefon, kãnen lnternetanschluss, kein Auto, keine finanzielle Rücklagen für Notfälle, keine mindestens einwöchige Urlaubsreise jedes Jahr, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindãstens alle zwei Tage, keine Wohnung in einem Haus, das in einem guten Zustandlst, leisten können, keine abgenutzten, aber funktionsfähige Möbel durch neue ersetzen, keine Freunde mindestens einmal im Monat zum Essen einladen können (lndikatoren Frage 55)? (Bitte prozentsatz einzeln nach jeweiligem lndikator unter Angabe der jeweiligen oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensq uintils aufführen. ) Frage Nr.4: Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils (untere 20 prozent, ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen - Nicht-Aufstockende - nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) im Einkommensjahr 2007 b79t sind gemäß SOEP-Haushaltsbefragung 2008 bnr materiell depriviert bzw.

5 Seite 4 von 6 erheblich materiell depriviert, gemessen an den sechs übereinstimmenden lndikatoren zwischen der soep-befragung und den EU-Deprivationsindikatoren? Frage Nr. 5: wie viel Prozent derjenigen Ein-Personen-Haushalte, die gemäß soep im Fjnkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen (Netto) bis zur oberen Einkommensgrenze der untersten 15 Prozent in der Einkommenshierarchie (ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen - Nicht-Aufstockende - nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) hatten, gaben in der SOEP- Haushaltbefragung 2008 bzw. in der SOEP-Haushaltbefragung 201i an, Miete nur mit Problemen zahlen zu können (Frage 53), wie viel Prozent gaben an, dass sie sich aus finanziellen Gründen keinen Farbfernseher, kein Telefon, keinen lnternetanschluss, kein Auto, keine finanzielle Rücklagen für Notfälle, keine mindestens einwöchige Urlaubsreise jedes Jahr, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zwei Tage, keine Wohnung in einem Haus, das in einem guten Zustand ist, leisten können, keine abgenutzten, aber funktionsfähige Möbel durch neue ersetzen, keine Freunde mindestens einmal im Monat zum Essen einladen können (lndikatoren Frage 55)? (Bitte Prozentsatz einzeln nach jeweiligem lndikator unter Angabe der jeweiligen oberen Einkommensgrenze der unteren 15 Prozent in der Einkommenshierarchie aufführen.) Frage Nr. 6: Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen bis zur oberen Einkommensgrenze der untersten 15 Prozent in der Einkommenshierarchie (ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen - Nicht-Aufstockende - nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) im Einkommensjahr 2OO7 bz t sind gemäß SOEP-Haushaltsbefragung 2008 bzw materiell depriviert bzw. erheblich materiell depriviert, gemessen an den sechs übereinstimmenden lndikatoren zwischen der jeweiligen SOEP-Haushaltsbefragung und den EU-Deprivationsindikatoren? Frage Nr. 7: wie viel Prozent derjenigen Ein-Personen-Haushalte, die gemäß SoEp im Einkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen (Netto) bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen - Nicht-Aufstockende - nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetz-buch) hatten, gaben in der SOEP-Haushaltsbefragung 2008 bzw. in der SOEP-Haushaltbefragung 2011 an, Miete nur mit Problemen zahlen 2u liönnen (Frage 53), wie viel Prozent gaben an, dass sie sich aus finanziellen Gründen keinen Farbfernseher, kein Telefon, keinen lnternetanschluss, kein Auto, keine finanzielle Rücklagen für Notfälle, keine mindestens ein-wöchige Urlaubsreise, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zwei Tage, keine Wohnung in einem Haus,!9s in einem guten Zustand ist, leisten können, keine abgenutzten, aberíunktions-fâhige Möbel durch neue ersetzen, keine Freunde mindestens einmal im Monat zum Essén einladen können (lndikatoren Frage 55)? (Bitte Prozent-satz einzeln nach jeweiligem lndikator unter Angabe der jeweiligen Einkommensgrenze aufführen.) Frage Nr. 8: Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte, die gemäß SOEP im Einkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen (Netto) bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen - Nicht-Aufstockende - naón dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetz-buch) hatten, sind gemäß SOEP-Haushaltsbefragung 2008 und 2011

6 Seite 5 von 6 materiell depriviert bz 't. erheblich materiell depriviert, gemessen an den sechs übereinstimmenden lndikatoren zwischen der SOEP-Haushaltsbefragung und den EU- Deprivationsindikatoren? Frage Nr. 9: Welchen Betrag in Euro (arithmetisches Mittel) kalkulierten Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto) unterhalb der SOEP-Armutsrisikogrenze, bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils und der unteren 15 Prozent (unter Ausschluss der o. g. Grundsicherungsbeziehenden) gemäß SOEP in den Jahren 2OOT bzut (Einkommensjahr) in der Woche und im Monat für Lebensmitteleinkäufe ein (Angaben gemäß Frage 54 der SOEP-Haushaltsbefragungen des Folgejahres)? Frage Nr. 10: Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (unter Ausschluss der o. g. Grundsicherungsbeziehenden) gemãfs SOEp in den Einkommensjahren 2007 bzut.20l0 konnten in der Regel keine Ansparungen oder Rücklagen für größere Anschaffungen, für Notlagen oder zur Vermögeni-bildung vornehmen (Angaben gemäß Frage 52 der SOEP-Haushaltsbefragungen deð Folgejahres)? Frage Nr. 11: Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zut oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze g00 bzw. 990 Euro (unter Ausschluss der o. g. Grundsicherungsbeziehenden) gemäß SOEp in den Einkommens-jahren 2QO7 bzii't konnten in der Regel welchen Betrag in Euro (arithmetisches Mittel) für größere Anschaffungen, für Notlagen oder zur Vermögeñsbildung monatlich sparen oder zurücklegen (Angaben gemäß Frage s2 der SoEp- Haushaltsbefragungen des Folgejahres)? Frage Nr. 12: Wie viel Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Gewinnen haben Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto, Einkommensjahr 20OT bzw. 2O1O) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze 900!z_w. 990 Euro (unter Aus-schluss der o. g. Grundsicherungsbeziehenden) gemäß der SOEP-Haushaltsbefragungen 2008 bzw aus Wertanlagen des Vorjahres? (Angaben gemäß Frage 46 der SOEP-Haushaltsbefragungen) Frage Nr. 13: Wie hoch ist der monatliche Betrag, den Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto, Einkommensjahr 2007 bzw.2010) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (unter Ausschluss der o. g. Grundsicherungsbeziehenden) gemäß der SOEP-Haushaltsbefragungen 2OO8 ba t. 20i1 für Rückzahlungen und Zinsen für Kredite aufbringen mussten (nicht für Hypotheken und Bauspar-Darlehen)? (Angaben gemäß Frage 43 der SOEP-Haushaltsbefragungen)

7 Seite 6 von 6 Frage Nr. 14: Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto, Einkommensjahr 2007 bzw. 2010) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bz t. 990 Euro (unter Ausschluss der o. g. Grundsicherungsbeziehenden), die gemäß der SOEP-Haushaltsbefragungen 2008 bzw Rückzahlungen und Zinsen für Kredite aufbringen müssen, ist die Rückzahlung (einschließlich Zinsen) ein schwere, eine geringe Belastung bzw. problemlos? (Angaben gemä ß Frage 44 der SOE P-Haushaltsbefrag ungen) Antwort auf die Fragen Nr. I bis 14: Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Auswertungen vor Frage Nr. 15: lst vorgesehen, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) in Zukunft so ausgeweitet angelegt wird, dass Zusammenhänge zwischen Einkommenssituation und Deprivationslage erkennbar werden? Antwort: Die Zusammenhänge zwischen Einkommenssituation und Deprivationslage werden im Rahmen der Befragung EU-SILC erhoben. Eine solche Ausweitung der EVS ist daher nicht erforderlich und entsprechend nicht vorgesehen.

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