Allgemeine Geschäftsbedingungen SharePoint-Hosting

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Geschäftsbedingungen SharePoint-Hosting"

Transkript

1 Vertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen SharePoint-Hosting Autor Lötscher Erich Letzte Revision :01 Dokumentstatus Final

2 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich & Vertragsabschluss 3 2. Leistungen & Rechte von IOZ DataCare AG 3 3. Verantwortung und Pflichten des Kunden 4 4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 5 5. Gewährleistung und Haftung 6 6. Datenschutz und Datensicherung 7 7. Vertraulichkeit 7 8. Vertragsdauer und Kündigung 8 9. Weitere Bestimmungen 9 AGBs.docx Seite 2 / 9

3 1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (nachfolgend "AGB" genannt) sind das Angebot und die Dienstleistungen der IOZ DataCare AG im Bereich SharePoint. Mit ihrer / seiner Zustimmung zu den AGB (schriftlich oder elektronisch) bzw. mit ihrer / seiner Bestellung geht die Kundin bzw. der Kunde einen Vertrag mit der IOZ DataCare AG ein, der sämtliche bestellten Dienstleistungen (inkl. Preise) und diese AGB beinhaltet. Die vorliegenden AGB gelten somit für jede Bestellung des Kunden bzw. für die entsprechenden Verträge im Bereich SharePoint mit der IOZ Date Care AG. 2. Leistungen und Rechte von IOZ DataCare AG 2.1 IOZ DataCare AG bietet die Dienstleistung "Daten-Hosting" für SharePoint-Daten und/oder Betrieb von SharePoint zu den Bedingungen des vom Kunden im Internet oder auf andere Weise bestellten Modells an. Die bestellten Dienstleistungen werden dem Kunden nach dem Bestellvorgang per bestätigt. Erfolgt innert 10 Tagen nach dem Ablauf der Testphase (30 Tage) kein Einspruch des Kunden, gilt der Vertrag als zustande gekommen und der bestätigte Inhalt des s als Gegenstand des Vertrags zwischen dem Kunden und der IOZ DataCare AG. IOZ DataCare AG erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen. IOZ DataCare AG kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. 2.2 IOZ DataCare AG kann die vom Kunden bestellte Dienstleistung aus sachlichen Gründen jederzeit anpassen. Änderungen der Dienstleistung werden dem Kunden per Brief, oder durch ein geeignetes und gleichwertiges Kommunikationsmittel mitgeteilt und treten per dem in der Information vermerkten Datum in Kraft. Ist der Kunde mit den Anpassungen nicht einverstanden, steht ihm ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu: Er kann den Vertrag per Inkrafttreten der Änderungen entschädigungslos unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Tagen schriftlich kündigen. Für Preiserhöhungen gilt Ziffer Der Kunde akzeptiert, dass Betriebsunterbrüche zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten, für die Einführung neuer Technologien oder dergleichen jederzeit möglich sind. IOZ DataCare AG informiert den Kunden, soweit möglich und zumutbar, rechtzeitig über solche Betriebsunterbrüche. IOZ DataCare AG bemüht sich, Unterbrechungen kurz zu halten und sie soweit möglich in die verkehrsarme Zeit zu legen. 2.4 Wird IOZ DataCare AG von einer zuständigen Behörde die rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden angezeigt, ist eine solche Nutzung offensichtlich oder besteht ein erheblicher Verdacht auf eine solche Nutzung, insbesondere aufgrund eines Hinweises eines Dritten, so kann IOZ DataCare AG den Kunden zur AGBs.docx Seite 3 / 9

4 vertragsgemässen Nutzung anhalten, die Dienstleistung für eine unbestimmte Zeit aussetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos nach Ziff. 8.3 dieser AGB auflösen. Weitere Massnahmen von IOZ DataCare AG im Falle der rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistung oder bei entsprechendem Verdacht bleiben vorbehalten. IOZ DataCare AG kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn der Kunde Vertragsbestimmungen missachtet. 2.5 IOZ DataCare AG vollzieht grundsätzlich Massnahmen zur Behebung von Störungen, sofern diese die bestellte Dienstleistung als solche beschlagen. Davon ausgenommen sind insbesondere Umstände und Störungen, welche die IOZ DataCare AG nicht beeinflussen kann und wenn die Behebung der Störungen von äusseren Umständen behindert wird. 2.6 Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch IOZ DataCare AG, wenn er einerseits die Untersuchung verlangt hat und andererseits die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom Kunden benützten Software und Hardware zurückzuführen ist. IOZ DataCare AG übernimmt in keinem Fall die Kosten für Support durch Dritte. 3. Verantwortung und Pflichten des Kunden 3.1 Der Kunde ist für die Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) alleine verantwortlich, die er und die mit ihm kommunizierenden Dritten durch Produkte und Dienstleistungen der IOZ DataCare AG übermitteln oder bearbeiten lässt, verbreitet oder zum Abruf bereithält. Der Kunde ist auch für sämtliche Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen alleine verantwortlich. 3.2 Rechtswidrige Informationen und Daten (insbesondere Gewaltdarstellungen, Pornografie, Diskriminierungen, Aufrufe zu Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele, Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten und anderen Immaterialgüterrechten, Persönlichkeitsverletzungen, unverlangte Massensendungen etc.) sowie Belästigungen darf der Kunde nicht über Produkte oder Dienstleistungen der IOZ DataCare AG verbreiten. 3.3 Rechtsvorschriften der Schweiz und des Auslandes sind bei der Nutzung der Dienstleistung jederzeit zu befolgen. 3.4 Der Kunde hat für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in seinem Einflussbereich befinden. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass anderen Personen die Sharepoint-Lizenzschlüssel sowie Benutzernamen oder Passwörter nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen darüber Dritten nicht zugänglich sind. Der Kunde schützt seine Anlagen, Geräte und Daten (inkl. Programme) vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation durch Dritte. Er trifft Massnahmen gegen unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme und gegen die AGBs.docx Seite 4 / 9

5 Verbreitung von Viren. Der Kunde stellt sicher, dass er nicht durch eigene Software Gefahrenquellen verbreitet, die Dienstleistungen von IOZ DataCare AG oder von Dritten stören können. Der Kunde hat das Archivieren und Verbreiten von Computerviren und die übermässige Belastung der Netze durch unsachgemässe Verbreitung von Daten zu unterlassen. 3.5 Der Kunde ist für seine Endgeräte alleine verantwortlich und hat auf eigene Kosten taugliche Endgeräte zu besorgen und zu betreiben. IOZ DataCare AG ist berechtigt, zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen zu ergreifen und den Kunden zu verpflichten, am Kundenstandort Massnahmen zu treffen. Kann eine Störung nicht anders behoben werden, hat der Kunde seine Endgeräte bzw. die Anlage auf seine Kosten zu ändern oder ihren Betrieb einzustellen. 3.6 IOZ DataCare AG behält sich vor, ihre Leistungen sofort einzustellen, wenn der Kunde gegen die Vorschriften nach Ziff. 3.1 bis 3.5 verstösst. Die im Voraus bezahlte Vergütung wird diesfalls nicht zurückerstattet. Der Kunde stellt die IOZ DataCare AG von allen Ansprüchen frei, so auch von Ansprüchen Dritter, die sich durch Verletzung dieser Vorschriften und sonstiger unrechtmässiger Handlungen ergeben. IOZ DataCare AG kann in allen Fällen zusätzlich Schadenersatz fordern. 3.7 Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellte Dienstleistung anwendbare bzw. vereinbarte Gebühr zu bezahlen. Die Preise der Dienstleistungen sind in einer Preisliste aufgeführt. 4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 4.1 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Inbetriebnahme, d. h. mit der Freischaltung der Sharepoint-Plattform. 4.2 IOZ DataCare AG stellt dem Kunden für die gewählte Mindestvertragsdauer und für die Verlängerungsjahre jeweils im Voraus Rechnung. Die Rechnung ist jeweils innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann IOZ DataCare AG nach Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen zur Zahlung den Betrieb der Dienstleistung sofort einstellen und/oder den Vertrag nach Ziff. 4.6 frist- und entschädigungslos auflösen. Wird nur der Betrieb der Dienstleistung eingestellt, erfolgt die Wiederaufschaltung erst nach Bezahlung sämtlicher offener Schulden. Die Vergütungspflicht des Kunden entfällt während der Einstellungszeit nicht. Für die Wiederaufschaltung wird eine Gebühr von CHF verrechnet. 4.4 IOZ DataCare AG behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden per Brief, oder durch ein geeignetes und AGBs.docx Seite 5 / 9

6 gleichwertiges Kommunikationsmittel mitgeteilt und treten per dem in der Information vermerkten Datum in Kraft. Ist der Kunde mit den Preiserhöhung nicht einverstanden, steht ihm ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu: Er kann den Vertrag per Inkrafttreten der Änderungen entschädigungslos unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Tagen schriftlich kündigen. 4.5 Der Kunde kann Forderungen gegenüber IOZ DataCare AG nicht mit Schulden gegenüber IOZ DataCare AG verrechnen. 5. Gewährleistung und Haftung 5.1 Gewährleistung und Haftung von IOZ DataCare AG IOZ DataCare AG verfolgt das Ziel, ihre Dienstleistungen möglichst störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen. IOZ DataCare AG schliesst jedoch soweit gesetzlich zulässig sämtliche Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus Schlechterfüllung des Kunden aus. IOZ DataCare AG übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für das störungsfreie Funktionieren der Dienstleistung. IOZ DataCare AG kann den ununterbrochenen Service, den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt und die Qualität der gespeicherten oder übermittelten Daten nicht garantieren IOZ DataCare AG schliesst soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für Schäden aus, die dem Kunden oder dessen Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der IOZ DataCare AG entstehen. Insbesondere ist jede Haftung wegbedungen für Schäden wegen Datenverlust oder wegen der Unmöglichkeit, Zugang zum Internet zu erhalten oder Informationen zu senden und zu empfangen. Die IOZ DataCare AG haftet jedoch für Schäden, welche sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat Weiter haftet IOZ DataCare AG nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, extreme Umgebungseinflüsse, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, Eingriffe von Kunden oder Dritten, Missbrauch und Schädigungen durch Dritte, Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets und Drittkosten für Reparatur- und Supportleistungen IOZ DataCare AG übernimmt schliesslich keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen. 5.2 Gewährleistung und Haftung des Kunden Der Kunde haftet gegenüber IOZ DataCare AG für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung seiner vertraglichen Verantwortung und Pflichten zurückzuführen sind. AGBs.docx Seite 6 / 9

7 5.2.2 Sollte IOZ DataCare AG, ein Organmitglied, Manager oder Mitarbeiter von IOZ DataCare AG wegen der Rechtswidrigkeit der vom Kunden angebotenen Informationen straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich verfolgt und/oder zur Verantwortung gezogen werden, so haftet der Kunde für den Schaden. Genugtuungsansprüche bleiben vorbehalten. 6. Datenschutz und Datensicherung 6.1 Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten hält sich IOZ DataCare AG an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht. 6.2 IOZ DataCare AG bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zu Gunsten der Sicherheit der Dienstleistung zu treffen. Bei der Benutzung des Internets bestehen für die Kunden generell insbesondere die folgenden Datenschutzrisiken: Unverschlüsselt verschickte s können von Unbefugten gelesen, verändert, unterdrückt oder verzögert werden. Absender können verfälscht werden. Beiträge in Newsgroups, Foren und Chats können gefälscht, verfälscht und durch Dritte ausgewertet werden. Unter Umständen können Dritte den Internetverkehr im World Wide Web (WWW) überwachen und Benutzernamen sowie Passwörter in Erfahrung bringen. Die Verschlüsselung von Daten verbessert die Vertraulichkeit und Verlässlichkeit der Informationen. 6.3 Bei sämtlichen Geschäftskontakten mit IOZ DataCare AG ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. 6.4 Die vom Kunden bei der IOZ DateCare AG gespeicherten Daten werden nach dem Stand der Technik regelmässig gesichert (state of the art). Dabei wird mindestens eine Datensicherung pro Tag und eine Datensicherung pro Woche erstellt. Die letzte Datensicherung derselben Kategorie wird jeweils überschrieben. 7. Vertraulichkeit Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus. Die IOZ DataCare AG und der Kunde verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung. Die AGBs.docx Seite 7 / 9

8 Geheimhaltungsverpflichtung der IOZ DataCare AG wird aufgehoben, wenn IOZ DataCare AG gesetzlich verpflichtet ist, Drittpersonen, insbesondere staatlichen Stellen, Einblick in die Daten zu gewähren. 8. Vertragsdauer und Kündigung 8.1 Sämtliche Verträge zwischen der IOZ DataCare AG und dem Kunden treten in Kraft mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien bzw. bei Online-Bestellungen mit dem Datum der (elektronischen) Auftragsbestätigung von IOZ DataCare AG (Ziff. 2.1). 8.2 Der Vertrag wird für eine feste Vertragsdauer von einem Jahr ab Inbetriebnahme bzw. Freischaltung der SharePoint-Plattform abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch eine der beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der festen Vertragsdauer oder eines Verlängerungsjahres schriftlich gekündigt wird. 8.3 Jede Partei ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht oder eine wesentliche Vertragsverletzung begeht. Setzt der Kunde den Grund für die fristlose Kündigung schuldet er der IOZ DataCare AG die offenen Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten. 8.4 IOZ DataCare AG kann den Vertrag zudem mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist. 8.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird IOZ DataCare AG, die in ihrem Einflussbereich befindenden Daten des Kunden löschen. Vorbehalten bleibt eine anders lautende schriftliche Abrede zwischen den Parteien. Auch der Kunde ist verpflichtet, die ihm von IOZ DataCare AG zur Verfügung gestellten Daten und Programme, die sich in seinem Einflussbereich befinden, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sofort zu löschen. AGBs.docx Seite 8 / 9

9 9. Weitere Bestimmungen 9.1 Allfällige Veränderungen eines Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. 9.2 Rechte und Pflichten aus Verträgen können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von IOZ DataCare AG an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft. 9.3 Auf Verträge zwischen der IOZ DataCare AG und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. 9.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sursee LU. IOZ DataCare AG, 21. Oktober 2013 AGBs.docx Seite 9 / 9

Geschäftsbedingungen think Webhosting Dienstleistungen

Geschäftsbedingungen think Webhosting Dienstleistungen Geschäftsbedingungen think Webhosting Dienstleistungen 1 Anwendungsbereich und Vertragsabschluss Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind das Angebot und die Dienstleistungen von think software im Bereich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen 1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Domainnamen regeln das Rechtsverhältnis zwischen J&T Services GmbH (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Projektaufträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen Projektaufträge Allgemeine Geschäftsbedingungen Projektaufträge 1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss 1.1 Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Dienstleistungen in den Bereichen System-Engineering, Application-Engineering

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

PC Wartungsvertrag Musterkunde

PC Wartungsvertrag Musterkunde PC Wartungsvertrag Musterkunde Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsparteien 2. Leistungen Komputer factory 3. Kosten 4. Haftung 5. Vertraulichkeit 6. Zustandekommen des Vertrages und Vertragsänderung 7. Vertragsbeginn

Mehr

Anmeldeformular für RailBuyer

Anmeldeformular für RailBuyer Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

SOFTWARE-WERKVERTRAG

SOFTWARE-WERKVERTRAG SOFTWARE-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Softwareentwicklerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Kunde genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Softwareentwicklerin verpflichtet

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Broker HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon: +41 44 265 47

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

peoplefone Lync HOSTED Vertrag

peoplefone Lync HOSTED Vertrag 1/5 peoplefone Lync HOSTED Vertrag 1. Vertragsparteien Firma: Adresse: peoplefone AG Sternenstrasse 15 8002 Zürich Telefon: partner@peoplefone.com + 41 44 552 20 00 2. Vertragselemente Dieser Business

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse 10 4403 Muster

Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse 10 4403 Muster Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse 10 4403 Muster Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsparteien 2. Leistungen Komputer factory 3. Kosten 4. Haftung 5. Vertraulichkeit 6. Zustandekommen des Vertrages

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel aspiricus.ch ist eine Internet-Plattform der aspiricus ag, welche den kleinen und mittleren NPO s der Schweiz ein billiges, einfach zu bedienendes Portal, die einfache

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Internet DSL

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Internet DSL Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Internet DSL Stand April 2015, Copyright Webland AG 2015 Inhalt I. Anwendungs- und Geltungsbereich II. III. IV. Preise und Zahlungskonditionen Vertragsbeginn und Vertragsdauer

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Online Data Protection

Online Data Protection Online Data Protection Seite 1 Inhaltsverzeichnis Was ist Online Data Protection... 3 Sicherheit... 3 Grafische Darstellung... 4 Preise... 5 Software... 6 Verfügbarkeit... 6 Kontrolle... 6 Kontingent...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

EBDC Data Archiving Agreement

EBDC Data Archiving Agreement EBDC Data Archiving Agreement LMU-ifo Economics & Business Data Center 10.03.2015 Inhalt Partner... 3 1 Leistungsbeschreibung... 4 2 Datenarchivierung... 4 3 Datennutzung... 5 4 Ergebniszusendung... 5

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum

Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Provider-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Geltung der AGB / Vertragsschluss Für sämtliche Dienstleistungen der Compresso AG ("Compresso") mit Sitz in Zürich gelten vorbehaltlich

Mehr

Webhosting Service-Vertrag

Webhosting Service-Vertrag Zwischen MoHost Inh. ClaasAlexander Moderey WeimarerStraße 108 Bei Waterböhr D -21107 Hamburg im Folgenden Anbieter genannt Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Ust.-IDNr.: +49 (0) 4018198254 +49 (0) 4018198254

Mehr

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................

Mehr

1.3 Zur Vertragserfüllung kann die GLOBONET GmbH Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.

1.3 Zur Vertragserfüllung kann die GLOBONET GmbH Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen. WEBHOSTING / MAILHOSTING AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der GLOBONET GmbH 1. Leistungen der GLOBONET GmbH 1.1 Die GLOBONET GmbH bietet Gesamtlösungen fürs Internet an. Inhalt und Umfang ihrer Leistungspflicht

Mehr

Anleitung WLAN BBZ Schüler

Anleitung WLAN BBZ Schüler Anleitung WLAN BBZ Schüler Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Weitergabe Ihres Kennworts an Dritte untersagt ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort weiteren Personen bekannt ist,

Mehr

ÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG

ÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG ÄNDERUNGSVERTRAG zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG zwischen der Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg - IFTF" - und der Infineon Technologies AG, Neubiberg - Infineon" - ( Änderungsvertrag")

Mehr

Supportvertrag für EDV - Dienstleistungen

Supportvertrag für EDV - Dienstleistungen Supportvertrag für EDV - Dienstleistungen zwischen Muster AG Musterstrasse 99 (nachfolgend Kunde genannt) und solidnet AG Ausgabe 1.3 Datum 17. April 2009 Letzte Änderung 17. April 2009 Supportvertrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Domain Registration & Transfer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Domain Registration & Transfer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Domain Registration & Transfer Kontakt EveryWare AG Zurlindenstrasse 52a 8003 Zürich T +41 44 466 60 00 F +41 44 466 60 10 E-Mail: info@everyware.ch Datum 30. September

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. (nachfolgend MTP genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

Vertragsabschluss. Gemeinde App. Lexon e.u., Inh. Martin Schagerl, Holzing 52, A 3254 Bergland

Vertragsabschluss. Gemeinde App. Lexon e.u., Inh. Martin Schagerl, Holzing 52, A 3254 Bergland Lexon e.u., Inh. Martin Schagerl, Holzing 52, A 3254 Bergland T: +43 / 676 / 7119622, E: office@lexon.at, I: http://www.lexon.at Vertragsversionen Vertragsabschluss Version 1.0 Vertragsparteien

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien Allgemeine Geschäftsbedingungen der hpunkt kommunikation Agentur für History Marketing PR Neue Medien 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Mehr

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Management Consulting-Vertrag

Management Consulting-Vertrag zwischen Vorname / Name - Auftraggeber - Strasse / Nr. PLZ / Ort Vorname / Name - Beauftragter - Strasse / Nr. PLZ / Ort A. Präambel 1. Der Beauftragte ist vom Auftraggeber für eine Beratung angefragt

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

L i z e n z v e r t r a g

L i z e n z v e r t r a g L i z e n z v e r t r a g zwischen dem Zentralverband der Deutschen Naturwerkstein-Wirtschaft e. V., Weißkirchener Weg 16, 60439 Frankfurt, - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Firma - nachfolgend

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

Mehr

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen : AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit

Mehr

Freifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234

Freifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 IT Sicherheitskonzept Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 1. Geltungsbereich 1.Dieses IT-Sicherheitskonzept gilt strukturell für Systemkomponenten des Freifunknetzes, welche vom selbst betrieben

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teleclub AG für die Teleclub on Demand-Angebote zum Abruf über Swisscom TV und/oder Swisscom TV air

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teleclub AG für die Teleclub on Demand-Angebote zum Abruf über Swisscom TV und/oder Swisscom TV air Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teleclub AG für die Teleclub on Demand-Angebote zum Abruf über Swisscom TV und/oder Swisscom TV air 1. Gegenstand des Vertrages 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Veeam Cloud Connect Standardvertrag. Version 1.0 23. Dezember 2015

Veeam Cloud Connect Standardvertrag. Version 1.0 23. Dezember 2015 Standardvertrag Version 1.0 23. Dezember 2015 Kontakt Unsere Standorte Optimo Service AG IT-Solutions Im Link 11 CH-8404 Winterthur +41 52 262 85 85 info@optimo-its.ch www.optimo-its.ch gits.ch Wildischachenstrasse

Mehr

YeBu Allgemeine Geschäftsbedingungen

YeBu Allgemeine Geschäftsbedingungen YeBu Allgemeine Geschäftsbedingungen Übrigens: Sie können dieses Dokument auch im PDF Format herunterladen. Inhalt: 1 Leistungen und Haftung 2 Kosten 3 Zahlungsbedingungen 4 Benutzerpflichten 5 Datenschutz

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Heinrich Heine GmbH Windeckstr. 15 76135 Karlsruhe - nachstehend "HEINE" genannt -

Heinrich Heine GmbH Windeckstr. 15 76135 Karlsruhe - nachstehend HEINE genannt - Zwischen der Heinrich Heine GmbH Windeckstr. 15 76135 Karlsruhe - nachstehend "HEINE" genannt - und Name Anschrift Anbietername auf der/den Internetauktionsplattform(en) Homepage E-Mail Telefon, Telefax

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Generali Online Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Generali Online Akademie Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Generali Online Akademie 1 VORBEMERKUNG Die Generali Online Akademie wird von der Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, betrieben

Mehr

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5.

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5. Pflegevertrag 1. Vertragsparteien 2. Vertragsgegenstand / Leistungen 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin 4. Vertragsdauer 5. Kündigung 6. Preisordnung / Komfortzuschlag Service 7. Rechnungsstellung

Mehr