HEV Zug, Herbstversammlung 2017 Energiestrategie 2050 Was erwartet die Liegenschaftseigentümer?
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- Gerhardt Egger
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1 Unsere Tätigkeitsbereiche Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz HEV Zug, Herbstversammlung 2017 Weiterbildungsangebote Energiestadt Regionalleitung c/o OekoWatt GmbH, Rotkreuz EnergieSchweiz / Bundesamt für Energie Energieberatung Themenübersicht Energiestrategie 2050 Wie sieht die Energiewende aus? aktuelle kantonale Energievorschriften Eigenverantwortung des Liegenschaftsbesitzers Wirtschaftlichkeit von Solarstrom Eigenverbrauchsgemeinschaft Energieberatung Energiestrategie 2050 Konsequenzen für Liegenschaftseigentümer Energiestrategie 2050 Energiestrategie 2050 Konsequenzen für Liegenschaftseigentümer Energiesparen und Energieeffizienz Richtwerte Energie- und Stromverbrauch Zielvorgaben für CO2-Ausstoss von Fahrzeugen Weiterführung Gebäudeprogramm für energetische Sanierungen Steuererleichterungen für energetische Gebäudesanierungen Smart Metering / 1
2 Energiestrategie 2050 Wie sieht die Energiewende aus? Erneuerbare Energien Richtwerte Stromproduktion erneuerbare Energie Einspeisevergütungssystem erneuerbare Energie Investitionsbeiträge Stromproduktion Unterstützung bestehende Grosswasserkraft Befristung der Förderung Netzzuschlag Nationales Interesse Raschere Bewilligungsverfahren Förderung des Eigenverbrauchs Atomausstieg Verbot neuer Kernkraftwerke Quelle: Gesamtenergiestatistik 2016 Wie sieht die Energiewende aus? Konsequenzen für Heizungsanlagen Objektvergleich Erdgas Umgebungswärme erneuerbare Fernwärme Effizienzgewinne Technologien, Geräte Gebäudehülle Ersatzneubauten Strom F B 2015 Heizöl Biomasse 2050 Ziel: ca % fossile Wärmeproduktion Energieeffizienz:150 kwh/m 2 a Wärmeerzeugung: Heizöl Energiekosten: Fr./a CO2-Austoss: 7.0 to/a Energieeffizienz: 35 kwh/m 2 a Wärmeerzeugung: WP/Erdsonde Energiekosten: 400 Fr./a CO2-Austoss: 0 to/a CO 2 CO 2 *** *** Weitere Vorgaben Steuerrecht Mietrecht Bauordnung (Ausnützung).. Bund Geräte CO2-Abgabe Stromproduktion Kantone Gebäudehülle Heizwärme / Warmwasser Eigenstromerzeugung Bund Geräte CO2-Abgabe Stromproduktion Kantone Gebäudehülle Heizwärme / Warmwasser Eigenstromerzeugung / 2
3 Mit Baubewilligung - Energienachweis Kantonale Harmonisierung Baugesuch Baupläne Energienachweis Hinweis: Minergie-Zertifikat ersetzt Energienachweis Rahmen Detailvorschriften Energiegesetze der Kantone Energieverordnungen Mustervorschriften Normen SIA SIA SIA 380/1 (SIA) Situation Kanton Zug Stand heute: Mustervorschriften 2008 Weiterentwicklung (Empfehlung der EnDK) Mustervorschriften 2014 Umsetzung Kantonsrat: Anpassung Energiegesetz Regierungsrat: Anpassung kant. Energieverordnung Modul 1: Basismodul (alle Kantone) Wärmeschutz von Gebäuden gebäudetechnische Anlagen Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfs bei Neubauten Eigenstromerzeugung (Neubauten) Erneuerbare Wärme bei Wärmeerzeugerersatz Elektrische Energie (SIA 380/4) Sanierung elektr. Heizungen/WW VHKA in Neubauten Wärmenutzung Stromerzeugung Grossverbraucher Vorbildfunktion öffentliche Hand GEAK, GEAK-Pflicht bei Förderung Module 2 11: (freiwillig) VHKA in bestehenden Bauten Heizungen im Freien, Freiluftbäder Ferienhäuser, Ferienwohnungen Gebäudeautomation in Neubauten Sanierungspflicht dezentrale elektr. Heizungen Ausführungsbestätigung Betriebsoptimierung GEAK-Anordnung bestimmte Bauten Energieplanung Wärmedämmung/Ausnützung aktuelle kantonale Energievorschriften Vorschriften bei der Sanierung! entspricht bestehendes Bauteil nach Erneuerung Wärmeschutz/ Wärmdämmung Wärmeerzeugung (gewichtete Energiekennzahl) Eigenstromerzeugung Energievorschriften Normen, Stand der Technik Technische Vorgaben 1.2 W/m²K Zweischalen-Mauerwerk ohne Dämmung 0,25 W/m²K = zusätzlich ca. 12 cm * (*: abhängig von Wärmedämmmaterial) / 3
4 aktuelle kantonale Energievorschriften Praxisbeispiel aktuelle kantonale Energievorschriften Praxisbeispiel erforderliche Dämmstärke nicht eingehalten unwesentliche Mehrkosten keine Förderung aktuelle kantonale Energievorschriften Energievorschriften beachten Sanierung der Fenster > U W = 1.3 W / m 2 K Fassadenerneuerung > U = 0.25 W / m2k Umsetzungsfahrplan der Kantone bis 2020 Mustervorschriften Vollzugshilfen Kant. Gesetzesprozess Bild: Ersatz Heizsystem > Einsatz Kondensationstechnik > Wärmedämmung Heizrohre EN Normen Kantonale Verordnung Ersatz Wassererwärmer ( Boiler ) > keine rein-elektrische Wassererwärmung bei zentralen Geräten CH Normen (SIA) Situation Kanton Zug Stand heute: Mustervorschriften 2008 Weiterentwicklung (Empfehlung der EnDK) Mustervorschriften 2014 Umsetzung Kantonsrat: Anpassung Energiegesetz Regierungsrat: Anpassung kant. Energieverordnung Anforderungen an Neubauten Verbrauch Wärme pro m 2 EBF (Beispiel Wohnbauten, MFH) MrEn 1992 MuKEn 2000 MuKEn 2008 MuKEn / 4
5 Anforderungen an Neubauten Anforderungen an Neubauten E HWLK Q HWW Gewichtete Energiekennzahl Grenzwert Wohnbauten 35 kwh/m 2 a (3.5 Liter Heizöläquivalent) Ziele: effiziente Wärmeerzeugung niedriger Verbrauch Einflussgrössen Art der Wärmeerzeugung Vorlauftemperatur Wärmeverteilung Energieträger (Strom, Öl, Gas) Quelle: Eigenstromerzeugung Jedes Gebäude soll einen Anteil des Stromverbrauches durch Eigenproduktion im, auf oder am Gebäude decken. Art der Stromerzeugung ist nicht vorgeschrieben (im Normalfall PV). Beispiel Einfamilienhaus: beheizte Fläche 200 m 2 Anlagengrösse 2 kw peak ca. 16 m 2 Ersatzabgabe möglich ca. Fr pro kw (kantonsspezifisch) Anforderungen an Neubauten Quelle: Energieeffizientes Bauen, EnergieSchweiz/Faktor Verlag Technische Vorgaben (Auszug) Maximale Vorlauftemperaturen Fussbodenheizung 35 C Heizkörper 50 C Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren Einbau einer VHKA (neu: nur Warmwasser) kein Einsatz von elektrischen Widerstandsheizungen gilt auch für Infrarotheizungen! Ausnahme Zusatz- oder Notheizung keine rein-elektrische Wassererwärmung Verbrauch Wärme pro m 2 EBF (Beispiel Wohnbauten, MFH) Mindestens 10% erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz Heizungsersatz als Chance für Effizienzsteigerung: Mindestens 10% erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz Gesetzliche Vorgaben (Wohnbauten) Quelle: Kurs der Kantone Luzern/Aargau Heizungs-Check Wechsel auf erneuerbare Energie (Beispiel Wärmepumpe) Ergänzung Sonnenenergie Effizienzsteigerung (Beispiel Fensterersatz) Quelle: Kurs der Kantone Luzern/Aargau Heizungs-Check GEAK Effizienzklasse D Minergie Zertifikat Standardlösung / 5
6 Standardlösungen für Heizungsersatz (Auszug) Standardlösungen für Heizungsersatz (Auszug) Wechsel auf erneuerbare Energie: Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung Wärmepumpe (Erdsonde, Wasser, Luft) Fernwärmeanschluss (Bsp. Holzwasser oder Seewasserverbund) Wärmeerzeuger erneuerbar mit fossilem Spitzenlastkessel Quelle: fossiles Heizsystem + erneuerbare Energie: Thermische Sonnenkollektoren (mind. 2% der EBF) WP-Boiler mit PV-Anlage (mind. 5 W peak / m 2 EBF) Erdgas-Wärmepumpe Wärmekraftkopplung Quelle: Standardlösungen für Heizungsersatz (Auszug) fossiles Heizsystem + Effizienzmassnahme: Ersatz der Fenster Wärmedämmung Fassade und/oder Dach Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) Quelle: Broschüre EnergieSchweiz Ersatz von Elektroheizungen Sanierungspflicht für Elektro-Heizungen Wärmepumpen reduzieren den Verbrauch um einen Faktor 3-4 Sanierungsfrist von 15 Jahren nur zentrale Elektroheizungen Sanierungspflicht zentrale Elektro-Wassererwärmer in Wohnbauten Sanierungsfrist von 15 Jahren einfache Sanierung durch Vorwärmung über Heizung Gebäudeenergieausweis (GEAK) Beurteilung energetischer Zustand Aufzeigen von Erneuerungsmöglichkeiten Kanton Zug keine GEAK-Pflicht Umsetzung Kanton Zug Behandlung im Kantonsrat > 2. Hälfte 2018 Inkraftsetzung voraussichtlich > frühestens per Förderbeiträge ab Fr GEAKplus-Pflicht Quelle: Quelle: / 6
7 Eigenverantwortung des Liegenschaftsbesitzers Energetische Verbesserung der Gebäudehülle Förderung durch Gebäudeprogramm Steuererleichterungen mietrechtliche Aspekte Nutzung erneuerbare Energien Heizungsersatz Nutzung Solarstrom > Einmalvergütung > Eigenverbrauchsgemeinschaften Eigenverantwortung des Liegenschaftsbesitzers Wirtschaftlichkeit Fensterersatz Einsparung > Heizkosten /a > Einsparung 10 % /a Investition > Fensterersatz ca > Amortisationsdauer 80 a Sanierung aufgrund Lebensdauer! 44 Eigenverantwortung des Liegenschaftsbesitzers Wirtschaftlichkeit neuer Kühlschrank Eigenverantwortung des Liegenschaftsbesitzers Anteil Neugeräte pro Klasse Gefrierschrank A+++ > Neugerät 198 kwh/a > bestehendes Gerät 300 kwh/a > Energiepreis 15 Rp./kWh > Einsparung 15.30/a Investition > Internetpreis ca > Amortisationsdauer 79 a Quelle: Sanierung aufgrund Lebensdauer! Quelle: energie-agentur-elektrogeräte Referenzpreise Neubauten Wertentwicklung effektiv Wertentwicklung theoretisch Belehnungsgrenze Gebäudeerneuerung ist NICHT eine Frage der Wirtschaftlichkeit! Lebensdauer Jahre / 7
8 Referenzpreise Neubauten Erneuerung der Liegenschaft Belehnungsgrenze Zuerst die Gebäudehülle dann Heizungsersatz Vorteile: deutlich kleinere Heizleistung erforderlich (niedrigere Investition) Heizungsanlage ist nicht überdimensioniert (weniger Störungen, längere Lebensdauer) Reduktion der Vorlauftemperatur Lebensdauer Jahre Nachteile: grösserer Finanzbedarf in der ersten Phase Nicht etappieren - umfassend erneuern Vorteile: Baukosten sind insgesamt tiefer (Synergien, z.b. Gerüstung) kurze Beeinträchtigung der Nutzung («ewige Baustelle») Zertifizierung nach MINERGIE möglich (Einbau der Lüftungsanlage) Vermeidung bauphysikalische Probleme (Wärmebrücken/Feuchteschäden, Radon-Belastung) einmalige Mietzinserhöhung einfacher durchsetzbar nur eine Baubewilligung erforderlich Nicht etappieren - umfassend erneuern Nachteile Benutzung während der Erneuerung nicht möglich Finanzierung muss in einem Schritt gesichert werden Mieterwechsel wahrscheinlicher NEU Aufteilung der Steuerabzüge auf drei Steuerperioden Abzug der Abbruchkosten bei Ersatzneubauten Das Gebäudeprogramm die Beiträge Kanton Zug / Zentralschweiz Aussenhülle Fr./m 2 (Fassade, Dach) U-Wert gesamt 0.20 W/m2K ab Förderbeitrag Fr.: Pflicht GEAKplus keine Beiträge für Fensterersatz Achtung: Muss bei der Steuer deklariert werden! Überwälzung auf Mieterschaft Bedingung ist eine Mehrleistung > wertvermehrende/qualitätsverbessernde Investitionen > Vergrösserung der Mietsache > zusätzliche Nebenleistungen des Vermieters > energetische Verbesserungen Werterhaltung Werterhaltende Massnahmen berechtigen im Gegensatz zu den wertvermehrenden Investitionen nie zu einer Mietzinserhöhung (z.b. Erneuerung des Fassadenanstrichs, Ersatz der defekten Waschmaschine etc.). Gebäudeerneuerung (Beispiel Fensterersatz) > Meistens Werterhaltung UND Mehrleistung (mehr Komfort, einfachere Reinigung, geringerer Energieverbrauch) > Mehrleistung: 40 bis 50% der Investition > Förderbeiträge sind abzuziehen! / 8
9 Wärmeerzeugung Sonnenkollektoren Stromerzeugung Photovoltaik Solarthermie Einsatz von Sonnenkollektoren Erzeugung von Wärme > Wassererwärmung: Abdeckungsgrad ca. 70 % > Heizungsunterstützung Optimale Fläche (Wassererwärmung): > 1-2 m 2 pro Person Ideal in Kombination mit einer Feuerung (Holzpellet, Erdgas oder Heizöl) ideal in Kombination zu - Holzheizungen, Fernwärme - Öl- oder Gasheizung ideal in Kombination mit - Wärmepumpe, WP-Boiler - Elektromobilität Photovoltaik Einsatz von Solarzellen Erzeugung von Elektrizität > Flächenbedarf: 7-8 m 2 pro kw peak > Jahresproduktion: ca kwh/ kw peak Ideal in Kombination mit Wärmepumpen Wichtige Hinweise Dachausrichtung hat untergeordnete Bedeutung Verschattung beachten > Nachbarbauten, Bäume, Horizont > bei PV: Kamine, Lukarnen, Lüftungsrohre Mit solarthermische Anlagen Heizung (ev. Fernwärme) in die Sommerferien schicken > schlechter Wirkungsgrad im Sommerbetrieb > hohe Schadstoffwerte im Sommerbetrieb Graue Energie und Entsorgung Lebensdauer > 25 Jahre Recycling von Solarmodulen Energetische Rückzahldauer ca. 2-3 Jahre Zusammensetzung von Solarmodulen > Glas 90% > Metalle (Kupfer, Aluminium), Kunststoffe 10% > Halbleiter 2% Grundlage Dachvertrag swissolar und SENS Finanzierung: vorgezogene Recyclinggebühr (vrg) / 9
10 è Dachzustand prüfen! Wichtig: Vor Einbau/Aufbau Solaranlage Zustand des Daches prüfen! > Lebensdauer Gebäudehülle: 50 Jahre > Lebensdauer Haustechnik: 20 Jahre Ideal: Solaranlage mit Dacherneuerung kombinieren! Solaranlagen sind nur meldepflichtig keine Baubewilligung aber Meldepflicht bei der Gemeinde Ausnahmen: - Gebäude im Ortsbild oder Denkmalschutz - ausserhalb Bauzone - freistehende Anlagen Solaranlagen sind in verschiedenen Farben und reflexionsarm realisierbar! / 10
11 Anordnung von Solaranlagen Anordnung von Solaranlagen Schlossgut Meggenhorn, Solarpreis 2014 Bild: Einfamilienhaus Rey, Malters, Solarpreis 2014 Bild: / 11
12 Wirtschaftlichkeit von Solarstrom Ideal: hoher Eigenverbrauch Wirtschaftlichkeit von Solarstrom Ideal: hoher Eigenverbrauch Rp./kWh Rp./kWh Vergleich Gestehungskosten: ca. 15 Rp./kWh Wirtschaftlichkeit von Solarstrom Ideal: hoher Eigenverbrauch Eigenverbrauchsgemeinschaft Rechtliche Grundlage (NEU) Ziele > Solarstrom soll Eigentümer selber nutzen. weniger Netzbelastung. ökologischen Mehrwert behalten > Rentabilität der Anlage steigern Eigenverbrauchsregelung Net-Metering Anforderungen an EVU > bidirektionaler Stromzähler > Eigentümergemeinschaften sind möglich > Verkauf an Mieter ist möglich Anforderung an Anlagenbetreiber > steuerbare Verbraucher Eigenverbrauchsgemeinschaft Eigenverbrauchsgemeinschaft Elektrizitätsversorger Elektrizitätsversorger / 12
13 Eigenverbrauchsgemeinschaft Eigenverbrauchsgemeinschaft Elektrizitäts- 2 1 Abrechnung PV-Anlage / Elektrizität Einnahmen Rechnung 2... Fr. Rechnung 3... Fr. Rechnung 4... Fr. werk 1 Rechnung 1 xx kwh y.y Rp./kWh...Fr. Verwaltung 2 verrechnete Energie Rücklieferung 3 Ausgaben Rechnung Elektrizitätswerk... Fr. Zählermiete... Fr. Aufwand Abrechnung... Fr. Rechnung 2 xx kwh Verwaltung y.y Rp./kWh 3 4 Überschuss... Fr. (Verwendung für Erneuerungsfonds)...Fr. Rechnung 3 xx kwh y.y Rp./kWh Verwaltung Elektrizitätswerk Rechnung 1 xx kwh y.y Rp./kWh Elektrizitätsversorger Hinweis: nur kwh-kosten keine Lageausgleich...Fr. Rechnung 4 xx kwh y.y Rp./kWh...Fr....Fr. Energieberatung Energieberatung EnergieSchweiz (Bundesamt für Energie) Energieberatung Kanton Zug Energienetz Zug neutrale, gesamtheitliche Beratung Beratung durch Fachpersonen mit Praxisbezug > Architekten > Heizungsingenieure Telefon: Energieberatung Energieberatung Beratungsmodelle Telefonische Auskunft div. Auskunft (z.b. Vorschriften, Nachweis, Fördergelder) Preis: kostenlos Vertiefte Vorgehensberatung Gesamtheitliche Beratung Ihres Gebäudes mit Beratungsbericht Preis: Fr. 200 Dokumentationsmaterial Themenspezifische Kurzberatung Kurzberatung über einzelne Bauteile, mit Kurzbericht Preis: kostenlos Vorgehensberatung STWEG Gesamtheitliche Beratung mit Beratungsbericht, Sanierungsfahrplan, Rechtliche Aspekte STWEG Preis: kostenlos / 13
14 Eigenverantwortung ist zentral Neuausrichtung kantonale Energiepolitik Kantonales Energieleitbild 18 > Einbezug lokale Rahmenbedingungen > Nutzen der Stärken des Kantons Zug > Einbezug der Partner Eigenverantwortung ist zentral Viel Erfolg bei der Umsetzung! Quelle: Energieleitbild Kanton Zug > Umfrage Stakeholder > Workshops mit Stakeholdern > Genehmigung durch Gesamtregierungsrat ca. Sommer 2018 Mitwirkende > Gemeinden > Wirtschaft, Gewerbe, Industrie > Hauseigentümerverband > Fachpersonen / 14
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