EnergiePraxis-Seminar 2 / 2007 Wärmedämmvorschriften (WDV) Neuerungen und Höchstanteil an nichterneuerbarer Energien.

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1 Wärmedämmvorschriften (WDV) 2008 Neuerungen und Höchstanteil an nichterneuerbarer Energien Nov./Dez. Zürich, 2007

2 Übersicht Wärmedämmvorschriften (WDV) 2008 Norm SIA 380/1, Ausgabe 2007 Einzel-U-Werte mit/ohne Wärmebrückennachweis Höchstanteil nichterneuerbare Energien (Stlsg 1, 2 und 3) Formulare Checkliste Wärmebrücken Norm SIA 380/1 zertifizierte Programme FAQ-Liste

3 WDV 2008: Gebäudehülle Änderungen aufgrund der neuen Norm SIA 380/1 Anpassung der Abkürzungen (z.b. H g => Q h,li ) Grenzwerte für den Heizwärmebedarf von Neubauten z.b. Wohnen MFH (Q h,li0 = 80 MJ/m 2 ) und EFH (Q h,li0 = 90 MJ/m 2 ) Grenzwerte unverändert z.b. Schulen (Q h,li0 = 100 MJ/m 2, vorher 90 MJ/m 2 ), Verkauf (Q h,li0 = 75 MJ/m 2, vorher 60 MJ/m 2 ) Grenzwerte erhöht wegen geändertem Rechenverfahren aufgrund der Norm SIA 380/1:2007, Anforderungen bleiben unverändert

4 WDV 2008: Mindest-Einzelanforderungen Nachweis mittels Einzelanforderungen an die Gebäudehülle ist immer zulässig ausser: bei Vorhangfassaden bei Verwendung von Sonnenschutzgläsern mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad kleiner 0,3 Begriff Vorhangfassade (FAQ-Liste) Eine leichte, raumumschliessende ununterbrochene Hülle, die selbständig oder in Verbindung mit dem Baukörper alle normalen Funktionen einer Aussenwand erfüllt. Sie trägt jedoch nicht zu den lastaufnehmenden Eigenschaften des Baukörpers bei (siehe Norm SIA 329: Vorhangfassaden)

5 WDV 2008: Mindest-Einzelanforderungen Grenzwerte für flächige Bauteile ohne und mit Wärmebrückennachweis angegeben Grenzwerte entsprechend Norm SIA 380/1 Wärmebrückennachweis entfällt, wenn für flächige, opake Bauteile die Mittelwerte der entsprechenden Grenz- und Zielwerte eingehalten werden Wand gegen Aussenklima: U li = 0,25 U ta = 0,15 U li (ohne WB) = 0,20

6 Wärmedämmvorschriften 2008: Einzelanforderungen Bauteil Bauteil gegen Grenzwerte U li in W/(m 2 K) ohne Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2 m im Erdreich unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich Grenzwerte U li in W/(m 2 K) mit Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2 m im Erdreich unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich opake Bauteile (Decke, Wand, Boden) 0,20 0,30 0,25 0,35 opake Bauteile mit Flächenheizungen 0,20 0,25 0,25 0,30 Fenster, Fenstertüren und Türen 1,50 1,70 1,50 1,70 Fenster mit vorgelagerten Heizkörpern 1,20 1,50 1,20 1,50 Tore (Türen grösser als 6 m 2 ) 1,70 2,00 1,70 2,00 Storenkasten 0,50 0,50 0,60 0,60 Geänderte Werte verglichen mit WDV 2002, neue Werte

7 Höchstanteil nichterneuerbare Energien Standardlösung 1, 2 und 3 nach wie vor nur bei Nachweisen mittels Einzel-U-Werten möglich Vorgabe genauer Grenzwerte zur Verbesserung der Gebäudehülle (70% resp. 80% bessere Dämmung nicht mehr) Standardlösung 2: Sonnenkollektorenanlage 2% statt bisher 3% der Energiebezugsfläche Standardlösung 6: Sonnenkollektorenanlage 7% statt bisher 10% der Energiebezugsfläche Standardlösung 4, 5, 7 und 8 unverändert

8 Höchstanteil nichterneuerbare Energien: Einzelbauteilnachweis Bauteil gegen Bauteil Grenzwerte U li in W/(m 2 K) ohne Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2 m im Erdreich unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich Grenzwerte U li in W/(m 2 K) mit Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2 m im Erdreich unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich opake Bauteile (Decke, Wand, Boden) 0,20 0,25 0,20 0,30 opake Bauteile mit Flächenheizungen 0,20 0,20 0,20 0,25 Fenster, Fenstertüren und Türen 1,00 / 1,20 1,20 / 1,40 1,00 / 1,20 1,20 / 1,40 Fenster mit vorgelagerten Heizkörpern 0,70 / 0,90 1,00 / 1,20 0,70 / 0,90 1,00 / 1,20 Tore (Türen grösser als 6 m 2 ) 1,70 2,00 1,70 2,00 Storenkasten 0,50 0,50 0,60 0,60 Standardlösung 1 Standardlösung 2 und 3

9 Höchstanteil nichterneuerbare Energien: Systemnachweis Standardlösung Erforderliche Massnahmen 1 Verbesserte Wärmedämmung ((nicht mit Systemnachweis kombinierbar)) 2 Verbesserte Wärmedämmung und erneuerbare Energien für Warmwasser bei Wohnbauten 3 Verbesserte Wärmedämmung und mechanische Lüftung ((nicht mit Systemnachweis kombinierbar)) ((nicht mit Systemnachweis kombinierbar)) 4 Wärmepumpe Elektro-Wärmepumpe für min. 50% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser 5 Holzfeuerung Einzelholzfeuerung für 100% des Heizwärmebedarfs oder Holzheizkessel mit dazugehöriger Infrastruktur für min. 20% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser 6 Sonnenkollektoren für Wohnbauten Sonnenkollektoranlage mit einer verglasten Absorberfläche von min. 7% der Energiebezugsfläche für Warmwasser und Heizungsunterstützung 7 Abwärmenutzung Direkte Nutzung von Abwärme aus Kälteanlagen, industriellen oder gewerblichen Prozessen für min. 30% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser 8 Fernwärme mit KVArespektive ARA-Abwärme Anschluss an ein Fernwärmenetz mit Nutzung von Abwärme aus Kehrichtverbrennungs- respektive Abwasserreinigungsanlagen

10 WDV 2008: verglaste Balkone, Veranden und Vorbauten Bei der Baumassenziffer gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ausnützungsziffer Formelle Regelung

11 Formulare Energienachweis Die Formulare gelten neu auch für folgende Kantone: Formular B: Einzelbauteilnachweis Tabelle weist die Einzel-U-Werte in Abhängigkeit der Klimastation, Nutzung, Standardlösung und Wärmebrückennachweis aus Formular D: Heizungs- und Warmwasseranlagen Pull-Down-Menü zur Auswahl des Wärmeerzeugers für Heizung, Warmwasser und Prozesse

12 Checkliste Wärmebrückennachweis Vereinfachtes Verfahren beim Einzelbauteilnachweis für EFH (einfache MFH, Schulen und DL-Bauten) Sind alle Bauteile entlang der thermischen Hülle sehr gut wärmegedämmt, kann auf den Nachweis der Wärmebrücken verzichtet werden! - Fenster ist an der Kante der Wärmedämmung angeschlagen gesamtes Gebäude gedämmt Normales Verfahren Wärmebrücken gemäss Übersicht ankreuzen und einhalten

13 Norm SIA 380/1, 2007: Systemnachweis Für Treppenabgänge kann die Fläche mit einem U-Wert von 2,5 W/m 2 K Decke EG Treppenabgang ohne Heizkörper und luftdicht abgeschlossen

14 Norm SIA 380/1, 2007: ab 1. Januar 2008 Ab 1. Januar 2008: Norm SIA 380/1:2007 verbindlich Datum der Baubewilligung gültig für Ausgabe der Wärmedämmvorschrift Neue Formulare mit neuen Programmen verwenden Gültigkeit Formulare bis Nachversand Vollzugsordner in Vorbereitung

15 Norm SIA 380/1, 2007 FAQ-Liste unter Zertifizierte Programme für System-/Einzelbauteilnachweis unter Erkennbar an der Nummer 07xx Schnellzugriff auf Vollzugsordner: Schnellzugriff auf Formulare:

16 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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