Christof Stamm (Hrsg.) Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke

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1 Christof Stamm (Hrsg.) Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Dokumentation einer Veranstaltungsreihe

2 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Stamm, Christof (Hrsg.): Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden- Lübbecke. Dokumentation einer Veranstaltungsreihe Siegen, 2007 (IH-NRW Projektpapier Nr. 13) Universität Siegen Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste Adolf-Reichwein-Str Siegen Tel. und Fax: 0271/ Internet: sekretariat@zpe.uni-siegen.de 2

3 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Inhalt Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Idee und Ziel der Veranstaltungsreihe... 5 Christof Stamm Informationen zur Veranstaltungsreihe in leichter Sprache... 8 Wir vertreten uns selbst! Interessenvertretung von Menschen mit geistiger Behinderung im... Kreis Minden-Lübbecke (Veranstaltung 1)... 9 Anbieterworkshop: Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke (Veranstaltung 2) Kann mein Kind ins Ambulant Betreute Wohnen? Eltern fragen Experten antworten (Veranstaltung 3) Veränderungen sind machbar, Herr Nachbar von stationären zu ambulanten Arbeits- und Denkstrukturen (Veranstaltung 4) Die Stichting Arduin: Keine optimale Lebensqualität ohne Dezentralisierung. Der Perspektivenwechsel für die Organisation und ihre Mitarbeiter/innen Dr. Jos van Loon Die Brücke Südwestfalen: Anforderungen an Mitarbeiter/innen in ambulanten Diensten und ihre Arbeitszufriedenheit Thorsten Garske Perspektiven des selbständigen Wohnens von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke. Positionen verschiedener Akteure (Veranstaltung 5) Grußwort des Kreises Minden-Lübbecke Landrat Wilhelm Krömer Statement des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen LMR Manfred Feuß Statement des Kreises Minden-Lübbecke Kreisdirektorin Cornelia Schöder Statement des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Christof Stamm Statement des Diakonischen Werkes (DW) im Kirchenkreis Minden e.v Pastor Frank Stefan Statement aus Sicht eines Nutzers des Ambulant Betreuten Wohnens Matthias Heldt 3

4 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Statement aus Sicht einer Mitarbeiterin Martina Kemper-Gericke Statement aus Elternsicht Karin Schwier Anlage: Materialien zur Veranstaltungsreihe (Auswahl)

5 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Idee und Ziel der Veranstaltungsreihe Christof Stamm, Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Erklärtes Ziel aller relevanten Akteure der Behindertenhilfe in Nordrhein-Westfalen ist es, mehr Menschen mit geistiger Behinderung die Möglichkeit zu eröffnen, in einer eigenen Wohnung selbständig zu wohnen und auf diese Weise ein stärker selbstbestimmtes Leben führen zu können. Das selbständige Wohnen alleine, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft soll durch ambulante Betreuungshilfen unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde bisher zu wenig beachtet, dass dies nicht nur für das System professioneller Hilfen eine wesentliche Veränderung bedeutet. Auch für die betreffenden Menschen mit geistiger Behinderung selbst stellen sich in vieler Hinsicht neue Anforderungen, wenn sie nicht als Heimbewohner oder bei ihren Angehörigen leben, sondern Wohnungsbesitzer sind. Die Inanspruchnahme von Hilfen in stationären Einrichtungen ist stark von den Regeln der Einrichtungen bestimmt, Versorgungsleistungen und Tagesstruktur sind durch Heimroutinen vorgegeben, denen sich individuelle Wünsche in vielen Fällen unterzuordnen haben. Die im Selbständigen Wohnen bzw. Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung erforderlichen lebenspraktischen und sozialen Anforderungen können in erster Linie als Chancen begriffen werden. Dieses setzt jedoch voraus, dass angemessene Rahmenbedingungen hinsichtlich des Umfangs und der Qualität der notwendigen Hilfen gegeben sind. Für Betroffene bedeutet das Leben in einer eigenen Wohnung zwar die Möglichkeit, mehr Unabhängigkeit, Selbstbewusstsein und Kontrolle über das eigene Leben zu erwerben. Allerdings ist dieses mit der Notwendigkeit verbunden, sich Kompetenzen in der Selbstversorgung, Haushaltsführung, persönlichen Lebensgestaltung oder auch im Bereich des sozialen und bürgerschaftlichen Lebens anzueignen. Zudem ist es bedeutsam, dass die betreffenden Menschen bestimmte Kompetenzen im Umgang mit professioneller Hilfe erwerben, die ihnen erst ein höheres Maß an Kontrolle und Selbstbestimmung ermöglichen. Auch für Eltern bzw. Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung bedeutet eine Orientierung an ambulanten Hilfen häufig das Betreten von Neuland, das mit Sorgen um eine angemessene Versorgung ihrer Verwandten verbunden ist. Hier gilt es, durch gezielte Informationen Umdenkprozesse zu initiieren und dadurch die Chance für eine gelingende Ablösung aus dem elterlichen Haus bzw. einem vollversorgenden stationären Betreuungsumfeld zu erhöhen. In ähnlicher Weise besteht auf Seiten professioneller Helfer häufig auch nur ein fragmentarisches Bild von den Chancen, die ambulante Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung bieten können. Auch dafür erforderliche Rahmenbedingungen sind oftmals weniger bekannt. Die von den Trägern von Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden- Lübbecke, der Kreisverwaltung, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) gemeinsam durchgeführte Veranstaltungsreihe zum Selbständigen Wohnen setzt an den genannten Veränderungsoptionen an. Im Rahmen von insgesamt fünf Veranstaltungen wurde über Alternativen zu stationären Angeboten informiert und damit im Zusammenhang stehende Fragen diskutiert. Die gesamte Veranstaltungsreihe erstreckte sich über den Zeitraum Oktober 2005 bis September Impuls gebend war dabei das vom Sozialministerium NRW geförderte Forschungsprojekt.Selbständiges Wohnen behinderter Menschen Individuelle Hilfe aus einer Hand 1. Dieses befasst sich mit der seit dem Jahre 2003 befristet geltenden Zuständigkeitsveränderung im Ambulant Betreuten Wohnen. Dabei stellt der Kreis Minden-Lübbecke neben drei weiteren Regionen eine Vertiefungsregion in Nordrhein-Westfalen dar. 1 Weitere Informationen zu diesem Projekt lassen sich im Internet unter finden. 5

6 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Generelles Ziel der Veranstaltungsreihe war es, bei verschiedenen Akteuren und Betroffenen Impulse zu setzen, damit heranwachsende und erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung biografische Übergänge von ihrer Herkunftsfamilie bzw. aus stationären Hilfeformen in eine eigene Wohnung dauerhaft erfolgreich bewältigen können. Damit stellte die Reihe einen Anknüpfungspunkt für das Bemühen zur Förderung von Integration und Teilhabe behinderter Menschen im Kreis Minden-Lübbecke dar und gab Anstöße für eine weitere Auseinandersetzung mit Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Wohnbetreuung. In den einzelnen Veranstaltungen wurde neben der interessierten Fachöffentlichkeit jeweils eine bestimmte Zielgruppe (Menschen mit geistiger Behinderung, deren Eltern bzw. Angehörige sowie professionelle Mitarbeiter/innen aus Einrichtungen und Diensten) angesprochen. Eine gemeinsame Abschlussveranstaltung hat die erworbenen Erkenntnisse und Erfahrungen schließlich zusammengeführt. Da die Stärkung von Wohnformen, die eine größere Selbstbestimmung ermöglichen, in einer gemeinschaftlichen Aktion aller beteiligten Akteure besser gelingen kann, wurde zur Konzeption und Planung der Veranstaltungsreihe ein trägerübergreifender Arbeitskreis gegründet. Diesem gehörten im Einzelnen folgende Personen über den gesamten Zeitraum an: Frau Michaela Altemeier-Schrand (Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Vereinigung Altkreis Lübbecke e.v.) Frau Andrea Arntz, Herr Rainer Göke (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) Herr Joseph Boegner, Herr Norbert Steinhardt (Lebenshilfe Wohnen ggmbh NW) Frau Hilke Droste, Herr Jochen Rogmann (Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung im Altkreis Minden e.v.) Herr Klaus Marschall (Kreis Minden-Lübbecke) Herr Knut Rehling (Diakonisches Werk im Kirchenkreis Minden e.v.) Frau Monika Sippel (Diakonische Stiftung Wittekindshof) Herr Christof Stamm (ZPE der Universität Siegen) Ein oder zwei Akteure aus dieser Runde übernahmen weitestgehend unabhängig jeweils die Planung und Durchführung einer Veranstaltung. Das ZPE der Universität Siegen brachte sich darüber hinaus in konzeptioneller Hinsicht ein und übernahm die Koordination des Arbeitskreises. Mit der Veranstaltungsreihe und den begleitenden Maßnahmen wie Pressearbeit und trägerübergreifender Abstimmung konnte ein bedeutender Schritt zum Ziel, selbständiges Wohnen behinderter Menschen im Kreis Minden-Lübbecke zu stärken, gemacht werden. Es wurde deutlich, dass es in vielen Fällen gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um Informationsdefizite zu füllen und die Bereitschaft zu erhöhen, Ambulant Betreutes Wohnen als ernsthafte Alternative in Betracht zu ziehen. Die einzelnen Zielgruppen wurden in der Regel durch die Veranstaltungen erreicht. Dadurch wurden wichtige Impulse für die beteiligten Personen gegeben. Als schwierig stellte es sich hier jedoch heraus, Eltern geistig behinderter Menschen zur Teilnahme zu gewinnen. Eine intensive und ansprechende Resonanz in der örtlichen Presse gab es zudem leider nicht immer. Dass die Veranstaltungsreihe auch über ihren zeitlichen Rahmen hinaus einen Impuls gesetzt hat, zeigt sich vor allem daran, dass der eingerichtete Arbeitskreis unter Federführung der Träger von Einrichtungen und Diensten von Menschen mit geistiger Behinderung weitergeführt wird. Die dazu notwendigen fachlich-konzeptionellen Überlegungen werden derzeit angestellt. Insbesondere über das Forschungsprojekt IH-NRW hat die Veranstaltungsreihe zudem auch über den Kreis Minden-Lübbecke hinaus Interesse gefunden. 6

7 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke In vorliegendem Dokument werden die einzelnen Veranstaltungen zusammenfassend vorgestellt und die verfügbaren Materialien zugänglich gemacht. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bietet sich somit in der Rückschau die Gelegenheit, an die erörterten Inhalte wieder anzuknüpfen. Darüber hinaus besteht für interessierte Personen aber auch unabhängig vom Besuch der Veranstaltungsreihe die Möglichkeit, sich aus verschiedenen Perspektiven mit dem selbständigen Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung zu befassen. In der Anlage sind zudem die Werbematerialien zu den einzelnen Veranstaltungen enthalten. Zudem ist dokumentiert, inwiefern die Reihe in der örtlichen Presse ein Echo erfahren hat. Gemeinsam auf dem Weg (vlnr. in letzter Reihe beginnend): Klaus Marschall (Sozialamt, Kreis Minden-Lübbecke), Christof Stamm (ZPE), Klaus-Dieter Klaas (Sozialamt, Kreis Minden- Lübbecke), Norbert Steinhardt (Lebenshilfe Wohnen NW), Monika Sippel (Diakonische Stiftung Wittekindshof), Dr. Sabine Klewe (Gesundheitsamt, Kreis Minden-Lübbecke), Knut Rehling (Diakonisches Werk Minden), Joseph Boegner (Lebenshilfe Wohnen NW), Hans-Joerg Deicholz (Sozialdezernent, Kreis Minden-Lübbecke), Thomas Profazi (LWL), Jochen Rogmann (Lebenshilfe Minden), Hilke Droste (Lebenshilfe Minden), Michaela Altemeier-Schrand (Lebenshilfe Lübbecke). 7

8 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Informationen zur Veranstaltungsreihe in leichter Sprache Viele Menschen mit geistiger Behinderung leben in Wohnheimen. Früher hat man gedacht, außerhalb ihrer Familie können Menschen mit geistiger Behinderung nur in Wohnheimen leben. Das stimmt aber nicht. Menschen mit Behinderungen können wie alle anderen Menschen auch in einer eigenen Wohnung wohnen. Sie brauchen dort nur die richtige Unterstützung. Es soll für mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit geben, mit Unterstützung in einer eigenen Wohnung zu leben. Die meisten finden das besser. Das selbständige Leben in einer eigenen Wohnung mit Unterstützung nennt man Ambulant Betreutes Wohnen. Damit mehr Menschen mit Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung leben können, muss es auch mehr Angebote für Ambulant Betreutes Wohnen geben. Selbständig in einer eigenen Wohnung zu leben ist nicht immer einfach. Für viele Menschen mit geistiger Behinderung bedeutet es eine große Umstellung, nicht mehr bei ihren Eltern oder in einem Wohnheim zu leben. Aber auch für andere Personen ist es manchmal ungewohnt, wenn Menschen mit Behinderungen nicht in einem Wohnheim leben: Viele Eltern von Menschen mit Behinderungen machen sich dann Sorgen. Sie denken, dass ihre Tochter oder ihr Sohn im Ambulant Betreuten Wohnen zu wenig Unterstützung bekommen. Das sagen auch viele Mitarbeiter aus Wohnheimen. Auch für die Sozialverwaltung ist es neu, wenn viele Menschen mit Behinderungen in das Ambulant Betreute Wohnen gehen. Von der Sozialverwaltung wird meistens das Geld für das Wohnheim oder das Betreute Wohnen bezahlt. Um die Vorteile des Ambulant Betreuten Wohnens zu zeigen, hat es im Kreis Minden-Lübbecke fünf Veranstaltungen gegeben. In den Veranstaltungen wurden aber auch Schwierigkeiten im Ambulant Betreuten Wohnen besprochen. Die Veranstaltungen wurden von verschiedenen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Universität Siegen organisiert. Die Veranstaltungen waren gedacht für Menschen mit geistiger Behinderung und Angehörige, für Mitarbeiter aus Einrichtungen und für Verwaltungsleute. Sie haben im BÜZ, in der Kreisverwaltung und der Kampa-Halle stattgefunden. In diesem Heft wird beschrieben, was in den einzelnen Veranstaltungen gemacht wurde. Auch Texte und Bilder aus den einzelnen Veranstaltungen sind hier abgedruckt. Viele Personen haben die Veranstaltungen besucht. Besonders an den Veranstaltungen 1 und 5 haben viele Menschen mit Behinderung teilgenommen. Vielleicht haben die Veranstaltungen ein wenig geholfen, dass viel mehr Menschen mit geistiger Behinderung darüber nachdenken, in einer eigenen Wohnung zu leben. 8

9 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Wir vertreten uns selbst! Interessenvertretung von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke (Veranstaltung 1) Die erste Veranstaltung der Reihe fand am im Kulturzentrum BÜZ in Minden statt. Organisation und Durchführung lagen in Händen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof. Diese Veranstaltung richtete sich in erster Linie an Menschen mit geistiger Behinderung. Im begleitenden Programmheft wurde das Ziel der Veranstaltung folgendermaßen angekündigt: Für jeden Menschen ist es wichtig, dass er sein Leben so weit wie möglich selbst gestalten kann, dass er in allen Bereichen, die ihn betreffen, mitreden und mitentscheiden kann. Dies gilt für Menschen mit Behinderungen genauso wie für nicht behinderte Menschen. Es ist aber nicht immer einfach, die eigenen Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen, Wünsche zu äußern und sich für die eigenen Interessen einzusetzen. Um das zu lernen und den Mut zu mehr Selbständigkeit zu entwickeln, brauchen Menschen mit Behinderungen entsprechende Unterstützung. In dieser Veranstaltung soll es darum gehen, wie man als Mensch mit einer Behinderung lernen kann, seine Interessen selbst zu vertreten. An Beispielen wird gezeigt, dass Leben in größerer Selbständigkeit mit entsprechender Unterstützung gelingen kann. Die Veranstaltung wurde von etwa 70 Personen besucht. Sie wurde in leichter Sprache moderiert. Vorab ausgeteilte rote Schilder mit der Aufschrift Halt! Bitte leichte Sprache`, sorgten dafür, dass sich die Teilnehmeri/nnen bemerkbar machen konnten, falls sie etwas nicht verstanden hatten. Frau Backs berichtete als Vorsitzende des Gesamtheimbeirates des Wittekindhofes von der Arbeit dieses Gremiums. Herr Heldt erläuterte anschließend seine Arbeit im Landesbehindertenrat der Lebenshilfe NW. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung wurden ermutigt, sich mit ihren Anliegen an die jeweiligen Heimbeiräte zu wenden. Aus dem Publikum wurde angeregt, dass die Heimbeiräte der Lebenshilfe und des Wittekindhofes als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten sollten. Im Anschluss daran erzählte Frau Herse von ihrem Wirken im Behindertenbeirat der Stadt Bad Oeynhausen. Bei der Arbeit dieses Gremiums steht die Befassung mit dem Thema Barrierefreiheit im Vordergrund. Frau Herse stellte dar, wie ermutigend es für ihren eigenen Lebensweg war, zu sehen, dass sie mit ihrer Arbeit etwas erreichen kann. Mittlerweile lebt sie zusammen mit ihrem Ehemann in einer eigenen Wohnung und wird dort stundenweise ambulant betreut. Vor allem an diesem Beispiel wurde deutlich, dass zu einem selbstbestimmten Leben in der Gemeinde viel mehr als die im Rahmen von Fachleistungsstunden gewährte Unterstützungsform des Ambulant Betreutes Wohnens gehört. Herr Heldt und Frau Herse berichteten von ihren positiven Erfahrungen im Ambulant Betreuten Wohnen. Als Beispiel, dass auch ältere Menschen den Weg ins Ambulant Betreute Wohnen gehen können. steht Herr Köppen: Er stellte dar, wie er trotz seines Alters von 67 Jahren und einer langen Heimkarriere in eine eigene Wohnung gezogen ist und nun dort unterstützt wird. Neben positiven Erlebnissen, wie der Erfahrung von stärkerer Selbstbestimmung, größeren Freiheiten und der Möglichkeit, ungestört mit dem/der Lebenspartner/in zusammenleben zu können, wurden teilweise auch Schwierigkeiten dieses selbständigen Lebens dargestellt: So wurde beschrieben, dass es nach dem Leben in einem Wohnheim nicht unbedingt einfach war, nun viel mehr Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen zu müssen und viele neue Fertigkeiten zu erwerben. Aber auch die Tatsache, dass Angehörige oder Betreuer zunächst nicht immer überzeugt davon waren, dass ein selbständigeres Leben möglich ist, wurde als hemmend erlebt. In einigen Beiträgen wurde deutlich, wie wichtig es ist, Vertrauen zu sich selbst zu haben und sich nicht von seinem Weg abringen zu lassen, um als (behinderter) Mensch ein würdevol- 9

10 Dokumentation der Veranstaltungsreihe les Leben führen zu können. Dieses spitzte sich in dem Appell von Herrn Heldt zu, der die Zuhörerinnen und Zuhörer aufrief, sich ihren Stolz auf keinen Fall nehmen zu lassen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere von Herrn Heldt thematisiert, dass Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit ein immer noch brandaktuelles Thema ist. Alle Referent/innen, die nun in ihrer eigenen Wohnung leben, betonten, wie wichtig ihnen ihre neu gewonnene Freiheit sei: Nicht mehr Hausordnungen und Mitarbeiter, sondern sie bestimmten weitgehend selbst, was sie tun oder lassen wollen. Sie stellten daher übereinstimmend fest, dass sie nie wieder anders leben möchten. Im Verlauf der Veranstaltung wurden von der Moderation wichtige Gesetzeswerke für Menschen mit Behinderung kurz skizziert. Insbesondere hingewiesen wurde hier auf das Grundgesetz und den darin enthaltenen Art. 3 Abs. 3 ( Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden ). In diesem Kontext wurde von Seiten des Publikums angemerkt, dass viele Menschen gar nicht wüssten, dass Menschen mit Behinderung auch Rechte haben. Nach der Hälfte der Veranstaltung wurde ein Fragebogen ausgeteilt, mit dessen Hilfe Menschen mit Behinderung ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in Hinblick auf Selbstvertretung und selbständiges Wohnen einschätzen konnten. Deutlich wurde in diesem Zusammenhang, dass man nicht alles können muss, um in der eigenen Wohnung leben zu können, viele Dinge aber erlernbar sind. Melanie Backs berichtete von ihren Erfahrungen als Vorsitzende des Gesamtheimbeirates der Diakonischen Stiftung Wittekindshof 10

11 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Anbieterworkshop: Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke (Veranstaltung 2) Die zweite Veranstaltung fand am im Kreishaus Minden statt. Teilgenommen haben neben der Kreisverwaltung und dem LWL in erster Linie Vertreter/innen der Träger wohnbezogener Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung aus dem Kreisgebiet. Ziel war es, eine Zwischenbilanz zur Zuständigkeitsveränderung im Ambulant Betreuten Wohnen zu ziehen, offene Fragen zu klären und Ansätze zur Lösung von aufgetretenen Schwierigkeiten zu entwickeln. Unter Federführung der Diakonischen Stiftung Wittekindshof wurde von den Anbietervertreter/innen dazu eine Präsentation vorbereitet. Orientierungsmaßstab stellten dabei die im Vorfeld der Zuständigkeitsveränderung vom LWL dargelegte Ziele der so genannten Hochzonung dar. Die Moderation wurde vom ZPE der Universität Siegen übernommen. Die im Anbieterworkshop begonnen Diskussionen wurden in einer vom LWL moderierten Sitzung der Träger am im Diakonischen Werk Minden fortgesetzt. Die von Frau Monika Sippel vorgetragene Präsentation wird im Folgenden dargestellt: 11

12 Dokumentation der Veranstaltungsreihe 12

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24 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Kann mein Kind ins Ambulant Betreute Wohnen? Eltern fragen Experten antworten (Veranstaltung 3) 2 Die Veranstaltung fand am im Kulturzentrum BÜZ in Minden statt. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von Lebenshilfe Minden und Lebenshilfe Wohnen NW geplant und durchgeführt. Diese Veranstaltung richtete sich vorrangig an Eltern von Menschen mit geistiger Behinderung, deren Tochter oder Sohn zu Hause oder in einer stationären Wohneinrichtung lebt. Auf Grundlage der mehrjährigen Erfahrung mit Ambulant Betreutem Wohnen im Kreis Minden- Lübbecke kamen Fachleute, Eltern und Betroffene zu Wort und konnten die Erfahrungen, Bedürfnisse und Notwendigkeiten für diese wohnbezogene Unterstützungsform diskutieren. Die Veranstaltung hat die Erfahrung aufgegriffen, dass viele Eltern der Gedanke, ihre Tochter oder ihr Sohn könne in eine eigene Wohnung ziehen und eine stundenweise Unterstützung im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens erhalten, mit Sorgen erfüllt. Dazu gehören beispielsweise Ängste, dass durch das fehlende beschützende Dach des Elternhauses oder des Heimes Verwahrlosung und Vereinsamung auftreten können. In der Veranstaltung wurde Eltern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Besorgnisse anzusprechen, die sie im Zusammenhang mit dem Ambulant Betreuten Wohnen haben. Berichte von Eltern behinderter Menschen und Menschen mit geistiger Behinderung über Mut machende Beispiele geglückter ambulanter Unterstützung zeigten indes, dass dieses Thema nicht nur aus einer sorgenvollen Perspektive betrachtet werden muss. Neben Eltern behinderter Menschen nahmen insbesondere auch Mitarbeiter/innen aus Einrichtungen und Diensten an der Veranstaltung teil, so dass insgesamt etwa eine Teilnehmerzahl von 35 erreicht wurde. Die Veranstaltung gliederte sich in drei Abschnitte. Zunächst wurden unter dem Titel Was ist Ambulant Betreutes Wohnen? Unterschiede zwischen ambulanten und stationären Unterstützungsformen geklärt. Sodann berichteten Eltern und Menschen mit geistiger Behinderung von ihren Erfahrungen mit ambulanten wohnbezogenen Hilfen. In der zweiten Phase hatten die Teilnehmer/innen Gelegenheit, sich in kleinen Gruppen auszutauschen und Fragen und Erwartungen im Kontext des Ambulant Betreuten Wohnens zu diskutieren. Die Zusammenarbeit in den Gruppen war anhand der folgenden Fragen vorstrukturiert: Unser Sohn/Tochter soll ins ABW, weil Wir erhoffen uns vom ABW für unseren Sohn/Tochter Unsere Aufgabe als Eltern sehen wir beim ABW darin,. Unsere beste Erfahrung mit dem ABW bisher war, Damit unser Sohn/Tochter ins ABW kann, muss vor allem gesichert sein, dass Unser Sohn/Tochter soll besser nicht ins ABW, weil Unsere größten Sorgen, wenn wir ans ABW denken, sind Unsere schlechteste Erfahrung mit dem ABW bisher war, Abschließend wurden offene Fragen gesammelt. Diese wurden einer Expertenrunde aus Vertreter/innen von Einrichtungen und Diensten sowie dem Kostenträger (LWL) gestellt und im Austausch mit dem Plenum erörtert. Dabei ging es insbesondere um Fragen nach der Finanzierung des Ambulant Betreuten Wohnens, der Lage von Wohnungen, der Möglichkeit von Men- 2 Ursprünglich war hier der Titel: Chancen und Herausforderungen im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung (vgl. Programmheft) vorgesehen. 24

25 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke schen mit geistiger Behinderung, die betreffenden Mitarbeiter/innen auszuwählen sowie den für diese Unterstützungsform notwendigen Voraussetzungen, z.b. im Bereich von Körperpflege und Hauswirtschaft. Sehr bedeutsam waren auch Nachfragen, ob auf herausfordernde, z.t. unvorhergesehene Ereignisse im Leben der Nutzer/innen, wie z.b. Krisen oder permanente Überforderung, im Rahmen des ambulanten Angebotes flexibel und angemessen reagiert werden kann. Zudem wurde die Sorge um mangelnde Sozialkontakte von Nutzer/innen in ambulanter Betreuung geäußert und diskutiert, wie damit umgegangen werden kann, wenn Menschen mit geistiger Behinderung Schwierigkeiten haben, ihre Privatsphäre in ausreichendem Maße zu schützen. 25

26 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Veränderungen sind machbar, Herr Nachbar von stationären zu ambulanten Arbeits- und Denkstrukturen (Veranstaltung 4) Diese Veranstaltung fand am im Kulturzentrum BÜZ in Minden statt und richtete sich insbesondere an Mitarbeiter/innen stationärer Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie sollte für ambulante Angebote sensibilisieren und ermutigen, diese vor allem als Chance zu begreifen. Die Veranstaltung trug dem Umstand Rechnung, dass Dezentralisierung und Ambulantisierung von Hilfeangeboten für Mitarbeiter/innen aus stationären Einrichtungen häufig mit Lern- und Umstellungsprozessen verbunden sind. Neben Kenntnissen über die Chancen und Risiken für die Nutzer/innen selbständiger Wohnmöglichkeiten gehören auch Informationen über veränderte Arbeitsfelder und -aufgaben zum Profil für Mitarbeiter/innen, die in ambulanten Strukturen arbeiten. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der niederländischen Stichting Arduin wurde in der Veranstaltung der konsequente Umbauprozess einer Großeinrichtung dargestellt. Als weiterer Input dienten die Erfahrungen der Brücke Südwestfalen ggmbh, einem erfolgreichen ambulanten Anbieter aus dem Kreis Olpe. In einer abschließenden Podiumsdiskussion konnten offene Fragen geklärt und die dargelegten Erfahrungen auf die Situation im Kreis Minden- Lübbecke bezogen werden. Planung und Durchführung der Veranstaltung lagen in der Hand des ZPE und der Lebenshilfe Lübbecke. Ungefähr 80 Teilnehmer/innen waren der Einladung gefolgt. Die Beiträge aus den Niederlanden und dem Kreis Olpe sind auf den folgenden Seiten dokumentiert 3. Im Gespräch (vlnr): Dr. Jos van Loon (Stichting Arduin), Dr. Johannes Schädler (ZPE) und Thorsten Garske (Brücke Südwestfalen/Verein für Menschen mit Behinderung Kreis Olpe) 3 Aufgrund des großen Umfanges können hier nicht die gesamten Präsentationen dargestellt werden. Die vollständigen Versionen sind im Internet verfügbar unter (Pfad: Projektregionen Minden- Lübbecke) 26

27 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Die Stichting Arduin: Keine optimale Lebensqualität ohne Dezentralisierung. Der Perspektivenwechsel für die Organisation und ihre Mitarbeiter/innen Dr.Jos van Loon, Stichting Arduin, Middelburg (Niederlande) Arduin Keine optimale Lebensqualität ohne Dezentralisierung Der Perspektivenwechsel für die Organisation und ihre Mitarbeiter/innen. Arduin war 1994: Eine Anstalt mit einer ungenügenden Qualität der Fürsorge in unterschiedlicher Hinsicht: sehr wenig Tagesbeschäftigung; 280 Klienten in großangelegten Wohnabteilungen auf dem Anstaltsgelände Leitmotiv in die Änderungen: Emanzipation und Selbstbestimmung sind für alle Menschen grundlegend für eine optimale Qualität des Lebens. Entwicklung: Von Fürsorge zu Unterstützung 27

28 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Arduin ist eine transmurale Organisation: Wohnen, Arbeit/Tagesbeschäftigung, Unterstützung und Schulung Zulassung als Tagesstätte: 71 Klienten Zulassung als Kindertagesstätte: 20 Klienten Intramural / Die Anstalt / Das Institut: 425 Klienten 1000 Mitarbeiter 122 Wohnungen Vollwertige Arbeit/Tagesbeschäftigung für jeden in mehr als 20 Betrieben und 5 Tageszentren Die Arduinse Schule mit mehr als 50 Kursen Die Niederlande 2002: 133 Institute für Menschen mit einer geistigen Behinderung Plätze FTE Mitarbeiter 37 % außerhalb der Domäne, in der Gesellschaft 1/3 in Gruppen von <6; 1/3 in Gruppen von 6-9; 1/3 in Gruppen von >10 28

29 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Der Prozess der Emanzipation und Bewusstwerdung Der Klient: Von Abhängigkeit zur Selbstbestimmung Die Organisation: Von Fürsorge zu Unterstützung Die Verbesserung der Fürsorge in Anstalten / Instituten ist nicht mehr möglich Anstalts-/ Institutssorge ist nicht mehr zeitgemäß Oder: Schritte im Prozess von Institutionalisierung, über Deinstitutionalisierung, nach Rekommunalisierung 29

30 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Wichtige Elemente in diesem Prozess Entwicklung der Betrachtungsweise: Emanzipation von Menschen mit einer intellektuellen Behinderung und der Nachdruck auf Qualität des Lebens Auflösen der Anstaltssorge und gleichzeitig Entwickeln eines Unterstützungsmodells Arbeiten an Inklusion und Community Building Hintergründe: *Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO) *Neue Definition Geistige Behinderung AAMR, 1992 / 2002 *Gesellschaftlich-kritische Auffassung über die Art einer Behinderung *Kritik der Institutionellen (Einrichtungs-) Fürsorge *Paradigma-Verschiebung *Qualität des Lebens 30

31 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Neue Definition Geistige Behinderung AAMR, 1992 / 2002 Von festem Kennzeichen: Er ist geistig behindert und hat soziale Beeinträchtigungen Menschen mit absoluten Beeinträchtigungen Zu einem Zustand: Interaktion zwischen Person und Umgebung Menschen mit Möglichkeiten Diese Person braucht Unterstützung auf diesen Gebieten Gesellschaftlich-kritische Auffassung über die Art einer Behinderung Rioux: Eine Behinderung darf nicht mehr gesehen werden als ein individuelles Problem, sondern als ein soziales Konstrukt: das Produkt eines sozialen, legalen, politischen und ökonomischen Kontexts -> soziale und ökonomische Faktoren machen ein Individuum behindert 31

32 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Paradigma-Verschiebung Vollwertiges Bürgertum Selbstbestimmung für Menschen mit einer Geistigen Behinderung Fürsorge macht Platz für Unterstützung (und man braucht nicht fertig dazu zu sein!) Qualität des Lebens Die zentralen Dimensionen einer notwendigen Erneuerung Soziale Inklusion Selbstbestimmung Persönliche Entwicklung Es ist wichtig, dass im Hinblick auf Emanzipation - diese Dimensionen von Qualität des Lebens konsistent durchgeführt werden in allen Entscheidungen, die man trifft: In Bezug auf Wohnen und Arbeiten also: Das Auflösen der Anstaltsfürsorge und gleichzeitig das Entwickeln eines Unterstützungsmodells Die Auffassungen der Klienten / Kunden spielen eine wichtige Rolle für das Gestalten der Organisation UND ES GIBT KEIN ABER,.. 32

33 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Partizipation der Klienten Die Klienten sollen mehr strukturellen Einfluss haben auf ihr Leben: Persönliche Assistenz Persönlichen Plan Wohnbüro (Wohnungsvermittlung) Stellenvermittlungsbüro Schulung Das Extranet von Arduin bietet hierzu Unterstützung! Arduin: Von Betreuungsplan bis zum Persönlichen Plan mit dem Fokus auf Qualität des Lebens : auf Selbstbestimmung Wie es war: Die professionellen Pfleger schrieben den Betreuungsplan und bestimmten die Inhalte, um eine gute Qualität der Betreuung zu bekommen. Wie es ist: Der Klient sagt was er sich wünscht und was er braucht für eine gute Qualität des Lebens. Der Klient schreibt seinen eigenen Persönlichen Plan 33

34 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Wie es war: Eine Mappe mit dem Betreuungsplan Einen Besprechung unter den Professionellen Die professionellen Pfleger bestimmten Vom Betreuungsplan zu Persönlichen Plan Wie es ist: Ein Persönlicher Plan Dialog mit dem Klienten Was wünscht du dir? Was wünschst du dir? In diesen Teil des Persönlichen Plans werden die Wünsche der Klient formuliert. Diese Wünsche beziehen sich auf Wohnen, Arbeit/Tagesbeschäftigung, Freizeit, Schulung und Bildung. In einen Dialog werden die Wünsche des Klienten und seiner Eltern formuliert durch den Persönlichen Assistent. 34

35 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Wie wünschst du es dir? Auf welche Weise sollen / können die Wünsche des Klienten ausgeführt werden? Dieser Teil wird ausgefüllt durch der Klienten selbst und / oder durch den Persönlichen Assistenten. Bekommst du, was du dir wünschst? Hier werden alle Erhebungen ausgefüllt. Denke an: Berichte von Besprechungen Gespräche des Persönlichen Assistenten mit dem Klienten Kontakte mit der Verwandtschaft usw... Diese Evaluationen werden hinzugefügt durch den Klienten und / oder den Persönlichen Assistenten. 35

36 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Das Entwickeln eines neuen Modells von Dienstleistung, das das Realisieren einer guten Qualität des Lebens für Menschen mit einer geistigen Behinderung zum Ziel hat, ist mehr als Dezentralisierung. Auch Dezentralisierung ist mehr als das Schließen von Anstalten: Viel Sorgfalt ist notwendig, um ein adäquates Modell für die Unterstützung von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu entwickeln!!! Die Konsequenz der neuen Betrachtungsweise: Vom Sorgen für zu unterstützen : Supported Living! 36

37 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Das Modell Arduin Die zentralen Dimensionen in Bezug auf Qualität des Lebens sind Inklusion, Selbstbestimmung und Persönliche Entfaltung: Diese sollen tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden! Die Konsequenzen dieser Entscheidung für Emanzipation konsistent durchführen: Dies bedeutet u.a. das Auflösen von Anstalten und eine coachende Art von Management, zielend auf Autonomie und Selbststeuerung! Abschaffen von Bürokratie in der Organisation! Übrig bleibt nur eine facilitierende Organisation, zielend auf den Klienten, der selbst bestimmt und zielend auf Unterstützung! Normal was kann, speziell was soll! Trennung von Wohnen, Arbeit/Tagesbeschäftigung und Freizeit, wobei die Arbeit/Tagesbeschäftigung als fundamental angesehen wird im Leben von Menschen! Die Funktionen der Mitarbeiter müssen sich ändern und bleiben verändert! So wird Unterstützung (Supports) u.a. organisiert: Unterstützung durch einen Persönlichen Assistenten und Unterstützung von Support Workers 7 x 24 Stunden Erreichbarkeit: ein Orthopädagoge (Heilpädagoge), zwei coaches (einen von ihnen ist immer Krankenpfleger) und ein manager Eine virtuelle Organisation mit Hilfe des Internet: Medizinische Sorge von Allgemeinmedizinern mit der Unterstützung eines Spezialisten: A.V.G. 37

38 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Fokus auf Qualität von Fürsorge vs. Qualität des Lebens: Beispiele Perspektive der Organisation Eine Kommission bestimmt, wo Klient wohnt und arbeitet Mitarbeiter schreiben den Betreuungsplan Die Person wohnt im Haus der Organisation und Mitarbeiter sorgen für den Klienten in Ihrer Umgebung Bedeutung der Organisation: großer Overhead/ Betriebsaufwand Management des Fürsorgesystems: Das Leben der Menschen wird nach institutioneller Art organisiert Perspektive der Person Wohnbüro und Vakanzbank Persönlicher Assistent und Klient schreiben zusammen einen Persönlichen Plan Der Person wohnt in seinem Haus und bekommt dort Unterstützung Wenig Overhead /Betriebsaufwand Unterstützung auf individidueller Basis; Nachdruck liegt auf Partizipation in der Gesellschaft; die Unterstützung ist flexibel Konsequenzen für Mitarbeiter in diesem Prozess in Arduin Viele Funktionen wurden aufgegeben Viele Mitarbeiter haben damit eine neue Tätigkeit Viele Funktionen haben einen neue Inhalt Neue Tätigkeiten / Funktionen sind entstanden 38

39 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Konsequenzen für Mitarbeiter am Anfang des Prozesses Flexibilität wurde verlangt! Sicherheit wurde geboten: Eine Stelle Dasselbe Gehalt Wichtige Aspekte in diesem Prozess Ein intensiver Dialog mit den Mitarbeitern: Viele Zusammenkünfte am Anfang Später im Prozess mindestens 2 Mal pro Jahr eine Zusammenkunft für alle Mitarbeiter Intensive Schulung, oft durch das Management 39

40 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Schulung / Ausbildung der Mitarbeiter Eines der Probleme, denen wir begegneten war, dass die Ausbildung von Mitarbeitern für die Arbeit in einer Anstalt, nicht geeignet ist für die Unterstützung der Klienten beim Wohnen und Arbeiten in der Gesellschaft. Darum haben wir ein neues Profil für die Funktion von Support- Arbeitern entwickelt. Diese professionellen Support-Worker sollen: Aus einer respektvollen Haltung für die eigene Wahl und Würde der anderen Person heraus die Unterstützung bieten und/oder organisieren die die Person braucht, um fähig zu sein, in ihrer Umgebung zu funktionieren. Sie sollen sich flexibel umgehen können mit der Verschiedenheit von Unterstützungsfragen eines Klienten, der in Fülle partizipiert in der Gesellschaft, mit der prinzipiellen Intention, sich selbst am Ende überflüssig zu machen. 40

41 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Welche Ansichten hatten die Mitarbeiter in Bezug auf die Dezentralisierung Anfangs: einverstanden, aber unsicher Danach: schwierig, manchmal nicht einverstanden Schließlich: vielmehr begeistert und zufrieden! Die Effekte von Dezentralisierung sind in der Literatur beschrieben und auch in Arduin untersucht: In der Literatur: Verbesserung von adaptivem Können erweist sich in allen Untersuchungen. Bei Arduin: Mehr Möglichkeiten zur Schulung und Ausbildung Klienten haben mehr Selbstwertgefühl Das Können der Klienten ist verbessert Klienten sind unabhängiger, entwickelten neues Können und nahmen altes Können wieder auf Personen zeigen persönliches Wachstum in ihrer neuen Umgebung, in Persönlichkeit, sozialem Können, usw. Persönliche Entwicklung ist verbessert; das ist auch anwendbar auf ältere Klienten 41

42 Dokumentation der Veranstaltungsreihe In der Literatur: Die Mehrheit der Eltern ist, trotz ihrer Besorgnisse im Voraus, zufrieden nach dem Umzug. Vor dem Umzug war eine Mehrheit negativ. Bei Arduin: Die Familien der Klienten sind im allgemeinen positiv im Bezug auf die Qualität der Unterstützung: mehr als 81% sagt, zufrieden zu sein; mehr als 21% sogar ist sehr zufrieden. Eltern sind positiv in Bezug auf das Verhalten und das persönliche Funktionieren: Klienten sind selbständiger, mehr dynamisch, weniger gespannt, zufriedener. Eltern und Mitarbeiter halten die Qualität des Lebens weitgehend für verbessert. In der Literatur: Menschen mit einer geistigen Behinderung sind mehr in der Gesellschaft anwesend und haben mehr Variation bei ihren Aktivitäten in der Gesellschaft Bei Arduin: Die Klienten leben mehr in der Gesellschaft als vorher. Die meisten Klienten sind sehr zufrieden mit ihrer Freizeitbeschäftigung und ihren Freundschaften. Sie haben andere und mehr Tagesaktivitäten. Die Qualität der Tagesaktivitäten ist besser. 42

43 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke In der Literatur: Menschen mit geistiger Behinderung haben mehr Wahlmöglichkeiten und wählen auch effektiv mehr Bei Arduin: Mehr Selbstbestimmung / mehr Mitbestimmung Die Menschen können viel mehr wählen als zuvor in Bezug auf Wohnen, Tagesaktivitäten und Schulung Mehr Auswahl auf vielen Ebenen. In der Literatur: Die Familie besucht ihren Verwandten häufiger. Bei Arduin: Die Eltern sagen, dass sie ihr Kind häufiger besuchen; es ist häuslich und erfreulich. In der Literatur: Eine wesentliche Abnahme von Menschen, die Probleme haben mit anderen Klienten Bei Arduin: Aggression und Verhaltensprobleme haben abgenommen. Gefühle der Sicherheit haben zugenommen. 43

44 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Zusammengefasst: Verschiedene evaluative Untersuchungen unter Klienten, Eltern und Mitarbeitern liefern ein positives Resultat in Bezug auf den Prozess der Dezentralisierung in Arduin. Und das steht in Übereinstimmung mit den Ergebnissen von internationalen Untersuchungen. Unterstützung (Support) zielt auf Inklusion: community support! Unterstützung, um als Bürger mit zu gestalten an der Gesellschaft! 44

45 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Die Brücke Südwestfalen: Anforderungen an Mitarbeiter/innen in ambulanten Diensten und ihre Arbeitszufriedenheit Thorsten Garske, Die Brücke Südwestfalen ggmbh/verein für Menschen mit Behinderung Kreis Olpe e.v. Thorsten Garske Thorsten Garske 1 Die Initiatoren Kolping Bildungswerk Diözesanverband Paderborn und Verein für f r Menschen mit Behinderungen Kreis Olpe Gefördert durch: Thorsten Garske 2 45

46 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Zielsetzung Konsequente Umsetzung offener Hilfs- und Unterstützungsangebote UND Qualifizierung im Dienstleistungsbereich Thorsten Garske 3 Kundenliste Privatpersonen Kreis Olpe Landschaftsverband Westfalen Lippe Sozialwerk St. Georg Märkischer Kreis Ordensgemeinschaft der Spiritaner,, Dormagen Thorsten Garske 5 46

47 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Grundlagen Integration statt Sonderwelten hilfreiches Arrangement statt all inclusive Vertragspartner statt Fürsorgeempfänger Assistenz statt Betreuung Leistungsvereinbarung statt Pauschalfinanzierung Thorsten Garske 6 Einsatz des Instrumentariums Anforderungsprofil des des Arbeitsbereichs Assessment mit mit Bewerbern Individuelle Hilfeplanung Platzierung der der Mitarbeiter Überprüfung Thorsten Garske 7 47

48 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Individuelle Hilfen Unterstützung nach eigenen Vorstellungen sporadisch und/ oder regelmäßig Beratung und Begleitung Hilfeplanung, Koordinierung von Hilfeleistungen Thorsten Garske 8 Kernkonzept begleitende praktische Hilfen durch Persönliche Assistenten beratende Unterstützung durch Fachkräfte Thorsten Garske 9 48

49 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Begleitende praktische Hilfen Betreuung und Begleitung Versorgung in der Alltagspraxis Arbeitsassistenz Schulintegrationshilfe hauswirtschaftlichen Hilfen pflegerische und pflege ergänzende Leistungen Thorsten Garske 10 Beratende Unterstützung Lebenspraktischer Bereich Aufrechterhaltung sozialer Kontakte/ und Förderung der sozialen Kompetenz Psychosoziale Unterstützung Hilfen zur Freizeitgestaltung Beratung, Koordination und Organisation Thorsten Garske 11 49

50 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Wohnheim all inclusive Sonstigen Leistungen Freizeitgestaltung Beratende Unterstützung Pflege und Betreuung Wohnraum Thorsten Garske 12 Netzwerk von Leistungen Arbeit Pflege & Betreuung.. Freizeitgestaltung Wohnraum Gesetzliche Vertretung Beratende Unterstützung Thorsten Garske 13 50

51 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke all inclusive Arbeit Pflege & Betreuung.. Sonstigen Leistungen Wohnraum Freizeitgestaltung Beratende Unterstützung Gesetzliche Vertretung Beratende Unterstützung Pflege und Betreuung Wohnraum Thorsten Garske 14 Finanzierung 0,5 % 15 % 8,5 % 74 % Freizeitgestaltung Leistungsentgelte Projektförderungen Zuschüsse Spenden Thorsten Garske 15 51

52 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Lebensgeschichte Herr C In ein Wohnheim kriegen mich keine 10 bis 20 Pferde Anzuhören unter: Thorsten Garske 16 Interessenskonflikt Für die Nutzer Zeitlich flexibel Bedürfnis orientiert Verlässlich Kompetent Kostengünstig Für die Mitarbeiter normale Arbeitszeiten Regelmäßige Arbeit Sicherer Arbeitsplatz Gute Bezahlung Thorsten Garske 17 52

53 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Perspektiven des selbständigen Wohnens von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke. Positionen verschiedener Akteure (Veranstaltung 5) Diese Veranstaltung fand am in der Kampa-Halle in Minden statt. Sie stellte den Abschluss der Reihe und eine Zwischenbilanz auf dem Weg zu einem Mehr an Selbständigkeit für Menschen mit geistiger Behinderung dar. Die verschiedenen Stränge der vorherigen Veranstaltungen wurden zusammengeführt, indem Positionen, Stellungnahmen und Ausblicke zum selbständigen Wohnen behinderter Menschen aus Sicht von Nutzer/innen, Angehörigen, Anbietern wohnbezogener Hilfen, Verwaltung und Wissenschaft dargestellt wurden. Die Teilnehmer/innen erhielten danach Gelegenheit, im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit den Referent/innen ins Gespräch zu kommen. In seinem Abschlussfazit erläuterte Thomas Profazi, Referatsleiter Behindertenhilfe des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), dass es hinsichtlich des weiteren Ausbaus des Ambulant Betreuten Wohnens insbesondere darauf ankomme, Zutrauen in die Fähigkeiten der Menschen zu haben und eine Abkehr von einer Unterschätzung der betroffenen Personen notwendig sei. Die Veranstaltung richtete sich an Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige bzw. Vertreter/innen, an Mitarbeiter/innen aus Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie an die interessierte Fachöffentlichkeit. Es nahmen etwa 120 Personen teil. Die Federführung hatten der Kreis Minden-Lübbecke und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Auf den folgenden Seiten werden die Statements der einzelnen Akteure wiedergegeben: Blick auf die Teilnehmer/innen in der Kampa-Halle 53

54 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Grußwort des Kreises Minden-Lübbecke Wilhelm Krömer, Landrat des Kreises Minden-Lübbecke Sehr geehrter Herr Landesministerialrat Feuß, meine sehr geehrte Damen und Herren, zur heutigen Veranstaltung Perspektiven des selbständigen Wohnens von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke, in deren Verlauf wir die Positionen verschiedener Akteure hören und diskutieren werden, begrüße ich Sie recht herzlich. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Selbständiges Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke ist dieses die letzte von insgesamt fünf Veranstaltungen. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungsreihe standen geistig behinderte Menschen, ihre Angehörigen und Betreuer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen und Dienste. Die Veranstaltungsreihe klärte auf, erzeugte Aufmerksamkeit, stärkte die Interessen der Betroffenen und Angehörigen und setzte sich mit den Herausforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auseinander. Veranstalter waren die Anbieter Ambulant Betreuten Wohnens im Kreis Minden-Lübbecke in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Sozialamt meines Hauses: Ihnen allen meinen herzlichen Dank für Ihr großes Engagement. Meine Damen und Herren, wir befinden uns in einer Zeit des Umbruchs: Das bestehende System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen steht auf dem Prüfstand. Motor der damit verbundenen Diskussionen sind die langjährigen Forderungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden nach einem selbstbestimmten Leben inmitten der Gesellschaft. Gleichzeitig müssen aufgrund der schwierigen finanziellen Lage in den kommunalen Haushalten die Weichen neu gestellt werden. Die steigenden Kosten für die Eingliederungshilfe infolge des gesellschaftlichen Wandels, des medizinischen Fortschritts und der demographischen Entwicklung erfordern eine veränderte Steuerung der Angebote und Kosten. Sowohl auf Bundes- und Landes-, als auch auf kommunaler Ebene wird deshalb darüber gesprochen, welche Wege gegangen werden müssen, um behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist dieser Veränderungsnotwendigkeit nachgekommen, indem es die beiden Landschaftsverbände seit dem mit der Organisation der ambulanten Hilfen befristet bis zum beauftragt hat. Obwohl bereits vor dieser Zuständigkeitsveränderung auch im Kreis Minden-Lübbecke in diesem Bereich viel erreicht wurde, war hier bedingt durch eine zentrale stationäre Großeinrichtung mit überregionalem Einzugsgebiet und überregionaler Bedeutung das Verhältnis zwischen Plätzen im Ambulant Betreuten Wohnen und stationären Wohnheimplätzen zum Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels sehr ungleich. Diese und auch weitere Analysen zur Entwicklung im Bereich der Eingliederungshilfe zwingen zum Handeln. Ob allerdings der in Nordrhein-Westfalen eingeschlagene Weg der Übertragung der Zuständigkeit des Ambulant Betreuten Wohnens auf den überörtlichen Sozialhilfeträger, und damit ortsfern, der richtige ist, bleibt abzuwarten. 54

55 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Richtig erscheint hingegen der Ansatz einer Leistungserbringung aus einer Hand sowie die ausdrückliche Stärkung des Grundsatzes ambulant vor stationär, solange die ambulanten Leistungen finanziell angemessen sind. Ebenso richtig ist, dass der Weg des herkömmlichen Ansatzes immer mehr verlassen wird, wonach Menschen mit Behinderungen als passive Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger angesehen werden. Stattdessen wird zunehmend der Weg der Beteiligung, Befähigung und Unterstützung behinderter Menschen eingeschlagen. Um Verunsicherungen an dieser Stelle entgegenzuwirken, möchte ich ausdrücklich hervorheben, dass dies nicht als Abgesang an die Tugend der Hilfsbereitschaft verstanden werden darf, sondern vielmehr als die Hinwendung zu der Frage, wie man in gemeinsamer Verantwortung zukunftsfähige und leistbare Formen der Unterstützung gestalten kann, die dann auch von Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen und Diensten akzeptiert werden. Individuelle Bedarfsdeckung und die Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens sind dabei die Grundprinzipien, an denen sich Leistungen ausrichten müssen. In diesem Sinne wird der Kreis Minden-Lübbecke in enger Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe auch in Zukunft dazu beitragen, dass behinderte Menschen weitgehend normal und selbstbestimmt im Kreis Minden-Lübbecke leben können. Ich wünsche der heutigen Veranstaltung einen guten Verlauf und uns allen einen interessanten Abend. Landrat Wilhelm Krömer eröffnet die Veranstaltung in der Kampa-Halle 55

56 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Statement des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen LMR Manfred Feuß, stellvertretender Leiter der Abteilung Soziales Sehr geehrter Herr Landrat Krömer, sehr geehrte Damen und Herren, recht herzlichen Dank für ihre Einladung zur heutigen Veranstaltung. Sie bildet den Abschluss einer ganzen Veranstaltungsreihe, in der rund um das Thema Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung mit unterschiedlichen Akteuren der Behindertenhilfe und den betroffenen behinderten Menschen und ihren Angehörigen diskutiert und informiert wurde. Wir haben die Veranstaltungsreihe, wenn auch aus der Ferne Düsseldorfs, aufmerksam verfolgt. Ich bin gespannt, ob das Ziel, Anregungen und Hinweise für heranwachsende und erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung zur Inanspruchnahme selbständiger Wohnformen zu setzen, erfolgreich war. Die heutige Abschlussveranstaltung soll die gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen zusammenführen und damit eine Art Fazit ziehen. Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie mir Gelegenheit geben, nochmals die landespolitischen Ziele darzulegen, die die Landesregierung im Jahr 2003 bewogen haben, im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Zuständigkeitsveränderungen vorzunehmen und gleichzeitig das Forschungsprojekt Selbständiges Wohnen behinderter Menschen Individuelle Hilfe aus einer Hand auf den Weg zu bringen. Bereits an dieser Stelle möchte ich allen Akteuren und Beteiligten Dank sagen für ihren Mut und ihre Bereitschaft, einen völlig neuen Weg zu gehen und auszuprobieren. Der Dank gilt besonders den Modellregionen, zu denen der Kreis Minden-Lübbecke gehört. In den Modellregionen hat die wissenschaftliche Begleitung des Forschungsprojektes, das ZPE der Uni Siegen, die Möglichkeit, sich bestimmte Abläufe und Vorgänge genauer anzuschauen bzw. anzustoßen und Erkenntnisse zu gewinnen, an denen andere dann teilhaben können. Mein besonderer Dank gilt daher noch mal Ihnen, Herr Landrat Krömer und ihren Mitarbeitern, dass Minden-Lübbecke sich als Modellregion zur Verfügung gestellt hat und die wissenschaftliche Begleitung tatkräftig in ihrer Arbeit unterstützt. Der in NRW beschrittene Weg soll wichtige behindertengerechte Reformziele erreichen. Nach intensiver und durchaus kontroverser Diskussion wurde die Zuständigkeit für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen für Menschen mit Behinderung zum 1. Juli 2003 befristet in die Hand der Landschaftsverbände gegeben. Sie sind seitdem sowohl für stationäre als auch für ambulante Wohnhilfen zuständig. Die Zuständigkeitsbündelung hat wichtige Ziele: Ein bedarfsgerechter Ausbau ambulanter Hilfen; die Verbesserung der Infrastruktur der Hilfen für Menschen mit Behinderung; die Förderung der sozialen Eingliederung und des selbstbestimmten Lebens behinderter Menschen; die Entwicklung einer wirkungsvollen und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur. NRW hat sich damit für einen Weg entschieden, der auf strukturelle Verbesserungen im System der Leistungsgewährung und Leistungsvergütung zielt. 56

57 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Die Zuständigkeitsveränderung ist auf sieben Jahre, d.h. bis zum befristet. Auf der Basis der Erfahrungen und Erkenntnisse soll danach eine dauerhafte Regelung der Zuständigkeiten getroffen werden. Um eine fachliche Entscheidungsgrundlage zu erhalten, wird der Prozess über fünf Jahre wissenschaftlich begleitet und die Wirkungen der Neuregelung systematisch aufgewertet. Zum August 2008 soll ein abschließender Bericht mit den Ergebnissen der Begleitforschung vorgelegt werden, der dann Grundlage des politischen Beratungs- und Entscheidungsprozesses sein wird. Ich halte die befristete Zuständigkeitsbündelung für das selbständige Wohnen behinderter Menschen für einen wesentlichen Beitrag, behinderten Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Um diese gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern, brauchen wir ein breites Angebot an stationären und ambulanten Angeboten. Nur eine Kombination aller Angebote versetzt behinderte Menschen in die Lage, ihr Leben frei zu gestalten und zwischen stationären Angeboten und alternativen betreuten Wohnformen zu wählen. Wir wissen, dass gerade behinderte Menschen eine ihnen vertraute Umgebung benötigen. Das ist in der Regel die Behinderteneinrichtung oder die Werkstatt für behinderte Menschen. Aber es entspricht auch der Lebensperspektive vieler behinderter Menschen, in der vertrauten Umgebung ihrer Heimatgemeinde in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft zu leben. Darauf müssen wir reagieren und Angebote entwickeln. Die Erwartungen, die das Land mit der Zuständigkeitsbündelung und dem Forschungsprojekt verbindet, sind vielfältig. Durch die Universität Siegen liegt uns bereits eine recht präzise Datenlage vor. Hierzu einige Daten und Fakten von besonderer Bedeutung: Wir wissen, dass in den nächsten Jahren die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die Hilfen, Förderung und Betreuung benötigen, deutlich steigen wird. Das derzeitige Durchschnitts-Alter von Heimbewohnern beträgt 40 Jahre. Das niedrige Durchschnitts-Alter hat zur Folge, dass in den kommenden Jahren weniger Menschen mit Behinderungen stationäre Einrichtungen verlassen, als neue Bewohner hinzukommen. Das führt zu deutlich steigenden Fallzahlen im stationären Bereich. Viele behinderte Menschen müssen vielleicht gar nicht stationär betreut werden. Sie haben a- ber keine Alternative, weil oftmals vor Ort ambulante Betreuungs- und Wohnmöglichkeiten fehlen. Unterscheidet man die Angaben zum Verhältnis ambulanter und stationärer Hilfen nach Behinderungsbereichen, wird deutlich, dass die Schwierigkeiten insbesondere im Hilfesystem für geistig behinderte Menschen liegen. Hier hinkt das Verhältnis stationärer zu ambulanten Angeboten landesweit - trotz durchaus zu erkennenden vorsichtigen Steigerungen im Vergleich zu den anderen Behindertenbereichen noch immer hinterher (Stichtag bei 89:11). Die Daten zum Hilfebereich Seelische Behinderung / Suchterkrankung machen deutlich, dass es hier in der Vergangenheit eher gelungen ist, moderne Hilfeprinzipien wie ambulant vor stationär oder das Prinzip der Gemeindenähe zu verwirklichen. Das Verhältnis stationärer zu ambulanter Hilfen liegt hier landesweit bei 48:52. Hier sind örtliche Hilfesysteme wie Beratungsstellen, gemeindepsychiatrische Zentren, Tagesstätten etc. besser ausgebaut und vernetzt. Als zusammenfassendes Fazit stelle ich fest: Es war richtig, den eingeleiteten Weg zu gehen. Der Prozess, zu dem Sie alle beitragen, läuft. Erste Erfolge sind erkennbar. Sie reichen uns aber noch nicht. Zur Euphorie besteht daher noch kein Anlass. Gleichzeitig sollten wir uns aber auch davor hüten, zu früh ungeduldig zu werden. Neue Strukturen, neue Leistungen und neue Instrumente benötigen Zeit zur Umsetzung. Sie sind mitunter konfliktbehaftet. 57

58 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Es wird darauf ankommen, möglichst viele verantwortliche Akteure für eine Umorientierung zugunsten des selbständigen Wohnens zu gewinnen. Aufgrund tief sitzender Denkstrukturen, die Behindertenhilfe noch immer mit stationärer Unterbringung gleichsetzen, wird das nicht immer einfach sein. Zum Wohl der behinderten Menschen mit ihrem Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung müssen wir weg von der einseitigen Festlegung auf Einrichtungen und hin zu einer personenbezogenen Planung, die sich an besonderen Bedürfnissen und Möglichkeiten jedes Einzelnen orientiert. Dieser Perspektivenwechsel gilt nicht nur den Menschen mit einer leichteren Behinderung, er muss allen Menschen mit einer Behinderung, auch geistig Behinderten, gelten. Erforderlich hierzu ist die behindertenfreundliche Gestaltung gesellschaftlicher Lebensbedingungen. Maßnahmen dazu sind u.a. die Stärkung der Betroffenen, die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Infrastruktur, Gemeinwesenarbeit, Gewährung persönlicher Budgets, Ausbau ambulanter Dienste und eine ergebnisorientierte Steuerung durch die Träger. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist wichtig, Information, Erfahrung und Wissen über eine qualifizierte Umsetzung neuer wohnbezogener Hilfeformen für Menschen mit Behinderungen systematisch zu verbreiten und Lernprozesse anzustoßen. Die von Ihnen durchgeführte Veranstaltungsreihe ist hierzu ein wichtiger Beitrag. Hier sehe ich vielfältige positive Ansatzpunkte in der Kooperation und Kommunikation aller Beteiligten. Bei allen Reformbemühungen dürfen wir die behinderten Menschen und ihre Angehörigen nicht aus den Augen verlieren. Sie haben mit ihrer Veranstaltungsreihe gezeigt, wie diese Menschen in die Prozesse einbezogen und mitgenommen werden können. Ich wünsche der Veranstaltung einen guten Verlauf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! 58

59 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Statement des Kreises Minden-Lübbecke Kreisdirektorin Cornelia Schöder Trotz seiner grundsätzlichen Skepsis hat sich der Kreis Minden-Lübbecke an die befristete Zuständigkeitsverlagerung für das Ambulant Betreute Wohnen auf die überörtliche Ebene angepasst. Im Interesse der Menschen mit Behinderungen möchte der Kreis Minden-Lübbecke eng mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll auf der Grundlage einer örtlichen Zielvereinbarung zwischen dem Kreis und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erfolgen. Aus Sicht des Kreises bedarf es einer differenzierteren Aufnahmepraxis der stationären Einrichtungen: Angesichts einer verstärkten Ambulantisierung der Hilfen für behinderte Menschen sollten die stationären Einrichtungen zunächst den Bedarf für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Minden-Lübbecke decken, bevor Personen von außerhalb aufgenommen werden es sei denn, es besteht ein spezieller Bedarf, dem nur im Kreisgebiet entsprochen werden kann. Dementsprechend sollten ebenso ambulante Versorgungsformen zuerst für Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf- und ausgebaut werden. Im Zuge einer verstärkten Ambulantisierung darf die örtliche Ebene nicht per se mit strukturellen Neugliederungen überzogen werden, indem insbesondere große Anbieter eine zunehmende Anzahl von Personen in das Ambulant Betreute Wohnen überführen. Bei der Schaffung und Ausweitung ambulant betreuter Wohnformen muss das unmittelbare Wohnumfeld beteiligt und sensibilisiert werden. Wird das Wohnumfeld unvorbereitet mit einer zu großen Ambulantisierungswelle konfrontiert, steigt die Gefahr von Ablehnung und Integration wird sehr strapaziert. Bei dem Auf- und Ausbau ambulanter Hilfestrukturen muss es um die Menschen gehen, wenngleich die Finanzierbarkeit dabei nicht außer Acht gelassen werden darf. Alle Aktivitäten und Planungen im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderungen müssen, unabhängig von der Zuständigkeit, vor Ort entworfen und durchgeführt werden. Die örtliche E- bene darf zu keinem Zeitpunkt übergangen werden. 59

60 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Statement des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Christof Stamm Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme vom Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen, einem der Mitveranstalter dieser Reihe. Die Universität Siegen ist an der Veranstaltungsreihe beteiligt den meisten Anwesenden dürfte dieses bekannt sein, da wir vom Sozialministerium des Landes beauftragt sind, die seit drei Jahren bestehende Neuregelung der Finanzierung des Ambulant Betreuten Wohnens zu untersuchen. Das vom Land Nordrhein-Westfalen veranlasste Forschungsprojekt trägt den vollständigen Titel Selbständiges Wohnen behinderter Menschen Individuelle Hilfe aus einer Hand. Die Kurzbezeichnung lautet IH-NRW. Wir arbeiten einerseits landesweit, andererseits schauen wir uns vier Regionen näher an. Eine davon ist der Kreis Minden-Lübbecke In Kürze betrachtet geht es in diesem Forschungsprojekt darum zu untersuchen, ob die Ziele erreicht werden, welche die Landesregierung mit der Übertragung der Finanzierung des Ambulant Betreuten Wohnens auf die Landschaftsverbände hatte. Dieses sind insbesondere: (bedarfsgerechter) Ausbau von ambulanten Hilfen und Begrenzung stationärer Hilfen; Entwicklung einer gemeindenahen und flächendeckenden Infrastruktur ambulanter Dienste; Fördern der sozialen Integration und des selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung in der Heimatgemeinde; Begrenzung der Kosten im stationären Bereich. Ein bedeutender Teil unserer Arbeit in den Vertiefungsregionen befasst sich mit der Frage, welche Bedingungen notwendig sind, damit Menschen mit geistiger Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können, das so normal wie möglich ist. Daraus folgt die Frage: Was ist notwendig, um den gesetzlich formulierten ( 13 SGB XII) Vorrang ambulant vor stationär zu stärken und mehr behinderten Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, nicht vollversorgt in einem Heim, sondern mit Betreuung selbständig in ihrer eigenen Wohnung zu leben? Diese Fragen haben uns vom ZPE bewegt, uns mit den Anbietern von Hilfen für geistig behinderte Menschen hier im Kreis Minden-Lübbecke zusammenzusetzen, und diese Veranstaltungsreihe zu der wir heute eine Bilanz ziehen anzuregen. Die Veranstaltungsreihe sollte somit ein Forum für Informationen und Austausch über die Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit geistiger Behinderung sein. Das Ganze geschieht vor dem Hintergrund, dass mehr Ambulant Betreutes Wohnen eben nicht durch Verwaltung oder Gesetze verordnet werden kann, sondern von allen Beteiligten erhebliche Lern- und Entwicklungsprozesse durchlaufen werden müssen. Nur so kann die Einsicht entstehen, dass Ambulant Betreutes Wohnen eine gute Alternative zum Leben in einem Wohnheim sein kann. Lernprozesse müssen dabei auf verschiedenen Ebenen ansetzen: a.) Für Menschen mit geistiger Behinderung stellen sich in vieler Hinsicht neue Anforderungen, wenn sie keine Heimbewohner sind oder bei ihren Angehörigen wohnen, sondern in ihrer eigenen Wohnung leben. So gilt es z.b. verstärkt, eigene Entscheidungen zu treffen oder sich im eigenen Haushalt zurechtzufinden. 60

61 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke b.) Auch für Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung bedeuten ambulante Hilfen häufig ein neues Feld. Nach jahrzehntelanger Erfahrung, dass nur eine stationäre Einrichtung als Alternative zum Leben im Elternhaus in Frage kommt und der Erkenntnis, dass es auch keine anderen Wohnmöglichkeiten gibt, welche dem Unterstützungsbedarf ihres behinderten Kindes Rechnung tragen können ist dieses nicht verwunderlich. Nicht zuletzt auch aufgrund fehlender Informationen sind Angehörige daher vielfach besorgt, ob ihre Verwandten ausreichende Hilfen bekommen, wenn sie in einem ambulanten Rahmen betreut werden. c.) Ebenso besteht auf Seiten professioneller Helfer häufig nur ein unvollständiges Bild von den Chancen, die ambulante Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung bieten können. Neben Befürchtungen, ambulant betreute Menschen könnten verwahrlosen oder vereinsamen, spielen nicht zuletzt auch Ängste vor dem Verlust des Arbeitsplatzes in einer stationären Einrichtung eine Rolle. Mit diesen und weiteren Aspekten haben sich die einzelnen Veranstaltungen auseinandergesetzt. Dabei konnte auf die mehrjährigen Erfahrungen der Anbieter mit Ambulant Betreutem Wohnen im Kreis Minden-Lübbecke zurückgegriffen werden. Es wurde versucht, im Sinne der Stärkung eines ambulanten, mehr selbständigen Wohnens den Nährboden für Lern- und Entwicklungsprozesse zu bereiten. Ich glaube, dass dieses grundsätzlich gelungen ist. Nicht zuletzt die Tatsache, dass sich alle Anbieter des Ambulant Betreuten Wohnens aus dem Kreisgebiet, der Kreis Minden-Lübbecke und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe gemeinsam an der Veranstaltungsreihe bzw. dem begleitenden Arbeitskreis beteiligt haben, zeugt davon, dass sich die Akteure auf den Weg gemacht haben. Sie haben die Aufgabe angenommen, sich insbesondere im Sinne von verstärkter Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen aktiv mit dem Grundsatz ambulant vor stationär auseinanderzusetzen. Somit wurde Ambulant Betreutes Wohnen als bedeutsame Alternative zum Leben im Wohnheim anerkannt. Natürlich möchte ich nicht so vermessen sein und alle Bemühungen hin zu einem verstärkten Ausbau dieser Form der Offenen Hilfen auf den durch die Veranstaltungsreihe gesetzten Impuls zurückführen. Die Anstrengungen des LWL und die eigenen fachlichen Ansprüche der Anbieter stellen selbstredend das Fundament dieser Entwicklungen dar. Aber der Anteil dieser gemeinsamen Aktion soll eben auch nicht geschmälert werden. Auch von mir an dieser Stelle übrigens ein herzlicher Dank für die gute und fruchtbare Zusammenarbeit! Vor dem Hintergrund, dass ein Stein ins Rollen gebracht wurde, lohnt indes ein Blick auf die Daten zur Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung. Hier zeigt sich allerdings, dass es noch ein weiter Weg ist, um von einem tatsächlichen Umsteuern von stationären zu ambulanten Hilfen und dieses ist ja mit der Zuständigkeitsveränderung beabsichtigt worden reden zu können. Die Anzahl der Menschen mit geistiger Behinderung aus dem Kreis Minden-Lübbecke, die stationär betreut wurden, ist von 2004 bis Ende 2005 leicht angestiegen. Zum lebten 683 geistig behinderte Menschen aus dem Kreisgebiet in stationären Einrichtungen. Aus keinem Kreis und keiner kreisfreien Stadt in Westfalen-Lippe sind pro Einwohner gerechnet mehr geistig behinderte Bürgerinnen und Bürger in stationären Wohneinrichtungen untergebracht (Kreis MI: 2,12 Personen pro 1000 Einwohner/innen; Westfalen-Lippe: 1,54). Ambulant betreut wurden zum Stichtag Minden-Lübbecker Bürger/innen mit geistiger Behinderung. Seit der Zuständigkeitsveränderung ( ) gab es hier nach den vorliegenden Zahlen einen Zuwachs um neun Personen. Von den geistig behinderten Bürger/innen im Kreis Minden-Lübbecke erhielten unseren Auswertungen zufolge zum demnach etwa 13% ambulante Betreuung zum selbständi- 61

62 Dokumentation der Veranstaltungsreihe gen Wohnen. 87% dieser Zielgruppe wurden stationär betreut (Westfalen-Lippe: in etwa ähnliches Verhältnis). Werden die im Kreisgebiet verfügbaren Plätze hinzugezogen, so wird die herausragende Dominanz der stationären Hilfen nochmals besonders deutlich. So stehen Wohnplätzen, auf denen teilweise auch Menschen aus anderen Regionen leben 4, 106 Nutzer/innen des Ambulant Betreuten Wohnens gegenüber. Daraus ergibt sich ein stationärer Anteil von 94:6%! Die beschriebene Situation stellt sich in dieser Weise dar, obwohl in 13 SGB XII der Vorrang ambulanter Hilfen festgestellt wird und grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass das Leben in einer eigenen Wohnung denken Sie dabei auch einmal daran, welche Bedeutung Ihre eigene Wohnung als privater Ort für Sie selbst hat ein Mehr an Selbstbestimmung und Lebensqualität ermöglicht. Beim Ambulant Betreuten Wohnen ist zudem davon auszugehen, dass es vor allem die so genannten Fitten sind, also Menschen mit geistiger Behinderung, die einen vergleichsweise geringen Hilfebedarf haben, die ambulante Unterstützung erhalten. So wurden zum Stichtag für Menschen mit geistiger Behinderung im Bereich des LWL durchschnittlich 2,93 FLS pro Woche gewährt. Im Kreis Minden-Lübbecke waren es nur 2,27. Hier liegt die Vermutung nahe, dass der im 13 SGB XII 5 formulierte Vorbehalt, dass ambulante Hilfen nicht teurer als stationäre sein dürfen, vor das Ziel, auch Menschen mit höherem Hilfebedarf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, rascher als anderswo, zu rasch würde ich sagen, zur Anwendung kommt. Stimmen, die in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine andere Vorgehensweise aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich ist, sei gesagt, dass eben dieser Paragraf zusätzlich verlangt, dass bei einem Verweis auf stationäre Hilfen diese eben auch zumutbar sein müssen. Sind sie das nicht, so muss überhaupt gar kein Kostenvergleich vorgenommen werden. Soll ein Umsteuern von stationär zu ambulant aber nun konsequent durchgeführt werden, kann es nicht sein, dass ambulant gleich wenig Hilfe und stationär gleich viel Hilfe bedeutet. Angezeigt wäre hier eine konsequente Abschaffung der Trennung zwischen ambulanten und stationären Hilfen. Der Bezugsrahmen darf dann nicht die Frage nach ambulant oder stationär sein, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf eines Menschen. Denn die üblichen Überlegungen, ob ein Mensch mit Behinderung noch ambulant oder schon stationär betreut werden muss, führen dazu, dass für viele Personen ein Leben in den eigenen vier Wänden nicht in Frage kommt. Eine Aufhebung dieser nur sozialrechtlich erklärbaren Trennung würde somit bedeuten, dass es jenseits von ambulant und stationär viel mehr Zwischenräume geben könnte. Somit würde es viel mehr Menschen mit Behinderung ermöglicht allein oder mit anderen und der notwendigen Unterstützung in einer eigenen Wohnung zu leben. Dass auch in Westfalen-Lippe ambulante Unterstützung nicht nur für Menschen mit eher geringem Hilfebedarf in Frage kommt, haben auch Beispiele in der Veranstaltung Veränderungen sind machbar, Herr Nachbar am im BÜZ deutlich gemacht. Um die hier notwendige Unterstützung zu gewährleisten gilt es, individuelle Hilfearrangements zu konzipieren: Eine Aufgabe, bei welcher der Blick wohl häufig über den Bezugsrahmen Fachleistungsstunde hinausgehen muss und andere Leistungsarten, aber auch Leistungsträger systematischer einbezogen werden müssen. Die trägerübergreifende Zusammenarbeit wird in Zu- 4 Wie viele Plätze nicht mit Bürger/innen aus dem Kreisgebiet belegt sind, ist derzeit nicht für einzelne Zielgruppen ausweisbar. Insgesamt leben aber etwa 77% aller Minden-Lübbecker Bürger/innen mit Hilfebedarf in stationären Einrichtungen im Kreisgebiet (höchste Quote in Westfalen-Lippe) SGB XII, Abs.1, Satz 2: Vorrang haben ambulante Leistungen vor teilstationären und stationären Leistungen sowie teilstationäre vor stationären Leistungen. Der Vorrang der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Bei der Entscheidung ist zunächst die Zumutbarkeit zu prüfen. Dabei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen zu berücksichtigen. Bei Unzumutbarkeit ist ein Kostenvergleich nicht vorzunehmen. 62

63 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke kunft bei der Planung, Gewährung und Erbringung von Hilfen eine der großen Herausforderungen für die Modernisierung unseres Hilfesystems sein. Ich denke hier beispielsweise an die Möglichkeit der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung. Durch diese können auch Menschen mit höherem Hilfebedarf ein selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden führen. Offenheit und Kreativität sind in diesem Zusammenhang indes bei allen beteiligten Akteuren vonnöten: Eine Offenheit, festgefahrene, vertraute Wege oder Einstellungen zu verlassen und neu zu denken und eine Kreativität, aus dem vorhandenen Baukasten Sozialhilfe/Sozialversicherung die richtigen Versatzstücke herauszusuchen, um ein individuelles, an den Wünschen und Zielen der betroffenen Person orientiertes, Unterstützungsarrangements zu basteln. Ich meine aber, dass die Behindertenhilfe im Kreis den richtigen Kurs eingeschlagen hat: Nicht umsonst heißt es ja: der Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung wechseln können Als logische Folge des beschriebenen Baukastenprinzips wäre eine Clearing-Stelle einzuführen, die sich mit Hilfeplanung im umfassenderen Sinne befasst und sich somit beispielsweise nicht nur auf die Zumessung von Fachleistungsstunden und die Bewilligung stationärer Plätze bezieht. In diesem Sinne ebenso wichtig erscheint, dass im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens verschiedene alternative Wohnformen und möglichkeiten aufgezeigt werden. Unseren Untersuchungen zufolge, ist dieses heute in der Regel nicht der Fall. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Veranstaltungsreihe sollte Mut machen, ambulante, offene Hilfen als Chance zu begreifen. Als Chance für Menschen mit Behinderung aber eben auch für Mitarbeiter/innen und Angehörige. Für die Zukunft stellt sich die Frage, wie der begonnene Impuls, gemeinsam das selbständige Wohnen zu stärken und als echte Alternative für Menschen mit geistiger Behinderung zu verstehen, aufgegriffen werden kann. In diesem Sinne verstanden ist die heutige Zusammenkunft eigentlich keine Abschlussveranstaltung, sondern stellt eine Zwischenbilanz auf dem Weg dar, mehr Menschen mit (geistiger) Behinderung die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben in ihrer eigenen Wohnung zu bieten. Abzuwarten bleibt derzeit, wie die zwischen den Landschaftsverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege jüngst abgeschlossene Zielvereinbarung zum Abbau stationärer Hilfen in diesem Zusammenhang wirken wird. Hinweisen möchte ich Sie abschließend auf den zweiten Zwischenbericht des ZPE, der in den nächsten Wochen veröffentlicht wird und insbesondere Daten zur weiteren quantitativen Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen in NRW enthält. Einladen möchte ich Sie zum Besuch unserer Web-Seite die wir möglichst aktuell halten. 63

64 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Statement des Diakonischen Werkes (DW) im Kirchenkreis Minden e.v. Pastor Frank Stefan, Vorstand Sehr geehrte Damen und Herren, seit etwas mehr als 3 Jahren hat der LWL die Zuständigkeit auch für das ambulante betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung. Diese Zuständigkeit aus einer Hand für das Wohnen im Heim und das in einer eigenen Wohnung haben wir als Wohlfahrtsverbände deutlich begrüßt. Die Erwartung dabei war, dass jeder Mensch, der einen entsprechenden Bedarf an Hilfen hat, den dann auch bekommt, ohne, dass dabei ein Zuständigkeitsgerangel zwischen verschiedenen Kostenträgern entsteht. Leider haben wir den Eindruck, dass das, was wir aus fachlichen Gründen für unzweifelhaft richtig empfinden, überwiegend unter dem Aspekt der Kosteneinsparung gesehen wird. Ich kann ja verstehen, dass es für diejenigen, die das bezahlen müssen, eine große Herausforderung ist, wenn jedes Jahr mehr Menschen auf diese Hilfen angewiesen sind. Doch wo mehr Menschen zu unterstützen sind, kann nicht ernsthaft erwartet werden, dass die Gesamtkosten sinken. Deshalb gab es anfangs sicher zu Recht eine Angst gerade der Betroffenen, sich auf den Weg aus dem Wohnheim in eine eigene Wohnung zu machen, wenn Sie dort nur wenige Stunden Betreuung pro Woche bekommen. Eine Berechnung, die sagt: Manche Menschen bekommen im ambulant betreuten Wohnen heute mehr Stunden Betreuung als sie das vorher im Heim anteilig hatten, verkennt, wie die Gemeinschaft im Wohnheim für viele ja auch ein stützendes Geländer und eine beheimatende Gemeinschaft ist. Wer die Ambulantisierung toll findet, sagt: Wir fördern Freiheit und Selbstständigkeit. Wir geben den Menschen Verantwortung und Eigenständigkeit. Doch wir müssen genau hinhören, wo das nur verschleiern soll, dass Menschen mit ihren Bedürfnissen und Nöten auch ein Stück weit alleine gelassen werden. Die von den einschlägigen Gesetzen immer wieder angesprochene Teilhabe am Leben der Gesellschaft zielt eben nicht nur auf ein Satt und Sauber. Die Hilfe für Menschen mit einer Behinderung muss darauf zielen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten so am Leben teilnehmen können, wie es ihnen auch ohne Behinderung möglich wäre. Ohne sagen zu wollen, dass jetzt für die Zukunft alles in Ordnung ist, haben wir die Hoffnung, dass sich die Zukunft auf der Grundlage der jetzt getroffenen Rahmenzielvereinbarung Wohnen etwas besser für die Betroffenen darstellen wird, als es anfangs aussah. Um an einen anderen Ort zu kommen, als den, wo wir heute sind, müssen wir uns auf den Weg machen. Das tun wir in Zusammenarbeit mit dem LWL und dem Kreis Minden-Lübbecke in vielgestaltiger Form ja auch schon seit Jahren. Welche Perspektiven also gibt es beim DW Minden für das selbstständige Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung? Um von einer Etage in die nächste zu kommen, kann man eine schwankende Leiter hinaufklettern, eine schmale Treppe nehmen, eine Treppe mit Geländer gehen oder mit dem Aufzug fahren. Aufzüge auf dem Weg in die nächste Etage der Selbstständigkeit können wir nicht bieten. Den Weg dahin müssen Menschen schon selbst gehen. Allerdings wollen wir sie dabei begleiten und ihnen eine angemessene Treppe mit passenden, haltbaren Geländern bieten. Wir sind seitens des DW Minden davon überzeugt, dass es auch zukünftig immer Menschen geben wird, für die die Betreuung in einem Wohnheim die angemessene Form der Hilfe ist. Insbesondere Menschen mit Doppeldiagnosen oder die jetzt vermehrt auf uns zukommenden Menschen mit zusätzlich altersbedingtem Pflegebedarf sind hier in den Blick zu nehmen. 64

65 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Daneben haben wir bereits, wie andere Träger ja auch, aus den Wohnheimen heraus andere Wohnformen entwickelt und betrieben, die Menschen auf den Weg in ein selbstständigeres Leben vorbereiten. Sie sollen die Treppe sein, damit Menschen weiterkommen, wobei diese um so besser zu gehen ist, je niedriger die Höhe der einzelnen Stufen ist. Allerdings dürfen wir uns nicht vormachen, jede und jeder werde auch tatsächlich die ganze Treppe schaffen. Doch wir wollen dabei helfen, dass jede und jeder so weit kommt, wie es ihm oder ihr möglich ist. Solche Stufen sind zum Beispiel Trainingswohnen, Wohnschule, Außenwohngruppen und Wohngemeinschaften in räumlicher Nähe zu Wohnheimen. Wohnungen in guter Lage und einer Nachbarschaft, in der sich Menschen auch mit Behinderungen wohl fühlen, sind das Ziel. Vielleicht sind Sie schon einmal aus Spaß auf dem Bürgersteig bewusst auf einer Reihe Platten gelaufen. So ein Weg ist nicht breiter als 50 cm. Stellen Sie sich vor, Sie müssen auf einem 50 cm breiten Brett in 10 m Höhe über eine Straße gehen von einem Haus zum gegenüberliegenden das löst zumindest bei mir große Angst und Panik aus. Deshalb brauchen wir Geländer für diesen Weg, den die Menschen gehen sollen. Von zwei dieser Geländer beim DW Minden will ich an dieser Stelle kurz reden: erstens sollen Menschen, die sich auf den Weg aus unseren Wohnheimen machen, dort auch weiterhin als Besucher willkommen sein und so die für uns Menschen so wichtigen sozialen Kontakte weiter pflegen können. Zum zweiten wird das DW Minden im kommenden Jahr eine attraktive Begegnungsstätte in der Herrmannstraße schaffen, die Alt und Jung, Mann und Frau, sowie Menschen mit und ohne anerkannte Behinderung offen steht. In diesem Gebäude und denen in der Nachbarschaft werden die sozialarbeiterischen Dienste für alle Hilfesuchenden leicht und schnell erreichbar sein. Und alle, die nur vorbeikommen, um nicht einsam oder traurig zu sein, finden einen netten, herzlichen Treff mit einem attraktiven Freizeitangebot. Wir wollen helfen, dass Menschen soviel Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben bekommen, wie es ihnen möglich ist. Das leitet sich bereits von unserem Auftrag ab, der die Grundlage unseres Handelns liefert: Wir wollen Gottes Liebe in dieser Welt erfahrbar werden lassen. Dazu reichen wir jenen hilfreich die Hand, die sich auf den Weg machen, ihre Grenzen nach vorne zu schieben. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! 65

66 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Statement aus Sicht eines Nutzers des Ambulant Betreuten Wohnens 6 Matthias Heldt In seinem Statement appellierte Herr Heldt leidenschaftlich dafür, Ambulant Betreutes Wohnen weiter zu fördern. Er selbst habe einige Versuche, in einem Wohnheim zu leben, hinter sich. Dort fühlte er sich nicht wohl und akzeptiert. Bedingt durch seine Krankheit fiel er durch Verhaltensweisen auf, die als nicht tragbar angesehen wurden. Über einen Wechsel in eine stationäre Wohneinrichtung der Lebenshilfe Wohnen habe er schließlich den Weg in das Ambulant Betreute Wohnen gefunden. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin lebe er nun in einem gemieteten Appartement und erhalte nach Absprache stundenweise Unterstützung durch einen Mitarbeiter der Lebenshilfe Wohnen. Herr Heldt betonte, heute eine Selbständigkeit zu haben, die größer sei, als er sich dieses jemals erträumt habe. Nachdem er an einem Punkt angekommen war, an dem er für sich keine Perspektive mehr gesehen habe und sogar nicht mehr leben wollte, habe er jetzt seinen Stolz wieder gefunden. Nachdrücklich empfahl er das Ambulant Betreute Wohnen und rief alle Menschen mit Behinderung auf, den Weg hin zu ambulanter Betreuung zu beschreiten. Abschließend stellte er fest: Durch das Ambulant Betreute Wohnen bin ich meiner Persönlichkeit näher gekommen. 6 Aufgezeichnet und niedergeschrieben von Christof Stamm, ZPE 66

67 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Statement aus Sicht einer Mitarbeiterin Martina Kemper-Gericke, Teamleitung Ambulant Betreutes Wohnen, Diakonische Stiftung Wittekindshof (DSW) Seit 1991 arbeite ich in der DSW. Über zehn Jahre habe ich in verschiedenen stationären Bereichen innerhalb der DSW im Betreuungsdienst gearbeitet. Seit 2004 baue ich das Ambulant Betreute Wohnen der DSW in der Region Minden-Lübbecke auf. Angefangen habe ich vor zwei Jahren unter anderem mit vier Klienten die ich vorher über Jahre im stationären Bereich begleitet hatte. Das war schon eine spannende Angelegenheit Was ändert sich für Mitarbeiter/innen, wenn sie aus dem stationären Bereich in die ambulante Betreuung wechseln? 1. Arbeitszeiten Im stationären Bereich gibt es seit einigen Jahren flexible Dienstzeiten. Trotzdem gibt es dort eine relativ festgelegte Struktur durch Spät- und Frühdienste. In der Regel wusste ich dort (wenn nicht gerade Engpässe durch Krankheiten auftraten) doch ca. drei Wochen vorher, wie meine Dienstzeiten aussahen und konnte private Angelegenheiten planen. In der ambulanten Betreuung ist die Betreuungszeit der Klienten bedarfsorientiert festgelegt. Diese orientieren sich in erster Linie an den Arbeitszeiten der Klienten, denn fast alle Klienten sind berufstätig. Flexibel und häufig nicht planbar sind die Begleitung von Krisen und Konfliktsituationen und die Begleitung von Arztbesuchen. Da gibt es dann schon mal morgens einen Anruf und zeitnah muss eine Betreuung organisiert werden. Einige Klienten sind sehr auf ihre festgelegten Termine fixiert. Dann ist es manchmal schwer, in einer geplanten Woche zusätzliche Termine unterzubringen. Sind die Arbeitszeiten im stationären Bereich flexibel, so sind sie in der ambulanten Betreuung hoch flexibel. 2. Teamarbeit Im stationären Bereich hat die Teamarbeit einen besonderen Stellenwert. Im Team wird gemeinsam geplant und entschieden. Die Teamstrukturen müssen dann aber von allen Mitgliedern mitgetragen werden (auch wenn man manchmal nicht voll hinter den Strukturen steht). Dies ist sicherlich nicht immer einfach und führt oftmals zu Konflikten. In der Regel hat man dort eine Dienstübergabe oder arbeitet mit einer Kollegin zusammen, mit der man sich austauschen kann und ggf. in Notfällen eine Unterstützung einholen kann. In der ambulanten Betreuung arbeitet man im Einzelkontakt mit den Klienten. Eine selbständige Arbeit wird von den Mitarbeitern in der Betreuung gefordert. Dazu benötigt man die nötige Sicherheit im Umgang mit den zu Betreuenden. Dies hat natürlich auch Vorteile, da der eigene pädagogische Stil zu großen Teilen umgesetzt werden kann. Eine wöchentliche Teamsitzung, in der Betreuungssituationen reflektiert werden, ist für unser Team wichtig, damit die eigenen pädagogischen Ansätze überprüft und andere Meinungen zu Sachverhalten eingeholt werden können. 3. Verantwortungsbereiche Die Verantwortungsbereiche im stationären Bereich sind in der Regel auf verschiedene Mitarbeiter des Teams verteilt (wobei der Leitung eine besondere Rolle zukommt). In der ambulanten Betreuung kommt neben den Bereichen, die es auch im stationären Bereich gibt (Gesundheit, Verwaltung des Taschengeldes), die Sicherung der Lebensgrundlage hinzu. 67

68 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Das Aufgabenfeld der administrativen Angelegenheiten ist in der ambulanten Betreuung erheblich ausgeweitet. Für die Klienten ohne eine gesetzliche Betreuung (zurzeit ca. die Hälfte der Klienten) müssen behördliche und finanzielle Angelegenheiten geregelt werden (Wohngeld, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Rentenahngelegenheiten, Miete und Nebenkosten). Hier benötigt der Mitarbeiter Kompetenzen im Sozialrecht, aber auch Beratungskompetenzen, da den Klienten die Sachverhalte verständlich erklärt werden müssen. Klienten und Mitarbeiter müssen in dieses Aufgabenfeld langsam hineinwachsen. 4. Betreuungssetting Im Gegensatz zur Betreuung im stationären Bereich wird in der ambulanten Betreuung überwiegend im Einzelkontakt gearbeitet. Dieses ist im stationären Bereich leider nur punktuell möglich, dafür steht den Bewohnern in der Regel aber jederzeit sogar nachts ein Ansprechpartner zur Verfügung. Da die Betreuungszeiten im ambulanten Bereich kürzer sind, finde ich es wichtig, dass intensivere Kontakte erfolgen. Die Klienten bestimmen über Betreuungsinhalte mit. In einer konkreten Leistungsvereinbarung werden Betreuungsinhalte und Zeiten festgelegt. Hier sind auf beiden Seiten oft Kompromisse möglich. Insbesondere dann, wenn Vorstellungen des Klienten die Sicherung der Lebensgrundlage beeinflussen, ist eine intensive Beratung erforderlich. Eine stabile Betreuungsbeziehung ist die Grundlage für eine gute Betreuung der Klienten im Ambulant Betreuten Wohnen, da die Mitarbeiter in vielen Bereichen eine beratende Funktion einnehmen. Die Mitarbeiter benötigen hohe Kompetenzen in der Gesprächsführung, damit eine Balance zwischen Selbstbestimmung und Sicherung der Lebensgrundlage des Klienten erfolgt. 5. Einstellungen Einstellungen haben sich bei mir verändert mussten sich bei mir verändern. Die Entwicklungen im stationären Bereich vom Fürsorgegedanken zum Assistenzgedanken bin ich zumindest kognitiv mitgegangen. Trotzdem musste ich lernen, was Selbstbestimmung praktisch umgesetzt bedeutet. Das hieß und heißt für mich: Ich musste lernen, Menschen etwas zuzutrauen; Ich musste lernen, ihnen Verantwortung für ihr Handel zu übertragen; Ich kann mögliche Wege aufzeigen und begleiten, die Klienten müssen die Schritte aber tun; Ich kann Unterstützung anbieten, die oftmals angenommen, aber manchmal auch abgelehnt wird. Auch die Einstellungen der Klienten verändern sich in der ambulanten Betreuung. In der Regel werden sie selbstbewusster und sind stolz, nun ein eigenständiges Leben zu führen. Zum jetzigen Zeitpunkt betreue ich keinen Klienten, der es bereut in den ambulanten Bereich gewechselt zu haben. Und mir geht es genauso: Die Aufgabe ist spannend, abwechselungsreich und macht Spaß, auch wenn es manchmal eine Herausforderung ist. 68

69 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Statement aus Elternsicht Karin Schwier Warum unser Kind noch nicht im Ambulant Betreuten Wohnen wohnt! Unsere Tochter ist gestern 23 Jahre alt geworden. Sie hat das Down Syndrom und ist eigentlich sehr pflegeleicht. Stefanie ging immer davon aus, dass sich in ihrem persönlichen Umfeld nichts ändern würde, dass z.b. ihre zwei Brüder nie ausziehen würden und wir alle zusammen mit den Großeltern immer in einem Haus leben würden. Die ersten Veränderungen begannen dann in der Schule: einige Schülerinnen verließen die Klasse und begannen zu arbeiten. Kurze Zeit später zogen sie von zu Hause aus ins betreute Wohnen. Dann schlief mit einem Mal die Freundin ihres Bruders regelmäßig bei uns, die Oma lag für Wochen im Krankenhaus. Es waren viele Veränderungen innerhalb kürzester Zeit und eines Mittags räumte sie, die nie eine neue Gestaltung in ihrem Zimmer haben wollte, ihr Zimmer um. Plötzlich wollte auch sie arbeiten gehen und ausziehen. Bis zur geplanten Schulentlassung dauerte es jedoch noch neun Monate. Also überlegten wir uns erst einmal die beste Wohnform für sie. Vor einigen Jahren schon rieten uns ihre Lehrer, sie auf dem Wittekindshof anzumelden. Sie sollte aus dem behüteten Elternhaus erst einmal in ein fremdes, aber beschütztes neues Leben ziehen. Vieles sprach dafür, also wurde sie dort angemeldet. Ein Jahr später: Sie hatte gerade in der Werkstatt angefangen, meldete sich der Wittekindshof. Es war ein Platz für sie frei geworden. Wir sahen uns das Angebot an und unser Kind rannte heulend aus der Wohnung. Der gesamte Wittekindshof mit seinen Bewohnern und Geräuschen machten ihr Angst. Meine Empfehlung für alle Eltern: Heim und Bewohner zusammen mit den Kindern ansehen. Die Kinder entscheiden lassen! Daraufhin bekamen wir das Angebot für ein neu zu bauendes Haus in Minden stationär betreutes Wohnen in einer Außengruppe. War unser Kind schon so weit? Wir nahmen an zum Glück! Heute wissen wir, Steffi ist von der Entwicklung weit genug, um dort wohnen zu können. Das hätten wir ihr eigentlich noch nicht zugetraut, man unterschätzt seine eigenen Kinder oft! Wir wissen auch jetzt schon, dass dies nur eine Zwischenstation sein wird, sie kann sicher in einigen Jahren ins betreute Wohnen. Wir haben schon vor Jahren angefangen, mit unserem Kind über ihre Zukunft zu sprechen, d.h. dass auch sie ausziehen wird wie später ihre Brüder. Dass sie aber jederzeit zu Besuch kommen kann. Diese Gedanken fand sie total absurd. Als sie dann aber im letzten Herbst zum ersten Mal den Rohbau des neuen Wohnheims sah, änderte sich langsam ihre Einstellung. Die Lage in der Stadt, die kannte sie ja. Ihr Vater arbeitete nicht weit davon entfernt. Sie konnte weiter in der Werkstatt bleiben und dort arbeiten. Das alles waren Dinge, die ihr sehr wichtig und sympathisch waren. Der Umzug war dann mit viel Aufregung und Freude verbunden, aber problemlos. Innerhalb von Tagen hatte sie sich relativ gut eingelebt, nach zwei Wochen wollte sie nicht mal mehr zu uns nach Hause: Da ist ja nichts los! Vorher hatte sie nur Freunde in der Schule, zuhause war zuhause, also gab es dort keine Besuche. Hier ist sie jetzt unter ihresgleichen, sogar unter Gleichaltrigen. Sie lebt richtig auf! Sie kann jetzt in einigen Minuten mitten in der Stadt sein, im Moment noch mit Begleitung. Da wir am Stadtrand wohnen, konnte sie nie alleine einkaufen, weil kein Laden in der Nähe ist. Sie kann auch nicht mit Geld umgehen, lehnt es geradezu ab. Das Wohnheim soll das jetzt ver- 69

70 Dokumentation der Veranstaltungsreihe stärkt mit ihr als Vorbereitung auf das betreute Wohnen üben. Körperhygiene ist für sie nicht immer so entscheidend, da bedarf es allerdings nur einer Erinnerung. Die größten Schwierigkeiten bereitete uns allerdings die Abgabe der gesundheitlichen Betreuung, d.h. die Sorge um die täglich einzunehmenden Medikamente. Einige Tabletten wurden von unserem Kind selbstständig eingenommen das sollte auch so bleiben. Der Nachschub musste allerdings klappen. Es gab aber auch Medikamente bei Bedarf oder einmal pro Woche. Das war am Anfang nicht so einfach für alle, aber mittlerweile klappt alles ganz gut. Noch begleite ich meine Tochter zu ihren Arztbesuchen, auf Dauer soll auch geübt werden, diese ohne Eltern und Betreuer zu machen. Wäschepflege hat sie in der Schule gelernt und sie beherrscht sie auch. Dass sollte nur noch weiter geübt werden, damit sie nichts vergisst. Für uns ist dieses Wohnheim eine Trainingsstation für die Zukunft. Noch hat sie 24 Stunden- Betreuung, aber bevor sie da einen fragt, versucht sie doch schon einiges allein. Bei uns zu Hause wurde sie, wie auch ihre Brüder, verwöhnt. Die meisten Dinge wurden durch uns für sie besorgt. Sie verließ sich auch lieber auf uns, anstatt selbst etwas zu probieren. Es gibt schon einige Aktivitäten im Wohnheim unseres Kindes, vieles ist noch im Planungsstadium. Ich erwarte, dass man ihre Hobbys und Interessen fördert. Und dass man ihre Wünsche respektiert. Sei es, dass sie keine Lust hat oder müde ist, weil sie z.b. gerade von der Arbeit kommt. Oder auch durch gemachte Erfahrungen etwas ablehnt. Andererseits sollten die anwesenden Betreuer sie nicht ständig vor dem Fernseher sitzen lassen oder ihre Bequemlichkeit unterstützen. Die Tagesstruktur war für unser Kind im Elternhaus schon vorgegeben und vorgelebt. Durch ihre Berufstätigkeit ist der Ablauf auch im Wohnheim ähnlich, nur am Wochenende muss sie sich neu finden und durch die vielen Bewohner einige Kompromisse eingehen. Das gelingt ihr schon recht gut. Sie ist flexibler als sie es je bei uns war bzw. gezeigt hat. Jetzt will sie ja auch. Ich kann mir auch vorstellen, dass sie mit ihren Betreuern im Wohnheim noch viele Dinge lernt, die sie von uns nicht lernen wollte, z.b. dass sie, wenn es an der Tür klingelt, nur bekannte Leute hinein lässt. Oder Absprachen einhalten: unser Kind kann schon die Uhr lesen und ist auch zur angegeben Zeit fertig selten nicht. Sie erwartet jetzt aber auch von mir, dass ich mich an die gegebenen Abmachungen halte, also pünktlich komme zur angegebenen Zeit. Schon in der Schule hat sie telefonieren gelernt. Jetzt pflegt sie so mit der Familie Kontakte. Das Handy kann sie nicht bedienen zuviel Technik. Sie hat seit dem Kindergarten immer wieder Menschen gefunden, denen sie vertrauen konnte und hat es auch zeigen und sagen können. Auch im Wohnheim hatte sie recht schnell ihre persönlichen Lieblinge. Falls sie später mal einen fremden Betreuer bekommen sollte, muss sie da auch eine Person haben, die sie spontan mag. Sie muss selber auswählen können, wer sie betreut. Die Informationen über ihre Persönlichkeit kann der Betreuer jedoch kaum aus irgendwelchen Fragebögen bekommen. So genau kann man nicht fragen oder antworten. Es sind die kleinen Dinge, die so nebenbei passieren, die wirklich wichtig sein können. Zum Beispiel Steffis negative Einstellung zum Wittekindshof, d.h. zur angebotenen Wohnung in ungemütlicher Umgebung und zu den alten Mitbewohnern. Wir Eltern wollen und müssen in den Übergangsphasen intensiv mit einbezogen werden. Man kann seine eigenen Kinder auch nur schlecht einschätzen. Vieles sieht man rosa oder auch schwarz, also typisch Eltern. Wir können unsere Kinder zu nichts zwingen, aber motivieren und Mut machen. Heute kann ich sagen, meine Tochter ist im stationären Wohnheim richtig untergebracht, obwohl ich es erst nicht geglaubt habe. Sie braucht noch einige Jahre, aber ich gehe davon aus, bei richtiger Förderung kann sie später auch ambulant betreut werden. Bis dahin muss sie vor 70

71 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke allem auch den Umgang mit Geld lernen eine Voraussetzung fürs betreute Wohnen. So eine Förderung ist natürlich zeitintensiv und es werden viele Leute im Wohnheim dafür benötigt. Hier muss sicher mehr Zeit investiert werden als bisher. Unsere Tochter kann sich ja auch mit einer Freundin die Wohnung teilen, dass ist sicher einfacher als allein zurecht zu kommen. Falls sie im ambulant betreuten Wohnen doch nicht klar kommen sollte, muss sie aber jederzeit ins Wohnheim zurück können. Eines will sie jedoch schon jetzt nach fünf Monaten nicht mehr: zu ihren Eltern zurück, nicht mal für eine Nacht am Wochenende. Ich hoffe, dass meine Tochter dann eines Tages auch sagen kann, was ein langjährig Betreuter des ambulant betreuten Wohnens sagte: Es gab viele schwierige Situationen, die mich auch entmutigt haben, aber die Probleme habe ich mit der Unterstützung und meinem Willen meistern können. 71

72 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Anlage: Materialien zur Veranstaltungsreihe (Auswahl) 72

73 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Übersichtsplan zur Veranstaltungsreihe (aus dem Programmheft) 73

74 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Medieninformation zur Ankündigung der Veranstaltungsreihe Kreis Minden-Lübbecke - Pressestelle Medieninformation mit der Bitte um Veröffentlichung! Selbständiges Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung in Westfalen- Lippe Ein Beispiel aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Pressemitteilung zu einer Veranstaltungsreihe In Minden-Lübbecke leben zurzeit nur wenige Menschen mit geistiger Behinderung alleine, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft in ihrer eigenen Wohnung. Viele, die nicht mehr von ihrer Herkunftsfamilie unterstützt werden können, leben bislang vielmehr in Wohnheimen, in denen sie rund um die Uhr betreut werden. Die meisten gehen tagsüber in einer Werkstatt für behinderte Menschen zur Arbeit. Bis 2010 soll sich die Zahl von Menschen mit geistigen Behinderungen in ambulant betreuten Wohnformen deutlich erhöhen. Das haben am Dienstag(27.9.) Hans-Joerg Deichholz, Sozialdezernent des Kreises Minden-Lübbecke gemeinsam mit den Anbietern wohnbezogener Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste an der Uni Siegen in Minden erklärt. Durch das ambulant betreute Wohnen werde Menschen mit geistiger Behinderung ein stärker selbstbestimmtes Leben ermöglicht, so Deichholz. Ambulante Betreuung bedeutet, dass behinderte Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, in ihrer selbst angemieteten Wohnung aufgesucht und ihrem individuellen Bedarf entsprechend unterstützt werden. Die beiden Landschaftsverbände, die diese Hilfen als Sozialhilfeträger bezahlen, verbinden damit auch die Hoffnungen auf geringere Kosten. Im Anschluss an die offizielle Pressekonferenz kamen auch behinderte Menschen selbst zu Wort, die bereits Erfahrungen mit ambulant betreuten Wohnen haben. Eberhard Köppen lebte über 40 Jahre lang in Wohneinrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof. Vor etwa einem Jahr hat er nun mit 67 Jahren den Sprung ins weitgehend selbständige Wohnen gewagt. Er wohnt zusammen mit zwei weiteren Männern in einer 4-Zimmer-Wohnung in Nettelstedt. "Wir ergänzen und vertragen uns gut. Der eine kann gut kochen, der andere kann besser mit dem Geld umgehen usw." Das Leben in einer eigenen Wohnung bietet mehr Freiheiten, und trotzdem ist jemand ansprechbar, wenn man Unterstützung braucht. "Martina kommt regelmäßig bei uns vorbei. Dann besprechen wir, was zu tun ist, wo wir Probleme haben und Unterstützung brauchen. Sie berät und hilft uns dann - das ist wirklich eine gute Sache", beschreibt er die Situation. Auch Stefan Pesch wird von Martina Kemper-Gericke betreut. Auch er hat etliche Jahre in Wohneinrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof gelebt. Zuletzt hatte er in diesem Rahmen bereits ein Appartement, in dem er trainieren konnte, selbständiger zu werden. Er ist 23 Jahre alt und hat im Sommer im Berufsbildungswerk in Eidinghausen eine Ausbildung als Holzbearbeiter abgeschlossen; jetzt richtet er sich mit Hilfe von Frau Kemper-Gericke eine eigene Wohnung ein. Damit es nicht so teuer ist, wird auch er mit einem anderen Mann zusammen wohnen. "Meine Hobbies sind Fußballspielen und PC-Spiele, und ich habe auch eine Freundin", berichtet er. Er spielt aktiv Fußball im TuS Haddenhausen und ist Mitglied im er- 74

75 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke weiterten Kader der Nationalmannschaft des Deutschen Behindertensportverbandes. Da das ambulant betreute Wohnen gerade erst angefangen hat, kann er noch nicht viel zu den Erfahrungen sagen. Er erhofft sich vor allem mehr Freiräume und findet es gut, so normal leben zu können, wie andere junge Leute auch. "Natürlich muss man dann auch Dinge machen, die einem nicht so viel Spaß machen, wie Putzen z.b. Da muss mir Martina ab und zu auf die Füße treten." In Nordrhein-Westfalen leben trotz des gesetzlich verankerten Vorrangs ambulanter Hilfen etwa 92 Prozent der Menschen mit geistiger Behinderung, die Wohnhilfen erhalten, in Heimen. Der Kreis Minden-Lübbecke ist mit 1758 Menschen in 11 Heimen und 5,44 stationären Heimplätzen pro Tausend Einwohnern eine der Gebietskörperschaften mit dem höchsten stationären Ausbaustand in Nordrhein-Westfalen, sagte Thomas Profazi, Referatsleiter beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe. (NRW: 1,7 Plätze, Westfalen-Lippe: 1,96) Die Ursache ist in der geschichtlichen Entwicklung der Versorgungslandschaft zu sehen. In der Vergangenheit sind behinderte Menschen überwiegend zentral in großen Einrichtungen betreut worden. Dies bedeutete, dass Menschen mit Behinderungen oft weit entfernt von ihrer Herkunftsregion untergebracht wurden. Insbesondere in Ostwestfalen sind in dieser Zeit einige Großeinrichtungen entstanden, die behinderte Menschen überregional aufgenommen und betreut haben. Um das Ambulant Betreute Wohnen zu befördern und eine bessere Steuerung der Angebote und Kosten zu erproben, hat das Land die Landschaftsverbände seit 2003 mit der Organisation der stationären Hilfen befristet bis 2010 beauftragt. Vorher waren die Landschaftsverbände allein für die stationäre Hilfe zuständig, die Kreise und kreisfreien Städten dagegen für die ambulante Betreuung. Im Auftrag des NRW-Sozialministeriums erforscht das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen die Zuständigkeitsveränderung. ZPE-Mitarbeiter Christof Stamm: "Die verstärkte Auseinandersetzung mit dem Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung bedeutet nicht nur für die professionellen Helfer eine wesentliche Veränderung. Auch für Menschen mit geistiger Behinderung selbst stellen sich in vieler Hinsicht neue Anforderungen, wenn sie nicht als 'Heimbewohner' oder bei ihren Angehörigen leben, sondern 'Wohnungsbesitzer bzw. -mieter' sind." Daher sei es wichtig, dass die betreffenden Menschen Kompetenzen im Umgang mit ambulant erbrachter Hilfe erwerben. Erst damit sei ihnen ein erforderliches Maß an Mit- und Selbstbestimmung möglich, so Stamm weiter. Für Eltern bzw. Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung bedeuteten ambulante Hilfen ebenfalls häufig Neuland. Nicht zuletzt aufgrund fehlender Informationen sind sie besorgt, ob ihre Verwandten ausreichende Hilfen bekommen. Auch im Hinblick auf das Gemeinwesen gelte es, die notwendigen Vorraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit geistiger Behinderung als Mitbürgerinnen und Mitbürger wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund führen die Anbieter im von wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke erstmals eine gemeinsame Veranstaltungsreihe durch, so Joseph Boegner von der Lebenshilfe Wohnen Nordrhein-Westfalen für die beteiligten Träger. Kooperationspartner seien der Kreis Minden-Lübbecke, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und das ZPE. Von Herbst 2005 bis Herbst 2006 werde das Ambulant Betreute Wohnen in insgesamt fünf Veranstaltungen aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Boegner: "Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Angehörigen, 75

76 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Mitarbeiter aus Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Fachleute und sonstige Interessierte sind eingeladen, um über Alternativen zu stationären Angeboten und Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnens ins Gespräch zu kommen". Die Veranstaltungsreihe solle auch der Ort sein, um kritische Fragen angemessen zu erörtern, so Boegner weiter. Eine Broschüre mit allen Terminen zur Veranstaltungsreihe ist bei den Anbietern, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie der Kreisverwaltung erhältlich. Für Fragen steht der Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange des Kreises Minden-Lübbecke, Herr Klaus Marschall, zur Verfügung. Telefon: 0571/ , Fax 0571/ , Weitere Informationen zur Erläuterung Im Kreis Minden-Lübbecke bieten derzeit die Diakonische Stiftung Wittekindshof, das Diakonische Werk Minden, die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung im Altkreis Minden e.v., die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Vereinigung Altkreis Lübbecke e.v., und die Lebenshilfe Wohnen ggmbh Nordrhein-Westfalen Hilfen zum selbständigen Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung an. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen in der Region. Mit seinen 35 Förderschulen, 17 Krankenhäusern, 17 Museen und als einer der größten Sozialhilfezahler Deutschlands erfüllt der LWL Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, der durch ein Parlament mit 100 Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert wird. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Universität Siegen. In diesem Zentrum arbeiten Professor/innen und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Sozialpolitik, Sozialverwaltung, Sozialpädagogik, Behindertenpädagogik, Psychologie und Soziologie interdisziplinär zusammen. Eberhard Köppen und Stefan Pesch präsentieren das Plakat zur Veranstaltungsreihe 76

77 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Zeitungsartikel zur Ankündigung der Veranstaltungsreihe 77

78 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Neue Westfälische, Ausgabe Altkreis Lübbecke, vom

79 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Bad Oeynhausen (epd). Zum selbstständigen Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung startet am 23. Oktober eine Veranstaltungsreihe in Minden. Unter dem Motto "Wir vertreten uns selbst!" stehen bei der Auftaktveranstaltung Informationen über die Interessenvertretung von Menschen mit geistigen Behinderungen im Mittelpunkt, wie die Diakonische Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen mitteilte. Die vom Wittekindshof vorbereitete Veranstaltung soll den Angaben nach Menschen mit geistiger Behinderung Mut zu mehr Selbstständigkeit machen. Die Reihe "Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke wird von Trägern des Ambulanten Wohnens veranstaltet, darunter der Wittekindshof, das Diakonische Werk Minden, die Lebenshilfe Minden und Lübbecke. Geplant sind zudem Workshops und Diskussionsveranstaltungen. Die Auftaktveranstaltung findet am 23. Oktober um 17 Uhr im Mindener Kulturzentrum BÜZ statt. Internet: (b1019/ ) epd-briefdienst vom

80 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Presseartikel zu Veranstaltung 1 am Glücklich, alleine und selbstbestimmt leben "Wir vertreten uns selbst" - Beginn der Veranstaltungsreihe "Selbstständiges Wohnen" von Menschen mit geistiger Behinderung Minden (cs). "So was wie dich hätte Hitler vergast" sind die traurigen und erschreckenden Worte von Matthias Heldt, als er am Sonntag im BÜZ auf der Bühne steht und erzählt, wie er zum selbständigen Wohnen gekommen ist. Von Christine Schlüter Matthias Heldt ist geistig behindert. Er war Anfang 20, als er diese furchtbar diskriminierenden Worte von einem Mann auf der Straße zu hören bekam. "Ich kam mir so einsam und verlassen vor. Ich wollte nicht mehr leben", führt Heldt seine bewegende Geschichte fort. Eine Geschichte, die bei der Veranstaltung im BÜZ "Wir vertreten uns selbst!" nur eine von vielen ist. Innerhalb der Veranstaltungsreihe "Selbstständiges Wohnen", ging es im BÜZ am Sonntagnachmittag bei der vom Wittekindshof organisierten Veranstaltung, um Erfahrungen und Informationen zum Thema Ambulant Betreutes Wohnen und selbstbestimmtes Leben geistig behinderter Menschen. Und es ging um Verständnis. Alle Beteiligten sollten sich gegenseitig verstehen, alles verstehen. Kleine rote Stoppschilder mit der Aufschrift "Halt! Bitte leichte Sprache" wurden im Publikum verteilt und konnten von den Zuhörern eingesetzt werden, sobald sie etwas nicht verstanden. Vier Menschen mit geistiger Behinderung erzählten von ihren Erfahrungen, ein selbstbestimmtes Leben zu leben. Matthias Heldt hat es geschafft. "Jetzt erst recht" waren seine Gedanken nach den verletzenden Worten des Mannes. Er hat sich für das Leben entschieden. Für ein Leben, in dem er trotz seiner Behinderung selbst bestimmt. "Ich bin der glücklichste Mensch der Welt, und ich hoffe, das werdet ihr auch", sind seine Worte an das Publi- 80

81 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke kum. Mittlerweile wohnt Heldt allein. Er hat gelernt, alltägliche Dinge des Haushalts zu bewältigen. Und noch viel mehr. Er hat gelernt, seinen Stolz zu bewahren. Durch das ambulant betreute Wohnen, für das er gekämpft hat, und durch seine Arbeit im Landesheimbeirat NRW. Dort ist er gemeinsam mit elf anderen geistig behinderten Menschen für zwölf Heime in Nordrhein-Westfalen zuständig. "Wir kümmern uns um die Probleme der Menschen", erklärt Heldt seine Arbeit, die ihm so viel bedeutet. "Ich bin stolz, dass ich Menschen helfen kann", sagt er und gibt allen Menschen im Publikum noch seine "Devise" mit auf den Weg: "Ihr alle habt einen Stolz. Tut mir einen Gefallen und lasst euch den von keinem nehmen." Seinen Stolz hat sich Eberhard Köppen nie nehmen lassen. Der Rentner erzählt mit leuchtenden Augen aus seinem Leben, als sei es das schönste der Welt. Er ist ein Paradebeispiel dafür, dass man nie zu alt ist, etwas Neues zu beginnen. Und er ist ein Paradebeispiel, dass man auch noch mit 67 Jahren voller Stolz und Freude Zirkusdirektor sein kann. Er ist Zirkusdirektor im Zirkus "Krönchen". Sein großes Hobby. Wichtig, Hilfe nicht abzulehnen Köppen lebt seit einem Jahr in einer eigenen Wohnung und wird dort ambulant betreut. Er weiß: "Es ist ganz wichtig, dass man sich selbst im Leben vertreten kann." Er selbst kann putzen, Bus und Bahn fahren, mit Geld umgehen, einkaufen, Arztermine machen und: "Im Moment lerne ich Feinwäsche", erzählt Köppen stolz. "30 bis 40 Grad." Trotzdem: seinen Zuhörern im Publikum gibt Eberhard Köppen, der sehr gerne anderen behinderten Menschen hilft, einen guten Rat: "Es ist wichtig, Hilfe nicht abzulehnen, das ist eine Selbstverständlichkeit. Denn es gibt auch Menschen, die mehr können als ich." Er ist zum Beispiel mit Behördengängen vorsichtig. "Das ist so eine Sache, da lasse ich mir helfen." 81

82 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Dass es gemeinsam besser geht und der Austausch mit anderen hilft, hat auch Melanie Backs festgestellt. Die junge Frau wohnt im Wohnheim der Diakonischen Stiftung Wittekindshof und ist dort als Vorsitzende ehrenamtlich im Gesamtheimbeirat tätig. In einem eigenen Büro mit Computer und Telefon ist sie mit ihren Kollegen für die Wünsche und Probleme der anderen Heimbewohner zuständig und Ansprechpartner. Für diese Arbeit opfert die junge Frau viel Freizeit. Egal: sie freut sich, dass sie gemeinsam mit den anderen schon viele Wünsche und Anregungen umsetzen konnte. Und auch für sie, die sich und andere vertritt, ist wichtig: "Was wir selbst können, wollen wir auch selbst machen." "Ich habe klein angefangen", beginnt Andrea Herse ihre Geschichte. Die 37-Jährige hat es von der Klassensprecherin in den Behindertenbeirat der Stadt Bad Oeynhausen geschafft. Und vom Wohnheim im Wittekindshof in eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Ehemann Max. Sie und er haben sich lange nicht getraut, den Schritt in eine eigene Wohnung zu wagen. "Weil das nicht einfach ist", sagt Herse. "Plötzlich kann ich alles alleine entscheiden, ich bestimme selbst, wann ich was tue." Dass dazu auch gehört, den verstopften Abfluss in der Küche zu reparieren, ist für sie eine Selbstverständlichkeit, die sie furchtbar stolz macht. "Das habe ich alleine geschafft", hört das Publikum aus einem strahlenden Mund. "Ich möchte nicht wieder anders leben, nee, das möchte ich nicht" sind ihre abschließenden Worte - und mutmachend für alle anderen. Mindener Tageblatt vom

83 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Medieninformation zu Veranstaltung 4 am Kreis Minden-Lübbecke - Pressestelle Medieninformation mit der Bitte um Veröffentlichung Veränderungen in der Behindertenhilfe sind machbar! Dies ist die eindeutige Botschaft, die von einer Veranstaltung zum Selbständigen Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung am 30. Mai 2006 im Kulturzentrum BÜZ in Minden ausging. Zur Veranstaltung eingeladen hatten die Träger im Kreisgebiet, die wohnbezogene Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung anbieten, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als zuständiger Kostenträger und der Kreis Minden-Lübbecke. Im Rahmen eines Forschungsprojektes zu diesem Thema war auch das Zentrum für Planung und Evaluation (ZPE) Sozialer Dienste der Universität Siegen beteiligt. In der Veranstaltung ging es darum zu informieren, wie mehr geistig behinderten Menschen die Möglichkeit gegeben werden kann, ambulant betreut zu werden. Ambulante Betreuung bedeutet, dass behinderte Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, in ihrer selbst angemieteten Wohnung von professionellen Unterstützungsdiensten aufgesucht und ihrem individuellen Bedarf entsprechend begleitet werden. Durch das Ambulant Betreute Wohnen wird Menschen mit geistiger Behinderung ein stärker selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Im Kreis Minden-Lübbecke leben zurzeit etwas mehr als 100 Menschen mit geistiger Behinderung alleine, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft in ihrer eigenen Wohnung. Demgegenüber gibt es Plätze in Wohnheimen, in denen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung stattfindet. Etwa 80 Personen, insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Wohnheimen, waren der Einladung gefolgt. An Beispielen aus den Niederlanden und dem westfälischen Kreis Olpe wurde deutlich, dass auch Menschen mit schwereren Behinderungen nicht zwangsläufig im Wohnheim leben müssen, sondern durchaus in ihrem eigenen Zuhause selbstbestimmt leben können. In seiner Begrüßung unterstütze Christian Lemper von der Lebenshilfe Lübbecke als Mitveranstalter das Ziel, den Ausbau ambulanter Hilfen voranzutreiben, betonte jedoch, dass viel mehr Menschen mit geistiger Behinderung ambulante Unterstützung erhalten könnten, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen stimmten. So stellen ambulante Hilfen nach Auffassung von Herrn Lemper heute in vielen Fällen keine Alternative für Menschen mit geistiger Behinderung dar, die lange in einem Wohnheim gelebt haben. Dafür seien die vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe als zuständigem Kostenträger bewilligten Stunden im Kreis Minden-Lübbecke häufig zu gering beziffert. Als erster Referent stellte Dr. Jos van Loon von der niederländischen Stichting Arduin den Prozess der schrittweisen Auflösung dieser ehemaligen Behindertenanstalt dar. Innerhalb weniger Jahre wurde die Institution aufgegeben. Die etwa 400 ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner zogen in insgesamt 120 normale Wohnhäuser in der Region. Die Steigerung von Selbst- und Mitbe- 83

84 Dokumentation der Veranstaltungsreihe stimmung spielte dabei eine zentrale Rolle: Während früher die professionellen Pfleger einen Betreuungsplan schrieben und die Betreuungsinhalte bestimmten, so Dr. van Loon, sagt heute der behinderte Mensch selbst, was er sich wünscht und was er für eine gute Lebensqualität benötigt. Thorsten Garske vom Verein für Menschen mit Behinderungen Kreis Olpe stellte anschließend Philosophie und Arbeitsweise der Brücke Südwestfalen dar. Dieser junge Dienst hat sich durchgängig auf ambulante Hilfen ausgerichtet. Garske: Dabei gehen wir konsequent von den Bedürfnissen und Wünschen der Nutzerinnen und Nutzer aus. Ziel ist es, Unterstützungsnetzwerke für Menschen mit Behinderung aufzubauen, so dass jeder Nutzer in seiner eigenen Wohnung passgenau die Hilfe erhält, die er braucht. In einer abschließenden Diskussion wurden offene Fragen geklärt und mit den Referenten erörtert, welche Veränderungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohnheimen zukommen, wenn mehr Menschen ambulante Hilfen in ihren eigenen vier Wänden erhalten. Hintergrund Um das Ambulant Betreute Wohnen zu fördern und eine bessere Steuerung der Angebote und Kosten zu erproben, hat das Land NRW die beiden Landschaftsverbände seit dem Jahr 2003 mit der Organisation der ambulanten Hilfen befristet bis 2010 beauftragt. Im Auftrag des NRW-Sozialministeriums erforscht das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen diese Zuständigkeitsveränderung. Der Kreis Minden-Lübbecke dient als eine von landesweit vier Vertiefungsregionen. Zur Stärkung des Ambulant Betreuten Wohnens im Kreis Minden-Lübbecke, führen die Anbieter von wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke erstmals eine gemeinsame Veranstaltungsreihe durch. Kooperationspartner sind der Kreis Minden-Lübbecke, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und das ZPE. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Selbständiges Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden- Lübbecke war dieses die vierte von insgesamt fünf Veranstaltungen. Innerhalb der Veranstaltungsreihe wird das Ambulant Betreute Wohnen aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Angehörigen, Mitarbeiter/innen aus Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Fachleute und sonstige Interessierte sind eingeladen, um über Alternativen zu stationären Angeboten und Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnens ins Gespräch zu kommen. Das Programm der Veranstaltungsreihe gibt es bei allen Trägern des Ambulant Betreuten Wohnens im Kreis Minden-Lübbecke sowie bei Herrn Klaus Marschall, Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange des Kreises, Tel.: (0571) , Weitere Informationen zum Forschungsprojekt der Universität Siegen erhalten Sie bei Herrn Christof Stamm, Zentrum für Planung und Evaluation (ZPE) Sozialer Dienste der Universität Siegen, Tel.: (0271) , 84

85 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Presseartikel zu Veranstaltung 4 am

86 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Medieninformationen zur Veranstaltung 5 am Kreis Minden-Lübbecke - Pressestelle Perspektiven des selbständigen Wohnens von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Seit dem 01. Juli 2003 ist die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für das Wohnen von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. Um eine veränderte Steuerung der Angebote und Kosten zu erproben, liegt die Zuständigkeit für stationäre und ambulante Hilfen für zunächst sieben Jahre in einer Hand bei den Landschaftsverbänden. Im Auftrag des NRW-Sozialministeriums erfolgt die wissenschaftliche Begleitung dieser Zuständigkeitsveränderung durch das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE). Der Kreis Minden- Lübbecke dient dabei als eine von landesweit vier Projektregionen, in denen vertiefende Analysen durchgeführt werden. Zur Stärkung des Ambulant Betreuten Wohnens im Kreis Minden-Lübbecke haben die Anbieter von wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke erstmals eine gemeinsame Veranstaltungsreihe durchgeführt. Kooperationspartner waren der Kreis Minden-Lübbecke, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und das ZPE. Zu Beginn der nun stattgefundenen Abschlussveranstaltung erläuterte Landrat Wilhelm Krömer in seinem Grußwort, dass das bestehende System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen auf dem Prüfstand stehe und eine veränderte Steuerung der Angebote und Kosten notwendig sei, um behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung inmitten der Gesellschaft zu ermöglichen. Ob allerdings der in Nordrhein-Westfalen eingeschlagene Weg der Übertragung der Zuständigkeit des Ambulant Betreuten Wohnens auf den überörtlichen Sozialhilfeträger, und damit ortsfern, der richtige ist, bleibt abzuwarten, so der Landrat. Im Anschluss daran legte Landesministerialrat Manfred Feuß vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die behindertenpolitischen Ziele der Landesregierung dar. Dabei beschrieb er, dass einer stetig wachsenden Zahl von Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, landesweit zu wenig ambulante Hilfen vor Ort zur Verfügung stünden. Als Zwischenfazit erklärte Herr Feuß, dass der eingeleitete Weg des Landes, die ausdrückliche Stärkung des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen, richtig erscheine. Die grundsätzliche Skepsis des Kreises Minden-Lübbecke gegenüber der Zuständigkeitsverlagerung auf die überörtliche Ebene stellte Kreisdirektorin Cornelia Schöder dar. Gleichwohl möchte der Kreis im Interesse der Menschen mit Behinderungen eng mit dem LWL zusammenarbeiten. Überörtlich planen und steuern, örtlich denken und handeln, so fasste Thomas Profazi, Referatsleiter Behindertenhilfe beim LWL, die Position und die bisherigen Maßnahmen des Landschaftsverbandes zusammen. 86

87 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Die deutliche Mehrheit der Menschen mit geistiger Behinderung, die wohnbezogene Hilfen bekommen, lebt in einer stationären Einrichtung, erklärte ZPE- Mitarbeiter Christof Stamm in seinem Vortrag. Um ein Umdenken von stationären zu ambulanten Versorgungsstrukturen zu erreichen, bedürfe es vielfältiger Lernprozesse bei allen Beteiligten. Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterte zunächst Pastor Frank Stefan vom Diakonischen Werk Minden als Vertreter der Anbieter, dass seitens der Träger die Zuständigkeit in einer Hand anfangs begrüßt wurde. Mittlerweile verstärke sich nach Aussage von Pastor Stefan allerdings der Eindruck, dass sich die Praxis sehr stark am Ziel der Kostensenkung orientiere. Als Nutzer des Ambulant Betreuten Wohnens ermutigte Herr Matthias Heldt alle Menschen mit Behinderungen, diesen nicht immer ganz einfachen Weg in die Selbständigkeit zu gehen. Durch das Ambulant Betreute Wohnen bin ich meiner Persönlichkeit näher gekommen, so Heldt. Aus Mitarbeitersicht beschrieb Frau Martina Kemper-Gericke den Weg von der Fürsorge zur Assistenz. Sie stellte heraus, dass es in der ambulanten Betreuung mehr Verantwortungsbereiche gäbe, wie z. B. Behördengänge, Einkaufen und Geldangelegenheiten, die gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern des Ambulant Betreuten Wohnens erledigt werden. Karin Schwier, deren geistig behinderte Tochter gerade aus dem Elternhaus ausgezogen ist und nun in einem stationär betreuten Wohnheim lebt, zeigte sich optimistisch, dass es ihrem Kind mit der notwendigen Unterstützung in ein paar Jahren gelingen werde, in einer eigenen Wohnung zu leben: Für uns ist dieses Wohnheim eine Trainingsstation für die Zukunft. Selbstkritisch räumte sie ein, dass Eltern ihren Kindern manchmal zu wenig zutrauen. In einer abschließenden Podiumsdiskussion wurden die einzelnen Positionen und offenen Fragen geklärt und diskutiert. 87

88 Dokumentation der Veranstaltungsreihe Presseartikel zu Veranstaltung 5 am

89 Selbständiges Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Werbematerialien zur Ankündigung der Veranstaltungsreihe 89

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