Programm BSK-Urlaubsziele. Gruppenreisen und Individualreisen. für Menschen mit und ohne Behinderung

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1 Programm 2015 BSK-Urlaubsziele Gruppenreisen und Individualreisen für Menschen mit und ohne Behinderung 1

2 Urlaub von der ersten minute an Herzlich willkommen bei BSK-Reisen, das Reisejahr 2015 bietet Ihnen nicht nur neue Reiseziele (z.b. Flusskreuzfahrten auf der Donau, Gruppenreisen nach Curacao und Jamaica, weitere Unterkünfte innerhalb Deutschlands mit Haustürabholung), sondern wir haben für Hotels Mindeststandards eingeführt. Diese werden genau auf der Katalogseite 5 erläutert. Für uns ist es wichtig, dass Ihnen bereits vor der Reise bekannt ist, wie barrierefrei Ihr Urlaubsdomizil ist. NEU ist auch, dass die Ausschreibungen mit dem Text Hilfsmittel/ Pflege erweitert wurden. Hier finden Sie eine genaue Auflistung über die vorhandenen Hilfsmittel und Pflegemöglichkeiten, die in den meisten Reisezielen auf Anfrage und gegen Gebühr erhältlich sind. Wir haben auch die wichtigen Informationen zu unserem Reiseangebot überarbeitet. Auf Seite 5 finden Sie die Informationen, die allgemein zu allen Reisezielen im Reisekatalog gültig sind. Auf Seite 6 sind die speziellen Informationen aufgeführt, die nur BSK-Gruppenreisen betreffen. Die BSK-Gruppenreisen finden Sie auf den Seiten Im Katalog verwendete Abkürzungen OV = ohne Verpflegung ÜF = Übernachtung mit Frühstück FR = Frühstück HP = Halbpension VP = Vollpension AI = All Inclusive EZ = Einzelzimmer DZ = Doppelzimmer BU = Bungalow AP = Apartment SU = Suite FeWo = Ferienwohnung HS = Hauptsaison NS = Nebensaison VL = Verlängerungsnacht Bel = Belegung Wo = Woche MB = Meerblick Erw = Erwachsener Kd = Kind Pers = Personen Ganz gleich, ob Sie eine Gruppen-, Bus-, Flug- oder Individualreise planen wir sind für Sie da! Bei unserem gesamten Angebot legen wir einen großen Stellenwert auf eine durchgehende barrierefreie touristische Servicekette. Für Sie bedeutet das: umfangreiche Beratung bei Reisebuchung. Organisation Ihrer An- und Abreise, inkl. kostenfreie Anmeldung der Hilfe am Flughafen, Anmeldung von Rollstuhl, Hilfsmitteln, medizinischem Sondergepäck und Sitzplatzreservierungen. Auswahl an barrierefreien Unterkünften. Organisation/ Buchung von barrierefreiem Transfer und Hilfsmitteln im Zielgebiet. auf Wunsch Vermittlung von geschulter Reiseassistenz als Begleitperson bzw. Pflege vor Ort. Tipps für Kostenübernahme/ Zuschüsse von Assistenzleistungen. Sie finden in diesem Katalog betreute Gruppenreisen (Seiten 7-14), Gruppenreisen (Seiten 20-27), Individualreisen mit Haustürabholung in Deutschland (Seiten 34-40), Barrierefreie Individualreisen (Seite 28-67), die wir für Sie vermitteln, ebenso Flüge, Transfers, Mietwagen oder Hilfsmittel. Reiseziele im deutschsprachigen Raum als Anzeige mit Eigenanreise (ab S. 70) Weitere Reise- und Sonderangebote und das aktuelle Reiseprogramm finden Sie auf unserer Homepage: Auf den nächsten Seiten finden Sie wichtige Informationen zu unseren Reisen, von der Anmeldung, Mitnahme vom Rollstuhl, 2 Anreise, Hotels, Tipps zu Finanzierungsmöglichkeiten, Assistenzpakete bei Gruppenreisen bis zur Vermittlung von Reiseassistenz. Falls Sie Ihr Urlaubsziel nicht in diesem Katalog finden, bitten wir Sie, uns Ihre Reisewünsche trotzdem mitzuteilen. Da wir auch mit anderen Reiseveranstaltern zusammenarbeiten, wird es sicherlich möglich sein, Ihren Reisewunsch zu erfüllen. Für weitere Fragen oder Reisebuchung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen schönen und erholsamen Urlaub. Ihr BSK-Reisen-Team Hanna Ursin Gabriele Schmechel Edith Schwab (Bild: von oben nach unten)

3 Allgemeines Seite Urlaub von der ersten Minute an 2 Inhalt 3 4 Allgemeine Informationen, wichtige Informationen zu BSK-Gruppenreisen 5 6 Reiseanmeldeformular zu BSK-Gruppenreisen Mitgliedschaft beim BSK 17 Reisebedingungen für BSK-Gruppenreisen Informationen Reisebuchung von Partner- und Individualreisen 34 Reiseanmeldeformular Individualreise 68 Inhaltsverzeichnis Anzeigen 69 Anzeigen BSK-Gruppenreisen Termin Seite Türkei Mallorca / Madeira Griechenland Malta Teneriffa Andalusien Jamaica Gruppenreisen Partneragentur Termin Seite Island / / Irland / / Schottland / / Südengland / / Flusskreuzfahrt auf der Donau (8-tägig) 10 Termine von Mai bis Oktober 24 Berlin Wien Toskana Individualreisen Partneragentur Termin Seite Namibia/ 14-tägige behindertenfreundliche Tour / / Südafrika / Karibic - Curacao / / INHALT USA/ New York /5-tägige Städtereise / USA/ 19-tägige Mietwagenrundreise / Kanada/ 14-tägige Mietwagenrundreise /

4 Individualreisen Hotel Seite Deutschland Altötting Caritashaus St. Elisabeth 34 Deutschland Horath Familienhotel Hochwald 35 Deutschland Insel Usedom Best Western Hotel Hanse Kogge 36 Deutschland Heilbad Heiligenstadt Hotel und Kurparkklinik 37 Deutschland Bad Pyrmont Senator Kur- und Pflegehotel 38 Deutschland Goslar Hotel-Residenz Schwiecheldthaus 39 Deutschland Bad Laer Hotel Mönter-Meyer 40 Deutschland - Bad Bevensen Gästehaus Bad Bevensen 40 Italien Südtirol Hotel Alpin 41 Italien San Felice Centro Ferie Salvatore 41 Italien Obere Adria Camping Holiday Village Florenz Italien Porretta Terme Villa Matteucci 43 Italien Toscana Casa Vacanze I Girasoli 44 Ungarn Budapest Danubius Health Spa Resort Helia 45 Ungarn Héviz Hotel Panorama 46 Ungarn Héviz Danubius Health Spa Resort Héviz 47 Finnland Hotel Kunnonpaikka 48 Griechenland Olympische Riviera Villa Sevasti 49 Griechenland Olympische Riviera Apartmenthaus am Olympic Beach 50 Griechenland Kreta Eria Resort 50 Spanien Malaga Hotel PYR Marbella 51 Spanien Malaga Hotel Confortel Fuengirola 52 Spanien Costa Barcelona Ayre Caspe 52 Spanien Costa Blanca Costa Blanca Resort 53 Spanien Madrid Hotel Quatro Puerta del Sol 54 Portugal Madeira Golden Residence Atlantic Resort & Sea Spa 54 Spanien Mallorca Protur Safari Park 55 Spanien Mallorca Hotel Cap de Mar 56 Spanien Mallorca Hipotels Mediterraneo 56 Spanien Mallorca Protur Sa Coma Playa Hotel & Spa 57 Spanien Gran Canaria Aparthotel Green Field 57 Spanien Lanzarote Bungalows Nautilus 58 Spanien Lanzarote Apartmentanlage Floresta 58 Spanien Teneriffa Hotel Mar y Sol 59 Spanien Teneriffa Parque Christobal 60 Spanien Teneriffa Hotel Noelia Sur 60 Spanien Teneriffa Hotel Zentral Center 61 Spanien Teneriffa Aparthotel Parque de la Paz 61 Tunesien Hammamet Yasmine Hotel Medina Belisaire 62 Tunesien Hammamet Yasmine Hotel Medina Solaria 63 Tunesien Nabeul Hotel Khayam Garden 63 Tunesien Hammamet Süd Hotel Samira Club 64 Tunesien Hammamet Nord Hotel Vincci Nozha Beach Resort 64 Tunesien Hammamet Yasmine Hotel Riu Marco Polo 65 Tunesien Sousse Hotel El Ksar 65 Jamaika Negril Lighthouse Inn 66 USA Florida Ferienhaus in Cape Coral 66 Österreich Schladming Urlaub in den Bergen 67 Österreich Schladming Familien-Abenteuer-Urlaub 67 4 INHALT Weitere barrierefreie Unterkünfte mit Eigenanreise im deutschsprachigen Raum finden Sie als Anzeige ab Seite 70.

5 Allgemeine Informationen Vor und nach der Reisebuchung Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung, damit Sie Ihre Wunschreiseziele finden und alle offenen Fragen beantwortet bekommen. An- und Abreise Die Anreise zur Unterkunft oder zum Abflugsbzw. Abfahrtsort erfolgt in eigener Regie, sofern nicht ausdrücklich eine Haustürabholung angeboten wird. Reisen mit dem Bus Busreisen werden mit einem Spezialbus durchgeführt, der mit Hebebühne für Rollstuhlfahrer ausgestattet ist. Es besteht in diesem Bus auch die Möglichkeit, im zuvor sicher verankerten Rollstuhl sitzen zu bleiben. Die Mitnahme eines, auch größeren, Elektro- Rollstuhls ist in der Regel problemlos möglich. Reisen mit dem Flugzeug Am Flughafen steht Ihnen (sofern im Voraus angemeldet) kostenfrei Bodenpersonal zur Verfügung, das Sie vom Check-In entweder zum Flugzeug oder bis zum Sitzplatz im Flugzeug begleitet. Die Mitnahme des eigenen Rollstuhls und weiterer medizinischer Hilfsmittel ist kostenlos auch hier ist eine Voranmeldung notwendig. Elektro-Rollstühle müssen Trocken- oder Gelbatterien haben, die Batterie-Anschlüsse müssen abgeklemmt, die Batterie-Pole isoliert und die Batterie fest am Rollstuhl montiert sein. Eine Nassbatterie wird nicht von den Fluggesellschaften akzeptiert. Wir bitten um frühzeitige Meldung, da ein Elektro-Rollstuhl einen Spezialtransfer erfordert! Die maximale Größe eines Rollstuhls zur Beförderung im Flugzeug: Länge 135 cm, Höhe 86 cm, Breite 120 cm. Unterkünfte Alle angegebenen Hotels und Ferienanlagen werden vor der Reise von uns oder unseren Partnern auf mögliche Barrieren überprüft. Bei allen BSK-Gruppenreisen und Unterkünften auf Katalogseiten gelten folgende Mindeststandards. Falls diese Standards nicht erfüllt werden, sind die Ausnahmen bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt: Türbreiten im gesamten Haus mindestens 80 cm (inkl. Türbreite ins Zimmer, Bad und Lift) Rampen und Lift sind vorhanden, um Treppen zu überwinden die Bäder sind ausgestattet mit befahrbarer Dusche und Toilette mit Haltegriffen Da es sich nicht nur um spezielle Wohnanlagen für Menschen mit Behinderung handelt, sondern auch um reine Urlaubshotels, muss zum Teil mit Einschränkungen Ihrer alltäglichen Gewohnheiten gerechnet werden. Die angegebenen Hotelkategorien entsprechen der amtlichen Kategorisierung der jeweiligen Länder. Hilfsmittel und Pflege am Urlaubsziel In den meisten Reisezielen ist es möglich, diverse Hilfsmittel (z.b. Pflegebett, Duschrollstuhl, Scooter) auf Anfrage gegen Gebühr zur mieten. Sie finden in den jeweiligen Ausschreibungen unter Hilfsmittel/ Pflege eine genaue Auflistung über die vorhandenen Hilfsmittel. Genauso kann auch Pflege durch örtliche Pflegedienste organisiert werden. Wichtig ist nur, dass Sie uns bereits bei der Buchung mitteilen, welche Hilfsmittel bzw. Pflege Sie benötigen, damit wir diese Leistungen für Sie rechtzeitig buchen können. Falls Sie auf spezielle persönliche Hilfsmittel angewiesen sind, so sind diese bereits bei Buchung anzugeben. Die Beförderung ist genehmigungspflichtig. Reiseassistenz Der BSK schult und vermittelt Reiseassistenten! Gerne vermitteln wir Ihnen auch für Ihre Individualreise - eine passende Reiseassistenz. Reiseversicherungen Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostensowie einer Reisekrankenversicherung. Die Policen erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung. Unsere Serviceleistungen Umfangreiche Beratung bei Reisebuchung Auswahl an barrierefreien Unterkünften Bei Flugreisen: kostenfreie Anmeldung der Hilfe, Sitzplätze, Bordrollstuhl (wenn vorhanden) und Hilfsmittel bei der Fluggesellschaft Organisation/ Buchung von barrierefreiem Transfer und Hilfsmitteln im Zielgebiet 5 Auf Wunsch Vermittlung von geschulter Reiseassistenz als Begleitperson bzw. Pflege vor Ort Vermittlung von Hilfsmitteln vor Ort Tipps für Kostenübernahme/ Zuschüsse von Assistenzleistungen Tipps zu Finanzierungsmöglichkeiten der anteiligen Reisekosten Verhinderungspflege: Gemäß 39 SGB XI ist es möglich im Rahmen der Verhinderungspflege unter bestimmten Voraussetzungen, Aufwendungen für Reiseassistenz (Assistenzpakete und persönliche Assistenz) erstattet zu bekommen. Kurzzeitpflege: Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichem Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung ( 42 SGB XI). Wenn keine geeignete Einrichtung zur Verfügung steht, kann hierbei auch auf andere Einrichtungen und Reiseveranstalter zurückgegriffen werden. Der Antrag für Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege muss vor der Maßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ersetzt werden Aufwendungen bis zu für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Wer Anspruch auf Verhinderungspflege hat, kann den Höchstbetrag jährlich ebenfalls für die Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung einsetzen. Förderung von Erholungsaufenthalten für Schwerstbehinderte im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: Zuschüsse zu Erholungsaufenthalten können zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs Blinden, Querschnittgelähmten, Schwer-Schädel-Hirnverletzten und anderen vergleichbaren Verletzten/ Berufserkrankten mit einer MdE von 80% und mehr im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bewilligt werden ( 39 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII). Erholungsaufenthalte dienen dem Erreichen und der Sicherstellung des Rehabilitationserfolges. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass vor Antritt des Erholungsaufenthaltes ein Antrag auf einen Zuschuss bei dem Unfallversicherungsträger gestellt wird.

6 WICHTIGE INFORMATIONEN ZU BSK-GRUPPENREISEN Anmeldung und was dann? Wenn Sie sich für eine Reise entschieden haben, schicken Sie uns Ihr ausgefülltes Anmeldeformular zu. Bitte füllen Sie beide Seiten sorgfältig aus. Wir benötigen diese wichtigen Angaben von Ihnen und Ihren auf der Reise benötigten Hilfsmittel. Nur so kann ein reibungsloser Reiseablauf garantiert werden. Nach erhalten Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Empfangsbestätigung zu, aus der hervorgeht, dass Sie verbindlich angemeldet sind. Sobald die Reise durch das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden kann, erhalten Sie die Reisebestätigung und Rechnung. Diese beinhaltet neben den von Ihnen in der Anmeldung gewünschten Leistungen den Sicherungsschein nach 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Sicherungsschein garantiert Ihnen, dass die Versicherung infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters eintritt und die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise übernimmt. Damit sind alle Ihre Zahlungen von Anfang an abgesichert. Mit der Übergabe des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig. Ihre Reiseunterlagen sowie weitere Informationen zur Reise wie genaue Treffpunkte, Voucher usw. erhalten Sie nach Zahlung des kompletten Reisepreises ca. 1-2 Wochen vor Reisebeginn. Für weitere Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Alleinreisende Rollstuhlfahrer Alleinreisende Menschen mit Behinderung sollten in der Lage sein, sich möglichst selbständig zu bewegen und im Hotel sowie bei Ausflügen nur die Hilfen benötigen, die durch die Allgemeinen Hilfestellungen unseres Teams abgedeckt sind. Die Bewältigung von größeren Steigungen und längeren Strecken sollte kein Problem darstellen. Bei Unklarheiten möchten wir Sie besonders auf unseren Assistenzzuschlag hinweisen. Benötigen Sie intensive Unterstützung sowie pflegerische Hilfe, so können wir Ihnen eine persönliche Assistenz vermitteln, die Sie auf der Reise begleitet und die diese Tätigkeiten dann gerne übernimmt. Der Reisepreis für diese Assistenz, ein angemessenes Taschengeld sowie die An- und Abreisekosten zum Treffpunkt sind von Ihnen zu tragen. Allgemeine Hilfeleistungen unseres Teams Auf jeder Gruppenreise sind kompetente und hilfsbereite Mitarbeiter von uns dabei, die Ihnen mit folgenden Hilfestellungen zur Seite stehen (bereits im Reisepreis enthalten!): Unterstützung beim Ein- und Aussteigen in Flugzeug, Bus, Taxi, Schiff Koffertransport, inkl. Hilfe beim Ein- und Auspacken des Koffers im Hotelzimmer Veränderungen im Hotelzimmer (z. B. Umstellen des Bettes) Unterstützung bei der Erledigung von Formalitäten sowie Überwindung von Sprachbarrieren Assistenzzuschlag Menschen mit Körperbehinderung, die in gewissem Umfang Assistenz oder Pflege benötigen, können bei uns mitreisen! Falls Sie ohne eigene Begleitperson reisen und folgende Hilfestellungen benötigen, verlangen wir dafür die entsprechenden Zuschläge zum Reisepreis. Assistenzpaket A (zeitlicher Aufwand bis etwa 3 Stunden täglich) Schieben des Rollstuhls auf längeren Strecken und bei Steigungen während unserer Ausflüge und Besichtigungen Hilfe beim Umsetzen (Bett, Badewanne, Toilette) Zusätzlich leichte pflegerische Tätigkeiten wie z. B. Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden Assistenzpaket B (zeitlicher Aufwand bis etwa 5 Stunden täglich) Alle Leistungen wie unter A Zusätzlich pflegerische Tätigkeiten wie z. B. Hilfe beim Toilettengang, Baden, Duschen Persönliche Assistenz Komplette Übernahme von pflegerischen Tätigkeiten wie An- und Auskleiden, Baden, Duschen, Toilettengang Diese Assistenz steht Ihnen während der gesamten Reise komplett zur Verfügung, bei Bedarf auch nachts Bei Zahlung dieser Zuschläge stellen wir eine qualifizierte Person, die Ihnen behilflich ist. Allerdings steht Ihnen diese Person dann nicht ständig zur Verfügung, mit Ausnahme der persönlichen Assistenz. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich nicht sicher sind, in welcher Form Sie Unterstützung und Assistenz benötigen. 6 Wichtige Informationen Assistenz Wir weisen darauf hin, dass Angaben über Hilfebedarf bzw. Assistenzleistungen umfassend und wahrheitsgemäß gemacht werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein und stellt sich heraus, dass Sie mehr Pflegeleistungen benötigen als angegeben, müssen wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten nachträglich in Rechnung stellen. Seien Sie also bei der Darstellung ihres Hilfebedarfs sehr gewissenhaft. Ihnen die für Sie notwendige Hilfe zur Verfügung zu stellen, ist uns ein wichtiges Anliegen. Hilfsmittel Falls Sie auf spezielle persönliche Hilfsmittel angewiesen sind, so sind diese bei Anmeldung anzugeben. Die Beförderung ist genehmigungspflichtig. Reiseleitung Wir behalten uns vor, die namentlich genannte Reiseleitung zu ändern. Leistungsänderungen und Preisänderungsvorbehalt Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Auch die im Prospekt angegebenen Preise sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises und/ oder Leistungsänderungen insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären: Erhöhung der Beförderungskosten, z. B. durch Erhöhung der Flugsteuern oder Kerosinzuschlag der Airline, Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderung der Wechselkurse sowie allgemeine Steuererhöhungen nach Veröffentlichung des Prospekts Wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist Über eventuelle Leistungs- bzw. Preisänderungen informieren wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss.

7 BSK-GruppenREISE türkei Vor der beeindruckenden Kulisse des Taurus-Gebirges erstreckt sich die Türkische Riviera, ein etwa 120 km breiter Küstenabschnitt zwischen Antalya und Kap Anamur. Hier erwarten Sie kilometerlange, natürliche Sandstände, geheimnisvolle Buchten, grandiose Landschaften, antike Ruinen und traditionelle Fischerdörfer. Durch das ausgesprochen milde Klima der Region, kann bis in den späten Herbst dort noch im Meer gebadet werden. rant mit Terrasse, 5 À-la-carte-Restaurants, mehrere Bars, Patisserie, Friseur, diverse Geschäfte, Ballsaal, Konferenzräume, Hallenbad mit Jacuzzi, separates Kinderbecken, Gesundheits-/ Schönheitszentrum, kostenfreie Wi-Fi. Den hoteleigenen Feinkiesel-/ Sandstrand erreichen Sie durch eine Unterführung. Liegen, Auflagen, Schirme und Strandtücher am Pool und Strand gratis. Die modern eingerichteten Doppelzimmer sind mit Telefon, Radio, Sat-TV, Handyempfang, Klimaanlage, Minibar, Safe, Teppichboden und Balkon ausgestattet. Die rollstuhlgerechten Zimmer haben befahrbare Dusche, unterfahrbares Waschbecken und Haltegriffe an Dusche und Toilette, Toilettenartikel und Fön. Leistungen Unser *****Hotel liegt an der Küstenstraße zwischen Antalya und Mersin, direkt am Meer. Das Ferienhotel mit internationalem Publikum verfügt über 834 Zimmern auf sechs Etagen. Die Anlage ist halbkreisförmig um die große Poollandschaft mit sechs Pools und Sonnenterrasse angelegt. Lobby mit 24-Stunden-Rezeption, Hauptrestau- Flug ab/ bis Frankfurt nach Antalya, inkl. Steuern und Gebühren (andere Abflugorte auf Anfrage gegen Aufpreis) Transfer im behindertengerechten Bus vom Flughafen zum Hotel und zurück 14 Übernachtungen im rollstuhlgerechten Doppelzimmer, Verpflegung All Inclusive BSK-Reiseleitung während der gesamten Reise Sicherungsschein Programm (Änderungen vorbehalten) 1. Tag: Flug nach Antalya, Transfer zum Hotel. Empfang durch unsere Reiseleitung Tag: Baden, Relaxen und Ausflüge. 15. Tag: Frühstück, Transfer zum Flughafen, Rückflug nach Deutschland. Ausflugspaket* (fakultativ) zubuchbar: Dorf/ Land und Leute (ganztägig); Antalya Stadtrundfahrt (ganztägig); Manavgat Flussfahrt (ganztägig); inkl. Verpflegung und Eintritte 7 Termin Preis in Euro BSK-Mitglieder Nichtmitglieder Einzelzimmerzuschlag 369 Assistenzpaket A 789 Assistenzpaket B Ausflugspaket* (3 Ausflüge) 380 Reiseversicherungen Allgemeines Anmeldeschluss/ Termin für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen: Spätere Anmeldungen auf Anfrage Reiseleitung Ursula Schmitt-Köhler Veranstalter BSK-Reisen GmbH

8 BSK-GruppenREISE und mallorca Nur 2 Flugstunden von Deutschland entfernt befindet sich ein kleines Paradies, das Sie mit 300 Sonnentagen im Jahr verwöhnt. Die Insel Mallorca überrascht mit ihrer Vielseitigkeit, den kulturgeschichtlichen Sehenswürdigkeiten, Orten zur Entspannung und vielen Touristen-Attraktionen. Unser familienfreundliches, zweckmäßiges ***Hotel im östlichen Teil von Mallorca, im Ferienort Sa Coma, befindet sich an der Strandpromenade mit direktem Zugang zu den Stränden von Sa Coma und S Illot. Unterhaltungsmöglichkeiten, Bars und Restaurants in direkter Umgebung. Das Aparthotel hat insgesamt 174 Apartments, die auf 6 Stockwerken verteilt sind. Restaurant, Cafeteria-Bar, 24 h-empfangsservice, Internetzugang und Wäschedienst (gegen Gebühr), Gesellschaftsraum, TV- und Programm 1. Tag: Flug nach Mallorca, behindertengerechter Transfer vom Flughafen zum Hotel, Abendessen Tag: Baden, Relaxen & Ausflüge. Diese Tage stehen zur freien Verfügung. Spielraum, klimatisierter Gemeinschaftsbereich. Außenanlage mit Poollandschaft, Außenpool mit Rampe und Lifter, Kinder-Pool, Terrasse mit kostenlosen Sonnenliegen und Sonnenschirmen. Fast alle Apartments haben Meerblick. Die großzügigen, behindertengerechten Apartments befinden sich im 1. Stock und sind ausgestattet mit Zentralheizung, Küchenzeile mit Kühlschrank, Direktwahltelefon, Satelliten-TV und Safe (gegen Gebühr) sowie Terrasse. Die rollstuhlgerechten Bäder haben befahrbare Duschen mit einer Wasserablaufleiste (s. Foto) und Haltegriffe an Toilette und Dusche. Sie genießen All Inclusive Verpflegung mit lokalen Spezialitäten und internationaler Küche in Buffetform, Getränke während der Mahlzeiten. Frühstück, Mittagessen, Abend- Fakultativ (gegen Aufpreis) können vor Ort Ausflüge im behindertengerechten Bus organisiert werden. 15. Tag: Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen. Rückflug nach Deutschland. 8 essen. Nachmittags Pfannkuchen, Kaffee, Kuchen o. Gebäck von Uhr. Lokale alkoholische und nichtalkoholische Getränke, Säfte, Eis von Uhr. AI-Getränke werden aus Sicherheitsgründen in Plastikbechern serviert. Das Hotel bietet ein umfangreiches Unterhaltungsprogramm mit diversen Sportaktivitäten, Shows, verschiedenen Performances, Tänze, Live-Musik einmal wöchentlich. Leistungen Flug ab/ bis Frankfurt nach Mallorca, inkl. Steuern und Gebühren (andere Abflugorte auf Anfrage gegen Aufpreis) Behindertengerechter Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück 14 Übernachtungen im behindertengerechten Apartment (DZ) mit All Inclusive BSK-Reiseleitung während der gesamten Reise Sicherungsschein Termine Preise in Euro BSK-Mitglieder Nichtmitglieder Einzelzimmerzuschlag 499 Assistenzpaket A 789 Assistenzpaket B Reiseversicherungen Allgemeines Anmeldeschluss/ Termin für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen: T1: , T2: Spätere Anmeldungen auf Anfrage Reiseleitung T1: Manfred Frommann T2: Christa Schiebel Veranstalter BSK-Reisen GmbH

9 BSK-GruppenREISE madeira Madeira, die Blumeninsel im Atlantik, ist wohl die grünste und schönste Insel Südeuropas und berühmt für ihre Schönheit. Die üppige Vegetation der Landschaften und Berge war schon immer das Ziel von Naturliebhabern. Direkt am Meer mit herrlichem Panoramablick auf den Atlantik, umgeben von Programm (Änderungen vorbehalten) 1. Tag: Flug nach Funchal, behindertengerechter Transfer vom Flughafen zum Hotel, Abendessen Tag: Baden, Relaxen & Ausflüge. Diese Tage stehen zur freien Verfügung. Während des Aufenthaltes lernen Sie die Insel bei folgenden Ausflügen kennen: Monte/ Eiro de Serrado (halbtägig) Fahrt bei faszinierender Aussicht zur berühmten Wallfahrtskriche nach Monte. Hier sehen Sie die berühmten zweisitzigen Korbschlitten. Anschließend Weiterfahrt durch Gärten und Wohnsiedlungen in die Berge hoch zum Eiro de Serrado. Der Aussichtspunkt bietet einen fantastischen Blick in das Tal der Nonnen. Hier Bananengärten, befindet sich unser geschmackvoll gestaltetes ****Aparthotel. Zum Hotel gehören Sauna, Türkisches Bad, Physiotherapieabteilung sowie Warmwasserschwimmbecken innen und außen mit speziellem Zugang für Rollstuhlfahrer, Bibliothek und Friseur. Alle Bereiche des Hotels sind für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Sie wohnen in stilvoll und hochwertig eingerichteten Zimmern mit Klimaanlage, Sat- TV, Minibar, Wasserkocher, Telefon, Internetzugang, Safe, Fön, befahrbarer Dusche und WC mit Haltegriffen. Das Zentrum Funchals mit historischer Altstadt ist ca. 3 km vom Hotel entfernt. In Hotelnähe befindet sich, mit dem Rollstuhl gut erreichbar, ein Shopping-Center sowie eine 4 km lange Promenade. haben Sie Gelegenheit, verschiedene Spezialitäten Madeiras kennen zu lernen und zu probieren. Anschließend Rückfahrt zum Hotel. Hauptstadt Funchal (halbtägig) Lernen Sie Funchal kennen. Carltonpark mit dem Denkmal der Kaiserin Sissi - Park der Quinta Vigia (offizieller Sitz des Regionalen Gouvaneur Madeiras) - Park Santa Catarina mit einer der ältesten Kapellen Madeiras - das Stadtzentrum - Palacio São Lourencio mit dem Regierungssitz - Hafenpromenade, Kathedrale und Altstadt mit der berühmten Markthalle. 15. Tag: Frühstück, Transfer zum Flughafen, Rückflug nach Deutschland. 9 Entdecken Sie die einmalige Schönheit dieser Insel. Genießen Sie Ihren Urlaub und die einmalige Landschaft. Leistungen Flug ab/ bis Frankfurt nach Funchal, inkl. Steuern und Gebühren (andere Abflugorte auf Anfrage gegen Aufpreis) Behindertengerechter Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück 14 Übernachtungen im behindertengerechten DZ, inkl. Halbpension Ausflugsprogramm gemäß Beschreibung (Programmänderungen vorbehalten) BSK-Reiseleitung während der gesamten Reise Sicherungsschein Termin Preis in Euro BSK-Mitglieder Nichtmitglieder Einzelzimmerzuschlag 514 Assistenzpaket A 899 Assistenzpaket B Reiseversicherungen Allgemeines Anmeldeschluss/ Termin für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen: Spätere Anmeldung auf Anfrage Reiseleitung Edgar Knobloch Veranstalter BSK-Reisen GmbH

10 BSK-GruppenREISE GRIECHENLAND Griechenland ist ein Land von einmaliger Schönheit mit abwechslungsreichen Landschaften, schönen Stränden, malerischen Dörfern und lebendiger Kultur. Traditionen sowie ein großes historisches, archäologisches und mythologisches Erbe machen es so reizvoll. Wir nehmen Sie mit auf eine historischkulinarische Reise durch das facettenreiche Griechenland. Wir besuchen die Meteoraklöster, den Markt von Katerini, das Museum von Pella und vieles mehr. Dabei begegnen Ihnen viele regionale Köstlichkeiten wie Schnaps, gr. Wein, Käse, Nüsse und andere Gaumenfreuden. Das Beste daran ist, dass der Genuss der regionalen Zutaten wie Oli- venöl, frisches Gemüse, Kräuter, Fisch und Meeresfrüchte, vorallem gesund ist. Baden im Meer speziell für Rollstuhlfahrer mit Unterstützung durch einen Sporttherapeuten rundet dieses Urlaubserlebnis ab. Programm (Änderungen vorbehalten) 1. Tag: Flug nach Thessaloniki, Transfer zum Hotel. Begrüßung, Informationen über die Reise und Region Tag: Folgende Ausflüge und Aktivitäten sind im Reisepreis inklusive: Schwimmen am Salinenstrand Besuch von Markt in Katerini Grillen in der Mosaikkirche Besuch des Museums von Pella, der Hauptstadt der Makedonier zu Gast bei den Nonnen; Sonntagsmesse im kleinen Frauenkloster der heiligen Maria in Paliostani Lamm-grillen im Hotel Besuch einer Käserei, inkl. Käseprobe und Abendessen im Bergdorf Livadi Besuch bei einem Schnapsbrenner, inkl. Schnapsprobe und Grillspezialitäten Weinprobe mit Essen beim Biowinzer, inkl. Life-Musik Fahrt zum Götterberg Olymp Tagesausflug zum Meteorakloster Fakultativ, nicht im Preis inklusive: Besuch der Heilschlammbäder mit Peeling-Heilschlammbäder-Anwendung. 15. Tag: Frühstück, Transfer zum Flughafen, Rückflug nach Deutschland. Das ausführliche Programm finden Sie unter 10 Leistungen Flug ab/ bis Stuttgart nach Thessaloniki inkl. Steuern und Gebühren (andere Abflugsorte auf Anfrage gegen Aufpreis) Behindertengerechter Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück 14 Übernachtungen im rollstuhlgerechten DZ, Halbpension Ausflugsprogramm gem. Beschreibung (Programmänderungen vorbehalten) BSK-Reiseleitung während der gesamten Reise Sicherungsschein Termin Preis in Euro BSK-Mitglieder Nichtmitglieder Einzelzimmerzuschlag 420 Assistenzpaket A 850 Assistenzpaket B Reiseversicherungen Allgemeines Anmeldeschluss/ Termin für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen: Spätere Anmeldung auf Anfrage Reiseleitung Manfred Frommann Reiseveranstalter BSK-Reisen GmbH

11 BSK-GruppenREISE MAlta Entdecken Sie mit uns Malta, die Unbekannte aber schöne und spannende Inseln im Mittelmeer, voller Kultur und Lebensfreude und immer noch, wenn auch seit 1964 unabhängig, ein bisschen britisch Programm (Änderungen vorbehalten) 1. Tag: Individuelle Anreise nach Malta. Empfang durch Ihre deutschsprachige Reiseleitung und Fahrt im rollstuhlgerechten Bus zum Hotel. Restlicher Tag zur freien Verfügung. Unser 4* Hotel, direkt am Meer gelegen, verfügt über À-la-carte-Restaurant, div. Bars, Cafeteria, Beach Club, Außenpools und Wellnessbereich. Alle Zimmer sind mit Klimaanlage, Zentralheizung, Safe, Sat-TV, Telefon, Radio, Minibar und Fön ausgestattet. 2. Tag: Heute steht ein ganztägiger Ausflug in die Landeshauptstadt Valletta auf dem Programm. Nach einer ausführlichen Stadtrundfahrt besuchen Sie die oberen Baracca Gärten und das Archäologische Museum. Gestärkt nach einem Mittagessen besichtigen Sie die St. John`s Co Kathedrale. 3. Tag: Heute entdecken Sie den Süden der Insel. Nach einem Besuch des Fischerdorfs Marsaxlokk und dem Mittagessen besuchen Sie die Tarxien Tempel. Rückkehr zum Hotel am späten Nachmittag. 4. Tag: Genießen Sie den Vormittag im Hotel, bevor sie am frühen Nachmittag nach - Vittoriosa, Senglea und Cospicua aufbrechen. Tauchen Sie bei einem Stop in Vittoriosa in das ursrüngliche Malta ein. Unterwegs Gelegenheiten für einen Nachmittagskaffee mit Blick aufs Meer. 5. Tag: OPTIONAL Sie haben die Möglichkeit an einem Tagesausflug zur Insel Gozo teilzunehmen. Fahren Sie mit der Fähre nach Gozo und entdecken die Schwesterinsel Maltas. Besuchen Sie das Azur Window, auch Blaues Fenster genannt und fahren ins malerische Örtchen Xlendi zum Mittagessen. Danach Besuch der Hauptstadt Victoria mit dem Markt und seinen kleinen Gassen. 6. Tag: Entspannen und genießen - Ein Tag zur freien Verfügung. 7. Tag: Erkunden Sie Mdina - die Stille Stadt im Herzen von Malta. Besuchen Sie die St. Paul`s Kathedrale und genießen Ihr Mittagessen, bevor Sie vom Greek Gate zu den Dingli Klippen fahren. Nach einem Foto-Stopp an der Kapelle Saint Magdalen`s Chapel mit Blick auf die kleine Insel Filfla, dem südlichsten Punkt des Maltesischen Archipels, Rückfahrt zum Hotel. 8. Tag: Frühstück, Transfer zum Flughafen, Rückflug nach Deutschland. 11 Leistungen Alle Transfers und Ausflüge im barrierefreien klimatisierten Reisebus 7 Übernachtungen im behindertengerechten DZ, inkl. Halbpension Plus Tagesmenü und Hauswein, Soft Drinks, Bier und Wasser Qualifizierte deutschsprachige Reiseführung bei den Ausflügen Eintrittsgelder, 3 x Mittagessen (gemäß Beschreibung) deutschsprachige Reiseleitung ab/ bis Malta Sicherungsschein Termin Preis in Euro BSK-Mitglieder Nichtmitglieder Flug nach Malta auf Anfrage ca. 280 Einzelzimmerzuschlag 340 Ausflug Gozo 120 Assistenzpaket A 699 Assistenzpaket B Reiseversicherungen Allgemeines Anmeldeschluss/ Termin für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen: Spätere Anmeldung auf Anfrage Reiseveranstalter BSK-Reisen GmbH

12 BSK-GruppenREISE teneriffa In Los Cristianos, an der Südwestspitze der Kanarischen Insel Teneriffa gelegen, befindet sich das rollstuhlgerechte Kurhotel Mar y Sol mit seinem angeschlossenen Zentrum für Prävention und Rehabilitation Tera Lava und Mar y Sol-Aqua-Sport. Die Hotelanlage ein Gebäudekomplex in Atriumbauweise um eine Poollandschaft liegt etwa 450 m von der 8 km langen barrierefreien Strandpromenade entfernt, auf einer leichten Anhöhe. Die Studios (für 1-2 Personen, ausgestattet mit Wohn-/ Schlafraum, Kochnische, Balkon oder Terrasse, befahrbarer Dusche und WC) und Apartments (für 2 4 Personen, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kochnische, Balkon, Terrasse, befahrbarer Dusche und WC (teil- Apartment Standard Programm 1. Tag: Flug nach Teneriffa. Transfer zum Hotel. Abendessen und Übernachtung Tag: Baden, Relaxen & Ausflüge. Diese Tage stehen Ihnen zur freien Verfügung. Fakultativ (gegen Aufpreis) können vor Ort Ausflüge im behindertengerechten Bus gebucht werden. 15. Tag: Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen Teneriffa und Rückflug nach Deutschland. Ausflüge: (Buchbar vor Ort) nicht im Preis enthalten z. B. Loro Parque/ Puerto de la Cruz Santa Cruz de Tenerife Pyramide von Guimar Inselrundfahrt weise mit Badewanne) sind für Senioren und Menschen mit Behinderung konzipiert und im spanischen Stil eingerichtet. Eine dem Haus angeschlossene Servicestation steht für Hilfsmittelverleih zur Verfügung. Vor Ort können Ausflüge, die mit rollstuhlgerechten Bussen durchgeführt werden, gebucht werden. Das Restaurant steht nicht nur für die Mahlzeiten zur Verfügung, dort werden auch unterschiedliche Abendprogramme aufgeführt. An fünf Wochentagen wird ein umfangreiches Animationsprogramm angeboten. Die Kurabteilung Tera Lava bietet unter fachärztlicher Leitung ein breites Spektrum an klassischen und alternativen Therapieformen. Durch die Kooperation mit einer in der Nähe gelegenen Klinik ist es möglich, auch Dialyse-Patienten aufzunehmen. Im Hotel befindet sich eine Tauchschule, die diesen Sport vor allem Rollstuhlfahrern nahe bringt. 12 Leistungen Flug ab/ bis Frankfurt nach Teneriffa, inklusive aller Flughafensteuern und Gebühren (andere Abflugsorte auf Anfrage gegen Aufpreis) Transfer im Spezialbus Flughafen Teneriffa Hotel Flughafen Teneriffa 14 Übernachtungen im behindertengerechten Doppelzimmer (Studio), inkl. Halbpension BSK-Reiseleitung während der gesamten Reise Sicherungsschein Termine Preis in Euro BSK-Mitglieder Nichtmitglieder Zuschlag Studio als EZ 266 Zuschlag Apartment p. Pers. (nach Verfügbarkeit) 231 Assistenzpaket A 759 Assistenzpaket B Reiseversicherungen Allgemeines Anmeldeschluss/ Termin für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen: Spätere Anmeldungen auf Anfrage Reiseleitung Anneliese Westermann Veranstalter BSK-Reisen GmbH

13 BSK-GruppenREISE Andalusien shutterstock Erleben Sie den Ursprung Spaniens in reinster Form; Olivenhaine, maurische Bauten, kulturelle Vielfalt, Sandstrände, Stierkämpfe, Carmen, Don Juan und vor allem den leidenschaftlichen Ausdruck südlichen Lebensgefühls der Flamenco. Abseits der Touristenorte und geschichtsträchtiger Städte finden Sie einzigartige und unangetastete Natur; die Wüste von Tabernas, die schneebedeckten Gipfel der Sierra Nevada oder die laubreichen Mittelgebirge. Fuengirola befindet sich inmitten der Costa del Sol, im sonnigen Andalusien. Aufgrund des milden Klimas, schöner Strände, umfangreicher Sportmöglichkeiten und der vielen Sehenswürdigkeiten der Region ist die Costa del Sol ganzjährig ein beliebtes Reiseziel. Programm (Änderungen vorbehalten): 1. Tag: Flug nach Malaga, Transfer zum Hotel, Empfang durch unsere Reiseleitung Tag: Folgende Ausflüge und Aktivitäten sind im Reisepreis inklusive: - Malaga, Möglichkeit zum Besuch des Picasso-Museums Unser ****Hotel, direkt am Sandstrand und der 8 km langen, rollstuhlgerechten Strandpromenade, ist nur wenige Minuten vom Yachthafen entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Bars und Restaurants in der Nähe. Das komplett rollstuhlgängige Hotel hat 180 Zimmer auf 15 Etagen und verfügt über Empfangshalle, Rezeption, Restaurant, Bar TV-Ecke, Swimmingpool mit Sitzlift, Sonnenterrasse, Sonnenschirme und Liegen. Die rollstuhlgerechten Zimmer haben Panoramafester, kostenloses WLAN, Klimaanlage, Minibar, Sat-TV, Fön, Telefon, Wecker, Safe, Zimmer- und Wäscherei-Service. Bad mit unterfahrbarem Waschbecken, befahrbarer Dusche und Haltegriffen an Dusche und Toilette. - Tagesausflug nach Ronda - Marbella mit Puerto Banus - Biopark Fuengirola 8. Tag: Frühstück, Transfer zum Flughafen, Rückflug nach Deutschland. 13 Leistungen Flug ab/ bis Frankfurt nach Malaga, inkl. Steuern und Gebühren (andere Abflugorte auf Anfrage gegen Aufpreis) Transfer im behindertengerechten Bus vom Flughafen zum Hotel und zurück 8 Übernachtungen im rollstuhlgerechten Doppelzimmer, inkl. Halbpension Ausflugsprogramm gem. Beschreibung (exkl. anfallende Eintritte) BSK-Reiseleitung während der gesamten Reise Sicherungsschein Termin Preis in Euro BSK-Mitglieder Nichtmitglieder Einzelzimmerzuschlag 299 Assistenzpaket A 639 Assistenzpaket B Reiseversicherungen Allgemeines Anmeldeschluss/ Termin für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 Pers: Spätere Anmeldung auf Anfrage Reiseleitung Veranstalter Rita Lindenberg BSK-Reisen GmbH

14 BSK-GruppenREISE JAMAIKA Entdecken Sie mit uns Jamaica - die Insel des Reggae, Rum und der endlos weißen Sandstrände. Die Landschaft der Insel ist so vielseitig und abwechslungsreich wie ihre Bewohner. Es erwarten Sie freundliche Menschen, gutes Essen, tropische Regenwälder und Tiere, Sonnenuntergänge über dem türkisblauen Meer und ein reges Strand- und Nachtleben mit den Klängen von Reggae-Rhythmen. Unsere Unterkunft ist eine landestypische, kleine und familiäre Ferienlange für Naturfreunde und Individualisten in Negril. Der 25 km lange Küstenort mit 11 km Sandstrand und 6 km Klippen ist immer noch ein Urlaubsort ohne Krawattenzwang und mit reichhaltigem Freizeitangebot für jeden Geschmack und Geldbeutel. Am Strand sind nicht nur alle gängigen Wassersportarten Programm (Änderungen vorbehalten) 1. Tag: Flug nach Jamaica, Transfer vom Flughafen zum Hotel, Abendessen Tag: Baden, Relaxen und Ausflüge. Diese Tage stehen zur freien Verfügung. Folgende Ausflüge sind bereits im Reisepreis inklusive: - Tagesausflug Südküste mit YS-Wasserfall, Safari auf dem Black River, Besuch vertreten, sondern es findet ein reges Reggae-Nachtleben mit täglichen Live-Konzerten statt. Sie finden dort kleine einheimische Bars und Restaurants, die teilweise 24 Stunden geöffnet sind und erst nach Mitternacht interessant werden. Die Ferienanlage in unmittelbarer Strandnähe umfasst acht gemütliche Bungalows mit qm in einer Naturparkanlage mit Gartenmöbeln und Sonnenliegen. Die gemütlichen, behindertenfreundlichen Bungalows verfügen über Küche, Kabel-TV, Bad mit befahrbarer Dusche, höhenverstellbarem Duschstuhl, Haltegriffen und unterfahrbarem Waschbecken, erhöhter Toilette mit klappbarem Haltegriff rechts und links. Türbreiten mind cm. Sie genießen Halbpension mit internationalen und lokalen Spezialitäten. der Appleton Rum Fabrik - Westmoreland und Hanover Country Tour (halbtägig) - Nine Miles- Bob Marleys Geburtsund Grabstätte (halbtägig) 15. Tag: Frühstück, Transfer zum Flughafen, Rückflug nach Deutschland. 14 Leistungen Flug ab/ bis Frankfurt nach Montego Bay, inkl. Steuern und Gebühren (andere Abflugorte auf Anfrage gegen Aufpreis) Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück 14 Übernachtungen im behindertenfreundlichen Bungalow (DZ), inkl. Halbpension 3 Ausflüge gemäß Programm (Eintrittsgelder und Verpflegung nicht inklusive). BSK- Reiseleitung während der gesamten Reise Sicherungsschein Termin Preis in Euro BSK-Mitglieder Nichtmitglieder Einzelzimmerzuschlag auf Anfrage Assistenzpaket A Assistenzpaket B Reiseversicherungen Allgemeines Anmeldeschluss/ Termin für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen: Spätere Anmeldung auf Anfrage. Reiseleitung Ursula Schmitt-Köhler Veranstalter BSK-Reisen GmbH WICHTIG: Die Reise ist geeignet für Personen mit Faltrollstuhl, die sich mit Hilfe im Auto umsetzen können!

15 Rechtsverbindliche Anmeldung zur BSK-GruppenReise Reiseziel: Reisezeitraum: vom bis Abflughafen: Mitglieds-Nr.: Reiseteilnehmer I Reiseteilnehmer II Reiseteilnehmer III Name: Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Straße: PLZ / Wohnort: Telefon / Fax privat: Telefon / Fax geschäftlich: Mobiltelefon: -Adresse: NB = Nichtbehindert GB = Gehbehindert RG = Rollstuhlfahrer (gehfähig) RF = Rollstuhlfahrer (gehunfähig) Kunde erwünscht folgende Unterbringung: Reiserücktrittsversicherung gewünscht NB GB RG RF Doppelzimmer Einzelzimmer ja nein NB GB RG RF Doppelzimmer Einzelzimmer ja nein NB GB RG RF Doppelzimmer Einzelzimmer ja nein Wichtig: Prüfen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie weitere Informationen über die gültigen Pass-, Visa-, Impf- und Zollbestimmungen, die für Ihr Reiseland gelten. Informieren Sie sich auch selbst darüber. Beachten Sie Ziffer unserer Reisebedingungen! Reisepreis: (pro Person) Euro... Einzelzimmerzuschlag: (pro Person) Euro... Assistenzzuschlag: (pro Person) Euro... Hiermit melde ich mich und als deren Vertreter die vorstehend genannten Reiseteilnehmer zu der oben bezeichneten Reise auf Grundlage der Reiseausschreibung sowie Informationen für Gruppenreisen verbindlich an. Ich erkläre, dass ich für die Verpflichtungen der von mir angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber der BSK-Reisen GmbH, wie für meine eigenen einstehen werde. Bitte hier abtrennen BSK Service GmbH - Reiseservice Altkrautheimer Straße 20 BSK-Reisen GmbH Altkrautheimer Straße Krautheim... Datum / Unterschrift Ich erkläre mich (zugleich für alle Teilnehmer) mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt und von mir zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.... Datum / Unterschrift 15

16 Fragebogen für reiseteilnehmer Um individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können, benötigen wir noch wichtige Angaben von Ihnen. Bitte geben Sie auf diesem Fragebogen Art und Umfang Ihrer Behinderung/ Krankheit sowie spezielle Anforderungen bezüglich Unterkunft, Transport und Verpflegung an. Reiseziel: Name von Reiseteilnehmer I Name von Reiseteilnehmer II Name von Reiseteilnehmer III Bezeichnung Ihrer Behinderung: Krankheit wie Diabetes o. ä. : Eventuelle Anfallleiden? Körpergewicht / Größe... kg /... cm... kg /... cm... kg /... cm Maße / Gewicht Ihres Breite... cm Breite... cm Breite... cm Faltrollstuhls Länge... cm Länge... cm Länge... cm E-Fix Höhe... cm Höhe... cm Höhe... cm Elektro-Rollstuhl Gewicht... kg Gewicht... kg Gewicht... kg Umsitzen möglich? ja nein ja nein ja nein Schwerbehindertenausweis Nr.: Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises (Kopie beifügen) werden von uns kostenfrei Hilfe am Flughafen, Rollstuhl, medizinisches Sondergepäck (Gewicht/ Abmessung/ Inhaltsangabe) angemeldet sowie Sitzplatzreservierung vorgenommen. Entsprechende Wünsche mitteilen: Folgende Hilfsmittel werden vor Ort benötigt (Anmietung gegen Gebühr): Folgende Assistenzleistungen werden vom BSK benötigt/ nur bei Gruppenreisen möglich Aufstehen aus dem Bett ja nein ja nein ja nein An- und Auskleiden ja nein ja nein ja nein Rollstuhlschieben ja nein ja nein ja nein Hilfe beim Essen ja nein ja nein ja nein Hilfe beim Toilettengang ja nein ja nein ja nein Waschen, Duschen ja nein ja nein ja nein Intimpflege ja nein ja nein ja nein Frisieren, Rasieren ja nein ja nein ja nein Pflegetätigkeiten nachts ja nein ja nein ja nein Welche: Benötigen Sie Medikamente? ja nein ja nein ja nein Angabe der Pflegestufe Änderungen in den oben genannten Daten vor Reisebeginn sind unverzüglich an die BSK-Reisen GmbH weiterzuleiten! BSK-Reisen GmbH Altkrautheimer Str Krautheim Telefon Fax

17 Serviceleistungen Für unsere Mitglieder Mitgliedsantrag OttoBock Kontaktmöglichkeit zu einer unserer 100 Selbsthilfegruppen Kompetente Beratung durch unser Expertenteam und unsere kostenlosen Broschüren Aktuelle Informationen: BSK-Newsletter, Magazin LEBEN&WEG, Homepage Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Vergünstigte Gruppenversicherungsverträge Beratung zu Sozialrecht, Vorsorge, Testament, Diskriminierungsschutz, Medizin- und Arzthaftungsrecht Mitgliedsantrag: Ja, ich möchte Mitglied werden! zurücksenden an: BSK e.v., Altkrautheimer Str. 20, Krautheim oder per Fax: Mitglied Mitgliedsbeitrag: Einzelmitgliedschaft 28 Euro Familienmitgliedschaft 38 Euro bei Familienmitgliedschaft bitte alle Bereichszuordnung (Ort) Namen und Geburtsdaten separat mitteilen Förderer Förderbeitrag Euro Nachname Vorname Titel Straße PLZ Ort Telefon Geburtsdatum Behinderung ja nein Rollstuhlfahrer/in ja nein Zahlung: Gläubiger-Identifikationsnummer DE Mandatsreferenz WIRD SEPARAT MITGETEILT SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den BSK e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom BSK e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN BIC Bankname Kontoinhaber Datum Unterschrift Eine Einzugsermächtigung spart Kosten: Keine Druck- und Versandkosten wie bei vorgedruckten Überweisungsformularen. Datum Unterschrift Ja, ich bin damit einverstanden, dass der BSK e.v. meine Adressdaten an die ERGO-Versicherung weiterleitet, um mich über die vergünstigten Tarife der Unfall- bzw. Sterbegeldversicherung zu informieren. Der BSK e.v. behandelt Ihre personenbezogenen Daten streng nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Es werden keine Daten an Dritte weitergeleitet. Unsere detaillierten Datenschutzbestimmungen können Sie im Internet auf unserer Homepage unter nachlesen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch gerne zu. 17

18 Reisebedingungen für BSK-Gruppenreisen Sehr geehrter Reisegast, wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht es nicht ohne die nachfolgenden Reisebedingungen. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter BSK-Reisen GmbH, Postfach 20, Krautheim (abgekürzt BSK) zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 651 a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: 1. Abschluss des Reisevertrages/ Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des BSK für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des BSK vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des BSK vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem BSK die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per , per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem BSK den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) des BSK zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der BSK dem Kunden eine Reisebestätigung in Textform übermitteln Reisevermittler (z.b. Reisebüros) und Leistungsträger (z.b. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom BSK nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des BSK hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom BSK herausgegeben werden, sind für den BSK und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des BSK gemacht wurden. 2. Bezahlung 2.1. BSK und Reisevermittler dürfen Zahlung auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird, wenn nichts anderes im Einzellfall vereinbart ist, vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der BSK berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß 5.2. Satz 2 bis 5.5. zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom BSK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen Eventuelle Gewährungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind Der BSK ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der BSK in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des BSK über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Preisanpassung Der BSK behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 4.1. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem BSK erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den BSK verteuert hat Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den BSK nicht vorhersehbar waren Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der BSK den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab 30. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der BSK in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung vom BSK über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem BSK unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der BSK den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der BSK, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen Der BSK hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleitungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritterklärung wie folgt berechnet: a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % b) vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises c) vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises d) vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises e) am Tag der Abreise 90 % des Reisepreises 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem BSK nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale Der BSK behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der BSK nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der BSK verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchungen Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so erhebt der BSK eine Umbuchungsgebühr von 45 Euro pro Person. Der BSK behält sich vor, anstelle der Pauschale eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der BSK nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der BSK wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 8.1. Der BSK kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der BSK unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der BSK kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des BSK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BSK, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. 10. Kündigung wegen höherer Gewalt Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB ( 651j) verwiesen, die wie folgt lautet: 1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der BSK oder auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. 2. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des 651e Abs.3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 11. Mitwirkungspflichten des Kunden Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem BSK einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem BSK an dessen 18

19 Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des BSK wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in 615 c BGB bezeichneten Art nach 615 e BGB oder aus wichtigem, dem BSK erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem BSK zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom BSK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem BSK erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der BSK dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des BSK anzuzeigen Reiseunterlagen Der Kunde hat den BSK zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von ihm mitgeteilten Frist erhält. 12. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung des BSK für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der BSK für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetzt bleiben von der Beschränkung unberührt Der BSK haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der BSK haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des BSK ursächlich geworden ist. 13. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung Ansprüche nach den 651 c bis f BGB hat der Kunde spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der First auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem BSK unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist Die Frist aus 13.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 14. Verjährung Ansprüche des Kunden nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des BSK oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BSK beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des BSK oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BSK beruhen Alle übrigen Ansprüche nach den 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach Ziffer und beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Schweben zwischen dem Kunden und dem BSK Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der BSK die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den BSK, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der BSK verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden Sobald der BSK weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der BSK den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http//ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_en.htm 16. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Der BSK wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der BSK nicht, unzureichend oder falsch informiert hat Der BSK haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der BSK eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat Zusatzbedingungen für behinderte Teilnehmer Dem BSK sind behinderte Teilnehmer willkommen! Der BSK geht davon aus, dass eine Behinderung des Kunden an der Reiseteilnahme insgesamt oder in einzelnen Bereichen oder Teilleistungen nicht hindert, falls die Behinderung und deren Umfang und Auswirkungen nicht vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden Die Mitteilung ist in Form des speziellen Anmeldeformulars an den BSK direkt zu richten. Art und Umfang der Behinderung sowie spezielle Anforderungen sind darin mitzuteilen. Entsprechende Mitteilungen an Reisebüros, Leistungsträger, Reiseleiter, Gruppenauftraggeber oder Verantwortliche sind nicht ausreichend und für den BSK nicht bindend Der BSK steht dafür ein, dass die Reise und die Reiseleistungen (Transport, Unterkunft, Verpflegung) im Umfang der Buchungsbestätigung behindertenfreundlich sind. Für Umstände außerhalb der Reiseleistungen (z. B. Ausflugs- und Besichtigungsorte, allgemeine Verhältnisse des Urlaubsorts) hat der BSK nicht einzustehen. 18. Zusatzleistungen für behinderte Teilnehmer Der BSK bietet auf Wunsch Reiseassistenz an. Die jeweiligen Assistenz-Zuschläge ergeben sich aus den jeweiligen Reiseausschreibungen. Dieser Zuschlag ist, soweit vom Kunden gebucht und falls nicht anderes im Einzelfall vereinbart, mit der Restzahlung des Reisepreises 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. genannten Gründen abgesagt werden kann. 19. Datenschutzerklärung Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist den BSK ein besonderes Anliegen. Mit Ihrer rechtsverbindlichen Reiseanmeldung teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten mit. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Reiseorganisation. Dabei geben wir Ihre Daten an unseren Vertragspartner weiter. Sie haben jederzeit das Recht, gem. 4 g Abs. 2 des BDSG Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten einverstanden. 20. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem BSK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis Soweit bei Klagen des Kunden gegen den BSK im Ausland für die Haftung des BSK dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umgang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung Der Kunde kann den BSK nur an dessen Sitz verklagen Für Klagen des BSK gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BSK vereinbart Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem BSK anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.... Impressum: Herausgeber: BSK-Reisen GmbH, Postfach 20, Krautheim, Tel.: , Fax: Bankverbindung: Sparkasse Neckartal-Odenwald, IBAN DE SWIFT-BIC: SOLADES1MOS Geschäftsführung: Hanna Ursin Amtsgericht Stuttgart, HRB USt-ID: DE Redaktion: Edith Schwab, Hanna Ursin Anzeigen: BSK-Reisen GmbH Titelbild: BSK Bilder Innenteil: BSK, fotolia, shutterstock, hotel- und veranstaltereigene Bilder, MTA, Jamaica Tourist Board, J. Becker, WTV, ENIT Gestaltung/ Satz: db-sign, db-sign@freenet.de Die BSK-Reisen GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.v.

20 island USA Geysire und atemberaubende Landschaften GruppenREISE GRUPPENreise Reiseverlauf (Änderungen vorbehalten) 1. Tag: Nach der Ankunft in Keflavík erfolgt der Transfer nach Reykjavík zu unserem Hotel*** für die nächsten 7 Nächte, auf Wunsch barrierefreie Zimmer. 2. Tag: Heute große Panorama Stadtrundfahrt durch die nördlichste Hauptstadt der Welt. Hierbei werden Sie alle wichtigen Sehenswürdigkeiten besuchen. 3. Tag: Mit dem Boot geht es heute auf Walbeobachtung. Die Bootstour startet am alten Hafen von Reykjavik. Während des 3 ½ stündigen Ausflugs werden Sie verschiedene Walarten kennen lernen, - halten Sie Ihre Kamera bereit und lassen sich auch von den Erklärungen des Kapitäns und der Crew mitreißen. Wärmen Sie sich auf bei gratis Kaffee, Tee oder heißer Schokolade. 4. Tag: Der goldene Zirkel` - Zuerst besuchen Sie das bekannte Geysirgebiet, wo die kleinere Springquelle Strokkur regelmäßig eine heiße Wasserfontäne in den Himmel schießt. In der Nähe befindet sich der Wasserfall Gullfoss, auch der goldene Wasserfall genannt. Danach fahren Sie zum Nationalpark Thingvellir, wo früher Gesetze beschlossen, Gericht gehalten und 1944 die Republik Island ausgerufen wurde. An der Spalte Almannagjá sehen Sie, wie sich die eurasische und die amerikanische Kontinentalplatte bisher auseinanderbewegt haben. 5. Tag: Tag zur freien Verfügung. Erleben Sie die Reize dieser Metropole mit ihren vielen Museen, Cafés, Designer-Shops, Einkaufszentren und nicht zuletzt den unvergleichbaren Freibädern mit seinen Hot Pots. 6. Tag: Sie fahren um den malerischen Walfjord, dem früheren Zentrum der isländischen Walfangindustrie herum, wo Sie die Farm Bjarteyjarsandur besuchen. Weiter geht es nach Borgarfjörður, dem Schauplatz zahlreicher Isländer-Sagas. Danach besuchen Sie Europas ergiebigste Heißwasserquelle Deildartunguhver. Anschließend geht es vorbei an den Lavawasserfällen Hraunfossar und durch den großen Fjord- Tunnel von Walfjord zurück nach Reykjavik. 7. Tag: Die Blaue Lagune lädt zu einem Badeerlebnis inmitten einer bizarren Mondlandschaft aus moosbewachsenem Lavagestein ein. Ob Sie die Lagune nur besichtigen oder auch darin baden, auch für Rollstuhlfahrer möglich, Sie haben die Wahl Tag: Heute heißt es Abschied nehmen. Nachdem Sie Ihr Bus zum Flughafen gebracht hat, fliegen Sie zurück nach Hause. Leistungen 7 x Übernachtung im Superior Fosshotel Reykjavik***, inkl. Halbpension Alle Transfers und Ausflüge im barrierefreien Reisebus deutschsprachige Reiseleitung für sämtliche Ausflüge Ausflüge und Eintrittsgelder wie beschrieben, inkl. Erfrischung Bjarteyjarsandur Farm Termine Alle Termine mit Durchführungsgarantie Preise pro Person in Euro Im Doppelzimmer Einzelzimmerzuschlag 450 Direktflug ab Frankfurt ab ca. 350 (Preis tagesaktuell) Andere Abflugorte auf Anfrage Pers. Reiseassistenz Zusätzliche Mahlzeiten und Aktivitäten Anmeldeschluss: 4 Wo vor Reisebeginn Veranstalter: SCHOTTLAND FÜR ALLE

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