A. Statistik der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 2010

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1 A. Statistik der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Anzahl der betreuten Opfer in der Wiener Interventionsstelle Anzahl der 2010 betreuten Opfer Davon: KlientInnen übermittelt durch Meldungen der Polizei Andere KlientInnen 437 KlientInnen aus früheren Jahren die 2010 noch oder wieder in Betreuung waren Im Jahr 2010 wurden von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie fast Opfer familiärer Gewalt, überwiegende Frauen und Kinder, beraten und unterstützt. Der größte Teil der Opfer wurde nach polizeilichen Interventionen betreut; dies ist eine der Kernaufgaben der Interventionsstelle und hat Priorität. Betroffene, die sich über andere Zugänge an die Wiener Interventionsstelle wenden, können aus Mangel an Ressourcen häufig keine Unterstützung erhalten und müssen an andere Einrichtungen weiterverwiesen werden. KlientInnen die nicht über eine Polizeimeldung an die Wiener Interventionsstelle übermittelt wurden, kommen aufgrund von Informationen aus dem Internet, aufgrund von Tipps von Bekannten und Verwandten, oder vermittelt durch andere Einrichtungen. 2. Meldungen der Polizei an die Wiener Interventionsstelle 2.1 Anzahl und Art der Polizeimeldungen Meldungen der Polizei Anzahl Meldungen wegen 38a SPG - WW/BV 1 (inkl Strafanzeigen) Meldungen Strafanzeige (inkl. Stalking; ohne WW/BV) 502 Meldungen Streitschlichtung 526 GESAMT Im Jahr 2010 erhielt die Wiener Interventionsstelle Meldungen der Polizei wegen familiärer Gewalt. Davon waren Wegweisungen / Betretungsverbote, 502 waren Strafanzeigen und WW = Wegweisung, BV = Betretungsverbot. Eine Wegweisung erfolgt immer in Kombination mit einem Betretungsverbot (für die Wohnung und das dazugehörende Stiegenhaus). 1

2 waren Streitschlichtungen (das sind polizeiliche Einsätzen, bei denen keine weiteren Maßnahmen gesetzt werden). Die in der Tabelle angeführten 502 Strafanzeigen umfassen nicht alle Anzeigen bei Gewalt in der Familie, sondern nur diejenigen, die nicht im Zusammenhang mit einem WW/BV verhängt wurde. Es handelt sich dabei überwiegend um Stalkinganzeigen. Darüber erfolgten Strafanzeigen im Zusammenhang mit WW/BV (siehe auch Kapitel 5.2). Insgesamt erfolgten also 2010 im Zuge polizeilichen Interventionen bei Gewalt in der Familie 3025 Strafanzeigen. 2.2 Polizeiinterventionen Gewalt in der Familie in Wien Art der Intervention Anzahl WW/BV Streitschlichtungen Gesamt Davon: Verwaltungsstrafen 312 Aufhebung 71 Laut Statistik des Bundesministeriums für Inneres (BMI) wurden im Jahr WW/BV verhängt. Es besteht also eine Diskrepanz von 102 Fällen gegenüber der Statistik der Wiener Interventionsstelle, deren Ursache nicht gänzlich geklärt werden konnte. Weiter wurde laut BMI von der Wiener Polizei Streitschlichtungen durchgeführt. Zusammengefasst ergibt das Polizeiinterventionen im Bereich familiärer Gewalt, um 94 mehr als im Jahr In ca. 10 % der verhängten WW/BV, wurde dieses übertreten und eine Verwaltungsstrafe verhängt (312). Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr (258) gestiegen. In 71 Fällen wurde ein zunächst ausgesprochenes BV wieder aufgehoben. Grundsätzliches zum Problem der Erfassung der Interventionen Gewalt in der Familie: Mit der oben dargestellten Statistik dürften noch nicht alle Interventionen bei Gewalt in der Familie erfasst sein. Anzeigen, die ohne BV aufgenommen wurden, sind zum Beispiel nicht in diesen Zahlen der Polizei enthalten. Ein Teil dieser Anzeigen, nämlich 502, finden sich in der Statistik der Wiener Interventionsstelle (siehe vorige Tabelle); es ist jedoch zu vermuten, dass es noch mehr Anzeigen gibt, die der Wiener Interventionsstelle nicht gemeldet wurden. Auch ist der Interventionsstelle aus der Praxis bekannt, dass es immer wieder polizeiliche Interventionen gibt, die nicht in der Statistik erfasst werden, weil sie nicht mit einer Meldung, sondern lediglich mit einer sogenannten Tagesberichtseintragung dokumentiert werden (dies sollte eigentlich bei Gewalt in der Familie nicht gemacht werden, kommt aber trotzdem immer wieder vor). Es wäre sehr wichtig, dass die Polizei ALLE Interventionen und Vorgänge Gewalt in der Familie lückenlos dokumentiert und in der Statistik erfasst, um ein genaueres Bild vom Ausmaß und der Entwicklung des Problems zu erhalten. Die derzeitige Datenlage lässt offen, ob polizeiliche Interventionen Gewalt in der Familie insgesamt zu- oder abgenommen haben oder gleich geblieben sind. 2

3 2. 3 Vergleich der Anzahl der Polizeimeldungen von 2000 bis 2010 Aus der Grafik lässt sich ablesen, dass die Zahl der Polizeimeldungen an die Wiener Interventionsstelle in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen ist. Seit dem Jahr 2006 scheint sich die Zahl auf einem hohen Niveau zwischen ca und Fällen pro Jahr einzupendeln. 3

4 2.4 Wegweisungen/Betretungsverbote nach Bezirken und Häufigkeit Polizeikommissariat (PK) bzw. Landeskriminalamt LKA Polizeimeldungen insgesamt WW/BV Einwohner Innen- Anzahl (EW) 2 WW/BV pro EW PK Innere Stadt 1. Bez ,3 PK Brigittenau 2, 20. Bez ,3 PK Landstraße 3. Bez ,3 PK Margareten 4, 5, 6. Bez ,2 PK Josefstadt 7, 8, 9. Bez ,9 PK Favoriten 10. Bez ,5 PK Simmering 11. Bez ,8 PK Meidling 12, 13. Bez ,2 PK Fünfhaus 14, 15. Bez ,2 PK Ottakring 16, 17. Bez ,5 PK Döbling 18, 19. Bez ,3 PK Floridsdorf 21. Bez ,6 PK Donaustadt 22. Bez ,2 PK Liesing 23. Bez ,2 LKA-Außenstelle Nord 3 LKA-Außenstelle Süd 3 1 LKA-Außenstelle West 1 1 Polizei anderes Bundesland Gesamt ,3 In dieser Tabelle finden sich die Polizeimeldungen an die Wiener Interventionsstelle nach den 14 Polizeikommissariaten und anderen Dienststellen aufgeschlüsselt, wobei die Betretungsverbote in der zweiten Spalte extra ausgewiesen werden. In der Spalte rechts wird dargestellt, wie viele Betretungsverbote in den einzelnen Polizeikommissariaten pro EinwohnerInnen verhängt wurden. Das macht es möglich, die Bezirke miteinander zu vergleichen (siehe auch nächste Tabelle). Im Gesamtdurchschnitt wurden in Wien 18,3 Betretungsverbote pro EinwohnerInnen verhängt. Dies entspricht etwa dem Schnitt der letzten Jahre. 2 Bevölkerung zu Jahresbeginn seit 2002 nach politischen Bezirken,

5 2.5 Anzahl WW/BV pro EinwohnerInnen nach Polizeibezirken Dieses Diagramm ist eine graphische Darstellung der vorigen Tabelle und zeigt die Anzahl der WW/BV pro EinwohnerInnen, aufgeschlüsselt nach Bezirken. Am häufigsten wurden WW/BV im Jahr mit ca. 24 WW/BV pro EinwohnerInnen vom PK Favoriten und vom PK Ottakring verhängt, gefolgt vom PK Simmering. Die wenigsten WW/BV wurden 2010 vom den Polizeikommissariaten Döbling, Donaustadt und Liesing ausgesprochen. 2.6 Mehrfache Betretungsverbote WW/BV pro Person Anzahl der Personen Prozent Prozent ,8% 78,8% ,9% ,8% ,5% 21,2% ,0% 100,0% 5

6 Diese Tabelle stellt dar, ob ein WW/BV zum ersten Mal verhängt wurde, oder ob es schon vorher zu WW/BV gekommen ist und wie häufig. Es zeigt sich, dass im Jahr 2010 in 78,8 % der Fälle zum ersten Mal ein WW/BV verhängt wurde. Bei 617 Opfern, also bei mehr als einem Fünftel der Fälle (21,2 %) wurde 2010 schon zum wiederholten Mal ein WW/BV verhängt. In 13,9 % der Fälle war es das zweite, in 3.8 % der Fälle das dritte WW/BV. Wiederholte WW/BV zeigen, dass die Gewalt trotz polizeilicher Interventionen fortgesetzt wird und sind Hinweise auf besondere Gefährlichkeit (Walby/ Myhill 2001). 2.7 Erwähnung von Waffen in der Polizeimeldung bei einem Betretungsverbot Waffen Anzahl Drohung mit Messer 153 Drohung mit Schusswaffe 34 Verletzung mit Messer 29 Drohung mit sonstiger Waffe 26 Drohung mit Hieb-und Stichwaffe 16 Verletzung mit Gegenstand 11 Verletzung mit sonstiger Waffe 4 Verletzung mit Hieb-und Stichwaffe 3 Drohung mit Dienstwaffe 2 Verletzung mit Dienstwaffe 1 Gesamt 279 BV Anteil Waffen an BV 9,0% 2010 notierte die Polizei in den Meldungen an die Interventionsstelle in 279 Fällen von Betretungsverboten, dass Gewalttaten mittels Waffen verübt wurden oder dass mit Waffen gedroht wurde. Diese Fälle müssen als besonders gefährlich eingestuft werden. Morde im familiären Bereich werden häufig mit einem Messer begangen. 6

7 3. Opfer Die Daten in Kapitel 3 und 4 beziehen sich auf jene Opfer, die 2010 der Interventionsstelle neu zugewiesen wurden. Leider können nicht in allen Fällen alle Daten erfasst werden - aufgrund der hohen Fallzahl und der beschränkten Ressourcen in der Wiener Interventionsstelle ist eine umfassende Dateneingabe nicht immer möglich. Zudem sind die Datenangaben in den Polizeimeldungen zum Teil lückenhaft oder es fehlen Datenkategorien. Daher stehen nicht bei allen Kategorien Daten aller Fälle zur Verfügung und es wird in jeder Tabelle gesondert angegeben, auf welche Zahl sich diese bezieht. 3.1 Geschlecht der Opfer n = 4194 Geschlecht Anzahl Prozent Weiblich ,6% Männlich ,4% Gesamt ,0% Wie zahlreiche Studien und auch die Statistiken der Interventionsstelle belegen, ist Gewalt in der Familie ein Problem, von dem Frauen überproportional betroffen sind. So waren auch ,6% der Opfer weiblich. Es handelt sich also laut Definition des CEDAW Komitees der Vereinten Nationen um geschlechtsspezifische Gewalt, die spezifischer Maßnahmen und Ansätze der Prävention bedarf. Noch mehr Einblick in die geschlechterspezifischen Aspekte von Gewalt in der Familie gibt die Tabelle 4.5, in der die Daten zu Beziehungsverhältnissen zwischen Gefährdern und Opfern zusammengefasst sind. 3.2 Alter der Opfer n = Alter Anzahl Altersgruppen Anzahl Prozent ,9% ,3% ,7% über über ,0% Gesamt ,0% Der überwiegende Teil der Opfer ist zwischen 18 und 40 Jahren alt. 7

8 Der Anteil von minderjährigen Opfern ist mit 5,9 % im Vergleich zum Vorjahr (4,6 %) leicht gestiegen; trotzdem ist er im Vergleich zu den anderen Altersgruppen relativ gering. Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer der Kinder und Jugendlichen, die in ihrer Familie Gewalt ausgesetzt sind, höher ist, als es diese Statistik abbildet. Ein Grund für die geringe Zahl minderjähriger Opfer könnte sein, dass Kinder selten die Polizei verständigen. Es bedarf hier also noch zusätzlicher Maßnahmen um die betroffenen Kinder zu erreichen. 3.3 Kinder im Haushalt (der gefährdeten Person) n = Kinder je Haushalt (HH) Anzahl der Haushalte Anzahl mitbetroffener Kinder gesamt 1 Kind Kinder Kinder Kinder Kinder 21 6 Kinder 7 7 Kinder 4 8 Kinder 1 HH mit Kindern keine Kinder im HH Gesamt HH Im Jahr 2010 mussten Kinder Gewalt in der Familie miterleben oder waren auch direkt von Gewalt betroffen. Es ist wichtig, diesen Kindern eine gute Unterstützung anzubieten; Ziel der Wiener Interventionsstelle ist es, allen Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt (mit)betroffen sind, ebenfalls Beratung und Unterstützung anzubieten. Leider ist dies derzeit aufgrund der beschränkten Mittel nicht möglich. 3.4 Nationalität 3 der Opfer n = Nationalität Anzahl Prozent Österreich ,2% EU - BürgerInnen ,6% Andere Staaten ,9% Staatenlos 12 0,3% Gesamt ,0% Der überwiegende Teil der Opfer sind österreichische StaatsbürgerInnen und BürgerInnen aus EU- Ländern (zusammen 77,8 %). MigrantInnen aus anderen Ländern machen 21,9 % der Opfer aus. Hier wird sichtbar, dass Gewalt nicht nur in MigrantInnenfamilien stattfindet, sondern unabhängig von der Nationalität in allen Familien vorkommen kann. 3 Der Begriff Nationalität wird im Sinne von Staatsangehörigkeit verwendet 8

9 Migrantinnen benötigen aufgrund der mehrfachen Diskriminierungen und Benachteiligungen, mit denen sie häufig konfrontiert sind, spezifische Unterstützung. Die Interventionsstelle beschäftigt daher speziell qualifizierte Beraterinnen, die, wenn erforderlich, auch muttersprachliche Beratung in den gängigen Sprachen anbieten. 9

10 3.5 Nationalität der Opfer nach Ländern n = Nationalität Zahl Prozent Österreich ,2% Serbien 301 8,2% Türkei 170 4,7% Polen 133 3,6% Rumänien 93 2,5% Slowakei 62 1,7% Deutschland 44 1,2% Bosnien und Herzegowina 36 1,0% Bulgarien 35 1,0% Ungarn 31 0,8% Mazedonien 29 0,8% Russland 28 0,8% Kroatien 27 0,7% Nigeria 19 0,5% Ägypten 18 0,5% Iran 13 0,4% Indien 12 0,3% Tschechische Republik 12 0,3% Italien 11 0,3% Ukraine 9 0,2% Tunesien 8 0,2% Frankreich 8 0,2% Irak 7 0,2% Afghanistan 7 0,2% Brasilien, Israel, Kosovo, Philippinen - je ,7% Belgien, Dominikanische Republik, Marokko, Spanien, Thailand, USA - je ,8% Armenien, Griechenland, Vereinigtes Königreich, Mongolei, Peru - je ,5% China, Gambia, Litauen, Oman, Pakistan, Syrien, Tschetschenien, Weißrussland - je ,7% Algerien, Aserbaidschan, Jordanien, Kamerun, Kanada, Kolumbien, Kongo - Demokratische Republik, Lettland, Luxemburg, Moldawien, Portugal, Schweiz, Somalia - je ,7% Albanien, Bangladesch, Bolivien, Finnland, Georgien, Ghana, Indonesien, Jamaika, Kambodscha, Liechtenstein, Mauritius, Mexiko, Nordkorea, Norwegen, Paraguay, Schweden, Südkorea, Slowenien, Suriname, Tansania, Uganda - je ,6% Staatenlos 12 0,3% Gesamt ,0% 10

11 Die überwiegende Anzahl der Opfer sind, wie dargestellt, österreichische StaatsbürgerInnen. Die vorliegende Tabelle zeigt auch auf, dass die Betroffenen aus vielen verschiedenen Kontinenten und Ländern kommen, insgesamt sind es 80 Länder. 4. Gefährder 4. 1 Geschlecht der Gefährder n = Geschlecht Anzahl Prozent Männlich ,7% Weiblich 379 9,3% Gesamt ,0% Über 90 % der Gefährder sind männlich. Das zeigt, wie bereits anhand des Geschlechts der Opfer dargelegt, dass es sich bei Gewalt in der Familie um geschlechtsspezifische Gewalt von Männern an Frauen handelt. 4.2 Alter der Gefährder n = Alter Anzahl Prozent Altersgruppen Anzahl Prozent ,0% ,3% ,5% ,2% ,1% ,3% ,1% ,7% ,0% ,2% ,1% ,2% über ,0% über ,2% Gesamt ,0% ,0% Die Altersgruppe der 22 bis 40 Jährigen ist bei den Gefährdern am häufigsten vertreten. Immerhin 134 Gefährder (3,5%) waren 2010 unter 18 Jahre alt. Überwiegend handelt es sich dabei um männliche Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. 308 Gefährder (8,1%) waren junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren. Es wäre sehr wichtig, wenn mit all diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter den Gefährdern im Rahmen des Anti-Gewalt-Trainings gearbeitet wird. Derzeit absolviert nur ein Bruchteil der Gefährder das Anti-Gewalt-Training (siehe Kapitel 7). 11

12 4.3 Nationalität der Gefährder n = Nationalität Anzahl in Prozent Österreich ,8% EU - BürgerInnen 290 8,4% Andere Staaten ,3% Staatenlos 19 0,5% Gesamt ,0% 70,2 % der Gefährder, das sind über Zweidrittel und damit die große Mehrheit, sind österreichische Staatsbürger oder EU Bürger. 29,3 % sind Staatsbürger anderer Länder und 0,5% sind staatenlos. 12

13 4.4 Nationalität der Gefährder nach Ländern n = Nationalität Anzahl Prozent Österreich ,8% Serbien ,4% Türkei 226 6,5% Polen 96 2,8% Bosnien und Herzegowina 67 1,9% Rumänien 60 1,7% Nigeria 49 1,4% Mazedonien 39 1,1% Deutschland 37 1,1% Kroatien 29 0,8% Bulgarien 27 0,8% Slowakei 26 0,7% Ägypten 21 0,6% Russland 21 0,6% Iran 20 0,6% Kosovo 17 0,5% Afghanistan 16 0,5% Indien 15 0,4% Tunesien 13 0,4% Pakistan 11 0,3% Gambia, Italien - je ,6% Ungarn, Irak - je ,5% Ukraine, Philippinen - je 7 7 0,4% Vereinigtes Königreich, Frankreich, Marokko - je ,4% Bangladesch, Algerien, USA - je ,3% China, Israel, Demokratische Republik Kongo, Portugal, Sudan - je ,4% Bolivien, Dominikanische Republik, Georgien, Jordanien, Kenia, Lettland, 28 0,8% Luxemburg, Mongolei, Schweiz, Senegal, Spanien, Tschechische Republik, Vietnam, Weißrussland - je 2 Angola, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Belgien, Brasilien, Burkina Faso, Chile, Griechenland, Haiti, Irland, Jamaika, Kamerun, Kanada, Kirgistan, Kuba, Libyen, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Nepal, Nicaragua, Niederlande, Niger, Oman, Palästinensische Autonomiegebiete, Singapur, Suriname, Südkorea, Swasiland, Syrien, Tadschikistan - je ,0% Staatenlos 19 0,5% Gesamt ,0% Die Gefährder sind, wie dargestellt, überwiegend österreichische Staatsbürger, darüber hinaus kommen sie jedoch aus vielen verschiedenen Kontinenten und Ländern, insgesamt sind es 85 Länder. 13

14 4.5 Beziehungsverhältnis des Gefährders zum Opfer n = Opfer weiblich Gefährder Anzahl Prozent Ehemann ,9% Lebensgefährte ,8% Ex-Lebensgefährte 336 9,9% Ex-Freund 272 8,0% Ex-Ehemann 220 6,5% Sohn 169 5,0% Bekannter 92 2,7% Freund 75 2,2% keine Beziehung / Stalking 44 1,3% Vater 43 1,3% Bruder 39 1,2% Nachbar 20 0,6% Schwager 11 0,3% Schwiegersohn 11 0,3% Schwiegervater 9 0,3% Enkelsohn 8 0,2% Mitbewohner 7 0,2% Stiefvater 5 0,1% Cousin, Onkel, Stiefsohn je 2 6 0,2% Fremder, Neffe, Sohn von FreundIn je 1 3 0,1% Sonstiges 49 1,5% Gesamt Gefährder ,7% Gefährderin Anzahl Prozent Tochter 38 1,1% keine Beziehung / Stalking 19 0,6% Mutter 13 0,4% Schwiegermutter 11 0,3% Bekannte 9 0,3% Lebensgefährtin 6 0,2% Mitbewohnerin 6 0,2% Schwester 5 0,1% Nachbarin 4 0,1% Freundin 4 0,1% Schwägerin 3 0,1% Cousine, Ex-Freundin, Ex-Lebensgefährtin, Stieftochter je 2 8 0,2% Enkeltochter, Fremde, Tante je 1 3 0,1% Sonstiges 17 0,5% Gesamt Gefährderinnen 146 4,3% Gesamt GefährderInnen ,0% 14

15 Opfer männlich Gefährder Anzahl Prozent Sohn 37 9,6% Bekannter 27 7,0% Bruder 25 6,5% Vater 18 4,7% Mitbewohner 11 2,8% Keine Beziehung / Stalking 10 2,6% Schwiegersohn 9 2,3% Nachbar 6 1,6% Enkelsohn 4 1,0% Fremder 4 1,0% Neffe, Schwager, Stiefsohn je 3 9 2,3% Sohn der/des LG 2 0,5% Stiefvater 2 0,5% Cousin, Lebensgefährte, Schwiegervater je 1 3 0,8% Sonstiges 30 7,8% Gesamt Gefährder ,9% Gefährderin Anzahl Prozent Ehefrau 55 14,2% Lebensgefährtin 40 10,3% Ex-Freundin 23 5,9% Ex-Lebensgefährtin 18 4,7% Ex-Ehefrau 14 3,6% Keine Beziehung / Stalking 10 2,6% Freundin 9 2,3% Bekannte 7 1,8% Tochter 4 1,0% Mutter 3 0,8% Mitbewohnerin, Schwester, Schwiegermutter, Tochter von FreundIn je 1 4 1,0% Sonstiges 3 0,8% Gesamt Gefährderinnen ,1% Gesamt GefährderInnen ,0% 15

16 Opfer Kinder und Jugendliche Unter 18 Jahren Gefährder Anzahl Prozent Vater 60 26,2% Ex-Freund 33 14,4% Stiefvater 14 6,1% Bruder 12 5,2% Lebensgefährte 11 4,8% Bekannter 10 4,4% Ex-Lebensgefährte 9 3,9% Keine Beziehung / Stalking 8 3,5% Freund 8 3,5% Mitbewohner 4 1,7% Fremder 2 0,9% Ehemann, Nachbar, Onkel je 1 3 1,3% Sonstiges 22 9,6% Gesamt Gefährder ,6% Gefährderin Anzahl Prozent Mutter 21 9,2% Schwester 3 1,3% Freundin, Großmutter, Stiefmutter je 2 6 2,6% Bekannte, Mitbewohnerin,, Sonstiges je 1 3 1,3% Gesamt Gefährderinnen 33 14,4% Gesamt GefährderInnen ,0% Der überwiegenden Mehrheit an Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt in der Familie werden, steht eine deutliche Mehrheit von männlichen Gefährdern gegenüber. Im Jahr 2010 waren 88,6% der Opfer Frauen und 90,7% der Gefährder Männer (vgl. Tabellen 3.1. und 4.1.). In den drei oben dargestellten Tabellen sind die Beziehungsverhältnisse näher aufgeschlüsselt. Daraus wird ersichtlich, dass: - Bei weiblichen Opfern in 95,7% der Fälle ein Mann der Gefährder ist; davon sind 78,1% Ehemänner, Lebensgefährten oder Ex-Partner - Auch bei männlichen Opfern die Gefährder zu ca. 51 % männlich waren (am häufigsten waren es Söhne, Bekannte, Brüder, Väter und Mitbewohner); die weiblichen Gefährderinnen waren überwiegend Ehefrauen und Lebensgefährtinnen - bei der Opfergruppe Kinder und Jugendliche zeigt sich ebenfalls ein klares geschlechterspezifisches Muster: die Gefährder sind auch hier überwiegend, nämlich zu 85,6% männlich; am häufigsten handelt es sich dabei um Väter, Ex-Freunde und Stiefväter; verwandtschaftliche Beziehungen scheinen hier eine größere Rolle zu spielen als bei erwachsenen Opfern. Gewalt in der Familie ist also kein geschlechtsneutrales Phänomen, sondern hat auf verschiedenen Ebenen geschlechtsspezifische Dimensionen. Präventionsarbeit kann nur dann wirkungsvoll sein, 16

17 wenn darauf in adäquater Weise eingegangen wird und wenn geschlechtsspezifische Maßnahmen getroffen werden. 5. Rechtliche Maßnahmen 5.1 Anträge auf Einstweilige Verfügung (EV) EV Anträge Anzahl Antrag auf EV davon mit Unterstützung durch IST 648 davon Antrag auf EV unmittelbar nach WW/BV 827 Im Jahr 2010 stellten laut Statistik der Wiener Interventionsstelle Opfer einen Antrag auf einstweilige Verfügung nach 382 b, e oder g EO der Anträge wurden unmittelbar nach einem WW/BV beantragt. In allen Fällen, die von der Polizei an die Interventionsstelle zugewiesenen wurden, erhielten die Opfer Information und Beratung über die Möglichkeit der Einstweiligen Verfügung. Bei 648 Anträgen unterstützten die Mitarbeiterinnen der Wiener Interventionsstelle die KlientInnen intensiv bei der Antragstellung und Durchsetzung der EV. 5.2 Wegweisungen/Betretungsverbote in Zusammenhang mit Strafanzeigen und andere Maßnahmen n = (von WW/BV) Strafanzeigen und Maßnahmen Anzahl Prozent Strafanzeige ,2% Strafanzeige und Festnahme 137 4,5% Unterbringung 6 0,2% Strafanzeige und Unterbringung 8 0,3% ohne weitere Maßnahme ,8% Gesamt ,0% Diese Tabelle gibt darüber Auskunft, wie häufig WW/BV als präventive Maßnahme gesetzt wurden und in wie vielen Fällen diese Maßnahme in Zusammenhang mit bereits erfolgten strafbaren Handlungen erfolgte. Die Zahlen zeigen, dass bei den meisten Betretungsverboten auch eine Strafanzeige erfolgte (83,2 %), das heißt, dass es bereits zu einer strafbaren Handlung gekommen war. Nur ca. 12% der WW/BV erfolgen als rein präventive Maßnahme. In 137 Fällen (4,5%) ist die Gewalt so massiv, dass auch eine Festnahme erfolgt. 4 EO = Exekutionsordnung; 382 b betrifft den Schutz vor Gewalt in Wohnungen; 382 e betrifft den Schutz vor Gewalt durch Kontakt- und Aufenthaltsverbot; 382 g betrifft den Schutz vor Stalking. 17

18 5.3 Erfasste Strafanzeigen nach Delikten Anzeige wegen Anzahl Prozent Körperverletzung ,9% gefährliche Drohung ,7% Beharrliche Verfolgung 107a (Stalking) 450 9,9% Schwere Nötigung ,1% Nötigung ,1% Schwere Körperverletzung 84/85/ ,2% Vergewaltigung ,4% fortgesetzte Gewaltausübung 107b 88 1,9% Mordversuch 15, ,5% Mord ,1% sonstige ,3% Gesamt ,0% Insgesamt registrierte die Wiener Interventionsstelle Anzeigen bei Gewalt in der Familie. Wie aus Tabelle 5.3 oben hervorgeht, erfolgte in 1954 Fällen (42,9%) eine Strafanzeige wegen Körperverletzung, in Fällen (23,7%) wegen gefährlicher Drohung und in 450 Fällen (9,9%) wegen Beharrlicher Verfolgung (Stalking). In 230 Fällen war eine schwere Nötigung der Grund der Anzeige und in 141 Fällen eine Nötigung. Vergleichsweise gering waren mit 88 Fällen (1,9 %) Anzeigen nach 107b, dem Straftatbestand fortgesetzte Gewaltausübung der mit dem neuen Gewaltschutzgesetz im Juni 2009 eingeführt wurde. Dies steht im Widerspruch dazu, dass in ca. einem Fünftel der Fälle bereits zwei- oder mehrmals ein WW/BV verhängt wurde (siehe 5.2.6). Es kann daher vermutet werden, dass der neue Straftatbestand noch nicht in allen Fällen entsprechend identifiziert und angewendet wird wurden leider 4 Klientinnen, die in der Wiener Interventionsstelle in Betreuung waren, ermordet. Um derartige Morde in Zukunft besser verhindern zu können, wurde die Wiener Interventionsstelle im Jahr 2010 Partnerin in einem EU DAPHNE Projekt zum Schutz von hochgefährdeten Opfern. Ein in diesem Projekt identifiziertes best-practice Modell sind die MARACs, die nun im Modellversuch auch in Wien implementiert werden. 6. Prozessbegleitung Anzahl der Geschlecht der Prozent Prozessbegleitungen Opfer 846 Frauen 94,6% 48 Männer 5,4% 894 Gesamt 100,0% Seit 2006 haben Opfer von Gewalt laut der neuen Strafprozessordnung das Recht auf Prozessbegleitung in Strafverfahren und in zivilrechtlichen Verfahren die mit der Gewalt in Zusammenhang stehen. Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie hat einen Fördervertrag zur Durchführung von Prozessbegleitung mit dem Bundesministerium für Justiz. Im Jahr

19 unterstützte die Wiener Interventionsstelle 894 Opfer familiärer Gewalt im Rahmen von Prozessbegleitung. 94,6% davon waren weiblich. 7. Wiener Anti-Gewalt-Training Seit 1999 führt die Wiener Interventionsstelle gemeinsam mit der Männerberatung Wien das Anti- Gewalt-Training mit integriertem Unterstützungsprogramm für Opfer durch. Während die Männerberatung mit den Gefährdern in Gruppen- und Einzeltrainings daran arbeitet, dass sie Verantwortung für ihr gewalttätiges Verhalten übernehmen, dieses beenden und partnerschaftliches Verhalten lernen, werden parallel die von der Gewalt betroffenen Frauen von der Interventionsstelle beraten und unterstützt Art der Zuweisungen zum Anti-Gewalt-Training Art der Zuweisungen Anzahl Prozent ca. Strafgericht/Staatsanwaltschaft 32 37% Eigeninitiative 26 30% AJF 14 17% Andere 8 9% auf Wunsch der Partnerin 4 5% Außergerichtlicher Tatausgleich 2 2% Gesamt % 2010 wurde das Anti-Gewalt Training insgesamt 86 gewaltausübenden Männern zugewiesen bzw. meldeten diese sich selbst für eine Teilnahme. Die größte Gruppe der Teilnehmer (35%) kam über Weisung der Strafjustiz. 26 Personen, ca. ein Drittel kamen über Eigeninitiative. 14 Teilnehmer wurden über das Jugendamt zugewiesen. 7.2 Teilnahme am Wiener Anti-Gewalt-Training 2010 Teilnehmer am Wiener Anti-Gewalt-Training (Stand: ) Anzahl Prozent Training abgeschlossen 19 22% Derzeit im Gruppentraining 12 14% Derzeit im Einzeltraining 3 3% Nach Clearing nicht aufgenommen (22) bzw. nicht gekommen (14) 36 42% Training abgebrochen 16 19% Gesamt % 2010 wurden dem Anti-Gewalt Training also insgesamt 86 gewaltausübende Männer zugewiesen. Alle Interessenten durchlaufen zuerst eine Clearingphase, in der sich entscheidet, ob sie geeignet 5 Mehr Informationen zum Wiener Anti-Gewalt-Training siehe Webseite der Wiener Interventionsstelle: 19

20 bzw. ob sie genügend motiviert sind für eine Teilnahme am Programm. Von den 86 Interessenten fielen 36 schon in der Clearingphase aus; davon wurden 22 aus verschiedenen Gründen nicht aufgenommen (Gründe sind z.b.: völlig fehlende Problemeinsicht, fortgesetzte Gewaltausübung und zu hohe Gefährlichkeit) und 14 erschienen nicht zum Training bzw. fielen bereits während der Clearingphase aus. Dies zeigt das häufig anzutreffende Problem fehlender Motivation und Schuldeinsicht bei Gefährdern. 19 Teilnehmer schlossen das Training ab. 15 sind derzeit noch im Training (Gruppe oder Einzeln). 16 Teilnehmer brachen das Training vor Ablauf der 32 Sitzungen ab. Auffallend ist, dass die Zahl der Gefährder, die an das Anti-Gewalt-Training verwiesen werden oder sich dort melden, sehr gering ist im Vergleich zur Gesamtzahl der Meldungen von Gewalt in der Familie. Nur ca. 2,3% der Gefährder wurden 2010 an das Anti-Gewalt Training verwiesen und nicht einmal 1% (0,5%) absolvierten das Training. Dies zeigt, dass die Täterarbeit in Österreich noch sehr in den Kinderschuhen steckt, zumal das Wiener Anti-Gewalt Training das einzige Projekt von Täterarbeit mit integriertem Opferschutz in Österreich ist. Sehr problematisch ist auch, dass die Finanzierung des Anti-Gewalt Trainings durch die öffentliche Hand in den letzten Jahren nicht ausgeweitet, sondern sogar gekürzt wurde! Damit fehlt ein wichtiger Teil der gewaltpräventiven Arbeit und die Gefahr, dass es zu laufenden Reviktimisierungen kommt, ist groß (siehe auch Logar 2009). 20

21 B. Österreichweite Daten zu Gewalt in der Familie Zahlen im Überblick 6 Die Gewaltschutzzentren/ Interventionsstellen betreuten im Jahr 2010 insgesamt Opfer familiärer Gewalt davon waren Frauen und Mädchen. In Österreich wurden von der Polizei insgesamt Betretungsverbote verhängt Anträge auf einstweilige Verfügung wurden gestellt Strafanzeigen, die meisten wegen Körperverletzung gefolgt von gefährlicher Drohung und Stalking wurden registriert Personen erhielten Prozessbegleitung. 2. Polizeiinterventionen in den letzten zehn Jahren Polizeiinterventionen Gewalt in der Familie in Österreich Die Anzahl der Polizeiinterventionen bei Gewalt in der Familie in Österreich ist in den letzten zehn Jahren gestiegen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, erfasst diese Statistik leider nicht alle Polizeiinterventionen. In diesen Zahlen sind lediglich die WW/BV und die Streitschlichtungen inkludiert. Anzeigen, die ohne ein WW/BV aufgenommen wurden, werden hier nicht erfasst. Daher kann nicht eindeutig gesagt werden, ob die Gewalt in der Familie insgesamt gestiegen ist. 6 Quelle: Zahlen der Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen 7 Quelle: Zahlen des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Betrifft Tabelle 7.2 bis

22 3. Anzahl und Art der Polizeiinterventionen in Österreich Art der Polizeiinterventionen von 2000 bis 2010 in Österreich WW/BV Übertretungen Streitschlichtungen Seit 2000 steigt die Zahl der Verhängung von Betretungsverboten in Fällen familiärer Gewalt fast jährlich an sprach die Polizei zum ersten Mal mehr WW/BV aus, als dass sie Streitschlichtungen durchführte. Auch 2010 wurden mehr Betretungsverbote ausgesprochen (6.759 zu Streitschlichtungen). Das zeigt, dass Gewalt in der Familie zunehmend ernst genommen und nicht nur als Streitigkeit bagatellisiert wird. Jedoch ist zu bemerken, dass seit 2007 auch Streitschlichtungen langsam wieder ansteigen. Kontinuierliche Sensibilisierung und Schulung der PolizeibeamtInnen ist und bleibt ein wesentlicher Faktor für die Umsetzung der Gewaltschutzgesetze und den effektiven Schutz der Opfer. 22

23 3.1 Anzahl und Art der Polizeiinterventionen in den Bundesländern Bundesland WW/BV Streit- schlichtungen Polizeiinterventionen Gesamt Anteil WW/BV Burgenland ,1% Kärnten ,4% Nieder-Österreich ,6% Ober-Österreich ,0% Salzburg ,0% Steiermark ,4% Tirol ,0% Vorarlberg ,1% Wien ,7% Österreich ,5% Diese Tabelle listet die Polizeiinterventionen WW/BV und Streitschlichtungen nach Bundesländern auf. 3.2 Verhältnis WW/ BV zu Schreitschlichtungen nach Bundesland In Wien, Burgenland, Salzburg, Nieder- und Oberösterreich wurden 2010 von der Polizei mehr Betretungsverbote als Streitschlichtungen durchgeführt. Oberösterreich hat mit 789 zu 425 (BV: Streitschlichtung) einen BV-Anteil von 65 %, gefolgt von Wien mit 62 % Betretungsverboten gemessen an den gesamten Polizeiinterventionen bei Gewalt in der Familie. Die Steiermark ist das Bundesland, in dem mit 35,4 % der niedrigsten Anteil an WW/BV zu verzeichnen ist und somit mehr Streitschlichtungen als WW/BV durchgeführt werden. 23

24 3.3 Betretungsverbote in Relation zur EinwohnerInnenzahl Diese Tabelle zeigt wie viele WW/BV im Verhältnis zur EinwohnerInnenzahl durchgeführt werden. In Wien kommen auf EinwohnerInnen knapp 18 Betretungsverbote. 8 Es folgen Salzburg (7,2) und Vorarlberg (6,4) mit großem Abstand. Im Burgenland werden mit 4,2 BV pro EW am wenigstens Betretungsverbote verhängt. Dies ist vermutlich wie schon im Tätigkeitsbericht 2009 dargestellt auf ein Stadt-Land-Gefälle in der Anwendung des Gewaltschutzgesetzes zurückzuführen (siehe auch Haller 2008). Es wäre wichtig, dass das Gewaltschutzgesetz mit der vorgesehenen Wegweisung von Gefährdern in allen Bundesländern gleichermaßen umgesetzt wird. Personen aus dem ländlichen Raum haben denselben Anspruch auf Schutz vor Gewalt und sollten nicht benachteiligt werden. 4. Verurteilungen nach 107b StGB, fortgesetzte Gewaltausübung Mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz 2009 wurde der neue Paragraph 107b eingeführt, der die "fortgesetzte Gewaltausübung" unter Strafe stellt. Wiederholte Gewaltausübung wird damit höher bestraft als einzelne Gewalttaten. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass gerade im Bereich Gewalt in der Familie, die Wiederholungsrate extrem hoch ist. Die Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen Österreichs registrierten mi Jahr Anzeigen wegen fortgesetzter Gewaltausübungen. In Wien gab es jedenfalls laut Statistik der Interventionsstelle Strafanzeigen wegen fortgesetzter Gewaltausübung (siehe Kapitel 5.3). Die Gesamtzahl der Anzeigen nach diesem Paragraphen wurde bis jetzt leider nicht veröffentlicht. Bekannt hingegen ist die Zahl der Verurteilungen nach diesem Paragraphen: laut gerichtlichter 8 Die Differenz der Wien-Zahl zur Tabelle 2.4 ergibt sich daraus, dass die Zahlen des BMI und die Zahlen der Wiener Interventionsstelle leichte Differenzen aufweisen. 24

25 Kriminalstatistik wurden Männer (keine Frau wurde nach diesem Paragraphen verurteilt) aufgrund fortgesetzter Gewaltausübung verurteilt. 9 Diese Zahl zeigt, dass jedenfalls die Verurteilungsrate bei diesem Delikt sehr gering zu sein scheint, was besorgniserregend ist. Das Bundesministerium für Justiz wird dringend ersucht, die Statistik Strafanzeigen und Verurteilungen bei Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie zu verbessern und auch jährlich verlässliche Statistiken über die Beantragung und Erlassung von einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt zu publizieren. Literatur Haller, Birgitt (2008): Unterschiedliche Auswirkungen von häuslicher Gewalt im urbanen und im ländlichen Raum, in: 10 Jahre Österreichische Gewaltschutzgesetze. Internationale Tagung im Rahmen der Kampagne des Europarates gegen häusliche Gewalt an Frauen, Wien. Download auf der Homepage der Wiener Interventionsstelle unter Fachartikel/Publikationen. >> <<, 20. März Logar, Rosa (2009): Täterbezogene Interventionen zur Prävention von häuslicher Gewalt an Frauen und ihren Kindern. In: Tätigkeitsbericht 2009 der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Wien, Mai 2010., download: April Walby, Sylvia/ Myhill, Andrew (2001): Assessing and managing the risk of domestic violence, in: Taylor-Browne, Julie (Hg.): What Works in Reducing Domestic Violence? London: Whiting and Birch, S Verurteilungen nach Geschlecht, Alter zum Tatzeitpunkt und Delikten 2010, Quelle: Statistik Austria, Gerichtliche Kriminalstatistik. Erstellt am: & Verurteilungen nach Sanktionen und Delikten 2010, Quelle: Statistik Austria, Gerichtliche Kriminalstatistik. Erstellt am:

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