Monitoring der Klimaschutzvereinbarungen des BBU mit dem Land Berlin und dem Land Brandenburg

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1 BBU-Materialie 8/2016 BBU-Klimabilanz 2014 Monitoring der Klimaschutzvereinbarungen des BBU mit dem Land Berlin und dem Land Brandenburg

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3 Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort 4 01 Energieeinsparung und Klimaschutz Überblick 6 02 Energiestrategie und Klimabilanz Erfolgreiche Energiestrategie des BBU Das BBU- -Monitoring BBU-Klimabilanz 2014 für das Land Berlin BBU-Klimabilanz für die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin BBU-Klimabilanz 2014 für das Land Brandenburg Energiepolitischer Ausblick Anhang Aufbau und methodische Grundlagen der BBU-Klimabilanz Auswertung der Unternehmensmeldungen Auswertung der Unternehmensmeldungen 2014 für das Land Berlin Auswertung der Unternehmensmeldungen 2014 für das Land Brandenburg Faktoren 2014 für das Land Berlin Faktoren 2014 für das Land Brandenburg 30 BBU: Daten & Fakten 31 Das BBU-Verbandsgebiet 08 /

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5 Vorwort Wirtschaftlichem Klimaschutz kommt mehr denn je eine Schlüsselrolle für die Zukunftsfähigkeit des Gebäudebestandes zu. Dabei gilt es, ein ganzes Bündel von Zielen miteinander zu vereinbaren. Nur wenn diese Ziele untereinander angemessen ausbalanciert werden, kann Wohnen langfristig ein Nachhaltigkeitsgut bleiben. Da ist zum einen das wichtige Anliegen, die -Emissionen weiter zu reduzieren. Zum zweiten geht es auch um die Schonung endlicher Energieressourcen, zum dritten um langfristig tragbare Betriebskosten. Zum vierten ist aber auch wichtig, dass die Mieten trotz der zum Erreichen der drei erstgenannten Ziele notwendigen Investitionen heute und in Zukunft für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar bleiben. Fünftens und diesem Aspekt wird derzeit in der Öffentlichkeit noch relativ wenig Aufmerksamkeit geschenkt sollten die energetischen Modernisierungen natürlich auch nicht dazu führen, dass der Gebäudebestand seine Bewohnerinnen und Bewohner technisch überfordert. Ein sechstes Ziel auch dies eine recht neue Facette in der Diskussion ist, dass technologiebedingt steigender Stromverbrauch oder höhere Instandhaltungskosten die Einsparungen bei den Wärmekosten nicht aufzehren sollten. Und siebtens schließlich dürfen die energetischen Modernisierungen auch nicht zu einer wirtschaftlichen Überforderung der Gebäudeeigentümer führen. Für dieses anspruchsvolle, aber im Sinne aller Betroffenen unumgängliche Austarieren der einzelnen Ziele gibt es ein nachweislich bewährtes Mittel: Freiwilligkeit. Auf ihrer Grundlage haben die BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin-Brandenburg die -Emissionen ihrer Wohnungsbestände im Vergleich zum Basisjahr 1990 bereits um rund 63 Prozent reduziert und damit das Einsparziel der Bundesregierung von 40 Prozent bis 2020 bereits 2014 weit übererfüllt sowie die Betriebskostenentwicklung stabilisiert, ohne dass die hierfür erfolgten Investitionen zu einer Verdrängung von Mieterinnen und Mietern geführt hätten. Im Gegenteil: Hohe Modernisierungsstände zu insgesamt unter dem Marktdurchschnitt liegenden Mieten führen bei ihnen zu seit Jahren sinkenden Leerständen und niedrigen Fluktuationsquoten. Gleichzeitig konnten sie ihre Investitionen auf einen Rekordstand steigern und sichern dadurch nicht nur gutes Wohnen, sondern auch Wertschöpfung und Arbeitsplätze in unserer Region. Die öffentlichen, genossenschaftlichen, privaten und kirchlichen Wohnungsunternehmen im BBU stehen damit für einen nachhaltigen Klimaschutz. Diesen Weg wollen sie fortsetzen auch auf der soliden Grundlage der freiwilligen Klimaschutzabkommen, die sie mit Berliner Senat und Brandenburger Landesregierung abgeschlossen haben. Dabei setzen sie auch weiterhin auf politische Unterstützung immer im Sinne von Bezahlbarkeit, Ressourcenschutz, Klimaschutz und Versorgungssicherheit. Berlin, im November 2016 Maren Kern 08 /

6 01 Energieeinsparung und Klimaschutz Überblick Der BBU setzt die erfolgreiche Energie- und Klimastrategie fort. Freiwillige Klimaschutzvereinbarungen stehen im Zentrum der BBU-Klimaschutzstrategie. Nach der -Minderungsinitiative der Berliner Wirtschaft, die der BBU federführend im Jahr 1997 als Alternative zu einer Solaranlagenverordnung entwickelt hat, einer weiteren erfolgreichen Klimaschutzvereinbarung über die Jahre 2006 bis 2010, hat der BBU im Jahr 2011 erneut eine Rahmenvereinbarung mit dem Land Berlin unterzeichnet. Es wurde ein -Deckel eingeführt, der den Mitgliedsunternehmen ermöglicht, bis zum Jahr 2020 individuell zu vereinbarende -Obergrenzen für die Emissionen im Wohnungsbestand aus Raumheizung, Warmwasserverbrauch und Hausstrom festzulegen und ggf. mit dem Land Berlin zu vereinbaren. In den Jahren 2011 und 2012 wurden auf dieser Grundlage zwischen den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Land Berlin freiwillige Klimaschutzvereinbarungen abgeschlossen. Diese Wohnungsunternehmen haben bis zum Jahr 2020 vereinbart, die jeweiligen -Emissionen je Wohnung auf 1,12 bis 1,50 Tonnen im Jahr zu senken. Im Dezember 2011 wurde vom BBU mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) eine Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz unterzeichnet, mit der ebenfalls ein relevanter Beitrag der Wohnungsunternehmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2030 erreicht werden soll. Der BBU hat das freiwillige -Monitoring für seine Mitgliedsunternehmen eingeführt, um allen Mitgliedsunternehmen eine Bewertung ihres Weges zur Einhaltung des -Deckels zu ermöglichen. Der BBU hat zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebestand das Projekt ALFA -Allianz für Anlageneffizienz entwickelt, das bereits in vier weitere Bundesländer exportiert wurde und nun über die GdW-Allianz für den klimaneutralen Wohngebäudebestand in ähnlicher Weise bundesweit ausgerollt wird. In dem Projekt wurde nachgewiesen, dass mit geringen Investitionen von rund sieben Euro je Quadratmeter Wohnfläche Energieeinsparungen für Raumheizung und Warmwasser in Höhe von zehn bis mehr als 15 Prozent in vielen Wohngebäuden zu erreichen sind, wenn besonders qualifizierte Planer und Handwerker tätig werden. Die Anlagentechnik für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Gebäuden kann hinsichtlich der Investitionskosten und der Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen optimiert werden. Für neue Gebäude und umfassende Modernisierungen stellt sich aber ebenso die Frage, ob angesichts der hohen hygienischen Auflagen für zentrale Warmwasserversorgungen und den damit verbundenen Energieverlusten gemäß Trinkwasserverordnung diese noch zukunftsfähig sind oder ob nicht dezentrale Warmwasseranlagen mit Ökostromversorgung energiewirtschaftlich sinnvoller sind. Der BBU setzt auf die Nutzung umweltfreundlicher und kostengünstiger Fern- und Nahwärme auch im Contracting (Wärmelieferung). Im April 2015 veröffentlichte der BBU eine Fortschreibung seiner vor zwölf Jahren abgeschlossenen Vereinbarung mit den Verbänden der Wärmelieferunternehmen zum Contracting, die bundesweit beispielhaft ist. Der BBU geht davon aus, dass die Dekarbonisierung der Energieträger die größte Hebelwirkung bei der Gestaltung der Energiewende entfalten wird, wie es bereits Beispiele der Fernwärmeversorgung von RWE für die Gropiusstadt oder von Vattenfall für das Märkische Viertel in Berlin zeigen. Beispielsweise wird allein die im Frühjahr 2017 bevorstehende Umstellung des Vattenfall-Fernwärme-Kraftwerkes Klingenberg von Braunkohlefeuerung auf gasbasierte Kraft-Wärme-Kopplung eine Einsparung von ca Tonnen pro Jahr zur Folge haben. Der BBU setzt für Wohngebäude und Wohnsiedlungen neben wirtschaftlich durchführbaren großen baulichen Energiesparmaßnahmen mit umfassender Modernisierung, wofür aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen nur noch eng begrenzte Potenziale vorhanden sind, vor allem auf die energieeffiziente und klimaschonende Quartiersversorgung, gering investive Maßnahmen und auch auf die Kooperation mit den Mieterinnen und Mietern. Im Wohnungsneubau kann nicht die noch dickere Wärmedämmung oder der Bau von Hightech-Energiesystemen Vorrang haben, sondern die Energie- und Wärmewende muss dezentral sowie im Quartierszusammenhang bewältigt werden. Die Lösung liegt aus Sicht des BBU im koordinierten und optimierten Zusammenwirken des Einsatzes erneuerbarer Energien über dezentrale und zentrale Versorgungssysteme durch leistungsfähige Energiemanagement- und Energiespeichersysteme sowie effiziente Energienutzung. 4 08/ 2016

7 Die Ergebnisse der Energie- und Klimaschutzstrategie des BBU sind für die Immobilienwirtschaft beispielhaft: Die 1,1 Millionen bewirtschafteten Wohnungen der Mitgliedsunternehmen im Land Berlin (rund Wohnungen) und im Land Brandenburg (rund Wohnungen) sind zu ca. 90 Prozent modernisiert oder teilmodernisiert. Von 1991 bis 2014 haben die BBU-Mitgliedsunternehmen für die Verbesserung ihrer Wohnungsbestände erhebliche Investitionen geleistet: Im Land Berlin rund 9,6 Milliarden Euro Im Land Brandenburg rund 7,1 Milliarden Euro Die Durchschnittsmieten liegen per Dezember 2014 im Land Berlin bei 5,43 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (m²) im Monat, im Land Brandenburg bei 4,79 Euro je m² im Monat. Dazu kommen die Vorauszahlungen für die Betriebskosten, die seit 1995 im Land Berlin nur um 19 Prozent, im Land Brandenburg um zehn Prozent gestiegen sind Kalte Betriebskosten: Land Berlin Land Brandenburg Wärmekosten: Land Berlin Land Brandenburg Rund 70 Prozent aller Wohnungen im Verbandsgebiet werden mit Fern- oder Nahwärme versorgt. Der hauptsächliche Energieträger bzw. die Art der Wärmelieferung der im Land Berlin bewirtschafteten Wohnungen der BBU-Mitgliedsunternehmen ist Fern- oder Nahwärme: 66 Prozent werden mit Fern- oder = Wohnungen Nahwärme 16 Prozent = Wohnungen mit Gas-Zentralheizung 9 Prozent = Wohnungen mit Gas-Etagenheizung 4 Prozent = Wohnungen mit Heizöl-Zentralheizung 2 Prozent mit Ofenheizung = Wohnungen <2 Prozent mit Nahwärme aus BHKW >1 Prozent mit Holz-Pellets-, Elektro- oder Wärmepumpenheizungen versorgt. = 1,69 Euro je m² im Monat = 1,22 Euro je m 2 im Monat = 1,03 Euro je m 2 im Monat = 1,17 Euro je m 2 im Monat = Wohnungen und = Wohnungen Der hauptsächliche Energieträger bzw. die Art der Wärmelieferung der im Land Brandenburg bewirtschafteten Wohnungen der BBU-Mitgliedsunternehmen ist Fern- oder Nahwärme: 78 Prozent werden = Wohnungen mit Fern- oder Nahwärme 15 Prozent = Wohnungen mit Gas-Zentralheizung <4 Prozent = Wohnungen mit Gas-Etagenheizung 2 Prozent mit Ofenheizung = Wohnungen 1 Prozent mit Holz-Pellets-, Elektro- oder Wärmepumpenheizungen = Wohnungen <1 Prozent mit Heizöl-Zentralheizung <1 Prozent mit Nahwärme aus BHKW versorgt. = Wohnungen und = Wohnungen Bei verbundenen Anlagen liegt der Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser z. B. bei Nutzung von Fernwärme im Land Berlin zwischen etwa 100 und 130 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche (kwh/ m 2 ) im Jahr und ist seit 1990 um rund 50 Prozent gesunken. In verschiedenen Beständen im Ostteil Berlins liegt er nur bei 70 bis 90 kwh/m 2 im Jahr. im Land Brandenburg zwischen rund 80 und 115 kwh/m 2 im Jahr. Der Endenergieverbrauch für Warmwasser (verbundene Anlagen) allein liegt im Verbandsgebiet bei 25 bis 35 kwh/m 2 im Jahr. Viele Wohnungsunternehmen haben Erfahrungen mit der Nutzung erneuerbarer Energien. Der Einsatz von Solarthermie und Kraft-Wärme-Kopplung nimmt zu. Gegenüber 1990, dem auch für das Kyoto-Protokoll verwendeten Basisjahr, emittierten die Berliner Wohnungsbestände der BBU-Mitgliedsunternehmen rund 1,41 Millionen Tonnen bzw. 56 Prozent weniger. Je Quadratmeter Wohnfläche wurden im Durchschnitt dieser Wohnungen im Land Berlin der BBU-Mitgliedsunternehmen im Jahr 2014 nur noch rund 24 Kilogramm emittiert. die Wohnungsbestände im Land Brandenburg seit 1990 um etwa 77 Prozent bzw. 1,5 Millionen Tonnen weniger. Je Quadratmeter Wohnfläche wurden im Durchschnitt dieser Wohnungen im Land Brandenburg im Jahr 2014 nur noch knapp 22 Kilogramm emittiert. 08 /

8 02 Energiestrategie und Klimabilanz Erfolgreiche Energiestrategie des BBU Mit dem BBU-Klimaschutzmodell hat der BBU im Jahr 2010 einen konkreten Vorschlag zu möglichen Inhalten einer Berliner Landes-Energie-Strategie vorgelegt. Freiwillige Klimaschutzvereinbarungen zwischen dem BBU, stellvertretend für seine Mitgliedsunternehmen und dem Land Berlin sind die Basis der BBU-Energiestrategie. Fundierte Sachargumente des BBU führten dazu, dass der Berliner Senat Ende 2010 zusätzlichen Klärungsbedarf vor der weiteren Bearbeitung eines Entwurfs zu einem Berliner Klimaschutzgesetz erkannte und das weitere Gesetzgebungsverfahren vertagte. In seinen Stellungnahmen und weiteren Äußerungen zum Gesetzesentwurf hatte der BBU vor allem auf die wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens hingewiesen. Besonders unwirtschaftlich wäre die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung von Investitionen in den Einsatz erneuerbarer Energien und die Einführung einer starren Erneuerungspflicht für Heizanlagen gewesen. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen mit dem ersten 2010 ausgelaufenen Klimaschutzabkommen zwischen dem Land Berlin und der Wohnungswirtschaft hat der BBU einen - Deckel für Emissionen aus Heizung, Warmwasserbereitung und Hausstrom für Berliner Wohnungsbestände entwickelt. Im September 2011 schloss der BBU mit dem Land Berlin eine Nachfolgevereinbarung. Darin wurden für eine Laufzeit von 2010 bis 2020 erstmalig Grundlagen für einen -Deckel beschrieben. Diese Vereinbarung ist deutschlandweit eine Premiere und bekräftigt die klimapolitische Vorreiterrolle Berlins. In den Jahren 2011 und 2012 wurden freiwillige Klimaschutzvereinbarungen zwischen den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Land Berlin auf der Grundlage dieser Vereinbarung abgeschlossen. Die Wohnungsunternehmen haben bis zum Jahr 2020 vereinbart, ihre -Emissionen je Wohnung auf 1,12 bis zu 1,50 Tonnen im Jahr zu senken. Für das Land Brandenburg hat der BBU mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ebenfalls eine Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz im Dezember 2011 vereinbart. Ziel soll es sein, gemeinsame Aktivitäten zur Reduzierung der Energieverbräuche und zur Verminderung des -Ausstoßes zu koordinieren. Der BBU hat zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebestand das Projekt ALFA -Allianz für Anlageneffizienz begründet. Das im Rahmen des ALFA -Projekts bewährte Maßnahmenbündel betrifft zentralbeheizte Gebäude und umfasst je nach tatsächlichem Bedarf vor allem die Korrektur von Heizkurven und anderen Einstellungsgrößen, die Anpassung der Anschlusswerte an den tatsächlichen Bedarf, den hydraulischen Abgleich, die Voreinstellung der Thermostatventile, den Einbau von Hocheffizienzpumpen, den Austausch der Thermostatventile, den Einbau automatischer Zirkulationsventile, den Einbau frei programmierbarer Regelungen mit Fernüberwachung und die Verbesserung der Dämmung von Armaturen und Leitungen. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen belaufen sich auf bis zu sieben Euro je Quadratmeter Wohnfläche / 2016

9 2.2 Das BBU- -Monitoring In seiner Klimaschutzvereinbarung hat sich der BBU verpflichtet alle zwei Jahre eine Klimabilanz im Rahmen des -Monitoring zu erstellen. Die Klimabilanz folgt den beim BBU bewährten Analysemethoden. Die -Emissionen werden im Durchschnitt der einzelnen Mitgliedsunternehmen, die sich an dem Verfahren beteiligen, auf Grundlage des jährlichen klimabereinigten Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Hausstrom gebildet. Die einheitliche Methodik ermöglicht Transparenz und unterstützt die Berichterstattung in den Wohnungsunternehmen sowie das Benchmarking und den Vergleich der Entwicklung der -Emissionen. Für die Klimabilanz hat der BBU eine Datenbank aufgebaut, die es ermöglicht, Energieverbräuche und Emissionen in Zeitreihen zu verfolgen. Die Auswertungen stehen den Mitgliedsunternehmen des BBU für ihre Berichterstattung zur Verfügung. Betrachtet wird der jährliche Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Hausstrom (Treppenhauslicht, Pumpen, Aufzüge usw.), wobei die Gebäudeeigentümer auf die Energieträger bzw. Art der Wärmelieferung und den anteiligen Energieverbrauch Einfluss nehmen können. Diese Verbräuche werden von den Wohnungsunternehmen an den BBU übermittelt, der die klimabereinigte -Bilanz für seine Mitgliedsunternehmen erstellt. Aus den gelieferten Angaben der sich beteiligenden Wohnungsunternehmen wird eine Unternehmensbilanz erstellt und Durchschnittswerte ermittelt. Die Bezugsfläche ist die Wohnfläche. Sie ist gleichzeitig auch die wohnungswirtschaftliche Kenngröße für die Betriebskosten. Alle Energieträger bzw. die jeweilige Art der Wärmelieferung werden mit ihren spezifischen -Faktoren bewertet. Hierfür werden vorrangig lokale Faktoren angesetzt, die von den Energieversorgern zur Verfügung gestellt werden, soweit sie zertifiziert sind. Liegen diese Faktoren nicht vor, werden -Faktorenangaben des Umweltbundesamtes herangezogen. Für das Jahr 2014 liegen für das Land Berlin Angaben von 38 Wohnungsunternehmen mit rund Wohnungen und für das Land Brandenburg 67 Wohnungsunternehmen mit gut Wohnungen vor. Damit sind jeweils mehr als die Hälfte des jeweiligen Wohnungsbestands der BBU-Mitgliedsunternehmen in den beiden Ländern erfasst. Diese Auswertungen ermöglichen die klimabereinigte Hochrechnung auf den Gesamtbestand der Mitgliedsunternehmen in den beiden Ländern. 08 /

10 2.3 BBU-Klimabilanz 2014 für das Land Berlin Seit 1990 rund 56 Prozent weniger -Emissionen im Wohnungsbestand im Land Berlin Dass freiwillige Klimaschutzabkommen starke Instrumente einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik sind, ist durch ein mit dem Land Berlin abgestimmtes -Monitoring bestätigt. Bereits 2011 präsentierte der BBU die Bilanz der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz im Rahmen des Landesenergieprogramms Berlin zwischen dem Land Berlin und dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. in den Jahren 2006 bis Der BBU konnte dabei nachweisen, dass die rund Wohnungen seiner Berliner Mitgliedsunternehmen rund Tonnen bzw. 16 Prozent weniger emittieren als Die in den 2007 und 2009 in Klimaschutzabkommen vereinbarten Ziele wurden damit deutlich übererfüllt. Gegenüber 1990, dem Basisjahr des Kyoto-Protokolls, sanken die -Emissionen der BBU-Mitgliedsunternehmen bis heute um über 56 Prozent. Mit dem von ihm entwickelten -Monitoring tritt der BBU den Beweis an, dass im Bestand seiner Berliner Mitgliedsunternehmen die jährlichen -Emissionen pro Wohnung im Durchschnitt von 2,09 Tonnen im Jahr 2006 auf 1,53 Tonnen im Jahr 2014 reduziert wurden. Hochgerechnet emittierten die rund Wohnungen der Berliner BBU-Mitgliedsunternehmen aus Heizung, Warmwasser und Hausstrom im Jahr bis 1,2 Millionen Tonnen ; das sind knapp sechs Prozent der gesamten -Emissionen des Landes Berlin. 1 Gegenüber 1990, dem auch für das Kyoto-Protokoll verwendeten Basisjahr, emittierten die BBU-Mitgliedsunternehmen rund 1,41 Millionen Tonnen bzw. 56 Prozent weniger. Je Quadratmeter Wohnfläche werden im Durchschnitt dieser Wohnungen in Berlin im Jahr 2014 nur noch rund 24 Kilogramm emittiert. Seit dem Jahr 2012 sind die jährlichen -Emissionen pro Wohnung im Durchschnitt von 1,64 auf 1,53 Tonnen je Wohnung im Jahr 2014 gesenkt worden. Das entspricht einer Einsparung um etwa sieben Prozent. Je nach Unternehmen beträgt die Bandbreite der Emissionen im Unternehmensdurchschnitt 0,71 bis 2,37 Tonnen je Wohnung. Die Klimabilanz ermöglicht auch die Auswertung der je nach Energieträger bzw. Art der Wärmelieferung unterschiedlichen spezifischen Energieverbräuche. Wie Tabelle 3 zeigt, ist der klimabedingte Endenergieverbrauch für die mit Fernwärme versorgten Wohnungen mit 115 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche je Jahr gering. Bezogen auf den Energieverbrauch nur für Raumheizung liegt er bei 70 bis 90 kwh/m 2 a. Rund 87 Prozent des eigenen Wohnungsbestandes von insgesamt etwa Wohnungen können als vollsaniert oder teilsaniert angesehen werden. 1 Die gesamten -Emissionen im Land Berlin werden vom Amt für Statistik für das Jahr 2013 aus dem Endenergieverbrauch (Verursacherbilanz = ist eine auf den Endenergieverbrauch eines Landes bezogene Darstellung der Emissionen. Im Unterschied zur Quellenbilanz werden hierbei die Emissionen des Umwandlungsbereichs nicht als solche ausgewiesen, sondern nach dem Verursacherprinzip den sie verursachenden Endverbrauchersektoren zugeordnet.) mit 20,8 Millionen Tonnen angegeben; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Statistischer Bericht E IV 4 j / 13 (Energie- und -Bilanz in Berlin 2013) Tab. 1: Hochrechnung der -Emissionen und der Endenergiekennwerte für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Berlin ( Wohnungen) Jahr -Emissionen Endenergieverbrauch Gesamt Je Wohnung HZG/ WW Hausstrom t/a t/a kwh/m , , , , , Zielstellung der Bundesrepublik Deutschland 2020 * * 2,12 * * erklärtes Ziel der Bundesrepublik Deutschland: Reduzierung der -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990; die BBU-Mitgliedsunternehmen haben den Zielwert schon 2006 unterschritten; HZG/ WW = Raumheizung und Warmwasser; t/a = Tonnen pro Jahr; kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche 8 08/ 2016

11 Abb. 1: Hochrechnung der -Emissionen für den Gesamtbestand der BBU- Mitgliedsunternehmen in Berlin ( Wohnungen) (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen in den Jahren 1990, 2006, 2010, 2012 und 2014 [Mio. Tonnen im Jahr] 3 2,478 Mio. Tonnen im Jahr 2 1 1,463 1,302 1,148 1, Zielstellung 2020 der Bundesrepublik Deutschland BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. Tab. 2: Hochrechnung der -Emissionen nach Energieträgern bzw. Art der Wärmelieferung und Wohnfläche für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Berlin ( Wohnungen) Jahr -Emissionen für Heizung und Warmwasser [Tonnen im Jahr] (Klammerwerte: Anteil der versorgten Fläche an Gesamtwohnfläche) Fern-/ Nahwärme Erdgas Heizöl BHKW Kohle Strom/ Nachtstrom Sonstige 2014 Emissionen (65,7 %) t (25,3 %) t (4,0 %) t (1,7 %) t (1,8 %) t (0,9 %) t (0,6 %) t Tab. 3: Hochrechnung der Endenergieverbrauchskennwerte nach Energieträgern bzw. Art der Wärmelieferung für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Berlin ( Wohnungen) Jahr Fern-/ Nahwärme 2014 kwh/m 2 (65,7 %) 115 Endenergie für Heizung und Warmwasser [kwh/m 2 im Jahr] (Klammerwerte: Anteil der versorgten Fläche an Gesamtwohnfläche) Erdgas Heizöl BHKW Kohle Strom/ Nachtstrom (25,3 %) 172 (4,0 %) 155 (1,7 %) 101 (1,8 %) 335 (0,9 %) 144 Sonstige (0,6 %) 195 kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche 08 /

12 2.4 BBU-Klimabilanz für die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin Die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind aktive und erfolgreiche Partner für den Klimaschutz in Berlin. Sie haben viele unterschiedliche Energieeffizienzmaßnahmen und Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energieträger umgesetzt. Von 2006 bis 2011 reduzierten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften die -Emissionen aus Heizung, Warmwasser und Hausstrom in ihren Wohnungen von durchschnittlich 2,15 Tonnen auf 1,80 Tonnen im Jahr je Wohnung. Für den Zeitraum bis 2020 haben sie im Jahr 2012 mit dem Land Berlin einen -Deckel als unternehmensspezifischen Höchstwert für jährliche -Emissionen, der nicht überschritten werden soll, vereinbart. Die Bandbreite liegt je nach Unternehmen zwischen 1,12 bis 1,50 Tonnen im Jahr je Wohnung. Die Einhaltung des -Deckels im Zieljahr wird auch wesentlich von der energetischen Qualität der bis 2020 neu gebauten oder erworbenen Wohnungen und dem -Kennwert der eingesetzten Energieträger bzw. Art der Wärmelieferung abhängen. Das BBU- -Monitoring über das Jahr 2014 zeigt, dass der Zukauf von modernisierungsbedürftigen Objekten, die Veränderungen im Energieträgermix des jeweiligen Wärmeversorgers, die Klimabereinigung sowie nicht oder nur gering beeinflussbare externe Faktoren mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Einfluss auf die -Bilanz der kommenden Jahre haben. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben seit 2006 die -Emissionen um rund Tonnen pro Jahr gesenkt; das sind gut 25 Prozent. Je Wohnung werden 0,58 Tonnen weniger pro Jahr emittiert. Die flächenbezogenen Emissionen sanken um neun Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr (kg /m 2 a) von 34 auf 25 kg /m 2 a (siehe Tabelle 4). Zur Zielerreichung führen die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften vielfältige Energieeinspar- und Klimaschutzprojekte durch, doch wirkungsvolle Effekte lassen sich nicht beliebig oft wiederholen. Aufgrund des bereits erreichten hohen Sanierungs- und Modernisierungsstandes ist das Potenzial an effizienten Maßnahmen auf Basis eines ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses weitestgehend ausgeschöpft. Bereits heute ist die finanzielle Belastungsgrenze für viele Mieterinnen und Mieter erreicht. Die fortwährenden Verschärfungen der energetischen Ansprüche an einen Wohnungsneubau werden zur Belastungsprobe. Eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt ist mit dieser Herangehensweise nicht zu vereinbaren. Abb. 2: Entwicklung der -Emissionen je Wohnung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin entsprechend dem Monitoring (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen in den Jahren 2006, 2010, 2012 und 2014 [Tonnen im Jahr je Wohnung] 3 2,15 Tonnen im Jahr je Wohnung 2 1 1,82 1,65 1, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v / 2016

13 Tab. 4: Durchschnittliche -Emissionen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin entsprechend dem Monitoring (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) Jahr Anzahl WE Wohnfläche in m 2 -Emissionen Gesamt t/we kg/m 2 t/a (gesamt) , , , , , , , , , , , , Emissionen für Heizung und Warmwasser -Emissionen für Hausstrom t/we kg/m 2 t/a t/we kg/m 2 t/a (gesamt) (gesamt) Veränderung 2014 zu 2006 m 2 = Quadratmeter Wohnfläche; t/we = Tonnen pro Wohnung; kg/m 2 = Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche; t/a = Tonnen pro Jahr. - 0, Abb. 3: Durchschnittliche -Emissionen je Wohnung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin entsprechend dem Monitoring (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen in den Jahren 2006, 2010, 2012, 2014 und Ziel 2020 [Tonnen im Jahr je Wohnung] Ziel Tonnen im Jahr je Wohnung ,33 1,38 1,39 1,12 1,50 1,22 0 A B C D E F BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. 08 /

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15 2.5 BBU-Klimabilanz 2014 für das Land Brandenburg Das Land Brandenburg hat sich mit der Energiestrategie 2020 das Ziel gesetzt, den Energieverbrauch im Zeitraum von 2004 bis 2020 um 13 Prozent zu senken, den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch auf 20 Prozent zu erhöhen sowie die -Emissionen im Zeitraum von 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2030 um weitere 35 Prozent zu verringern. Die brandenburgische Energiestrategie 2030 (2012) ist als Fortführung der Energiestrategie 2020 aus dem Jahr 2008 zu verstehen und bezieht Kenntnisse aus dem Entwicklungsstand bisheriger Umsetzungsmaßnahmen in ihre Zielstellung mit ein. Die Zielstellungen der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg sind u. a.: Minderung des Endenergieverbrauches um 23 Prozent bezogen auf das Jahr 2007 Minderung des Primärenergieverbrauches bis 2030 um rund 20 Prozent auf 523 PJ Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch auf 32 Prozent erhöhen Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf 40 Prozent erhöhen -Emissionen gegenüber 1990 um 72 Prozent senken Bezogen auf alle rund Wohnungen, die von den BBU- Mitgliedsunternehmen bewirtschaftet werden, emittiert dieser Bestand landesweit rund 0,4 bis 0,6 Millionen Tonnen ; das sind gut zwei Prozent der gesamten -Emissionen des Landes Brandenburg. 2 Die -Emissionen der Wohnungen der BBU-Mitgliedsunternehmen wurden im Land Brandenburg seit 1990 bis 2014 um etwa 77 Prozent gesenkt. 2 Die gesamten -Emissionen im Land Brandenburg werden vom Amt für Statistik für das Jahr 2013 aus dem Endenergieverbrauch (Verursacherbilanz = ist eine auf den Endenergieverbrauch eines Landes bezogene Darstellung der Emissionen. Im Unterschied zur Quellenbilanz werden hierbei die Emissionen des Umwandlungsbereichs nicht als solche ausgewiesen, sondern nach dem Verursacherprinzip den sie verursachenden Endverbrauchersektoren zugeordnet.) mit 27,9 Millionen Tonnen angegeben; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Statistischer Bericht E IV 4 j / 13 (Energie- und -Bilanz im Land Brandenburg 2013) Das MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung) des Landes Brandenburg und der BBU haben in der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz vom 5. Dezember 2011 vereinbart, gemeinsame Aktivitäten zur Reduzierung der Energieverbräuche und zur Verminderung des -Ausstoßes zu koordinieren. Erfahrungen und Daten sollen ausgetauscht werden und die wechselseitige Unterstützung wurde verabredet. Damit soll ein relevanter Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Energiestrategie 2020 ermöglicht werden. Das vom BBU entwickelte -Monitoring soll alle zwei Jahre die Entwicklung der -Emissionen dokumentieren. Vor dem Hintergrund der Klimaentwicklung haben die Mitgliedsunternehmen des BBU im sozialen und wirtschaftlichen Rahmen große Anstrengungen für den Klimaschutz unternommen. Im Land Brandenburg wird zukünftig auch die Bewältigung des Klimawandels durch Klimaanpassungsmaßnahmen an Bedeutung zunehmen. Der sinkende Energieverbrauch ist darüber hinaus ein spürbarer Beitrag zur Dämpfung des möglichen Betriebskostenanstiegs durch technische Weiterentwicklungen. Die Mitgliedsunternehmen des BBU im Land Brandenburg haben in den zurückliegenden 26 Jahren durch eine umfangreiche Investitionstätigkeit die energetische Qualität ihres Wohnungsbestandes gravierend verbessert und die Emission von Klimagasen entsprechend reduziert. Die Mitgliedsunternehmen des BBU haben von 1990 bis 2014 circa 14,3 Milliarden Euro investiert, davon etwa 7,1 Milliarden Euro in die Modernisierung von Bestandsgebäuden. Allein in 2014 wurden Euro in Modernisierung investiert; davon rund ein Drittel in die energetische Verbesserung. Ein erheblicher Teil der Investitionen wurde über Kredite finanziert, deren Rückzahlung erst mittelfristig abgeschlossen werden kann. In den nächsten Jahren wird der Kapitaldienst erhebliche Teile der Mieteinnahmen in Anspruch nehmen. Rund 92 Prozent des eigenen Wohnungsbestandes von insgesamt etwa Wohnungen können als vollsaniert oder teilsaniert angesehen werden. Der durchschnittliche Energieverbrauch für Raumheizung und Warmwasser wurde von circa 219 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr 1990 auf rund 108 kwh/ m 2 a im Jahr 2014 reduziert. Dies entspricht einer Einsparung von über 50 Prozent. 08 /

16 Im Jahr 2014 betrug der durchschnittliche Energieverbrauch, aufgeteilt nach Energieträgern bzw. Art der Wärmelieferung nur noch rund 108 kwh/m 2 a. Für Heizung und Warmwasser entfielen auf den Energieträger (bzw. Art der Wärmelieferung) Fernwärme: 100 kwh/m 2 a; Erdgas: 140 kwh/m 2 a; Heizöl: 151 kwh/m 2 a; Fernwärme versorgt gut 70 Prozent, Erdgas ca. 19 Prozent der BBU-Mitgliedsunternehmen. Der -Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche konnte im selben Zeitraum um 77 Prozent vermindert werden. Das entspricht einer Einsparung von rund 1,5 Millionen Tonnen im Jahr. Die durchschnittlichen -Emissionen aus Raumheizung, Warmwasser und Hausstrom betrugen im Jahr 2014 nur rund 1,27 Tonnen je Wohnung im Jahr, wie der BBU mit seinem -Monitoring auf der Basis von mehr als die Hälfte der Wohnungen seiner Mitgliedsunternehmen ermittelt hat. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung der Mieten und durch Umlage von Modernisierungskosten ist an den meisten Standorten ein Mietniveau erreicht, dass in der nächsten Zeit weitere Erhöhungen nicht oder nur in geringem Maß zulässt. Dies gilt besonders für den, Berlin fernen, äußeren Entwicklungsraum des Landes. Hochgerechnet emittierten die rund Wohnungen der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg im Jahr 2014 etwa Tonnen bzw. 15 Prozent weniger im Vergleich zu Die Wohnungen im Land Brandenburg emittierten aus Heizung, Warmwasser und Hausstrom im Jahr 2014 im Schnitt nur noch knapp 22 Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche. Die jährlichen Emissionen pro Wohnung sind im Durchschnitt von 1,50 Tonnen je Wohnung im Jahr 2012 auf 1,27 gesenkt worden. Je nach Unternehmen beträgt die Bandbreite im Unternehmensdurchschnitt zwischen 0,17 bis 3,03 Tonnen je Wohnung für Raumheizung, Warmwasserbereitung und Hausstrom. Im Hinblick auf den absehbaren Anstieg der Energiepreise sind die Mitgliedsunternehmen des BBU auch zukünftig bereit, Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz zu leisten. Angesichts der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Wohnungsunternehmen, ihrer Mieterinnen und Mieter sowie der dringend zu wahrenden Balance zwischen Sozialverträglichkeit und Klimaschutz, werden jedoch zukünftig im großen Umfang nur gering investive Maßnahmen zur Optimierung der Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen möglich sein, die eine Verminderung des Energieverbrauches bewirken, aber gleichzeitig auch einen in der Summe hohen Anteil zur Verbesserung des Klimaschutzes leisten. Der BBU hat deshalb zur Unterstützung für seine Mitgliedsunternehmen seit 2007 das Projekt ALFA -Allianz für Anlageneffizienz aufgelegt und 2006 das -Monitoring eingeführt, um transparente und vergleichbare -Bilanzen der Unternehmen zu erstellen. Tab. 5: Hochrechnung der -Emissionen und der Endenergiekennwerte für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg ( Wohnungen) Jahr -Emissionen Endenergieverbrauch Gesamt Je Wohnung HZG/ WW Hausstrom t/a t/a kwh/m , , , , Zielstellung der Bundesrepublik Deutschland 2020 * * 3,30 * * erklärtes Ziel der Bundesrepublik Deutschland: Reduzierung der -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990; die BBU-Mitgliedsunternehmen haben den Zielwert bereits 2010 deutlich unterschritten; HZG/ WW = Raumheizung und Warmwasser; t/a = Tonnen pro Jahr; kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche / 2016

17 Abb. 4: Hochrechnung der -Emissionen für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg ( Wohnungen) (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen in den Jahren 1990, 2010, 2012 und 2014 [Mio. Tonnen im Jahr] 3 Mio. Tonnen im Jahr 2 1 1,925 0,543 0,525 0, Zielstellung 2020 der Bundesrepublik Deutschland BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. Tab. 6: Hochrechnung der -Emissionen nach Energieträgern und Wohnfläche für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg ( Wohnungen) Jahr 2014 Emissionen Fern-/ Nahwärme (77,7 %) t -Emissionen für Heizung und Warmwasser [Tonnen im Jahr] (Klammerwerte: Anteil der versorgten Fläche an Gesamtwohnfläche) Erdgas Heizöl BHKW Kohle Strom/ Nachtstrom (18,5 %) t (0,5 %) t (0,2 %) k.a. (1,7 %) t (0,8 %) t Sonstige (0,6 %) t Tab. 7: Hochrechnung der Endenergieverbrauchskennwerte nach Energieträgern bzw. Art der Wärmelieferung für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg ( Wohnungen) Jahr 2014 kwh/m2 Fern-/ Nahwärme (77,7 %) 100 Endenergie für Heizung und Warmwasser [kwh/m 2 im Jahr] (Klammerwerte: Anteil der versorgten Fläche an Gesamtwohnfläche) Erdgas Heizöl BHKW Kohle Strom/ Nachtstrom (18,5 %) 140 (0,5 %) 151 (0,2 %) k.a. (1,7 %) 208 kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche; k.a. = dem BBU liegen keine Angaben vor. (0,8 %) 144 Sonstige (0,6 %) /

18 Die abgerechneten Betriebskosten für Heizung und Warmwasser betrugen 2014 im Durchschnitt des Landes Brandenburg 0,95 /m 2 xmonat; aber in Strausberg 1,34 /m 2 xmonat, in Hennigsdorf 1,29 /m 2 xmonat und in Velten 1,25 /m 2 xmonat; in Templin 0,77 /m 2 xmonat, in Vetschau/Spreewald 0,75 / m 2 xmonat und in Spremberg 0,74 /m 2 xmonat. Ein Vergleich der vom BBU jährlich ermittelten durchschnittlichen Wärmekosten seiner Mitgliedsunternehmen und den -Emissionen aus Heizung und Warmwasserbereitung, vorwiegend aus Fernwärme, gibt die Abbildung 5 wieder. Es ist noch kein eindeutiges Bild zu erkennen, ob ein hoher Fernwärmepreis für umweltfreundliche Fernwärmeerzeugung (niedrige -Emissionen je Kilowattstunde Energie) zu höheren Betriebskosten führt. Die Gegenüberstellung bietet jedoch erste Antworten auf die Frage: Wie teuer darf die ökologisch verträgliche Wärmebereitstellung in Nah- oder Fernwärmenetzen sein? und dient damit der notwendigen Markttransparenz als Basis für den ausgewogenen Wettbewerb. Für ausgewählte Brandenburgische Städte, mit einem Fernbzw. Nahwärmeversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent, geben die schwarzen Säulen über die durchschnittlichen - Emissionen je Wohnung im Jahr Aufschluss. Die orangefarbenen Säulen zeigen die abgerechneten Betriebskosten für Heizung und Warmwasser. Die horizontalen Linien sind die jeweiligen Durchschnittswerte für den Wohnungsbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg. Bernau bei Berlin, Lübbenau/Spreewald, Neuruppin, Prenzlau oder Wittstock/Dosse zeigen beispielsweise, dass die Betriebskosten und die -Emissionen im Landesdurchschnitt liegen. Die Wegbereiter in Sachen ökologische Fernwärme finden sich in Rheinsberg, Schwedt/Oder und Hennigsdorf. Besonders positiv hervorzuheben im aktuellen Bilanzierungszeitraum sind die Veränderungen in Herzberg (Elster) und Vetschau/Spreewald: Am Standort Herzberg (Elster) hat der Fernwärmeversorger im Juli 2014 die bestehende Anlagentechnik um ein mit Biomethan betriebenes Blockheizkraftwerk erweitert. Dadurch waren sie in der Lage, den Primärenergiefaktor und die spezifischen Emissionen wesentlich zu verbessern. Die Effekte wurden durch die Substitution von Wärme aus mit Erdgas betriebenen Kesseln durch das mit Biomethan betriebene BHKW erzielt. Die Kohlendioxidemissionen konnten auf diese Weise um gut 14 Prozent reduziert werden. In Vetschau/Spreewald hat der Fernwärmeversorger im Jahr 2013 die mit Braunkohlenstaub bzw. Heizöl betriebenen Kesselanlagen um ein mit Bio-Methan betriebenes BHKW erweitert. Dieses liefert seit Anfang 2014 die Grundlast für das Fernwärmesystem und substituiert fossile Brennstoffe. Dadurch haben sich die Kohlendioxidemissionen um knapp 70 Prozent reduziert. Abb. 5: Vergleich der -Emissionen 2014 für Raumheizung und Warmwasser mit den abgerechneten Wärmekosten 2014 in ausgewählten Städten im Land Brandenburg (Durchschnittswerte in t/we als klimabereinigte Jahreswerte sowie Euro/m 2 xmonat; gewichtet nach der Anzahl Wohnungen) Tonnen -Emissionen je Wohnung 2014 (klimabereinigt) 3,00 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00 Tonnen CO₂-Emissionen je Wohnung 2014 (klimabereinigt) nur Heizung und Warmwasser Bad Belzig Bad Freienwalde (Oder) Bernau bei Berlin Brandenburg an der Havel Cottbus Drebkau Eberswalde Erkner Falkensee Forst (Lausitz) Frankfurt (Oder) Fürstenwalde/Spree Großräschen Guben Hennigsdorf Herzberg (Elster) Lübbenau/Spreewald Ludwigsfelde Neuruppin Potsdam Premnitz Prenzlau Pritzwalk Rathenow Rheinsberg Wärmekosten Euro/m²xMonat 2014 (abgerechnet) 1,50 Schipkau * Schwarzheide * Schwedt/Oder Senftenberg Spremberg Strausberg Teltow Templin Velten Vetschau/Spreewald Wildau Wittenberge Wittstock/Dosse Wriezen Zehdenick Ø Land Brandenburg = 1,20 t je WE Ø Land Brandenburg = 0,95 Euro/m 2 xmonat * Angaben gelten nur für Teilbestände BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. 1,25 1,00 0,75 0,50 0,25 0,00 Wärmekosten Euro/m 2 xmonat 2014 (abgerechnet) 16 Quelle: BBU- -Monitoring 2014 (Basis: 75 Wohnungsunternehmen bzw. Betriebsteile mit Wohnungen); t/we = Tonnen pro Wohnung; Euro/m 2 xmonat = Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat 08 / 2016

19 2.6 Energiepolitischer Ausblick Die Energiewende ist kein Selbstzweck. Sie dient der Umsetzung der globalen und nationalen Erfordernisse bei der Erreichung der durch die Weltgemeinschaft vereinbarten Klimaschutzziele. Entsprechend müssen sich die tatsächlichen Maßnahmen immer daran messen lassen, ob und wie effizient sie Lösungen für die Erfüllung der Klimaschutzanforderungen bieten. Der BBU fordert im Rahmen seiner Interessenvertretung für die Energiewende eine sozial und wirtschaftlich vertretbare Wärmewende als Ergänzung zur Stromwende. Nur durch eine optimale Sektorenkopplung kann die Energiewende gemeistert und so den Klimaschutzzielen entsprochen werden. Wohnungsunternehmen können Energieeinsparmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Neubaumaßnahmen nur dann durchführen, wenn diese wirtschaftlich darstellbar sind. Entscheidungskriterien für eine Investition sind neben der Rentabilität, die finanzwirtschaftliche und die erfolgswirtschaftliche Sicht. Das heißt, die Wohnungen müssen langfristig für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar sein und die Wohnungsunternehmen können keine Verluste erwirtschaften. Wirtschaftlich geleistet werden kann die Energiewende dann, wenn sie auf Eigenverantwortung und Kooperation setzt. Dabei muss aber die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Dimension der Entscheidungen beachtet werden: Sozial: Wohnen muss bezahlbar bleiben heute und auch noch morgen, auch bei sinkendem Rentenniveau; außerdem darf die Energiewende nicht zu verstärkten Segregationstendenzen in den Quartieren führen. Wirtschaftlich: Die Investitionen müssen geschultert werden können immer auch mit Blick auf die Belastbarkeit der Mieterinnen und Mieter sowie der sehr engen und unbedingt auf Refinanzierung angewiesenen Investitionsspielräume der Wohnungsunternehmen. Kulturell: Die Energiewende darf nicht zu einer Beeinträchtigung des baukulturellen Erbes und der städtebaulichen Substanz führen. Unverzichtbar dabei ist die öffentliche Unterstützung mit verlässlicher und transparenter Information und Beratung, Abbau von Hemmnissen und Schaffung von Anreizen, wie einer angemessenen Förderung. Eine Förderung muss Planungssicherheit gewährleisten und die Wirtschaftlichkeitslücke umfassender energetischer Modernisierung schließen. Sie darf nicht durch zusätzliche Auflagen zu einer Überforderung führen. Der BBU setzt im Bestand neben großen baulichen Lösungen (mit nur noch begrenzten Potenzialen) vor allem auf gering investive Maßnahmen. Die Reduzierung der Regelungsdichte von Gesetzen, Verordnungen und Normen ist erforderlich. Insgesamt müssen von den Wohnungsunternehmen bei Neubau und Modernisierung der Wohnungsbestände mindestens 9 Bundesgesetze/Verordnungen und 2 Landesgesetze sowie zusätzlich die entsprechenden Durchführungsverordnungen und ein nahezu unüberschaubares Normenwerk die technischen Bauvorschriften - beachtet werden. Das Land Berlin beispielsweise hat für die Überwachung der Bundesvorschriften überflüssigerweise weitere zusätzliche Hemmschwellen errichtet: Die Durchführungsverordnung des Landes Berlin zur Energieeinsparverordnung verursacht doppelte Kosten der Nachweisführung und verteuert das Bauen. Die Durchführungsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz trägt im Neubau zu zusätzlichen Hemmnissen und Kostensteigerungen bei. Der BBU beharrt auf die Unterstützung der wohnungswirtschaftlichen Forderungen durch die Politik auf Bundesebene Eine grundlegende Vereinfachung und Zusammenführung der Gesetze (Energieeinspargesetz und EE-Wärme-Gesetz), die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln, ist erforderlich, um die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden zu erleichtern. Gebäudebezogene, quartiersbezogene und gesamtstädtische Maßnahmen sind ganzheitlich hinsichtlich ihrer Resultate im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz zu betrachten, statt die gebäudebezogenen Ziele eindimensional immer höher zu schrauben. Die Fortführung der EnEV-Tradition seit den 70er Jahren führt dazu, dass Außenbauteile immer weiter mit höheren Dämmdicken ausgestattet werden müssen. Dem steht keine Verbesserung des Energieverbrauchs gegenüber. Das in Arbeit befindliche Gebäudeenergiegesetz (GEG), als geplante Zusammenführung von Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), muss die ökonomisch und ökologisch relevanten Kriterien Einsparung von Endenergie und Reduktion der -Emissionen als Ziele erklären. 08 /

20 Der BBU fordert, dass daneben die Auflagen zur Energieeinsparung in Neubau und Bestand nicht weiter verschärft werden. Bereits die Verschärfung der energetischen Anforderungen für den Neubau ab 2016 hat die Baukosten weiter erhöht (ca. 100 bis 120 Euro je Quadratmeter). Das sind rund fünf Prozent Baukostensteigerung. Den verschärften Anforderungen steht keine vergleichbare Energieeinsparung gegenüber, da beispielsweise Rebound-Effekte bei der Einsparberechnung nicht berücksichtigt werden können. Die Energieausweise müssen für bestehende Gebäude neu geregelt werden, so dass sie den tatsächlichen Verbrauch und die Emissionen der Gebäude ausweisen. Hierzu sind die Berechnungsgrundlagen für die Nachweise gemäß EnEV derart zu novellieren, dass Bedarfs- und Verbrauchskennwerte in Übereinstimmung gebracht werden können. Die Einführung von Klassen A bis H für Gebäude in Energieausweisen erfordert höhere Kosten für die Erstellung der Energieausweise und eine zusätzliche Verständnisproblematik, ohne das Instrument der Energieausweise für die einzelne Wohnung anwendbar zu machen. Die Rahmenbedingungen für energetische Modernisierung von Gebäuden müssen verstetigt werden. Für die Unterstützung der Vermieter und Selbstnutzer zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden (z. B. durch das -Gebäudesanierungsprogramm) sollte mit einem Zehn-Jahres- Konzept Planbarkeit geschaffen werden. In diesem Rahmen muss auch das KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren auf hohem Niveau verstetigt werden. Die dezentrale Stromerzeugung an, auf oder in Wohngebäuden ist fester Bestandteil der Energiewende. Eine direkte Stromnutzung im räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugung, auch unter Nutzung von Stromspeicherung, entlastet die Netze und muss durch Anreize unterstützt werden. Für entsprechende Investitionen muss Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden. Bestehende steuerliche Hemmnisse für die dezentrale Stromerzeugung (Wohnungsunternehmen werden mit dem Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bestraft) müssen beseitigt werden, ohne dass dadurch Steuerausfälle entstehen. Das Energiewirtschaftsrecht insbesondere das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und das KWK-Gesetz muss dahingehend geändert werden, dass es den Notwendigkeiten der dezentralen Stromerzeugung sowie der dezentralen Speicherung elektrischer Energie gerecht wird. Ein funktionsfähiger Wettbewerb auf dem Energiemarkt ist unabdingbar. Die Transparenz der Energiepreisgestaltung muss verbessert werden z. B. durch Einführung eines effektiven Energiepreises, vergleichbar dem effektiven Jahreszins gemäß Preisangabenverordnung. Nur durch das koordinierte Zusammenwirken von dekarbonisierten zentralen Versorgungssystemen, dem Einsatz insbesondere dezentral erzeugter erneuerbarer Energien, leistungsfähigen Energiemanagement- und Energiespeichersystemen sowie effizienter Energienutzung kann die Energiewende aus Sicht des BBU umgesetzt werden. Dabei darf jedoch keinesfalls die Versorgungssicherheit aus den Augen verloren werden. Transparenz bei den Energiepreisen und Preisdämpfung ist erforderlich Die Länder müssen endlich daran mitwirken, dass Energiepreise nicht weiter durch staatliche Vorgaben steigen: Beispielsweise besteht der Preis für Hausstrom seit 2014 zu rund 60 Prozent aus staatlichen Abgaben und Steuern. Transparente Energiepreise analog zum effektiven Jahreszins gemäß Preisangaben Verordnung werden vom BBU seit Jahren gefordert. Die Länder müssen ihre Marktaufsicht zur Überwachung der Energiepreise aktiver wahrnehmen. Der BBU fordert, den Mehrwertsteuersatz für Mieterstrom von 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken, wie er für Güter des täglichen Bedarfs gilt. Die Länder Berlin und Brandenburg sollten eine entsprechende Initiative im Bundesrat einbringen. Die Länder können die Energiewende noch besser unterstützen, indem Energieberatung und Information für die Endverbraucher vereinheitlicht und deutlich verbessert wird. Der BBU bietet hierfür Unterstützung an / 2016

21 03 Anhang 3.1 Aufbau und methodische Grundlagen der BBU-Klimabilanz Die BBU-Klimabilanz wendet eine Bottom-up- Methode 3 zur Berechnung der -Emissionen von Wohnungsunternehmen an. Die einheitliche Methode ermöglicht Transparenz und unterstützt die Berichterstattung in den Unternehmen sowie das Benchmarking und Monitoring. Die -Kennwerte werden auf Basis tatsächlicher klimabereinigter Energieverbräuche ermittelt. Sie sind Basis von Klimaschutzvereinbarungen und ermöglichen die Kontrolle auf Grund von echten Verbräuchen. Die -Emissionen werden wie folgt ermittelt: Spezifische Energiemenge x -Faktor = -Emission kwh x kg = kg (m 2 a) kwh (m 2 a) Spezifische Energiemenge Die spezifische Energiemenge ergibt sich aus den Jahresverbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung und der Elektroenergieabrechnung der Versorger. Die Energiemenge für dezentral erzeugtes Warmwasser wird pauschal aufgeschlagen. Es erfolgt eine getrennte Erfassung nach zentraler Beheizung mit und ohne zentraler Warmwasserbereitung bei dezentraler Warmwasserbereitung wird die Erwärmung mittels Elektroenergie angenommen sowie Einzelbeheizung (z. B. Gaseinzelheizung, Gasetagenheizung, Nachtspeicherheizung, Kohleöfen). Für die Warmwasserbereitung wird nur bei vorhandener wohnungsweiser Gasheizung der Kennwert für Gas angesetzt, sonst Strom. Für dezentral, überwiegend elektrisch, erwärmtes Wasser wird ein Energieverbrauch von 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr [kwh/(m 2 a)] unterstellt. Für die Warmwasserbereitung in kombinierten Anlagen wird weiterhin (bis zum Berichtsjahr 2016) pauschal ein Wert von 40 kwh/(m 2 a) angenommen. Der Endenergieanteil für Warmwasser wird nicht klimabereinigt. 3 bottom up = von unten nach oben und bedeutet eine Methode, bei der man von speziellen Details ausgeht und schrittweise über immer umfassendere Strukturen die Gesamtstruktur eines Systems errichtet. Ferner wird auch eine Unterscheidung nach den Energieträgern Gas, Öl, Kohle und den Versorgungsarten Fern- bzw. Nahwärme sowie BHKW oder anderer Beheizungsarten wie regenerativer Energiequellen vorgenommen. Die Elektroenergie für den Hausstrom wird getrennt nach Grau- 4 und Ökostrom erfasst. Die Energiemenge für Heizung wird anschließend klimabereinigt auf die Wohnfläche bezogen und mit dem -Faktor der Wärmeerzeugung multipliziert. Hinzu kommt die bezogene Energie- und -Menge für Warmwasser. Bei Einzelbeheizung kann nicht in jedem Falle ein realer Energieverbrauch herangezogen werden. Ersatzweise können Kennwerte aus Verbrauchs- oder Bedarfsausweisen benutzt werden, aus denen theoretische Verbräuche klimabereinigt berechnet werden. Liegen hierzu gar keine Angaben vor und sind nur die Flächen bekannt, wird ohne Klimabereinigung für Gasbeheizung ein Wert von 140 kwh/(m 2 a), für Nachtspeicherund Kohlebeheizung 120 kwh/(m 2 a) und für Sonstige 160 kwh/ (m 2 a) angenommen. Dies entspricht durchschnittlichen Gebäuden des BBU-Bestandes. Bezugsfläche Die Wohnfläche ist die wohnungswirtschaftliche Bezugsfläche für warme Betriebskosten. Sie enthält teilweise Flächen nichtbeheizter Räume wie z. B. Balkone, Loggien und Terrassen. Ferner wird neben der Wohnfläche von Wohneinheiten auch die 4 Der Begriff Graustrom, teilweise auch als Egalstrom bezeichnet, bezeichnet im Stromhandel gehandelte elektrische Energie unbekannter Herkunft. Graustrom kann sowohl Energie aus fossilen Energieträgern oder Atomkraftwerken, als auch Strom aus regenerativen Energiequellen enthalten. kwh = Kilowattstunde; kg = Kilogramm; (m 2 a) = Quadratmeter Wohnfläche im Jahr 19

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